Anlage 5_Sicherheitserklärung.pdf

Entsorgung von Sperrmüll am Bundeswehrstandort Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:12 (Europe/Berlin)

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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Anlage 5 zu 8/2000/S1189

Sicherheitserklärung

(Formblatt gemäß A1130/1 und A1130/3 - "Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils gültigen Fassung – siehe Anlage 7a).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor dem ersten Einsatz das Personal über die militärische Sicherheit mittels des Formblatts "B-10 ohne VS" zu belehren. Die Nachweise über die erfolgte Belehrung sowie eine Auflistung des belehrten Personals sind vor dem ersten Einsatz des Personals im Original der Sicherheitsbeauftragten des BwDLZ Hannover unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals ist erneut eine aktuelle Auflistung des eingesetzten und belehrten Personals der Sicherheitsbeauftragten des BwDLZ Hannover unaufgefordert zu übersenden. Die Auflistung wird getrennt nach Liegenschaften erbeten.

Die Belehrung über die militärische Sicherheit ist jährlich zu wiederholen und mittels "B-10 ohne VS" bei der Sicherheitsbeauftragten des BwDLZ Hannover im Original unaufgefordert nachzuweisen.

Personal mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste (in der jeweils gültigen Fassung – im Anhang beigefügt), wird ein Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr nicht gestattet.

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