227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Gewichtung der Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterien | Gewicht- ung % | Grundlage Punktebewertung | Punkte min./max je Kriterium | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis (Wertungssumme einschl. evtl. War- tungskosten) | Angebot mit der niedrigsten Wertungssum- me Angebote mit dem zweifachen der niedrigs- ten Wertungssumme und darüber | 10 0 | |||
| 2 | Technischer Wert (Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nummer 2; Ne- benangebote: siehe Formblatt226 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||||
| 3 | Vertragsbedingungen Nebenangebote Formblatt226 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||||
| 4 | Folgekosten Nebenangebote Formblatt226 | Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen | ||||
| 5 | Energieeffizienz | höchstes Energieeffizienzniveau/Energieeffizienzklas- se | 10 | |||
| niedrigstes Energieeffizienzniveau/ Energieeffizienz- klasse | 0 | |||||
| 6 | andere, z.B. emissionsarme Bau- maschinen, Gestaltung | |||||
| Summe | 100 |
Hinweise:
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen: Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der ge- schätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt. Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:
3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung be- rücksichtigt.
4 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz: Zwischenwerte werden linear interpoliert mit drei Stellen nach dem Komma.
5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird einePunktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlags- kriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1