Leistungsbeschreibung Erdbau 2026-09-22.pdf

Erdarbeiten für das Ökokonto Worms Mittlerer Busch, Teilfläche A

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 09:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Seite 1 von 14 Projekt: Ökokonto Mittlerer Busch, Worms, Teilfläche A, Erdarbeiten - Angebotsdeckblatt -

VERDINGUNGSUNTERLAGEN

Bauvorhaben: Ökokonto Mittlerer Busch, Worms, Teilfläche A – Erdarbeiten

Bauherr: Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz Industriestraße 70 67346 Speyer Tel: 06232/6702-0

Vergabestelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz Industriestraße 70 67346 Speyer Tel: 06232/6702-0

poststelle@sgdsued.rlp.de

Angebotsabgabe: 23.10.2026, 11:00 Uhr

Zuschlagsfrist: 06.11.2026

Beginn der Arbeiten: 30.11.2026

Bauende: 26.02.2027

Angebotssumme netto ungeprüft ................................................... €

zuzüglich 19% MwSt ................................................... €

Angebotssumme brutto ungeprüft ................................................... €

........................................................ , den ............ ......................... 2026 (Ort und Datum)

............................................................................................................................. (Unterschrift und Stempel des Bieters)

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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INHALTSVERZEICHNIS

Die Verdingungsunterlagen umfassen nachfolgende Unterlagen: Seite

Text:

Angebotsdeckblatt 1 Blatt 1

Dieses Inhaltsverzeichnis 1 Blatt 2

Die Vorbemerkungen

  • Angaben zum Bauvorhaben 1 Blatt 3

  • Angaben zur Baustelle 4 Blatt 4

  • Angaben zur Ausführung 2 Blatt 8

  • Technische Vorbemerkungen 2 Blatt 10

  • Qualitätsanforderungen 1 Blatt 12

Die Zusammenstellung 1 Blatt 13

Angebotsanerkennung 1 Blatt 14

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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ANGABEN ZUM BAUVORHABEN

Allgemeine Baubeschreibung

Um Ausgleichsverpflichtungen von Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Deichbauvorhaben des Landes Rheinland-Pfalz umsetzen zu können, wird in der Gemarkung „Mittlerer Busch“ im Wormser Süden eine größere Fläche als Ökokonto entwickelt. Die entsprechende Gesamtkonzeption sieht unter anderem vor, magere Mähwiesen, Senken mit Stromtalwiesen, Baumpflanzungen, Gehölze und Auwald anzulegen. Dazu soll teilweise Boden im Vorfeld abgetragen werden. Die hier ausgeschriebenen Maßnahmen umfassen die entsprechenden Erdbauarbeiten in der Gemarkung Worms, Flur 31, Nr. 148- 151. Das entnommene Erdreich verbleibt auf der Baustelle und wird vor Ort eingebaut. Die maximale Transportentfernung beträgt ca. 350 m.

Vor Beginn der Erdbauarbeiten ist die Detektion und ggfs. Bergung von Kampfmitteln abgeschlossen.

Im nachfolgenden Übersichtplan ist die Lage des Vorhabensgebiets markiert.

Auszuführende Leistungen

Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass er sich sorgfältig über Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen informiert (ggf. durch eine Ortsbesichtigung) und Zweifelsfragen vorher mit dem AG geklärt hat. Alle durch die Eigenart der Baustelle zu erwartenden Schwierigkeiten und Erschwernisse (z.B. witterungsbedingte Beeinträchtigungen, Hochwasser des Rheins, hohe Grundwasserstände, hohe Feuchtigkeit, Vernässungen) sowie eventuell anfallende Zusatz- und Nebenleistungen sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Nachforderungen wegen Unkenntnis und Unklarheiten werden nicht anerkannt.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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Beschreibung und Umfang der Arbeiten

Auf der Vorhabensfläche stehen Auenböden mit wechselnden Grundwasserständen an. Es ist geplant, den Oberboden auf einer Fläche von ca. 10.209 m² mit einer durchschnittlichen Tiefe von 0,5 m abzutragen. Daraus ergibt sich eine Aushubkubatur von rd. 5.105 m³ (ungelöst).

Bei den Angaben zum erwartenden Aushub handelt es sich um ungelockertes Erdreich, das als Abrechnungsgrundlage dient. Das Aufmaß ist entsprechend zu wählen (s. unten).

Das ausgekofferte Erdreich wird vor Ort an Rand der Vorhabensfläche wiedereingebaut (siehe untenstehendes Luftbild). Nach dem Abkippen erfolgt eine Profilierung mittels Raupe oder Bagger mit Böschungslöffel. Einbaugenauigkeit + 5 cm.

ANGABEN ZUR BAUSTELLE

Lage der Baustelle und Umgebungsbedingungen

Die Baustelle befindet sich in der Gemarkung Worms, südlich der Ortslage Worms. Angrenzend liegen Gehölzflächen, die durch die Baumaßnahme nicht in Anspruch bzw. beeinträchtigt werden dürfen.

Der Oberbodenabtrag erfolgt in dem rot umrandeten (siehe untenstehendes Luftbild) Vorhabensbereich, der Bodenauftrag in den grün gekennzeichneten Arealen.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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BE-Fläche Genaue Lage in Abstimmung mit BL

Schutzstreifen um Mast: 20 m Radius um Mastmittelpunkt

Schutzstreifen der Leitungstrasse: beiderseitig 18,5 m

Die Bodenvertiefungen werden im Bereich vorhandener Geländesenken vorgenommen. Naturraumbedingt herrschen hier hohe, jedoch jahreszeitlich schwankende Grundwasserstände vor. Bei hohen Rheinwasserständen ab ca. 5,20 m Pegel Worms kann es auch zu einer Überflutung der gesamten

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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Baustelle mit Rheinwasser kommen, da das Vorhaben nicht durch einen Rheinhauptdeich geschützt ist. Daher hat sich der Auftragnehmer selbst über die aktuellen Rheinwasserstände während der Baumaßnahme zu informieren. Droht die Baustelle mit Maschinen, Fahrzeugen und Betriebsmitteln überschwemmt zu werden, muss der Auftragnehmer diese rechtzeitig sichern. Dies hat der Auftragnehmer in Eigenverantwortung durchzuführen. Eine Haftung für Schäden wird durch den Auftraggeber nicht übernommen. Vor allem muss der Auftragnehmer gewährleisten, dass keine wassergefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen können.

An einer benachbarten Grundwassermessstelle wurde ein mittlerer Grundwasserspiegel von 86,7 m üNN ermittelt. Die maximale Aushubtiefe beträgt ein Meter, die mittlere Abtragtiefe beläuft sich auf 0,5 m. Die Ränder werden flach ausgebildet, so dass sie später maschinell mähbar sind (Neigung der Böschungen flacher als 1:15).

Die Baustelle ist über öffentliche Wege bzw. Wirtschaftswege anfahrbar. Die Zufahrt erfolgt über die B 9, Ausfahrt „Rheinufer 2“. Die daran anschließenden Wege zum Vorhabensbereich sind überwiegend befestigt.

In der nachfolgenden Abbildung ist die Zufahrt zur Baustelle eingezeichnet.

Ausfahrt „Rheinufer 2“

Die Verkehrssicherung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen und ist der jeweiligen Arbeitsphase anzupassen (ggf. auch Straßen- und Wegereinigung). Weitergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen sind, soweit notwendig, rechtzeitig einzuholen und mit dem Ordnungsamt der Stadt Worms bzw. dem LBM Worms abzustimmen.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Ver- und Entsorgung der Baustelle obliegt alleine dem AN und ist, soweit erforderlich, in die Bau- stelleneinrichtungspauschale einzurechnen.

Lager- und Arbeitsplätze

Lager- bzw. Arbeitsplätze werden, soweit erforderlich, dem AN nach Rücksprache mit dem AG vor Ort zugewiesen.

Baustellenabfälle

Eventuell anfallender Abfall muss grundsätzlich am gleichen Tag auf Kosten des AN entfernt werden, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung anders gefordert. Die Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein entsprechender Nachweis ist dem AG auf Verlangen vorzulegen. Eventuell anfallende Beseitigungsgebühren sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzukalkulieren.

Soweit aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes hervorgeht und der AN die Baustellenabfälle nicht beseitigt, werden von Seiten des AG Schüttkübel bereitgestellt. Von der Schlussrechnung wird dann ein Betrag von 1,0 % der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.

Schutzbereiche und -objekte

In unmittelbarer Nähe von zu erhaltenden Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen muss die Zuwegung zur Vorhabensfläche mit besonderer Sorgfalt ausgeführt werden. Auch dürfen die an Bauflächen angrenzenden Vegetationsflächen nicht durch die Bauausführung beschädigt oder beeinträchtigt werden. Zu erhaltende Bäume sind vor jeglicher Beeinträchtigung oder Beschädigung während der Erdarbeiten zu schützen, Wiesen/Grünland dürfen nicht befahren oder als Lagerplatz genutzt werden, lediglich nach Freigabe durch den AG. Die RAS-LG-4 in Verbindung mit der DIN 18920 ist zu beachten. Bei Verlust oder Beschädigung von zu erhaltenden Gehölzen aufgrund von Nichtbeachtung der o.g. Angaben ist der Gehölzbestand durch den AN zu ersetzen. Zur Wertfeststellung wird eine Baumwertermittlung nach KOCH durchgeführt. Die Kosten der Wertermittlung trägt im Schadensfall der AN.

Anlagen im Baubereich

Leitungen (Abwasser- und Versorgungsleitungen) Der Auftragnehmer muss sich über das Vorhandensein und die genaue Lage etwaiger Kabel, Leitungen und sonstiger Hindernisse bei den einzelnen Versorgungsunternehmen aktuell informieren.

Der Vorhabensbereich wird von einer 220-kV-Höchstspannungsleitung gequert (Betreiber Fa. Amprion, Dortmund), die mittelfristig demontiert werden soll. Die Lage der Schutzstreifen ist in der oben stehenden Abbildung gekennzeichnet.

Um den Maststandort ist ein Abstand von 20 m (im Radius) einzuhalten. Dort dürfen keine Eingriffe in den Boden erfolgen. In Abstimmung mit der Fa. Amprion dürfen innerhalb des Schutzstreifens der Stromleitungen (je 18,5 m beidseits) keine Maschinen mit Höhen über 4 m eingesetzt werden.

Vor Durchführung der Arbeiten sind die Lage des Schutzstreifens sowie die maximalen Arbeits- und Gerätehöhen mit dem zuständigen Leitungsbetrieb im Rahmen eines Einweisungstermins in der Örtlichkeit abzustimmen. Der Beginn der Bauarbeiten ist unter Angabe der Vorgangsnummer (192.718) mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen der Amprion GmbH, Betrieb Süd - Leitungen (B-LS-L), Herrn Gerrit Xander, Benzstraße 1, 71691 Freiberg am Neckar, Tel.: 02234/ 85-47215, E-Mail: gerrit.xan-der@amprion.net anzuzeigen, um einen Termin zur Einweisung in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu vereinbaren. Die Einweisung erfolgt insbesondere auf Grund des Merkheftes „Hinweis zum Schutz von Versorgungsanlagen“ (Herausgeber Amprion GmbH), dessen Regelungen streng

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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einzuhalten sind. Ohne vorherige Einweisung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden (DIN VDE 0105-100 und DGUV-V3).

Am östlichen Rand der Vorhabensfläche befinden sich zwei aktive Wasserfassungen zur landwirtschaftlichen Beregnung. Diese werden vor Beginn der Baumaßnahme durch die Bauleitung markiert. Durch die Baumaßnahmen dürfen die beiden Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden.

Besondere Anordnungen, Vorschriften oder sonstige Maßnahmen der Versorgungsträger / Eigentümer sind zu beachten. Zu erwartende Behinderungen und Erschwernisse, die sich aus dem Vorhandensein vorgenannter Einrichtungen ergeben, werden - sofern nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis vor- gesehen- nicht gesondert vergütet und sind daher bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Auf die Erkundungspflicht des AN vor Inangriffnahme der Bauarbeiten wird hier nochmals ausdrücklich hingewiesen. Für alle Schäden, sofern sie nachweislich vom Auftragnehmer verursacht werden, haftet der Auftragnehmer.

Kampfmittel Im Vorfeld der hier ausgeschriebenen Erdarbeiten erfolgt die Untersuchung und ggfs. Bergung von möglichen Kampfmittelverdachtsfällen.

ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

Der AN bestätigt, dass er keine Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung der Erdarbeiten hat und dass er die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen wird.

Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung ist vor Baubeginn mit dem AG, der örtlichen technischen Bauleitung sowie der ökologischen Fachbauleitung abzustimmen und so vorzunehmen, dass der öffentliche/landwirtschaftliche Verkehr nicht behindert wird. Eventuell erforderliche Sicherungs- und Schutzvorkehrungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, gleiches gilt für die Sauberhaltungsmaßnahmen. Verschmutzungen angrenzender Wege und Straßen müssen unverzüglich und unaufgefordert beseitigt werden. Die Verkehrssicherheit auf den genutzten Zufahrtswegen und Straßen ist jederzeit sicherzustellen.

Bauablauf

Zeitliche Beschränkungen Die Erdbauarbeiten sind bis spätestens zum 26.02.2027 fertig zu stellen. Verzögerungen durch eine witterungsbedingte Baubeschränkung sind dem AG umgehend schriftlich anzuzeigen. Die in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen genannten Vertragsfristen sind einzuhalten. Bei hohen Rheinwasserständen kann es auch zu einer Überflutung der gesamten Baustelle mit Rheinwasser kommen, da das Vorhaben nicht durch einen Rheinhauptdeich geschützt ist. Daher hat sich der Auftragnehmer selbst über die aktuellen Rheinpegelstände während der Baumaßnahme zu informieren. Droht die Baustelle mit Maschinen, Fahrzeugen und Betriebsmitteln durch aufsteigendes Grundwasser oder Flusswasser überschwemmt zu werden, muss der Auftragnehmer diese rechtzeitig sichern. Dies hat der Auftragnehmer in Eigenverantwortung durchzuführen. Eine Haftung für Schäden wird durch den Auftraggeber nicht übernommen. Vor allem muss der Auftragnehmer gewährleisten, dass keine wassergefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen können.

Beweissicherung Vor Beginn der Arbeiten wird der Zustand der Flächen, Verkehrs- und Wirtschaftswege, die in Anspruch genommen werden, vom AN gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG festgelegt und durch Aktenvermerk und Fotos vom AN festgehalten.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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Aufmaßverfahren Als Abrechnungsgrundlage dienen die ungelockerten Aushubkubaturen. Um das ausgehobene Erdreich zu bestimmen, ist eine Vermessung des Geländes vor und nach der Aushubmaßnahme erforderlich. Die berechnete Volumendifferenz bestimmt den Vergütungsanspruch. Aufmaßarbeiten erfolgen durch den AN. Der Aufwand dafür ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Sofern in den Einzelpositionen nicht besonders angegeben, sind die allgemein üblichen Aufmaßverfahren anzuwenden. Der Bauleitung ist eine Teilnahme an den Aufmaßarbeiten zu ermöglichen.

Behinderungen Während der Bauausführung auftretende Behinderungen sind sofort schriftlich anzumelden. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Stillstandszeiten oder sonstige Regiearbeiten müssen ebenfalls schriftlich beim Vertreter des Auftraggebers angemeldet werden. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Zweifelhafte Punkte sind mit dem Auftraggeber vorab abzuklären. Auf eventuelle Unklarheiten in der Ausschreibung, die die Preisbildung beeinflussen, ist vor der Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Nachträgliche Einwendungen werden nicht anerkannt.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN

Die Ausschreibung umfasst die Erdarbeiten in der Gemarkung Worms. Die Arbeiten sind titelweise aufgegliedert.

