Übersicht geforderte Nachweise BwBM_2026_0081.pdf

Entwicklung moderner Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen der Bundeswehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bwbm.de

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Übersicht geforderte Nachweise

Vergabeverfahren BwBM 2026 0081

Abschnitt A

Vorzulegende Eigenerklärungen und Bescheinigungen zum Nachweis der Eignung des Wettbewerbsteilnehmers

1.) zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Wirtschaftsteilnehmers

a)Anschreiben. Das „Formblatt 1.) a) “ ist zu verwenden.
b)Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das „Formblatt 1.) b) “ zu verwenden.
c)Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das „Formblatt 1.) c) “ zu verwenden.
d)Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) d)“ zu verwenden.
e)Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) e)“ zu verwenden.
f)aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende)
g)Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) g) “ zu verwenden.
h)Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) h) “ zu verwenden.

sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen

i)von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) i) “ zu verwenden.
j)Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern, sofern Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten“ zu verwenden.

2.) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

a)Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das „Formblatt 2.) a)“ zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: 0,5 Mio. EUR netto
b)Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, d er letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das „Formblatt 2.) b)“ zu verwenden.
c)aktuelle Bankauskunft (bei Angebotsfristende nicht älter als 6 Monate)

3.) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang a) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Abschnitt A Seite 1 von 6 V4 09_24

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Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail- Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzprojekte über die Entwicklung und Mustererstellung von Gesellschaftskleidung (darin mindestens ein Referenzprojekt für Damengrößen) Bitte verwenden Sie für diese Angaben das Dokument „Unternehmensreferenzen“.
b)Aktuell gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 des Bieters (Zertifikat ISO 9001 einer unabhängigen akkreditierten Stelle, oder gleichwertige Zertifikate)
c)Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Schlüsselpersonal), unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Entwicklung und Mustererstellung beauftragt sind. Mindestanforderung: Für jeden einzelne Rolle (Entwicklung und Mustererstellung) muss mindestens eine technische Fachkraft benannt werden. Bitte verwenden Sie für diese Angaben das Dokument „Qualifikationsprofile“.
d)Jeweils ein vom Anbieter entwickeltes Muster einer/einem Gesellschaftsjacke/-blazer, eine dazugehörige Hose und ein Chiffonkleid - aus dessen Produktportfolio an Gesellschaftskleidung oder - aus einer Linie Corporate Fashion/Businessbekleidung oder - Entwicklungsmuster basierend auf der zu dieser Ausschreibung veröffentlichten Spezifikation Bw3- 12-0002 d.h: Eine (1) Damen Gesellschaftsjacke/ -blazer, einreihig, in Ein- Knopf oder 3- Knopf Design in Größe: 38 Eine (1) Damen Gesellschaftshose mit Eingriff Taschen, Bügelfalten in Größe: 38 Eine (1) Damen Chiffonkleid mit ¾ Arm, gefüttert, in Größe: 38 Diese Muster werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens vernichtet oder sofern gewünscht, unfrei an den Bieter zurückgesandt. Sofern die Rücksendung der Muster gewünscht sein sollte, ist die Bitte um Rücksendung im Angebot anzugeben und dem Angebot oder der Mustersendung ein für BwBM kostenfreier Paketaufkleber/Rücksendeschein beizufügen.

sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen

e) Angabe der Leistung, welche vom Nachunternehmer erbracht werden soll.

4.) Sonstige Unterlagen

a) Autorisierungsnachweis. Das „Formblatt 4.) a) “ ist zu verwenden.

Erläuterungen zu Abschnitt A:

Zu 3.) a) technische Leistungsfähigkeit

Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung und Mustererstellung von Gesellschaftsbekleidung beinhalten. Die Referenzprojekte müssen

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mindestens Jacken, Hosen und Kleider enthalten. Referenzen über die Entwicklung und Mustererstellung von Bekleidungsprogrammen aus dem Bereich Corporate Fashion oder Businessbekleidung werden als gleichwertig akzeptiert. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte dürfen durch mehr als drei Referenzen erbracht werden. Modifizierungen von Modellen, welche nicht vom Anbieter entwickelt wurden, stellen keine zum Nachweis der Eignung des Bieters geeigneten Referenzen dar.

In der Art nicht vergleichbare Referenzen, z.B. von Strick-, Sport-, Kampf- oder Arbeitsbekleidung (Workwear) oder nicht vergleichbarer Artikel, z.B. Hemden, Blusen oder Accessoires werden nicht in die Prüfung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit einbezogen.

Referenzen über Lieferleistungen werden nicht als Nachweis der Eignung des Bieters akzeptiert.

Die Leistungserbringung der genannten Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss abgeschlossen sein.

zu 3.) d) technische Leistungsfähigkeit – Muster

Die mit dem Angebot vorgelegten Muster zum Nachweis der Eignung des Bieters und seines Angebots werden von der Vergabestelle geprüft.

Anhand der Muster soll überprüft werden, ob der Anbieter für die Entwicklung, Serienfertigung sowie Erstellung von Maßanfertigungen von Gesellschaftsbekleidung geeignet ist. Dazu gehört die Betrachtung der Verarbeitung, Passform, Materialeinsatz sowie der Gesamteindruck der mit dem Angebot vorgelegten Muster. Das Angebot wird ausgeschlossen, sofern die geforderten Muster nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden sollten, das Muster deutliche fachtechnische Mängel aufweisen sollte, z.B. faltige Verarbeitung, Glanzstellen oder geknittertes Obermaterial, was jeweils auf mangelhaftes oder fehlendes Finish schließen lässt, mangelnde Symmetrie symmetrischer Elemente (z.B. ungleiche Schrägen von Tascheneingriffen, verschiedene Ärmellängen, verschiedene Hosenbeinlängen (durch das Design bestimmte nicht symmetrische Elemente gehören nicht dazu, z.B. Über- und Untertritte). Angebote werden nicht aufgrund eines Minimalmangels ausgeschlossen, z.B. Fehlstich. Angebote werden aber ausgeschlossen, sofern ein oder mehrere Muster für die o.g. Konfektionsgrößen nicht tragbar sind, z.B. aufgrund deutlicher Abweichungen zu den geforderten Mustergrößen oder auch deutliches Missverhältnis der Proportionen. Grundlage zur Größenbestimmung sind die benannten Körpermaße, welche in der Spezifikation Bw3-12-0002 mit der Ausschreibung veröffentlicht werden.

Muster werden nicht geprüft, sofern es sich nicht um Muster von Gesellschaftsbekleidung oder Corporate Fashion oder Businessbekleidung handelt.

Hinweise zu Abschnitt A:

Die Nichtvorlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebotes, ausgenommen hiervon sind die einzureichenden Muster gem. 3d). Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Prüfung des Angebotes unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die lt. Vergabebekanntmachung geforderten und von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichten Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist kurzfristig (innerhalb von 2 bis 3 Tagen) nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Nachweise durch die Vergabestelle. Abschnitt A Seite 3 von 6 V4 09_24

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Die geforderten Nachweise gemäß Abschnitt A müssen zu den laufenden Nummern (Abschnitt A Nr. 1), Nr. 2), Nr. 3.) und Unterpunkte a) usw.) klar zuzuordnen sein. Dies kann mit einer zusätzlichen Beschriftung der Dokumente oder Bezeichnung der Dokumente erfolgen.

Bitte nummerieren Sie die geforderten Nachweise gem. Abschnitt A, für die keine Formblätter durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, wie vorgegeben.

Bitte nehmen Sie die Nummerierung im Dateinamen vor. Der aktuelle Handelsregisterauszug kann zum Beispiel wie folgt im Dateinamen benannt werden: „1.) f) Handelsregisterauszug“. Das Unterteilen der bereitgestellten Formblätter in einzelne Dateien ist nicht erforderlich und auch nicht gewünscht.

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Abschnitt B

Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise für die fachliche Richtigkeit des Ausschreibungsgegenstandes und vorzulegende Angebotsmuster.

Bezeichnung: Modernisierung Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen

1.) vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Materialmuster bzw. Materialabschläge:

Für jedes angebotene Obermaterial1 Materialabschlag Größe ca. DIN A4 für jeden angebotenen Oberstoff gemäß ausschreibungsgegenständlicher Spezifikation Bw3-12-0002, zum Nachweis der geforderten Leistung durch den Bieter und Prüfung durch die Vergabestelle
Hinweis 1:Es müssen mindestens drei und maximal fünf verschiedene forderungskonforme Oberstoffe für die Artikelgruppe Jacke/Hose/ Rock sowie mindestens drei und maximal fünf verschiedene forderungskonforme Oberstoffe für die Artikelgruppe Kleid angeboten werden.
Hinweis 2:Die Materialabschläge dürfen ausschließlich musterbedingt abweichend in einer anderen Farbe vorgelegt werden, sofern der Anbieter für den Auftragsfall zusichert, dass das Obermaterial in den geforderten Farben umgesetzt werden wird.

2.) vom Bieter mit dem Angebot für jedes angebotene Obermaterial vorzulegende Unterlagen:

Datenblätter zu jedem angebotenem Materialvorschlag gem. der benannten Forderungen in der a) Spezifikation Bw3-12-0002 zuzüglich der Angabe des jeweiligen Materialherstellers

Hinweise zu Abschnitt B:

Die Nichtvorlage der unter Abschnitt B geforderten Unterlagen zum Nachweis der Forderungen lt. LB – ausgenommen hiervon sind die einzureichenden Materialabschläge gemäß B 1)- bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die unter Abschnitt B geforderten und von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichten Nachweise unter Setzung einer Frist kurzfristig (innerhalb von 2 bis 3 Tagen) nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Nachweise durch die Vergabestelle.

Sofern Fragen zu den Anforderungen bestehen sollten, sind diese bitte rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die Vergabestelle zu richten, siehe auch Bewerbungsbedingungen Nr. 1.

Bitte nummerieren Sie die geforderten Nachweise gemäß Abschnitt B Nr.2) wie oben vorgegeben. Bitte nehmen Sie die Nummerierung im Dateinamen vor. Die Datenblätter können zum Beispiel wie folgt im Dateinamen benannt werden: „B.2.) a) Datenblätter“.

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Abschnitt C - Hinweise zur Wertung

Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf fachliche Richtigkeit der angebotenen Leistung überprüft.

Angebote werden ausgeschlossen, sofern das Preisblatt nicht vollständig ausgefüllt ist und/oder Änderungen darin vorgenommen wurden.

Angebote werden ausgeschlossen, sofern die angebotene Leistung (Obermaterialien) nicht den TL/technischen Leistungsbeschreibung(en) und mitgeltenden Unterlagen entsprechen. Das angebotene Material wird akzeptiert werden, sofern es die technischen Mindestanforderungen der Materialspezifikation Bw3-12-0002 erfüllt und darüber hinaus für den Einsatz für Gesellschaftsbekleidung geeignet ist. Angebote werden ausgeschlossen, sofern das angebotene Material nicht für Gesellschaftsbekleidung geeignet sein sollte, z.B. wenn zu instabil oder zu hart oder anfällig für Hautirritationen.

1.) Bewertung von Preisen

Der Vergleich der eingegangenen Angebote erfolgt auf Basis der Angebotssumme Entwicklungsstufe 1 und 2 gesamt (unter Berücksichtigung Muster und ohne Preisbestandteil Oberstoff). Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag. Siehe dazu auch Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen.

Die in der Anlage Preisblatt unter Berücksichtigung des hochpreisigsten Obermaterial anzugebenden Preisangaben gehen nicht in die Wertung ein.

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