Anlage_7_Eigenerklärung für die Vergabe von Konzessionen.pdf

Entwicklung von Wohnraum mit sozialem Nutzungsangebot auf dem Grundstück Waldstraße 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung für die Vergabe von Konzessionen

Maßnahme: Konzeptverfahren Waldstr.8

Vergabenummer Waldstr_8

Eigenerklärung der Bewerber und Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bau - und Dienstleistungskonzessionen gemäß §§ 154 Nr. 2, 123, 124 GWB, § 26 Abs. 1 KonzVgV

I. Allgemeine Angaben und Erklärungen

Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab Erreichen der Schwellenwerte des § 106 GWB ist ein Konzessionsgeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Bezeichnung des Bewerbers bzw. Bieters:Inländisches Register: Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend): Ausländisches Register: registerführende Stelle (sofern zutreffend): Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):
(Firma, Geschäftsbezeichnung, Bezeichnung der Einrichtung)
Rechtsform:
Umsatzsteuer-ID (sofern zutreffend):
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen z.B. freiberuflich Tätigen)
Aktuelle Postanschrift des Unternehmens:
(Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)

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Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe einer Konzession Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 33 Abs. 6 KonzVgV).

Für die Prüfung der Ausschlussgründe ist von dem jeweiligen Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung zur Eignungsprüfung einzureichen. Die Prüfung des Unterauftragnehmers erfolgt nach einer separaten Aufforderung im Rahmen der Anhandgabephase.

II. Besondere Angaben gemäß §§ 154 Nr. 2, 123, 124 GWB, § 26 Abs. 1 KonzVgV

  1. Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich/wir rechtsverbindlich, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen:
  • Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

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i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

  • Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
  1. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass die Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB nicht vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

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i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Ich/ Wir erkläre(n) weiter, dass die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht vorliegen.

  2. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:

III. Abschließende Erklärungen

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Konzessionsgeber bei Vorliegen der Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausschließen kann. Dem betroffenen Unternehmen wird jedoch vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

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