Instandhaltungsvertrag_BMA_FW1_AAB.pdf

Elektroinstallations-, Fernmelde- und Starkstromarbeiten für die Feuerwache 1 in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 06:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Wichtige Hinweise zum Wartungsvertrag

1.

Die Kosten für Wartung / Instandhaltung werden nicht mehr im LV abgefragt.

2.

Achtung: Füllen Sie den beiliegenden Wartungsvertrag vollständig aus und laden diesen in den Ordner „Anlagen zum Angebot“ (siehe Abb.), bevor Sie ein Angebot ab- geben.

Preisangaben des Wartungsvertrags werden nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben des Wartungsvertrags führen daher zum Ange- botsausschluss!

Angebotsabgabe mit Ava-Sign (Regelfall)

Angebotsabgabe ohne Ava-Sign im Bieterportal (eher selten)

3.

Alle im Vertrag gelb hinterlegten Felder sind vom Auftragnehmer (AN) auszufüllen.

4.

Alle im Vertrag blau hinterlegten Felder sind vom Auftraggeber (AG) auszufüllen.

[Seite 2]

I N S T A N D H A L T U N G S V E R T R A G

für

Gefahrenmeldeanlagen (BMA / BWA / SAA)

Zwischen: Der Landeshauptstadt München

vertreten durch: den Oberbürgermeister, Dieser vertreten durch den/die Baureferenten/Baureferentin

vertreten durch: Das Baureferat München Hochbau 8 Friedenstraße 40 81671 München

  • nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -

Und der Firma: 1 ________________________________________



  • nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt –

wird für

Standort(e) der Anlage(n): 2 Feuerwache 1, An der Hauptfeuerwache 8 in München

Nutzer der Anlage: 2 Branddirektion München

Baudurchführende Dienststelle: Hochbau 8

folgende Vereinbarung getroffen:

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 1 von 18

[Seite 3]

1 Gegenstand des Vertrages

1.1 Bestandteile des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung folgender Gefahrenmeldeanlage (GMA) mit den in den Preisblättern aufgeführten Anlagen und deren Einrichtungen und Geräten:

BMA mit akustischer Alarmierung BMA mit akustischer Alarmierung und SAA BMA mit SAA SAA Brandwarnanlage ___________________________ 2

In den Preisblättern ist die Vergütung der einzelnen Leistungen vereinbart.

Folgende Leistungen werden vereinbart: Inspektion Wartung Instandsetzung Aufschaltung der GMA auf eine ständig besetzte Stelle

Werden auf Veranlassung des AG Leistungen an nicht in den Preisblättern aufgeführten An- lagen und deren Einrichtungen und Geräten vereinbart, so sind diese nach Ausführung geson- dert zu vergüten.

1.2 Definitionen zum Vertrag Insoweit in diesem Vertrag Begriffe der DIN 31051 verwendet werden, gelten für diese Begriffe die Definitionen dieser DIN. Betrachtungseinheiten gemäß DIN 31051 sind z. B. Gefahrenmel- dezentrale, Baugruppen, Einrichtungen, Geräte und Austauschteile/-baugruppen. Soweit im Vertrag der Begriff Gefahrenmeldeanlage (bzw. Brandmeldeanlage oder Einbruch- / Überfall- meldeanlage) verwendet wird, kann es sich im Einzelfall auch um mehrere Anlagen oder An- lagenteile handeln.

Es gilt als vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle gemäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig davon, ob die Verbesserung auch für den AN wirtschaftlich ist.

Als Zeitintervall der Verfügbarkeit der Gefahrenmeldeanlage gemäß DIN 31051 gilt die Lauf- zeit dieses Vertrages als vereinbart.

Verbrauchsmaterial ist jeder Stoff, der infolge bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme ver- braucht wird, sei es, dass er aufgebraucht wird (Substanzverlust) oder dass er durch Verar- beitung oder Nutzung so verändert wird (Substanzveränderung), dass er bei Bedarf ersetzt werden muss. Beispiele: Toner, Papier, Energieträger, Batterien, etc. Akkumulatoren sind An- lagenteile, deren Lebensdauer im Verhältnis zur Lebensdauer der übergeordneten Betrach- tungseinheit verkürzt ist. Der Austausch von Akkumulatoren und Batterien in Anlagenteilen ist in Abschnitt 2.3 „Instandsetzung“ enthalten. Abweichende Regelungen können im Anhang 4 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart wer- den.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 2 von 18

[Seite 4]

2 Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Inspektion

2.1.1 Leistungen Die Leistungen der Inspektion umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit der GMA und deren Einrichtungen und Geräte ge- mäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ablei- ten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.

Der AN führt die Inspektion der GMA und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch:

4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J.2

1 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1

Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Die Durchführung und die Ergebnisse der Inspektion sind in einem Prüfbericht und dem Betriebs- buch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.

Für den fehlerhaften Teil der GMA oder deren Einrichtungen und Geräte hat der AN in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit die Instandsetzung einzuleiten.

2.1.2 Ausführungszeit Die Inspektionen sind durchzuführen:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) ______________________________________________________ 2

2.1.3 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.

Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.

Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt anzugebenden Kosten mit einzu- rechnen.

2.2 Wartung

2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Wartung umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit der GMA und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051 (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates). Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten, soweit diese durch bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 3 von 18

[Seite 5]

Der AN führt die Wartung der GMA und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch:

1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J.3

Die Durchführung und die Ergebnisse der Wartung sind in einem Prüfbericht und dem Be- triebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.

Werden bei der Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung ein- zuleiten.

2.2.2 Ausführungszeit Die Wartungen sind durchzuführen:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) ______________________________________________________ 2

2.2.3 Vergütung Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten und die Kosten der zur Wartung erforderlichen Betriebsstoffe, Hilfsstoffe und Werkzeuge sowie deren Anlieferung. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Rege- lungen zur Vergütung“ geregelt.

Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.

Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt anzugebenden Kosten mit einzu- rechnen.

2.3 Instandsetzung

2.3.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit der GMA und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Dazu gehört die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Ab- nahme und Rückmeldung.

Der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben.

Der AN führt die Instandsetzung wie folgt durch:

am Standort der GMA, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbaugrup- pen/Austauschteilen.

Die Durchführung und die Ergebnisse der Instandsetzung sind in einem Arbeitsrapport und dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 4 von 18

[Seite 6]

2.3.2 Ausführungszeit Die Leistungen sind durchzuführen: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) _______________________________________________________ 2

Falls die Ausführung außerhalb der vereinbarten Zeiten notwendig wird, so ist dies im Einzel- fall zwischen AG und AN abzustimmen.

2.3.3 Reaktionszeiten Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt:

innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden bzw. nach Störungsmeldung durch den AG ___________________________________________________________ 2

2.3.4 Vergütung Die Beauftragung der Arbeiten erfolgt generell nach Freigabe des geprüften schriftlichen An- gebotes. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ gere- gelt. Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten wegen nicht sach- gemäßen Gebrauchs, die Beseitigung von durch äußere Gewalt oder andere unvorhersehbare Einwirkungen verursachte Schäden sowie die Kosten für den Austausch von Meldern wegen Verschmutzung.

Eine Vergütung erfolgt nicht, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um solche handelt, die aufgrund eines Bauausführungsvertrages in Bezug auf dieselbe Anlage bereits von den Gewährleistungsansprüchen des AG umfasst sind. Der AG kann sich hierauf nicht mehr beru- fen, wenn die Gewährleistungsansprüche aus dem Bauausführungsvertrag verjährt sind.

Der Austausch von Meldern wegen Verschmutzung einschließlich erforderlicher Konfigurati- onsleistungen ist nicht enthalten. Die Beauftragung der Arbeiten erfolgt generell nach Freigabe des geprüften schriftlichen Angebotes.

Bei dem Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von 2 Jahren auszugehen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet, wenn die Mindestbetriebszeit erreicht wurde, es sei denn der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu ver- treten ist.

Die Vergütung erfolgt auf Basis des geprüften Angebotes.

Ersatzteile bis zum jeweils aktuellen Ersatzteillistenpreis von insgesamt 30,-- € (netto) je Instandsetzungsauftrag sind mit der Vergütung abgegolten. Wird diese Grenze überschritten, werden die Ersatzteile vollständig auf Basis des geprüften Angebotes vergütet.

2.4 Aufschaltung der GMA auf eine ständig besetzte Stelle 2.4.1 Leistungen Vereinbart werden die Übertragung: Störung GMA und Sabotage FSD. Der AN muss die erforderliche Vorrichtung zum Anschluss bereitstellen.

Die Störmeldeübertragung wird vom AG bereitgestellt und beinhaltet:

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 5 von 18

[Seite 7]

 Übertragungsweg (DSL oder LTE)  Wählgerät  Serviceleitstelle

3 Pflichten des Auftragnehmers

Der AN hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist dem AG zur Aufbewahrung zu übergeben.

Für jeden angenommenen Instandsetzungsauftrag vergibt der AN zur Kennzeichnung eine eindeutige Vorgangsnummer. Nach der Einleitung qualifizierter Maßnahmen berichtet der AN dem AG (Annahmestelle lt. Anhang 1) in angemessenen Intervallen über den Fortschritt der Instandsetzung. Detaillierte Festlegungen dazu können gesondert vereinbart werden.

Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutz- vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten.

Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AG an Nachun- ternehmer übertragen. Er ist verpflichtet Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt. 3.1.27 einzusetzen.

Erkennt der AN, auch außerhalb seines Aufgabenbereichs, Fehler, welche die Betriebsbereit- schaft oder Sicherheit an der GMA gefährden können, hat er die Annahmestelle des AG un- verzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetrieb- nahme der GMA zu veranlassen.

Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen ge- hören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vor- schriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag oder Änderungen an der GMA notwendig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen und ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

4 Sicherheitsanforderungen

Der AN ist verpflichtet, die Anforderungen zur Sicherheit des AG gemäß Anhang 5 „Betriebs- sicherheit“ einzuhalten und seine mit der Wahrnehmung der Leistungen beauftragten Arbeits- kräfte entsprechend zu verpflichten.

Diese Mitarbeiter sind dem AG im Voraus namentlich zu benennen und vom AG bestätigen zu lassen. Eine Einweisung und Verpflichtung mit Nachweis kann durch den AG bei Bedarf vor- genommen werden.

Der AN hat alle sicherheitsrelevanten Arbeiten im Betriebsbuch zu dokumentieren.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 6 von 18

[Seite 8]

5 Fernbetreuung

Als Fernbetreuung werden Tätigkeiten, gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 und weitere Leis- tungen, die aus der Ferne durchgeführt werden können, definiert.

Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden.

Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festgeleg- ten Bedingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.

Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festgeleg- ten Bedingungen und zusätzlich die im Anhang 5 Betriebssicherheit festgelegten Be- dingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.

Wenn Tätigkeiten per Fernbetreuung erfolgen, hat der AN nach Beendigung der Tätigkeiten dem AG einen Nachweis gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.4 innerhalb von 5 Werktagen zuzu- leiten. Dieser Nachweis ist vom AG dem Betriebsbuch hinzuzufügen.

6 Besondere Vereinbarungen

Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen.

Die Vereinbarungen gemäß Anhang 4 Besondere Vereinbarungen sind zu beachten.

7 Weitere Regelungen zur Vergütung

Die in den Preisblättern vereinbarten monatlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt:

Halbjährliche Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung (fällig zum 30.06. und 31.12.)

Kalenderjährliche Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung (fällig zum 31.12.)

Gemäß VOB / VOL beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Eingangsstempel Baureferat. Die Vergütung ist, ausschließlich der Umsatzsteuer, für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin ein Festpreis. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung.

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.

 E 

n

K  K  P  P  

n A E

 E 

Dabei bedeuten:

K: Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot bzw. LV-Abgabe K : neue Vergütung n P :1 _____ Faktor = Allgemeinkostenanteil A

Zusammen 1,0

P : 1 _____ Faktor = Entgeltkostenanteil E E: 1 _____ €/Std. = Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot Maßgebender Tarifvertrag: 1 __________________________________________

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 7 von 18

[Seite 9]

Maßgebende Entgeltgruppe: 1 __________________________________________

Bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsverein- barungen.

Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats.

Für Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten gelten die folgenden Zuschläge auf die vereinbarten Einheitspreise:

  • Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten: 1 ZA ________ %
  • Nachtarbeit (20:00 – 6:00 Uhr): 1 ZN ________ %
  • An Samstagen: 1 ZSF ________ %
  • An Sonntagen: 1 ZSF ________ %
  • An Feiertagen: 1 ZSF ________ %

Werden Leistungen erbracht, bei denen mehrere der vorstehend genannten Situationen zu- treffen, so ergibt sich der Gesamtzuschlag aus der Addition der einzelnen Zuschläge.

Die Vergütung des Mehraufwandes bei vom AG geforderter verkürzter Reaktionszeit ist zwi- schen den Vertragsparteien im Einzelfall zu regeln.

Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer.

Soweit der AN Ansprüchen des AG aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistungen keine Vergütung gewährt.

Wird ein Teil der in den Preisblättern aufgeführten GMA oder Teile davon außer Betrieb ge- nommen, ist mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.

Werden in den Preisblättern aufgeführte GMA oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren, falls die Außerbetriebsetzung 12 Monate überschreitet.

Die Absicht, die GMA oder Teile davon außer Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu set- zen, ist dem AN 3 Monate vorher schriftlich mitzuteilen; hierbei ist die voraussichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung anzugeben.

Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme ggf. erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der AG hat zumindest die Kosten für die u. U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweislich durch den Stillstand bedingt sind, sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wiederinbetriebnahme zu tragen.

8 Annahmestellen für Benachrichtigungen

Die Ansprechpartner sind im Anhang 1 genannt. Dort sind die jeweiligen Kontaktdaten aufge- listet.

Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 8 von 18

[Seite 10]

9 Verjährung der Mängelansprüche

Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Leistungen

 Inspektion  Wartung  Instandsetzung  Systembetreuung  Besondere Leistungen aus diesem Vertrag betragen 12 Monate.

10 Haftung

Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen Schäden an den GMA und deren Einrichtungen/Geräten verursacht, hat der AN die Schäden unverzüglich zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der AN in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsge- hilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

 Sachschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.  Vermögensschäden auf 10.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 500.000,- € insgesamt.

Der AN haftet nicht für Schäden, die von Beistellungen verursacht werden.

Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Perso- nenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.

 Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt.  Vermögensschäden auf 50.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.  Personenschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall, höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt.

11 Vertragsdauer/Kündigung

11.1 Laufzeit und Verlängerung Der Vertrag beginnt am:

an dem, der Abnahme gemäß Vertrag folgenden Tag.

am __________________ 2

Der Vertrag wird auf die Dauer von 4 (höchstens 10) Jahren geschlossen.

Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.

11.2 Vorzeitige Beendigung des Vertrages Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden,

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 9 von 18

[Seite 11]

 wenn die in den Preisblättern aufgeführten GMA wesentlich geändert werden; eine we- sentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Anzahl der Melder oder der Umfang der monatlichen Vergütung um mehr als 20 % ändert.

 wenn die in den Preisblättern aufgeführte gesamte GMA endgültig außer Betrieb ge- nommen wird.

 wenn es der AG versäumt eine durch Änderungen der bestehenden Vorschriften not- wendige Änderung an der GMA ausführen zu lassen, obwohl der AN diese Änderung angeboten hat.

Die Kündigung durch den AG ist nur in den vorstehend genannten Fällen und frühestens zum Ablauf von 2 Jahren ab Leistungsbeginn mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

Die Kündigung des Vertrages durch den AN ist in den vorstehend genannten Fällen mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

11.3 Außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn:

 der Vertrag für die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird.

 die vereinbarten Leistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind.

 der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer ge- setzten angemessenen Frist nicht erfüllt.

 der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine un- zulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

 der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sons- tige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder ge- währt.

 der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbe- schränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Be- stechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

12 Pflichten des Auftraggebers

Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an der GMA werden unverzüglich dem AN mitgeteilt. Der AG führt darüber entsprechende Aufzeichnungen.

Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die sicher- heitsempfindlichen Bereiche mitteilen. Bei Arbeiten in sicherheitsempfindlichen Bereichen oder außerhalb der üblichen Dienstzeit wird durch den AG Begleitpersonal gestellt.

Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außerhalb der Anlage verwenden.

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 10 von 18

[Seite 12]

Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der GMA sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den GMA und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

Der AG informiert den AN schriftlich über beabsichtigte Umbauten und Nutzungsänderungen in den durch die GMA überwachten Bereichen sowie beabsichtigte Änderungen der GMA zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Ist zur Leistungserbringung die Verfügbarkeit der Anlage eingeschränkt oder nicht vorhanden, ist die Anlage durch den AN beim AG abzumelden. Der AG sorgt für diesen Zeitraum für eine geeignete Ersatzmaßnahme und gegebenenfalls für die Informierung der Mitarbeiter. Der AG stellt folgende Arbeitskräfte / Hilfsmittel: Keine

13 Streitigkeiten

Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen.

14 Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivil- prozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.

15 Schriftform und salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesent- lichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Ver- tragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

16 Anlagen

Folgende Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrages: Anhang 1: Annahmestellen und Anlagenerfassungsbogen (pro Anlage) Anhang 2: Preisblatt Instandhaltungskosten (pro Anlage) Anhang 3: Arbeitskarte Anhang 4: Besondere Vereinbarungen Anhang 5: Betriebssicherheit __________________________________________ 2

Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer

München, den ___________ 2 ____________ 1, den ___________ 1

..................................................... ..................................................... (Dienststempel / Unterschriften) (Unterschriften)

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 11 von 18

[Seite 13]

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Stand: 03.2025 Seite 12 von 18

[Seite 14]

Annahmestellen und Anlagenerfassungsbogen Anhang 1

  1. Vertrags-Nr. des Auftraggebers 2. Vertrags-Nr. des Auftragnehmers

  2. Standort der GMA: 1


  1. Bezeichnung der GMA: 1
4.1 Fabrikat: ______________________4.2 Typ: ____________________
4.3 Installationsjahr: _________________4.4 letzte Änderung (Jahr): _________
  1. Annahmestelle für Benachrichtigungen, Wartungsprotokolle, Rechnungen und Angebote beim Auftraggeber: Landeshauptstadt München Baureferat Hochbau 8-OL Friedenstr. 40 wartung.h8@muenchen.de 81671 München Fax: 089/ 233 – 60805

  2. Annahmestelle für Störungsmeldungen beim Auftragnehmer: 1 _______________________________ Tel.: _____________________

_______________________________ eMail: _____________________

Fax: _____________________


  1. Angebotsdatum: 1 8. Inbetriebnahmedatum:

  1. Abnahmedatum: 10. Ende der Gewährleistung:

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 1 Stand: 05.2025 Seite 13 von 18

[Seite 15]

Preisblatt Instandhaltungskosten Anhang 2

Vom Auftraggeber auszufüllen 2Vom Auftragnehmer auszufüllen 1
Nr.Einrichtungen / GerätePos. LVAnzahlEinheits-Preis monatl. Netto €Gesamt-Preis monatl. Netto €
1Rauchmelder01.26.048721______________________
2Rauchmelder01.26.04882______________________
3Rauchmelder01.26.04895______________________
4Handfeuermelder01.26.04901______________________
Rauchansaugsystem Trafo- Doppelboden01.26.04911______________________
5
Rauchansaugsystem Aufzugs- schacht01.26.04921______________________
6
7Wärme-Differentialmelder01.26.04951______________________
8Brandmelderzentrale02.26.10091______________________
9Rauchmelder02.26.1015132______________________
10Rauchmelder02.26.1016162______________________
11Wärme-Differentialmelder02.26.10176______________________
12Handfeuermelder02.26.101819______________________
Rauchansaugsystem Aufzugs- schacht02.26.10191______________________
13
14Rauchmelder03.17.13678______________________
15Mehrfachsensormelder03.17.136827______________________
16Handfeuermelder03.17.13705______________________
17Brandmelderzentrale04.07.15141______________________
18_________________________________________________________________
19BrandmelderzentraleUA8/91______________________
20RauchmelderUA8/925______________________
21HandfeuermelderUA8/96______________________
22_________________________________________________________________
23_________________________________________________________________
24_________________________________________________________________
25_________________________________________________________________
26_________________________________________________________________
27_________________________________________________________________
28_________________________________________________________________
29_________________________________________________________________
30_________________________________________________________________
31_________________________________________________________________
32_________________________________________________________________
33_________________________________________________________________
0Summe für 1 Monat Euro Netto___________
Summe für 1 Jahr Euro Netto___________
Summe für 4 Jahre Euro Netto___________

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 2 Stand: 02.2024 Seite 14 von 18

[Seite 16]

Arbeitskarte Anhang 3

Zusätzlich zur Arbeitskarte des Herstellers wird folgendes vereinbart:

  1. Instandhaltungsplan

1.1 Inspektion „Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems“ 4 x jährlich in regelmäßigen Abständen sind folgende Punkte auf bestimmungsgemäße Funktion zu überprüfen:

 alle Anlagenteile auf ordnungsgemäße Befestigung  alle Anlagenteile auf äußere Beschädigung und Verschmutzung  alle Anlagendokumentationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit  Funktion mindestens eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je Primärlei- tung  Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitung) mit zer- störungsfrei prüfbaren Meldern, Übertragungseinrichtungen, automati- schen Wähl- und Übertragungsgeräten  Anzeige der Herkunft der Meldungen (z.B. Meldebereich oder Melderort, Meldergruppe, Meldernummer)  Anzeige- und/oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zent- ralen  Ansteuereinrichtung in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, automatische Wähl- und Übertragungsgeräte, Steuereinrichtung, Alarmierungseinrichtungen  Energieversorgungen (Batterie, Netz)  Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort 1 x jährlich sind zu prüfen:  alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit ver- bundenen Anzeige über die Herkunft der Meldungen  die Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitun- gen) mit ausschließlich nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern  zur Dokumentaktion der Inspektionen ist das genormte VDE-Betriebsbuch in der Anlage zu führen.

LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 3 Stand: 04.2022 Seite 15 von 18

[Seite 17]

Arbeitskarte Anhang 3

1.2 Wartung „Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems“

1x jährlich (zusätzlich zu einer Inspektion)

sind folgende Maßnahmen durchzuführen:  die Pflege von Anlagenteilen (Zentrale einschl. Anzeige- und Betä- tigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale, die Energieversor- gung – Ladeeinrichtung und Batterie, die Alarmierungseinrichtun- gen)  gegebenenfalls das Auswechseln von Anlagenteilen (z.B. Melder) und Bauelementen (z.B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatte- rien) mit begrenzter Lebensdauer  gegebenenfalls das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten  Die Wartung muss einmal im Jahr erfolgen und kann nicht über das Jahr gesplittet werden.  zur Dokumentation der Wartungen ist das genormte VDE-Betriebsbuch in der Anlage zu führen.

1.3 Erstellung eines Inspektion- bzw. Wartungsprotokolles

Grundsätzlich ist ein sogenanntes qualifiziertes Inspektions- bzw. Wartungs- protokoll als Leistungsnachweis erforderlich. Dabei sind alle unter Punkt 1.1 und 1.2 erforderlichen Maßnahmen des Ist- und Sollzustands zu dokumentie- ren. Ebenso ist ein Nachweis der ausgelösten Melder beizulegen. Das Proto- koll ist als PDF-Datei (300 dpi) an wartung.h8@muenchen.de zu versenden. Bei Mängeln ist ein sofortiges Angebot ebenfalls an genannte Mailadresse zu übermitteln. Ein Regie- oder Arbeitsnachweis ist nicht ausreichend.

LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 3 Stand: 04.2022 Seite 16 von 18

[Seite 18]

Besondere Vereinbarungen Anhang 4

Stand: 04.2022

Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen 2

Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer

München, den __________ 2 ________ 1, den ___________ 1

..................................................... ..................................................... (Dienststempel / Unterschriften) (Unterschriften)

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 4 Stand: 04.2022 Seite 17 von 18

[Seite 19]

Betriebssicherheit Anhang 5

Stand: 04.2022

Es werden keine Vereinbarungen getroffen.

Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer

München, den ___________ 2 _________ 1, den ___________ 1

..................................................... ..................................................... (Dienststempel / Unterschriften) (Unterschriften)

1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand GMA Anhang 5 Stand: 04.2022 Seite 18 von 18

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung