02_Verfahrensbelange.pdf

Elektronenstrahlverdampfer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Max-Planck-Institut für Vergabeverfahren Anlage 02 - Verfahrensbelange Mikrostrukturphysik „Electron Beam Evaporator”

Verfahrensbelange

1 Zeitplanung

Dem Vergabeverfahren liegt derzeit folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Bieterfragen sind einzureichen bis25.09.2026
Ende Angebotsfrist02.10.2026 / (12:00 Uhr)
beabsichtigter Zuschlagstermin23.10.206
Bindefrist für die Angebote30.10.2026

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von der hier genannten Zeitplanung abzuweichen, wenn der Verfahrensgang dies erfordert. Über maßgebliche Änderungen informiert der Auftraggeber alle Bieter gleichermaßen und unaufgefordert über das Vergabeportal.

2 Bieterfragen sowie zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen

2.1 Fragen zum Vergabeverfahren

Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg – „www.tender24.de“ – (eVergabe-Tool AI Vergabe) einzureichen.

Hinweis:

Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren!

Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzende versandt.

Es wird daher grundsätzlich allen Interessierten/Bietern empfohlen, sich möglichst frühzeitig bei dem Vergabeportal freiwillig zu registrieren.

Bieterfragen werden ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform beantwortet.

Seite 1 von 3

[Seite 2]

Max-Planck-Institut für Vergabeverfahren Mikrostrukturphysik „Electron Beam Evaporator”

2.2 Fragen zum Vergabeportal und zur Bietersoftware

Voraussetzung für die Verwendung des eVergabe-Tools – einschließlich einer elektronischen Angebotsabgabe – ist eine kostenlose Registrierung, die Sie bitte gleich zu Beginn vornehmen sollten (vgl. vorstehenden Hinweis).

Bei Fragen zum Vergabeportal (www.tender24.de) und zur elektronischen Übermittlung der Angebote und zur verwendeten Software „AI Bietercockpit“ wenden Sie sich bitte an den Bieter- Support des Staatsanzeigers Baden-Württemberg:

Telefon: +49 711 66601-476

E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de

Informationen zu technischen Systemanforderungen für die Nutzung des Bietercockpits des Vergabeportals erhalten Sie

 unter dem Link: https://www.tender24.de/service/

 dort unter der Rubrik/dem Link: Systemanforderungen BIETERCOCKPIT

2.3 Nachfordern von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.

2.4 Verwendung der Vergabeunterlagen und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.

Für Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DS-GVO bezüglich der personenbezogenen Daten siehe https://www.mpg.de/de/einkauf/datenschutzinformationen.

3 Angebotsabgabe

3.1 Form der Angebote und deren Einreichung

Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (www.tender24.de) über die Funktion „Angebotsabgabe“ (nicht über die Nachrichten- bzw. Kommunikationsfunktion) zu erfolgen.

Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst sein.

Bei der Abgabe des Angebots ermöglicht das Bietercockpit die Eingabe eines Preises auf dem Deckblatt. Bitte überspringen Sie diese Eingabe. Sieht die Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technisch zwingende Eintragungen vor, sind die Pflichtfelder auszufüllen; für die Angebotswertung sind jedoch allein die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Erklärungen im sonstigen Angebot einschließlich des Angebotsschreibens maßgeblich.

Die eingereichten Unterlagen stellen das Angebot des Bieters dar.

Seite 2 von 3

[Seite 3]

Max-Planck-Institut für Vergabeverfahren Mikrostrukturphysik „Electron Beam Evaporator”

Mit Hochladen und Einreichen seiner Angebotsunterlagen auf der eVergabe-Plattform erklärt der Bieter, im Falle eines Zuschlags auf sein Angebot in diesem Vergabeverfahren die ausgeschriebene Leistung zu sämtlichen veröffentlichten Modalitäten entsprechend den Vergabeunterlagen zu erbringen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Vertrag allein durch Zuschlagserteilung auf sein Angebot, das auf den gesamthaften Vergabeunterlagen basiert, geschlossen wird.

Hinweis:

Angebote, die nicht fristgemäß über das Vergabeportal beim Auftraggeber eingegangen sind, sind zwingend auszuschließen, sofern der Bieter – z. B. aufgrund bestehender technischer Probleme auf Bieterseite – den verspäteten Eingang zu vertreten hat. Deshalb bitte für die elektronische Übermittlung und das Hochladen der geforderten Dokumente ausreichend Zeit einplanen.

Die Bieter haben diejenigen Teile ihrer Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, welche Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen. Achtung: Die Vergabeunterlagen dürfen dabei nicht geändert oder ergänzt werden. Es darf nur der Hinweis erfolgen, welche Informationen vertraulich sind.

3.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote/ Änderungen an den Vergabeunterlagen

Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch die Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden- Württemberg (www.tender24.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.

Eintragungen des Bieters und Änderungen an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.

3.3 Keine Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren werden keine Aufwendungen erstattet.

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung