Anlage_6_Entwurf_Exklusivitaetserklaerung.pdf

Entwicklung von Wohnraum mit sozialem Nutzungsangebot auf dem Grundstück Waldstraße 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

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BIM Berliner BIM GmbH, Keibelstaße. 36, 10178 Berlin Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36, 10178 Berlin Unternehmen GmbH T +49 30 90166-1416 Herrn/Frau Vorname Name E salome.lobert@bim-berlin.de Straße, Hausnummer bim-berlin.de PLZ, Ort Es schreibt Ihnen Salomé Lobert

  1. September 2026

vorab per E-Mail: [E-Mail-Adresse Bestbieter:in]

EXKLUSIVITÄTSERKLÄRUNG

Konzeptverfahren Waldstr. 8 Vergabenummer: Waldstr8 Ihr Angebot vom [Tag.Monat.Jahr]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Erklärung erteilen wir [Name des Bieters bzw. der Bieterin] namens und in Vollmacht der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG Exklusivität für das Grundstück Waldstr. 8, 12489 Berlin (Flurstück 298 und ein Teil des Flurstücks 299, in der Gemarkung Treptow, Flur 161). Dieser Exklusivitätserklärung ging das o.g. Konzeptverfahren voraus, aus dem [Name des Bieters bzw. der Bieterin] als Bestbieter:in hervorgegangen ist.

Nachstehend wird der weitere Ablauf der Anhandgabephase, welche mit Erteilung der Exklusivität beginnt, dargestellt.

  1. Absichtserklärung

Sitz der Gesellschaft Geschäftsführung Vorsitz des Aufsichtsrates Berlin, Amtsgericht Charlottenburg n.n. Staatssekretär Wolfgang Schyrocki, HRB: 87806, USt-IdNr.: DE227125263 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

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Der Vergabeempfehlung des Steuerungsausschusses Konzeptverfahren folgend, beabsichtigen wir namens und in Vollmacht der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG den notariellen Erbbaurechtsvertrag auf Grundlage Ihres o.g. Angebotes mit Ihnen zu schließen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit Abgabe dieser Exklusivitätserklärung/Absichtserklärung noch keine Verpflichtung zur Annahme Ihres o.g. Angebotes zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück Waldstr. 8 begründen. Vielmehr hat die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG bis zur notariellen Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags das Recht, jederzeit vom Abschluss des Erbbaurechtsvertrags Abstand zu nehmen.

  1. Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags

Wie im Exposé unter Ziffer 6 Anhandgabe dargestellt, sind vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrags die folgenden Voraussetzungen fristgerecht von Ihnen zu erfüllen:

  • Finalisierung des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrags (vgl. Ziffer 3 dieser Exklusivitätserklärung),
  • Schließen der Baugruppe oder Bindung der für das o.g. Grundstück vorgesehenen Mitglieder der Genossenschaft (vgl. Ziffer 5 dieser Exklusivitätserklärung),
  • Gründung der Gesellschaft/Stiftung bzw. des Vereins in der entsprechenden Rechtsform des bzw. der späteren Erbbauberechtigten (vgl. Ziffer 6 dieser Exklusivitätserklärung),
  • Sicherstellung und Nachweis der Finanzierung Ihres Vorhabens (vgl. Ziffer 7 dieser Exklusivitätserklärung),
  • Angabe von Unterauftragnehmer:innen und Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziffer 8 dieser Exklusivitätserklärung)
  • Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) (vgl. Ziffer 9 dieser Exklusivitätserklärung) und
  • Erstellung und Einreichung eines Bebauungskonzepts, das Anlage zum Erbbaurechtsvertrag und Grundlage für die Bauverpflichtung wird (vgl. Ziffer 10 dieser Exklusivitätserklärung).

Insbesondere werden wir den notariellen Erbbaurechtsvertrag mit Ihnen nicht abschließen, wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllen. Bitte setzen

Sitz der Gesellschaft Geschäftsführung Vorsitz des Aufsichtsrates Berlin, Amtsgericht Charlottenburg n.n. Staatssekretär Wolfgang Schyrocki, HRB: 87806, USt-IdNr.: DE227125263 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

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Sie sich daher insbesondere frühzeitig mit Ihrer Bank und etwaigen Fördermittelgeber:innen in Verbindung.

