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Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. April 2025 müssen alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-
Pfalz – und damit auch an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – E-Rechnungen
(Format XRechnung oder ZUGFeRD) sein. Rechnungen als PDF oder als Bilddatei ent-
sprechen diesem Standard nicht.
Unter diesem Link (https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite) finden Sie alle Informatio-
nen zur E-Rechnung sowie das Portal zur Einreichung Ihrer Rechnung als E-Rechnung.
Im Anhang finden Sie weitere Informationen zur Einreichung elektronischer Rechnungen.
Diese können Sie auch abrufen unter https://sgdsued.rlp.de/service/downloadbe-
reich/rechnungswesen.
Die für Sie relevante Leitweg-ID (für die SGD Süd) lautet:
07-0011651100300-50
Bitte überwachen Sie etwaige Fehlerrückmeldungen des Zentralen E-Rechnungseingangs
RLP (ZRE) um sicherzustellen, dass Ihre E-Rechnung die SGD Süd auch wirklich erreicht
hat.
Sollte eine über E-Rechnung an uns gerichtete Rechnung widererwartend nicht fristge-
recht bezahlt werden, bitten wir Sie, Ihre Mahnung an die Geschäftsadresse (wie in der
Rechnungsadresse) zu richten.
Bei technischen Fragen zur E-Rechnung und der Rechnungsstellung richten Sie sich bitte
an unsere Servicestelle des E-Rechnungsportals (ERechnung@mastd.rlp.de).
Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können Sie sich für ein erstes
Testverfahren an einen Ansprechpartner bei der SGD Süd wenden unter Haushalt@sgd-
sued.rlp.de.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.