BRANDSCHUTZKONZEPT
VERWALTUNGSGEBÄUDE LBIH
MEISENBORNWEG HAUS 2,3+5, GIESSEN
PROJEKTDATEN
Bauvorhaben Umnutzung Haus 2, Haus 3, Haus 5 Verwaltungsgebäude des LBIH Niederlassung Mitte
Projektnummer
Standort Meisenbornweg 11-15 35398 Gießen
Bauherr Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15 35398 Gießen
Stand 30.11.2022
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 2 von 54 zum Brandschutzkonzept
INHALTSVERZEICHNIS
1 ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................... 4
1.1 Auftraggeber ..................................................................................................................... 4 1.2 Anlass und Auftrag ............................................................................................................ 4 1.3 Rechtsgrundlage ................................................................................................................ 5 1.4 Literatur .............................................................................................................................. 5 1.5 Brandschutztechnische Definitionen für Bauprodukte ................................................... 6
2 BESCHREIBUNG UND NUTZUNG ................................................................. 9
2.1 Gebäudebeschreibung und örtliche Situation ................................................................. 9 2.2 Art der Nutzung ............................................................................................................... 11 2.3 Anzahl und Art, der die bauliche Anlage nutzenden Personen .................................... 17
3 BESCHREIBUNG DER BAUKONSTRUKTION ................................................... 19
3.1 Statisches Grundkonzept und tragende Bauteile .......................................................... 19 3.2 Baumaßnahmen ............................................................................................................... 20
4 BEURTEILUNGSGRUNDLAGE .................................................................... 22
4.1 Darstellung der Schutzziele ............................................................................................. 22 4.2 Gebäudeklasse nach HBO ................................................................................................ 22 4.3 Sondervorschriften ........................................................................................................... 22
5 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ .............................................................. 23
FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE ............................................................... 23
5.1 Rettungswege auf dem Grundstück ............................................................................... 23 5.2 Rettungswege im Gebäude ............................................................................................. 23 5.3 Rauchdruckanlage Treppenraum Haus 5 ........................................................................ 29
BAULICHER BRANDSCHUTZ .................................................................... 29
5.4 Tragende und aussteifende Wände und Stützen ........................................................... 31 5.5 Außenwände .................................................................................................................... 31 5.6 Trennwände ..................................................................................................................... 32 5.7 Brandwände ..................................................................................................................... 33 5.8 Decken .............................................................................................................................. 34 5.9 Dächer .............................................................................................................................. 35 5.10 Notwendige Treppen ....................................................................................................... 36 5.11 Notwendige Treppenräume ............................................................................................ 38 5.12 Notwendige Flure ............................................................................................................ 40 5.13 Aufzüge ............................................................................................................................ 42 5.14 Besondere Räume ............................................................................................................ 43
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 3 von 54 zum Brandschutzkonzept
ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ ..................................................... 43
5.15 Brandmeldeanlage ........................................................................................................... 43 5.16 Automatische Löschanlagen............................................................................................ 44 5.17 Brandschutztechnische Einrichtungen ............................................................................ 44 5.18 Rauch- und Wärmefreihaltung ....................................................................................... 44 5.19 Lüftungsanlagen .............................................................................................................. 45
HAUSTECHNISCHE ANLAGEN ........................................................................... 45
5.20 Leitungsdurchführungen ................................................................................................. 45 5.21 Alarmierungseinrichtung ................................................................................................ 47 5.22 Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen ..................................................... 47 5.23 Elektrische Anlagen ......................................................................................................... 48 5.24 Blitz- und Überspannungsschutzanlagen ....................................................................... 48 5.25 Sicherheits- und Notbeleuchtung ................................................................................... 48
6 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ ....................................................... 50
6.1 Brandschutzordnung nach DIN 14096 ............................................................................ 50 6.2 Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601............................................................. 50 6.3 Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen ............................... 50 6.4 Bereitstellung von Kleinlöschgeräten ............................................................................. 50 6.5 Hinweis auf die Ausbildung des Personals ..................................................................... 50
7 ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ ............................................................... 51
7.1 Löschwasserversorgung und -rückhaltung ..................................................................... 51 7.2 Feuerwehrpläne nach DIN 14095 .................................................................................... 51 7.3 Flächen für die Feuerwehr .............................................................................................. 51 7.4 Einrichtung eines Feuerwehrschlüsseldepots ................................................................. 51 7.5 Stärke und Ausstattung der zuständigen Feuerwehr .................................................... 51
8 UMSETZUNG DES BRANDSCHUTZKONZEPTES .............................................. 52
8.1 Überprüfung und Wartung sicherheitstechnischer Einrichtungen ............................... 52 8.2 Notwendige Dokumentation .......................................................................................... 52 8.3 Verantwortlichkeit im Betrieb......................................................................................... 52 8.4 Brandschutz während der Bauzeit .................................................................................. 52 8.5 Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes bei Nutzungsänderung ............................. 53 8.6 Abweichungen / Erleichterungen ................................................................................... 53 8.7 Zusammenfassung ........................................................................................................... 54
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 4 von 54 zum Brandschutzkonzept
1 ALLGEMEINE ANGABEN
1.1 Auftraggeber
Das Brandschutzkonzept wird erstellt im Auftrag von:
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15 35398 Gießen
1.2 Anlass und Auftrag
wurde durch den Auftraggeber beauftragt, für die Herrichtung der Gebäude Haus 2, 3 und 5 als Verwaltungsgebäudes des LBIH Niederlassung Mitte ein Brandschutzkonzept zu verfassen.
Die allgemeinen Schutzziele sowie die Schutzziele des Brandschutzes, kon- kretisiert in den §§ 3 und 14 der HBO, werden in dem vorliegenden Brand- schutzkonzept für das Gebäude nachgewiesen. Erhöhte Sachschutzaspekte werden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht Gegenstand die- ses Brandschutzkonzeptes sind Anforderungen des Arbeitsrechtes, die über den baurechtlich geforderten Brandschutz hinausgehen. Ausnahmen bilden die im Konzept explizit genannten Maßnahmen.
Die Ausarbeitung des Brandschutzkonzeptes erfolgt in Anlehnung an:
-
vfdb-Richtlinie 01/01-2008-04 – Brandschutzkonzept und
-
Bauvorlagenerlass des Landes Hessen in der Fassung vom 20. Januar 2022
Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes dienten folgende Unterlagen als Grundlage für die Ausarbeitung:
-
Digitale Planunterlagen des Gebäudebetreibers vom August 2021
-
Planungsunterlagen Architekten Hamm + Partner vom Februar 2022
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 5 von 54 zum Brandschutzkonzept
1.3 Rechtsgrundlage
| HBO | Hessische Bauordnung in der Neufassung vom 28. Mai 2018 zuletzt geändert im März 2020 | ||
|---|---|---|---|
| HE-HBO | Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2011, aktuali- sierter Stand 1. Oktober 2014 | ||
| H-VV TB | Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmun- gen: 2018-06, zuletzt geändert 3. März 2021 | ||
| H-VStättR | Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versamm- lungsstätten: 2015-12 | ||
| VDMA 24188 | Rauchschutzmaßnahmen in Treppenräumen – Rauchablei- tung, Rauchverdünnung, Rauchfreihaltung Juni 2011 | ||
| RDA | RDA Anwenderkreis Anwenderleitfaden Febr.2015 | ||
| Leitfaden | |||
| DIN 4844-2 | Sicherheitskennzeichnung: 2012-12 | ||
| DIN 14095 | Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen: 2007-05 | ||
| DIN 14096 | Brandschutzordnung: 2014-05 | ||
| ASR A2.2 | ASR A2.2 | Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände | |
| TPrüfV | Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Ein- richtungen in Gebäuden: 2020-12 | ||
| FeuV | Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung – Feuerungsverordnung: 2020-10 | ||
| EltBauVO | Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen: 2009-01 | ||
| MLAR | Muster-Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforde- rungen an Leitungsanlagen: 2015-02, Redaktionsstand 05.04.2016 | ||
| M-LüAR | Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen: 2005-09, zuletzt geändert Dez. 2015 | ||
| MSysBöR | Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden: 2005-09 | ||
| - - - | Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr: 2009-10 | ||
| W 405 | W 405 | Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung: 2008-02 |
1.4 Literatur
[L.1] Brandschutzatlas Von Dipl.-Ing. Josef Mayr und Dipl.-Ing. Lutz Battran FeuerTRUTZ Network GmbH
[L.2] Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014) Von Volker Löhr / Gerd Gröger Fachmedien Recht und Wirtschaft, 4. Auflage
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 6 von 54 zum Brandschutzkonzept
1.5 Brandschutztechnische Definitionen für Bauprodukte
Feuerwiderstandsdauer
| Bauaufsichtliche Anforderung | Feuerwiderstandsdauer | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Feuerbeständig | ≥ 90 min | ||||
| Hochfeuerhemmend | ≥ 60 min | ||||
| Feuerhemmend | ≥ 30 min |
Brandverhalten von Bauteilen (HBO § 29) „(1) Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten un- terschieden in
- nichtbrennbare,
- schwerentflammbare,
- normalentflammbare Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtent- flammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflamm- bar sind.
(2) 1Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfä- higkeit unterschieden in
- feuerbeständig,
- hochfeuerhemmend,
- feuerhemmend. 2Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und ausstei- fenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumab- schließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbrei- tung. 3Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Bau- stoffe unterschieden in
- Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen,
- Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennba- ren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bautei- len zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Baustoffen haben,
- Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brand- schutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustof- fen haben,
- Bauteile aus brennbaren Baustoffen.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 7 von 54 zum Brandschutzkonzept
4Soweit in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist, müssen
- Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, mindestens den Anfor- derungen von Satz 3 Nr. 2,
- Bauteile, die hochfeuerhemmend sein müssen, mindestens den Anforderungen von Satz 3 Nr. 3 entsprechen. 5Abweichend von Satz 4 sind andere Bauteile, die feuerbe- ständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, aus brennbaren Baustof- fen zulässig, sofern sie den Technischen Baubestimmungen nach § 90 entsprechen. […] 8Satz 5 gilt nicht für Wände nach § 33 Abs. 3 Satz 1 [Brandwände] und Wände nach § 38 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 [Treppenraumwände in Gebäuden der Gebäudeklasse 5].“
Klassen nach DIN EN 13501-1:2010-01 (H-VVTB Anhang 4 Abs. 1.3) Tabelle 1.3.1: Bauaufsichtliche Anforderung und Zuordnung der Klassen nach DIN EN 13501-1:2010-01
| Bauaufsichtliche An- forderung, konkreti- siert durch A2.1.2 | Mindestens geeignete Klassen nach DIN EN 13501-1:2010-01 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauprodukte, aus- | Lineare Rohrdämmstoffe | Bodenbeläge | Bodenbeläge | ||||
| genommen lineare | |||||||
| Rohrdämmstoffe | |||||||
| und Bodenbeläge | |||||||
| nichtbrennbar 1 | A2 – s1,d0 | A2 – s1,d0 L | A2 – s1 fl | ||||
| schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder ab- tropfend, sowie ge- ringe Rauchentwick- lung | C – s1,d0 | C – s1,d0 L | - | ||||
| schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder ab- tropfend | C – s3,d0 | C – s3,d0 L | - | ||||
| schwerentflammbar und geringe Rauch- entwicklung | C – s1,d2 | C – s1,d2 L | C – s1 fl | ||||
| schwerentflammbar | C – s3,d2 | C – s3,d2 L | C – s1 fl | ||||
| normalentflammbar und nicht brennend abfallend oder ab- tropfend | E | E L | - | ||||
| normalentflammbar | E – d2 | E – d2 L | E fl | ||||
| 1ggf. zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C | - | - | - |
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 8 von 54 zum Brandschutzkonzept
Erläuterung zu Tabelle 1.3.1:
| Herleitung des Kurz- | Kriterium | Anwendungsbereich | ||
|---|---|---|---|---|
| zeichens | ||||
| S (Smoke) | Rauchentwicklung | Anforderungen an die Rauchentwick- lung: S1: geringe Rauchentwicklung S2, s3: begrenzte Rauchentwick- lung | ||
| D (Droplets) | Brennendes Ab- tropfen/Abfallen | Anforderungen an das brennende Ab- tropfen/Abfallen D0: kein brennendes Abtrop- fen/Abfallen D1, d2: brennendes Abtropfen/Ab- fallen | ||
| … fl (Floorings) | Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge | |||
| … L (Linear Pipe Thermal Insulation Products) | Brandverhaltensklasse für Produkte zur Wärmedämmung von linearen Rohren |
Klassifizierung für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach DIN EN 16034 Zuordnung der Klassifizierungen nach DIN EN 13501-2:2010-02 für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach DIN EN 16034
| Bauaufsichtliche Anforderung | Feuerschutz-/ | sonstige Feuerschutz-/ Rauch- | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Rauchschutztüren | schutzabschlüsse | ||||
| (Drehflügelabschlüsse) | (z.B. Klappen, Tore) | ||||
| feuerhemmend, dichtschließend, selbstschließend | EI 30-S C5 2 a | EI 30-S C2 2 a | |||
| hochfeuerhemmend, dichtschließend, selbstschließend | EI 60-S C5 2 a | EI 60-S C2 2 a | |||
| feuerbeständig, dichtschließend, selbstschließend | EI 90-S C5 2 a | EI 90-S C2 2 a | |||
| feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend | EI 30-S C5 2 200 | EI 30-S C2 2 200 | |||
| hochfeuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend | EI 60-S C5 2 200 | EI 60-S C2 2 200 | |||
| feuerbeständig, rauchdicht, selbstschließend | EI 90-S C5 2 200 | EI 90-S C2 2 200 | |||
| rauchdicht und selbstschließend | S C5 200 | S C2 200 | |||
| dicht- und selbstschließend | S C5 a | S C2 a |
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 9 von 54 zum Brandschutzkonzept
2 BESCHREIBUNG UND NUTZUNG
2.1 Gebäudebeschreibung und örtliche Situation
Die bauliche Anlage wurde ehemals als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen errichtet und betrieben. Das Gebäudeensemble befindet sich am westlichen Stadtrand der Universitätsstadt Gießen südwestlich des Bahnhofs. Es erstreckt sich auf einem ausgedehnten Grundstück zwischen der Lahn- straße und der Margaretenhütte. Das Areal wird über eine eigenständige Zu- fahrt von Südwesten erschlossen. Es liegt eine Feuerwehrzufahrt zum Grund- stück von der Lahnstraße als zweite Erschließung vor.
Außengelände
Die verschiedenen Bestandsgebäude umgeben einen im Grundriss keilförmig ausgebildeten Innenhof, der als parkähnliche Grünanlage mit wenigen ein- zelnen Stellplätzen (Besucher + Behinderte) vor den Häusern 2 + 5 ausgebil- det ist. Die Zufahrt auf das Gelände ist öffentlich. Sie ist somit Anfahrtsweg für Einsatz und Rettungskräfte. Die befestigten Hofflächen stellen gleichzei- tig die Bewegungsflächen der Feuerwehr dar.
Verwaltungsgebäude
Der in dieser Stellungnahme betrachtete Gebäudekomplex umfasst die Häu- ser 2, 3 und 5. Bisher bildeten die Häuser 2 und 5 ein gemeinsames Gebäude. Haus 3 war ein zweites eigenständiges freistehendes Bauwerk. Die Neuplanung sieht vor, die Häuser 2 und 3 durch ein Verbindungsbau- werk zu einem Gebäudekomplex zusammenzufassen. Das Gebäude Haus 3 erhält am östlichen Ende neben der Zugangstreppe eine neue Aufzugsanlage. Alle Gebäudeteile sind durch den Zusammenschluss der Bauwerke barrierefrei erschlossen. Gleichzeitig wird den Mitarbeitern ermöglicht, sich innerhalb des Gebäude- komplexes an jede Stelle begeben zu können und die Seminarräume, die Be- sprechungs- und Schulungsräume gemeinsam nutzen zu können.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 10 von 54 zum Brandschutzkonzept
Haus 3
Haus 2+5
Luftbild Meisenbornweg (Quelle: GoogleEarth)
Baubestandsbücher
Für die mehrgeschossigen in Massivbauweise errichteten Gebäude liegen die Baubestandsbücher vor. Aus diesen Unterlagen gehen wichtige Informatio- nen zur Bauweise und zum konstruktiven Brandschutz der Gebäude vor. Die vorhandenen Mauerwerksbauten werden durch feuerbeständige Decken und durchgehende Mauerwerkswände horizontal und lotrecht ausgesteift. Die Gebäude verfügen über Massivdecken als oberer Abschluss des letzten Geschosses mit Aufenthaltsräumen. Über den oberen Massivdeckenabschlüs- sen sind Holzdachkonstruktionen als Walmdächer aufgesetzt.
