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Erdarbeiten für wasserbauliche Infrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:58 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 1 | 38 Stand: 25.08.2026
zu Vergabe Nr. M-066-26
StDeW.5619 – MK5 AFG Erdarbeiten

Baubeschreibung

Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische Maßnahmen

StDeW.5619 – MK5 AFG Erdarbeiten

Vergabe-Nr.: M-066-26

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 2 | 38 Stand: 25.08.2026
zu Vergabe Nr. M-066-26
StDeW.5619 – MK5 AFG Erdarbeiten

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung ............................................ 8

1.1 Gegenstand der Vergabe ................................................................................... 8 1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage ..................................................................... 8 1.1.2 Zweckbestimmung ............................................................................................... 8

1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang .............................................. 8

1.3 Ausgeführte Vorarbeiten ................................................................................... 9 1.3.1 Beweissicherung .................................................................................................. 9 1.3.2 Festpunkte ........................................................................................................... 9 1.3.3 Baustellengrenze ................................................................................................. 9 1.3.4 Kampfmittelbeseitigung ........................................................................................ 9 1.3.5 Holzeinschlag, Rodung ........................................................................................ 9

1.4 Bereits ausgeführte Leistungen ........................................................................ 9

1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten .......................................................................... 9

1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote .................................................... 10

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................. 10

2.1 Baubereich, Baustelle ...................................................................................... 10

2.2 Lage der Baustelle ........................................................................................... 10

2.3 Öffentliche Verkehrswege ............................................................................... 11 2.3.1 Straße ................................................................................................................ 11 2.3.2 Schiene .............................................................................................................. 11 2.3.3 Wasserstraße ..................................................................................................... 11 2.3.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle ...................................................................... 11 2.3.5 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................. 11

2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze .......................................................... 12 2.4.1 Baustelleneinrichtung ......................................................................................... 12

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 3 | 38 Stand: 25.08.2026
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2.4.2 Lagerplätze ........................................................................................................ 13 2.4.3 Plätze für Unterkünfte......................................................................................... 13 2.4.4 Anschlüsse ......................................................................................................... 13

2.5 Oberflächengewässer ...................................................................................... 14 2.5.1 Vorfluter ............................................................................................................. 14 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände ..................................................... 14 2.5.3 Wassertemperatur .............................................................................................. 16 2.5.4 Gewässerumleitungen ........................................................................................ 16 2.5.5 Eisverhältnisse ................................................................................................... 16

2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse .............................................................. 16 2.6.1 Geologische Verhältnisse ................................................................................... 16 2.6.2 Grundwasser ...................................................................................................... 16 2.6.3 Baugrundgutachten ............................................................................................ 16 2.6.4 Bodenaufschlüsse .............................................................................................. 16 2.6.5 Homogenbereiche .............................................................................................. 17

2.7 Witterungsverhältnisse .................................................................................... 17

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................... 17

2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte ............................................................. 17 2.9.1 Natur- und Landschaftsschutz ............................................................................ 17 2.9.2 Gewässerschutz ................................................................................................. 17 2.9.3 Denkmalschutz................................................................................................... 18 2.9.4 Immissionsschutz ............................................................................................... 18 2.9.5 Militärische Bereiche .......................................................................................... 19 2.9.6 Bodenschutz ...................................................................................................... 20

2.10 Anlagen im Baugelände ................................................................................... 20 2.10.1 Unterirdische Leitungen ..................................................................................... 21 2.10.2 Freileitungen ...................................................................................................... 21 2.10.3 Gebäude, Gebäudereste .................................................................................... 21

2.11 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle ............................................... 21 2.11.1 Straßenverkehr .................................................................................................. 21 2.11.2 Rad- und Wanderwege ...................................................................................... 22

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 4 | 38 Stand: 25.08.2026
zu Vergabe Nr. M-066-26
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2.11.3 Schiffsverkehr .................................................................................................... 22 2.11.4 Schienenverkehr u. Luftverkehr .......................................................................... 22

3 Ausführung der Bauleistung ................................................................. 22

3.1 Bauablauf .......................................................................................................... 22

3.2 Beschreibung der auszuführenden Maßnahmen ........................................... 22 3.2.1 Anlage von Baustraßen ...................................................................................... 23 3.2.2 Erdarbeiten an Laichplätzen ............................................................................... 23 3.2.3 Erdarbeiten im Nebenarm .................................................................................. 23 3.2.4 Errichtung von Schwellen ................................................................................... 23

3.3 Herstellungstoleranzen .................................................................................... 24

3.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz.............................................................. 24

3.5 Wasserhaltung ................................................................................................. 24

3.6 Baubehelfe ........................................................................................................ 24 3.6.1 Baugrubensicherung .......................................................................................... 24 3.6.2 Umschließungen ................................................................................................ 24 3.6.3 Traggerüste ........................................................................................................ 25 3.6.4 Bauzaun ............................................................................................................. 25 3.6.5 Baustraßen in den Baustellenflächen ................................................................. 25

3.7 Stoffe und Bauteile........................................................................................... 25 3.7.1 Einzubauende Materialien .................................................................................. 25 3.7.2 Einzubringendes Bodenmaterial ......................................................................... 26 3.7.3 Lagerung von Stoffen ......................................................................................... 26 3.7.4 Wassergefährdende Stoffe ................................................................................. 26 3.7.5 Ausrüstungen ..................................................................................................... 26 3.7.6 Mobile Elemente ................................................................................................ 26 3.7.7 Korrosionsschutz ................................................................................................ 26 3.7.8 Transporte und Verpackung ............................................................................... 26 3.7.9 Montage ............................................................................................................. 27 3.7.10 Entsorgung ......................................................................................................... 27

3.8 Beweissicherung während der Ausführung ................................................... 27

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 5 | 38 Stand: 25.08.2026
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3.9 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................ 27 3.9.1 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ...................................................... 27 3.9.2 Verkehrsumleitungen ......................................................................................... 28 3.9.3 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................. 28 3.9.4 Verkehrssperrungen ........................................................................................... 28

3.10 Sicherungsmaßnahmen ................................................................................... 28 3.10.1 Schutzgerüste .................................................................................................... 28 3.10.2 Anprallschutz ..................................................................................................... 28 3.10.3 Freihalten von Abflussquerschnitten ................................................................... 28 3.10.4 Eisschutz ............................................................................................................ 28 3.10.5 Sonstige Sicherungsmaßnahmen....................................................................... 29

3.11 Winterbaumaßnahmen ..................................................................................... 29

3.12 Technische Bearbeitung .................................................................................. 29

3.13 Aufmaßverfahren ............................................................................................. 29

3.14 Austausch von Vermessungsdaten ................................................................ 29

3.15 Prüfungen ......................................................................................................... 29 3.15.1 Eignungsprüfungen ............................................................................................ 29 3.15.2 Eigenüberwachungsprüfungen ........................................................................... 29 3.15.3 Fremdüberwachungsprüfungen .......................................................................... 29 3.15.4 Kontrollprüfungen ............................................................................................... 30

3.16 Abrechnung ...................................................................................................... 30

4 Ausführungsunterlagen ......................................................................... 30

4.1 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen .................................... 30 4.1.1 Pläne, Zeichnungen ........................................................................................... 30 4.1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ................................................... 31

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen ....................... 32 4.2.1 Erläuterung des Bauablaufes ............................................................................. 32 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan ................................................................................ 32 4.2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan............................................................ 32 4.2.4 Bauzeitenplan .................................................................................................... 32

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 6 | 38 Stand: 25.08.2026
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4.2.5 Ausführungspläne .............................................................................................. 32 4.2.6 Bestandspläne ................................................................................................... 32 4.2.7 Standsicherheitsnachweise, statische Berechnungen ........................................ 32 4.2.8 Sonstige Berechnungen ..................................................................................... 32 4.2.9 Dokumentation ................................................................................................... 32 4.2.10 Bauwerksbuch.................................................................................................... 32 4.2.11 Sonstige Unterlagen ........................................................................................... 32

