VERGABEBEDINGUNGEN
Inhaltsverzeichnis
1 Vergabeunterlagen .............................................................................................. 2 1.1 Erstellung der Angebote ................................................................................ 2 1.1.1 Sprache ................................................................................................... 2 1.1.2 Einreichung von Angeboten .................................................................... 2 1.1.3 Berichtigung des Angebots...................................................................... 3 1.1.4 Vordrucke, Kurzfassungen ...................................................................... 3 1.1.5 Fristgerechter Eingang ............................................................................ 4 1.1.6 Angaben und Nachweise ........................................................................ 4 1.1.7 Änderungen des Angebots ...................................................................... 4 1.1.8 Eintragungen ........................................................................................... 4 1.1.9 Muster und Proben .................................................................................. 4 1.1.10 Ausweisung von Geheimnis ................................................................. 5 1.1.11 Veröffentlichung von Vergabeunterlagen ............................................. 5 1.1.12 Entschädigung ..................................................................................... 5 1.2 Eignung .......................................................................................................... 5 1.2.1 Fachkunde, Leistungsfähigkeit ................................................................ 5 1.2.2 Zuverlässigkeit ................................................................................................... 7 1.2.3 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ................... 8 1.2.4 Nachweisführung zur Eignung ....................................................................... 8 1.3 Ausführungsbestimmungen gemäß TVgG - NRW ....................................... 10 1.4 Zuschlagskriterien ........................................................................................ 10 1.4.1 Wertungskriterien und Gewichtung ....................................................... 10 1.5 Bieterinnen-/ Arbeitsgemeinschaften ........................................................... 10 1.6 Nebenangebote ........................................................................................... 11 1.7 Preisangabe, Preisnachlässe ...................................................................... 11 1.7.1 Preisangabe .......................................................................................... 11 1.7.2 Preisnachlass ........................................................................................ 12 1.7.3 Angaben zur Preisermittlung; Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ..... 12 1.8 Zuschlags- / Angebotsfrist ........................................................................... 12 1.9 Nicht berücksichtigte Angebote ................................................................... 12 1.10 Gleichwertigkeitsklausel ........................................................................... 12 1.11 Unklarheiten, Rechtsverstöße und Fragen ............................................... 13
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1 Vergabeunterlagen
Das Verfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatz „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Die Auftraggeberin stellt auf dem Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) Unterla- gen ein (auch ggf. neue, sich ändernde oder ergänzende Unterlagen). Die Biete- rin/die Bieterinnengemeinschaft hat sich hierüber selbst verantwortlich fortlau- fend zu informieren. Alle Bieterinnen erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Verfahren hinterlegt sind.
1.1 Erstellung der Angebote
1.1.1 Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
1.1.2 Einreichung von Angeboten Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB oder mit fortgeschrittener elektronischer oder qualifizierter Signatur gemäß 126a BGB mit Hilfe elektronischer Mittel im Sinne von § 10 VgV über das Vergabeportal „MetropoleRuhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail/Telefax ist nicht zulässig. Sollte es vorkommen, dass identische Angebote von einem Unternehmen mehrfach hochgeladen wer- den, so verbleibt das jüngste in der weiteren Wertung. Vgl. Entscheidung OLG Naumburg vom 27.11.2014.
1.1.2.1 Elektronische Einreichungen Laden Sie Ihr Angebot (Broschüren etc.) über den Projektraum des Vergabepor- tals „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) hoch. Maximal können pro Datei 50 MB hoch geladen werden.
Abgabe mit Textform: Bei Abgabe in Textform entfällt auf sämtlichen Dokumenten die Unterschrift per Hand. Um Ihr Angebot zu „unterschreiben“ bzw. den Urheber des Dokuments kenntlich zu machen, tragen Sie bitte auf dem Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) im Reiter „Textform“ nur Ihre Firmenbezeich- nung / Vertretungsberechtigte / Firmenadresse sowie möglichst einen Ansprech- partner zum Angebot ein. Eine vollständige Beschreibung zur Abgabe von elekt- ronischen Angeboten sowie über die Funktionen des Vergabeportals finden Sie auch im Cosinex Service & Support Center unter der Internetadresse: https://sup- port.cosinex.de/unternehmen/).
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Bei der Abgabe in Textform sind die Bieterin und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Abgabe mit Qualifizierter oder Fortgeschrittener Signatur: Bei Abgabe mit Signatur entfällt die Unterschrift per Hand. Um Ihr Angebot zu signieren, wählen Sie bitte
- im Reiter „Qualifizierte Signatur“ Ihre Signaturkarte oder
- im Reiter „Fortgeschrittene Signatur“ Ihre Signaturdatei aus. Das Hochladen nimmt evtl. etwas Zeit in Anspruch. Daher laden Sie das Angebot bitte nicht erst wenige Minuten vor Ablauf des Submissionstermins/ Abgabeter- mins hoch. Das Hochladen muss mit Ablauf der Angebotsfrist auch abgeschlos- sen sein.
1.1.2.2 Sonstige Form der Angebotseinreichung Eine Einreichung von Angeboten auf sonstigem Wege, insbesondere auf postali- schem Weg, ist nicht zulässig.
1.1.3 Berichtigung des Angebots Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in der entsprechenden Form wie das Angebot einzureichen.
1.1.4 Vordrucke, Kurzfassungen Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin (nachstehend AG genannt) vor- gegebenen Vordrucke zu verwenden. Soweit keine Vordrucke vorgegeben wer- den, hat die Bieterin diese selbst zu erstellen. Eine selbst gefertigte Vervielfälti- gung, Abschrift oder Kurzfassung ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis – unzulässig. Anstelle des von der AG übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst ge- fertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn die Bieterin den von der AG verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein ver- bindlich anerkennt. Abschriften oder Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des von der AG übersandten Leistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Rei- henfolge und mit den gleichen Nummern enthalten. Sie müssen für jede Teilleis- tung die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Einheitspreis in Worten und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Überträge, Zwi- schensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle von der AG geforderten Textergänzungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die Abschrift oder Kurzfassung wird zusammen mit dem von der AG übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes.
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1.1.5 Fristgerechter Eingang Das Angebot muss bis zum Ende der in der Auftragsbekanntmachung bzw. im Formular „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes VHB 211“ genannten An- gebotsfrist hinterlegt sein. Ein nicht fristgerecht oder in einer nicht zugelassenen Form eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen (§§ 16 (1) Nr. 1 u. 2, 13 (1) Nr. 1 u. 2 EU VOB/A)
1.1.6 Angaben und Nachweise Nach § 16a EU VOB/A sind fehlende Erklärungen und Nachweise durch die AG nachzufordern und von der Bieterin nach Aufforderung binnen einer Frist von 6 KT nachzureichen.
1.1.7 Änderungen des Angebots Grundsätzlich hat das Angebot der Ausschreibung zu entsprechen. Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen sind – außer an hierfür vorge- sehenen Stellen – nicht zulässig. Das Angebot muss anderenfalls wegen der Ab- änderung der Vergabeunterlagen gemäß § 16 (1) Nr. 2 EU VOB/A ausgeschlos- sen werden.
Hinweis: Auch das Einreichen eigener Geschäftsbedingungen des Bie- ters mit dem Angebot stellt in der Regel eine Abänderung der Vergabe- unterlagen dar und kann zum Ausschluss des Angebotes vom Wettbe- werb führen.
Das Angebot muss im Übrigen vollständig sein. Für das Angebot und die Voll- ständigkeit sind allein die Bieterinnen verantwortlich. Es muss sämtliche gefor- derten Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben etc. enthalten. Ein Angebot kann als nicht vollständig gewertet werden, wenn von der Bieterin die Gesamtpreisüberträge pro Seite nicht angegeben wor- den sind. Dieses gilt auch für selbst gefertigte Abschriften und Kurzfassungen.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be- stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und macht die Bieterin keine Angabe, erklärt die Bieterin mit Einreichung des Formulars „Angebotsschreiben“, dass das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat mit als angeboten gilt (vgl. dort unter Ziff. 8).
1.1.8 Eintragungen Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein und dürfen nicht in roter oder grüner Farbe erfolgen.
1.1.9 Muster und Proben Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
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1.1.10 Ausweisung von Geheimnis Die Bieterin wird aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die ein Fabrikations-, Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auszuweisen. Geschieht dies nicht, kann im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens von ihrer Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
1.1.11 Veröffentlichung von Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet wer- den. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Ge- nehmigung der DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH nicht statthaft. Falls Sie die Vergabeunterlagen bereits ausgedruckt haben, jedoch kein Angebot ab- geben möchten, werden Sie gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich zu vernichten.
1.1.12 Entschädigung Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots wird keine Entschädigung ge- währt.
1.2 Eignung
Die Eignung der AN wird anhand der Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungs- fähigkeit, Zuverlässigkeit) geprüft (§§ 6a, § 16b (1) EU VOB/A).
Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu er- füllen, die wie folgt lauten:
1.2.1 Fachkunde, Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU). Vordruck VHB 124
Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unter- nehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU). Vordruck VHB 124
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlos- senen Geschäftsjahren (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
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Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG mindestens 2 Referenznachweise der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeit- punkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens, gemäß den Vorgaben in Vordruck VHB 124 über früher ausgeführte Aufträge vorzulegen. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
Geeignet sind Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang. Vergleichbar sind hierbei Elektrobauarbeiten in gleichem Umfang.
Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Angaben der in den letzten 3 abge- schlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeits- kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen) (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres- durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen Per- sonals) mit Angabe eines/er Stellvertreters/-in. Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, die Lebensläufe des/der in Vordruck VHB 124 genannten Bauleiters/in und des- sen/deren Stellvertreter/in von der Bieterin anzufordern. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU)
Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a Nr. 1 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsde- ckung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden i.H.v. 2,5 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 2,5 Mio. EUR (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände
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bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutsch- land hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträ- gers vorzulegen) (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
1.2.2 Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch die Bie- terin folgende Nachweise beizubringen:
Eigenerklärung anstelle eines Wettbewerbsregisterauszuges (§ 6e VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auf- traggeber mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem ge- schätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenk- lichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersa- chen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverläs- sigkeit als Bewerber in Frage stellen. Vordruck VHB 124.
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 → Vordruck: F9 „Ei- generklärung RUS-Sanktionen“
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1.2.3 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforder- liche Fachkunde oder Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot be- nennen. Hierzu sind ergänzend folgende, den Ausschreibungsunterlagen beige- fügte Erklärungen abzugeben:
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Vordruck VHB 233) Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck VHB 235)
Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so hat die AG zu überprüfen, ob diese Unternehmen die entsprechenden Anforde- rungen an die Eignung gemäß § 6a VOB/A EU erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Wenn und soweit die AN Kapazitäten anderer Unternehmen in An- spruch nehmen möchte, müssen die nach den Gliederungspunkten 1.2.1 und 1.2.2 vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen daher auch für diese Unternehmen vor- gelegt werden.
Der Bieter hat darüber hinaus auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. In diesem Falle hat er der AG entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un- ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Die AN hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nach § 6a VOB/A EU nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführun- gen unter Gliederungspunkt „1.6 Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaft“
1.2.4 Nachweisführung zur Eignung
Die gemäß 1.2.1 bis 1.2.2 genannten Eignungskriterien sind wie folgt nachzuweisen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu ver- gebende Leistung gem. § 6b Abs. 1 VOB/A EU durch eine für den Auftraggeber
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direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikations- verzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigen- erklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Wahlweise können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis ihrer Eignung auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen führen. Die Bie- terin darf sich in diesem Falle in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt α auszufüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eig- nung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke je- weils Eigenerklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklä- rungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt α auszufüllen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.2.3 sind auf gesonder- tes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in das für den Auf- traggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Präqualifikationsverzeich- nis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheini- gungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei- zufügen.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, es sei denn, es handelt sich um gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheini- gungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht um- fasst sind.
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Erklärungen bzw. Nachweise, deren Vorlage sich die AG vorbehalten hat und die von der AG nach dem Einreichungstermin angefordert werden, sind von der Bieterin innerhalb der von der AG bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen. Anderenfalls ist das An- gebot der Bieterin auszuschließen (§ 16 Abs.1 Nr. 4 VOB/A EU).
1.3 Ausführungsbestimmungen gemäß TVgG - NRW
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertragli- chen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein- Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-West- falen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Ver- tragsbestandteil werden.
1.4 Zuschlagskriterien
1.4.1 Wertungskriterien und Gewichtung
Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterinnenprinzip. Das wirtschaftlich güns- tigste Angebot der gegenständlichen Ausschreibung wird allein über den ange- botenen Preis, unter Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe, ermittelt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
1.5 Bieterinnen-/ Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Die Bieterinnen- Arbeitsgemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung in Textform aller Mit- glieder abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der AG rechtverbindlich vertritt,
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist folgendes Formular zu verwenden:
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• Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Vordruck VHB 234).
Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Inanspruchnahme der Kapazitäten an- derer Unternehmen (vgl. Gliederungspunkt 1.2.3). Insbesondere ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft – unter Verwendung des den Ausschreibungs- unterlagen beigefügten Vordrucks „Verzeichnis über Art und Umfang der Leistun- gen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird“ anzugeben, welches Mitglied welche Leistungssteile / Leistungselemente aus- führt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es unter dem Gesichtspunkt des Geheimwett- bewerbs in der Regel unzulässig ist, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt (i.d.S. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2010 – VII-Verg 50/10 –, juris Rn. 6) oder an mehreren Bietergemeinschaf- ten beteiligt ist, die für die ausgeschriebene Leistung ein Angebot abgeben (i.d.S. OLG München, Beschluss vom 11.08.2008 – Verg 16/08, BeckRS 2008, 17227).
1.6 Nebenangebote
Nebenangebote / Änderungsangebote / Sondervorschläge sind nicht zugelassen.
1.7 Preisangabe, Preisnachlässe
1.7.1 Preisangabe
Die Angebotssumme ist im Vordruck „Angebotsschreiben“ der Vergabeunterla- gen anzugeben.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes im „Angebotsschreiben“ hinzuzufügen.
Sämtliche geforderten Einheitspreise und Gesamtpreise sind von der Bieterin in dem von der AG übersandten Leistungsverzeichnis oder der von der Bieterin selbst gefertigten Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses anzu- geben und mit Angebotsabgabe zu übermitteln.
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1.7.2 Preisnachlass
Etwaige Preisnachlässe sind gemäß § 13 (4) EU VOB/A im Angebotsformblatt zu vermerken.
Preisnachlässe ohne Bedingungen dürfen bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden, wenn diese nicht an der nach § 13 (4) EU VOB/A bezeich- neten Stelle aufgeführt sind (§ 16d (4) EU VOB/A). Nicht zu wertende Preisnach- lässe ohne Bedingungen bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) sind nicht zuge- lassen (§ 16d Abs. 4 Satz 2 EU VOB/A).
1.7.3 Angaben zur Preisermittlung; Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
Die Bieterin hat Angaben zur Preisermittlung zu machen und die Formblätter „VHB 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ oder „VHB 222 - Preiser- mittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ je nach Art der gewählten Kalkula- tion ausgefüllt mit Angebotsabgabe einzureichen.
1.8 Zuschlags- / Angebotsfrist
Die Bewerber sind bis zu dem auf der Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ in der Bekanntmachung unter Punkt v) „Zuschlags-/Bindefrist“ genannten Termin an Ihr Angebot gebunden.
1.9 Nicht berücksichtigte Angebote
Für nicht berücksichtigte Angebote gilt die Regelung des § 19 VOB/A EU.
1.10 Gleichwertigkeitsklausel
Soweit in den Leistungsbeschreibungen auf Technische Spezifikationen, z.B. na- tionale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von den europäischen Nor- mierungsgremien erarbeitet wurden, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Produkte aus anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland, die diesen technischen Spezifikationen entsprechen, werden als gleichwertig behandelt,
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wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau, insb. in Bezug auf Sicherheit, Ge- sundheit und Gebrauchstauglichkeit, gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Im Übrigen gilt § 7a EU VOB/A.
1.11 Unklarheiten, Rechtsverstöße und Fragen
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bieterinnen mitgeteilten, überge- benen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Un- klarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieterin gegen geltendes Recht, so weist die Bieterin die AG unverzüglich – spätestens jedoch mit Ange- botsabgabe – schriftlich daraufhin. Anderenfalls kann sie sich auf die erkennba- ren Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen (i.d.S. z.B. OLG Düssel- dorf, Beschl. v. 09.01.2013 – VII-Verg 26/12 -, juris Rn. 64; LG Köln, Urteil vom 07.11.2012 – 90 O 59/12 –, juris Rn. 28 ff.). Alle Bieterinnen werden darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens (bis zum Ablauf der Angebotsfrist) ausschließlich über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) mit den Bieterinnen kommuniziert. Eine Bieterin kann durch ihre Registrierung auf dem Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) und der Hinterlegung einer stets aktuellen EMail-Adresse sicherstellen, dass sie über neu eingehende Informationen der Auftraggeberin zeitnah informiert wird.
Technische Auskünfte, Auskunftsersuchen zu Unklarheiten zu den Vergabeun- terlagen sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Submissionstermin, aus- schließlich über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) an die AG zu richten. Die Auftraggeberin kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen. Nach Ablauf der Angebotsfrist besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Rahmen der Angebotsprüfung entsprechende Unterlagen per E-Mail durch die jeweiligen Fachabteilungen nachgefordert bzw. durch die Bieterin eingereicht werden kön- nen.
Die Antworten auf Fragen der Bieterinnen werden allen Bieterinnen zeitgleich über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) über- mittelt.
Mitteilungen der Auftraggeberin an die Bieterinnen gelten nach den Bestimmun- gen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum einge- stellt werden. Nicht registrierte Bieterinnen sind daher in ihrem eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum über Mitteilungen der Auftraggeberin zu in- formieren.
Auch bei telefonischen Anfragen oder E-Mails an die Auftraggeberin wird auf die- ses v.g. Verfahren verwiesen. Hierdurch soll eine sichere und transparente Kom- munikation mit allen Bieterinnen im Vergabeverfahren gewährleistet werden. Eine telefonische Beantwortung von Bieterinnenfragen erfolgt nicht.
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