Leistungsbeschreibung zur Entwicklung Modernisierung der Gesellschaftsbekleidung_Stand 02.07.2026.PDF

Entwicklung moderner Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen der Bundeswehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bwbm.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

MODERNISIERUNG GESELLSCHAFTSBEKLEIDUNG FÜR SOLDATINNEN 02.07.2026

1.Allgemeines

Dieser Auftrag dient der Modernisierung der Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen der Bundeswehr (Bw) in Zusammenarbeit mit der Abteilung Produktentwicklung (PE) der Bw Bekleidungsmanagement GmbH und beinhaltet die Entwicklung von Erstmustern, Größensätzen und maßgefertigten Trageversuchsmustern. Ziel dieses Auftrags ist die finale Bestimmung einzelner, modernisierter Modelle der Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen. Grundlage ist die vom Auftraggeber (im Folgenden: AG) zur Verfügung gestellte Spezifikation Bw3-12-0002 Ausgabe 2 vom 01.07.2026.

Das Projekt beinhaltet folgende Entwicklungsschritte:

Festlegung •Vermessung/ Besprechung Obermaterial Muster Maßanferti Ab- zur Erstellung Erstmuste gung Kick Off und Zutaten Vervielfält der rabnahme •Erstellung nahme incl. igung Erstmuster Datenblätter G m r u ö s ß te e r nsatz-

nahm e

T0 T0 T0

+3 +9 Monate Monate

T0: Vertragsabschluss/ Kickoff T0 +3 Monate: Erstmusterabnahme T0 +9 Monate: Abnahme

Die vom Auftragnehmer (im Folgenden: AN) zu erbringenden Leistungen sind in zwei Entwicklungsschritte untergliedert:

• Entwicklungsschritt 1: Entwicklung und Erstellung der Erstmuster • Entwicklungsschritt 2: Entwicklung und Erstellung Erprobungsmuster, inkl. der dazugehörigen Vermessung der Nutzungsberechtigten, der Bereitstellung der Maßartikel und Größensätze sowie der finalen Dokumente

Die zwischen AN und AG vereinbarten Fristen der einzelnen Entwicklungsschritte sollen nicht überschritten, können aber unterschritten werden.

Jeder Entwicklungsschritt, an dem der Auftragnehmer beteiligt ist, wird formal durch eine Teilabnahme gemäß §7 des Entwicklungsvertrages beendet.

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1.1 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen

Details zu technisch-organisatorischen Forderungen sowie zur Modellgestaltung, zum Material und den zu verwendenden Körpermaßen sind der folgenden Spezifikation zu entnehmen:

Bw3-12-0002, Gesellschaftsbekleidung für Soldatinnen

Alle in der oben benannten Spezifikation gestellten Forderungen müssen mindestens erfüllt werden. Verbesserungsvorschläge des AN zu den Modellen und Materialien sind ausdrücklich erwünscht. Dem Auftraggeber stehen sämtliche Rechte am Design sowie den übermittelnden und bereitgestellten Dokumenten zu dies beinhaltet sowohl die durch den AN bereitgestellten, erforderlichen Materialdateien als auch die Maßtabellen, Skizzen und Fotos der entwickelten Modelle. Dies umfasst außerdem das Endergebnis, ebenso wie alle Zwischenergebnisse. Es gelten §§ 8 und 9 des Entwicklungsvertrages.

Die Auftragsausführung beginnt mit einer Vorbesprechung (Kick-Off). Zu jedem Entwicklungsschritt erfolgt mindestens eine Abschlussbesprechung. Es sind in angemessenem Maße (in der Regel bis zu drei) Korrekturzyklen zu berücksichtigen.

2.AUFTRAGSBESTANDTEILE

2.1 Entwicklungsschritt 1: Entwicklung und Erstellung der Erstmuster

2.1.1 Vorbesprechung

Nach Vertragsschluss erfolgt eine Vorbesprechung (Kick-Off) zwischen AG und AN. Der AN wird sich unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit dem AG zur Vereinbarung des Vorbesprechungstermins in Verbindung setzen. In dieser Besprechung wird der Zeitrahmen für die einzelnen Abwicklungsschritte zwischen den Vertragspartnern feinabgestimmt. Der AG wird in diesem Vorbesprechungstermin entscheiden, in welchen der mind. 3 bis max. 5 vom AN angebotenen Obermaterialien die Entwicklung der in der Spezifikation benannten Modelle erfolgen soll. Die Änderung der Auswahlentscheidung oder Modifikation der Obermaterialien bleibt vorbehalten. Der AN wird seine Verbesserungsvorschläge zur Vorbesprechung einreichen. Zusätzlich dazu sind Verbesserungsvorschläge des AN auch im weiteren Projektfortschritt zulässig und erwünscht, bedürfen aber in jedem Fall der vorherigen Zustimmung durch den AG.

2.1.2 Fertigung Erstmuster

Für die in der Spezifikation Bw3-12-0002_2 entsprechend benannten Modelle ist je ein (1) Erstmuster in einem zuvor zwischen AN und AG definierten Obermaterial in Farbe Schwarz, in der Konfektionsgröße 38 (Basisgröße Damen) zu fertigen und dem AG zur Prüfung vorzulegen. Der AG behält sich vor, Erstmuster aus jeweils bis zu zwei der angebotenen Oberstoffe fertigen zu lassen. Dies ist bei der Preiskalkulation im Preisblatt zu berücksichtigen.

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2.1.3 Prüfung der Erstmuster

In diesem Prüfschritt werden Passform, Verarbeitung, Oberstoff und Zutaten in der Basisgröße 38 vom AG beurteilt. Die Prüfung dieser Erstmuster hat im Beisein des AG und AN zu erfolgen, um mögliche Änderungen bzw. Mängel an den Artikeln feststellen zu können. Ggf. sind weitere Passformprüfungen einzelner Modelle, nach Berücksichtigung etwaiger Änderungen in Verarbeitung oder Schnitt, neu anzuberaumen, so lange, bis der jeweilige Artikel vom AG freigegeben wird. Bis zur Entwicklungsreife sind evtl. also mehrere Anpassungen notwendig. Für diesen Schritt geht der AG von bis zu 3 Korrekturzyklen aus.

Der AG behält sich vor, zum Ende dieses Entwicklungsschrittes zusätzliche Größen der einzelnen Artikel zu beauftragen, um sicher zu stellen, dass die gradierten Maße in der Vervielfältigung der Größensätze einem handelsüblichen Größenausfall entsprechen.

Die in der Spezifikation angegebenen Körpermaße sind bindende Grundlage für die Gradierung.

2.1.4 Abschluss Entwicklungsschritt 1

Abschließend zum Entwicklungsschritt 1 sind folgende Dokumente/ Dateien in deutscher Sprache und in digitaler Form einzureichen:

• Zutatenliste (= BOM / Artikelstückliste) inkl. Datenblätter • Fertigmaßtabellen der Größensätze • Finale Erstmuster als Vorlage zur Vervielfältigung • Fotos oder technische Zeichnungen (in gängigen Bildbearbeitungsformaten wie z.B.: .jpeg, .bmp, etc.) der jeweiligen Modelle in Front- Seit- und Rückansicht. Bei Skizzen müssen auch Verarbeitungsdetails korrekt sein

2.2 Entwicklungsschritt 2: Vervielfältigung der Größensätze, Vermessung und Erstellung der Maßartikel mit anschließender Erprobung

2.2.1 Vervielfältigung der Größensätze

In der Vervielfältigung hat der AN für alle in der Spezifikation aufgeführten Modelle und Größen die im folgenden definierte Anzahl an Erprobungsmustern anzufertigen.