  1. Finalisierung des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrags

Zunächst ist der Entwurf des Erbbaurechtsvertrags zu finalisieren. Der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Erbbaurechtsvertragsentwurf weist noch vereinzelte Lücken auf, die nunmehr mit den Inhalten Ihres Konzepts zu füllen sind. Zudem ist die Bezugsurkunde, die Ihre im Konzeptverfahren eingereichten Unterlagen enthält, vorzubereiten.

Nicht zulässig sind Verhandlungen, besonders über die Änderung der Angebote oder Preise. Dies bedeutet insbesondere, dass Änderungen und Verhandlungen Ihres o. g. Angebots nebst Anlagen (dies umfasst unter anderem Ihren angebotenen Erbbauzins und Ihre eingereichten Konzepte) sowie Änderungen und Verhandlungen des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrags nicht zulässig sind.

Zur Finalisierung des Entwurfes des Erbbaurechtsvertrags setzen wir Ihnen eine Frist bis zum [2 Monate vor Beurkundung].

  1. Zustimmung der Gremien des Grundstücks-eigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin

Der notarielle Erbbaurechtsvertrag bedarf der Zustimmung der Gremien des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin, konkret sind dies die Zustimmung des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, die Zustimmung des Berliner Senats und die Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin.

Der Prozess der Gremienzustimmung erfolgt erst nach dem notariellen Vertragsabschluss. Daher wird der Erbbaurechtsvertrag aufschiebend bedingt beurkundet. Für den Fall, dass die aufschiebende Bedingung nicht eintritt bzw. ausfällt, trägt der Eigentümer bzw. die Eigentümerin lediglich die bis dahin entstandenen Kosten der Beurkundung des Vertrags.

  1. Schließen der [Baugruppe // Genossenschaft]

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Voraussetzung für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ist weiterhin das Schließen der [Baugruppe // Genossenschaft].

[Bei Genossenschaften:] Für mindestens 75 % der Wohnungen/Einheiten sind Genossenschaftsmitglieder zu binden, sodass das für die Finanzierung des Vorhabens einzusetzende Eigenkapital gemäß Finanzierungskonzept aufgebracht und nachgewiesen werden kann. Zum Schließen Ihrer Genossenschaft und zum Nachweis in Form einer Mitgliederliste setzen wir Ihnen eine Frist bis zum [4 Monate vor Beurkundung].

[Bei Baugruppen:] Für jede Wohnung/Einheit sind ausreichend Baugruppenmitglieder als Selbstnutzer:innen, in Ausnahmefällen (z.B. Gewerbe im EG, förderfähige Wohnungen) als Kapitalanleger:innen, die selbst auch Selbstnutzer:innen innerhalb der Baugruppe sind, zu binden. Zum Schließen Ihrer Baugruppe und zum Nachweis in Form eines unterzeichneten GbR-Vertrags durch die Baugruppenmitglieder setzen wir Ihnen eine Frist bis zum [4 Monate vor Beurkundung].

  1. Gründung der Gesellschaft/Stiftung bzw. des Vereins in der entsprechenden Rechtsform des bzw. der späteren Erbbauberechtigten

Vor Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags sind [die Genossenschaft // die Gesellschaft // der Verein // die Stiftung etc.] in der jeweiligen Rechtsform zu gründen und diese im [Genossenschaftsregister // Handelsregister // Vereinsregister // Verzeichnis] einzutragen. Der Bestbieter bzw. die Bestbieterin ist dazu gehalten, bis zum [3 Monate vor Beurkundung] den [Genossenschaftsregisterauszug // Handelsregisterauszug etc.] vorzulegen.

[Baugruppen, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts den Erbbaurechtsvertrag abschließen, sind gehalten, bis zum [3 Monate vor Beurkundung] den Gesellschaftsvertrag vorzulegen.]

  1. Sicherstellung und Nachweis der Finanzierung Ihres Vorhabens

Voraussetzung für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ist weiterhin die Sicherstellung und der Nachweis der Finanzierung Ihres Vorhabens.

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In diesem Zusammenhang muss der bzw. die Bestbieter:in die Höhe der Gesamtinvestitionskosten ggf. (z.B. aufgrund gestiegener Baukosten) anpassen und die Darstellung zur Finanzierung (Anlage 12) aktualisieren.

Die Nachweise müssen den folgenden Anforderungen genügen:

Fremdkapitalnachweis:

  • Auf Projekt und Fremdfinanzierungsbetrag zugeschnittene, Finanzierungsbereitschaftserklärung von Fremdkapitalgeber:innen (keine allgemeinen Bonitätsschreiben oder Erklärungen zur Geschäftsbeziehung)
  • Diese Finanzierungsbereitschaftserklärungen sind von Kreditinstituten vorzulegen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde unterliegen.

ggf. Fördermittelnachweis:

  • Das bei Angebotsabgabe eingereichte Finanzierungskonzept ist vor Beurkundung um den konkreten, auf Projekt zugeschnittenen Fördermittelanteil zu aktualisieren und ggf. zu ergänzen.
  • Bei Inanspruchnahme der Wohnungsneubauförderung: Bestätigung über die Programmaufnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
  • Bei Inanspruchnahme weiterer Förderungen: Bestätigung über die Programmaufnahme des jeweiligen Fördermittelgebers

Eigenkapitalnachweis:

  • Grundsätzlich setzt der Fremdkapitalnachweis das Vorhandensein eines Eigenkapitalanteils von 30 % der Gesamtinvestitionskostenkosten (= KG100 - KG800 gemäß DIN 276) voraus. Nachzuweisen sind die Erwerbsnebenkosten in Höhe von rd. 203.200 € (= 8 % des Verkehrswertes) durch eine Bestätigung eines Kreditinstitutes. Dabei können Darlehen, die nicht grundbuchlich gesichert werden müssen, als Eigenkapital gewertet werden. Darlehen, die grundbuchlich gesichert werden müssen, gelten hingegen grundsätzlich als Fremdkapital.

Zur Sicherstellung und zum Nachweis der Finanzierung Ihres Vorhabens setzen wir Ihnen eine Frist bis zum [2 Monate vor Beurkundung].

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Die BIM darf bei Bedarf auf eigene Kosten und soweit einschlägig Bonitätsauskünfte über den Bestbieter bzw. die Bestbieterin bei Wirtschaftsauskunfteien abrufen.

  1. Angabe von Unterauftragnehmer:innen

Wie in den Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 4.12. dargestellt, wird der Bestbieter bzw. die Bestbieterin hiermit aufgefordert, bis zum [2 Monate vor Beurkundung] seine bzw. ihre Unterauftragnehmer:innen, soweit diese bereits bekannt sind, anzugeben und von diesen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB beizubringen (vgl. § 33 Abs. 6 KonzVgV). Dafür ist die Anlage 4 der Exklusivitätserklärung von dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin auszufüllen und von seinen bzw. ihren Unterauftragnehmer:innen ist die Anlage 5 der Exklusivitätserklärung zu vervollständigen.

  1. Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Der bzw. die Eigentümer:in (Erbbaurechtsgeber:in) ist ferner verpflichtet, in einer angemessenen Frist vor Beurkundung eine Prüfung des Bestbieters bzw. der Bestbieterin nach dem Geldwäschegesetz (GWG) vorzunehmen. Der bzw. die Bestbieterin hat hierfür bis zum [3 Monate vor Beurkundung] den als Anlage 3 beigefügten Selbstauskunftsbogen ausgefüllt und unterzeichnet bei der BIM einzureichen. Sollten sich bei der Prüfung nach dem GWG Beanstandungen ergeben, die nicht ausgeräumt werden können, wird der bzw. die Erbbaurechtsgeber:in vom Abschluss des Erbbaurechtsvertrags Abstand nehmen.

  1. Erstellung und Einreichung eines Bebauungskonzepts

Vor Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags muss der Bestbieter bzw. die Bestbieterin ein Bebauungskonzept für das gegenständliche Grundstück erarbeiten und einreichen. Das Bebauungskonzept erstellt der Bestbieter bzw. die Bestbieterin in Kooperation mit dem Land Berlin. Dabei sind die folgenden Bestimmungen zu beachten:

10.1 Ziel des kooperativen Prozesses zur Erstellung des Bebauungskonzepts

Der kooperative Prozess gewährleistet, dass eine zwischen dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin und dem Land Berlin abgestimmte, für den Standort angemessene

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architektonische und städtebauliche Qualität des Bebauungskonzepts erreicht wird. Er bewirkt die Erstellung eines Bebauungskonzepts, das eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gemäß §§ 63 ff. BauO Bln im weiteren Realisierungsprozess erwarten lässt.

Auf Seiten des Landes Berlin wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin als Kooperationspartner zur Verfügung steht.

Das Bebauungskonzept muss den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.

10.2 Anforderungen an das Bebauungskonzept

Umfang des Bebauungskonzepts

Das Bebauungskonzept muss folgende Bestandteile umfassen:

  • ein architektonisches und städtebauliches Konzept sowie
  • ein Freiflächenkonzept

Inhaltliche Anforderungen

Das Bebauungskonzept muss folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen:

  • Es muss den Vorgaben gemäß Ziffer 6.1 des Exposés entsprechen.
  • Es muss das Angebot des Bestbieters bzw. der Bestbieterin, insbesondere die im Angebotsformblatt aufgeführten Angebotsbestandteile, vollumfänglich umsetzen.
  • Es muss eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gemäß §§ 63 ff. BauO Bln im weiteren Realisierungsprozess erwarten lassen.

Formale Anforderungen

Das Bebauungskonzept muss die Grundbausteine und Planungsunterlagen (u.a. Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Außenanlagenplan, Baubeschreibung) der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der §§ 34, 39 HOAI enthalten.

10.3 Ablauf des kooperativen Prozesses zur Erstellung des Bebauungskonzepts

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Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

Auf Seiten des Landes Berlin wird für den kooperativen Prozess eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und des Bezirksamts Lichtenberg zusammen. Die Vertreter:innen werden vor der ersten Abstimmungsrunde des kooperativen Prozesses benannt.

Bei fachlichem Bedarf werden ggf. Vertreter:innen aus anderen Fachressorts hinzugezogen.

Aufgabe des Bestbieters bzw. der Bestbieterin

Der Bestbieter bzw. die Bestbieterin hat ein Bebauungskonzept zu erstellen und einzureichen, das die Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllt.

Aufgabe der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe steht dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin als Kooperationspartner für die Erstellung des Bebauungskonzepts zur Verfügung. Fragen zur Gestaltung des Bebauungskonzepts kann der Bestbieter bzw. die Bestbieterin mit der Arbeitsgruppe abstimmen.

Die Arbeitsgruppe wirkt in dem kooperativen Prozess auf eine angemessene Konzeptplanung, insbesondere in Bezug auf Architektur und Städtebau, hin. Die begründeten Hinweise sind vom Bestbieter bzw. von der Bestbieterin in das Bebauungskonzept einzuarbeiten und umzusetzen, es sei denn dem stehen gewichtige Gründe, wie Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit oder andere Hindernisse von entgegen. Diese Gründe sind schriftlich darzulegen.

Die Arbeitsgruppe prüft, ob das Bebauungskonzept die Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllt.

Ablauf und Fristen

Der kooperative Prozess zur Erstellung des Bebauungskonzepts erfolgt in mehreren Abstimmungsrunden. Grundsätzlich sind drei Abstimmungsrunden vorgesehen. Der gesamte Abstimmungsprozess ist in der Regel innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Exklusivitätserklärung abzuschließen. Die Koordination der Abstimmungsrunden erfolgt durch die BIM GmbH.

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Zu Beginn einer jeden Abstimmungsrunde ist das Bebauungskonzept vom Bestbieter bzw. von der Bestbieterin zu erstellen bzw. zu überarbeiten. Dem schließt sich ein gemeinsamer Abstimmungstermin zwischen dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin und der Arbeitsgruppe an. Der Bestbieter bzw. die Bestbieterin muss sein bzw. ihr Konzept mindestens 14 Kalendertage vor dem gemeinsamen Abstimmungstermin unaufgefordert bei der BIM GmbH einreichen.

Im Abstimmungstermin erfolgt ein inhaltlicher Austausch zum eingereichten Bebauungskonzept. Die Arbeitsgruppe prüft, ob das Bebauungskonzept den Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 entspricht oder es noch Überarbeitungen bedarf. Die Ergebnisse jeder Abstimmungsrunde werden in einem Protokoll festgehalten und allen Beteiligten anschließend übersandt. Mit Übersendung des Protokolls ist die jeweilige Abstimmungsrunde abgeschlossen.

Für die drei angedachten Abstimmungsrunden sind die jeweiligen Termine vorläufig wie folgt vorgesehen:

  • Termin für die 1. Abstimmungsrunde:
  • Termin für die 2. Abstimmungsrunde:
[zwei Monate nachErteilung der Exklusivität]
[zwei Monate nach1. Abstimmungsrunde]

Termin für die 2. Abstimmungsrunde: [zwei Monate nach 1. Abstimmungsrunde]

  • Termin für die 3. Abstimmungsrunde: [zwei Monate nach 2. Abstimmungsrunde, spätestens 2 Monate vor Beurkundung]

Das Bebauungskonzept muss mit Abschluss der 3. Abstimmungsrunde alle Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllen. Ist dies bereits früher der Fall, kann auf die Durchführung weiterer Abstimmungsrunden verzichtet werden.

