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INFORMATION WEGEN DER ERHEBUNG
PERSONENBEZOGENER DATEN NACH ART. 13
UND 14 DSGVO
Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (Max
Delbrück Center) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.
Grundsätzlich bewahren wir Verschwiegenheit über die bei unserer Aufgabenwahrnehmung
bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten.
Im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, an dem Sie teilnehmen, verarbeiten wir
Daten von Ihnen. Konkret geht es um Namen und dienstliche Kontaktdaten von
Ansprechpartnern und – soweit gefordert – von geplantem eingesetztem Personal. Wenn es
auf die fachliche Eignung des geplanten eingesetzten Personals ankommt, bitten wir zudem
um Informationen zum Lebenslauf (Abschlüsse, Referenzen). Zur Abfrage im
Gewerbezentralregister bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer
(s.u.) benötigen wir außerdem bei Angeboten natürlicher Personen das Geburts-datum, den
Geburtsnamen, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit.
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO
über die Verarbeitung Ihrer Daten.
Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Verantwortlichen
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Abteilung
Einkauf, Ro-bert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin; E-Mail: vergabestelle@mdc-berlin.de
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
Victoria Johnson; E-Mail: Datenschutz@mdc-berlin.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
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- Durchführung eines Vergabeverfahrens (Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Lit. c) DSGVO
i.V.m. haushalts-, fördermittel- und vergaberechtlichen Vorgaben; § 6 Art. 1 Lit. e)
DSGVO)
- Erfüllung eines Vertrages (Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Lit. b) DSGVO)
Empfänger personenbezogener Daten
Mitarbeiter des Max Delbrück Center, die mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens und
des Vertrages beschäftigt sind (Einkauf/Vergabestelle sowie gegebenenfalls Bedarfsträger
innerhalb des Max Delbrück Center). Beauftragte Dritte (z.B. Architektenbüros), die bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützend tätig werden. Das Max Delbrück Center
legt personenbezogene Daten zudem in folgenden Fällen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens offen:
Das Max Delbrück Center ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen
ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 46 Abs. 1 S. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterrichtet das MDC auf
Verlangen unterlegener Bieter dieselben unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang des Antrags, Information DSGVO S. 2
über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile
des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Das MDC informiert nach § 30 UVgO nach Beschränkten Ausschreibungen ohne
Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer
von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von EUR 25.000
ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite www.vergabekooperation.berlin. Diese Information
enthält mindestens auch den Namen des beauftragten Unternehmens. Soweit es sich um
eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu
anonymisieren.
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Im Bereich von EU-Vergabeverfahren muss das MDC nichtberücksichtigte Bieter im Rahmen
der Informationspflicht nach § 134 GWB über den Namen des Unternehmens informieren,
das den Zuschlag erhalten soll. Eine Information über das bezuschlagte Unternehmen enthält
außerdem die Bekannt-machung über den vergebenen Auftrag im Sinne des § 39 VgV.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten müssen solange gespeichert werden, wie die Vergabeakten
und Ver-träge aufbewahrt werden müssen, um eine Überprüfung der zweckgerechten
Mittelverwendung zu ermöglichen.
Rechte der betroffenen Person
Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den
Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der
personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob
die Daten noch zur Erfüllung der Auf-gaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der
Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten
zu widersprechen, so-fern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine
Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Es besteht das Recht, sich bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde, dem/der Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (www.daten-schutz-berlin), zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
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