Vertragserfüllungs-und-Mängelansprüchebürgschaft.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 15:31 (Europe/Berlin)

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(Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft)

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz des Auftragnehmers

und der Auftraggeber

Bezeichnung des Auftraggebers

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des AuftragsschreibensDatum
Maßnahme / Projekt, Gewerk / Leistungsbezeichnung und Arbeiten nach Art und Ort

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ein- schließlich der Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz und für die Erstattung von Überzah- lungen einschließlich Zinsen zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift des Bürgen

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

Betrag Euro Betrag in Worten Euro

an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürg- schaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschafts- vertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin- dend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschriften )tfahcsgrübehcürpsnalegnäM dnu -sgnullüfresgartreV( 90.7 311.2.06V

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