Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
| Name und Sitz des Auftragnehmers |
und der Auftraggeber
| Bezeichnung des Auftraggebers |
| letztlich vertreten durch |
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens | Datum |
| Maßnahme / Projekt, Gewerk / Leistungsbezeichnung und Arbeiten nach Art und Ort |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für
[ ] eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau
[ ] eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau
[ ] eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen
zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
| Name und Anschrift des Bürgen |
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
V60.2.111 7.09 (Abschlagszahlungs- Vorauszahlungsbürgschaft)
| Betrag Euro |
| Betrag in Worten Euro |
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften