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Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen
(Bitte die im Anhang genannten Formulare beachten und bearbeiten)
Für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung gelten für alle in der
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB) tätig werdenden Firmen
und deren Mitarbeitende nachfolgende Hinweise und Bestimmungen als
Ergänzung zur Buchsordnung (einsehbar unter:
https://technikmuseum.berlin/besuch/). Fremdfirmen sind verpflichtet ihre
eingesetzten Mitarbeiter über diese Hinweise und Bestimmungen zu
unterrichten.
- Allgemeines
Montags ist das Museum für Besuchende geschlossen (mit Ausnahme von
Sonderöffnungszeiten).
Die regulären Arbeitszeiten für Fremdfirmen im SDTB sind:
Mo. – Fr. von 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr und am Wochenende nach
Rücksprache. Ein Abweichen von diesen Arbeitszeiten ist nur in
begründeten Ausnahmefällen unter Zustimmung der verantwortlichen
Projektleitung1 möglich. Übersicht der Arbeitsbereiche mit der jeweilig
zuständigen Wache siehe Anlage Übersichtsplan Museumsbereiche mit
Sammelstelle und Parkverbote.
- Anmeldung und Zutritt
Alle Firmen müssen sich mit ausreichendem Vorlauf bei der Projektleitung
melden. Die Projektleitung veranlasst die weiteren Schritte (Info an Wache,
Technik etc.).
Das Formular „Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz“ im Anhang
ist entsprechend auszufüllen und vor Beginn der Arbeiten per E-Mail an die
Projektleitung zu senden.
1 Projektleitung = Mitarbeitender der SDTB, der die jeweilige Fremdfirma beauftragt.
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Alle Fremdfirmenmitarbeitende müssen sich arbeitstäglich an der jeweils
zuständigen Wache 1 oder 2 (vgl. Übersichtsplan Museumsbereiche mit
Sammelstelle und Parkverbote) an- und abmelden.
Über die Wache wird ein Fremdfirmenausweis ausgehändigt, der ebenfalls
arbeitstäglich zurück zu geben ist. Dieses Vorgehen dient im
Evakuierungsfall zur Feststellung der Vollzähligkeit an der Sammelstelle.
Der Fremdfirmenausweis muss sichtbar getragen werden.
Ausgehändigte Schlüssel sind arbeitstäglich an die „Hausmeister“ zu
übergeben.
Vor erstmaliger Arbeitsaufnahme werden die Mitarbeitenden der
Fremdfirma durch die Projektleitung vor Ort unterweisen. Die Unterweisung
wird dokumentiert.
- Notfall/ Notruf
Bei Unfällen und im Brandfall ist - sofort nach dem Notruf (112) - immer die
Wachstelle 1 (interner Notruf 147) zu informieren.
Dies trifft auch zu, wenn Fremdfirmenmitarbeiternde einen Alarm ausgelöst
haben.
| Notrufe zur Feuerwehr | Haustelefon | 112 |
|---|---|---|
| Handy | 112 | |
| Notrufe zur Wachstelle 1 | Haustelefon | 147 |
| Handy | 030 439 734 147 | |
| Erreichbarkeit Wachstelle 1 | Telefon | 030 439 734 219 |
| Handy | 0173 6571 933 | |
| Erreichbarkeit | Telefon | 030 439 734 290 |
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Wachstelle 2 Handy 0173 6571 813
- Der Evakuierungsfall
Die einzelnen Gebäudeteile sind mit unterschiedlichen
Sicherungseinrichtungen im Hinblick auf Brand- und
Einbruchsüberwachung ausgestattet. Eine Alarmauslösung kann sowohl
optisch als auch akustisch (Durchsagen, Signalton) angezeigt werden.
Grundsätzlich gilt:
Bei der Wahrnehmung eines Alarms sind die Gebäude unverzüglich über
den nächsten Notausgang zu verlassen und der Sammelplatz ist
aufzusuchen (Parkplatz vor dem Spectrum; siehe Übersichtsplan
Museumsbereiche mit Sammelstelle und Parkverbote). Die Vollzähligkeit der
bzw. das Fehlen von Mitarbeitenden ist an die „Leitung Sammelstelle“ zu
melden. Fremdfirmen bleiben bis zur Entlassung durch die „Leitung
Sammelstelle“ vor Ort.
Bei Kenntnisnahme von externen Ereignissen wie z.B. Androhung von
Gewalttaten oder sonstigen Ereignissen wie Starkregen, Hochwasser,
Unglücke in benachbarten Bahnanlage ist der Wachstelle 1 zu informieren
(interne Notruf -147)
Hinweis zur Schließung des Museumsparks
Die Schließung des Museumsparks durch die Direktion für Besuchende und
Mitarbeitende des Deutschen Technikmuseums aufgrund von Sturm-, Wind-
oder Unwetterwarnungen, Schnee oder Eisglätte betrifft nicht die Fremdfirmen
– sie entscheiden eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen.
- Befahren, Halten und Parken auf dem SDTB-Gelände
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Grundsätzlich herrscht in den gekennzeichneten Bereichen Parkverbot,
(siehe Übersichtsplan Arbeitsbereiche). Ein Be- und Entladen ist zulässig,
muss jedoch mit der Projektleitung abgesprochen werden. Die Regelungen
zur Parkraumbewirtschaftung bitte dem entsprechenden Dokument
entnehmen.
Generell ist beim Befahren der Besucherbereiche Schrittgeschwindigkeit
einzuhalten und ein Einweiser einzusetzen (beim Fahren und Rangieren!).
Das Befahren der Gleise (Gleiskörper) und des GFK-Belags im Freigelände ist
verboten (da ggf. keine ausreichende Traglast für Fahrzeuge vorhanden ist).
- Feuergefährliche Arbeiten und Staub
Alle Gebäudeteile sind flächendeckend mit automatischen Rauchmeldern
ausgestattet. Diese reagieren teilweise auf Wärme, Rauch oder Staub. Um
einer Fehlalarmierung oder einem Brandfall vorzubeugen, sind alle auf dem
Gelände und den Gebäuden der SDTB zu tätigenden feuergefährlichen
Arbeiten wie z. B. Schweißen, Trennen, Flexen etc. sowie alle Staubarbeiten
anzumelden. Die jeweils erforderlichen Brandwachen und die
Nachkontrollen obliegen den ausführenden Firmen.
Formular „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ nach DGUV Regel
100-500, Kap. 2.26 siehe Anhang. Verteilung (3 Exemplare) siehe Formular.
Die Formulare gibt es im Bereich Gebäudemanagement auf Abruf per Mail
(technik@technikmuseum.berlin). bzw. vor Ort bei den Mitarbeitenden des
Gebäudemanagements (Hausmeister).
Zuständigkeiten:
Herr Lefanczyk Bereichsleitung Gebäudemanagement
Herr Masch Teamleitung Gebäudemanagement
Herr Brandwein Verantwortliche Elektrofachkraft
Herr Wernz Baureferent
Hausmeister MA Gebäudemanagement
Die feuergefährlichen Arbeiten gelten nur als genehmigt, wenn einer
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der genannten Mitarbeiter das Formular unterschrieben hat.
Eine Abschaltung von Brandmeldeeinrichtungen kann und darf ebenfalls
nur von den oben genannten Personen vorgenommen werden.
Manipulationen von Brandschutzeinrichtungen (z.B. auch das Verkeilen von
Brandschutztüren) ist strikt untersagt.
6.1 Rauchverbot
Grundsätzlich gilt ein Rauchverbot in allen Bereichen des Deutschen
Technikmuseums (ausgenommen ausgewiesene Raucherzonen).
- Arbeits- und Betriebsmittel
Es sind grundsätzlich nur gemäß TRBS 1201 geprüfte und kontrollierte
Arbeitsmittel einzusetzen. Elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV
Vorschrift 3 zu prüfen. Ein Prüfnachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Die
Energieverteilung und die Auswahl elektrische Betriebsmittel hat nach
DGUV Information 203-006 zu erfolgen. (Beispiele: Keine
„Baumarktkabeltrommel“, Nutzung von Steckdosen nur mit
ortsveränderlicher Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD nach VDE 0661))
Betriebsmittel (z.B. Leitern, Fahrgerüste, Flurförderzeuge) werden von der
SDTB nicht an Fremdfirmen verliehen.
- Wasserentnahme Außenhydranten
Eine Entnahme von Wasser an den Außenhydranten ist nur nach vorheriger
Freigabe durch die unter Punkt 6 genannten Personen gestattet. Die
Außenhydranten sind mit der Trinkwassertrennstation verbunden und
müssen vor der Nutzung freigegeben werden.
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- Arbeiten bei laufendem Besucherverkehr
Da es teilweise unvermeidbar ist, dass Arbeiten währen des
Museumsbetriebs durchgeführt werden, sind in Absprache mit dem Bereich
Technik nachfolgende Punkte zu beachten:
• Vermeidung von Lärm oder Reduzierung von Lärm durch
geeignete Arbeitsverfahren oder Lärmschutzmaßnahmen.
• Deutlich sichtbares und weiträumiges Absperren der
Arbeitsbereiche.
• Vermeidung von Staubarbeiten durch geeignete
Arbeitsverfahren und ggf. das Stellen von Staubschutzwänden.
• Stolperstellen im Laufbereich der Besuchenden sind zu
vermeiden, z.B. Leitungsquerungen im Laufbereich sind in
Abstimmung mit dem jeweiligen Projektleitung und dem
Sicherheitsmanagement der SDTB abzusprechen.
Den Museumsbetrieb einschränkende Arbeiten sind nach Möglichkeit am
Montag oder in der Zeit von 07:00 – 09:00 Uhr durchzuführen.
Anlagen • Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz • Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten • Übersichtsplan Museumsbereiche mit Sammelstelle und Parkverbote
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Arbeitssicherheit bei Bau-, Projekt-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von Fremdfirmen / Externen Stand: 25.04.2023
Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
Bitte unterstützen Sie die SDTB und die Bau-/Projektleitung, indem Sie die unten aufgeführten Angaben machen und kurzfristig zurücksenden.
| Firma: (Stempel) | Name: (Aufsichtsführender, Bauleiter vor Ort) | |||
|---|---|---|---|---|
| Telefon Fax E-Mail | ||||
| Arbeitsaufgabe/-ort: | Arbeitszeitraum Datum/Uhrzeit: | |||
| 1. | Es wird sichergestellt, dass alle vor Ort beschäftigten Mitarbeitenden gemäß DGUV Vorschrift 1, § 7, über die Gefahren durch die Tätigkeiten, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie über den Inhalt der Besuchsordnung SDTB inkl. Erweiterung für Fremdfirmen in verständlicher Form und Sprache unterwiesen sind. | |||
| 2. | Das folgende System zur Arbeitsschutzorganisation kann nachgewiesen werden (Bescheinigung ist beigefügt): AMS BAU OHSAS SCC | |||
| 3. | Versicherung des Unternehmens bei folgender Berufsgenossenschaft: | |||
| 4. | Arbeitsschutztechnische Betreuung des Unternehmens erfolgt durch: | |||
| 5. | Es wird sichergestellt, dass eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung steht. | |||
| 6. | Die Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ist für die geplanten Tätigkeiten erstellt worden. Auf Anforderung wird diese dem Auftraggeber, Bau-/Projektleiter oder Koordinator zur Einsicht zur Verfügung gestellt. | |||
| 7. | Besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der Baustellenverordnung werden durchgeführt. | ja | nein | |
| Falls ja, sind besondere Sicherungsmaßnahmen mit der Bau- /Projektleitung und/oder dem/der Koordinator:in nach BaustellV zu besprechen. | ||||
| 8. | Feuergefährliche Arbeiten und/oder Arbeiten mit Staubentwicklung werden durchgeführt. | ja | nein | |
| Falls ja, ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Siehe Punkt 6 „Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen SDTB“ |
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| 9. | Bei Verwendung von Gefahrstoffen liegen vor Arbeitsbeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vor. Die Ersatzstoffprüfung wurde durchgeführt. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen werden auch mit den anderen unmittelbar am Bau beteiligten Firmen abgesprochen. Die Sicherheitshinweise der Arbeitsgenehmigung bzw. im Erlaubnisschein sind einzuhalten. | |
|---|---|---|
| 10. | Es wird durch das Unternehmen folgendes sichergestellt: • Die zum Einsatz kommenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind gemäß DGUV Vorschrift 3 §5 und DGUV Information 203-006 regelmäßig gewartet und geprüft. • Alle Arbeitsmittel entsprechen dem Stand der Technik und werden gemäß TRBS 1201 kontrolliert und geprüft. • Alle notwendigen Nachweise (z. B. Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Beauftragungen, Erlaubnisscheine, …) werden in einer Handakte mitgeführt. • Die erforderliche Anzahl von Erst-Helfenden und Verbandskästen ist vor Ort. • Den Beschäftigten wird geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. • Zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Tätigwerden von Beschäftigten verschiedener Unternehmen oder selbstständigen Einzelunternehmern an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet (DGUV Vorschrift 1, § 6). • Der Einsatz von Nachunternehmern ist der SDTB anzuzeigen. Beim Nachunternehmen sind die hier dargestellten Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz eigenverantwortlich zu ermitteln und zu dokumentieren. Die in der Besuchsordnung SDTB inkl. Erweiterung festgelegten Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln der Standortsicherheit sind dem Nachunternehmer ebenfalls zu vermitteln und zu dokumentieren. • Die „Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen“ als Erweiterung der Besuchsordnung wurden dem Unternehmen ausgehändigt und akzeptiert. | |
| 11. | Bei Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Punkte kann durch Mitarbeitende der SDTB oder beauftragte Dritte vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Manipulationen von Schutzeinrichtungen (z.B. das Verkeilen von Brandschutztüren) sind strikt untersagt. | |
| Ort, Datum Stempel, Unterschrift | ||
| Verantwortliche Person Fremdfirma | Handy-Nummer | |
| Mitarbeitende der Fremdfirma | ||
| 1 | 6 | |
| 2 | 7 | |
| 3 | 8 | |
| 4 | 9 | |
| 5 | 10 |
Dieses Formular ist vor Beginn der Arbeiten zurückzusenden an die Projektleitung
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Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen
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