4.5 Erklärung Frauenförderverordnung.pdf

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VHB-Bbg Formular 4.5 Stand: 12/2018 Erklärung Frauenförderverordnung

Erklärung Frauenförderverordnung

Bewerber/Bieter Vergabe-Nr. 2026_26

Vergabeverfahren

mobile WebAR-Anwendung

Gemäß § 9 Absatz 1 der Frauenförderverordnung müssen Bieter, die nach § 4 bevorzugt werden

wollen, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zusätzliche, nach Geschlecht getrennte Angaben

machen, über die Gesamtzahl der Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, sowie über die

Bruttolohnsummen oder Bruttogehaltssummen. Die erforderlichen Angaben für Unternehmen er-

geben sich aus der Anlage zur Frauenförderverordnung:

Anlage

zur Verordnung über die bevorzugte Berücksichtigung von Unternehmen bei der Vergabe öffentli-

cher Aufträge zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben (Frauenförderverordnung)

Firmenanschrift:

Ansprechpartner/in:

Laut beigefügtem Nachweis macht der Bieter geltend, dass er sich der Gleichstellung von Frauen im

Erwerbsleben angenommen hat und er nach der Frauenförderverordnung behandelt werden möch-

te.

Um den Status eines Bieters im Sinne der Frauenförderverordnung zu erlangen, ist es notwendig,

dass er im Verhältnis zu den übrigen Bietern im Zeitpunkt der Angebotsabgabe

  1. einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten, einschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäf-

tigten, aufweist (geringfügig Beschäftigte werden nicht berücksichtigt) und

  1. Frauen in höherem Maße in qualifizierten Positionen beschäftigt (wird anhand der Bruttolohn-

ausgaben ermittelt).

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VHB-Bbg Formular 4.5 Stand: 12/2018 Erklärung Frauenförderverordnung

Ein Bieter, der sich der Frauenförderung annimmt, wird insofern vorrangig berücksichtigt, als er

  1. den Zuschlag dann erhält, wenn sein Angebot gleichwertig mit dem wirtschaftlichsten Angebot

eines anderen Bietern ist oder

  1. die Möglichkeit erhält, in das wirtschaftlichste Angebot einzutreten. Voraussetzung ist, dass sein

Angebot um nicht mehr als 20 vom Hundert über dem Preis des wirtschaftlichsten Angebots liegt.

MerkmaleAngaben des Unternehmens1Von der Vergabestelle auszufüllen Kennziffer
1. Anzahl der im Unternehmen sozialver- sicherungspflichtig beschäftigten Per- sonen, einschließlich der Auszubilden- den
a) insgesamt
b) davon FrauenFrauenanteil (1b:1a x 100)
2. Anzahl der zur Ausbildung Beschäftig- ten a) insgesamt
b) davon Frauen
3. Summe der Bruttolohn- und – gehaltsausgaben (arbeitsvertraglich vereinbarte Grundvergütung, auch au- ßertarifliche Vergütung, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben auch dann, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt werden, übertarifliche Zulagen, nicht aber sonstige Zuschläge) für den Kalen- dermonat, der dem Angebot voraus- ging, in Euro, ohne Ausbildungsvergü- tung, gemäß § 10 Abs. 2.
a) für die Beschäftigten insgesamtEuro
b) davon für FrauenEuroFrauenlohn- und - gehaltsanteil (3b:3a x 100)
4.Summe der Kennziffern0,00

1 Unternehmen, die nur eine Frau oder einen Mann (ohne Auszubildende) beschäftigen, tragen die Angaben zu 3 nicht ein, berechnen aber auf deren Grundlage den Frauenlohn- und -gehaltsanteil selbst und tragen diesen als Kennziffer in der rechten Spalte ein.

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VHB-Bbg Formular 4.5 Stand: 12/2018 Erklärung Frauenförderverordnung

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Mir ist bewusst, dass eine wissentlich fal-

sche Angabe den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.


(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel)

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