Anlage 2_Bewerbungsbedingungen (BwB) für das Konzeptverfahren .pdf

Entwicklung von Wohnraum mit sozialem Nutzungsangebot auf dem Grundstück Waldstraße 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen (BwB) für Konzeptverfahren

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Bewerbungsbedingungen des Konzeptverfahrens

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Diese Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Anlagen, beschreiben die Anforderungen und Vorgaben des Grundstückseigentümers, die von den Bieter:innen bei der Teilnahme an dem Konzeptverfahren und im Rahmen der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen sind.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Verfahrensbeteiligte ................................................................................................................ 4

1.1. Grundstückseigentümer und Konzessionsgeber ................................................... 4

1.2. Ausschreibende Stelle ..................................................................................................... 4

1.3. Steuerungsausschuss Konzeptverfahren des Landes Berlin ............................ 4

1.4. Jury ........................................................................................................................................ 4

  1. Kontaktstelle und Kommunikation .................................................................................... 5

2.1. Kontaktstelle des Konzessionsgebers und der BIM ............................................. 5

2.2. Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin ............ 5

2.3. Fragen der Bieter:innen ................................................................................................. 6

2.4. Grundstücksbesichtigungen ......................................................................................... 6

2.5. Verfahrenssprache ........................................................................................................... 6

  1. Rechts- und Organisationsform der Bieter:innen ......................................................... 7

3.1. Bieter:innen ........................................................................................................................ 7

3.2. Bieter:innengemeinschaften ........................................................................................ 7

  1. Ablauf des Verfahrens ............................................................................................................. 8

4.1. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten ..................................................... 10

4.2. Formale Prüfung der Erstangebote .......................................................................... 10

4.3. Prüfung der Eignungskriterien .................................................................................. 10

4.4. Prüfung der Mindestanforderungen an die Angebote....................................... 10

4.5. Prüfung der zusätzlichen Anforderungen an die Angebote ............................ 10

4.6. Optimierung der Erstangebote .................................................................................. 10

4.7. Aufforderung zur Abgabe von endgültigen Angeboten .................................... 12

4.8. Formale Prüfung der endgültigen Angebote ........................................................ 12

4.9. Prüfung der Mindestanforderungen an die Angebote....................................... 12

4.10. Prüfung der zusätzlichen Anforderungen an die Angebote ............................ 12

4.11. Wertung der endgültigen Angebote ........................................................................ 13

4.12. Anhandgabe des Grundstücks an den Bestbieter bzw. die Bestbieterin ... 13

4.13. Voraussichtlicher Terminplan .................................................................................... 14

  1. Angebote .................................................................................................................................... 15

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5.1. Angebotsfrist ................................................................................................................ 15

5.2. Einzureichende Unterlagen ..................................................................................... 15

5.3. Angebotsform ............................................................................................................... 15

5.4. Änderungsverbot bezüglich der Vergabeunterlagen ..................................... 16

5.5. Bindefrist ....................................................................................................................... 16

5.6. Nachforderung von Unterlagen und Angaben ................................................. 16

5.7. Nebenangebote und Hauptangebote .................................................................. 16

  1. Ausschlussgründe ................................................................................................................... 17

6.1. Formale Ausschlussgründe ......................................................................................... 17

6.2. Ausschluss wegen Nichterfüllung von Eignungskriterien und Ausschluss gemäß §§ 123, 124 GWB ......................................................................................................... 17

6.3. Ausschluss wegen Nichterfüllung von Mindestanforderungen und von zusätzlichen Anforderungen ................................................................................................... 18

6.4. Wettbewerbsbeschränkende Abreden .................................................................... 18

  1. Hinweise zum Verfahren ...................................................................................................... 18

7.1. Losaufteilung .................................................................................................................... 18

7.2. Haftungsausschluss ....................................................................................................... 18

7.3. Hinweispflichten und Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .................................................................................................................... 19

7.4. Umgang mit Daten der Bieter:innen........................................................................ 19

7.5. Umgang mit den Unterlagen ...................................................................................... 19

7.6. Eigentumsübergang ....................................................................................................... 19

7.7. Vergütung .......................................................................................................................... 19

7.8. Aufhebung des Verfahrens .......................................................................................... 19

  1. Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren .................................................................. 20

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Bewerbungsbedingungen (BwB) für das Konzeptverfahren

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  1. Verfahrensbeteiligte

1.1. Grundstückseigentümer und Konzessionsgeber

Grundstückseigentümer:in und Konzessionsgeber:in ist [Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG], nachfolgend „Grundstückseigentümer und/oder Konzessionsgeber“ genannt, endvertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH.

1.2. Ausschreibende Stelle

Ausschreibende Stelle des Verfahrens ist die

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin (nachfolgend „BIM“ genannt).

1.3. Steuerungsausschuss Konzeptverfahren des Landes Berlin

Auf Seiten des Grundstückseigentümers ist der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren des Landes Berlin, nachfolgend „Steuerungsausschuss Konzeptverfahren“ genannt, als beratendes Gremium angesiedelt.

Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren definiert die Bewertungskriterien des Verfahrens, trifft die Entscheidung über die Jurymitglieder und spricht die Zuschlagsempfehlung aus. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt durch den Konzessionsgeber (Entscheidungsrecht).

Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren setzt sich aus Mitgliedern der Hauptverwaltungen, der Belegenheitsbezirke und der BIM zusammen.

1.4. Jury

Auf Seiten des Grundstückseigentümers ist die Jury als beratendes Gremium angesiedelt.

Die Bewertung der endgültigen Angebote erfolgt durch die Jury, die mit ihrer Bewertung einen Vergabevorschlag (Vorschlagsrecht) an den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren formuliert.

  • . Die Jury setzt sich für dieses Konzeptverfahren wie folgt zusammen: ein/e Vertreter:in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, zwei Vertreter:innen des Bezirksamts Treptow-Köpenick.

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  • Die Jury wird durch folgende, nicht stimmberechtigte Sachverständige aus den Bereichen beraten: eine/n Vertreter:in des zivilgesellschaftlichen Beirats Steuerungsausschuss Konzeptverfahren.

Die BIM behält sich vor, die Zusammensetzung der Jury – bei möglichst gleichbleibender Fachkompetenz – zu ändern. Die BIM behält sich weiter vor, im Rahmen der vorzunehmenden Prüfungen und Entscheidungen weitere (externe) Beratung mit einzubeziehen.

  1. Kontaktstelle und Kommunikation

2.1. Kontaktstelle des Konzessionsgebers und der BIM

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 D - 10178 Berlin E-Mail: Einkauf@bim-berlin.de

Fragen zum Konzeptverfahren sind ausschließlich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen.

Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Für das Vergabeverfahren sind nur im Rahmen des Vergabeverfahrens in Textform erteilte Auskünfte und/oder Antworten maßgebend. Insbesondere Auskünfte, welche die Bieter:innen bei anderen Behörden oder anderen Stellen des Landes Berlin einholen, sind der Konzessionsgeber:in nicht zuzurechnen.

2.2. Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin

Zur Durchführung des Konzeptverfahrens wird das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin genutzt.

Auf der Vergabeplattform des Landes Berlin stehen den Bieter:innen die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download zur Verfügung.

Gleichfalls erfolgt die Kommunikation während des Verfahrens ausschließlich elektronisch über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen an

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die Bieter:innen genutzt wird. Eine zusätzliche Zustellung von Erklärungen beispielsweise per E-Mail oder eine anderweitige Information wird nicht zugesichert.

Die Angebote sind ausschließlich über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin abzugeben.

Hinweis für die elektronische Abgabe von Angeboten: Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist es nicht mehr möglich, Angebote abzusenden. Für die elektronische Bearbeitung ist daher hinreichend Zeit einzuplanen. Der Bieter bzw. die Bieterin ist selbst verantwortlich für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, um elektronisch Angebote über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin einreichen zu können.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden sich im Internet auf dem Veröffentlichungs- und Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin:

https://myorder.rib.de/public/informations

2.3. Fragen der Bieter:innen

Fragen und/oder Auskünfte zum Konzeptverfahren sind bis spätestens zehn (10) Tage vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist ausschließlich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen bzw. anzufordern. Spätere Anfragen bleiben unter dem Gesichtspunkt der Verfahrenstransparenz und der Bietergleichbehandlung unberücksichtigt.

Die Übersicht zu den Fragen der Bieter:innen und die entsprechenden Antworten sind lediglich auf dem Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen. Die Fragen und die Antworten werden allen Bieter:innen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

2.4. Grundstücksbesichtigungen

Direkte Grundstücksbesichtigungen sind nicht möglich. Selbstständige Grundstücksbesichtigungen von der Straße aus ohne Betreten des Grundstücks sind erwünscht.

Interessent:innen werden gebeten, sich über die Grundstückssituation mit dem zur Verfügung gestellten Kartenmaterial und den Auskünften der BIM vertraut zu machen. Sofern Besichtigungstermine zur Verfügung stehen, wird die BIM darüber auf dem Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin informieren.

2.5. Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Angebote in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit der BIM in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.

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  1. Rechts- und Organisationsform der Bieter:innen

3.1. Bieter:innen

Als Bieter:innen am Konzeptverfahren können sich beteiligen:

• juristische Personen, • natürliche Personen als Einzelunternehmer:innen (wie e.K.), • Personengesellschaften als Einzelbieter:innen und • Zusammenschlüsse der vorgenannten Personen oder Gesellschaften als Bieter:innengemeinschaften (vgl. auch Ziffer 3.2).