Allgemeines

  1. Dem Auftragnehmer (AN) werden vor Baubeginn Ausführungspläne zur Verfügung gestellt. Alle Maße und Höhenangaben sind vor Ort zu überprüfen und bei Unstimmigkeit mit der Bauleitung abzuklären. Der AN übernimmt die Absteckung der Aushubfläche und der Geländemodellierung vor Ort.

  2. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Grenzsteinen, Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen beim AG und den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Institutionen, Stellen und Behörden zu informieren.

Falls es zu Schäden kommt, trägt der AN die Kosten für die Beseitigung aller dennoch entstandenen Schäden und aller Folgekosten.

  1. Der AN haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, Bau- und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften etc. sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung sind besonders zu beachten. Die Baustelle ist jederzeit ordnungsgemäß zu sichern, besonders im Hinblick auf die Anlieger.

  2. Verkehrssicherungspflicht: Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer bis zur Abnahme seiner Leistungen und bis zur Abnahme aller Beanstandungen bzw. Mängel. Zur Verkehrssicherungspflicht gehören u.a. auch die erforderliche dauernde Reinigung der befestigten Wege von Verunreinigungen, die der AN zu verantworten hat. Alle diesbezüglichen Arbeiten hat der Unternehmer unaufgefordert auszuführen und sämtliche Aufwendungen in die Einheitspreise einzurechnen.

  3. Abfälle: Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Unrat (Bauschutt, Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle) ist sofort in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Der Abfall wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Unrats auf Kosten des betroffenen AN. Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Der AN hat bei der Bauausführung Sorge zu tragen, dass Stoffe, die eine schädliche Verunreinigung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grund- bzw. Oberflächenwassers herbeiführen können (z.B. Betriebsstoffe), nicht in das Gewässer und das Erdreich gelangen.

  4. Zufahrtswege: Alle seitens des Auftragnehmers für diese Baumaßnahme eingesetzten Fahrzeuge (einschl. ihrer Nutzlast) sind auf die zulässige Belastung der in Anspruch zu nehmenden Straßen und Wege abzustimmen. Wird eine Fahrbahn oder ein Weg infolge zu großer Gesamtlast des Fahrzeuges beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese Schäden auf seine Kosten zu beseitigen. Straßen, Wege, Arbeits- und Lagerstätten sind stets in geordnetem Zustand zu halten. Sie werden vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr betreten. Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen und Grundstücke Schäden durch Verschulden des Auftragnehmers auf, so ist er als Verursacher schadensersatzpflichtig. Soweit öffentliche Wege und Straßen, die nicht für schweren Verkehr geeignet sind, von Baufahrzeugen benutzt werden, sind diese Strecken ohne besondere Vergütung zu unterhalten.

  5. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu transportieren, bereitzustellen (soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird), betriebsfertig aufzustellen, vorzuhalten und wieder zu entfernen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschlüsse sowie Entsorgungseinrichtungen und dergleichen für die Baustelle, soweit erforderlich, herzustellen.

  6. Anzuwendende technische Vorschriften: Hier gilt in besonderem Maße die Einhaltung und Beachtung aller Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung bzw. Ausgaben (beispielsweise VOB, Teil C).

  7. Wenn nicht anders bezeichnet, müssen Stoffe und Materialien sämtlicher Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses ungebraucht und unbeschädigt sein.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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  1. Die Massen dieser Ausschreibung sind nach Bestandsplänen und Ausführungsplänen überschlägig ermittelt und für nicht genau erkennbare Teilleistungen geschätzt. Der AN hat vor der Bestellung der Materialien den Mengenansatz nach den dann jeweils gültigen Plänen bzw. der Örtlichkeit und den im Bauverlauf besprochenen Ausführungen zu überprüfen. Bei Positionen, die als Bedarfspositionen gekennzeichnet sind, hat der AN vom Bauherrn die Zustimmung zur Ausführung einzuholen, bevor er mit der Ausführung oder der Disposition beginnt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen nicht bzw. nur teilweise zur Ausführung kommen zu lassen, ohne dass dem AN ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeit etc. besteht.

  2. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß des ungelockerten Bodens durch Differenzermittlung vor und nach der Aushubmaßnahme.