Erfüllt das Bebauungskonzept noch nicht alle Anforderungen nach Abschluss der 3. Abstimmungsrunde, kann eine weitere Abstimmungsrunde vereinbart werden, wenn der Bestbieter bzw. die Bestbieterin plausibel darlegen kann, dass das Bebauungskonzept nach Durchführung einer weiteren Abstimmungsrunde alle Anforderungen erfüllen wird. Ein Anspruch auf weitere Abstimmungsrunden besteht nicht.

Der kooperative Prozess zur Erstellung des Bebauungskonzepts ist erfolgreich beendet, wenn der Bestbieter bzw. die Bestbieterin spätestens mit Abschluss der letzten Abstimmungsrunde ein Bebauungskonzept erarbeitet hat, das die Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllt. In

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diesem Fall wird das erarbeitete Bebauungskonzept einschließlich der Planungsunterlagen Anlage zum Erbbaurechtsvertrag und Grundlage der in § 9 des Erbbaurechtsvertrags zu vereinbarenden Bauverpflichtung.

Der kooperative Prozess zur Erstellung des Bebauungskonzepts ist gescheitert (erfolglos beendet), wenn der Bestbieter bzw. die Bestbieterin mit Abschluss der letzten Abstimmungsrunde kein Bebauungskonzept erarbeitet hat, das die Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllt oder hinreichend ersichtlich ist, dass der Bestbieter bzw. die Bestbieterin in der vorgesehenen Zeitschiene kein Bebauungskonzept erarbeiten wird, das die Anforderungen gemäß Ziffer 10.2 erfüllt.

  1. Dauer der Exklusivität

Diese Exklusivitätserklärung/Absichtserklärung endet automatisch mit Abschluss des notariellen Erbbaurechtsvertrags oder bei fruchtlosem Verstreichen der Frist zur Einreichung bzw. Überarbeitung/Nachbesserung des architektonischen und städtebaulichen Konzepts gemäß Ziffer 10) der Exklusivitätserklärung, spätestens jedoch am [Tag.Monat.Jahr]. Die zuvor benannten Fristen zur Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags bleiben hiervon unberührt.

Ziel ist es, den Erbbaurechtsvertrag innerhalb des Exklusivitätszeitraumes zu schließen. Dafür ist es erforderlich, dass die einzelnen Voraussetzungen bis zu den zuvor benannten Fristen erfüllt werden. Einzelheiten können Sie dem als Anlage 1 beigefügten Zeitplan entnehmen.

Eine etwaige Verlängerung der Laufzeit dieser Exklusivitätserklärung/Absichtserklärung können wir Ihnen nicht zusichern. Sie bedarf der Zustimmung des Steuerungsausschusses Konzeptverfahren. Sie bedarf ferner der Schriftform.

Wir weisen darauf hin, dass die Exklusivitätsphase im Rahmen eines laufenden Konzeptverfahrens stattfindet. Mit dem Wirksamwerden des notariellen Erbbaurechtsvertrags wird das Verfahren abgeschlossen.

  1. Sonstiges

Wir empfehlen, vor Vertragsabschluss das Vorhaben so weit wie möglich mit den zuständigen Behörden abzustimmen sowie eigene Recherchen bezüglich Altlasten, ggf. Boden-, Baugrund- und / oder Altlastenuntersuchungen, durchzuführen. Eine entsprechende

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Vollmacht wird auf Wunsch nach Vorlage der unterzeichneten Haftungserklärung (Anlage 2) durch uns erteilt.

Die Wahl des Notars bzw. der Notarin steht Ihnen zu. Die frühzeitige Einbindung des Notars bzw. der Notarin halten wir aufgrund des umfangreichen Regelungsbedarfs für sinnvoll.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. [zuständiger i.A. [zuständige Transaktionsmangerin Transaktionsmanager] Wettbewerbsverfahren]

Assetmanagement Assetmanagement Transaktionsmanager Wettbewerbsverfahren Transaktionsmanagerin

Anlagen:

  • Zeitplan Anhandgabephase (Anlage 1)
  • Haftungserklärung (Anlage 2)
  • Selbstauskunftsbogen nach GwG (Anlage 3)
  • Vezeichnis Unterauftragnehmer (Anlage 4)
  • Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Anlage 5)

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