Die Wahl der Rechts- bzw. Organisationsform steht den Bieter:innen frei, sofern sämtliche Anforderungen der Ausschreibung eingehalten und insbesondere die verbindlichen Ziele der Entwicklung der Liegenschaft umgesetzt werden. Zielgruppen des Konzeptverfahrens / des Erbbaurechts sind insbesondere:

• gemeinschaftlich zusammengeschlossene Bauinteressenten (Baugruppen, Bauherrengemeinschaft), • Genossenschaften (auch "in Gründung"), • genossenschaftlich organisierte Gruppen, • genossenschaftsähnliche Wohnprojekte, • Vereine, • soziale Träger und • Stiftungen.

Der spätere Erbbauberechtigte bzw. die spätere Erbbauberechtigte ist grundsätzlich identisch mit dem Bieter bzw. mit der Bieterin, auf dessen/deren Konzept der Zuschlag erteilt worden ist. Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bieterin hiervon abweichend die Übernahme des Erbbaurechts durch eine gesonderte Projektgesellschaft, so ist das nur zulässig, wenn:

a. der Bieter bzw. die Bieterin vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages die ordnungsgemäße Errichtung bzw. den Erwerb der Projektgesellschaft nachweist,

b. der Bieter bzw. die Bieterin vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages alle im Rahmen der Ausschreibung von ihm erbrachten und zu erbringenden Nachweise und Erklärungen, insbesondere zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, für die Projektgesellschaft beibringt und

c. die Projektgesellschaft die Verpflichtungen des Erbbaurechtsvertrags nach Maßgabe der Anforderungen der Ausschreibung und des Inhalts des bezuschlagten Angebots übernimmt.

3.2. Bieter:innengemeinschaften

Die Bieter:innengemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger natürlicher Personen, juristischer Personen und/oder Personengesellschaften, die gemeinsam das Ziel verfolgen, ein gemeinschaftliches Angebot einzureichen und den

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Erbbaurechtsvertrag mit Bauverpflichtung sowie Nutzungsbindung abzuschließen (und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft das Vorhaben durchzuführen). Nicht die einzelnen Mitglieder der Bieter:innengemeinschaft, sondern die Bieter:innengemeinschaft als solche wird Erbbaurechtsnehmer:in.

Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind in den Vergabeunterlagen mit „Bieter“ sowohl Einzelunternehmen als auch Bieter:innengemeinschaften gemeint.

Bei Teilnahme als Bieter:innengemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bieter:innengemeinschaft in Textform gemäß § 126b BGB abgegebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bieter:innengemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass

• das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bieter:innengemeinschaft gegenüber dem Konzessionsgeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

• sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und

• die Mitglieder als Gesamtschuldner:innen haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.

Für diese Erklärungen steht Ziffer 2 des jeweiligen Angebotsformblatts (Anlage 4a/4b) zur Verfügung.

Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bieter:innengemeinschaft nach Abgabe des endgültigen Angebots ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Konzessionsgeber der betroffenen Bieter:innengemeinschaft seine Zustimmung zu einer Änderung erteilen, falls die Eignung der Bieter:innengemeinschaft trotz Änderung weiterhin nachweislich besteht. Es besteht kein Anspruch auf Zustimmung.

  1. Ablauf des Verfahrens

Das Konzeptverfahren wird als zweistufiges Verfahren gemäß den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durchgeführt. Soweit die KonzVgV keine Regelungen enthält, können die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen – zumindest als Orientierung – herangezogen werden.

Das Konzeptverfahren untergliedert sich in zwei Angebotsrunden, die erste und die endgültige Angebotsrunde. Zwischen den beiden Angebotsrunden findet eine sog. Optimierungsrunde statt. Nach der endgültigen Angebotsrunde erfolgt die Anhandgabe des Grundstücks an den Bieter bzw. an die Bieterin mit dem nach Maßgabe der

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Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot (Bestbieter:in). Der Ablauf des Konzeptverfahrens ist vereinfacht in der folgenden Abbildung dargestellt.

Hinsichtlich der Anforderungen an die Erst- und endgültigen Angebote ist zwischen Mindestanforderungen und zusätzlichen Anforderungen zu unterscheiden.

Mindestanforderungen: Sowohl die Erstangebote als auch die endgültigen Angebote müssen die Mindestanforderungen zwingend erfüllen. Die Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Zusätzliche Anforderungen: Die Erstangebote müssen die zusätzlichen Anforderungen noch nicht zwingend erfüllen. Hintergrund ist, dass die Bieter nach der Durchführung der Optimierungsrunde (vgl. Ziffer 4.6) ihre Erstangebote überarbeiten können. Die Optimierungsrunde dient unter anderem dazu, mit den Bietern zu erörtern, ob ihre Erstangebote bereits die zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Es wird daher angeraten, die zusätzlichen Anforderungen bereits bei der Erstellung der Erstangebote sorgfältig zu beachten.