5 Bilder der Baustellenbereiche ............................................................... 33

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung
AFGAue-Fließgewässer
AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
ATArbeitstage
Do-kmDonaukilometer
LVLeistungsverzeichnis
mNHNm über NHN (Normalhöhennull) Höhenbezugssystem DHHN 2016
WSAWasserstraßen- und Schifffahrtsamt (hier: Donau MDK)
WSVWasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
WWAWasserwirtschaftsamt (hier: Deggendorf)

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 8 | 38 Stand: 25.08.2026
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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

1.1 Gegenstand der Vergabe

Gegenstand der Vergabe sind Optimierungsarbeiten am Auefließgewässer Reibersdorf (nachfolgend „AFG“ bezeichnet), einem Nebenarm der Donau. Das AFG ist Teil der gemeinsamen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Gesamtprojekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen -Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf“, das den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau sowie die Verbesserung des Hochwasserschutzes umfasst. Die vorliegende Vergabeeinheit wird als „StDeW.5619 – MK5 AFG Erdarbeiten“ bezeichnet. Vorhabensträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern, letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH.

1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage

Die gegenständlichen Optimierungsarbeiten im AFG bestehen im Wesentlichen aus

• Erdarbeiten zur Errichtung von Baustraßen • Erdarbeiten zur Optimierung von Laichplätzen und Entlandung eines Nebenarms • Böschungs- und Sohlsicherungen an zwei Überlaufschwellen 1.1.2 Zweckbestimmung

Das AFG wurde als neuer, knapp 2 km langer Nebenarm der Donau in den Jahren 2022 bis 2023 errichtet. Derzeit ist das AFG von der Donau bei kleinen bis mittleren Wasserständen nicht durchströmt, da am Einlauf ein Bauwerk errichtet wird. Diese derzeit bestehende Durchflussunterbrechung soll für erforderliche Optimierungsarbeiten genutzt werden. Ziel der Optimierungsarbeiten ist es, optimale Bedingungen an den im AFG vorhandenen Laichplätzen für die nächste Laichzeit (März/April 2027) zu schaffen.

1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang

Im Rahmen dieser Vergabeeinheit sind folgende Hauptleistungen durch den AN zu erbringen:

  • Baustelleneinrichtung
  • Oberbodenarbeiten (Materialbewegung ca. 100 m³)
  • Erdbauarbeiten (Materialbewegung ca. 3.500 m³, davon ca. 100 m³ Liefermaterial)
  • Böschungs- und Sohlsicherungsarbeiten (Liefermaterial ca. 300 m³)

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Im Einzelnen ist – neben der Baubeschreibung – der Arbeitsumfang insbesondere durch das Leistungsverzeichnis und die in den beiliegenden Plänen dargestellten und beschriebenen Leistungen bestimmt.

1.3 Ausgeführte Vorarbeiten

1.3.1 Beweissicherung

Im Vorfeld zu den Arbeiten des AN wurden aufgrund der Entfernungen der angrenzenden Bebauung keine baulichen Zustandsfeststellungen durchgeführt. 1.3.2 Festpunkte

Vorhandene Höhen- und Lagefestpunkte werden durch den AG übergeben. Die Verstärkung des Festpunktnetzes ist Teil der ausgeschriebenen Leistung. 1.3.3 Baustellengrenze

Vom AG erfolgten keine Vorarbeiten zur Absteckung der Baustellengrenze. 1.3.4 Kampfmittelbeseitigung

Im Auftrag des AG wurde für die Baumaßnahme ein Gutachten über die historische Erkundung und Bewertung des Kampfmittelpotentials erstellt. Im geplanten Baubereich bzw. innerhalb der Baustellengrenzen ergaben sich in der historischen Erkundung und Bewertung des Kampfmittelpotenzials keine Hinweise auf einen Kampfmittelverdacht. Es sind keine weiteren Untersuchungen vorgesehen. Sofern im Zuge der Bauarbeiten dennoch verdächtige Gegenstände entdeckt werden, hat der AN die Fundstelle unverzüglich zu sichern und den AG in Kenntnis zu setzen. Alle weiteren Schritte werden vom AG veranlasst. 1.3.5 Holzeinschlag, Rodung

Fäll- und Rodungsarbeiten sind nicht erforderlich.

1.4 Bereits ausgeführte Leistungen

entfällt

1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Zeitgleich mit den gegenständlichen Maßnahmen wird am Einlauf AFG ein Einlaufbauwerk errichtet. Der Unternehmer nutzt die Baustraßen sowie Teile der vorhandenen Baustelleneinrichtungsflächen. Gleichzeitig mit dem AN sind unmittelbar angrenzend tätig: • AN Neubau Einlaufbauwerk AFG • Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen • AN Entwicklungspflege AFG • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf mit Unterhaltungsarbeiten am Deich

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• WSA Donau MDK mit Unterhaltungsarbeiten am Donauufer Der AN hat sich mit anderen abzustimmen, um eventuelle gegenseitige Behinderungen zu vermeiden.

1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Baubereich, Baustelle

Baustelle und Baubereich sind im Übersichtslageplan PaRe-VG-LA-8860 dargestellt.

2.2 Lage der Baustelle

Das Bauvorhaben befindet sich am nördlichen Donauufer, südlich von Parkstetten und im Umfeld der Vorlandbrücke der Bundesstraße B 20 über die Donau. Der nächstgelegene größere Ort ist Parkstetten. Abbildung 1 zeigt die Lage des Bauvorhabens in der topographischen Karte (Bayernatlas).

Abbildung 1 Übersichtskarte Projektgebiet

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 11 | 38 Stand: 25.08.2026
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Die Maßnahmen liegen im Gemeindegebiet von Parkstetten.

2.3 Öffentliche Verkehrswege

2.3.1 Straße

Großräumig kann die Baustelle über eine Anfahrt über die A3, die B 20 und zuletzt die St 2125 erreicht werden. Die Baustelle ist ausschließlich von der Staatsstraße St 2125 aus über die Zufahrt zur Siedlung Thurnhof zugänglich. Die Ortsdurchfahrt von Reibersdorf für Baustellenverkehr ist verboten. Details s. Kap. 2.3.4 2.3.2 Schiene

Die Baustelle ist über das Schienennetz nicht erreichbar. Der nächstgelegene öffentliche Bahnhof befindet sich in Straubing. 2.3.3 Wasserstraße

Die Baustelle liegt unmittelbar im linken Vorland der Bundeswasserstraße Donau im Bereich Donau-km 2317,7 bis 2316,3. 2.3.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle

Die Baustraßen sind im Übersichtslageplan PaRe-VG-LA-8860 dargestellt. Von Nord-Osten ankommender Baustellenverkehr muss von der St 2125 die Linksabbiegespur zum Thurnhof nutzen und weiter über die eigens für Baumaßnahmen am AFG errichtete Baustraße zum asphaltierten Deichhinterweg (Gemeindeverbindungsstraße) und weiter zur Baustelle fahren. Die Zufahrt zur Baustellenfläche A für den dort erforderlichen Bagger wird vom AG über die unmittelbar angrenzende Baustelle des Einlaufbauwerks ermöglicht (s. Lageplan PaRe-VG-LA-8861). 2.3.5 Verkehrsbeschränkungen

Baustellenverkehr durch die Ortschaft Reiberdorf ist verboten (s. Übersichtslageplan PaRe-VG-LA-8860). Beladene Fahrzeuge haben die „Ringstraße Süd“ (südlich vom Deich im Donauvorland, s. Übersichtslageplan) zu nutzen, um den asphaltierten Deichhinterweg (Gemeindeverbindungsstraße nördlich vom Deich) zu schonen. Wendemöglichkeiten und Begegnungsstellen sind nur wenige vorhanden. Neben dem eingeschränkten Begegnungsverkehr sind die Kurvenradien im Bereich der Baustellenzufahrten und Deichüberquerungen insbesondere bei Abzweigungen und Wendemöglichkeiten relativ eng, so dass ein Befahren mit längeren LKWs (Sattelzug, Anhängergespann) nur eingeschränkt möglich ist.

