00-1_Datenschutzrechtliche Information Vergabe.pdf

Entnahme, Transport und Zwischenlagerung von Bodenproben zur Stickstoffbestimmung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz- Grundverordnung

1Verantwortlicher:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden Pillnitz
E-Mail: vergabestelle@lfulg.sachsen.deTelefon: 0351 2612-0
2Datenschutzbeauftragte/r:Datenschutzbeauftragte/r des LfULG: Anschrift s.o. Ziffer 1. mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lfulg.sachsen.deTelefon: 0351 26121405
3Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere Bereitstellung von Unterlagen, der Prüfung von Angeboten, der Kommunikation mit Bietern, der Verfahrensdokumentation sowie der Statistik.
4Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:Art. 6 I S. 1 Buchstabe b) DS-GVO Art. 6 I S.1 Buchstabe c) und e) DS-GVO i.V.m. GWB, VgV, VOL/A, SächsVergabeG
5.1Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden. ja nein
5.2nur falls Nr. 5.1 ja:Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogen en Daten:- andere Organisationseinheiten des LfULG sowie des Geschäftsbereichs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), sofern es sich um Durchführung von Vergabeverfahren zum Kauf/Leasing/Miete von Kraftfahrzeugen handelt - Fachaufsicht im SMUL - Sächsischer Rechnungshof /ggf. andere Rechnungshöfe - Bundesrechnungshof - Bundeskartellamt (Wettbewerbsregister) gemäß § 6 I WRegG
6Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen betragen wenigstens 10 Jahre, längstens 30 Jahre gemäß „Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen“ zu § 71 SäHO i.V.m. VwV Aktenführung. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem der Zuschlag im jeweiligen Vergabeverfahren erteilt wurde, VwV Aktenführung. Soweit das LfULG verpflichtet ist, Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem Sächsischen Staatsarchiv angeboten wurden (vgl. § 7 SächsDSDG)
7Ihre Rechte als betroffene Person:Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu, bzgl. derer Sie sich an den Verantwortlichen mit den Kontaktdaten unter Ziffer.1 bitte mit dem Zusatz „Abteilung 1/ Referat 14 wenden:

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 Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)  Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz- Grundverordnung)  Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)  Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 Datenschutz- Grundverordnung)  Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird - Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz- Grundverordnung
8Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden.
9.1Die personenbezogenen Daten sollen an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden. ja nein falls ja: Die Übermittlung erfolgt an
10.1Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. ja nein falls ja: Rechtsgrundlage ist GWB, VgV, VOL/A.
10.2nur falls 10.1 ja:Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen: ja nein Stellen Sie die nach GWB, VgV, VOL/A erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereit, erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren.
10.3nur falls Nr. 10.2 ja:Die Verpflichtung bezieht sich auf folgende personenbezogen e Daten:entfällt
Die Nichtbereitstellun g der personenbezogen en Daten hat zur Folge:entfällt
10.4Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart. ja nein

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10.5nur falls Nr. 10.4 ja:Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich auf folgende personenbezogen e Daten:entfällt
Die Nichtbereitstellun g der personenbezogen en Daten hat zur Folge:entfällt
10.6Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. ja nein
10.7nur falls Nr. 10.6 ja:Die Nichtbereitstellun g der personenbezogen en Daten hat zur Folge:Ausschluss
11.1Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt. ja nein
11.2nur falls Nr. 11.1 ja:Nachfolgend werden Sie über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkungen dieser Verarbeitung für Sie informiert: entfällt
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