Die endgültigen Angebote müssen die zusätzlichen Anforderungen zwingend erfüllen. Die Bieter können ihre endgültigen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist in der endgültigen Angebotsrunde nicht mehr überarbeiten. Endgültige Angebote, die die zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Die jeweiligen Anforderungen sind dem Exposé Ziffer 4. zu entnehmen. Zum Ablauf des Konzeptverfahrens im Einzelnen wie folgt:

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4.1. Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten

Das Konzeptverfahren beginnt mit der Bekanntmachung des Verfahrens. Zugleich werden Interessent:innen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Interessent:innen können Erstangebote ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zum Ablauf der Angebotsfrist für die Erstangebote abgeben.

4.2. Formale Prüfung der Erstangebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung der Erstangebote. Dabei erfolgt unter anderem eine Prüfung, ob die Erstangebote rechtzeitig und vollständig eingegangen sind. Formale Fehler können zum Ausschluss des Erstangebots führen. Hinsichtlich möglicher Ausschlussgründe wird auf Ziffer 6 verwiesen.

Bieter:innen, deren Erstangebote die formale Prüfung nicht bestehen, werden über das Ausscheiden aus dem Verfahren informiert.

4.3. Prüfung der Eignungskriterien

Es folgt die Prüfung, ob die Bieter:innen die vorgegebenen Eignungskriterien erfüllen. Die Eignungskriterien können der Konzessionsbekanntmachung sowie der Ziffer 4.1 des Exposés entnommen werden. Erstangebote von Bieter:innen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die einzureichenden Unterlagen zum Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen können ebenfalls der Konzessionsbekanntmachung sowie der Ziffer 4.1 des Exposés entnommen werden.

Bieter:innen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden über den Ausschluss aus dem Verfahren informiert.

4.4. Prüfung der Mindestanforderungen an die Angebote

Sodann erfolgt die Prüfung, ob die Erstangebote die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen. Die für die Angebote vorgegebenen Mindestanforderungen können der Ziffer 4.3 des Exposés entnommen werden. Erstangebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Bieter:innen, deren Erstangebote die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden über den Ausschluss aus dem Verfahren informiert.

4.5. Prüfung der zusätzlichen Anforderungen an die Angebote

Die verbleibenden Erstangebote werden anschließend inhaltlich darauf geprüft, ob die Erstangebote die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés erfüllen. Es erfolgt keine Wertung der Erstangebote entsprechend der Vorgaben der Bewertungsmatrix gemäß Ziffer 5 des Exposés.

4.6. Optimierung der Erstangebote

Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Erstangebote mit den Bieter:innen zu erörtern und ggf. zu optimieren. Dazu verhandelt der Konzessionsgeber mit den Bieter:innen über

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die von ihnen eingereichten Erstangebote und unterstützt die Bieter:innen dabei, ihre Erstangebote inhaltlich zu verbessern (Optimierungsrunde). Der inhaltliche Austausch der BIM mit den Bieter:innen erfolgt grundsätzlich in Textform über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin.

In der Optimierungsrunde erhalten die Bieter:innen daher zunächst ein schriftliches Feedback zu ihren Erstangeboten. Hierbei erfolgt insbesondere ein Hinweis, ob die Erstangebote der Bieter:innen die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés bereits erfüllen oder insoweit nachgebessert werden müssen. Ebenso können die Bieter:innen auf Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Unterlagen in ihren Erstangeboten hingewiesen werden.

In der Optimierungsrunde erfolgt jedoch keine Bewertung der Erstangebote entsprechend der Vorgaben der Bewertungsmatrix. Ebenso erfolgt kein Hinweis, ob und inwieweit Erstangebote zu überarbeiten sind, um eine möglichst positive Bewertung zu erhalten. Eine Bewertung erfolgt erst auf Grundlage der endgültigen Angebote.