Auszug Planung: Lage und Bezeichnung der Häuser
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 11 von 54 zum Brandschutzkonzept
Gebäudedaten:
-
Haus 2 > 7 m (i.S.v. HBO § 2 Abs. 3 Satz 3)
-
Max. Länge ca. 39,1 m
-
Max. Breite ca. 12,8 m
-
Grundfläche EG ca. 502 m²
-
Haus 3 > 7 m (i.S.v. HBO § 2 Abs. 3 Satz 3)
-
Max. Länge ca. 54,0 m
-
Max. Breite ca. 12,3 m
-
Grundfläche EG ca. 670 m²
-
Haus 5 > 7 m (i.S.v. HBO § 2 Abs. 3 Satz 3)
-
Max. Länge ca. 41,5 m
-
Max. Breite ca. 12,2 m
-
Grundfläche EG ca. 506 m²
-
Gesamtfläche EG ca. 1.678 m²
2.2 Art der Nutzung
Der gesamte Gebäudekomplex wird als Büro- und Verwaltungsgebäude des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Mitte ge- nutzt. Die Verwaltungsnutzung durch einen Nutzer beinhaltet in allen Gebäu- deabschnitten Büros und die erforderlichen Nebenräume.
Den festangestellten Mitarbeitern des LBIH und den Tagesbesuchern stehen in Haus 2 und Haus 5 mehrere Besprechungs-, Schulungs- und Seminarräume un- terschiedlicher Größe zur Verfügung. Sie dienen ausschließlich den Mitarbei- tern des einzigen Nutzers und werden nicht fremdvermietet.
Kellergeschoss In den beiden Häusern 2 und 3 befinden sich einige Aufenthaltsräume im Kel- lergeschoss. Sie werden durch notwendige Flure und notwendige Treppen- räume erschlossen und verfügen in Form der Fenster des Halbgeschosses über ausreichende Belichtung und Belüftung der Räume. Im Haus 5 sind keine Auf- enthaltsräume im Kellergeschoss vorhanden. Es stehen den Nutzern im Keller- geschoss bauliche Rettungswege zur Verfügung.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 12 von 54 zum Brandschutzkonzept
Büronutzungseinheiten Aufgrund der Tatsache, dass das Bauwerk durch einen Nutzer betrieben wird, ist die Ausbildung von Nutzungseinheiten (NE) in allen Ebenen mit gemeinsam genutzten Rettungswegen der NE von Seiten des Vorbeugenden Brandschut- zes als unkritisch zu bewerten. Die Größen der Nutzungseinheiten ohne not- wendige Flure überschreiten in Teilen die Fläche von A=400m². Da alle Ret- tungswege im Gebäude baulich vorhanden sind, ist diese Abweichung eben- falls unkritisch zu bewerten und wird im Konzept begründet erläutert.
Erdgeschoss / 1. Obergeschoss / 2.Obergeschoss Im Erdgeschoss und in den beiden Obergeschossen sind die Verwaltungsräume jeweils zu insgesamt 3 Büronutzungseinheiten zusammengefasst. Jede Nut- zungseinheit verfügt über einen unmittelbaren Zugang zum notwendigen Treppenraum, bzw. zur Nottreppe und ins Freie. Die zweiten Rettungswege der drei NE werden durch nicht verschließbare Verbindungstüren der NE un- tereinander gebildet.
2 3
1
Besprechungsräume 26 (EG) / 125 (1.OG) / 225 (2.OG) im Haus 5 Die drei Besprechungsräume sind Teil der Verwaltungsnutzung und werden durch die Mitarbeiter gemeinsam genutzt. Die drei Besprechungsräume sind grundsätzlich bestuhlt. Es können sich bis zu 30 Personen gleichzeitig in den Besprechungsräumen aufhalten.
Kopierer und Teeküchen Vor den notwendigen Treppenräumen in den drei Ebenen EG / 1.OG / 2.OG der Gebäude 2, 3 und 5 werden offene Zonen innerhalb der Nutzungseinhei- ten geschaffen, die als Treffpunkt fungieren und den Kopierer und eine Tee- küche beherbergen.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 13 von 54 zum Brandschutzkonzept
- Obergeschoss Im Haus 5 wird im 3.Obergeschoss die Grundrissstruktur des Gebäudes mit den Einzelbüros aufgegeben und es werden für den Verwaltungsbetrieb erforderli- che Seminar- und Besprechungsräume neu geschaffen.
3.Obergeschoss / Brandschutz 3.Obergeschoss / Planung
Seminar- und Besprechungsräume / Haus 5 / 3.OG
1 Festlegungen des Betreibers Die insgesamt 5 Seminar- und Besprechungsräume im 3.Obergeschoss inner- halb des Hauses 5 werden ausschließlich durch die Mitarbeiter des LBIH ge- nutzt. Zu Vorträgen und Schulungen nehmen auch Mitarbeiter der Außenstel- len zeitweise Teil. Aufgrund der Begrenzung der Gesamtnutzerzahl im Haus 5 sind besondere Regelungen vorgesehen. Grundsätzlich sind drei Bestuhlungs- varianten im 3.OG vorgesehen. Sie stellen sich wie folgt dar:
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 14 von 54 zum Brandschutzkonzept
2 Sonderbestuhlung Vortrag (3.OG) Es sind bis zu 193 Sitzplätze in den 5 Räumen möglich. Die Bestuhlung zu Vor- trägen im 3.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. VORTRAG 193 Personen
3 Sonderbestuhlung Seminar (3.OG) Es sind bis zu 96 Sitzplätze in den 5 Räumen möglich. Die Bestuhlung zu Semi- naren im 3.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. SEMINAR 96 Personen
4 Sonderbestuhlung Konferenz (3.OG) Es sind bis zu 84 Sitzplätze in den 5 Räumen möglich. Die Bestuhlung zu Kon- ferenzen im 3.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegen- stand des Genehmigungsverfahrens. KONFERENZ 84 Personen
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 15 von 54 zum Brandschutzkonzept
- Obergeschoss Im Haus 5 wird im 4.Obergeschoss die Grundrissstruktur der unteren Ebenen des Gebäudes mit den Einzelbüros aufgegeben und es werden Seminarräume und ein Technikraum neu geschaffen.
4.Obergeschoss / Brandschutz 4.Obergeschoss / Planung
Seminarräume / Haus 5 / 4.OG
1 Festlegungen des Betreibers Die beiden Seminarräume im 4.Obergeschoss innerhalb des Hauses 5 werden ausschließlich durch die Mitarbeiter des LBIH genutzt. Zu Vorträgen und Schu- lungen nehmen auch Mitarbeiter der Außenstellen zeitweise Teil. Aufgrund der Begrenzung der Gesamtnutzerzahl im Haus 5 sind besondere Regelungen vorgesehen. Grundsätzlich sind drei Bestuhlungsvarianten im 4.OG vorgese- hen. Sie stellen sich wie folgt dar:
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 16 von 54 zum Brandschutzkonzept
2 Sonderbestuhlung Vortrag (4.OG) Es sind bis zu 192 Sitzplätze im Raum 401 möglich. Bei Nutzung des Raums zu Vorträgen, wird der zweite Seminarraum für die Pausen der Vorträge mit eini- gen Bistrostehtischen ausgestattet. Die Gesamtpersonenzahl bleibt unverän- dert. Die Bestuhlung zu Vorträgen im 4.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. VORTRAG 192 Personen
3 Sonderbestuhlung Seminar (4.OG) Es sind bis zu 102 Sitzplätze in den beiden Räumen möglich. Die Bestuhlung zu Seminaren im 4.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegen- stand des Genehmigungsverfahrens. SEMINAR 102 Personen
4 Sonderbestuhlung Konferenz (4.OG) Es sind bis zu 60 Sitzplätze in den beiden Räumen möglich. Die Bestuhlung zu Konferenzen im 4.Obergeschoss ist durch den Betreiber festgelegt und Gegen- stand des Genehmigungsverfahrens. KONFERENZ 60 Personen
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 17 von 54 zum Brandschutzkonzept
2.3 Anzahl und Art, der die bauliche Anlage nutzenden Personen
Büros der Mitarbeiter EG / 1.OG / 2.OG Durch die barrierefreie Erschließung der Gebäude mit drei Aufzügen ist davon auszugehen, dass sich mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter in allen Gebäu- debereichen aufhalten können. Das gesamte Bauwerk wird durch ortskundige Mitarbeiter tagsüber während der üblichen Büroarbeitszeiten genutzt. Besucher halten sich nur zeitweise und in geringer Anzahl im Gebäude auf.
Verteilung der Mitarbeiter in die Häuser und Ebenen Haus 5 Südseite 9 Mitarbeiter Haus 5 Nordseite - 12 Mitarbeiter 21 Mitarbeiter im Erdgeschoss
Haus 5 Südseite 11 Mitarbeiter Haus 5 Nordseite - 12 Mitarbeiter 23 Mitarbeiter im 1.Obergeschoss
Haus 5 Südseite 11 Mitarbeiter Haus 5 Nordseite - 10 Mitarbeiter 21 Mitarbeiter im 2.Obergeschoss Haus 5 ∑ 65
Haus 2 Westseite 13 Mitarbeiter Haus 2 Ostseite - 10 Mitarbeiter 23 Mitarbeiter im Erdgeschoss
Haus 2 Westseite 13 Mitarbeiter Haus 2 Ostseite - 10 Mitarbeiter 23 Mitarbeiter im 1.Obergeschoss
Haus 2 Westseite 13 Mitarbeiter Haus 2 Ostseite - 10 Mitarbeiter 23 Mitarbeiter im 2.Obergeschoss Haus 2 ∑ 69
Haus 3 Westseite 18 Mitarbeiter Haus 3 Ostseite - 17 Mitarbeiter 35 Mitarbeiter im Erdgeschoss
Haus 3 Westseite 19 Mitarbeiter Haus 3 Ostseite - 17 Mitarbeiter 36 Mitarbeiter im 1.Obergeschoss
Haus 3 Westseite 19 Mitarbeiter Haus 3 Ostseite - 17 Mitarbeiter 36 Mitarbeiter im 2.Obergeschoss Haus 3 ∑ 107
Die Mitarbeiter verteilen sich in den drei Büroebenen wie folgt: EG 79 Personen / 1.OG 82 Personen / 2.OG 80 Personen ∑ 241
Gesamtmitarbeiterzahl Anhand der Anzahl der Büroarbeitsplätze ist bei Belegung aller Räume von bis zu 241 gleichzeitig anwesenden Personen im Gebäudekomplex auszuge- hen.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 18 von 54 zum Brandschutzkonzept
Nutzungsvarianten der Ebenen 3.OG + 4.OG Für die Nutzung der beiden Ebenen mit Seminar- und Schulungsräumen im 3.OG und 4. OG sind durch den Betreiber verbindliche Festlegungen getroffen. Sie sind in den Bestuhlungsplänen der beiden Ebenen dargestellt und Bestand- teil der Bauvorlagen.
1 Vorträge im 4.OG Gemeinsame Nutzung beider Seminarräume mit bis zu 192 Personen. Bei Vor- trägen im 4. Obergeschoss ist im 3. Obergeschoss keine Nutzung gestattet.
Vortrag 4.OG 192 Personen
2 Vorträge im 3.OG Gemeinsame Nutzung der 5 Seminarräume mit bis zu 193 Personen. Bei Vor- trägen im 3. Obergeschoss ist im 4. Obergeschoss keine Nutzung gestattet.
Vortrag 3.OG 193 Personen
3 Seminare im 3.OG und 4.OG Gemeinsame Nutzung der 5 Seminarräume im 3. OG und der beiden Seminar- räume im 4.OG zu Seminaren mit bis zu 198 Personen. Die Nutzung der Ebe- nen für Konferenzen ergibt geringere Personenzahlen im 3.OG und 4.OG.
Seminar 3.OG 96 Personen Seminar 4.OG 102 Personen ∑ 3.+4.OG 198 Personen gleichzeitig
4 Einzugsbereich Treppenraum Haus 5 Aufgrund der Abhängigkeit zur Räumung des Gebäudes durch den notwendi- gen Treppenraum im Haus 5 wird die Gesamtpersonenzahl im Einzugsbereich für diesen Rettungsweg besonders ermittelt und im Kapitel 5.3 näher ausge- führt. Allen Mitarbeitern der 3 unteren Ebenen des Hauses 2+5 stehen zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung. Es werden im Haus 5 die Hälfte der Mitarbeiter in die Berechnung einbezogen.
3.OG + 4 OG 198 Personen 2.OG + 1.OG + EG 32 Personen ∑ 230
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3 BESCHREIBUNG DER BAUKONSTRUKTION
3.1 Statisches Grundkonzept und tragende Bauteile
Bestandsbauwerke Haus 2, 3 und 5 Es handelt sich bei den Häuser 2, 3 und 5 um Massivbauwerke mit tragenden Wänden aus kleinteiligem Mauerwerk mit massiven, nicht brennbaren Stahl- betondecken. Die Deckenplatten und die Mauerwerkswände steifen die Kon- struktion aus. Der obere Abschluss des letzten Bürogeschosses der Häuser 2+3 ist als Stahl- betondecke ausgeführt. Darüber befinden sich die ungenutzten Spitzböden unter den hölzernen Walmdachkonstruktionen. Das Haus 5 erhält eine neue Dachkonstruktion ohne Feuerwiderstand.
hochfeuerhemmendes Tragwerk Der Gebäudekomplex im Bestand wurde durch den Tragwerksplaner hin- sichtlich des Feuerwiderstands untersucht. Das Gebäude verfügt über ein nichtbrennbares Tragwerk. Der Feuerwiderstand an allen Stellen des Bau- werks beträgt mindestens 60 Minuten. Dies entspricht der Bauart hochfeuer- hemmend.
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Die Gebäude sind durch die liegenden Deckenscheiben (horizontale Bauteile) in Verbindung mit den übereinander angeordneten tragenden Wänden und Treppenkernen ausreichend ausgesteift.
Es ist davon auszugehen, dass die Grundanforderungen hinsichtlich des Feu- erwiderstands tragender Bauteile zum Zeitpunkt der Errichtung eingehalten wurden. Die Betondeckungen entsprechen allerdings nicht den Forderungen der aktuellen HBO 2019 für tragende Bauteile:
Gebäudeklasse 5 feuerbeständig und nicht brennbar
Im weiteren Text des Brandschutzkonzeptes werden diese Defizite bewertet und die Abweichungen zur aktuellen Vorschrift werden als Erleichterungen im Sinne der HBO § 53 beantragt.
Neubau Verbindungsbauwerk zwischen Haus 2 und Haus 3 Das mehrgeschossigen Verbindungsbauwerk zwischen Haus 2 und Haus 3 wird als unbeheiztes nichtbrennbares Stahltragwerk mit einer Wetterschutz- verglasung errichtet. Es ist geplant, eine filigrane Konstruktion herzustellen, die mit einem nichtbrennbaren Tragwerk errichtet wird.
Neubau Aufzugsanlage mit Nottreppe im Haus 3 (Ostseite) Der neue Aufzug wird parallel zur nichtbrennbaren Nottreppe im Haus 3 freistehend errichtet. Er wird mit zwei feuerbeständigen Wandscheiben ge- staltet und verfügt über eine Unterfahrt in Stahlbetonbauweise.
3.2 Baumaßnahmen
Die Bestandsgebäude sind aus statisch konstruktiver Sicht in einem guten Ge- samtzustand.
Neubau Die geplanten Neubauten umfassen das Verbindungsbauwerk zwischen Haus 2 und Haus 3, sowie den Wetterschutz der Treppe und den neuen Aufzug des Hauses 3.
Umbau in den Ebenen In den Verwaltungsgebäuden werden Teile von tragenden Wänden entfernt und durch Stahlunterzüge und Stahlstützen ersetzt. Diese Bauteile werden feuerbeständig bekleidet.
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-
-
- Obergeschoss Haus 5 Im Haus 5 stehen im 3. und 4. Obergeschoss Eingriffe in das Tragwerk des Ge- bäudes zur Schaffung von Seminar- und Schulungsräumen, sowie der neuen raumlufttechnischen Anlagen, an. Die bestehende Walmdachkonstruktion des Hauses 5 wird in Teilen erneuert und als zukünftig als Satteldach gestal- tet.
-
Haustechnik Die mit Fernwärme beheizten Gebäude erhalten eine komplett neue haus- technische Infrastruktur. Für die Seminarräume im 3. Und 4. OG sind Lüf- tungsanlagen geplant. Die Treppe im Haus 5 wird als Sicherheitstreppenraum im Sinne der HBO §36 (2) mit einer geregelten Rauchdruckanlage ausgestat- tet.
Brandmeldetechnik Die Gebäude Haus 2, Haus 3 und Haus 5 werden mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage ausgeführt.
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4 BEURTEILUNGSGRUNDLAGE
4.1 Darstellung der Schutzziele
Nach HBO § 14 ist die zentrale Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes in vier Grundaussagen zusammengefasst:
-
Der Entstehung von Bränden ist vorzubeugen.
-
Der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzubeugen.
-
Die Rettung von Mensch und Tier ist zu ermöglichen.
-
Wirksame Löscharbeiten sind zu ermöglichen.
Das Gebäude wird in allen Bereichen hinsichtlich dieser grundsätzlichen Schutzzieldefinitionen betrachtet.
4.2 Gebäudeklasse nach HBO
Haus 2 – 3 - 5 Haus 5 hat eine Höhe des obersten Geschosses von +10,97m. Die Gelände- oberkante liegt bei -1.38m. Daraus ergibt sich eine Höhe von 12,35m (<13m).
Aufgrund der Tatsache, dass die gebildeten Büronutzungseinheiten über A= 400m² liegen, wird der Gebäudekomplex Haus 2, 3 und Haus 5 gemäß HBO § 2 Abs. 3 der
Gebäudeklasse 5 z ugeordnet.
Die bauliche Anlage ist entsprechend HBO § 2 Abs. 9 Nr. 3 (BGF > 1.600 m²), sowie Nr. 5 (Gesamtausdehnung BRI >3.000m²) als
bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung (Sonderbau)
zu betrachten.
Aufgrund der Festlegung zur Belegung der beiden obersten Geschosse des Hauses 5 und der Bauvorlage verbindlicher Bestuhlungspläne für die Semi- nar- und Schulungsräume ist nicht von einer Versammlungsstätte auszuge- hen. Die Festlegungen beschränken die Nutzung bei Vorträgen in beiden Ge- schossen auf unter 200 Besucher.
4.3 Sondervorschriften
Die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) wird zur Orientie- rung und Bemessung der Rettungswegbreiten hinzugezogen.
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5 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ
FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE
5.1 Rettungswege auf dem Grundstück
Für die Nutzer des Gebäudes ist durch die Anordnung der Ausgänge sicher- gestellt, dass sie sich unmittelbar und zügig über angrenzende, befestigte Wege vom Gebäude entfernen können.
Die Rettungswege auf dem Grundstück stellen gleichzeitig die erforderlichen Angriffswege für die Feuerwehr dar. Sie sind ständig freizuhalten.
Das Grundstück kann über die öffentliche Straße „Meisenbornweg“, wie auch über die Anbindung an die "Lahnstraße" durch Fahrzeuge erreicht wer- den.
Es wird über befestigte Verkehrswege sichergestellt, dass die Feuerwehr mit Einsatzgerät das Gebäude erreichen kann. Es wird auf die weiterführenden Angaben im Abschnitt 7.3 hingewiesen.
5.2 Rettungswege im Gebäude
Haus 2, 3 und 5
Kellergeschoss Die Aufenthaltsräume im Kellergeschoss befinden sich in den Häusern 2 und 3. Alle weiteren Kellergeschossräume dienen zu Lager- und Archivzwecken oder sind durch haustechnische Nutzungen belegt. Aus den Aufenthaltsräumen im Kellergeschoss flüchten die ortkundigen Nut- zer durch notwendige Flure direkt ins Freie oder in die notwendigen Treppen- räume mit Ausgängen ins Freie im Erdgeschoss.
Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss Jede Verwaltungsnutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in den drei benann- ten Ebenen verfügt über zwei bauliche Rettungswege. Die Nutzungseinheiten sind mit selbstschließenden feuerhemmenden rauchdichten Türen mit den notwendigen Treppenräumen verbunden.
Die Flure innerhalb der Nutzungseinheiten werden als Verkehrswege frei von Möblierungen gehalten. Die Rauchabschnittslängen von Fluren werden auf ca. 30m begrenzt. Dies wird durch entsprechende Türen mit Offenhaltung in den Gebäuden umgesetzt.
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Für mobilitätseingeschränkte Mitarbeiter ist der barrierefreie Zugang mit Hilfe der Aufzüge gegeben. Sie sind in die Lage versetzt, sich im Gefahrenfall eigen- ständig in einen gesicherten Bereich zu retten.
Rettungsweg von NE zu NE Rettungswege zwischen Nutzungseinheit sind mit nichtverschließbaren Türen auszuführen. Die HBO sieht die Flucht durch eine benachbarte Nutzungsein- heit grundsätzlich nicht als Rettungsweg vor. Sie geht von mindestens zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen ins Freie aus; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur füh- ren (HBO §36).
Für die vorliegende Situation wird abweichend von der HBO die folgende Er- leichterung 1 nach HBO §53 in Anspruch genommen.
Erleichterung 1 Rechtsgrundlage HBO §36 (1) Gefordert sind zwei voneinander unabhängigen Rettungswege.
Umfang der Erleichterung Einer der beiden baulichen Rettungswege führt durch die benachbarte Nut- zungseinheit.
Begründung
-
Die vorhandenen Rettungswege durch benachbarte Nutzungseinheiten im Gebäude stehen den anwesenden Personen jederzeit uneingeschränkt wechselseitig zur Verfügung.
-
Die Verbindungstüren der benachbarten Nutzungseinheiten sind unver- schlossen. Bei Bedarf sind Türwächtersysteme vorzusehen.
-
Das Gebäude verfügt über eine flächendeckende Brandmeldeanlage. Die laute Alarmierung im Brandfall löst die Räumung aus.
-
Den flüchtenden Nutzern steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um die baulichen Rettungswege zur Selbstrettung zu nutzen.
Fazit Es bestehen von Seiten des Vorbeugenden Brandschutzes keine Bedenken zur Nutzung von gemeinsamen Rettungswegen durch benachbarte Nut- zungseinheiten. Die Schutzziele der HBO werden eingehalten.
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- und 4. Obergeschoss (nur Haus 5)
- und 4. Obergeschoss mit Nutzung der Schulungs- und Seminarräume verfü- gen über den Zugang zum notwendigen Treppenraum als einzigen baulichen Rettungsweg. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahlen in diesen bei- den Geschossen kann der 2.Rettungsweg nicht durch Rettungsgerät der Feu- erwehr sichergestellt werden.
Die Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges wurde in Voruntersu- chung bewertet und wegen der unzulänglichen Flächen auf dem Grundstück verworfen und die bauliche Lösung zur Schaffung eines zweiten Rettungswe- ges fallen gelassen.
Sicherheitstreppenraum (nach HBO § 36(2)) Der vorhandene Treppenraum im Haus 5 wird im Sinne des §36 (2) der HBO zu einem Sicherheitstreppenraum umgerüstet.
5.3 Rauchschutzdruckanlage (RDA) mit gesicherter Abströmung im Geschoss
Beschreibung und Festlegung Die im Brandschutzkonzept beschriebene Ausführung bezieht sich ausschließ- lich auf den Treppenraum des Hauses 5. Es wird nicht das Prinzip für Hochhäu- ser (geregelte Druckbelüftung des Vorraums) zugrunde gelegt. Dieses Prinzip ist für Hochhäuser vorgesehen, geht aber in seinen Anforderungen weit über den hier zu betrachtenden Sachverhalt hinaus. Aus diesem Grund werden so- wohl die Empfehlungen des RDA-Anwenderleitfadens als auch der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) nur ergänzend in die inge- nieurmäßige Betrachtung einbezogen.
Der Treppenraum Haus 5 mit wird der geregelten Druckbelüftungsanlage aus- geführt. Die Flure des Brandgeschosses werden zur Überströmung bei geöffne- ter TRR-Tür des Brandgeschosses genutzt. Das gesamte System wird durch den Einsatz von 2 Ventilatoren redundant ausgebildet und durch die Sprinklerpum- penschaltung mit Strom versorgt.
1 HBO § 36 Rechtgrundlage der BS-Planung Ausgehend von der schutzzielorientierten Aussage der Hessischen Bauordnung im Paragrafen 36, (2) zu ersten und zweiten Rettungswegen
(2) Für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Ret- tungsweg über eine notwendige Treppe führen…. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppen- raum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicher- heitstreppenraum).
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wird für das Haus 5 eine Rauchschutzdruckanlage mit gesicherter Abströmung im Brandgeschoss zur Erreichung der Schutzziele der HBO vorgesehen. Ein zweiter vertikaler Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn der erste vertikale Rettungsweg = notwendige Treppe (Fluchtweg) so sicher ist, dass er nicht aus- fallen kann (Sicherheitstreppenraum).
2 Sicherheitstreppenraum besser sicherer Treppenraum Zur Verwendung des Begriffes „Sicherheitstreppenraum“ im § 36 der Bauord- nung werden keine weiteren Angaben gemacht, wie dieser Sicherheitstrep- penraum für Gebäude, die keine Sonderbauten sind, ausgebildet werden soll. Das Haus 5 mit vier Obergeschossen ist kein Hochhaus.
An den Sicherheitstreppenraum für Hochhäuser werden besonders hohe An- forderungen gestellt, da er für den Sonderbau Hochhaus bestimmt ist. Diese Angaben werden in der nachfolgenden Bewertung nicht berücksichtigt.
Es sind keine verbindliche Regelung in der HBO außer für Hochhäuser vorhanden.
Für die weiteren Ausführungen legt der Unterzeichner fest, auf den Begriff „Sicherheitstreppenraum im Sinne des §36 HBO“ zu verzichten und führt die Bezeichnung sicherer Treppenraum ein.
3 RDA-Anwenderleitfaden
Der Anwenderleitfaden ist nicht rechtsverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er gibt Hinweise zu Projektierung, Errichtung, Prüfung, Betrieb und Wartung von Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) in Gebäuden und wird nachfolgend in die Festlegungen der RDA-Anlage einbezogen.
Basis des Anwenderleitfadens ist, dass folgende Schutzziele erfüllt werden:
Die Benutzung des Treppenraumes darf durch Raucheintritt nicht gefährdet werden.
Der Treppenraum muss ausreichend lange rauchfrei gehalten und dadurch begehbar sein
4 Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VVTB, Anlage 14)
Die H-VVTB als eingeführte technische Baubestimmung beinhaltet in Anhang 14 (Kapitel 8) verschiedene Rechtgrundlagen für die Bewertung des Treppen- raums im Haus 5. Diese Aussagen liegen der Bewertung zugrunde.
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Druckbelüftungsanlagen (Zitate der HVVTB in kursiver Schrift)
Zweck der Anlagen Druckbelüftungsanlagen dienen dazu, bauaufsichtlich besonders zu schüt- zende Rettungswege von Rauch freizuhalten, damit Personen sich retten kön- nen und wirksame Löscharbeiten unterstützt werden.
Die geregelte Druckbelüftungsanlage wird im Haus 5 zum Schutz des Ret- tungsweges durch den notwendigen Treppenraum vorgesehen. Durch die ge- regelte Druckbelüftung wird der Treppenraum von Rauch freigehalten.
Planung, Bemessung und Ausführung Druckbelüftungsanlagen müssen einen kontinuierlichen Luftstrom über den Luftweg Außenluftansaugung, sowie Abströmöffnungen gewährleisten. Die Bemessung von Rauchabzugsanlagen und Rauchabzugsgeräten darf nach In- genieurmethoden des Brandschutzes erfolgen. Die Eingabeparameter sind in den Bauvorlagen zu dokumentieren.
Um den oben beschriebenen kontinuierlichen Luftstrom sicherzustellen wer- den nachfolgende Parameter festgelegt:
a) Brandmeldeanlage löst automatisch oder durch Handauslöser aus. b) Die Hauseingangstür bleibt geschlossen (nicht verschlossen). c) Die automatische druckgeregelte Abströmöffnung im Treppenraum an höchster Stelle (Fassadenfenster) wird aktiviert. d) Die Abströmöffnung im vom Brand betroffenen Geschoss öffnet au- tomatisch. Es sind zur Berücksichtigung ungünstiger Witterungsver- hältnisse zwei Abströmöffnungen in verschiedenen Himmelsrichtun- gen der Fassade pro Geschoss vorgesehen. e) Der RDA-Ventilator läuft an und lässt die Außenluft in den TRR ein- strömen und sorgt für eine mittlere Geschwindigkeit von 2m/s an ei- ner Tür. Die Bemessung des Zuluft-Volumenstromes der Zuluftanlage für die RDA muss mindestens 10.000 m³/h betragen. Der Nachweis dieser Luftmenge (= Außenluftvolumenstrom) ist bei geöffneter Dru- ckentlastungsöffnung im Treppenraum (Spülbetrieb) zu führen. f) Der Drucksensor im Treppenraum in Verbindung mit der Abströmöff- nung an höchster Stelle sorgen für die geregelte Druckbelüftung des Treppenraums. Der Überdruck im Treppenraum darf bei geschlosse- nen Türen 15 Pa nicht unterschreiten. Alle zuvor genannten Bedin- gungen müssen bei geschlossenen Türen erfüllt werden. g) Der Druckpegel im Treppenraum ist festgelegt (max. Türöffnungs- kraft 100 N) und ermöglicht die Öffnung von Türen in den Treppen- raum an jeder Stelle. h) Die im RDA-Leitfaden empfohlene Bemessungsgrundlage für Sicher- heitstreppenräume mit Vorräumen ist in der HVVTB nicht gefordert und bleibt unberücksichtigt.
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i) Der Luftvolumenstrom ist so zu bemessen, dass bei einer geöffneten Treppenraumtür ( Tür zum Brandgeschoss, nur ein Türflügel) sowie geöffneten Druckentlastungsöffnungen (Abströmöffnungen) im Brandgeschoss die Luft mit einer – bezogen auf den Türquerschnitt - mittleren Geschwindigkeit von mindestens 2 m/s vom Treppenraum in die Nutzungseinheit strömt. Die Hauseingangstür bleibt für die Auslegung geschlossen. j) Die Türen der beiden WCs Raum 407+408 im 4.OG sind für die Be- messung des Luftvolumenstromes der RDA-Anlage zu vernachlässi- gen. Beide Räume haben verschlossene Fenster ohne Abströmung. Die Belüftung der beiden Räume erfolgt über eine Abluftanlage mit je 120m³/h. Die Zuluft wird über den Türanschnitt zugeführt. k) Die Leckage des Aufzugs im Treppenraum wird für die Auslegung des Luftvolumenstroms ebenfalls vernachlässigt. l) Die Zugangstür in den Treppenraum ist bei laufender RDA durch den Selbstschließer geschlossen (nicht verschlossen). Flüchtende Personen öffnen die Zugangstür (Hauseingang) zeitweise. Würde die Zugangs- tür aufgestellt und fixiert, könnte die RDA dem Druckabfall im TRR nicht dauerhaft entgegenwirken. m) Es sind keine Rauchauslöseeinrichtungen vorhanden, die die Druck- belüftungsanlage abschalten. n) Es sind 2 Ventilatoren als betriebsbereiten Ersatzgeräte vorgesehen. o) Die Komponenten der Druckbelüftungsanlage befinden sich in einem eigenständigen feuerbeständigen Raum. p) Es ist kein Notstromaggregat vorhanden. Der Funktionserhalt der Rauchdruckanlage im Haus 5 wird durch das öffentliche Stromnetz in Form der Sprinkler-Pumpen-Schaltung sichergestellt. q) Die Platzierung der Außenluftansaugung erfolgt über einen Licht- schacht. Es sind dazu bestehende Kellerfenster zu verschließen. r) Die Aufgaben der RDA sind nur für den Zeitraum der Selbstrettung der Nutzer erforderlich. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte (Hilfsfrist 10 Minuten) ist von der vollständigen Evakuierung des Ge- bäudes auszugehen.
Fazit Die geplante Ausführung des Treppenraums in Haus 5 mit der geregelten Druckbelüftungsanlage als ingenieurmäßige Brandschutzmaßnahme sichert den TRR gegen Eindringen von Feuer und Rauch.
Die Auslegung der Anlage erfolgt auf Grundlage der o. g. Punkte a) bis r). Der Treppenraum steht den Nutzern als erster und zweiter Rettungsweg bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte zur Verfügung.
Die RDA-Anlage ist in Plan BK 8 als Anlage zum BSK dargestellt.
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BAULICHER BRANDSCHUTZ
Die im Kapitel „Baulicher Brandschutz“ getroffenen Annahmen zu den Bautei- len und ihren Feuerwiderstandsklassen beruhen auf den Bestandsbüchern und den Untersuchungen des Statikers zum konstruktiven Brandschutz.
5.4 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen
Haus 2, Haus 3 und Haus 5
Für tragende Bauteile der drei benannten Gebäude ist von einer nichtbrennba- ren mindestens hochfeuerhemmenden Bauweise auszugehen. Der Feuerwider- stand beträgt auf Grundlage der Untersuchungen des Statikers mindestens 60 Minuten. Dieser Feuerwiderstand entspricht der Gebäudeklasse 4.
Die Ausführung der tragenden Bauteile in hochfeuerhemmender Bauweise stellt eine Abweichung dar. Für diese Abweichung wird die Erleichterung 2 im Sinne des §53 der HBO erforderlich. Sie wird wie folgt begründet.
Erleichterung 2
Rechtsgrundlage HBO §30 (1) Ausführung tragender Bauteile feuerbeständig in der Gebäudeklasse 5
Umfang der Erleichterung Der konstruktive Brandschutznachweis ergab für das Bauwerk eine hochfeu- erhemmende Bauweise. Die Bauteile im Bestand (Wände, Stützen, Decken, Treppenläufe) sind nichtbrennbar und haben einen Feuerwiderstand für min- destens 60 Minuten.
Begründung
-
Zur Kompensation des fehlenden Feuerwiderstands verfügt das Verwal- tungsgebäude über eine flächendeckende Brandmeldeanlage in Kombi- nation mit einer Alarmierungsanlage. Im Gefahrenfall ist das Bauwerk in- nerhalb weniger Minuten geräumt.
-
Die Brandmeldeanlage alarmiert die Leitstelle der Einsatzkräfte und sorgt für die Ankunft der Feuerwehrkräfte innerhalb der Hilfsfrist. Der Feuerwiderstand von 60 Minuten lässt für den Löschangriff im Gebäude ausreichend lange Zeit.
-
Die Größe der Nutzungseinheiten liegt über A=400m² und sind die Ursa- che zur Einstufung in die Gebäudeklasse 5. Die Einstufung aufgrund der
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Gebäudehöhen würde eine Zuordnung in die Gebäudeklasse 4 ermögli- chen. Der Feuerwiderstand würde für diese Gebäudeklasse ausreichen.