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 12 | 38 Stand: 25.08.2026
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Verkehrsbeschränkungen durch die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den gesamten Baubereich und vor allem in den Ein- und Ausfahrtsbereichen zur Staatsstraße St 2125 sowie den Deichhinterweg sind Sache des AN. Der Deichkronenweg darf nicht als Baustraße genutzt werden. Es dürfen nur die im Übersichtslageplan markierten Deichüberfahrten genutzt werden. Für mögliche Verkehrsbehinderungen s. Kap. 2.11.2 Rad- und Wanderwege.

2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze

2.4.1 Baustelleneinrichtung

Der AG hat aus vorausgegangenen Baumaßnahmen zum Neubau des AFG gebrauchsfertige BE-Flächen, die zur Verfügung gestellt werden. Die BE-Flächen sind nach den Flurstücken benannt, in denen der Hauptteil der jeweiligen Fläche liegt. Alle nachfolgend genannten BE-Flächen werden zugleich auch vom AN zum Neubau Einlaufbauwerk AFG genutzt. Die BE 168 liegt in Teilen der Flurstücke Nr.168 und 170, Gemarkung Parkstetten. Die Fläche beträgt ca. 23.816 m² (ohne die Baustraße, die ebenfalls im Flurstück 168 an der westlichen Grenze von BE 168 als Zufahrt errichtet wurde). Die Fläche ist nachfolgend zur temporären Lagerung von Oberboden vorgesehen. Es lagern dort bereits mehrere Oberbodenmieten. Die Fläche ist nicht eingezäunt. Der größte Teil der Fläche liegt brach. Die Fläche befindet sich landseitig des bestehenden Hochwasserschutzdeiches. Die BE 154 liegt in Teilen des Flurstücks Nr. 154 Gemarkung Reibersdorf. Im Rahmen der Baumaßnahme wird die BE 154 ausschließlich für die Seitenentnahme von Teilen der dort vorhandenen Tragschicht genutzt. Diese BE-Fläche hat keinen Hochwasserschutz. Sie wird ab Wasserständen von 440 cm am Donaupegel Straubing überflutet. Die BE 152 umfasst das gesamte Flurstück 152 mit einer Fläche von 20.172 m². Davon sind ca. 4.270 m² mit zwei Oberbodenmieten belegt und ca. 13.090 m² mit Schottertragschicht befestigt als gebrauchsfertig nutzbare Lagerfläche. In BE 152 ist abzufahrender Aushub der Erdarbeiten zu lagern. Die Fläche liegt landseitig des bestehenden Hochwasserschutzdeiches. Die Baustelle befindet sich in einer bereits hergestellten ökologischen Ausgleichsfläche. Flächeneingriffe sind aus das für die Ausführung erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Platz für Baustellenbüro, Tagesunterkünfte und Materialcontainer kann der AN nach seiner Disposition in BE 168 oder BE 152 hochwassergeschützt einrichten. Der Deich schützt die Flächen nördlich bis zu einem ca. 30-jährlichen Hochwasser (HQ ). 30 Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die benutzten Flächen und Wege (BE- Fläche, Baustraßen und Zuwege) vom AN wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 13 | 38 Stand: 25.08.2026
zu Vergabe Nr. M-066-26
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2.4.2 Lagerplätze

Als Lagerplätze stehen dem AN die BE 168 und BE 152 zur Verfügung (s. Kap. 2.4.1). Folgende Einschränkungen sind bei der Lagerung zu beachten: Die Zwischenlagerung von Oberboden darf nur in BE 168 erfolgen. Die Baustelle befindet sich im Überflutungsbereich der Donau. 2.4.3 Plätze für Unterkünfte

Plätze für Unterkünfte sind Sache des AN. Wohnlager des AN auf den BE-Flächen sind nicht zulässig. 2.4.4 Anschlüsse

Die Beschaffung sowie der Anschluss und die Verteilung der benötigten Ver- und Entsorgungseinrichtungen (wie z.B. Strom, Wasser und Abwasser) sind Sache des AN und werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Sie sind vom AN auf eigene Kosten einzurichten. Der Auftragnehmer hat sich über Anschlussbedingungen für baustelleneigene Stromversorgung, Wasserversorgung und Wasserentsorgung bei den Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben zu informieren. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 14 | 38 Stand: 25.08.2026
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2.5 Oberflächengewässer

2.5.1 Vorfluter

Die Baustelle befindet sich im AFG, einem Nebenarm der Donau. Nördlich der BE 152 befindet sich ein Entwässerungsgraben (Thurnhofgraben). 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände

Die Bauarbeiten sind stark von den Wasserständen im AFG bzw. der Donau abhängig. Durch gleichzeitig laufende Baumaßnahme Neubau Einlaufbauwerk AFG ist der reguläre AFG Durchfluss am Einlauf derzeit bei niedrigen bis mittleren Abflussverhältnissen unterbrochen. Der Wasserstand im AFG ist daher von unterstrom / von der Mündung bei Do-km 2.316,2 durch Rückstau bestimmt. Der zur Baumaßnahme nächstgelegene Donaupegel „Straubing“ befindet sich wenige Kilometer oberstrom. Der Wasserstand (die absolute Höhe in mNHN) bei Do-km 2.316,2 ist bei niedrigen und mittleren Verhältnissen etwa 80 cm niedriger als am Pegel Straubing. Das gilt für Wasserstände am Pegel Straubing kleiner 360 cm. Abbildung 2 zeigt den anhand von Wasserspiegelfixierungen ermittelten Zusammenhang der Wasserstände am Donaupegel Straubing (relativ in cm über Pegelnullpunkt) und Do-km 2.316,2 (absolut in mNHN).

Abbildung 2: Zusammenhang Wasserstand am Donaupegel Straubing und Do-km 2.316,2

Übers Jahr gesehen sind niedrige Wasserstände bevorzugt in den Monaten Juli bis November anzutreffen. Dies ist anhand der statistischen Auswertung von monatlichen Wasserstandschwankungen am Pegel Straubing für den Zeitraum 2016 bis 2025 in Abbildung 3 zu erkennen. Die Darstellung in Form einer Kastengraphik (Boxplot) zeigt die statistischen Werte der Quartile (horizontale Striche, 50 % der

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 15 | 38 Stand: 25.08.2026
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Werte liegen in der „Box“), Mittelwerte (Kreuze) sowie die Mittelwertlinie sowie statistisch gesehene Ausreißer (Punkte außerhalb der Quartile).

Abbildung 3: statistische Auswertung der monatlichen Wasserstandschwankungen am Pegel Straubing für den Zeitraum 2016 bis 2025 (Kastengrafik, Verteilung in Quartilen)

Im Zeitraum von 2016 bis 2025 betrug der durchschnittliche Wasserstand am Pegel Straubing 217 cm (Median). Das entspricht einem Wasserstand von 312,77 mNHN bei Do-km 2316,2 bzw. bei nicht durchströmtem AFG im gesamten AFG. In den Schnittdarstellungen Beilage 3.5 ist dieser mittlere Wasserstand eingezeichnet. Der AN hat ein Hochwasserschutzkonzept (Alarmplan) aufzustellen und verantwortliche Ansprechpartner sowie Vertreter zu benennen. Die uneingeschränkte Erreichbarkeit ist sicherzustellen. Der AG und das WWA Deggendorf sind in Sachen Hochwasserschutz weisungsberechtigt. Der AN ist verpflichtet, sich über die Hochwasserlage und hochwasserauslösende Ereignisse selbst zu unterrichten. Bei anlaufendem Hochwasser ist die Baustelle im Vorland des bestehenden Deichs rechtzeitig zu räumen. Geräte, Stoffe und demontierbare Ausrüstungsgegenstände (z.B. Baustrom-Versorgung) etc. sind hinter die Schutzdeichlinie zu transportieren bzw. zu sichern. Die aus Hochwasserschutzgründen notwendigen Maßnahmen sind unverzüglich zu treffen. Der Beginn der Arbeitseinstellung und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten sind dem AG unverzüglich zu melden. Die Kosten für Stillstand der Baustelle trägt der AG. Der Bezugspegel für die Baumaßnahme ist der Donaupegel Straubing. Eine Stillstandsvergütung erfolgt ab einem Wasserstand von 440 cm am Pegel Straubing. Dieser Pegelwasserstand entspricht in etwa einem Wasserstand von 315,0 mNHN bei Do-km 2316,2.

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Tabelle 1: wesentliche Höhenangaben am AFG

BezeichnungHöhe [mNHN]
Talweg AFG (Gewässertiefpunkte)ca. 311,0
Mittelwasserstand312,8
Vorlandhöhe315 bis 316

Vom Entwässerungsgraben nördlich BE 152 liegen keine Pegeldaten vor. Bei starken Niederschlägen steigen die Wasserspiegel in den Gräben und Bächen bis zur Oberkante der angrenzenden Vorländer bzw. des angrenzenden Geländes an. Bereichsweise sind Überflutungen möglich. 2.5.3 Wassertemperatur

entfällt 2.5.4 Gewässerumleitungen

entfällt 2.5.5 Eisverhältnisse

Im geplanten Umsetzungszeitraum der Maßnahme ist keine Eisbildung zu erwarten.

2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse

2.6.1 Geologische Verhältnisse

Nach der geologischen Karte von Bayern 1 : 25.000, Blatt 7141 Straubing und Blatt 7041 Münster, sind quartäre Auenablagerungen der jüngeren Postglazialterrassen im Untersuchungsgebiet zu erwarten. 2.6.2 Grundwasser

Die Grundwasserstände korrespondieren mit einem gewissen zeitlichen Versatz mit dem Gewässer. Maßgebend für die Baumaßnahme ist das Oberflächenwasser. 2.6.3 Baugrundgutachten

Baugrundgutachten wurden für Planung und Herstellung des Auefließgewässers erstellt. In Beilage 4 sind wesentliche Aussagen aus dem Baugrundgutachten zusammengefasst. 2.6.4 Bodenaufschlüsse

Die im Baubereich vorliegenden Bodenaufschlüsse sind in den Lageplänen verortet. Es sind dies Bohrungen sowie Schurfe. Die Bohrungen erfolgten vor Herstellung AFG, die Schurfe nach Inbetriebnahme AFG im Bereich von Umlagerungen / Anlandungen an der Gewässersohle.

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Bei der Herstellung des AFG wurden im Mittelwasserbett des Hauptgerinnes flächig Lieferkiese in einer Dicke von 25 bis 50 cm eingebracht (Korngrößen in der Regel von 2 bis 16 mm, im Einzelfall bis 64 mm). Im Bereich der Schwellen wurden bei der Herstellung lokal Steine eingesetzt (Korndurchmesser bis 256 mm). In den Nebenarmen wurde kein Lieferkies eingebracht. Diese Liefermaterialien haben sich bei Durchströmung des AFG zwischenzeitlich mit dem anstehenden Boden vermischt. 2.6.5 Homogenbereiche

Für die gegenständlichen Arbeiten sind folgende Homogenbereiche relevant:

• Homogenbereich O: Oberboden • Homogenbereich B: Auesande, Quartäre Kiese/Sande, nichtbindiges Tertiär, nichtbindige Auffüllungen, Auelehme (weich-steif), bindige Auffüllungen Im Homogenbereich B sind die im geotechnischen Gutachten für die Erdarbeiten zur Herstellung vom AFG definierten Homogenbereiche B1 und B2 zusammengefasst. Die Homogenbereiche O, sowie die feineren Anteile von B sind witterungsempfindlich und können bei einer Durchfeuchtung weich werden.

2.7 Witterungsverhältnisse

Stillstand in Abhängigkeit von höheren Wasserständen ist über entsprechende Positionen im LV abgedeckt.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Als Seitenentnahme ist die Wiederverwendung von Teilen der in BE 154 vorhandenen Tragschicht vorgesehen. Das Material ist in Kap.3.7.1 beschrieben. Ablagerungsstellen s. Kap. 2.4.1.

2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte

2.9.1 Natur- und Landschaftsschutz

Die Maßnahmenfläche befindet sich bereichsweise in folgenden Schutzgebieten:

• FFH-Gebiet 7142-301 Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen • SPA-Gebiet 7142-471 Donau zwischen Straubing und Vilshofen • Landschaftsschutzgebiet LSG "Bayerischer Wald" Für die Baustelle nicht unmittelbar benötigte Flächen sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. Eingriffe außerhalb der Baustellengrenze sind nicht zulässig. 2.9.2 Gewässerschutz

Der AN hat die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerisches Wassergesetzes (BayWG) zum Schutze des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sowie die hierzu ergangenen Bestimmungen einzuhalten.

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Die Ausführung aller Baumaßnahmen ist so zu organisieren, dass kein unbeabsichtigtes Material ins Gewässer eingetragen bzw. abgeschwemmt wird. Im Vorland gelagerte bewegliche Sachen sind gegen Abtreiben zu sichern oder, insbesondere wenn die Gefahr eines Einschwimmens in die Bundeswasserstraße Donau besteht, aus dem Überschwemmungsgebiet zu entfernen. Weiterhin ist die Ausführung aller Baumaßnahmen so zu organisieren, dass Gewässerverunreinigungen (oberirdisch und unterirdisch) ausgeschlossen sind. Wassergefährdende Stoffe, Schmiermittel, Betonschlempe usw. dürfen nicht ins Gewässer gelangen. Der Eintrag von natürlichen Feinmaterialien ins Gewässer ist bei den Erdarbeiten zu minimieren. Für Maschinen, die im Gewässer eingesetzt werden, sind biologisch abbaubare Betriebs- und Schmierstoffe einzusetzen. D.h. die Hydraulikanlagen sämtlicher länger auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Geräte sind somit mit biologisch leicht abbaubaren Hydraulikölen der Wassergefährdungsklasse 1 zu betreiben. Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Wegen der Gefahr schnell anlaufender Hochwasser ist eine Lagerung dieser Stoffe im Deichvorland nicht zulässig. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 19 g WHG auf der Baustelle ist vorab anzuzeigen. Sie ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu begrenzen. Die während der Baumaßnahmen zum Einsatz kommenden Baumaschinen und - geräte sind gegen Öl- und Treibstoffverluste zu sichern und müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine Grundwasserverunreinigung entsteht. Solange entsprechende Maschinen und Geräte auf der Baustelle sind, mindestens jedoch während der Bauzeit, sind auf der Baustelle Ölbindemittel in ausreichender Menge bereitzuhalten, so dass im Leckagefall 100 % der maximal austretenden Flüssigkeitsmenge aufgefangen werden können. Die Mindestlagermenge an Ölbindemitteln muss ausreichen, um 500 l Treibstoff zu binden. Erdaushub und zum Einbau vorgesehenes Material dürfen im Vorland innerhalb der Baustellengrenzen nur für den unmittelbaren Bedarf kurzfristig zwischengelagert werden. Bei einem Schadensfall sind umgehend der AG, das Landratsamt Straubing-Bogen und das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu verständigen. 2.9.3 Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Bauwerke sowie Bodendenkmäler sind durch die Maßnahme nicht betroffen. Frühgeschichtliche Funde sind möglich. Der AN hat bei frühgeschichtlichen Funden die Meldepflicht nach Art. 8 Abs. 1 BayDSchG und die Veränderungsverbote nach Art. 6 und Art. 8 Abs. 2 BayDSchG zu beachten. 2.9.4 Immissionsschutz

Die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten.