Der Ablauf der Optimierungsrunde stellt sich wie folgt dar:

• Die Optimierungsrunde findet voraussichtlich in dem gemäß der Zeitschiene (vgl. Ziffer 4.13) vorgesehenen Zeitraum statt. • In diesem Zeitraum erfolgt über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin ein Austausch der BIM mit den Bieter:innen zu den Erstangeboten. • Hierzu übersendet die BIM den Bieter:innen zunächst ein schriftliches Feedback zu ihren Erstangeboten. Insbesondere wenn die inhaltliche Prüfung ergibt, dass die Erstangebote die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés offensichtlich noch nicht erfüllen, erfolgt ein entsprechender Hinweis. Der Grundstückseigentümer und die BIM übernehmen jedoch keine Gewähr für die Erteilung etwaig (später) erforderlich werdender Genehmigungen. Vielmehr haben die Bieter:innen selbst, ggf. unter eigener fachlicher Begleitung, dafür Sorge zu tragen, dass ihre mit den Angeboten eingereichten Konzepte genehmigungsfähig sind. • Die Bieter:innen haben anschließend die Möglichkeit, das Feedback zu ihren Erstangeboten zu erwidern, insbesondere Stellung zu nehmen sowie Rückfragen und/oder Anmerkungen zu übersenden. • Auf die Rückmeldung der Bieter:innen wird die BIM ggf. in weiteren Schriftwechsel mit den Bieter:innen eintreten. Eine Höchstzahl an Schriftwechseln wird im Vorfeld nicht festgelegt. Die BIM wird die Bieter:innen über die Beendigung der Optimierungsrunde informieren. • Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Kommunikation in Rahmen der Optimierungsrunde in Textform über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin zu führen.

Die BIM behält sich ausdrücklich vor, das Konzeptverfahren fortzuführen, ohne die Optimierungsrunde durchzuführen und in Verhandlungen einzutreten und den

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Erbbaurechtsvertrag auf der Grundlage der Erstangebote abzuschließen. Die BIM wird diese Möglichkeit insbesondere in Betracht ziehen, wenn bereits alle Erstangebote die zusätzlichen Anforderungen erfüllen.

4.7. Aufforderung zur Abgabe von endgültigen Angeboten

Nach Abschluss der Optimierungsrunde werden die verbleibenden Bieter:innen zur Abgabe von endgültigen Angebote aufgefordert. Die Bieter:innen können ihre Erstangebote überarbeiten und verändern; dabei können insbesondere die Informationen aus der Optimierungsrunde berücksichtigt werden. Die Bieter:innen müssen ihre endgültigen Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist für die endgültigen Angebote abgeben.

Die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés sind in der endgültigen Angebotsrunde nicht mehr verhandelbar und zwingend zu erfüllen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist für die endgültigen Angebote sind Verhandlungen, Änderungen und Nachbesserungen der Angebote unzulässig. Dies betrifft insbesondere die eingereichten Konzepte und den angebotenen Erbbauzinssatz.

4.8. Formale Prüfung der endgültigen Angebote

Zunächst erfolgt wiederum eine formale Prüfung der endgültigen Angebote, unter anderem ob die endgültigen Angebote rechtzeitig und vollständig eingegangen sind. Formale Fehler können zum Ausschluss des endgültigen Angebots führen. Hinsichtlich möglicher Ausschlussgründe wird auf Ziffer 6 verwiesen.

Bieter:innen, deren endgültigen Angebote die formale Prüfung nicht bestehen, werden über das Ausscheiden aus dem Verfahren informiert.

4.9. Prüfung der Mindestanforderungen an die Angebote

Sodann erfolgt abermals die Prüfung, ob auch die endgültigen Angebote die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen. Die auch für die endgültigen Angebote vorgegebenen Mindestanforderungen können der Ziffer 4.3 des Exposés entnommen werden. Endgültige Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Bieter:innen, deren endgültige Angebote die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden über den Ausschluss aus dem Verfahren informiert.

4.10. Prüfung der zusätzlichen Anforderungen an die Angebote

Die verbleibenden endgültigen Angebote werden anschließend ebenfalls inhaltlich geprüft. Die inhaltliche Prüfung beschränkt sich wiederum nur auf die zusätzlichen Anforderungen an die Angebote gemäß Ziffer 4.4 des Exposés. Das heißt, es wird geprüft, ob die endgültigen Angebote die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés erfüllen.

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Die endgültigen Angebote müssen die zusätzlichen Anforderungen jedoch im Gegensatz zu den Erstangeboten zwingend erfüllen. Das heißt, endgültige Angebote, die die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Bieter:innen, deren endgültige Angebote die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.4 des Exposés nicht erfüllen, werden über den Ausschluss aus dem Verfahren informiert.

4.11. Wertung der endgültigen Angebote

Anschließend wird die Jury die Wertung der verbleibenden endgültigen Angebote nach den Zuschlagskriterien der Bewertungsmatrix (vgl. Ziffer 5 des Exposés) vornehmen.

Der Bewertungsvorschlag der Jury wird dem Steuerungsausschuss Konzeptverfahren übermittelt und vorgestellt (Vergabevorschlag). Wenn der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren dem Vergabevorschlag der Jury folgt, spricht er eine Zuschlagsempfehlung aus. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anschließend durch den Grundstückseigentümer.