Etwaige Korrekturen oder Änderungen am Erstmuster und/oder Material sind nach Freigabe unter Punkt 2.1.4 „Prüfung der Erstmuster“ im Schnitt und/oder die Zutatenliste einzuarbeiten und bei der Vervielfältigung der Muster zu berücksichtigen.

Alle Muster sind gemäß der Beschreibung in der Spezifikation unter Verwendung der vorab zwischen AN und AG festgelegten Materialien zu fertigen.

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2.2.2 Anzahl und Farbbestimmung der Muster

Jacke A:

Insgesamt werden folgende Muster benötigt: • 3 Größensätze (=33 Muster) gemäß den in der Spezifikation benannten Größen (Gr.36-56, ein Größensatz entspricht demnach 11 Mustern, Farbe: Schwarz) • 18 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Schwarz • 3 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Blaugrau • 10 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Militär Attachée Dienstes, Farbe jeweils gemäß der jeweiligen Teilstreitkraft (5 Muster in Schwarz, 3 Muster in Blaugrau, 2 Muster in Marineblau), dies ist spätestens im Zuge der unter Punkt 2.2.4 beschriebenen Vermessung der Nutzungsberechtigten abzufragen. Für den Militär Attachée Dienst müssen für diesen Artikel Modifikationen gemäß Funktion und Rang der jeweiligen Nutzerin vorgenommen werden. Die jeweils benötigten Abzeichen und Materialien werden in der Vermessung festgelegt und können ggf. zur Mustererstellung zur Verfügung gestellt werden • 3 Muster in Größe 38 in Marineblau mit Betressung an den Ärmeln, der Dienstgrad wird noch festgelegt • 3 Muster in Größe 38 in Blaugrau mit Schulterklappen, der Dienstgrad wird noch festgelegt

Jacke B:

Insgesamt werden folgende Muster benötigt: • 3 Größensätze (=33 Muster) gemäß den in der Spezifikation benannten Größen (Gr.36-56, ein Größensatz entspricht demnach 11 Mustern, Farbe: Schwarz) • 18 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Schwarz) • 3 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Blaugrau • 10 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Militär Attachée Dienstes, Farbe jeweils gemäß der jeweiligen Teilstreitkraft (5 Muster in Schwarz, 3 Muster in Blaugrau, 2 Muster in Marineblau), dies ist spätestens im Zuge der unter Punkt 2.2.4 beschriebenen Vermessung der Nutzungsberechtigten abzufragen. Für den Militär Attachée Dienst müssen für diesen Artikel Modifikationen gemäß Funktion und Rang der jeweiligen Nutzerin vorgenommen werden. Die jeweils benötigten Abzeichen und Materialien werden in der Vermessung festgelegt und können ggf. zur Mustererstellung zur Verfügung gestellt werden • 3 Muster in Größe 38 in Marineblau mit Betressung an den Ärmeln, der Dienstgrad wird noch festgelegt • 3 Muster in Größe 38 in Blaugrau mit Schulterklappen, der Dienstgrad wird noch festgelegt

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Hose A:

Insgesamt werden folgende Muster benötigt: • 3 Größensätze (=33 Muster) gemäß den in der Spezifikation benannten Größen (Gr.36-56, ein Größensatz entspricht demnach 11 Mustern, Farbe: Schwarz) • 18 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Schwarz) • 3 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Blaugrau • 10 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Militär Attachée Dienstes, Farbe jeweils gemäß der jeweiligen Teilstreitkraft (5 Muster in Schwarz, 3 Muster in Blaugrau, 2 Muster in Marineblau), dies ist spätestens im Zuge der unter Punkt 2.2.4 beschriebenen Vermessung der Nutzungsberechtigten abzufragen. • 3 Muster in Größe 38, Farbe: marineblau • 3 Muster in Größe 38, Farbe: blaugrau

Hose B:

