| Firma/Bieter/Nachunternehmer | VergabeNr. |
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| Datum | |
| Nachunternehmer ja nein |
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer) Stand:17.01.2024
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Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, meinen/ unseren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte zu gewähren, 1.1. die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des ArbeitnehmerEntsendegesetzes gebunden ist oder 1.2. der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde oder 1.3. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (SachsenAnhalt) gilt oder 1.4. mindestens dem auf dem eVergabePortal SachsenAnhalt veröffentlichten vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach § 11 Abs. 3 TVergG LSA entsprechen.
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Für die Leistung als maßgeblich im Sinne der Nr. 1.1. ist der nachfolgend aufgeführte Tarifvertrag und Tariflohn anzusehen:
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelt liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Der vorgenannte Tariflohn der einzelnen Lohngruppen findet jedoch nur soweit Anwendung, wie dieser das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Absatz 1 TVergG LSA erreicht oder übersteigt. Liegt der Tariflohn einzelner Lohngruppen unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, findet für diese Lohngruppen dann das jeweils aktuelle vergabespezifische Mindeststundenentgelt, gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA, Anwendung. Es ist somit anstelle des Tariflohns der Lohngruppe/n X (XX,XX Euro) das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu zahlen.
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Soweit der vorgenannte Tariflohn einzelner Lohngruppen keine Anwendung findet oder in dieser Erklärung keine Eintragungen zu Tariflöhnen auftraggeberseitig vorgenommen wurden, verpflichte/n ich mich /wir uns den Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt), nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 Satzes 2 TVergG LSA, zu zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt derzeit: 13,38 Euro/h 3. Nachunternehmer und/oder Verleiher Im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern verpflichte ich mich/ verpflichten wir uns, mit meinen/ unseren Nachunternehmern und/ oder Verleihern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindeststundenentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung der „Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)“ zu vereinbaren.
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Leiharbeitnehmer Gemäß § 11 Abs. 5 TVergG LSA verpflichte ich mich/ verpflichten wir uns, dass bei der Auftragsausführung sichergestellt ist, dass Leiharbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
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Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
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Oktober 2022 (BGBl. I S. 1790), bei der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die bei mir/ uns direkt angestellten Arbeitnehmer. Dies gilt entsprechend für Verleiher.
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Kontrollen Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA die Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachunternehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und die zwischen mir/ uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Meine/ unsere Arbeitnehmer und die meiner/ unserer Nachunternehmer werden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen. Mir/ uns und meinen/ unseren Nachunternehmern ist bekannt, dass wir vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. Dies gilt entsprechend für Verleiher.
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Ausschluss des Angebots/Sanktionen Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/ uns, als auch meine/ unsere Nachunternehmer zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass Verstöße meinerseits/ unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zu einer Vertragsstrafe, einer fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen können.
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
Ort, Datum Name der/des Erklärenden in Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)
Firmenname
| Firma/Bieter | VergabeNr. |
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| Datum |
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) Stand:02.06.2023 Für den Fall der Übertragung von Bau, Liefer und Dienstleistungen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber bei Angebotsabgabe die Nachunternehmer schriftlich zu benennen. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers. Ich erkläre/Wir erklären nach § 14 Abs. 2 TVergG LSA eine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern erfolgt nur, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die ich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Ich werde/Wir werden die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns nach § 14 Abs. 4 TVergG LSA für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,
- bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
- Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind. Soll die Ausführung eines Teils des öffentlichen Auftrags über die Erbringung von Bau, Liefer oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16 Abs. 1 TVergG LSA vorlegen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach § 16 Abs. 1 TVergG LSA bei der Benennung vorlegen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zu Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
Ort, Datum Name der/des Erklärenden in Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)
Firmenname
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