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Allgemein Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub-, Schadstoff- und Schallemissionen und - immissionen sind während der Bauzeit so weit wie möglich zu minimieren.

Die Bauarbeiten sind aus Immissionsschutzgründen (Schutzgut Mensch und Schutzgut Tiere) auf den Zeitraum von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. Zum Schutz gegen Baulärm sind die Anforderungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen“ vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) einzuhalten. Die Bauarbeiten sind aus Lärmschutzgründen auf den Zeitraum von werktags (montags bis samstags) 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser o.ä. sind jederzeit durchführbar. Bei den Bautätigkeiten dürfen nur Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BImSchV) in Verbindung mit der RiLi 2000/14/EG entsprechen. Die Gerätetechnik und die Bauverfahren sind der örtlichen Situation entsprechend so zu wählen, dass der Baulärm dem Stand der Technik nach auf ein unvermeidliches Mindestmaß minimiert wird. Staub Staubentwicklung ist zu vermeiden. Falls sich diese nicht vermeiden lässt, sind geeignete Maßnahmen zur Beschränkung der Staubentwicklung (z. B. regelmäßige Reinigung der Zufahrts- und Baustraßen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Bedüsung der Fahrstraßen mit Wasser) zu ergreifen. Verschleppung von Erd- und Baumaterial auf öffentliche Verkehrswege ist zu vermeiden, soweit erforderlich (z. B. anhaltende Trockenheit), Reinigen der Fahrzeuge vor Einfahrt in öffentliche Straßen und Sicherung der Ladung. Vorhabenbedingte Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen sind vom AN unverzüglich zu beseitigen. Erschütterungen Im Zuge der Baustelleneinrichtung, bei der Durchführung von Bautätigkeiten (insbesondere bei Verdichtungsarbeiten im Erdbau) sowie beim Betrieb von Baumaschinen oder Fahrzeugen sind die damit verbundenen Erschütterungseinwirkungen auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu reduzieren. Die Gerätetechnik und die Bauverfahren sind der örtlichen Situation entsprechend so zu wählen, dass Erschütterungen auf dieses Maß minimiert werden. Die Bauverfahren sind so zu wählen, dass die Richtwerte der DIN 4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und DIN 4150-3 (Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen) eingehalten werden. 2.9.5 Militärische Bereiche

entfällt

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2.9.6 Bodenschutz

Die Regelungen der DIN 18915 sind einzuhalten. •Vor Baubeginn ist der Oberboden von der Baufläche abzutragen und gem. DIN 18915 auf speziellen Lagerflächen fachgerecht in einer Miete zwischenzulagern. Die Oberbodenmiete ist bei einer Lagerungszeit des Oberbodens von über 2 Monaten zu begrünen und zu mähen.

Im Zuge des Rückbaus ist auf allen temporär genutzten Bauflächen der verdichtete Unterboden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in DIN 18915 kreuzweise tiefenzulockern. Der abgetragene und zwischengelagerte Oberboden ist wieder einzubauen. Ggf. aufgetragenes Fremdmaterial ist zu beseitigen. Der Wiedereinbau des Oberbodens erfolgt in Hinblick auf Ort und Schichtstärke entsprechend der Ausgangsflächen, so dass der Ausgangszustand möglichst wiederhergestellt wird. Abtrag und Einbau von Oberboden sind generell gesondert von anderen Bodenbewegungen durchzuführen. Oberbodenab- und -auftrag dürfen nur bei trockener Witterung erfolgen.

2.10 Anlagen im Baugelände

Die in der Baubeschreibung aufgeführten Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der Spartenlagen. Der AN hat vor Baubeginn dafür Sorge zu tragen, dass alle Spartenanfragen zu den Ver- und Entsorgungsleitungen und -kanälen im gesamten Baubereich bei den zuständigen Stellen und Behörden eingeholt werden. Der AN hat die jeweiligen Spartenträger über Umfang und Zeitpunkt der Aufgrabungen zu informieren und sich vor Ort von den Vertretern der Ver- und Entsorgungsunternehmen über die exakte Lage und den Verlauf etwaiger Spartenleitungen einweisen zu lassen. Bei Arbeiten in der Nähe von Sparten ist nach den jeweiligen Schutzanweisungen der Versorgungsträger vorzugehen. Die Einholung und Abstimmung zu den Spartenplänen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Werden bestehende Ver-, Entsorgungsleitungen und Bauwerke durch den AN beschädigt, so haftet der AN. Bei bestehenden Strom- und Telekommunikationsleitungen ist ein Schutzstreifen von 3,0 m beidseits der Leitungsachse einzuhalten, bei Gas- und Wasserleitungen beträgt der Schutzstreifen 3,0 m (< DN 300) bzw. 5,0 m (> DN 300) beidseits der Leitungsachse. Innerhalb dieses Schutzstreifens sind nachfolgende Nutzungsbeschränkungen zu beachten:

• Keine Lagerung von Schüttgütern im Schutzstreifen erdverlegter Leitungen,

• Geländeveränderungen nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Abweichungen von den Nutzungsbeschränkungen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Bauliche Anlagen und Geländemodellierungen, insbesondere Abgrabungen, haben zu Hochspannungsmasten (> 110 kV) einen Abstand von 5 m einzuhalten. In

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Abstimmung mit dem Netzbetreiber kann dieser Mindestabstand unterschritten werden, wenn die Standsicherheit des Leitungsmasts und die Sicherheit der sich im Baustellenbereich aufhaltenden Personen nicht gefährdet ist. Eine ungehinderte Zufahrt zu den Maststandorten ist grundsätzlich zu gewährleisten. Temporäre Einschränkungen der Zuwegung sind dem Netzbetreiber im Vorfeld mitzuteilen. Das Lagern von Baustoffen ist innerhalb des Schutzstreifens von spannungsführenden Freileitungen nur möglich, wenn dabei die nach dem technischen Regelwerk geforderten Sicherheitsabstände „Oberkante Materialhaufen zu den stromführenden Leiterseilen“ nicht unterschritten werden. Beim Einsatz von Baumaschinen im Schutzstreifen von Stromleitungen ist stets ein Mindestabstand zu den stromführenden Leiterseilen von 1 m (1 kV), 3 m (1 – 110 kV) bzw. 5 m (220 – 380 kV) einzuhalten. Vor Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Schutzstreifens von Anlagen sind die Vorgaben des jeweils geltenden technischen Regelwerks und die von den jeweiligen Leitungsbetreibern erstellten Schutzanweisungen /Merkblätter zu erfragen und zu beachten. Weiteres ist bei der Bauausführung auf die Einhaltung der Schutzabstände gemäß DIN VDE 0105-100 zu achten. Dem AG sind folgende Leitungen bekannt: 2.10.1 Unterirdische Leitungen

Im Bereich der BE 168 queren eine Trinkwasserleitung, eine private Abwasserleitung sowie eine Stromleitung (1 kV, Stadtwerke Straubing), s. PaRe- VG-LA-8845. Etwa 30 m östlich der 20 kV Freileitung (s. Kap. 2.10.2) befindet sich eine parallel dazu erdverlegte Stromleitung der Rupert Heider & Co. KG. Die Leitungsschutzmaßnahmen der Betreiber sind einzuhalten. 2.10.2 Freileitungen

Westlich entlang der B 20 verläuft parallel dazu eine 20 kV Mittelspannungsleitung der Rupert Heider & Co. KG, die den Deich sowie die Baustraßen kreuzt (s. PaRe- VG-LA-8861). 2.10.3 Gebäude, Gebäudereste

In den Baustellenflächen werden keine Gebäudereste erwartet.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle

2.11.1 Straßenverkehr

Der Baubetrieb nutzt die Gemeindeverbindungsstraße Hornstorf – Reiberdorf sowie öffentliche Wirtschaftswege. Zwei Abschnitte in der als Ringstraße vorbereiteten Zuwegung zur Baustelle sind nur vorübergehend als Baustraße für die Baumaßnahmen am AFG angelegt und damit nicht öffentlich gewidmet:

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• die Verbindung von der Zufahrt Thurnhof zur Gemeindeverbindungsstraße (Teil westlich entlang der BE 168) und • der Vorlandweg entlang vom Donauufer von BE 146/4 nach Westen zur Deichüberfahrt (Flurstück 147 Gemarkung Parkstetten). 2.11.2 Rad- und Wanderwege

Entlang des Deichhinterwegs zwischen Hornstorf und Reibersdorf (Baustraße Nord) verlaufen der Donauradweg und der Wanderweg „Donau-Panoramaweg“. Auf der Deichkrone verläuft der „Pilgerweg VIA NOVA“. Es ist insbesondere auf der Ringstraße Nord mit Behinderungen zu rechnen. Eine Umleitung von Rad- und Wanderwegen ist aus Sicht des AG nicht erforderlich. Sollte der AN Umleitungen beantragen, sind diese Sache des AN. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 2.11.3 Schiffsverkehr

Die Donau ist Bundeswasserstraße. Das Auefließgewässer ist für die Schifffahrt gesperrt. 2.11.4 Schienenverkehr u. Luftverkehr

entfällt

3 Ausführung der Bauleistung

3.1 Bauablauf

Der AN hat die Arbeiten nach seiner Disposition unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen genannten Randbedingungen und Auflagen durchzuführen. Baubeginn, wichtige Zwischentermine und Bauende sind jeweils Vertragstermine (siehe Besondere Vertragsbedingungen).

3.2 Beschreibung der auszuführenden Maßnahmen

Die auszuführenden Maßnahmen dienen der Gewässeroptimierung mit Fokus auf die Fischfauna. Die nachfolgenden Kapitel erläutern die Maßnahmen thematisch.

Tabelle 2: Übersicht Maßnahmen und Baustellenflächen

Fläche AFläche BFläche C
Anlage von BaustraßenXX
Erdarbeiten an LaichplätzenX (Umlagerung)X (Entnahme)X (Entnahme)
Erdarbeiten im NebenarmX
Errichtung von SchwellenXX

Alle Baggerarbeiten finden zum Teil unter Wasser statt. Sie haben für einen schnellen Baufortschritt zwingend mit 3D-Maschinensteuerung zu erfolgen.

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3.2.1 Anlage von Baustraßen

Die Baustellenfläche B ist mit einer ca. 150 m langen neuen Baustraße am Ufer des AFG Nebenarms zu erschließen. Im Bereich der neuen Baustraße ist kein Oberboden vorhanden. Die Baustraße wird ohne Geotextil errichtet. Die Baustraße verbleibt nach Abschluss der Arbeiten für künftige Unterhaltungsarbeiten. Die Baustellenfläche C wird von Westen mit einer ca. 70 m langen Baustraße am Ufer des AFG erschlossen. Dort ist Oberboden abzutragen. Die Baustraße wird auf Geotextil errichtet. Zum Abschluss der Arbeiten wird die Baustraße rückgebaut. Weiterhin wird die Baustellenfläche C von Norden her an einen bestehenden Unterhaltungsweg angeschlossen. Hier ist auf etwa 5 m eine Baustraße erforderlich. Es ist Oberboden abzutragen. Diese Baustraße wird ohne Geotextil errichtet und verbleibt nach Abschluss der Arbeiten für künftige Unterhaltungsarbeiten. 3.2.2 Erdarbeiten an Laichplätzen

Im AFG sind in allen drei Baustellenflächen Laichplätze zu optimieren. Im Bereich der Baustellenfläche A befindet sich der Laichplatz am Innenufer (orographisch rechts). Hier ist auf eine Gewässerlänge von etwa 50 m im Böschungsbereich ab einer Geländehöhe von 312,20 mNHN eine flache Böschung herzustellen. Der Abtrag ist vor Ort umzulagern. Im Bereich der Baustellenflächen B und C befinden sich die Laichplätze jeweils in Gewässerverzweigungsstrecken am Innenufer des jeweiligen Hauptarms. Haupt- und Nebenarm sind hier durch Inseln getrennt. Bei vergangenen Hochwasserereignissen gab es hier jeweils Sedimentanlandungen (Materialüberschuss). Hier ist der Tiefpunkt des Gewässers wiederherzustellen und im Anschluss eine flache Böschungsneigung. Überschüssiges Material ist aus dem AFG abzufahren und in der BE 152 abzulagern. Im Bereich der Baustellenfläche C sind im Abtragsbereich ca. 10 große Wasserbausteine als Struktursteine vorhanden. Diese sind vor Abtrag an der Seite des Baustellenbereichs zwischenzulagern und nach Abtrag nach Vorgabe der Bauleitung neu zu positionieren. Im Bereich der Baustellenflächen B und C ist nach Herstellung des Abtrags lokal ein Lieferkies 16/X aufzubringen und in dünner Schicht zu verteilen. 3.2.3 Erdarbeiten im Nebenarm

In der Baustellenfläche C ist der Nebenarm auf einer Länge von etwa 100 m zu entlanden. Der Aushub ist abzufahren und der BE 152 separat abzulagern. In der Entlandungsfläche befinden sich drei sogenannte „ökologische Strukturelemente“, die jeweils aus 3-4 großen Totholzbäumen und drei Wurzelstöcken bestehen und mit Holzpfählen im Untergrund verankert sind. Diese ökologischen Strukturelemente sind beizubehalten. 3.2.4 Errichtung von Schwellen

Im Bereich der Baustellenflächen B und C befinden sich Gewässerverzweigungen. Die hier zur Abflussaufteilung zwischen Haupt- und Nebenarm ursprünglich errichteten Schwellen haben bei Hochwasserereignissen versagt. Das Gelände ist

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dort einige Dezimeter abgesackt. Diese Schwellen sind in neuer, massiver Konstruktion aus einem Deckwerk (Wasserbausteinen auf Kornfilter) wiederherzustellen. Das Deckwerk wird aus ökologischen Gründen mit einer dünnen Schicht Lieferkies 16/X überschüttet. Die neuen Schwellen dienen neben der Abflussaufteilung für künftige Unterhaltungsarbeiten auch als Überfahrt zu den Inseln. Der Aufbau der Schwellen ist in Beilage 3.5 im Schnitt dargestellt.

3.3 Herstellungstoleranzen

Die geforderte Herstellgenauigkeit für Erdarbeiten sowie Sohlsicherungsarbeiten beträgt ±10 cm.

3.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Der AN hat sicherzustellen, dass die Menge gesundheitsgefährdender Stoffe auf der Baustelle auf das nötige Mindestmaß beschränkt bleibt. Die Einhaltung von Unfall- und Sicherheitsvorschriften ist Leistung des AN. Es sind Arbeiten am und im Gewässer durchzuführen. Auf folgende Gefährdungen wird besonders hingewiesen:

  • Standsicherheit der Böschungen
  • Gefahr durch Hochwasser
  • Gefahr durch Ertrinken Diese Aufzählung ist nicht abschließend und entbindet den AN nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen aus den einschlägigen Vorschriften. Für den Fall, dass der AN Leistungen an Nachunternehmer vergibt, sind vom AN Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV) zu erbringen (gesonderte Vergütung). Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Geräte bei anlaufendem Hochwasser rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Er hat alle Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserschäden zu ergreifen. Unfälle auf der Baustelle sind dem AG sofort schriftlich zu melden.

3.5 Wasserhaltung

entfällt

3.6 Baubehelfe

Baubehelfe sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. 3.6.1 Baugrubensicherung

entfällt 3.6.2 Umschließungen

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entfällt 3.6.3 Traggerüste

entfällt 3.6.4 Bauzaun

Aus Sicht des AG ist für die Baumaßnahmen kein Bauzaun erforderlich. Die Baustelle ist lokal am Übergang der Baustraße zum Gewässerufer mittels rot/weißem Absperrband zu kennzeichnen. Die Vergütung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

3.6.5 Baustraßen in den Baustellenflächen

Die Baustellenflächen ist in den Lageplänen definiert (Fläche der Baustelle, abgegrenzt innerhalb der Baustellengrenze). Innerhalb der Baustellenflächen können nach Bedarf des AN und Rücksprache mit dem AG Baustraßen erstellt werden. Eine gesonderte Vergütung für diese Baustraßen erfolgt nicht. Die Vergütung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

3.7 Stoffe und Bauteile

3.7.1 Einzubauende Materialien

Sind vom AN zu beschaffen und müssen den DIN-Vorschriften entsprechen sowie für den Anwendungsfall erprobt sein. Sofern das Material nicht durch Seitenentnahme gewonnen wird (s. Kap. 2.8), ist es zu liefern. Es sind nur Stoffe und Bauteile zugelassen, deren Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist. Die Zulassung ist dem AG generell vorzulegen. Zur Errichtung der Baustraßen wird eine Flächenbefestigung aus der BE 154 wiederverwendet. Das Befestigungsmaterial setzt sich zusammen aus ca. 2/3 Anteil Granitfrostschutz 0/56 und 1/3 Anteil Aushub Homogenbereich B1 „Kiese und Sande“ von der Gerinneherstellung des Auefließgewässers. Die Materialien sind überwiegend vermischt anzutreffen. Tabelle 3 zeigt die Korngrößenzusammensetzung von 7 Proben aus der Tragschicht in BE 154.

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Tabelle 3: Korngrößenverteilung der Tragschicht in BE 154

3.7.2 Einzubringendes Bodenmaterial

Das Bodenmaterial muss den Kriterien von unbelasteten Böden nach Mantelverordnung entsprechen. Das Schüttmaterial entspricht den Anforderungen nach LV (ZTV-W-LB 210 und TL- Gestein-Stb.). 3.7.3 Lagerung von Stoffen

s. Kap. 2.9.2 Gewässerschutz und Kap. 2.10 Anlagen im Baugelände 3.7.4 Wassergefährdende Stoffe

s. Kap. 2.9.2 Gewässerschutz 3.7.5 Ausrüstungen

entfällt 3.7.6 Mobile Elemente

entfällt 3.7.7 Korrosionsschutz

entfällt 3.7.8 Transporte und Verpackung

Transporte und Verpackung sind, Nebenleistungen und die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, soweit das Leistungsverzeichnis dafür keine gesonderten Positionen ausweist.

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3.7.9 Montage

entfällt 3.7.10 Entsorgung

Überschüssiges Abtrags- bzw. Abbruchmaterial ist weitgehend einer Wiederverwertung (Recycling) zuzuführen. Eine Restentsorgung auf einer Deponie ist möglichst zu vermeiden. Bereits beim Abbruch von Bauteilen bzw. beim Abtrag von Material ist auf die Trennung in wiederverwertbare Fraktionen zu achten. Die vorschrifts- und ordnungsgemäße Entsorgung z. B. von Verpackungen, Aushubmaterial, Schutt, Abfällen, Abwässern obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in seiner jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (z. B. Altöle, ölverschmutzte Betriebsmittel, verunreinigte Kraftstoffe) sind entsprechenden Fachfirmen für Abfallverwertung oder der Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern e.V. (GSB) zuzuführen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Ein Bodengutachten für die Herstellung vom AFG ging von einer Zuordnungsklasse Z0 aus. Bei der baulichen Umsetzung gab es keine gegenteiligen Feststellungen.

3.8 Beweissicherung während der Ausführung

Der AN hat die Beweissicherung der in Anspruch zu nehmenden Straßen, Wege und Plätze gemeinsam mit dem AG und eventuell Vertretern der zuständigen Gemeinden bzw. Behörden durchzuführen. Die Zustandsfeststellungen sind vom AN schriftlich und fotografisch zu dokumentieren. Vom AN verursachte Schäden sind vom AN auf dessen Kosten zu beheben. Bei der Übergabe der Flächen sowie bei deren Rückgabe ist jeweils ein vom AN und AG zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll einschl. Lageplan (Grenzsteine) über den Zustand der Flächen vom AN anzufertigen.

3.9 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs zu planen, die dazu erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die betreffenden Maßnahmen durchzuführen. 3.9.1 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs

Der öffentliche Verkehr ist während der gesamten Bauzeit grundsätzlich aufrecht zu erhalten. Sind Beeinträchtigungen erforderlich, so sind diese auf das erforderliche

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Minimum zu beschränken. Die Zugänglichkeit für Anwohner und Rettungskräfte zu allen Anwesen und die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen sowie des Deichvorlandes ist durchgehend sicherzustellen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Bundeswasserstraße Donau dürfen nicht eingeschränkt werden. Beeinträchtigungen während der Bauzeit (z.B. Blendung durch Baugeräte) sind so weit wie möglich zu vermeiden. 3.9.2 Verkehrsumleitungen

Sofern der AN für seine Leistungen Verkehrsumleitungen benötigt, sind die aufgestellten Einrichtungen zur Verkehrssicherung auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen (Prüfungsumfang gem. ZTV-SA 97, Kontrollen und Ergebnisse sind zu dokumentieren). Beschädigte oder fehlende Teile sind auszutauschen oder zu ersetzen. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind umgehend und – wenn notwendig – fortlaufend zu beseitigen. Bei trockener Witterung ist die Staubentwicklung durch Reinigen und Benässen zu minimieren. Alle untergeordneten Verkehrssicherungsarbeiten, die im LV nicht explizit geregelt sind, z.B. Tragen von Warnkleidung, Rundumleuchte von Fahrzeugen, Warnanstrich an Arbeitsgerät und Fahrzeugen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Den Bauherrn trifft als AG im Verhältnis zum AN keine eigene Sicherungspflicht. 3.9.3 Verkehrsbeschränkungen

s. Kap. 2.3.5 und Kap. 3.9.1 3.9.4 Verkehrssperrungen

Grundsätzlich sind etwaige Sperrungen von Straßen so weit wie möglich zu vermeiden. Unvermeidbare Sperrungen sind so weit wie möglich auf verkehrsarme Zeiten und sehr kurze Zeiträume zu beschränken. Sie sind frühzeitig mit der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde (Staatliches Bauamt Passau, Untere Verkehrsbehörde beim Landratsamt Straubing-Bogen) abzustimmen.

3.10 Sicherungsmaßnahmen

3.10.1 Schutzgerüste

entfällt 3.10.2 Anprallschutz

entfällt 3.10.3 Freihalten von Abflussquerschnitten

Der Abflussquerschnitt der Donau (Hochwasserabfluss!) ist freizuhalten. 3.10.4 Eisschutz

Im Zuge der ausgeschriebenen Arbeiten sind keine gesonderten Schutzvorkehrungen vorgesehen.

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3.10.5 Sonstige Sicherungsmaßnahmen

s. Kap. 2.9.2 Gewässerschutz

3.11 Winterbaumaßnahmen

Besondere Winterbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen.

3.12 Technische Bearbeitung

entfällt

3.13 Aufmaßverfahren

Alle Bauleistungen sind durch den AN auf der Grundlage der vom AG gelieferten oder vom AG gegengezeichneten Bauausführungspläne und dem DGM abzurechnen. Nur für Leistungen, deren Mengen nicht anhand des DGM bestimmt werden können, darf ein Aufmaß gefertigt werden. Aufmaße sind stets gemeinschaftlich vom AN mit dem AG durchzuführen. Die Anerkennung eines Aufmaßes bestätigt die Richtigkeit der örtlichen Aufmessung, ohne dass hiermit bereits ein Vergütungsanspruch anerkannt wird. Soweit nach Aufmaß abgerechnet wird, hat der AN den Auftraggeber nach Möglichkeit drei Tage vor Aufmaßerstellung zu benachrichtigen und ihm zu ermöglichen, das Aufmaß gemeinsam festzustellen. Aufmaße sind grundsätzlich durch die Bauleitung des AN durch Unterschrift zu bestätigen und von der Bauüberwachung des AG durch Unterschrift zu bestätigen.

3.14 Austausch von Vermessungsdaten

3.15 entfälltPrüfungen

3.15.1 Eignungsprüfungen

Mindestens 2 Wochen vor Beginn der Ausführung sind dem AG die Materialprüfungszeugnisse des für den Einbau vorgesehenen Materials zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 3.15.2 Eigenüberwachungsprüfungen

Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen sind durch den AN im Rahmen der Eigenüberwachung auf eigene Kosten durchzuführen. Der Umfang der Eigenüberwachungsprüfungen ist bestimmt durch die jeweils für die Teilleistung verbindliche, in den Vorbemerkungen der LV-Titel genannte ZTV in der jeweils aktuellen Fassung. 3.15.3 Fremdüberwachungsprüfungen

Durch den AG veranlasste Fremdüberwachungs-/Kontrollprüfungen sind durch den AN zu dulden. Die vom AG oder seinen Beauftragten vorgenommenen Prüfungen entbinden den AN in keiner Weise von seiner Gewährleistung und Haftung.

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3.15.4 Kontrollprüfungen

Kontrollprüfungen werden durch vom AG beauftragte Dritte durchgeführt.

3.16 Abrechnung

Der AG bevorzugt eine vollständig digitale Abrechnung. Die Regelungen zur Abrechnung werden zwischen dem AN und dem AG nach Auftragserteilung konkret abgestimmt. Wird die digitale Abrechnung vereinbart, sind folgende Randbedingungen bei der Abrechnung einzuhalten:

• Der Datenaustausch erfolgt im GAEB-Format D11 (2009) oder X31. • Der AN muss die Prüfergebnisse / Korrekturen im Rechnungsrücklauf des AG in seine Abrechnung übernehmen. Bei einem Dissens muss der AN seine Forderung in der Abrechnung fortlaufend erneut vortragen, bis eine abschließende Einigung erzielt wurde. • Es sind Verweise auf Aufmaße, Abrechnungspläne, Skizzen usw. in der digitalen Mengenermittlung (separate Zeile im Mengenansatz als Kommentar: „#Bild Abrechnungsplan1.pdf“) zu hinterlegen und jeweils als einzelne Datei in einem mit dem AG abzustimmenden Format vollständig mit den Abrechnungsunterlagen zu übergeben. • In der Mengenermittlung sind die Berechnungsansätze mit aussagekräftigen Hinweisen den zugehörigen zahlungsbegründenden Unterlagen zuzuordnen. Die Hinweise müssen unmittelbar auf die betreffende Unterlage referenzieren, ohne dass eine Kette von Verweisen in den Unterlagen nachvollzogen werden muss.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen

4.1.1 Pläne, Zeichnungen

Der AG stellt dem AN sämtliche Ausführungspläne digital zur Verfügung. Die vom AG gestellten Ausführungsunterlagen umfassen:

• Übersichtslageplan

• Lagepläne

• Bauwerkspläne

Zusätzlich werden 3D Oberflächenmodelle der Maßnahmen als ergänzende Information dem AN digital zur Verfügung gestellt. Die Vermessungsdaten werden im Gauß-Krüger-Koordinatensystem übergeben (DHDN 3 Degree Gauss Zone 4, EPSG Code 31468). Höhen werden im Format DHHN 2016 in der Einheit mNHN übergeben.

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Das Datenformat für die digitale Übergabe ist zwischen AN und AG abzustimmen.

4.1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Siehe BVBs.

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4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen

4.2.1 Erläuterung des Bauablaufes

entfällt 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan

Der AN liefert vor Einrichtung der Baustelle einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung mit dem AG. Der Plan enthält alle vom AN vorgesehenen Containerstell- und Lagerplätze auf allen von ihm in Anspruch genommenen BE- Flächen sowie Angaben zu technischer Infrastruktur und Zuwegung. 4.2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und eine Vorankündigung obliegt, sofern nach BaustellV erforderlich, dem AN (s. Kapitel 3.4). 4.2.4 Bauzeitenplan

entfällt 4.2.5 Ausführungspläne

entfällt. 4.2.6 Bestandspläne

entfällt 4.2.7 Standsicherheitsnachweise, statische Berechnungen

entfällt 4.2.8 Sonstige Berechnungen

entfällt 4.2.9 Dokumentation

Sämtliche Unterlagen der Prüfungen entsprechend den einschlägigen technischen Spezifikationen (Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen, Nachweise der verwendeten Baustoffe und -materialien etc.) sind dem AG digital zu übergeben. 4.2.10 Bauwerksbuch

entfällt 4.2.11 Sonstige Unterlagen

Vor Aufnahme der Arbeiten im hochwassergefährdeten Bereich hat der AN das Hochwasserschutzkonzept zu liefern.

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5 Bilder der Baustellenbereiche

Nachfolgende Bilder dienen lediglich als Information. Sie veranschaulichen die

örtlichen Verhältnisse zum angegebenen Aufnahmezeitpunkt.

Schrägluftbild vom Einlauf AFG mit Blick nach unterstrom (Donau am rechten

Bildrand, AFG in Bildmitte mit erkennbarer Abflussunterbrechung durch die Baustelle

fürs Einlaufbauwerk; anschließend an die Baustelle Einlaufbauwerk ist am oberen

Bildrand der Umlagerungsbereich vom Kieslaichplatz in Baustellenfläche A

erkennbar), Aufnahme 14.08.2026 bei Pegelstand Donau Straubing 72 cm

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Blick vom linken Ufer bei AFG-km 1+080 nach unterstrom (Baustellenfläche B, linke

Bildhälfte Hauptarm mit Kieslaichplatz am Inselufer; rechte Bildhälfte Nebenarm;

zwischen rechtem Ufer und Insel wird eine Schwelle errichtet), Aufnahme 04.05.2026

bei Pegelstand Donau Straubing 138 cm

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Blick vom linken Ufer bei AFG-km 0+610 nach unterstrom (Baustellenfläche C, rechte

Bildhälfte Hauptarm, links im Bild ist der Nebenarm anhand einer Restwasserstelle

erkennbar, Blick auf den Nebenarmanschluss mit zu errichtender Schwelle sowie die

Insel), Aufnahme 04.05.2026 bei Pegelstand Donau Straubing 138 cm

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Blick vom rechten Ufer bei AFG-km 0+620 nach unterstrom (Baustellenfläche C, links

der Bildmitte ist der Nebenarm anhand einer Restwasserstelle erkennbar, Blick auf

den Nebenarmanschluss mit zu errichtender Schwelle sowie weiter nach rechts die

Insel mit vorgelagertem Kieslaichplatz), Aufnahme 04.05.2026 bei Pegelstand Donau

Straubing 138 cm

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Blick vom rechten Nebenarmufer bei AFG-km 0+420 nach unterstrom

(Baustellenfläche C, Nebenarm mit Strukturelementen im Vordergrund

trockengefallen, Wasser des Hauptarms in der linken Bildhälfte sichtbar, hier Bereich

zur Entlandung), Aufnahme 04.05.2026 bei Pegelstand Donau Straubing 138 cm

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Blick vom rechten Ufer bei AFG-km 0+330 nach oberstrom (linke Bildhälfte Hauptarm

mit Kieslaichplatz am Inselufer; rechte Bildhälfte Nebenarm mit Strukturelementen zur

Entlandung), Aufnahme 22.06.2026 bei Pegelstand Donau Straubing 104 cm

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