Insgesamt werden folgende Muster benötigt: • 3 Größensätze (=33 Muster) gemäß den in der Spezifikation benannten Größen (Gr.36-56, ein Größensatz entspricht demnach 11 Mustern, Farbe: Schwarz) • 18 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Schwarz) • 3 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Blaugrau • 10 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Militär Attachée Dienstes, Farbe jeweils gemäß der jeweiligen Teilstreitkraft (5 Muster in Schwarz, 3 Muster in Blaugrau, 2 Muster in Marineblau), dies ist spätestens im Zuge der unter Punkt 2.2.4 beschriebenen Vermessung der Nutzungsberechtigten abzufragen. • 3 Muster in Größe 38, Farbe: marineblau • 3 Muster in Größe 38, Farbe: blaugrau

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Rock A:

Insgesamt werden folgende Muster benötigt: • 3 Größensätze (=33 Muster) gemäß den in der Spezifikation benannten Größen (Gr.36-56, ein Größensatz entspricht demnach 11 Mustern, Farbe: Schwarz) • 18 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Schwarz • 3 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Musikkorps, Farbe: Blaugrau • 10 Muster in Maßanfertigung für die Nutzungsberechtigten des Militär Attachée Dienstes, Farbe jeweils gemäß der jeweiligen Teilstreitkraft (5 Muster in Schwarz, 3 Muster in Blaugrau, 2 Muster in Marineblau), dies ist spätestens im Zuge der unter Punkt 2.2.4 beschriebenen Vermessung der Nutzungsberechtigten abzufragen. • 3 Muster in Größe 38, Farbe: marineblau • 3 Muster in Größe 38, Farbe: blaugrau

Rock B:

Rock B ist nicht Bestandteil der Vervielfältigung

Kleid A:

Insgesamt werden 30 Muster benötigt: • 5 Muster in den Größen 36, 40, 44, 48, 52 und 56, alle in Farbe: Schwarz • Keine Maßanfertigungen

Kleid B:

Insgesamt werden 30 Muster benötigt: • 5 Muster in den Größen 36, 40, 44, 48, 52 und 56, alle in Farbe: Schwarz • Keine Maßanfertigungen

Gemäß der oben genannten Aufführung ergibt sich eine Gesamtanzahl von 410 Mustern im Entwicklungsschritt 2.2.2.

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2.2.3 Vermessung und Maßanfertigung

Die Vermessung wird in einem vorab abgestimmten Zeitraum im Großraum Köln/Bonn vom AN in Zusammenarbeit mit dem AG durchzuführen sein. Der AG wird dem AN dabei unterstützend zuarbeiten.

Die Terminfindung mit den Nutzungsberechtigten der Bw wird durch den AG koordiniert.

Auf Wunsch kann die BwBM in der firmeneigenen Zentrale in Köln Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Der AN ist voll verantwortlich für die ermittelten Körpermaße der Nutzerinnen und die im Anschluss erfolgende Mustererstellung.

Zur Sicherung einer perfekten Passform der Muster sind mehrere Anproben einzuberufen, dies ist bei Angebotsabgabe vom AN einzukalkulieren. Der AG rechnet mit bis zu 3 Anproben.

2.2.4 Qualitätsabnahme, Übergabe der fertigen Muster

Zum vorab zwischen AN und AG definierten Zeitpunkt wird eine Qualitätsabnahme der Vervielfältigungsmustern erfolgen. Diese Qualitätsabnahme durch den AG erfolgt im Beisein des AN.

Alle Muster werden auf spezifikationskonforme, saubere Verarbeitung und Passform überprüft, bei Abweichungen wird Nachbesserung seitens des AN gefordert, so lange, bis der angemessene Qualitätsausfall der Muster gewährleistet ist.

Sollten während der Vervielfältigung noch Änderungen an der Auswahl der Materialien, der Stückliste sowie der Fertigmaßtabelle notwendig werden, ist dies nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des AG zulässig, die aktualisierten Unterlagen (Materialdateien, Stückliste, Fertigmaßtabelle) sind dem AG mindestens 2 Wochen vor dem Termin der Endabnahme zukommen zu lassen.

Es sind herstellerneutrale Kleiderbügel für eine ansprechende Präsentation zu verwenden.

Die Lieferung und Übergabe der fertigen Muster muss im Hängeversand erfolgen.

2.2.5 Erprobung, Abschluss Entwicklungsschritt 2.2

Nach Fertigstellung, Übergabe, Abnahme und anschließender Erprobung der in 2.2.2. genannten Muster wird der AG definieren, welche der jeweils zwei Optionen (A- oder B- Modell) zur späteren Volumenausschreibung realisiert werden. Dieser Zeitpunkt beschreibt den Abschluss des Entwicklungsschritts 2.2.

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2.3 Zusätzliche Muster- Optional

2.3.1 optionale Maßanfertigungen

Nach Abschluss des Entwicklungsschritts 2.2. verpflichtet sich der AN, sofern vom AG beauftragt, in einem Zeitraum von 9 Monaten die im Folgenden beschriebene, maximale Menge an zusätzlichen Maßanfertigungen bereitzustellen. Für die Muster in Maßanfertigung müssen die Vermessungen anlassbezogen analog zur Vermessung der Trageversuchsmuster durchgeführt werden.

Jacke A oder Jacke B: • 25 Muster in Maßanfertigung Farbe: Schwarz • 10 Muster in Maßanfertigung Farbe: Blaugrau • 8 Muster in Maßanfertigung Farbe: Marineblau Für den Militär Attachée Dienst müssen für diesen Artikel Modifikationen gemäß Funktion und Rang der jeweiligen Nutzerin vorgenommen werden. Die jeweils benötigten Abzeichen und Materialien werden in der Vermessung festgelegt und können ggf. zur Mustererstellung zur Verfügung gestellt werden

Hose A oder Hose B: • 25 Muster in Maßanfertigung Farbe: Schwarz • 10 Muster in Maßanfertigung Farbe: Blaugrau • 8 Muster in Maßanfertigung Farbe: Marineblau

Rock A oder Rock B: • 25 Muster in Maßanfertigung Farbe: Schwarz • 10 Muster in Maßanfertigung Farbe: Blaugrau • 8 Muster in Maßanfertigung Farbe: Marineblau

2.3.2 optionale Konfektionsmuster

Sollten keine Maßanfertigungen gem. 2.3.1 benötigt werden, behält der AG sich vor, anstatt dessen Muster in Konfektionsgrößen zu beauftragen.

Gemäß der oben genannten Aufführung ergibt sich eine maximale Gesamtanzahl von 129 optionalen Mustern im Entwicklungsschritt 2.3.

Diese Muster sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen.

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  1. Allgemeingültige, in jedem Entwicklungsschritt geltende Regelungen

3.1 Allgemein mitgeltende Festlegungen und Sachverhalte

Sämtliche Besprechungen finden grundsätzlich, sofern nicht anders zwischen AN und AG vereinbart, bei BwBM in Köln statt. Nach vorheriger Absprache kann eine Besprechung auch an einen anderen Ort verlegt werden, telefonisch oder online stattfinden.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.

Es ist zu jedem Modell eine vollständige Liste über alle verwendeten Zutaten inkl. der dazugehörigen/ handelsüblichen Datenblättern mit der Angabe von Parametern, welche für den Gesamtartikel notwendig sind, einzureichen.

Abweichungen von der Spezifikation Bw3-12-0002 bei der Mustererstellung sind durch den AN proaktiv und schriftlich an den AG mitzuteilen und von diesem zu genehmigen lassen.

Der AG führt während der Vertragsausführung fortlaufend, in enger Absprache mit dem AN, die Aktualisierung der Spezifikation durch.

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