Fazit Die hochfeuerhemmende Bauweise des Tragwerks wird durch die beschrie- benen Maßnahmen ausreichend kompensiert. Es bestehen keine Bedenken seitens des Vorbeugenden Brandschutzes gegen die benannte Ausführung.
Verbindungsbauwerk Haus 2 / Haus 3 und Stahlnottreppe mit Aufzugsanlage Haus 3
Das Verbindungsbauwerk zwischen Haus 2 und Haus 3 und der neue Aufzug am Haus 3 werden als nichtbrennbare Außenbauteile in Stahlbauweise errich- tet. Diese Form der Ausführung entspricht nicht den Vorgaben des §30 der HBO für tragende Bauteile in der Gebäudeklasse 5.
Es ist daher eine Erleichterung im Sinne des §53 der HBO erforderlich. Sie wird wie folgt begründet.
Erleichterung 3
Rechtsgrundlage HBO §30 (1) Ausführung tragender Bauteile feuerbeständig in der Gebäudeklasse 5
Umfang der Erleichterung Die Tragwerke des Verbindungsbauwerks und des Aufzugsbauwerks werden als nichtbrennbare Stahlkonstruktionen errichtet.
Begründung
-
Es handelt sich in beiden Fällen um Wetterschutzkonstruktionen. Die bei- den Bauwerke werden nicht beheizt und durch die feuerhemmenden Türanlagen der angrenzenden Gebäude ausreichend gegen einen Feuer- überschlag geschützt.
-
Es ist davon auszugehen, dass in den benannten beiden Bauwerken keine Brandgefahren gegeben sind. Möblierungen sind nicht gestattet. Die Zu- gangstüren sind feuerhemmend ausgeführt.
-
Die Gefahr einer Brandentstehung in den Bauwerken ist sehr gering.
-
Zur Kompensation des fehlenden Feuerwiderstands des Tragwerks erhält das Gebäude eine flächendeckende Brandmeldeanlage in Kombination mit einer Alarmierungsanlage.
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-
Zur Räumung stehen den Nutzern der Häuser 2+3 grundsätzlich zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung.
-
Die Gebäude verfügen über eine Zutrittskontrolle. Es halten sich in den Gebäuden ortskundige und mit den Rettungswegen vertraute Mitarbei- ter auf. Besucher sind grundsätzlich in Begleitung von Mitarbeitern un- terwegs.
Fazit Die nichtbrennbare Bauweise der Tragwerke des Verbindungsbauwerks und der Außentreppe mit Aufzug werden durch die beschriebenen Maßnahmen ausreichend kompensiert. Es bestehen keine Bedenken seitens des Vorbeu- genden Brandschutzes gegen die benannte Ausführung.
5.5 Tragende und aussteifende Wände und Stützen
Der konstruktive Brandschutznachweis erbrachte eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten für die tragenden Bauteile. Für die Abweichung gegenüber den Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 trifft die Erleichterung 2 im Sinne der HBO §53 zu. Die Begründung ist im Kapitel 5.4 gegeben.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | im Untergeschoss, im Erdge- schoss und in den Oberge- schossen | HBO §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 | feuerbeständig ERLEICHERUNG 2 | ||||||||
| 2 | Tragwerke Verbindungsbauwerk Haus 2/3 + Aufzugsbauwerk Haus 3 | HBO §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 | feuerbeständig ERLEICHERUNG 3 |
5.6 Außenwände
Haus 2, 3 und 5
Die Außenwände der Bestandsgebäude sind feuerbeständig ausgeführt. Es handelt sich um verputzte Mauerwerkswände.
Sollten Wärmedämmsysteme zum Einsatz kommen, sind schwer entflamm- bare Systeme möglich, sofern sie über entsprechenden Zulassungen und Ver- wendbarkeitsnachweise verfügen.
Hinterlüftete Fassadenbekleidungen sind nach gegenwärtiger Planung nicht vorgesehen.
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Haus 2/3 Verbindungsbau + Haus 3 Aufzugsbauwerk
Beide Gebäudeteile werden zu großen Teilen verglast. Die sonstigen Außen- wände werden nichtbrennbar ausgeführt.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tra- gender Außenwände*) | HBO §§ 29 und 31 Abs. 2 | nichtbrennbar | ||||||||
| 4 | Oberflächen von Außenwän- den sowie Außenwand-be- kleidungen einschließlich Dämmung und Unterkonstr. | HBO §§ 29 und 31 Abs. 3 | schwerentflammbar, nicht brennend abfallen oder abtropfen |
5.7 Trennwände
Haus 2, 3 und 5 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und Wände besonderer Räume von denen Brandgefahren ausgehen sind feuerbeständig auszuführen. Sie sind mit selbstschließenden feuerhemmenden Türen auszubilden.
Wände zwischen Nutzungseinheiten und Trennwände innerhalb von Nutzungseinheiten Flächen mit gemeinsamer Nutzung und Funktion sind zu Nutzungseinheiten (NE) zusammengefasst. Wände zwischen Nutzungseinheiten werden feuerbe- ständig und mit selbstschließenden feuerhemmenden Türen ausgeführt. An die Trennwände innerhalb der Nutzungseinheiten sind zunächst keine be- sonderen Anforderungen gestellt. Aufgrund der Größen der Nutzungseinhei- ten werden innerhalb der NE zusätzliche feuerbeständige Trennwände ausge- führt, die über feuerhemmende Türabschlüsse verfügen. Die Begründung ist den Abschnitten 5.7 und 5.13 zu entnehmen.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 | im Untergeschoss, im Erdge- schoss und in den Oberge- schossen | HBO §§ 29 und 32 Abs. 2 und 3 | feuerbeständig | ||||||||
| 6 | Feuerschutzabschlüsse von Öffnungen in Trennwänden | HBO §§ 29 und 32 Abs. 5 | feuerhemmend, dicht- und selbstschließend |
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5.8 Brandwände
Bislang waren die Häuser 2+5 zu einem Bauwerk zusammengefasst. Das Haus 3 war freistehend ausgeführt. Alle drei Gebäude wurden aufgrund ihrer Grö- ßen ohne innere Brandwände ausgeführt. Die Planung sieht vor, die Gebäude Haus 2, 3 und 5 durch ein Verbindungs- bauwerk zu einem Gesamtkomplex zusammenzufügen. Somit entsteht ein Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von circa 1680m² und einer Gesamt- länge von circa l=120m.
Die ehemalige westlich Außenwand des Gebäudes Haus 2 wird als Brandwand ertüchtigt und mit selbstschließenden feuerbeständigen rauchdichten Türanla- gen ausgeführt.
Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen weder über die Brandwände hin- weggeführt noch seitlich vorbeigeführt werden. Im Bereich des Holzdaches Haus 2 über der Stahlbetondecke des 2.Obergeschosses werden die Dach- überstände zu den tiefer liegenden Verbindungsbauten unterseitig feuerbe- ständig bekleidet.
Zwischen Haus 2 und 3 wird das nichtbrennbare Verbindungsbauwerk ausge- führt. Der lichte Abstand zwischen beiden Häusern beträgt a ≥ 9,00m. Beide Gebäudeabschlüsse sind feuerbeständig ausgeführt. Durch diese Maßnahme wird der Überschlag eines Brands von Haus 2 nach Haus3 ausreichend verhin- dert und es kann auf eine Brandwand verzichtet werden.
Es entstehen durch die benannte Lösung folgende Brandabschnitte:
Haus 5 Brandabschnitt I Gesamtfläche A=613m² max. Länge 41,89m
Haus 2 Brandabschnitt II Gesamtfläche A=592m² max. Länge 48,52m
Haus 3 Brandabschnitt III Gesamtfläche A=734m² max. Länge 59,44m
Gebäudelänge l > 40m
Die einzelnen Brandabschnitte haben Längen l > 40m. Es wird auf die Ausbil- dung von zusätzlichen inneren Brandwänden verzichtet. Dies stellt eine Ab- weichung von der Vorgaben des § 33 der HBO dar. Für diesen Sachverhalt wird eine Erleichterung im Sinne des § 53 der HBO beantragt.
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Erleichterung 4
Rechtsgrundlage HBO 33 Innere Brandwände im Abstand von l=40m sind erforderlich
Umfang der Erleichterung Verzicht auf innere Brandwände innerhalb des ausgedehnten Verwaltungsge- bäudes.
Begründung
-
Durch die nichtbrennbaren Verbindungsbauwerke werden die Häuser zu einem Gebäudekomplex zusammengefügt. Die Übertragung eines Brand- ereignisses wird durch die Brandwand und die beiden feuerbeständigen Abschlusswände wirksam verhindert.
-
Innerhalb der Bauwerke Haus 5+3 stellt der zentrale Treppenraum mit Wänden in Bauart einer Brandwand eine innere Gliederung dar.
-
Die Gebäude werden durch feuerbeständige Trennwände von Außen- wand zu Außenwand ergänzt. Die benannte innere Gliederung in Ab- schnitte kompensiert fehlende innere Brandwände ausreichend.
-
Zur Kompensation baulicher Defizite verfügt das Verwaltungsgebäude über eine flächendeckende Brandmeldeanlage in Kombination mit einer lauten Alarmierungsanlage zur sofortigen Räumung bei Gefahr.
Fazit Die beschriebenen baulichen Randbedingungen mit Abschnittbildungen kom- pensieren die fehlenden inneren Brandwände ausreichend. Es bestehen keine Bedenken seitens des Vorbeugenden Brandschutzes gegen die benannte Aus- führung.
5.9 Decken
Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Ge- schossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig ge- gen die Brandausbreitung sein.
Decken Haus 2, 3 und 5
Der konstruktive Brandschutznachweis erbrachte eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten für die tragenden Bauteile. Für die Abweichung gegenüber den Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 trifft die Erleichterung 2 im Sinne der HBO §53 zu. Die Begründung ist im Kapitel 5.4 gegeben.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Decken über Untergeschoss und Erdgeschoss und Ober- geschossen | HBO §§ 29 und 34 Abs. 1 | feuerbeständig ERLEICHTERUNG 2 |
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5.10 Dächer
Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flug- feuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).
Haus 2 Decke über 2.OG Dächer von Anbauten Gemäß HBO § 35 Abs. 7 müssen Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen, innerhalb eines Abstandes von 5 m von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der tragen- den und aussteifenden Bauteile der Feuerwiderstandsfähigkeit wie die Decken des Gebäudes haben, an das sie angebaut sind. Ausführung des unten gekenn- zeichneten Dachbereiches als Stahlbetondecke Brandüberschlag verhindert.
Haus 2/Haus 5 2.Obergeschoss / Brandüberschlag
Haus 2 Dach des Verbindungsbauwerks Vom nichtbrennbaren Dach des ungeheizten Verbindungsbaus gehen keine Brandgefahren zur aufgehenden Wand des Hauses 3 aus. Der Verbindungsbau stellt kein Risiko dar.
Dachdämmung Für die neuen Bauteile im Haus 5 wird die Dämmung in nichtbrennbarer Bau- weise umgesetzt. Für die bestehenden Häuser 2+3 mit der Dämmung über den Stahlbetondeckenabschlüssen der obersten Geschosse bestehen keine Beden- ken, wenn die Dachdämmung aus schwerentflammbaren Baustoffen bestehen, da die Stahlbetonkonstruktion die Dämmung wirksam abtrennt.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8 | Dächer | HBO §§ 29 und 35 Abs. 1 | harte Bedachung | ||||||||
| 9 | Dächer von Anbauten | HBO §§ 29 und 35 Abs. 7 | 5m Streifen hochfeuerhem- mend |
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5.11 Notwendige Treppen
Die drei Bestandsbauwerke verfügen über notwendige Treppenräume mit hochfeuerhemmenden Treppen aus Stahlbeton. Die Nottreppe im Verbin- dungsbauwerk mit Aufzug (Stirnseite Haus 3) wurde als unbekleidete Stahl- treppe ohne Feuerwiderstand errichtet.
Aus Sicht des Unterzeichners stellt die Ausführung der Stahltreppe keine be- sondere Gefährdung für die Nutzer dar. Für die Stahltreppe ohne Feuerschutz wird die Erleichterung 5 im Sinne des §53 der HBO beantragt und wie folgt be- gründet:
Erleichterung 5
Rechtsgrundlage HBO §37 Gkl.5 - Treppenläufe sind feuerhemmend und nichtbrennbar auszuführen
Umfang der Abweichung Die Stahltreppe im Bestand ist nichtbrennbar ohne Feuerwiderstand ausge- führt
Begründung der Erleichterung
-
Durch die Wetterschutz-Einhausung der ehemaligen Nottreppe entsteht kein notwendiger Treppenraum. Da es sich um eine nichtbrennbare Kon- struktionen handelt, geht von den Bauteilen keine Brandgefahr aus.
-
Die nichtbrennbare Ausführung der Nottreppe entspricht den Anforde- rungen für ein Gebäude in der Gebäudeklasse 4.
-
Die Nottreppe wird durch die feuerhemmenden Türen in der Außen- wand des Haues 3 gegen Brandereignisse aus dem Gebäude ausreichend geschützt.
-
Den Nutzern stehen in allen Ebenen mehrere bauliche Rettungswege zur Verfügung.
Fazit Die beschriebene Ausführung der Nottreppe stellt kein Risiko für die Nutzer dar. Die Schutzziele der HBO werden erreicht und es bestehen keine Bedenken seitens des Vorbeugenden Brandschutzes gegen die benannte Ausführung.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 | tragende Teile notwendiger Treppen im Gebäude | HBO §§ 29 und 37 Abs. 4 | feuerhemmend, nichtbrennbar |
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Nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze Die Steigungsverhältnisse der Treppen im Bestand entsprechen den Angaben der Vorschriften. Es sind Handläufe vorhanden, die die sichere Begehbarkeit der Treppen gewährleisten. Gemäß HBO §37(5) muss die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.
Haus 2 Stahlbetontreppe (Bestand) Auf den notwendigen Treppenraum und die Treppen im Haus 2 sind bei Voll- belegung der Räume insgesamt 69 Mitarbeiter (Einzugsbereich Haus 2) und 65/2 = 32 Mitarbeiter (Einzugsbereich Haus 3) 101 Personen als gemeinsa- men Rettungsweg im Einzugsbereichs angewiesen.
Tatsächlich ist nicht davon auszugehen, dass die rechnerische Personenzahl sich gleichzeitig im 3-geschossigen Treppenraum aufhält. Die Gleichzeitigkeit wird lediglich für den rechnerischen Nachweis zugrunde gelegt.
In der ASR 2.3 (03/2022 Kap.5 Abs.6 Tab.1) und in der H-VStättR sind die er- forderlichen Breiten wie folgt dargestellt:
200 Personen erforderliche Breite 1,20m im Lichten 101 Personen erforderliche Breite 1,20m im Lichten vorh.Breite = 1,20m Die vorh. Lauf- und Absatzbreiten sind für die Personenzahl ausreichend. Die geforderte Türbreite des Hauptfluchtwegs beträgt erf. b Tür=1,05m .
Haus 3 Stahlbetontreppe (Bestand) Auf den notwendigen Treppenraum und die Treppen im Haus 3 sind bei Voll- belegung der Räume insgesamt 107 Personen (Einzugsbereich gesamt Haus 3) als gemeinsamen Rettungsweg im Einzugsbereichs angewiesen. Die vorhandenen Laufbreiten sind für die Personenzahl ausreichend.
Tatsächlich ist nicht davon auszugehen, dass die rechnerische Personenzahl sich gleichzeitig im 3-geschossigen Treppenraum aufhält. Die Gleichzeitigkeit wird lediglich für den rechnerischen Nachweis zugrunde gelegt.
In der ASR 2.3 (03/2022 Kap.5 Abs.6 Tab.1) und in der H-VStättR sind die er- forderlichen Breiten wie folgt dargestellt:
200 Personen erforderliche Breite 1,20m im Lichten 107 Personen erforderliche Breite 0,65m im Lichten vorh.Breite > 1,00m Die vorh. Lauf- und Absatzbreiten sind für die Personenzahl ausreichend. Die geforderte Türbreite des Hauptfluchtwegs beträgt erf. b Tür=1,05m .
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Haus 5 Stahlbetontreppe (Bestand) Auf den notwendigen Treppenraum und die Treppen im Haus 5 sind bei Voll- belegung der Räume insgesamt 198 Mitarbeiter (Einzugsbereich 3.+4.OG) und 65/2 = 32 Mitarbeiter (Einzugsbereich EG, 1.+2.OG) 230 Personen als ge- meinsamen Rettungsweg im Einzugsbereichs angewiesen.
Tatsächlich ist nicht davon auszugehen, dass diese rechnerische Personenzahl sich gleichzeitig im 3-geschossigen Treppenraum aufhält. Die Gleichzeitigkeit wird lediglich für den rechnerischen Nachweis zugrunde gelegt.
In der ASR 2.3 (03/2022 Kap.5 Abs.6 Tab.1) und in der H-VStättR sind die er- forderlichen Breiten wie folgt dargestellt:
200 Personen erforderliche Breite 1,20m im Lichten 230 Personen erforderliche Breite 1,38m im Lichten vorh. Breite =1,36m Die vorh. Lauf- und Absatzbreiten sind trotz geringer Unterschreitung durch die Handläufe im Laufbereich für die Personenzahl ausreichend. Die geforderte Türbreite des Hauptfluchtwegs beträgt erf. b Tür=1,23m .
5.12 Notwendige Treppenräume
Haus 2+ Haus 3 Die notwendigen Treppenräume der Häuser 2+3 verfügen über direkte Aus- gänge ins Freie und zu öffnende Fenster (Größe ≥0,5m²) in allen Ebenen.
Die für notwendige Treppenräume in der Gebäudeklasse 5 nach HBO an obersten Stelle erforderliche Öffnung zur Rauchableitung (freier Querschnitt mind. 1 m²) ist vorhanden. Sie kann vom Erdgeschoss und vom obersten Trep- penabsatz bedient werden.
Die Türen aus den Nutzungseinheiten in die Treppenräume sind als selbst- schließende feuerhemmende rauchdichte Abschlüsse vorgesehen.
Haus 5 „sicherer Treppenraum“ im Sinne des §36 der HBO
Der Treppenraum im Haus 5 wird mit druckgesteuerten RDA-Anlage ausge- stattet. Mit dieser Maßnahme wird für die beiden oberen Ebenen des Gebäu- des der erste und zweite Rettungsweg gemäß HBO §36 (2) sichergestellt.
Zitat §36 (2) Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Ret- tung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).
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Häuser 2, 3 und 5 Verglasung Zugangstüren
Die Treppenraumzugänge werden mit selbstschließenden feuerhemmenden rauchdichten Abschlüssen umgesetzt. Zwischen den Türanlagen verbleiben Wandabschnitte, die mit feuerhemmenden Verglasungen umgesetzt werden. Dazu sind beidseits der Festverglasung feuerbeständige Türanschläge durch bekleidete Stahlprofile umzusetzen. Alternativ kommen zugelassene Systeme mit feuerhemmenden Türen und feuerhemmender Verglasung in Frage. Die Verglasung hat keinen Widerstand gegen mechanische Beanspruchung.
Aus Sicht des Unterzeichners stellt die Ausführung der schmalen Verglasung in den Treppenräumen keine besondere Gefährdung für die Nutzer dar. Für die- sen Sachverhalt wird die Erleichterung 6 im Sinne des §53 der HBO beantragt und wie folgt begründet:
Erleichterung 6
Rechtsgrundlage HBO §38 TRR-Wände sind unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbestän- dig, nichtbrennbar auszuführen
Umfang der Abweichung Die feuerhemmende Festverglasung ist nicht feuerbeständig ausgeführt und hat keinen Widerstand gegen mechanische Beanspruchung
Begründung der Erleichterung
-
Es handelt sich um schmale Teilflächen der Treppenraumwände zwischen den Türanlagen.
-
Es sind keine Bauteile im Umfeld der Festverglasung, die im Brandfall ge- gen die Verglasung stürzen können und mechanisch einwirken können.
-
Zur Kompensation baulicher Defizite verfügt das Verwaltungsgebäude über eine flächendeckende Brandmeldeanlage in Kombination mit einer lauten Alarmierungsanlage zur sofortigen Räumung bei Gefahr.
Fazit Die beschriebene feuerhemmende Verglasung zwischen den Türanlagen der Treppenräume stellt kein Risiko für die Nutzer dar. Es ist davon auszugehen, dass das Gebäude innerhalb weniger Minuten evakuiert ist und die Einsatz- kräfte über ausreichend Zeit verfügen, um den Innenlöschangriff vortragen zu können. Die Schutzziele der HBO werden erreicht und es bestehen keine Be- denken seitens des Vorbeugenden Brandschutzes gegen die benannte Ausfüh- rung.
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| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 11 | Wände*) | HBO §§ 29 und 38 Abs. 4 | unter zusätzlicher mechani- scher Beanspruchung feuer- beständig, nichtbrennbar TRR-Verglasung siehe ERLEICHTERUNG 6 | ||||||||
| 12 | Bekleidungen, Putze, Dämm- stoffe, Unterdecken und Ein- bauten | HBO §§ 29 und 38 Abs. 5, Nr. 1 | nichtbrennbar | ||||||||
| 13 | Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile | HBO §§ 29 und 38 Abs. 5, Nr. 3 in Verbindung mit H-VStättR § 5 Abs. 7 | schwerentflammbar | ||||||||
| Abschlüsse von Öffnungen in Treppenraumwänden | |||||||||||
| 14 | zu Nutzungseinheiten > 200 m² | HBO §§ 29 und 38 Abs. 6 Nr. 1 | feuerhemmend, rauchdicht- und selbstschließend | ||||||||
| 15 | zu notwendigen Fluren | HBO §§ 29 und 38 Abs. 6 Nr. 2 | rauchdicht- und selbstschließend | ||||||||
| 16 | zu sonstigen Räumen | HBO §§ 29 und 38 Abs. 6 Nr. 3 | dicht- und selbstschließend | ||||||||
| 17 | Hauseingang | Gemäß RDA-Be- trachtung | dicht- und selbstschließend | ||||||||
| 18 | zu Installationsschächten | MLAR 3.5.1 | feuerbeständiger Revisionsabschluss |
*) Gilt nicht für Außenwände von Treppenräumen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und durch andere an diesen Außenwänden anschließenden Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden können
5.13 Notwendige Flure
Keine notwendigen Flure innerhalb der Nutzungseinheiten Innerhalb der Verwaltungsnutzungseinheiten im EG, 1.OG, 2.OG und 4.OG werden trotz der Größe der Nutzungseinheiten keine notwendigen Flure ausgebildet.
Diese Abweichung wird als Erleichterung 7 im Sinne des §53 der HBO bean- tragt und wie folgt begründet:
Erleichterung 7
Rechtsgrundlage HBO §39 Notwendige Flure Notwendige Flure sind nicht erforderlich innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m² Grundfläche; das gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m² sind, Trennwände nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen Teilen Rettungswege nach § 36 Abs. 1 hat.
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Umfang der Abweichung Im Gebäude sind Nutzungseinheiten mit mehr als 400m² Grundfläche ohne notwendige Flure vorhanden. Die Grundflächen dieser Nutzungseinheiten sind durch Trennwände in Abschnitte, die nicht größer als 400m² sind unter- teilt.
Begründung der Erleichterung
-
Innerhalb der Büro- und Verwaltungsnutzungseinheiten in den drei Ebe- nen EG / 1.OG / 2.OG sind keine notwendigen Flure möglich, da die Flä- chen vor den Treppenräumen mit Kopierern und Teeküchen genutzt werden.
-
Die Flure der drei Nutzungseinheiten in jeder Ebene sind miteinander verbunden. Da es sich um einen Nutzer handelt, sind die Türen in den Trennwänden zwischen den Nutzungseinheiten grundsätzlich unver- schlossen und die Rettungswege wechselseitig zu nutzen.
-
Die Größen der Nutzungseinheiten betragen 517m² (NE1), 460m² (NE2) und 594m² (NE3). Die NE haben gerade Flure, die eine Durchsicht bis zur benachbarten NE ermöglichen. Mit Ausnahme der Vorräume der Treppen mit den Kopierern und Teeküchen sind in den Fluren keine Möblierun- gen gestattet, die die Rettungswegbreite einschnürt.
-
Das Verwaltungsgebäude verfügt über eine flächendeckende Brandmel- deanlage in Kombination mit einer Alarmierungsanlage. Im Gefahrenfall ist das Bauwerk innerhalb weniger Minuten geräumt.
-
Es stehen jeder Nutzungseinheit in allen Ebenen mehrere bauliche Ret- tungswege zur Verfügung.
Fazit Der Verzicht auf notwendige Flure in den Verwaltungsnutzungseinheiten wird durch die baulichen Gegebenheiten ausreichend kompensiert. Er stellt für die Nutzer kein Risiko dar. Die Schutzziele der HBO werden erreicht und es beste- hen keine Bedenken seitens des Vorbeugenden Brandschutzes gegen die be- nannte Ausführung.
Notwendige Flure im 3.OG und im KG
Im Haus 5 sind im 3.Obergeschoss notwendige Flure vorhanden. Die Ausfüh- rung notwendiger Flure im KG beinhaltet feuerbeständige Wände.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 42 von 54 zum Brandschutzkonzept
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 17 | Wände, Umwehrungen von offenen Gängen in Kellerge- schossen | HBO §§ 29 und 39 Abs. 4 und 5 | feuerbeständig | ||||||||
| 18 | Wände, Umwehrungen von offenen Gängen in Erd- und Obergeschossen | HBO §§ 29 und 39 Abs. 4 und 5 | feuerhemmend | ||||||||
| 19 | Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe sowie Oberflä- chen von nicht bekleideten Wänden und Decken | HBO §§ 29 und 39 Abs. 6 | nichtbrennbar |
5.14 Aufzüge
Barrierefreie Erschließung Ein neuer dritter Aufzug zur barrierefreien Erschließung wird im Bereich der Nottreppe am Kopf des Hauses 3 errichtet.
Statische Evakuierungssteuerung Sämtliche Aufzüge sind in den Treppenräumen platziert und benötigen keine eigenen Fahrschächte. Da jedoch alle 3 Aufzüge über feuerbeständige Fahr- schächte verfügen, werden diese mit RAS-Systemen überwacht und die Auf- züge erhalten eine statische Evakuierungssteuerung. Im Brandfall fahren die Aufzüge in die Erdgeschossebene und bleiben mit geöffneten Türen für 20 Se- kunden stehen. Danach schließen die Türen und die Aufzüge schalten ab.
Lüftungsöffnungen / Rauchabzüge Die notwendige Be- und Entlüftung der Aufzugschächte im Bestand muss si- chergestellt sein. Zur Rauchableitung ist ein freier Querschnitt von 2,5% der Schachtgrundfläche bzw. mindestens 0,1 m² Öffnungsgröße erforderlich.
Sprechstellen Für Havarien sind die Aufzüge mit Notruftasten und Sprechstellen in den Kabi- nen auszuführen. Diese Einrichtungen müssen auch bei Ausfall der Allgemei- nen Stromversorgung (AV) zur Verfügung stehen.
Kennzeichnung An den Zugängen und in der Kabine der Aufzüge sind Schilder umzusetzen, die auf das Verbot der Benutzung im Brandfall hinweisen.
| Nr | . | Bauteile, Baustoffe | Rechtsgrundlage | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 20 | Fahrschachtwände, Wände von Triebwerksräumen | HBO § 42 Abs. 3 und 5 | feuerbeständig, nichtbrennbar |
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5.15 Besondere Räume
Besondere Räume, d. h. Räume von denen besondere Risiken ausgehen und die bspw. erhöhte Brandlasten und/ oder besondere Brandgefahren beherber- gen, werden, wurden im Kapitel „Trennwände“ behandelt. Lüftungszentrale 3.OG Der Zugang zur Lüftungszentrale im 3.Obergeschoss erfolgt ohne notwendi- gen Flur. Dies ist den beengten räumlichen Gegebenheiten im Bestandsge- bäude geschuldet, die keinen alternativen Standort für die Lüftungszentrale zuließ. Die Abweichung von der MLüAR ist unbedenklich, da der Zugang durch den Seminarraum vor der Lüftungszentrale grundsätzlich unverschlossen bleibt.
Lüftungstechnik RDA-Anlage KG Der Raum mit dem Ventilator der druckgesteuerten RDA Anlage wird im Kel- lergeschoss des Hauses 5 geschaffen. Die Zuluft wird über den Lichtschacht vor der Fensteröffnung geschaffen. Der Abstand zu benachbarten Fassadenöff- nungen ist gemäß MLüAR mit a=2,50m angegeben und wird allseitig eingehal- ten.
ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ
5.16 Brandmeldeanlage
Zur Kompensation der vorbenannten baulichen Defizite wird die Brandmelde- technik im gesamten Gebäude erforderlich. Es wird eine Brandmeldeanlage der Sicherheitskategorie K1 (Vollschutz) auf Grundlage der DIN 14765 in Ver- bindung mit der VDE 0833 Teil 1 ausgeführt.
Die bestehenden Komponenten der Brandmeldeanlage im Pfortengebäude der Gesamtanlage bleiben unverändert erhalten.
Die Planung der Brandmeldeanlage in Verbindung mit der Alarmierung wer- den durch einen Fachplaner erstellt und sind der Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Brandmeldetechnik wird durch einen Prüfsachverständigen überwacht.
Entwurf Brandfallsteuermatrix
Es sind verschiedene Interaktionen der Brandmeldetechnik mit haustechni- schen Anlagen des Gebäudes und mit den drei Aufzugsanlagen geplant. Nach- folgende Aufzählung ist als Entwurf zu verstehen. Die abschließende Brand- fallsteuermatrix ist mit der Behörde abzustimmen.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 44 von 54 zum Brandschutzkonzept
-
Im Brandfall werden die drei Aufzüge angesteuert. Sie fahren ins EG und bleiben dort für 20 Sekunden mit geöffneten Türen stehen. Anschließend schließen die Türen und die Aufzüge schalten ab.
-
Die Brandfallsteuermatrix beinhaltet die Interaktion mit der Rauchdruck- anlage im Treppenraum des Hauses 5. Hier sind die im Abschnitt RDA-An- lage benannten Komponenten zu aktivieren.
-
Die Lüftungsanlagen werden mit eigenständigen Kanalrauchmeldern versehen.
-
Bei Auslösen der Brandmeldeanlage wird das gesamte Gebäude durch Si- renen laut alarmiert und geräumt.
-
Das Auslösen der Brandmeldeanlage führt zur Weiterleitung des Alarms an die Einsatzkräfte und zur Öffnung der Schranken der Zufahrten.
5.17 Automatische Löschanlagen
keine
5.18 Brandschutztechnische Einrichtungen
Das Verwaltungsgebäude verfügt über keine brandschutztechnischen Einrich- tungen.
5.19 Rauch- und Wärmefreihaltung
Haus 2, 3 +5 Kellerräume Für Kellerräume werden die vorhandenen Kellerfenster zur Rauchableitung angesetzt.
Haus 2, 3 +5 Büros/Verwaltung Sämtliche Büros und Verwaltungsräume werden mit natürlicher Belichtung und Belüftung durch Fenster ausgeführt. Diese Öffnungen dienen auch zur Rauchableitung.
Haus 2, 3 Treppenräume Wie in Kapitel 5.11 beschrieben, verfügen die notwendigen Treppenräume der Gebäude Haus 2+3 über Rauchabzüge mit einem freien Querschnitt von 1,00m². Diese werden durch Handauslöser im Erdgeschoss und auf dem letzten Absatz angesteuert. Eine automatisierte Ansteuerung durch Rauchmelder ist nicht vorgesehen.
Haus 5 Sicherer Treppenraum Die Sonderregelungen zur Rauchableitung mit der RDA-Anlage sind im Vor- text besonders beschrieben.
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5.20 Lüftungsanlagen
Für die Lüftungsanlagen liegt die Vorplanung des LBIH als Grundlage der RLT- Anlagen im Haus 5 vor.
Für das Gebäude Haus 5 wird im 4.OG eine Lüftungszentrale zur Versorgung der Schulungs- und Seminarräume im 3. und 4. Obergeschoss vorgesehen.
Es gilt die Lüftungsanlagen-Richtlinie:
Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR)
Die Lüftungsanlagen werden im Zu- und im Abluftbereich mit Kanalrauchmel- dern ausgestattet. Bei Detektion von Rauch schalten die betroffenen Anlagen ab.
Die erforderlichen Brandschutzklappen in Bauteilen mit Feuerwiderstand sind als motorische Brandschutzklappen vorgesehen.
Die Lüftungsanlagen sind von einem bauaufsichtlich anerkannten Sachverstän- digen wiederkehrend nach der Technischen Prüfordnung zu prüfen. Dies ist zu dokumentieren.
Die Rauchdruckanlage des Treppenraums im Haus 5 ist gesondert zu betrach- ten. Rauchdruckanlagen haben keine eigene Prüfnorm. Sie sind im Bereich der Lüftungsanlagen angesiedelt. Abstimmungen der Funktion und der Interak- tion im Brandfall sind durch eine Wirkprinzipprüfung zu dokumentieren.
HAUSTECHNISCHE ANLAGEN
5.21 Leitungsdurchführungen
Der Aufsteller des Brandschutzkonzeptes weist auf die Beachtung und Anwen- dung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinien (MLAR) hin. Sie ist als ein- geführte technische Baubestimmung verbindlich anzuwenden.
Der Geltungsbereich dieser Richtlinie erstreckt sich auf:
- Leitungsanlagen
-
in notwendigen Treppenräumen
-
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
-
in notwendigen Fluren
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 46 von 54 zum Brandschutzkonzept
-
in offenen Gängen und Gebäudeaußenwänden
- Führung von Leitungen (elektrische Leitungen und Rohrleitungen)
-
durch bestimmte Wände und Decken
- Funktionserhalt
-
von elektrischen Leitungen im Brandfall
Leitungsanlagen im Sinne der Richtlinie sind:
-
Elektrische Leitungsanlagen
-
Rohrleitungsanlagen
Zu den elektrischen Leitungsanlagen zählen:
-
Leitungen und Kabel
-
Messeinrichtungen
-
Steuer- und Regeleinrichtungen
-
Verteiler
-
Lichtwellenleiter
-
Hausanschlusseinrichtungen
-
Befestigungen und Beschichtungen
Die Rohrleitungsanlagen umfassen:
-
zugehörige Armaturen
-
Dämmstoffe
-
aus nicht brennbaren Baustoffen
-
aus brennbaren Baustoffen
-
für nicht brennbare Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase oder Stäube
-
für brennbare Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase oder Stäube
-
Befestigungen und Beschichtungen
Hinweise:
Leitungsanlagen in Wänden (Schlitze, Nischen) und Decken, in Bauteilen von Installationsschächten und Kanälen dürfen nur so weit eingreifen, dass die ver- bleibenden Querschnitte die erforderliche Feuerwiderstandsdauer behalten.
Altleitungen, die in Wandschlitzen verlegt wurden, können dort verbleiben. Sie sind flächig zu verputzen und brandschutztechnisch unbedenklich.
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5.22 Alarmierungseinrichtung
Die laute Alarmierung des Gebäudes mit Sirenen erfolgt in Verbindung mit der Brandmeldeanlage. Das Auslösen eines automatischen Melders in einem der Gebäude oder eines Druckknopfmelders führt zur Gesamtalarmierung aller Häuser.
Die Wahrnehmung des Signals muss an jeder Stelle des Bauwerks den Mindest- anforderungen der Vorschriften genügen.
Die Alarmierungsanlage wird von einem bauaufsichtlich anerkannten Sachver- ständigen wiederkehrend gemäß Technischer Prüfordnung geprüft.
5.23 Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen
Allgemeine Aussagen Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen im Gebäude müssen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben. Hierzu zählen
-
Brandmeldeanlage
-
Alarmierungseinrichtung
-
Sicherheitsbeleuchtung
-
beleuchtete Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege
Folgende Anlagen müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung über eine Sicherheitsstromversorgung verfügen:
-
Brandmeldeanlage
-
Alarmierungseinrichtung
-
Sicherheitsbeleuchtung
-
Beleuchtete Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege
-
Brandfallsteuerung der Aufzüge
-
Rauchdruckanlage (Haus 5)
Die Ausführung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen ist in der DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718 und DIN 6280-13 baulichen Anlagen für Men- schenansammlungen usw. geregelt.
Die Sicherheitsstromversorgung ist in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist zu dokumentieren.
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Rauchdruckanlage Es ist kein Notstromaggregat vorhanden. Der Funktionserhalt der Rauchdruck- anlage des Treppenraums im Haus 5 wird durch das öffentliche Stromnetz si- chergestellt.
Dies erfolgt nach Vorabstimmung mit dem Brandschutzamt in Form der Sprinkler-Pumpen-Schaltung.
5.24 Elektrische Anlagen
Nachfolgend sind die wichtigsten brandschutztechnischen Anforderungen an elektrische Anlagen aufgeführt, die besonders bei Sanierungs- oder Umbau- maßnahmen zu beachten sind.
Die elektrischen Anlagen sind unter Beachtung der VDE-Vorschriften
-
DIN VDE 0100 Bestimmungen für Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V
-
DIN VDE 0105 Bestimmungen für Betrieb von Starkstroman- lagen zu errichten und zu betreiben.
5.25 Blitz- und Überspannungsschutzanlagen
Gemäß HBO sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nut- zung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Der Gebäudekomplex ist mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.
Atmosphärische Überspannungen sowie die Auswirkungen von Gewittern (Schäden durch Blitzschlag) können durch Maßnahmen des äußeren und inne- ren Blitzschutzes verhindert werden.
5.26 Sicherheits- und Notbeleuchtung
An allen Ausgängen und Türen, die im Zuge von Rettungswegen liegen, ist durch hinterleuchtete Schilder auf die Ausgänge hinzuweisen. Im Übrigen sind Rettungswege durch hinterleuchtete Richtungspfeile zu kennzeichnen.
Alle notwendigen Treppenräume und die notwendigen Flure des Gebäudes sind mit Sicherheitsbeleuchtung auszustatten.
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In den Fluren der Nutzungseinheiten werden hinterleuchtete Pfeile bei Rich- tungswechseln der Flure und an den Türen zu Treppenräumen bzw. zu be- nachbarten Nutzungseinheiten vorgesehen.
Im 3. und 4. Obergeschoss des Hauses 5 werden die Seminar- und Schulungs- räume mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet.
Die Technikräume der Bauwerke erhalten eine Sicherheitsbeleuchtung.
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6 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ
6.1 Brandschutzordnung nach DIN 14096
Es ist eine aktuelle Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 an- zufertigen und dem Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz zur Abstim- mung vorzulegen.
6.2 Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
An zentralen Stellen des Gebäudekomplexes werden Flucht- und Rettungs- pläne angeordnet. Aus diesen Plänen sind der Verlauf der Rettungswege, Not- ausgänge und alle Selbsthilfeeinrichtungen, wie z. B. tragbare Feuerlöscher etc., ersichtlich.
6.3 Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
Die Flucht- und Rettungswege sind mit hinterleuchteten Piktogrammen aus- zustatten. Die Fluchtwegbeschilderung ist entweder an die vorhandene Si- cherheitsstromversorgung anzuschließen oder mit Einzelbatterieleuchten auszustatten.
6.4 Bereitstellung von Kleinlöschgeräten
Feuerlöscher sind nach Art und Umfang der Brandgefährdung sowie der Größe des zu schützenden Bereichs in ausreichender Zahl bereitzustellen. Grundlage der Bemessung ist die ASR A2.2. Dies gilt für den gesamten Ver- waltungskomplex.
Die Feuerlöscheinrichtungen sind mit dem entsprechenden Brandschutz- zeichen zu kennzeichnen (max. Abstand ≤ 20 m).
6.5 Hinweis auf die Ausbildung des Personals
Jährliche Unterweisungen der Beschäftigten über den Inhalt der Brand- schutzordnung sind erforderlich.
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7 ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ
7.1 Löschwasserversorgung und -rückhaltung
Die Gemeinden haben den allgemeinen örtlichen Verhältnissen entsprechend im Rahmen des sogenannten Grundschutzes eine ausreichende Löschwasser- versorgung sicherzustellen.
Als Grundschutz ergibt sich für das Verwaltungsgebäude ein Löschwasserbe- darf von 96 m³/h; das entspricht einem Bedarf von 1.600 l/min über einen Zeit- raum von zwei Stunden.
Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung dürfen alle ständig einsatzberei- ten Wasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m angerechnet werden. Sie sind vorhanden und im Feuerwehrplan gekennzeichnet. Die für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Löschwasserversorgung ist sichergestellt.
Aufgrund der früheren Nutzung der Gebäude als Erstaufnahmeeinrichtung ist die Löschwasserversorgung durch die Hydranten im öffentlichen Straßenbe- reich gesichert und dokumentiert.
7.2 Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Für die Liegenschaft sind dem Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz aktu- elle Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 zur Verfügung zu stellen.
7.3 Flächen für die Feuerwehr
Das Grundstück verfügt über ausreichende Bewegungsflächen auf den öf- fentlichen Straßen und den Zufahrten und Fahrstraßen des Innenhofs.
7.4 Einrichtung eines Feuerwehrschlüsseldepots
Für das Gebäude ist ein Feuerwehrschlüsseldepot vorhanden (Pfortenge- bäude).
7.5 Stärke und Ausstattung der zuständigen Feuerwehr
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Gießen ist aufgrund der vorhandenen Mann- schaftsstärke und der technischen Ausstattung in der Lage die erforderlichen Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung zu erfüllen.
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 52 von 54 zum Brandschutzkonzept
8 UMSETZUNG DES BRANDSCHUTZKONZEPTES
8.1 Überprüfung und Wartung sicherheitstechnischer Einrichtungen
Sicherheitstechnische Anlagen sind beim Einbau zu prüfen. Es ist zu kontrol- lieren, ob die Anlagen in allen Einzelheiten dem Zulassungsbescheid entspre- chen und ob der Einbau entsprechend den Angaben des Zulassungsbeschei- des erfolgte. Außerdem ist darauf zu achten, ob die Anlagen (z.B. Türab- schlüsse), wie im Brauchbarkeitsnachweis angegeben, gekennzeichnet sind.
Der Gebäudebetreiber muss für jede installierte brandschutztechnische An- lage im Besitz der entsprechenden Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungs- bescheide) sein. Nur so können bei später eventuell auftretenden Fragen schnelle und einfache Antworten getroffen werden.
Des Weiteren ist der Betreiber verpflichtet die sicherheitstechnischen Einrich- tungen in seinem Gebäude entsprechend den Herstellervorschriften zu war- ten oder warten zu lassen.
Anlagen nach TPrüfV § 2 Abs. 1 sind auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicher- heit bei Inbetriebnahme und danach wiederkehrend innerhalb festgesetzter Fristen durch Sachverständige zu überprüfen.
8.2 Notwendige Dokumentation
Durchgeführte Wartungen und Kontrollen sollten zur Entlastung der zustän- digen Verantwortlichen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
8.3 Verantwortlichkeit im Betrieb
Grundsätzlich liegt die Verantwortlichkeit beim Betreiber der baulichen An- lage. Er hat die erforderlichen Maßnahmen festzulegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sichern und zu verbessern. Hierzu gehört auch der Brandschutz.
8.4 Brandschutz während der Bauzeit
Bei allen Arbeiten zur Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Ände- rung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vor- bereitenden und abschließenden Arbeiten ist der Brandschutz zu beachten (HBO § 3).
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 53 von 54 zum Brandschutzkonzept
Folgende Punkte sind im Rahmen von Baumaßnahmen zu berücksichtigen:
-
Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege
-
Absichern und Abgrenzen der Baustelle
-
Brandlasten geringhalten (Abfälle regelmäßig entsorgen)
-
Abfälle regelmäßig entsorgen
-
Bereitstellung von Mittel zur Brandbekämpfung
-
Gewährleistung der Brandmeldung ggf. Feuerwehr im Vorfeld informie- ren Das Merkblatt zur Schadensverhütung des VdS 2021 „Brandschutz bei Bauar- beiten” liefert hierzu Hinweise.
8.5 Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes bei Nutzungsänderung
Das vorliegende Brandschutzkonzept ist nur für die beschriebene bauliche Anlage gültig. Sollten bauliche Veränderungen oder Umnutzungen von Ge- bäudebereichen erfolgen, ist das Brandschutzkonzept zu überprüfen und ggf. anzupassen.
8.6 Abweichungen / Erleichterungen
Das vorliegende Brandschutzkonzept beinhaltet Bewertungen zu Abweichun- gen gegenüber den baurechtlichen Vorschriften. Es handelt sich dabei um Er- leichterungen im Sinne der HBO § 53. Nachfolgend dazu die entsprechenden Textverweise zu den Beschreibungen und Bewertungen in tabellarischer Zusammenfassung:
| Nr. | Erleichterung | Textabschnitt im BSK | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Erleichterung 1 in Bezug auf Rettungswege durch Nutzungseinheiten (HBO §36) | Abs.5.2 Seite 24 | ||||||
| 2 | Erleichterung 2 in Bezug auf das Tragwerk des 4.Obergeschosses (HBO §30) | Abs.5.3 Seite 29 | ||||||
| 3 | Erleichterung 3 in Bezug auf das Tragwerk der Verbindungsbauwerke (HBO §30) | Abs. 5.3 Seite 30 | ||||||
| 4 | Erleichterung 4 Verzicht auf innere Brand- wände (HBO §33) | Abs. 5.11 Seite 33 | ||||||
| 5 | Erleichterung 5 Verzicht auf Feuerwiderstand der Treppenläufe (HBO §37) | Abs. 5.12 Seite 36 | ||||||
| 6 | Erleichterung 6 Verzicht auf mechanischen Wi- derstand der Treppenraumwände (HBO §38) | Abs. 5.13 Seite 39 | ||||||
| 7 | Erleichterung 7 Verzicht auf notwendige Flure in Nutzungseinheiten (HBO §39) | Abs. 5.14 Seite 40 |
Verwaltungsgebäude LBIH Niederlassung Mitte, Meisenbornweg, 35398 Gießen Seite 54 von 54 zum Brandschutzkonzept
8.7 Zusammenfassung
Das vorliegende Brandschutzkonzept zeigt die baulichen Maßnahmen auf, die für die brandschutztechnische Beurteilung des Verwaltungsgebäudes des LBIH unter Berücksichtigung der Nutzung erforderlich sind.
Mit der Voraussetzung, dass die in diesem Konzept genannten Grundlagen er- füllt sind bzw. erfüllt werden, bestehen gegen die Nutzung der baulichen An- lage keine Bedenken.
Das vorliegende Konzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Be- rücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der ange- führten Literatur ohne Ansehen der Person des Auftraggebers angefertigt.
Das Brandschutzkonzept ist geistiges Eigentum der Autoren und darf ohne de- ren Zustimmung keinen weiteren Empfängern zur Verfügung gestellt werden.
Eine Vervielfältigung (auch auszugsweise) ist ohne Zustimmung der Autoren nicht zulässig. Gültig sind nur die Original-Ausfertigungen.
Aufgestellt: im November 2022
ANLAGE 1 Grundrisspläne zum Brandschutzkonzept (BK1 – BK8),
Brandabschnitt 3
05 WC Kind/ Wickelraum 6.6 m² 08 021 Fahrrradkeller 07 0 P 7 1 . u 8 0 m m i ² 0 L 1 a 1 9 g 1 .5 e r m² 021 0 L 9 a 2 .1 g 0 e m r ² 0 R d 2 1 3 e a r 0 . u 8 S m t m il ² le f V e e u r e g r l b a e su st n ä g ndige f V e e u r e g r l b a e su st n ä g ndige 0 S t 9 e a 1 . c 5 n 7 h i m t n ä i ² k r- 0 P k 1 1 a l 7 a 8 m . n 5 - m m e ² r 0 P k 4 1 a l 5 a 9 m . n 3 - m m e ² r 0 A 1 2 4 rc 0 .3 h i m v ² T 1 e 4 c .1 h n m ik ² /ELT 0 I 1 T 1 6 - 0 S .6 e r m ve ² r 0 S 4 p 9 4 o .6 rt m ra ² um 29.8 m² 03 F 2 a 9 h .4 rr m ra ² dkeller T 1 r 0 e . p 4 p m e ² Lager 024 Flur 10.7 m² 023 Flur 26.1 m² 0 M 3 9 6 ö .2 b e m lla ² ger 0 F 2 l 2 9 u 4 . r 1 m² 0 C D 1 1 2 o a 2 . n t 7 e t n a m s in c ² e h r utz 0 L 6 a 1 .7 g 3 e m r ² 0 F 6 l 1 . u 2 7 r m² 0 U W 5 2 . m 5 C 3 k 0 7 m H l 1 . . 9 ² / 8 m Fl ² ur 0 U W 1 2 1 m C 2 .3 k D l m ./ ² 0 E Z l i 1 t m 1 e m rn e -K r ind- 0 F 3 l 1 6 u 5 . r 1 m² P A 4. 1 u 4 f z m u ² g T T 2 0 R 8 1 . R 8 m² ep m a R ep m a R 0 S t 9 e a 1 . c 6 n 6 h i m t n ä i ² k r- 0 F 1 0 L 1 l 2 2 u a 1 7 2 . g r 5 7 .7 e m r m ² ² 0 H 1 1 4 e 4 . i 1 zu m n G g ² i s tt t e e r ch 0 L 3 n a 1 3 ik g 3 .7 e r m² Gitter 0 A k 2 1 l 9 r F e 1 b 2 . l i 8 0 u e d . i r u 9 m ts n m - ² g ² 0 A k 1 1 l 6 r e b 1 . i 0 e d i u m ts n - ² g 0 P 4 2 u .4 5 m m i ² 0 B D 1 6 e 3 u h . s 9 . c h W m e C ² / 0 U D 1 5 4 m u . 9 k H l . m / ² 19.6 m 0 U D 1 4 ² 5 m u . 4 k D l . m / ² 0 F 2 a 2 9 h .1 rr m ra ² dkeller 0 F 2 a 1 9 h .0 rr m ra ² dkeller A 4. u 2 f z m u ² g 23.4 m² 015 Flur T01 15.5 m² TRR 24.7 m²
Stufe h= 15 cm
T01 TRR 26.3 m² P1 Aufzug 2.3 m²
06 Technik RDA 44.3 m²
07 Flur 11.1 m²
05 Archiv FiCo 106.5 m² 1 ttinhcsbadnarB Grundriss Kellergeschoss
Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2
59.6 04 03 9.3 WC H WC D 10.6 m² 8.3 m² 07 0 So 1 z 9 ialraum 09 08 S 2 e 1 r . v 7 e m rr ² aum 0 E 1 - 6 4 T .9 ec m hn ² ik Reinigungs- Sanitäts- Pumi kräfte raum 7.6 m² 13.8 m² 21.5 m² 01 Sozialraum 164.9 m² 012 Eltern-Kind- 014 Zimmer Lager 20.0 m² 013 15.4 m² HLS-Techn. 10.4 m² 024 Eingang 08 1.7 m² Heizungs- technik/ Haus 2 Haus 3 Fernwärme 44.5 m²
02 E-Technik 4.0 m² 01 Gastechnik 10.2 m²
03 Lager IT-Material 17.5 m²
04 Archiv P+O 35.3 m²
12.6
Haus 5 9.14 2.31 5.1 54.4
DSS 30-S 30 30 30 90 S 30 30-S 30
30
014 30 Technik 34.6 m²
30-S
30-S
30
N
Flächendeckende Brandmeldeanlage K1
Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept.
Legende
12.6 7.7
dicht- und selbst- Projekt: Brandwand Technikräume Überströmöffnung DSS schließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 rauchdichter und selbst- RDA Zuluftöffnung/ feuerbeständige Wand Rettungsweg 35398 Gießen S schließender Abschluss mit Zuluftventilator feuerbeständiger, dicht- und Bauherr: Wand in Bauart einer Brandwand 90 selbstschließender Abschluss geschlossener Schacht LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen feuerhemmender, rauchdichter mit Deckenschott notwendiger Flur 30-S und selbstschließender Abschluss Darstellung: feuerhemmender, dicht- und offener Schacht Brandschutzplan notwendiger Treppenraum / Treppe 30 selbstschließender Abschluss ohne Schott Kellergeschoss gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK1
Grundriss Erdgeschoss Brandabschnitt 3
Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2
57.0
5 6 WC D WC H 11.8 m² 10.9 m² 30 1 B 1 3 4 ü . r 6 o m² 2 B 1 2 4 ü . r 6 o m² 2 B r 3 a 6 7 e u . s 0 m p r m ec ² hungs- 1 B 24 ü . r 8 o m² 2 B 15 ü . r 4 o m² 3 B 14 ü . r 8 o m² 4 B 24 ü . r 3 o m² 1 K C 2 9 5 o o . p f 3 f i e e m e re p ² r o / int 7 B 14 ü . r 4 o m² 8 B 15 ü . r 8 o m² 9 B 24 ü . r 6 o m² f V e e u r e g r l b a e su st n ä g ndige 1 B 2 4 9 ü . r 2 o m² 1 B 1 5 8 ü . r 3 o m² 1 B 1 6 5 ü . r 5 o m² 1 B 1 7 5 ü . r 7 o m² 1 B 3 8 1 ü . r 4 o m² K C 1 o 9 o p . f 4 f i e e m e re p ² r o / int 1 B 3 9 1 ü . r 7 o m² 2 B 1 0 5 ü . r 6 o m² 2 B 1 1 5 ü . r 4 o m² 32 2 B 1 2 5 ü . r 3 o m² 2 B 1 3 5 ü . r 7 o m² 2 B 1 4 6 ü . r 0 o m² 3 F 1 l 2 u . r 9 m² Flur 12 31 41.6 m² Büro 14.6 m² 2 Fl 0 ur 2 Fl 1 ur 1 Flur Rampe F 6 l 2 u . r 9 m² 1 B 1 1 4 ü . r 7 o m² 2 Fl 7 ur 1 P r 2 a 6 3 o u . s 9 m tv m er ² teil- 2 F 2 l 4 1 u . r 4 m² 2 W 2 5 5 a .6 rt e m z ² one 90 1 B 1 - 8 6 ü S . r 6 o m² 1 B 1 7 5 ü . r 3 o m² 1 B 1 6 5 ü . r 5 o m 5 ² 2.9 m² 1 B 1 5 5 ü . r 4 o m² 1 B 1 4 6 ü . r 3 o m² P A 4. 1 u 4 f z m u ² g 1 B 2 3 3 ü . r 7 o m² 1 B 1 2 5 ü . r 6 o m² 1 B 1 2 1 5 ü 3 . r . 2 5 o m m ² ² 2 B 1 4 0 ü . r 6 o m² 24.7 m² 1 B 3 3 0 ü . r 4 o m² 1 B 1 2 5 ü . r 1 o m² 1 B 1 1 5 ü . r 1 o m² 1 B 1 0 5 ü . r 1 o m² 9 B 16 ü . r 6 o m² 8 B 16 ü . r 8 o m² T T 1 0 R 8 1 R .6 m² 5 B 16 ü . r 7 o m² 4 B 15 ü . r 0 o m² 3 B 14 ü . r 9 o m² 2 B 14 ü . r 8 o m² 1 B 30 ü . r 6 o m² 2 T 1 r 0 e . p 4 p m e ² 1 A 4. u 2 f z m u ² g 10 47.5 m² T01 1 B 4 ü . r 6 o m² 1 TR 8. R 9 m² NE 3: 7 WC D 6 WC H 616 m² 8.6 m² 6.8 m² 17 NE 2: Büro 9 14.0 m² 474 m² Büro 11.7 m² Haus 2 Haus 3 8 WC D 18 7.8 m² Büro NE 1: 17.4 m² 517 m² 7 nitt 1 W 7.2 C m H ² h bsc P1 d a 6 Aufzug a n Kopierer/ 2.3 m² Br Coffeepoint T01 16.8 m² TRR Treppenraum mit 19.2 m² RDA-Anlage
5 Büro 19 15.0 m² Büro 14.0 m²
4 Büro 20 14.7 m² Büro 14.0 m²
3 21 Büro Büro 14.9 m² 14.0 m²
15 2 Flur Büro 23.0 m² 14.9 m² 22-23 Büro 29.1 m² 1 Büro 14.2 m²
12.6 7.8
Haus 5 9.14 5.1 54.4
9.3
7 .2 1 2.31 feuer- 30-S 30-S 30-S 30-S h V e e m rg m la e s n u d n e g feuer- hemmende Verglasung
feuer- hemmende 30-S Verglasung
S
N
Flächendeckende Brandmeldeanlage K1
Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept.
Legende
feuerbeständiger, rauchdichter Projekt: Brandwand 90-S und selbstschließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 feuerhemmender, rauchdichter feuerbeständige Wand 35398 Gießen 30-S und selbstschließender Abschluss feuerhemmender, dicht- und Bauherr: Wand in Bauart einer Brandwand 30 selbstschließender Abschluss geschlossener Schacht LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen rauchdichter und selbstschließender mit Deckenschott notwendiger Treppenraum / Treppe S Abschluss Darstellung: offener Schacht Brandschutzplan Rettungsweg Nutzungseinheiten ohne Schott Erdgeschoss
gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK2
Brandabschnitt 3
Brandabschnitt 1
105 106 WC D WC H 11.8 m² 10.9 m² 126 1 B 1 1 4 ü 3 . r 6 o m² 1 B r 3 a 2 6 e u 5 . s 0 m p r m ec ² hungs- 1 B 1 0 6 ü 1 . r 7 o m² 1 B 2 0 3 ü 2 . r 3 o m² 1 B 1 0 4 ü 3 . r 8 o m² 1 B 2 0 4 ü 4 . r 3 o m² 1 K C 2 1 5 o o 9 . p f 3 f i e e m e re p ² r o / int 1 B 1 0 4 ü 7 . r 8 o m² 1 B 1 0 5 ü 8 . r 2 o m² 1 B 2 0 4 ü 9 . r 6 o m² f V e e u r e g r l b a e su st n ä g ndige 1 B 3 1 1 ü 4 . r 8 o m² 1 B 1 1 5 ü 5 . r 7 o m² 1 B 1 1 5 ü 6 . r 5 o m² 1 B 1 1 5 ü 7 . r 7 o m² 1 B 1 1 6 ü 8 . r 6 o m² 1 B 1 1 4 ü 9 . r 2 o m² K C 1 o 8 o p . f 6 f i e e m e re p ² r o / int 1 B 3 2 1 ü 0 . r 7 o m² 1 B 1 2 5 ü 1 . r 6 o m² 1 B 1 2 5 ü 2 . r 5 o m² 128 1 B 1 2 5 ü 3 . r 6 o m² 1 B 1 2 4 ü 4 . r 8 o m² 1 B 1 2 6 ü 5 . r 4 o m² 1 F 1 l 0 2 u 3 . r 5 m² Flur 127 41.7 m² 1 Fl 2 u 0 r 1 Fl 2 u 1 r 1 Fl 0 u 1 r Rampe F 6 l 3 u . r 7 m² 1 B 1 1 4 ü 1 . r 7 o m² 1 F 2 l 2 2 u 4 . r 2 m² 1 W 2 2 5 a 6 .6 rt e m z ² one 1 B 1 1 6 ü 8 . r 6 o m² 1 B 1 1 5 ü 7 . r 3 o m² 1 B 1 1 5 ü 6 . r 5 o m 5 ² 3.3 m² 1 B 1 1 5 ü 5 . r 4 o m² 1 B 1 1 6 ü 4 . r 3 o m² P A 4. 1 u 4 f z m u ² g 1 B 2 1 3 ü 3 . r 7 o m² 1 B 1 1 5 ü 2 . r 6 o m² 1 B 1 1 5 ü 1 . r 2 o m² 23.5 m² 1 B 2 1 4 ü 0 . r 6 o m² 24.6 m² 1 B 3 1 0 ü 3 . r 3 o m² 1 B 1 1 4 ü 2 . r 4 o m² 1 B 1 1 5 ü 1 . r 0 o m² 1 B 1 1 5 ü 0 . r 1 o m² 1 B 1 0 6 ü 9 . r 5 o m² 1 B 1 0 6 ü 8 . r 4 o m² T T 1 0 R 8 1 R .0 m² 1 B 1 0 6 ü 5 . r 6 o m² 1 B 1 0 5 ü 4 . r 0 o m² 1 B 1 0 4 ü 3 . r 9 o m² 1 B 1 0 4 ü 2 . r 4 o m² 1 B 3 0 0 ü 1 . r 6 o m² 1 T 1 r 0 0 e 2 . p 4 p m e ² 1 A 4 0 . u 0 1 f z m u ² g 110 T01 B 14 ü . r 6 o m² T 1 R 8. R 9 m² NE 3: 1 W 0 C 7 D 1 W 0 C 6 H 1 Fl 2 u 7 r 117 NE 2: 594 m² 8.6 m² 6.0 m² 109 48.6 m² B 14 ü . r 0 o m² 460 m² Büro 11.7 m²
118 Büro NE 1: 17.4 m² 517 m² 107 WC H 7.2 m²
P1 106 Aufzug Kopierer/ 2.3 m² Treppenraum mit Coffeepoint RDA-Anlage T01 16.8 m² TRR 19.2 m²
105 119 Büro Büro 18.9 m² 14.0 m²
103 121 Büro Büro 13.8 m² 14.4 m²
115 102 Flur 122 Büro 23.0 m² Büro 14.1 m² 13.8 m²
101 123 Büro Büro 14.9 m² 14.6 m² 1 ttinhcsbadnarB Grundriss 1. Obergeschoss
Brandabschnitt 2
59.7
114 Büro 21.3 m² 112 Büro 14.6 m² 90-S 116 Büro 23.9 m²
N
Haus 2 Haus 3 108 WC D 7.8 m²
120 104 Büro Büro 13.4 m² 12.8 m²
Haus 5 9.14 2.31 5.1 54.4
9.3
7 .2 1
feuer- 30-S 30-S 30-S 30-S h V e e m rg m la e s n u d n e g feuer- hemmende Verglasung
feuer- hemmende 30-S Verglasung
S
Flächendeckende Brandmeldeanlage K1
Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept.
12.6 7.8 Legende
feuerbeständiger, rauchdichter Projekt: Brandwand 90-S und selbstschließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 feuerhemmender, rauchdichter feuerbeständige Wand 35398 Gießen 30-S und selbstschließender Abschluss feuerhemmender, dicht- und Bauherr: Wand in Bauart einer Brandwand 30 selbstschließender Abschluss geschlossener Schacht LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen rauchdichter und selbstschließender mit Deckenschott notwendiger Treppenraum / Treppe S Abschluss Darstellung: offener Schacht Brandschutzplan Rettungsweg Nutzungseinheiten ohne Schott 1. Obergeschoss
gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK3
205 206 WC D WC H 11.8 m² 10.9 m² 224 2 B 1 1 4 ü 3 . r 6 o m² 2 B r 3 a 2 3 e u 5 . s 7 m p r m ec ² hungs- 2 B 2 0 4 ü 1 . r 8 o m² 2 B 1 0 5 ü 2 . r 4 o m² 2 B 1 0 4 ü 3 . r 8 o m² 2 B 2 0 4 ü 4 . r 3 o m² 2 K C 2 1 5 o o 9 . p f 3 f i e e m e re p ² r o / int 2 B 1 0 4 ü 7 . r 4 o m² 2 B 1 0 4 ü 8 . r 9 o m² 2 B 2 0 4 ü 9 . r 5 o m² 2 B 3 1 1 ü 4 . r 8 o m² 2 B 1 1 5 ü 5 . r 7 o m² 2 B 1 1 5 ü 6 . r 5 o m² 2 B 1 1 5 ü 7 . r 7 o m² 2 B 3 1 1 ü 8 . r 4 o m² K C 1 o 9 o p . f 4 f i e e m e re p ² r o / int 2 B 3 1 1 ü 9 . r 8 o m² 2 B 1 2 5 ü 0 . r 6 o m² 2 B 1 2 5 ü 1 . r 6 o m² 226 2 B 1 2 5 ü 2 . r 5 o m² 2 B 3 2 1 ü 3 . r 8 o m² 2 F 1 l 0 2 u 3 . r 5 m² Flur 225 41.7 m² 2 Fl 2 u 0 r 2 Fl 2 u 1 r 2 Fl 0 u 1 r Rampe F 6 l 3 u . r 7 m² 2 B 1 1 4 ü 1 . r 8 o m² 2 F 2 l 2 1 u 4 . r 4 m² 2 W 2 2 5 a 6 .7 rt e m z ² one 2 B 1 1 6 ü 8 . r 6 o m² 2 B 1 1 5 ü 7 . r 3 o m² 2 B 1 1 5 ü 6 . r 4 o m 5 ² 2.9 m² 2 B 1 1 5 ü 5 . r 2 o m² 2 B 1 1 6 ü 4 . r 4 o m² P A 4. 1 u 4 f z m u ² g 2 B 2 1 3 ü 3 . r 6 o m² 2 B 1 1 5 ü 2 . r 3 o m² 2 B 1 1 5 ü 1 . r 0 o m² 23.5 m 2 B 2 1 4 ² ü 0 . r 5 o m² 24.6 m² 2 B 3 1 0 ü 3 . r 2 o m² 2 B 1 1 5 ü 2 . r 0 o m² 2 B 1 1 4 ü 1 . r 6 o m² 2 B 1 1 4 ü 0 . r 7 o m² 2 B 1 0 6 ü 9 . r 4 o m² 2 B 1 0 6 ü 8 . r 0 o m² T T 1 0 R 8 1 R .0 m² 2 B 1 0 7 ü 5 . r 0 o m² 2 B 1 0 5 ü 4 . r 0 o m² 2 B 1 0 4 ü 3 . r 5 o m² 2 B 1 0 4 ü 2 . r 8 o m² 2 B 3 0 0 ü 1 . r 4 o m² 2 T 1 r 0 0 e 2 . p 4 p m e ² 2 A 4 0 . u 0 1 f z m u ² g T01 TRR 18.9 m² 207 206 NE 3: WC D WC H 227 594 m² 8.6 m² 6.0 m² Flur 217 NE 2: 48.3 m² Büro 460 m² 14.0 m²
208 WC D 218 7.8 m² Büro 17.4 m² 207 WC H 7.2 m²
P1 206 Aufzug Kopierer/ 2.3 m² Treppenraum mit Coffeepoint RDA-Anlage T01 17.0 m² TRR 19.2 m²
205 219 Büro Büro 18.9 m² 14.0 m²
2103 221 Büro Büro 13.9 m² 14.4 m²
215 Flur 23.0 m²
201 Büro 14.9 m² 1 ttinhcsbadnarB Grundriss 2. Obergeschoss Brandabschnitt 3
Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2
59.7
214 feuerbeständige Büro Verglasung 22.4 m² 212 Büro 14.6 m² 90-S 216 Büro 23.9 m²
210 Büro 14.6 m²
209 Büro 11.7 m² Haus 2 Haus 3
NE 1: 517 m²
220 204 Büro Büro 13.4 m² 12.8 m²
N
202 222 Büro Büro 14.1 m² 13.8 m²
223 Büro 14.4 m²
Haus 5 9.14 2.31 5.1
7 .2 1
feuer- 30-S 30-S 30-S 30-S h V e e m rg m la e s n u d n e g feuer- hemmende Verglasung
feuer- hemmende 30-S Verglasung
S
Flächendeckende Brandmeldeanlage K1
Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept.
Legende
12.6 7.8
feuerbeständiger, rauchdichter Projekt: Brandwand 90-S und selbstschließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 feuerhemmender, rauchdichter feuerbeständige Wand 35398 Gießen 30-S und selbstschließender Abschluss feuerhemmender, dicht- und Bauherr: Wand in Bauart einer Brandwand 30 selbstschließender Abschluss geschlossener Schacht LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen rauchdichter und selbstschließender mit Deckenschott notwendiger Treppenraum / Treppe S Abschluss Darstellung: offener Schacht Brandschutzplan Rettungsweg Nutzungseinheiten ohne Schott 2. Obergeschoss
gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK4
| Grundriss 3. Obergeschoss 12.6 5.0 Brandüberschlag 309 310 feuerbeständige Schulungs- 312 Schulungs- Decke Dachaufsicht raum Flur raum Haus 3 42 Personen 21.2 m² 51 Personen 43.9 m² 59.3 m² Dachaufsicht Haus 2 S 308 Teeküche 14.0 m² 307 WC Beh. Haus 2 Haus 3 11.8 m² 311 306 Foyer WC D 43.0 m² 8.7 m² 305 WC H 8.8 m² 9.14 P1 Aufzug 304 2.3 m² Treppenraum mit Aufenthalts- RDA-Anlage zone T01 feuer- hemmende 30-S Verglasung 19.9 m² TRR 28.9 m² 302 303 313 IT-Schulung IT-Schulung Flur 13 Personen 13 Personen 11.6 m² 31.5 m² 31.3 m² S N 301 Seminarraum max. 70 Personen 97.4 m² Flächendeckende Brandmeldeanlage K1 Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept. Haus 5 Legende Projekt: feuerbeständige Wand Rettungsweg LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 feuerbeständige Decke Wand in Bauart einer Brandwand 35398 Gießen Brandüberschlag feuerhemmender, rauchdichter Bauherr: feuerhemmende Wand 30-S und selbstschließender Abschluss geschlossener Schacht LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen rauchdichter und selbstschließender mit Deckenschott notwendiger Treppenraum / Treppe S Abschluss Darstellung: offener Schacht Brandschutzplan notwendiger Flur ohne Schott 3. Obergeschoss gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.: BK5 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Projekt: LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 35398 Gießen | ||||
| Bauherr: LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen | ||||
| Darstellung: Brandschutzplan 3. Obergeschoss | ||||
| gezeichnet: | Projekt Nr.: | Plan Nr.: BK5 |
| 309 Schulungs- raum 42 Personen 43.9 m² | 312 Flur 21.2 m² S | |||
|---|---|---|---|---|
| 308 Teeküche 14.0 m² | ||||
| 307 WC Beh. 11.8 m² |
| euer- hemme Verglas | P1 Aufzug 2.3 m² T01 TRR 28.9 m² | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| nde ung | |||||
| 303 IT-Schulung 13 Personen 31.3 m² | |||||
| S 301 Seminarraum max. 70 Personen 97.4 m² |
Grundriss 4. Obergeschoss
12.6
5.0 Brandüberschlag feuerbeständige Decke Dachaufsicht Haus 3 401 Dachaufsicht Seminarraum Haus 2 189.5 m²
Bestuhlungs- varianten- siehe Grundriss- ausschnitte
Haus 2 Haus 3
402 403 Nebenraum Stuhllager 15.1 m² 14.2 m² 401 401 401 Seminarraum Seminarraum Seminarraum 189.5 m² 189.5 m² 189.5 m² 4 W 0 C 7 D P1 192 Plätze 72 Plätze 34-38 Plätze 8.0 m² Aufzug 2.3 m² Treppenraum mit 408 RDA-Anlage WC H T01 7.0 m² TRR 33.8 m²
405 406 Teeküche Stuhllager 14.2 m² 12.7 m²
404 Seminarraum max. 64 Pers. 78.9 m²
N
Grundriss 4. Obergeschoss - Grundriss 4. Obergeschoss - Grundriss 4. Obergeschoss - 409 Technik Bestuhlungsvariante 1, Vortrag Bestuhlungsvariante 2, Seminar Bestuhlungsvariante 2, Konferenz 73.8 m²
Haus 5 9.14 30-S
DSS
30-S
30-S
Flächendeckende Brandmeldeanlage K1
Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept.
Legende
feuerhemmender, rauchdichter Projekt: feuerbeständige Wand 30-S und selbstschließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 Wand in Bauart einer Brandwand dicht- und selbstschließender Abschluss 35398 Gießen DSS
Bauherr: notwendiger Treppenraum / Treppe LBIH Hessen Niederlassung Mitte geschlossener Schacht Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen mit Deckenschott Rettungsweg Darstellung: feuerbeständige Decke offener Schacht Brandschutzplan Brandüberschlag ohne Schott 4. Obergeschoss gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK6
| Grundriss 5. Obergeschoss 12.6 Dachaufsicht Haus 3 Dachaufsicht Haus 2 Luftraum 401 Seminarraum Haus 2 Haus 3 Klappe 30 )netnu 9.14 egidnätsebreuef ekcedretnU + nebo 30 30 501 502 Technik/ Vorr. AMR nov( 7.8 m² 14.7 m² Einschub- Unterdecke t fe re u p e p r- e ohne hemmend Klappe Brandschutz 30 Unterdecke Seminarraum 404 (da 6 Lüftungstrassen den Dachraum queren) N Luftraum 409 Technik Flächendeckende Brandmeldeanlage K1 Haus 5 Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept. Legende feuerhemmender, dicht- und Projekt: feuerbeständige Wand 30 selbstschließender Abschluss LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 Stb.-Decke 35398 Gießen Unterdecke Bauherr: ohne Brandschutz LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen Darstellung: offener Schacht Brandschutzplan ohne Schott 5. Obergeschoss gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.: BK7 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Projekt: LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Meisenbornweg 9-27 35398 Gießen | ||||
| Bauherr: LBIH Hessen Niederlassung Mitte Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen | ||||
| Darstellung: Brandschutzplan 5. Obergeschoss | ||||
| gezeichnet: | Projekt Nr.: | Plan Nr.: BK7 |
Grundriss Erdgeschoss F2 13 B 14 ü . r 6 o m² 1 B 4 üro 2 B 6 esprechungs- 1 Büro 22.6 m² raum 24.8 m² 37.0 m²
12 Büro 14.6 m² 24 Flur 21.4 m² 11 25 B 14 ü . r 7 o m² 1 P 6 ostverteil- W 25 a .6 rt e m z ² one 18 Büro 27 raum 16.6 m² Flur 23.9 m² 10 47.5 m² Büro 14.6 m²
17 9 B 14 ü . r 0 o m² Haus 2 Büro 11.7 m² 8 WC D 18 7.8 m² Büro 17.4 m² 7 WC H 7.2 m² T3 P1 6 Aufzug F1 Kopierer/ 2.3 m² Coffeepoint T01 16.8 m² TRR T2 19.2 m² 5 Büro 19 15.0 m² Büro 14.0 m²
4 Büro 20 14.7 m² Büro 14.0 m²
3 21 Büro Büro 14.9 m² 14.0 m² 15 2 Flur Büro 23.0 m² 14.9 m² 22-23 Büro 29.1 m² 1 Büro 14.2 m²
12.6 7.8
Haus 5 9.14 Grundriss 1. Obergeschoss F4
113 B 14 ü . r 6 o m² 1 B 1 ü 4 ro 1 B 2 e 5 sprechungs- 1 B 0 ü 1 ro 21.3 m² raum 16.7 m² 36.0 m²
112 Büro 14.6 m² 124 Flur 22.2 m² 126 111 Wartezone Büro 25.6 m² 14.7 m² 116 118 Büro Büro 23.9 m² 16.6 m² 110 Büro 14.6 m² 127 Flur 117 109 48.6 m² B 14 ü . r 0 o m² Haus 2 Büro 11.7 m² 108 WC D 118 7.8 m² Büro 17.4 m² 107 WC H 7.2 m² P1 106 Aufzug F3 Kopierer/ 2.3 m² Coffeepoint T01 16.8 m² TRR 19.2 m²
105 119 Büro Büro 18.9 m² 14.0 m²
120 104 Büro Büro 13.4 m² 12.8 m²
103 121 Büro Büro 13.8 m² 115 14.4 m² Flur 23.0 m²
102 122 Büro Büro 14.1 m² 13.8 m²
101 123 Büro Büro 14.9 m² 14.6 m²
Haus 5 9.14 T5
T4
12.6 7.8
Grundriss 2. Obergeschoss F6 213 B 14 ü . r 6 o m² 2 B 1 ü 4 ro 2 B 2 e 5 sprechungs- 2 B 0 ü 1 ro 22.4 m² raum 24.8 m² 33.7 m²
212 Büro 14.6 m² 224 Flur 21.4 m² 211 226 Büro Wartezone 14.8 m² 216 25.7 m² 218 Büro Büro 23.9 m² 16.6 m² 210 Büro 14.6 m² 227 Flur 217 209 48.3 m² B 14 ü . r 0 o m² Haus 2 Büro 11.7 m² 208 WC D 218 7.8 m² Büro 17.4 m² 207 WC H 7.2 m² T7 P1 206 Aufzug F5 Kopierer/ 2.3 m² Coffeepoint T01 17.0 m² TRR T6 19.2 m² 205 219 Büro Büro 18.9 m² 14.0 m²
220 204 Büro Büro 13.4 m² 12.8 m² 2103 221 Büro Büro 13.9 m² 14.4 m² 215 202 Flur 222 Büro 23.0 m² Büro 14.1 m² 13.8 m²
201 223 Büro Büro 14.9 m² 14.4 m²
Haus 5 9.14 RA über 502 Dach Technik DG
4.OG 4 W 0 C 8 H T11 TRR1 F11
F7 304 T9 TRR1 Aufenthalt- 312 3.OG zone Flur
F5 206 T7 TRR1 Kopierer/ 227 2.OG Coffeepoint Flur F3 106 T5 TRR1 Kopierer/ 127 1.OG Coffeepoint Flur
F1 6 T3 TRR1 Kopierer/ 27 EG Coffeepoint Flur 01 F0 T1 TRR1 Gas- 15 UG technik Flur 2 Ventilatoren Schnitt Haus 5
Grundriss 4. Obergeschoss
RA über Dach
401 Seminarraum 189.5 m²
F12 F13 403 Stuhl- 402 lager Geräte- T13 14.2 m² lager 15.1 m² 407 W 8.0 C m D ² T12 P A 1 ufzug 2.3 m² 408 WC H T11T01 7.0 m² TRR F11 28.9 m² 405 T10 406 Teeküche Stuhllager 14.2 m² 12.7 m²
F9 F10 404 Seminarraum 78.9 m²
N
409 Technik 73.8 m²
12.6 7.8 12.6
Haus 5 9.14 Grundriss Kellergeschoss
010 Pumi 020 7.8 m² 011 0 So 1 z 9 ialraum L 9 a .1 g e m r ² 010 Lager Reinigungs- Raum 19.5 m² kräfte der Stille 13.8 m² 0 La 2 g 1 er 23.8 m² 10.7 m² 09 024 Möbellager Flur 018 Flur 36.2 m² 29.1 m² 7.9 m² 017 012 Flur 023 022 C D 12 o a . n t 7 e t n a m s in c ² e h r utz 0 L 6 a 1 .7 g 3 e m r ² 6.2 m² U W 5. m 5 C k m H l. ² / U W 11 m C .3 k D l m ./ ² 0 El 1 t 1 ern-Kind- Zimmer 23.4 m² 015 Flur 024 15.5 m² Eingang 08 1.7 m² Heizungs- technik/ Haus 2 Fernwärme 44.5 m² Stufe h= 15 cm 014a Technik 11.4 m² P1 02 Aufzug E-Technik 01 4.0 m² 2.3 m² Gas- technik T01 10.2 m² TRR 30.1 m²
03 Lager IT-Material 17.5 m² 06 Technik RDA 04 07 44.3 m² Archiv Flur P+O 5.2 m² 2 Ventilatoren (Redundanz) 35.3 m² Stromversorgung Sprinkler-Pumpen-Schaltung
05 Archiv FiCo 106.5 m²
12.6
Haus 5 9.14 Grundriss 3. Obergeschoss
F0
309 310 312 Schulungs- Schulungs- Flur raum raum 21.2 m² 43.9 m² 59.3 m²
308 Teeküche 14.0 m²
307 014 WC Beh. Server- 11.8 m² F8 raum 22.4 m² 311 306 Foyer WC D 43.0 m² 8.7 m² 305 WC H 8.8 m² P1 304 Aufzug F7 Aufent- 2.3 m² T1 haltszone 19.9 m² T01 TRR 28.9 m²
302 303 IT-Schulung IT-Schulung 31.5 m² 31.3 m² 313 Flur 11.6 m²
301 Seminarraum 97.4 m²
12.6 12.6 7.7 Haus 5 9.14
Planung Rauchdruckanlage (RDA)
a) Brandmeldeanlage löst automatisch oder durch Handauslöser aus. b) Die Hauseingangstür bleibt geschlossen (nicht verschlossen). c) Die automatische druckgeregelte Abströmöffnung im Treppenraum an höchster Stelle (Fassadenfenster) wird aktiviert. d) Die Abströmöffnung im vom Brand betroffenen Geschoss öffnet automatisch. Es sind zur Berücksichtigung ungünstiger Witterungsverhältnisse zwei Abströmöffnungen in verschiedenen Himmelsrichtungen der Fassade pro Geschoss vorgesehen. e) Der RDA-Ventilator läuft an und lässt die Außenluft in den TRR einströmen und sorgt für eine mittlere Geschwindigkeit von 2m/s an einer Tür. Die Bemessung des Zuluft-Volumenstromes der Zuluftanlage für die RDA muss mindestens 10.000 m³/h betragen. Der Nachweis dieser Luftmenge (= Außenluftvolumenstrom) ist bei geöffneter Druckentlastungsöffnung im Treppenraum (Spülbetrieb) zu führen. f) Der Drucksensor im Treppenraum in Verbindung mit der T9 Abströmöffnung an höchster Stelle sorgen für die geregelte Druckbelüftung des Treppenraums. Der Überdruck im Treppenraum darf bei geschlossenen Türen 15 Pa nicht unterschreiten. T8 Alle zuvor genannten Bedingungen müssen bei geschlossenen Türen erfüllt werden. g) Der Druckpegel im Treppenraum ist festgelegt (max. Türöffnungskraft 100 N) und ermöglicht die Öffnung von Türen in den Treppenraum an jeder Stelle. h) Die im RDA-Leitfaden empfohlene Bemessungsgrundlage für Sicherheitstreppenräume mit Vorräumen ist in der HVVTB nicht N gefordert und bleibt unberücksichtigt. i) Der Luftvolumenstrom ist so zu bemessen, dass bei einer geöffneten Treppenraumtür (Tür zum Brandgeschoss, nur ein Türflügel) sowie geöffneten Druckentlastungsöffnungen (Abströmöffnungen) im Brandgeschoss die Luft mit einer – bezogen auf den Türquerschnitt - mittleren Geschwindigkeit von mindestens 2 m/s vom Treppenraum in die Nutzungseinheit strömt. Die Hauseingangstür bleibt für die Auslegung geschlossen. j) Die Türen der beiden WCs Raum 407+408 im 4.OG sind für die Bemessung des Luftvolumenstromes der RDA-Anlage zu vernachlässigen. Beide Räume haben verschlossene Fenster ohne Abströmung. Die Belüftung der beiden Räume erfolgt über eine Abluftanlage mit je 120m³/h. Die Zuluft wird über den Türanschnitt zugeführt. k) Die Leckage des Aufzugs im Treppenraum wird für die Auslegung des Luftvolumenstroms ebenfalls vernachlässigt. l) Die Zugangstür in den Treppenraum ist bei laufender RDA durch den Selbstschließer geschlossen (nicht verschlossen). Flüchtende Personen öffnen die Zugangstür (Hauseingang) zeitweise. Würde die Zugangstür aufgestellt und fixiert, könnte die RDA dem Druckabfall im TRR nicht dauerhaft entgegenwirken. m) Es sind keine Rauchauslöseeinrichtungen vorhanden, die die Druckbelüftungsanlage abschalten. n) Es sind 2 Ventilatoren als betriebsbereiten Ersatzgeräte vorgesehen. o) Die Komponenten der Druckbelüftungsanlage befinden sich in einem eigenständigen feuerbeständigen Raum. p) Es ist kein Notstromaggregat vorhanden. Der Funktionserhalt der Rauchdruckanlage im Haus 5 wird durch das öffentliche Stromnetz in Form der Sprinkler-Pumpen-Schaltung sichergestellt. q) Die Platzierung der Außenluftansaugung erfolgt über einen Lichtschacht. Es sind dazu bestehende Kellerfenster zu verschließen. r) Die Aufgaben der RDA sind nur für den Zeitraum der Selbstrettung der Nutzer erforderlich. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte (Hilfsfrist 10 Minuten) ist von der vollständigen Evakuierung des Gebäudes auszugehen.
Legende Die in dieser vorgelegten schematischen Darstellung der Rauchdruckanlage einschließlich der textlichen Vorgaben zur Bemessung der Anlage wurde mit dem Sachverständigen für Überströmöffnung Lüftungstechnik abgestimmt und findet seine Zustimmung. RDA Zuluftöffnung/ mit Zuluftventilator Treppenraum mit Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Brandschutzkonzept. Rauchdruck-Anlage (RDA)
Raum mit RDA Projekt: Flure innerhalb der LBIH, Verwaltungsgebäude 2, 3 + 5 Rauchdruck-Anlage (RDA) Meisenbornweg 9-27 35398 Gießen Brandwand (F90 A+M) Bauherr: LBIH Hessen Niederlassung Mitte feuerbeständige Wand (F90) Meisenbornweg 11-15, 35398 Gießen
Darstellung: Wand in Bauart einer Brandwand (F60 A+M) Brandschutzplan alle Geschosse und Schnitt, Haus 5, RDA feuerhemmende Wand (F30) gezeichnet: Projekt Nr.: Plan Nr.:
BK8