Im Anschluss wird die BIM die Bieter:innen schriftlich über das Ergebnis informieren. Insbesondere wird den unterlegenen Bieter:innen unter Angabe konkreter Gründe mitgeteilt, dass eine Bezuschlagung ihrer Angebote nicht vorgesehen ist.

4.12. Anhandgabe des Grundstücks an den Bestbieter bzw. die Bestbieterin

Nach Wertung der endgültigen Angebote gibt der Erbbaurechtsgeber gegenüber dem Bieter bzw. der Bieterin mit dem nach Maßgabe der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot (Bestbieter:in) eine Absichtserklärung ab (Exklusivitätserklärung). Mit der Abgabe der Exklusivitätserklärung beginnt die Anhandgabe des Grundstücks an den Bestbieter bzw. an die Bestbieterin.

In der Exklusivitätserklärung wird dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auf der Grundlage seines bzw. ihres endgültigen Angebotes den notariellen Erbbaurechtsvertrag mit ihm bzw. ihr abzuschließen. Die Exklusivitätserklärung enthält Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages, die der Bestbieter bzw. die Bestbieterin innerhalb der in der Exklusivitätserklärung genannten Fristen erfüllen muss.

Die Anhandgabe dauert in der Regel neun Monate. Die Anhandgabe kann verlängert werden. Der Bieter bzw. die Bieterin hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Anhandgabe. Spätestens am Tag des Ablaufs des Exklusivitätszeitraumes soll für das Grundstück mit dem Bestbieter bzw. der Bestbieterin ein notarieller Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden (= Zuschlagserteilung).

Erfüllt der Bestbieter bzw. die Bestbieterin jedoch die Voraussetzungen der Exklusivitätserklärung nicht oder nicht rechtzeitig, wird der Grundstückseigentümer vom Abschluss des Erbbaurechtsvertrages Abstand nehmen. In diesem Fall behält sich der

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Grundstückseigentümer vor, auf die nachfolgenden Bieter:innen, beginnend mit dem zweitplatzierten Bieter bzw. der zweitplatzierten Bieterin, zurückzugreifen.

Einzelheiten, insbesondere die Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages, sind dem Entwurf der Exklusivitätserklärung (Anlage 6) sowie Ziffer 6 des Exposés zu entnehmen.

Die BIM behält sich vor, Nachweise und Unterlagen, auch zur Prüfung der Verfügbarkeit des Eigenkapitals und der Finanzierungszusage Dritter, nachzufordern. Insbesondere wird der Bestbieter bzw. die Bestbieterin aufgefordert, seine bzw. ihre Unterauftragnehmer:innen, soweit diese bereits bekannt sind, anzugeben und von diesen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB beizubringen. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden (vgl. § 5 Abs. 2 WRegG).

Der Bestbieter bzw. die Bestbieterin erhält für den Zeitraum der Exklusivität (Anhandgabe) eine Bauvorbereitungsvollmacht einschließlich einer Vollmacht zur Boden- und Altlastenuntersuchung. Nach Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück ist der Erbbauberechtigte bzw. die Erbbauberechtigte verpflichtet, in eigener Verantwortung alle öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Realisierung und die Nutzung zu schaffen.

Die BIM übernimmt keine Gewähr für die Erteilung etwaig erforderlich werdender Genehmigungen.

4.13. Voraussichtlicher Terminplan

Für den zeitlichen Ablauf des Konzeptverfahrens sind derzeit die nachfolgenden unverbindlichen Termine vorgesehen.

AusschreibungsphaseVoraussichtliche Termine
Bekanntmachung / Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote36. KW 2026
Frist für Bieterfragen23.11.2026, 12:00
Frist zur Einreichung der Erstangebote (Angebotsfrist)03.12.2026 08:30
Prüfung der Erstangebote und ggf. Ausschluss von Angeboten1. bis 5. KW 2027
Optimierung der Erstangebote (Optimierungsrunde)1 KW. bis 5. KW 2027
Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote6. KW 2027
Frist zur Einreichung der endgültigen Angebote (Angebotsfrist)1 Monate
Prüfung der endgültigen Angebote und ggf. Ausschluss von Angeboten, Vorbereitung Jurysitzung11 KW bis 21. KW 2027
Jurysitzung21 KW
Befassung im Steuerungsausschuss Konzeptverfahren24. KW

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Anhandgabe des Grundstücks an Bestbieter:in 28. KW 2027 bis 14. KW 2028

  1. Angebote

Das Erstangebot und das endgültige Angebot (nachfolgend „Angebote“ genannt) haben die folgenden Anforderungen einzuhalten.

5.1. Angebotsfrist

Die Angebote müssen vor Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei, in deutscher Sprache und in elektronischer Form über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin abgegeben werden.

Die Angebotsfrist ergibt sich für die Erstangebote aus der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes und für die endgültigen Angebote aus der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes.

5.2. Einzureichende Unterlagen

Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise sowie den angebotenen Erbbauzinssatz enthalten.

Die mit dem Erstangebot einzureichenden Unterlagen sind der Checkliste - Erstangebot (vgl. Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes) und die mit dem endgültigen Angebot einzureichenden Unterlagen sind der Checkliste – endgültiges Angebot (vgl. Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes) zu entnehmen.

5.3. Angebotsform

Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Es ist das jeweils bereitgestellte Angebotsformblatt (Anlage 4a/4b) zu verwenden.

Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über das Firmenportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin abzugeben. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen. Technische Informationen zur Angebotsabgabe sind zu finden auf:

https://download.arriba- net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

Bei der Angebotsabgabe ist zudem darauf zu achten, in dem Angebot den für Grundstücksgeschäfte zeichnungsberechtigten Vertreter bzw. die für Grundstücksgeschäfte zeichnungsberechtigten Vertreterin zu benennen. Sämtliche Angebotsunterlagen sollen paginiert eingereicht werden.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form, insbesondere per E-Mail oder schriftlich in Papierform, ist nicht zulässig.

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Zudem muss das mit dem Angebot vorgelegte Konzept eindeutige Angaben zu den geplanten Flächen (Lage, Größe, Anzahl), zu den Gestaltungsmerkmalen der Räume sowie zum Nutzungskonzept enthalten. Pläne und Zeichnungen sind maßstabsgetreu und ohne jeglichen Widerspruch zu textlichen Beschreibungen im jeweiligen Angebot vorzulegen. Auf die einzuhaltenden Anforderungen im jeweiligen Angebotsformblatt (Anlage 4a/4b) wird verwiesen.

Die textlichen Angaben, Pläne und Zeichnungen sind so detailliert zu verfassen, dass aus dem jeweiligen Angebot selbst heraus – und ohne dass es Rückfragen der BIM bedarf – ersichtlich ist, dass alle Anforderungen eingehalten werden.

5.4. Änderungsverbot bezüglich der Vergabeunterlagen

Die Angebote sind auf der Grundlage der Vergabeunterlagen und ggf. auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsrunde (vgl. Ziffer 4.6) zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an oder Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen – sofern nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig sind.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.

5.5. Bindefrist

Die Bieter:innen sind bis zum Ablauf der jeweiligen Bindefrist an ihre Angebote gebunden.

Die jeweiligen Bindefristen für die Angebote ergeben sich aus der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes bzw. aus der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes.

5.6. Nachforderung von Unterlagen und Angaben

Die BIM kann Bieter:innen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die BIM wird in der endgültigen Angebotsrunde keine Preisangaben, insbesondere nicht das monatliche Erbbauzinsangebot nachfordern.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist in der endgültigen Angebotsrunde ausgeschlossen. Daher erfolgt der ausdrückliche Hinweis, die Angebotsunterlagen, insbesondere das Angebotsformblatt (Anlage 4a/4b) nebst Anlagen und Konzepten, vollständig ausgefüllt einzureichen.

5.7. Nebenangebote und Hauptangebote

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Weder Nebenangebote noch die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot pro Bieter:in sind zugelassen. Werden Nebenangebote abgegeben oder mehrere Hauptangebote pro Bieter:in, werden die Angebote ausgeschlossen.

  1. Ausschlussgründe

Von dem weiteren Konzeptverfahren und der Wertung ausgeschlossen werden Angebote, bei denen zumindest einer der nachfolgenden Ausschlussgründe erfüllt ist. Die Ausschlussgründe gelten für die Erstangebote und für die endgültigen Angebote, soweit keine Differenzierung vorgenommen wird.

6.1. Formale Ausschlussgründe

Formale Ausschlussgründe bezüglich der Erstangebote: Auszuschließen sind

• Erstangebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,

• Erstangebote, die nicht formgerecht eingegangen sind,

• Erstangebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

• Erstangebote, bei denen der Bieter oder die Bieterin Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich die BIM vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat,

• Erstangebote, die nicht die geforderten Preisangaben, insbesondere den geforderten Erbbauzinssatz enthalten.

Formale Ausschlussgründe bezüglich der endgültigen Angebote: Die formalen Ausschlussgründe bezüglich der Erstangebote gelten für die endgültigen Angebote entsprechend. Auszuschließen sind darüber hinaus

• endgültige Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,

• endgültige Angebote, in denen Änderungen des Bieters bzw. der Bieterin an seinen bzw. an ihren Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

• nicht zugelassene Nebenangebote,

• endgültige Angebote von Bieter:innen, die mehrere Hauptangebote angegeben haben.

6.2. Ausschluss wegen Nichterfüllung von Eignungskriterien und Ausschluss gemäß §§ 123, 124 GWB

Angebote von Bieter:innen, die die Eignungskriterien (vgl. Ziffer 4.1 des Exposés) nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Bieter:innen können vom Verfahren gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden.

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6.3. Ausschluss wegen Nichterfüllung von Mindestanforderungen und von zusätzlichen Anforderungen

Angebote sind ferner auszuschließen, wenn sie nicht die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen (vgl. Ziffern 4.3 des Exposés) erfüllen.

Endgültige Angebote sind außerdem auszuschließen, wenn sie die zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllen (vgl. Ziffer 4.4 des Exposés).

6.4. Wettbewerbsbeschränkende Abreden

Wettbewerbsbeschränkende Abreden führen zum Ausschluss der Angebote der betreffenden Bieter:innen.

Sichergestellt sein muss insbesondere, dass die Angebote unabhängig voneinander, in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Bedingungen sowie Angebotskalkulationen der anderen Bieter:innen erstellt werden.

Insbesondere die Beteiligung eines Bieters bzw. einer Bieterin oder von Bietergemeinschaftsmitgliedern an mehr als einem Angebot wird in der Regel unzulässig sein und zu einem Ausschluss aller Angebote, an denen der Bieter bzw. die Bieterin oder das Bietergemeinschaftsmitglied beteiligt war, führen. Gleiches kann für den mehrfachen (bieterübergreifenden) Einsatz desselben Nachunternehmers bzw. derselben Nachunternehmerin gelten, sofern dieser bzw. diese für mehrere Bieter:innen bzw. Bietergemeinschaften wesentliche Leistungsbestandteile übernehmen soll und hierdurch von wesentlichen Angebotsbestandteilen mehrerer Bieter bzw. Bietergemeinschaften Kenntnis erlangt/erlangen.

Die BIM behält sich daher vor, nachvollziehbare Darlegungen und Nachweise darüber einzufordern, welche besonderen Vorkehrungen getroffen wurden, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln, insbesondere die Wahrung des Geheimwettbewerbs, zu gewährleisten.

  1. Hinweise zum Verfahren

7.1. Losaufteilung

Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.

7.2. Haftungsausschluss

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die BIM übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlich zwingender Vorgaben – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen.

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7.3. Hinweispflichten und Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Die Bieter:innen haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sollte ein Bieter bzw. eine Bieterin zu der Einschätzung kommen, dass die Vergabeunterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, hat er bzw. sie die BIM unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist, darauf hinzuweisen.

7.4. Umgang mit Daten der Bieter:innen

Der Bieter bzw. die Bieterin erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm bzw. ihr mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Konzeptverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist der Konzessionsgeber zur Übermittlung der Vergabeakten an die Vergabekammer verpflichtet.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Hinweise zum Datenschutz DSGVO (Anlage 8) verwiesen.

7.5. Umgang mit den Unterlagen

Alle Erkenntnisse und Informationen, die die BIM zum verfahrensgegenständlichen Grundstück schriftlich, elektronisch oder anderweitig gespeichert oder mündlich übermittelt, sind vertraulich zu behandeln.

Der Bieter bzw. die Bieterin verpflichtet sich ferner, die ihm bzw. ihr überlassenen Vergabeunterlagen für den Fall, dass ihm bzw. ihr der Zuschlag nicht erteilt wird, eigenverantwortlich und fachgerecht zu entsorgen, bzw. digitale Unterlagen zu löschen. Die Unterlagen dürfen Dritten nur im Zusammenhang mit einer geordneten Angebotsbearbeitung überlassen werden, wobei eingeschaltete Dritte zu verpflichten sind, diese Unterlagen nach Beendigung des Konzeptverfahrens ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung werden nicht erstattet.

7.6. Eigentumsübergang

Die im Rahmen des Konzeptverfahrens, insbesondere im Rahmen der Angebotseinreichung, von den Bieter:innen vorgelegten Erklärungen, Angaben und Nachweise etc. gehen in das Eigentum der BIM über.

7.7. Vergütung

Für die Teilnahme an dem Konzeptverfahren, u.a. die Erstellung der Angebote, wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen sind auf eigene Kosten der Bieter:innen zu erstellen und zu übersenden.

7.8. Aufhebung des Verfahrens

Die BIM behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann. Zudem steht der Vertragsschluss unter Gremienvorbehalt. Auch

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im Falle der Verfahrenseinstellung werden Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren oder die Ausarbeitung von Angeboten nicht erstattet.

  1. Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren

Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:

Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin

Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB.

Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Einleitung und Antragsfrist (§ 160 GWB)

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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