  3. Bei Änderungen und/oder Erweiterungen des Hauptangebotes sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Leistungen schriftliche Nachtragsangebote einzureichen und durch die Bauleitung oder den Auftraggeber prüfen und genehmigen zu lassen. Für die Nachtragsangebote gelten alle Bedingungen des Hauptangebotes. Die Preise sind auf der Basis des Hauptangebotes zu ermitteln. Der Auftraggeber ist berechtigt, durch Vergleiche mit Konkurrenzangeboten den angemessenen Preis zu ermitteln.

  4. Die angebotenen Einzelpreise oder Pauschalpreise sind Festpreise für die Dauer der Auftragsabwicklung. Die Lohn- und Materialgleitklausel findet keine Anwendung. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnungen gesondert auszuweisen.

  5. Für die Ausführung der Arbeiten sind die jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen anzuwenden.

  6. Alle Preise sind in EURO anzugeben.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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QUALITÄTSANFORDERUNGEN

Nachweise

Mit dem Angebot sind verbindlich folgende Nachweise abzugeben:

a) Personal

Vom Auftragnehmer wird folgendes Baustellen- / Montagepersonal für die Abwicklung des Auftrages eingesetzt:

  1. Fachbauleiter: ..................................................................................................

  2. Poliere ...... (Anzahl), eigenes: ................... fremdes: ...................

  3. Facharbeiter ...... (Anzahl), eigenes: ................... fremdes: ...................

  4. Arbeiter ...... (Anzahl), eigenes: ................... fremdes: ...................

  5. Hilfskräfte ...... (Anzahl), eigenes: ................... fremdes: ...................

b) Ausführung in Eigenleistung

Die Eignung des Bieters ist dadurch nachzuweisen, dass ein Großteil der Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt wird. Bei beabsichtigtem Einsatz von Subunternehmern sind in einer gesonderten Aufstellung Umfang und Art der Arbeiten verbindlich anzugeben.

Die Qualifikation der Subunternehmer ist nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Subunternehmer aufgrund begründeter Zweifel an deren Leistungsfähigkeit abzulehnen.

c) Sicherheitsvorschriften

Die Eignung des Bieters bzgl. Sicherheitstechnik ist durch folgende Kriterien nachzuweisen:

  • Nennung des Sicherheitsbeauftragten (Bauleitung)

Name: ..................................................................................................

Letzter Sicherheitslehrgang: ..................................................................................................

Bei Berufsgenossenschaft: ..................................................................................................

d) Arbeitsnachweise

Die Arbeitsnachweise sind in geeigneter Form vorzulegen. Die Nachweise von Regiearbeiten müssen am Folgetag vorgelegt werden.

.

Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm alle notwendigen Unterlagen zur Angebotslegung und Preisfindung vorlagen und/oder von ihm eingeholt worden sind, um ein in sich vollständiges Angebot abgeben zu können. Etwaige Unklarheiten wurden vom Bieter vor Angebotslegung ausreichend richtiggestellt, korrigiert und geklärt.

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Seite 13 von 14 Projekt: Ökokonto Mittlerer Busch, Worms, Teilfläche A, Erdarbeiten - Zusammenstellung -

ZUSAMMENSTELLUNG

  1. Vorbereitende Arbeiten .............................................. €

  2. Erdarbeiten ........................................... €

  3. Regiearbeiten .............................................. €


GESAMTSUMME NETTO .............................................. €

MEHRWERTSTEUER 19 % .............................................. €

ANGEBOTSSUMME BRUTTO .............................................. €

.................................................................. ............................................................................................... (Ort, Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AN)

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Seite 14 von 14 Projekt: Ökokonto Mittlerer Busch, Worms, Teilfläche A, Erdarbeiten - Ausschreibungsanerkennung -


AUSSCHREIBUNGSANERKENNUNG

Der Unterzeichner bestätigt,

  1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen;

  2. dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat;

  3. dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und mehrdeutig ist;

  4. dass bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte;

  5. dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat;

  6. dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.

.................................................................. ............................................................................................... (Ort, Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des AN)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung