Vergabeunterlagen vom 14.09.2026 (PDF)

Elektroarbeiten für Starkstromanlagen im Altbau des Deutschen Technikmuseums Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

LV: 440 Starkstrom Seite: 1 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  1. Objektbeschreibung Objektbeschreibung

Gebäude/ Leistungsort

Deutsches Technikmuseum Berlin

Gebäudeteil: 'Altbau' Trebbiner Str. 9

10963 Berlin

Gebäudeklasse: 5

Sonderbau

Bauweise: Massivbau, Klinkerfassade

Bauzeit: ca. 1870 - 1874

Denkmalschutz: nein

Geschosse: KG, EG, 1. bis 6. OG

Geschosshöhen: i. d. R. bis ca. 3,30m

Nutzung: KG - Lagerflächen und Haustechnik, EG - Eingangsbereich des Museums mit Museumsshop und Gastronomie, 1. OG - Ausstellungsflächen, 2.OG bis 6.OG - Verwaltung

Grundstück

Die Baustelle liegt im Berliner Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, am Ende der Sackgasse Trebbiner Str. als

öffentliche Zufahrt zum Technikmuseum, auf dem Gelände des 'Deutschen Technikmuseum Berlin'. 2. Maßnahmenbeschreibung 2. Maßnahmenbeschreibung

Ziel ist es, die gesamte Gebäudetechnik des Gebäudeteils Altbau zu erneuern. Dies betrifft im Wesentlichen die Anlagengruppen Sanitär, Lüftung und Elektrik. Im Zuge der Sanierung sollen die tangierten Bauteile schadstofffrei hergestellt werden. Begleitend zu den technischen Maßnahmen sind die entsprechenden hochbaulichen Maßnahmen erforderlich. Dies betrifft Öffnen/ Schließen von Schächten, Ertüchtigung von Decken zur Herstellung brandschutztechnischer Rohrdurchführungen, Öffnen/ Schließen von Abhangdecken, Teilerneuerung Wandbeschichtungen und Bodenbeläge, tlw. Brandschutzertüchtigung Türen, Komplettsanierung von Sanitärbereichen (Estrich, Trockenbau, Fliesen, Maler, Objekte usw.), Gerüst- und Dacharbeiten zum Austausch von pneumatischen RWA- Anlagen auf dem Dach und herrichten der Räume zur Wiederverwendung.

Im Vorfeld zu den Sanierungsarbieten soll eine Schadstoffsaneirung stattfinden, so das das Gebäude und die betroffenen Sanierungsbereiche möglichst schadstofffrei sein werden.

Die gesamte Maßnahme beinhaltet im Wesentlichen Arbeiten folgender Gewerke:

Baustelleneinrichtung

Gerüstarbeiten

Schadstoffsanierung

Bauhauptgewerk

Trockenbauarbeiten

Estrich

Fliesenleger

Brandschutztüren

Metallbau

Innentüren

Malerarbeiten

Tischlerarbeiten

Elektroinstallation/ Datenverkabelung (Rückbau/ Neubau)

[Seite 2]

LV: 440 Starkstrom Seite: 2 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Elektroinstallation/ Datenverkabelung (Rückbau/ Neubau)

Sanitärinstallation (Rückbau/ Neubau)

Lüftungsinstallation (Rückbau/ Neubau)

Baureinigung

Hier ausgeschriebene Leistung: (ausgschriebenes Gewerk eintragen) 3. Bauablauf: Bauabschnitte, Unterbrechungen in Ausführung, Lärmfreie Zeiten, Samstagsarbeit, laufender Betrie 3. Bauablauf

Bauablauf

Die beschriebene Sanierung soll etagenweise, beginnend im KG, in einzelnen Bauabschnitten (von unten nach oben), erfolgen. Dabei bleiben im EG und 1. OG Bereiche im laufenden Museumsbetrieb. Die Baustellenbereiche zu den in Betrieb gehaltenen Bereichen mit Besucherverkehr, werden durch temporäre Abschottungen durch geeignete Staubschutzwände u. dgl., abgetrennt. Trotzdem sind die Bautätigkeiten mit umfänglicher Rücksichtnahme auf den Museumsbetrieb auszuführen.

Lärmfreie Zeiten

Der Museumsbetrieb wird im EG und 1. OG teilweise aufrechterhalten. Deher gibt es

Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten und umfangreiche Materialanlieferungen, wie folgt:

Die Ausführung maschineller Arbeiten (insbesondere Bohr-, Schleif- und vergleichbarer lärmintensiver Tätigkeiten) in öffentlich zugänglichen Bereichen (EG und 1. OG) ist ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten des Museums möglich.

Zulässige Ausführungszeiten sind somit montags ganztägig, dienstags bis freitags, 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, sowie samstags von 7:00 bis 10:00 Uhr.

Im Untergeschoss und in den freigezogenen Verwaltungsbüros, das heißt im 2.OG (teilweise) sowie im 3.OG - 6.OG, können lärmintensive Arbeiten ganztägig unabhängig von den Öffnungszeiten des Museums durchgeführt werden.

Zugang zum Gebäude

Der Zugang zu den Gebäuden des Technikmuseums erfolgt arbeitstäglich über die Anmeldung an der Pforte im EG, Eingang Trebbiner Str. 9. Nach Auftrgaserteilung muss eine Liste der vorgesehenen Mitarbeiter an den Pfortendienst des Museums gegeben werden. Die Mitarbeiter müssen sich bei Arbeitsantritt an der Pforte anmelden und nach Beendigung der Arbeiten wieder abmelden und werden sort in Listen eingetragen.

Arbeiten an Samstagen

Gem. ArbZG gelten Samstage als Werktage. Bei Terminengpässen muss daher an Samstagen gearbeitet werden. Samstagarbeit ist 3 Tage vorab mit der Bauleitung bzw. den Nutzervertretern abzustimmen, bzw. voranzukündigen. Samstags hat das Museum für Besucher geöffnet.

Ansprechpartner im Gebäude

Seitens der Nutzer wird ein Ansprechpartner für nutzerinterne Belange benannt. Bitten, Aufforderungen und Weisungen dieser ist durch die Handwerker Folge zu leisten.

Brandmeldeanlage

Dies gilt insbesondere für die Abschaltung der Brandmeldeanlage.

Alle Firmen sind verpflichtet die Ansprechpartner der Nutzer (beim Pförtner), täglich, vor jedem Arbeitsbeginn eigenständig zu informieren, welche Brandmelder vorübergehend abgeschaltet werden müssen. Die Melder sind eigenständig abzudecken und vor Auslösung und Staub zu schützen.

Nach Beendigung der tägllichen Arbeiten müssen die Abdeckungen demontiert und die Ansprechpartner (ggf. Pförtner) informiert werden, damit die Brandmeldeanlage wieder eingeschaltet werden kann.

Entstehende Kosten bei Fehlalarmen werden vollständig dem Verursacher zu Lasten gelegt.

Die vorgenannten Rahmenbedingungen sind bei der Angebotserstellung und späteren Einplanung der Arbeitskräfte zu berücksichtigen und in die Preise einzukalkulieren. 4. Zugang, Lagerflächen, BE, Materialtransporte, Bauwasser/Baustrom 4. Zugang, Lagerflächen, BE, Materialtransporte, Bauwasser/Baustrom

Zugang

Der Personenzugang erfolgt über den Haupteingange, mit Anmeldung beim Pförtnerdienst und dann

[Seite 3]

LV: 440 Starkstrom Seite: 3 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Personenzugang erfolgt über den Haupteingange, mit Anmeldung beim Pförtnerdienst und dann über die für den Baustellenbetrieb vorgesehenen Baustelleneingänge über die Kellereinfahrt und den Innenhof.

Zufahrt zum Gebäude, Lagerfläche Hof, Materialtransporte/Anlieferung

Am Gebäude ist eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE- Fläche, s. BE- Plan) vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt von der Trebbiner Str. aus. Die daran angegliederte Feuerwehrzufahrt ist stets frei zu halten. Die BE- Fläche dient hauptsächlich der Aufstellung von Schutt- Containern und bietet begrenzt Möglichkeiten zur Materiallagerung und kann nach Absprache mit der Bauleitung auch zum Aufstellen von Materialcontainern als Nebenleistung gem. VOB/C, im eigenen Ermessen genutzt werden. Einen Stromanschluss gibt es an der Baustelleneinrichtungsfläche nicht.

Das Parken von PKW im Baustelleneinrichtungsbereich ist nicht zulässig. Dafür können die nahegelegenen regulären Parkplätze im öffentlichen Straßenland der Trebbiner Str. genutzt werden.

Aufwändige Materialanlieferungen montags durchzuführen, da die Zufahrtswege zum Museum nicht von Besucherverkehr beeinträchtigt sind (Reisebusse, PKW). Das Risiko für Konflikte bei Anlieferungen durch Besucherverkehr, zwischen dienstags und samstags, trägt der Auftragnehmer.

Transportwege und Materialtransporte

Materialverteilung erfolgt per Handtransport vom BE- Bereich über die als Baustellenbereich freigegebenen Gebäudeeingänge und Treppenhäuser und müssen über die Flure im Baustellenbeich verteilt werden. Es sind zur Unterstützung zwei Bau- Außenaufzüge an Außengerüsten vorgesehen. 1x an Trebbiner Str. und 1x im Innenhof. Der Materialtransport muss dann über das Gerüst durch die Fenster erfolgen. Die Einbringöffnung ist somit durch die Fensteröffnung begrenzt.

Es kann nur so viel Material auf der Baustelle zwischengelagert werden, wie in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen auch verbaut wird.Das Material muss unmittelbar nach Antransport in das Gebäude geschafft werden, bzw. Abbruchmaterialien müssen sofort in die Abfallcontainer gebracht werden. Transportfahrzeuge müssen sofort nach Anlieferung und Ent-/ Beladung aus diesem BE- Bereich entfernt werden, damit die Feuerwehrzufahrt nicht beeinträchtigt wird. Für Lagerung von Material ist ausschließlich der Baustelleneinrichtungsbereich vorgesehen. Materiallagerungen im Gebäude dürfen andere Gewerke nicht behindern. Sollte dies der Fall sein, sind diese sofort nach Anweisung durch die Bauleitung zu entfernen. Maximale Deckenbelastung durch gelagerte Materialien: 200 kg/m²

Genehmigungen für Materialtransporte

Nach Einschätzung des Ausschreibers sind keine besonderen Genehmigungen, oder Straßensperrungen notwendig. Sollten nach Einschätzung des Bieters dennoch Sperrungen des öffentlichen Straßenlandes für Transport- und Lieferzwecke nötig sein, ist dies inkl. aller erforderlicher Koordinations- und Genehmigungsleistungen (Straßensperrungen, Antrag bei Ämtern usw.) in die Angebotspreise einzukalkulieren.

Transportwege

Die BE-Fläche befindet sich maximal 100m von den Gebäudeeingängen entfernt.

Personen- und Handtransporte über Tür- Eingänge und Treppenhäuser, Breite ca. 1,20m, Höhe Flure: ca. 3m

Alle Oberflächen im Bereich der Transportwege im Haus sind ausreichend zu schützen.

Verschmutzungen außerhalb der abgetrennten Baustellenbereiche sind sofort restlos zu beseitigen.

Sanitärräume / Aufenthalts- und Pausenräume

In Angrenzung an den BE- Bereich wird ein beheizter Sanitärcontainer mit WCs, Urinalen und Duschen zur Verfügung gestellt.

Vorsehen von Pausenunterkünften für firmeneigene Mitarbeiter gelten gem. VOB/B und VOB/C als Nebenleistung. Es können ggf. nach Absprache mit der Bauleitung leergezogene Räume im Baustellenbereich, in welchem keine unmittelbaren Arbeiten stattfinden, als Pausenräume genutzt werden. Diese sind stets sauber und von Abfällen (Lebensmittelreste und -verpackungen, Kaffebecher, Zigarettenschatel u. dgl.) frei zu halten. Kaffeebecher sind außerhalb der Pausenräume im Baustellenbereich untersagt. Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.

Bauwasser / Baustrom

Bauwasser und Baustrom wird bauseits im Gebäude zur Verfügung gestellt:

Baustromanschluss: 220V/16A 5. Allgemeine Vorbemerkungen 6. Weitere allgemeine Vorbemerkungen

Einhaltung der "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU"

[Seite 4]

LV: 440 Starkstrom Seite: 4 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Einhaltung der "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU"

Unter anderem sind die Vorgaben der aktuellesten "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt

  • VwVBU" des Berliner Senats unbedingt zu beachten und zwingend einzuhalten. Insbesondere, was die Verwendung von darin vorgeschriebenen Materialien, Lacken usw. betrifft.

Es sind nur Materialien anzubieten, die nachweislich die Forderungen der "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" efüllen.

Der Nachweis kann vom Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel o.ä.), oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.

Der Nachweis über die Verwendung von darin zugelassenen Materialien muss seitens des Bieters unmittelbar nach Auftragserteilung durch Vorlage der Materialprüfblätter, Zertifikate und Zulassungen erbracht werden.

Ortskenntnis

Der AN bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen volle Klarheit durch Einsichtnahme in sämtliche Dokumente und mögliche Rückfragen vor Angebotsabgabe verschafft hat. Es wird zum Erhalt der Ortskenntnis empfohlen, die Baustelle vor Angebotserstellung zu besichtigen.

Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

Der Transport und Entsorgung (Verwertung/Endlagerung) der Bauabfälle ist Sache des AN und hat nach den gültigen Entsorgungsvorschriften fachgerecht zu erfolgen. Die Art der Entsorgung ist mit der Abrechnung durch gescante Wiegescheine, einheitlich benannt und nach Datum geordnet, übersichtlich und nachvollziehbar bei der Bauleitung vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen.

Mischabfälle sind gem. GewAbfV zu vermeiden.

Es sind ausschließlich Container mit Deckel zugelassen. Sämtliche Container bzw. Containerdeckel sind mit Ketten und Vorhängeschlössern zu sichern. Die Verantwortung für Folgen von Fremdnutzung durch nicht abgeschlossene Container trägt der Aufsteller selbst.

Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten, wenn nicht einzeln ausgeschrieben.

Die Gewerbeabfallverordnung in aktueller Fassung ist zu beachten (inkl. Dokumentationspflichten des AN).

Baufeldreinigung

Beräumung der Baustelle nach Beendigung aller gewerkespezifischen Arbeiten, einschließlich Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung von Restschutt/ Müll sind durch den AN vorzunehmen. Nach Beendigung der Maßnahme sind alle Einrichtungen unverzüglich abzufahren. Die Arbeits- und Lagerflächen sind mit gefilterten Industriestaubsauger (Feinstaubgesetz) zu reinigen und so mit Schlussabnahme zu übergeben.

Die Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches hat täglich und am Ende der Arbeiten saugrein bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen.

Das Kehren mit Besen ist auf Grund des Feinstaubgesetzes nicht mehr zulässig.

Bei Missachtung erfolgt die Reinigung auf Kosten des Verursachers, auch ohne Aufforderung.

Fix- und Fertige Leistung

Alle Leistungen beinhalten die komplette Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, endgebrauchsfertig und in fix- und fertiger Arbeit, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen, Klein- und Montageteile sowie Baustelleneinrichtungen. Hinweis Vorbemerkungen, Anlagen zur Leistungsbeschreibung Alle der unter den Punkten 1. bis 5. beschriebenen Umstände, Anforderungen und Sachverhalte sind bei der Kalkulation der LV-Positionen zu berücksichtigen und es entsteht daraus kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Anlagen zur Leistungsbeschreibung

Folgende Ausführungszeichnungen/ -unterlagen sind der Leistungsbeschreibung als PDF- Datei beigefügt:

(Aufzählung der Anlagen durch Ausschreiber einzutragen) Baubeschreibung Elektro

[Seite 5]

LV: 440 Starkstrom Seite: 5 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sanierungsobjekt ist der Altbau - Haus 01 des Deutschen Technikmuseums Berlin in der Trebbiner Straße 8-9 in Berlin-Kreuzberg. Der sogenannte "Altbau", derzeitiges Eingangsgebäude des Technikmuseums, wurde um 1908 als Wohn-, Fabrik-, Pferdestall- und Verwaltungsgebäude der Markt- und Kühlhallengesellschaft von Carl Linde errichtet. Ab 1980 wurde es zum ersten Ausstellungs- und Verwaltungsgebäude des Technikmuseums umgebaut.

Das Projektziel ist die Komplettsanierung des Altbaus unter Berücksichtigung der dauerhaften Sicherstellung des Museumsbetriebes. Die wesentlichen Bauleistungen beinhalten die Sanierung der Elektroanlage, RLT-Anlagen, Sanitäranlagen inkl. Leitungen u. Stränge, Erweiterung Besucher-WCs EG, Brandschutzsanierung, Schadstoffsansanierung, Austausch der RWA-Anlagen.

Während der Bauphase wird der Besucherverkehr aufrecht erhalten. Er beginnt um 9:00 Uhr. Lediglich montags ist Ruhetag. Deshalb sind lärmintensive Arbeiten immer bis 9:00 Uhr bzw. montags auszuführen. Bei de Einsatzplanung ist das von vornherein generell zu berücksichtigen.

Der Zugang für Materialtransporte erfolgt über den Lastenaufzug bis ins 5. OG. Kleinere Mengen können auch über den Personenaufzug am Eingang bis ins 4. OG transportiert werden. Auch die Materialtransporte die über die Ausstellungsfläche erfolgen, können nur in den oben genannten Zeiten erfolgen. Alternativ kann Material über die Rampe in den Keller gebrachtund dort Zwischengelagert werden. Die oberhalb des Ausstellungsbereiches befindlichen Büroetagen werden für die Sanierung leergezogen.

In dem Gebäude befindet sich ein Gebäude-Hauptverteiler-AV sowie ein Gebäude-Hauptverteiler-SV, neben den 32 vorhandenen Bestands-Unterverteilungen gibt es ca. 12 AV-gespeiste und ca. 8 SV- gespeiste Großverbraucher. Um den Vorgaben der MLAR wieder gerecht zu werden ist vorgesehen die Haupttrassen durch Stromschienen-Systeme zu ersetzen und die vorhandenen Unterverteilungen zu ersetzten als auch Brandschutz-Nachweis-konform zu erweitern. Dabei wird die Querung fremder Brandabschnitte durch die konsequente Erschließeung aus der Verteilebene UG1 vermieden. Alle AV-gespeisten Großverbraucher werden im Ergebnis aus den Stromschienen-Systemen gespeist. Die AV-gespeisten Großverbraucher hingegen erhalten eine neu FE-Trassierung. Da keine Trassierungs- Dokumentation vorliegt müssen die neuen hauptsächliche Stromschienen-Trassen redundant zur vorhandenen Bestandstrassierung errichtet werden. Nach deren protokollierter Mess-Prüfung und Funktionsprobe erfolgt der Umschluss auf die neuen Unterverteilungen und Großverbraucher- Steuer-Schränke. Nach erfolgreichem Umschluss sind alle obsoleten Verteiler und Trassierungsmittel zurückzubauen und zu entsorgen.

In den Flächen sind folgende Arbeiten vorgesehen:

  1. Erschließung der Büro-Arbeitsplätze über Kabelrinnen, Leitungsführungskanäle bis in horizontale oder vertikale Brüstungskanäle mit deren Auslässen

  2. Demontage und Neumontage der Büro-Flur-Leuchten

  3. Anpassung der Sicherheits-Beleuchtung gemäß dem Brandschutz-Nachweis

  4. Anpassung des vorhandenen Potentialausgleichs an die neue bereinigte Erschließungs- Struktur

  5. Neuerrichtung der ELA

  6. Neuerrichtung der Brandmelde-Anlage

  7. Reparatur der Verkabelung der vorhandenen EMA im Falle von Bauschäden

  8. Neuerrichtung der Datennetz-Anlage gemäß der neuen bereinigte Erschließungs-Struktur

  9. Herstellung der Herstellerkonformen Brandschutzdurchführungen zwischen den Etagen für die neuen Trassen

  10. Verschließen der vorhandenene Brandschutzdurchführungen nach der Demontage der obsoleten Verkabelung AV und SV

Alle neuen Trassen, Kabel und Betriebmittel sind nach den Vorgaben des Nutzers dauerhaft zukennzeichnen. Schaltanlagen erhalten eine neue vor-Ort-Dokumentation. Es ist für jede VE eine Gesamt-Dokumentation nach den BIM-Vorgaben zur Prüfung vorzulegen. 01 Baustellen-Einrichtung

01.01 Baustellen-Einrichtung

Hinweise BE Da das vorhandene Stromversorgungsnetz in Bezug auf die Anzahl der verfügbaren Abgänge insbesondere die 400V-Abgänge ziemlich stark ausgelastet ist und erfahrungsgemäß Freischaltungen innerhalb der relevanten Verteiler nur partiell möglich sind, muss die Einbindung der Baustrom-Versorgung in das Allgemein-Versorgungsnetz mit den Verantwortlichen der Wisag rechtzeitig und detailiert abgestimmt werden.

Lt. Aussage desBauherrn müssen u.U. Aufschaltungs-Arbeiten unter Spannung vorgenommen werden.

Die Bedarfs-Anmeldung (Strombedarf) und Bedarfs-Deckung an Baustrom ist mit der Bauüberwachung

[Seite 6]

LV: 440 Starkstrom Seite: 6 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Bedarfs-Anmeldung (Strombedarf) und Bedarfs-Deckung an Baustrom ist mit der Bauüberwachung abzustimmen, Errichtung, Anpassung und Rückbau sind ausschließlich auf Anweisung der Bauüberwachung durchzuführen. 01.01.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung für die gesamte

Baustelle, für die gesamte Bauzeit gemäß den

aktuellen berufsgenossenschaftlichen Anforderungen für

Baustelleneinrichtungen einrichten.

Anlieferung der Materialien und Werkzeuge, Rücktransport letzterer, Lieferung aller Klein- und Hilfsmaterialien

Montageaufsicht und Aufsicht für Werkzeuge und Materialien obliegt dem AN. Bauwasser und Baustrom werden am Übergabepunkt gestellt.

1,000 St 01.01.2 Freischalten NSHV-SV für Erweiterungs-Arbeiten Freischalten NSHV-SV für Erweiterungs-Arbeiten

Freischalten des SV-Gebäude-Hauptverteilers am vorgelagerten Schaltorgan inkl. Prüfmessung, Kennzeichnung und Schutz gegen Wieder-Einschaltung.

1,000 St 01.01.3 Erweiterung NSHV-SV für BE Freischalten und Erweiterung des Bestandsverteilers um folgende Komponenten:

3 St. NH00 Lasttrenner

für die Anbindung des Baustrom-Anschluss-Verteilers sowie die beiden geplanten BE-Bauaufzüge

Planungs-Fab.Typ: SIEMENS 3NJ41033BF02 o.gleichwertig

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

komplett liefern inkl. aller Klein- und Befestigungs-Materialien, betriebsfertig montieren und anschließender protokollierter FI-Prüfmessung.

1,000 Psch 01.01.4 Sicherungssatz NH00 bis 160A Sicherungssatz NH00 bis 160A

liefern und in Schaltgerät einsetzen.

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

3,000 St 01.01.5 CEE32A-Steckdose IP67 CEE32A-Steckdose IP67

CEE Wandsteckdose 32A 5-polig IP67, 400V, 6h, sichere und schnelle Montage durch schnelles Verschlußsystem, beständig gegen eine Vielzahl von Chemikalien, halogen- und silikonfrei, ergonomische griffige Bauform, ausgezeichnete Schlagzähigkeit IK 08, Kontakte aus Kupfer-Zink- Legierung für eine hohe elektrische Leitfähigkeit, 960°C Glühdrahtgeprüft, Selbstverlöschungsgrad VO (UL94), Schutzgrad IP67 (Schutz gegen zeitweiliges Eintauchen in Wasser, staubdicht).

Fabrikat: Mennekes 9182

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

[Seite 7]

LV: 440 Starkstrom Seite: 7 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR angebotenes Fabrikat '.........'

3,000 St 01.01.6 CEE32A Verlängerungskabel 6mm² 50m CEE32A Verlängerungskabel 6mm² 50m

CEE Verlängerungskabel, schwere Ausführung, mit hochwertigen Steckverbindungen aus dem Hause PCE

für den Einsatz unter höchsten mechanischen Beanspruchungen im Innenbereich, im Außenbereich sowie für den harten Baustelleneinsatz - im Trockenen als auch im Nassen

auch bei transportablen Maschinen und Geräten einsetzbar

optional mit Phasenwender erhältlich: durch das Vertauschen zweier Steckkontakte durch einen einfachen Drehmechanismus werden zwei Phasen getauscht und damit das Drehfeld geändert

Nennstrom: 32A

Spannung: 400V

Polzahl: 5 (3P+N+PE)

Uhrzeit-Stellung: 6h

Anschlusstechnik: Schraubklemmen

Schutzart: IP44 Fremdkörper- und Spritzwassergeschützt

Kabeltyp: H07RN-F Gummikabel

Aderanzahl/Querschnitt: 5x4mm²

Temperaturbereich: von -25°C bis +55°C

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

3,000 St 01.01.7 Baustrom-Anschluss-Verteiler 63A IP43 Baustrom-Anschluss-Verteiler 63A IP43

einschl. Gummischlauch-Zuleitung

liefern, vorhalten und nach Beendigung der

Arbeiten demontieren aus robustem,

transportablem Stahlblech, Standgehäuse IP43

Aufbau nach VDE 01612 und 0100, mit Zwischen-Zähler.

2 Stck. CEE-Steckdosen 32A

1 Stck. CEE-Steckdose 16A

4 Stck. Steckdosen 230V

2 Stck.FI Schutzschalter 40/0,03 A

Die Verteilung ist während der Bauzeit allen

beteiligten Gewerken zur Verfügung zu stellen.

Der Baustromverteiler ist regelmäßig zu prüfen. Während der Nutzung ist eine ständige (entsprechend Vorschriften) Wartung und Instandhaltung aktenkundig durchzuführen und in den Preis einzukalkulieren.

kompl. liefern und betriebsfertig anschließen.

vom Bieter einzutragen,

[Seite 8]

LV: 440 Starkstrom Seite: 8 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

1,000 St 01.01.8 Baustrom-Bauabschnitts-Verteiler 63A IP43 Baustrom-Bauabschnitts-Verteiler 63A IP43

einschl. Gummischlauch-Zuleitung

liefern, vorhalten und nach Beendigung der

Arbeiten demontieren aus robustem,

transportablem Stahlblech, Standgehäuse IP43

Aufbau nach VDE 01612 und 0100, ohne Zwischen-Zähler.

2 Stck. CEE-Steckdosen 32A

1 Stck. CEE-Steckdose 16A

4 Stck. Steckdosen 230V

2 Stck.FI Schutzschalter 40/0,03 A

Die Verteilung ist während der Bauzeit allen

beteiligten Gewerken zur Verfügung zu stellen.

Der Baustromverteiler ist regelmäßig zu prüfen. Während der Nutzung ist eine ständige (entsprechend Vorschriften) Wartung und Instandhaltung aktenkundig durchzuführen und in den Preis einzukalkulieren.

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

1,000 St 01.01.9 CEE32A Verlängerungskabel 6mm² 25m CEE32A Verlängerungskabel 6mm² 25m

CEE Verlängerungskabel, schwere Ausführung, mit hochwertigen Steckverbindungen aus dem Hause PCE

für den Einsatz unter höchsten mechanischen Beanspruchungen im Innenbereich, im Außenbereich sowie für den harten Baustelleneinsatz - im Trockenen als auch im Nassen

auch bei transportablen Maschinen und Geräten einsetzbar

optional mit Phasenwender erhältlich: durch das Vertauschen zweier Steckkontakte durch einen einfachen Drehmechanismus werden zwei Phasen getauscht und damit das Drehfeld geändert

Nennstrom: 32A

Spannung: 400V

Polzahl: 5 (3P+N+PE)

Uhrzeit-Stellung: 6h

Anschlusstechnik: Schraubklemmen

Schutzart: IP44 Fremdkörper- und Spritzwassergeschützt

Kabeltyp: H07RN-F Gummikabel

Aderanzahl/Querschnitt: 5x4mm²

Temperaturbereich: von -25°C bis +55°C

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

[Seite 9]

LV: 440 Starkstrom Seite: 9 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

13,000 St 01.01.10 Baustrom-Steckdosenverteiler 32A IP43 Baustrom-Steckdosenverteiler 32A IP43

Baustromverteiler, einschl. Zuleitung als Gummischlauchleitung liefern, über die Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten demontieren, aus robustem Kunsttoff, zur Wandmontage mind. IP43, Aufbau nach VDE 01612 und 0100.

1 Stück CEE-Steckdose 32A

6 Stück Steckdosen 230V

1 Stück FI Schutzschalter 63/0,03 A

Die Verteilung ist während der Bauzeit allen beteiligten Gewerken zur Verfügung zu stellen.

Der Baustromverteiler ist regelmäßig zu prüfen. Während der Nutzung ist eine ständige (entsprechend Vorschriften) Wartung und Instandhaltung aktenkundig durchzuführen und in den Preis einzukalkulieren.

kompl. liefern und betriebsfertig anschließen.

Fabrikat der Planung: Brennenstuhl Power Distributor BSV3/32

o.gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

12,000 St 01.01.11 Rollrüstung Rollrüstung für die Grob- und Feininstallation mehrmaliges Umsetzen und

Vorhalten für die Dauer der Bauzeit, Montagehöhe

bis 6,50m über OKFF.

1,000 Psch 01.01.12 Freischaltung VB / Rückbau In den betreffenden Räumen des Versorgungsbereiches (VB) werden die vorh. Installationsgeräte ausgetauscht und auf den gepanten Umfang ergänzt, vor Beginn der Demontagen sind die relevanten Stromkreise freizuschalten.

40,000 Psch

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 10]

LV: 440 Starkstrom Seite: 10 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Gebäude-Hauptverteilung GHV-AV

02.02 Gebäude-Hauptverteilung GHV-AV

02.02.1 Freischalten für Umschwenk-Arbeiten Freischalten für Umschwenk-Arbeiten

Freischalten des Gebäude-Hauptverteilers am vorgelagerten Schaltorgan inkl. Prüfmessung, Kennzeichnung und Schutz gegen Wieder-Einschaltung.

7,000 St 02.02.2 Erweiterung der Bestandsverteiler Freischalten und Erweiterung des Bestandsverteilers um folgende Komponenten:

1 St. NH-2 Lasttrenner

Planungs-Fab.Typ: SIEMENS 3NJ41333BF01 NH2 400A o.gleichwertig

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

3 St. NH00 Lasttrenner

Planungs-Fab.Typ: SIEMENS 3NJ41033BF02 o.gleichwertig

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

komplett liefern inkl. aller Klein- und Befestigungs-Materialien, betriebsfertig montieren und anschließender protokollierter Prüfmessung.

1,000 Psch 02.02.3 Sicherungssatz NH-2 bis 400A Sicherungssatz NH-2 bis 400A

liefern und in Schaltgerät einsetzen.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

2,000 St 02.02.4 Sicherungssatz NH00 bis 160A Sicherungssatz NH00 bis 160A

liefern und in Schaltgerät einsetzen.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

3,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 11]

LV: 440 Starkstrom Seite: 11 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Gebäude-Hauptverteilung GHV-SV

03.03 Gebäude-Hauptverteilung GHV-SV

03.03.1 Freischalten für Anpassungs-Arbeiten Freischalten für Anpassungs-Arbeiten

Freischalten des Gebäude-Hauptverteilers am vorgelagerten Schaltorgan inkl. Prüfmessung, Kennzeichnung und Schutz gegen Wieder-Einschaltung.

3,000 St 03.03.2 Anpassungen des Bestandsverteilers Anpassungen des Bestandsverteilers

um folgende NH00-Abgänge gemäß Schema und Netzberechnung zurückzubauen:

alle vorhandenen RLT-Bestands-Einsp.Kabel

alle vorhandenen Aufzugs-Bestands-Einsp.Kabel

und um folgende NH00-Abgänge gemäß Schema und Netzberechnung zu ergänzen:

UV-Pförtner EG

UV-Alarmzentrale UG1

UV-Haupt-WiC

Steuerung BOS/BTF OG3

alle 5 neuen ER-ASPs UG1+OG5

komplett liefern inkl. aller Klein- und Befestigungs-Materialien, betriebsfertig montieren und anschließender protokollierter Prüfmessung.

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

1,000 Psch 03.03.3 Sicherungssatz NH00 bis 160A Sicherungssatz NH00 bis 160A

liefern und in Schaltgerät einsetzen.

vom Bieter einzutragen,

Bieter-Fab.Typ: '.........'

7,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 12]

LV: 440 Starkstrom Seite: 12 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Erneuerung AV-Haupt-Trassen

04.04 Erneuerung AV-Trassen

Horizontaltrassen Horizontaltrassen

04.04.1 Kabelrinne, 60x300 mm Kabelrinne, 60x300 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax RLV60.300

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

25,000 m 04.04.2 Kabelrinne, 60x200 mm Kabelrinne, 60x200 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax RLV60.200

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

80,000 m 04.04.3 Kabelrinne, 60x100 mm Kabelrinne, 60x100 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax RLV60.100

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

25,000 m Steigestrassen Steigestrassen

auf einer Strecke von ca. 80m

Im Vorfeld der Mitnutzung ist die Auslastung der vorh. Trassen zu prüfen und bei einer absehbaren Überschreitung der Auslastung von ca.80% ist eingeninitiativ die Abstimmung der Vorgehensweise anhand der konkreten vor-Ort-Situation mit der Bau-Überwachung zu suchen.

[Seite 13]

LV: 440 Starkstrom Seite: 13 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

04.04.4 Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm 2000x35x18 St FS

Technische Daten

Artikelgruppe: Stiel/Profilschiene

Länge: 2000mm

Breite: 35mm

Höhe: 18mm

Schlitzbreite: 17mm

Materialstärke: 1,25mm

Profilform: C-Profil

Ausführung: Einfachprofil

Art der Lochung: Rücken gelocht

Mit Zahnung: Nein

Abbrechbar: Nein

Flächenträgheitsmoment ly: 0,41cm4

Flächenträgheitsmoment lz: 1,81cm4

Widerstandsmoment Wy: 0,41cm³

Widerstandsmoment Wz: 1,03cm³

Geeignet für Funktionserhalt: Ja

Werkstoff: Stahl

Werkstoffgüte: sonstige

Oberflächenschutz: bandverzinkt

Farbe: ohne

Widerstandsmoment ly: 0,406cm4

Widerstandsmoment lz: 1,807cm4

Gewicht: 0,71kg

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

10,000 m 04.04.5 Bügelschelle, 1-fach, mit Metalldruckwanne Bügelschelle mit Hammerkopf-Fuß, Metalldruckwanne mit gerundeten Kanten für Kabelschutz. Zur vertikalen und horizontalen Montage von 1 Einzelkabel an C-Profilschiene. Für Schlitzweite 16 - 17 mm. Mit 1-gängiger Schraube an Druckwanne, universeller Sechskant-Schraubenkopf SW10, mit Schlitz und Kreuzschlitz. Geeignet für Montage im Innen-und Außenbereich. Gegenwanne muss separat bestellt werden.

Technische Daten

Artikelgruppe: Bügelschelle

Spannbereich: von 28mm bis 34mm

Für Rohre (metrisch): 34mm

Max. Anzahl der Kabel: 1

Werkstoff der Schelle: Stahl

[Seite 14]

LV: 440 Starkstrom Seite: 14 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Werkstoff der Schelle: Stahl

Oberflächenschutz Schelle: feuerverzinkt

Werkstoff der Schraube: Stahl

Oberflächenschutz Schraube: feuerverzinkt

Montageart: Profilschiene

Halogenfrei: Ja

Werkstoff der Wanne: Stahl

Oberflächenschutz Wanne: feuerverzinkt

Mit Gegenwanne: Nein

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

150,000 St Zuleitung Stromschiene 2x 4x 1x 300mm² Zuleitung Stromschiene 2x 4x 1x 300mm²

04.04.6 (N)A2XH 1x300mm² (N)A2XH 1x300mm²

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

160,000 m 04.04.7 (N)A2XH 1x150mm² (N)A2XH 1x150mm²

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

40,000 m Zuleitung STG-Stromschienen Zuleitung STG-Stromschienen

04.04.8 (N)A2XH 1x120mm² (N)A2XH 1x120mm²

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

300,000 m 04.04.9 (N)A2XH 1x70mm² (N)A2XH 1x70mm²

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

[Seite 15]

LV: 440 Starkstrom Seite: 15 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

75,000 m Zuleitung Bereichs-Unterverteiler Zuleitung Bereichs-Unterverteiler

04.04.10 Mantelleitung NHXMH-J 5x35 mm² Halogenfreie Mantelleitung NHXMH-J 5x35mm²

mit verbessertem Verhalten im Brandfall nach DIN 0472 Teil 813.

In Teillängen verlegen

  • im Rohr

  • auf Kabelrinne

  • unter Putz oder in Hohlwand

  • im Kanal

in Teillängen verlegen in vorh. Verlegesystem oder unter-Putz

beidseitig anschließen

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

400,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 16]

LV: 440 Starkstrom Seite: 16 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 05 Erneuerung SV-Haupt-Trassen

05.05 Erneuerung SV-Trassen

Erkundungsarbeiten im Bestand Für die Mitnutzung der vorh. Steige-Trassen sind teilweise Erkundungsarbeiten im Zwischendeckenbereich erforderlich, sind nachfolgende Tagessätze für diese vor-Ort-Recherche- Leistungen vorgesehen. Abgegolten werden sämtliche Tätigkeiten wie das Öffnen und Schließen von Hohl-Wänden und Decken. 05.05.1 Bereiche mit Erkundungsarbeiten Bereiche mit Erkundungsarbeiten

Einsatz eines Fachmonteurs zur Recherche des Bestandes hinsichtlich der Mitnutzbarkeit vorhandener Trassierungen in den Fluren im Versorgungsbereich einer Unterverteilung

10,000 Stk 05.05.2 Erkundung vorh. ZuLtg.Kabel Großverbraucher SV Erkundung vorh. ZuLtg.Kabel Großverbraucher SV

Einsatz eines Fachmonteurs zur Recherche des Bestandes hinsichtlich der Mitnutzbarkeit und Erweiterbarkeit vorhandener Trassierungen in den Versorgungsbereichen.

11,000 St 05.05.3 Beschriftung vorh. ZuLtg.Kabel Großverbraucher SV Beschriftung vorh. ZuLtg.Kabel Großverbraucher SV

Beschriftung in regelmäßigen Abständen von ca. 10m nach Vorgabe des Nutzers.

11,000 St Horizontaltrassen Horizontaltrassen

05.05.4 Kabelrinne, 60x300 mm E90 Kabelrinne, 60x300 mm E90

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

25,000 m 05.05.5 Kabelrinne, 60x200 mm E90 Kabelrinne, 60x200 mm E90

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

550,000 m 05.05.6 Kabelrinne, 60x100 mm E90

[Seite 17]

LV: 440 Starkstrom Seite: 17 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Kabelrinne, 60x100 mm E90

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat: Niedax

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

25,000 m Steigestrassen Steigestrassen

auf einer Strecke von ca. 80m

Im Vorfeld der Mitnutzung ist die Auslastung der vorh. Trassen zu prüfen und bei einer absehbaren Überschreitung der Auslastung von ca.80% ist eingeninitiativ die Abstimmung der Vorgehensweise anhand der konkreten vor-Ort-Situation mit der Bau-Überwachung zu suchen.

05.05.7 Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm 2000x35x18 St FS

Technische Daten

Artikelgruppe: Stiel/Profilschiene

Länge: 2000mm

Breite: 35mm

Höhe: 18mm

Schlitzbreite: 17mm

Materialstärke: 1,25mm

Profilform: C-Profil

Ausführung: Einfachprofil

Art der Lochung: Rücken gelocht

Mit Zahnung: Nein

Abbrechbar: Nein

Flächenträgheitsmoment ly: 0,41cm4

Flächenträgheitsmoment lz: 1,81cm4

Widerstandsmoment Wy: 0,41cm³

Widerstandsmoment Wz: 1,03cm³

Geeignet für Funktionserhalt: Ja

Werkstoff: Stahl

Werkstoffgüte: sonstige

Oberflächenschutz: bandverzinkt

Farbe: ohne

Widerstandsmoment ly: 0,406cm4

Widerstandsmoment lz: 1,807cm4

Gewicht: 0,71kg

[Seite 18]

LV: 440 Starkstrom Seite: 18 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gewicht: 0,71kg

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

60,000 m 05.05.8 Bügelschelle, 1-fach, mit Metalldruckwanne Bügelschelle mit Hammerkopf-Fuß, Metalldruckwanne mit gerundeten Kanten für Kabelschutz. Zur vertikalen und horizontalen Montage von 1 Einzelkabel an C-Profilschiene. Für Schlitzweite 16 - 17 mm. Mit 1-gängiger Schraube an Druckwanne, universeller Sechskant-Schraubenkopf SW10, mit Schlitz und Kreuzschlitz. Geeignet für Montage im Innen-und Außenbereich. Gegenwanne muss separat bestellt werden.

Technische Daten

Artikelgruppe: Bügelschelle

Spannbereich: von 28mm bis 34mm

Für Rohre (metrisch): 34mm

Max. Anzahl der Kabel: 1

Werkstoff der Schelle: Stahl

Oberflächenschutz Schelle: feuerverzinkt

Werkstoff der Schraube: Stahl

Oberflächenschutz Schraube: feuerverzinkt

Montageart: Profilschiene

Halogenfrei: Ja

Werkstoff der Wanne: Stahl

Oberflächenschutz Wanne: feuerverzinkt

Mit Gegenwanne: Nein

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

450,000 St Zuleitung neue SV-Verbraucher inkl. UV-WiC+AZ Zuleitung neue SV-Verbraucher inkl. UV-WiC+AZ

05.05.9 NHXCH 4X16 RM/16 FE180 E30 orange NHXCH 4X16 RM/16 FE180 E30 orange

Sicherheitskabel halogenfrei, mit konzentrischem Leiter, orange, Meterware Halogenfreies Starkstromkabel E30 in Anlehnung an DIN VDE 0266 Nennspannung: 0,6/1 kV

Isolationserhalt FE180 Funktionserhalt E90 in Abhängigkeit von der Verlegetechnik

Aufbau: siehe (N)HXH-J

mit konzentrischem Leiter aus Kupferdrähten mit Querleitwendel aus Kupferband und Trennschicht unter dem Außenmantel

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat '.........'

[Seite 19]

LV: 440 Starkstrom Seite: 19 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

400,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 20]

LV: 440 Starkstrom Seite: 20 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 06 Unterverteilungen

06.06 Vorbereitung+Nachbereitung

06.06.1 Freischalten für Umschwenk-Arbeiten Freischalten für Umschwenk-Arbeiten

Freischalten Prüfen und Sichern gegen Wiedeieinschalten.

32,000 St 06.06.2 Unterverteiler WiC IP30 5reihig Unterverteiler WiC IP30 5reihig

Der Verteiler ist als aP-Wandverteiler vorgesehen und besteht aus:

  • aP-Gehause 5reihig (5x12PLE)

Bestückt mit:

  • 3 FI-Schalter, 4-polig, 40 A

  • 15 LS-Schalter, 1-polig, 16 A

  • 1 LS-Schalter, 3-polig, 20 A

  • 1 Überspannungsableiter T2

  • 1 Hauptschalter

  • inkl. Hauptstromverdrahtung

Die o. a. Materialaufstellung soll nach bestem Wissen informieren, eine Rechtsverbindlichkeit für die Richtigkeit, Vollständigkeit etc. kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, evtl. fehlende, nicht korrekte oder zu viele Teile sind entsprechend anzupassen/ auszutauschen.

Siehe auch Zeichnungen der Ausführungsplanung.

Fabrikat d. Planung: HAGER VA60BV2

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

2,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 21]

LV: 440 Starkstrom Seite: 21 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 06.99 Bereichs-Unterverteiler

06.99.10 Schr,univers,IP41,SKI,1850x1050x400mm Einzelstandverteiler für die Innenraummontage mit VDE-Gutachten

(Fertigungsüberwachung) nach DIN EN 61439-1/-2/-3 und Maßnorm DIN 43

870, zur Aufputz Montage. Zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung bis

800 A, 3AC 230/400 V 50 Hz. Schutzart IP41, Schutzklasse I, Luft- und

Kriechstrecken nach DIN VDE 0110-1/-2. Bestehend aus Schrank mit Tür aus

pulverbeschichtetem, eingebranntem, profiliertem 1,5 mm dicken

Stahlblech. Leitungseinführungen oben und unten vorbereitet für ISO-

Flanschplatten 1x pro Feld. Sammelschienendurchführungen als seitliche

Vorprägung. Tür aufliegend, mit innen liegenden Scharnieren, Türanschlag

standardmäßig rechts, wechselbar, mit 110 Grad Öffnungswinkel,

Drei-Punkt-Verschluss serienmäßig. Hinweis: Wand- und Bodenbefestigung

notwendig! Türverschluß durch andere Schließungen austauschbar. Schrank

nebeneinander anflanschbar. Hinweis: Wand- und Bodenbefestigung

notwendig! Türverschluß durch andere Schließungen austauschbar. Schrank

nebeneinander anflanschbar. Höhe: 1850 mm Breite: 1050 mm Tiefe: 400 mm

Schutzart IP: IP41 Schutzklasse: Schutzklasse I Schließungstyp:

Doppelbartverschluss, Ohne Schloss Anzahl Felder: 4 Montage auf:

Bodenbefestigung, Wandbefestigung Farbe: Lichtgrau RAL Nummer: 7035

Anzahl Schranktüren: 2 Anzahl der Schlösser: 1 Anzahl der Schlösser: 1

Fabrikat d. Planung: HAGER FS24G

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.20 Sockel,univers,200x1050x400mm,f. FR/FS Sockelleisten zur Montage unter den Stand-/Wandschrank. Korpus aus

pulverbeschichtetem, eingebranntem und 1,5 mm dickem Stahlblech, oben

und unten offen, übereinander stapelbar, abnehmbare vordere/hintere

Blende, mit Hubwagen unterfahrbar bei demontierter Blenden, seitliche

runde Vorprägungen für M40 Kabelverschraubungen und rechteckige

Vorprägungen 65 x 65 mm. Hinweis: Kabelabfangschiene einbaubar. Hinweis:

Kabelabfangschiene einbaubar. Höhe: 200 mm Breite: 1050 mm Tiefe: 400 mm

IP-Klasse (Ingress Protection): IP55 Montageart: Befestigung mit

Metallschraube Geeignet für Aussenbereich: Nein Farbe: Tiefschwarz

Werkstoff: Stahl Werkstoff: Stahl

Fabrikat d. Planung: HAGER FZ664A

oder gleichwertig

[Seite 22]

LV: 440 Starkstrom Seite: 22 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.30 LEF,univers,universal Durchsteckflansch mit Dichtung mit unterschiedlichen

Leitungseinführungsmöglichkeiten zum Einbau für passende

Verteilerschrank (Flanscheinbau im Kopf- oder Fußteil).

Durchsteckflansch mit Dichtung mit unterschiedlichen

Leitungseinführungsmöglichkeiten zum Einbau für passende

Verteilerschrank (Flanscheinbau im Kopf- oder Fußteil). Höhe: 30 mm

Breite: 240 mm Tiefe: 125 mm Werkstoff: Kunststoff Oberfläche:

Unbehandelt Oberfläche: Unbehandelt

Fabrikat d. Planung: HAGER FZ402

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

320,000 St 06.99.40 Verbinder,univers,auf Sockel,f. IP44/54 Verbindungssätze für Schränke auf Sockelleiste. Verbindungssätze für

Schränke auf Sockelleiste. Höhe: 90 mm Breite: 70 mm Tiefe: 25 mm Tiefe:

25 mm Fabrikat : Hager oder gleichwertig Artikel : FZ738 gewähltes

Fabrikat/Typ: '/' liefern, montieren

und

betriebsfertig anschließen. liefern, montieren und betriebsfertig

anschließen.

Fabrikat d. Planung: HAGER FZ738

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.50 Plantasche,Kunststoff,DIN A4 Plantasche zum Einbau für passenden Schrank. Plantasche zum Einbau für

passenden Schrank. Montageart: Schraubbefestigung Farbe: Lichtgrau

Transparent: Nein Werkstoff: Kunststoff Werkstoff: Kunststoff

Fabrikat d. Planung: HAGER FZ818

[Seite 23]

LV: 440 Starkstrom Seite: 23 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Fabrikat d. Planung: HAGER FZ818

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.60 Abschottung, für S-Träg. 60mm Abschottung, für S-Träg. 60mm

Fabrikat d. Planung: HAGER universN

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.70 Baustein,universN,150x250mm, 1x12 PLE Reihenklemmen- oder REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Reihenklemmen- oder

REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Höhe: 150 mm Breite: 250 mm

Tiefe: 125 mm Anzahl Reihen: 1 Werkstoff: Kunststoff RAL Nummer: 9010

RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UD11B1

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.80 Baustein,universN,150x500mm, 2x12 PLE Reihenklemmen- oder REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

[Seite 24]

LV: 440 Starkstrom Seite: 24 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Reihenklemmen- oder

REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Höhe: 150 mm Breite: 500 mm

Tiefe: 125 mm Anzahl Reihen: 1 Werkstoff: Kunststoff RAL Nummer: 9010

RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UD12B1

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.90 Baustein,universN,300x250mm, 2x12PLE Reihenklemmen- oder REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Reihenklemmen- oder

REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Höhe: 300 mm Breite: 250 mm

Tiefe: 125 mm Anzahl Reihen: 2 Werkstoff: Kunststoff RAL Nummer: 9010

RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UD21B1

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.100 Baustein,universN,450x500mm f.Reihenkl. Reihenklemmen- oder REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

[Seite 25]

LV: 440 Starkstrom Seite: 25 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Reihenklemmen- oder

REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Höhe: 450 mm Breite: 500 mm

Tiefe: 125 mm Anzahl Reihen: 3 Werkstoff: Kunststoff RAL Nummer: 9010

RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UD32A1

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

80,000 St 06.99.110 Baustein,universN,450x500mm, 6x12PLE Reihenklemmen- oder REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Reihenklemmen- oder

REG-Geräte Baustein mit Hutschiene zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A,

Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3). Höhe: 450 mm Breite: 500 mm

Tiefe: 125 mm Anzahl Reihen: 3 Werkstoff: Kunststoff RAL Nummer: 9010

RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UD32B1

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

160,000 St

[Seite 26]

LV: 440 Starkstrom Seite: 26 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 06.99.120 Baustein,universN,300x250mm,für SaS 60mm Sammelschienenbaustein mit Sammelschienenträger zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A, Be

messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600 -1/-2/-3). Sammelschienenbaustein mit

Sammelschienenträger zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung als

Schaltgerätekombination bis 1600A, Be messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz.

Serienmäßig plombierbare Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels

Gasinnendruckverfahren mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE

Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600

-1/-2/-3). Höhe: 300 mm Breite: 250 mm Tiefe: 110 mm Breite/Dicke

Sammelschiene: 5 - 10 mm Höhe Sammelschiene: 20 mm Abstand

Sammelschienen: 60 mm Montage auf: Sammelschienensystem Polanzahl: 4

Nennstrom: 630 A RAL Nummer: 9010 Werkstoff: Kunststoff Mit Deckel: Ja

Mit Deckel: Ja

Fabrikat d. Planung: HAGER UE21E0

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.130 Baustein,universN,300x250mm, für D-Sich. Sammelschienenbaustein mit Sammelschienenträger zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A, Be

messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600 -1/-2/-3). Sammelschienenbaustein mit

Sammelschienenträger zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung als

Schaltgerätekombination bis 1600A, Be messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz.

Serienmäßig plombierbare Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels

Gasinnendruckverfahren mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE

Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600

-1/-2/-3). Höhe: 300 mm Breite: 250 mm Tiefe: 125 mm Breite/Dicke

Sammelschiene: 5 - 10 mm Höhe Sammelschiene: 12 mm Abstand

Sammelschienen: 60 mm Montage auf: Sammelschienensystem Polanzahl: 4

Nennstrom: 630 A RAL Nummer: 9010 Werkstoff: Kunststoff Mit Deckel: Ja

Mit Deckel: Ja

[Seite 27]

LV: 440 Starkstrom Seite: 27 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Mit Deckel: Ja

Fabrikat d. Planung: HAGER UE21E5

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.140 Baustein,universN,300x500mm, für D-Sich. Sammelschienenbaustein mit Sammelschienenträger zum Aufbau einer

Niederspannungsverteilung als Schaltgerätekombination bis 1600A, Be

messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz. Serienmäßig plombierbare

Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels Gasinnendruckverfahren

mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE Zeichengenehmigung nach DIN EN

61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600 -1/-2/-3). Sammelschienenbaustein mit

Sammelschienenträger zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung als

Schaltgerätekombination bis 1600A, Be messungsspannung 3AC 690 V 50 Hz.

Serienmäßig plombierbare Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels

Gasinnendruckverfahren mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE

Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1 /-2/-3 (VDE 0660 Teil 600

-1/-2/-3). Höhe: 300 mm Breite: 500 mm Tiefe: 125 mm Breite/Dicke

Sammelschiene: 5 - 10 mm Höhe Sammelschiene: 12 mm Abstand

Sammelschienen: 60 mm Montage auf: Sammelschienensystem Polanzahl: 4

Nennstrom: 630 A RAL Nummer: 9010 Werkstoff: Kunststoff Mit Deckel: Ja

Mit Deckel: Ja

Fabrikat d. Planung: HAGER UE22E5

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.150 Baustein,universN,150x250mm, Türschlauch Türverdrahtungs-Baustein zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung als

Schaltgerätekombination bis 1600A, Bemessungsspannung 3AC 690 V 50 Hz.

Serienmäßig plombierbare Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt mittels

Gasinnendruckverfahren mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE

Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3)

. Türverdrahtungs-Baustein zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung

als Schaltgerätekombination bis 1600A, Bemessungsspannung 3AC 690 V 50

Hz. Serienmäßig plombierbare Berührungsschutzabdeckungen, verstärkt

mittels Gasinnendruckverfahren mit je vier Schnellverschlussbolzen. VDE

Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3)

[Seite 28]

LV: 440 Starkstrom Seite: 28 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Zeichengenehmigung nach DIN EN 61439-1/-2/-3 (VDE 0660 Teil 600-1/-2/-3)

. Höhe: 150 mm Breite: 250 mm Tiefe: 110 mm Geschlossen: Ja Farbe:

Reinweiß RAL Nummer: 9010 RAL Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER UG11BT23

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.160 CU-Schiene,universN,20x5mm,4feldig Sammelschienen zum Schrankeinbau. Sammelschienen zum Schrankeinbau.

Nennstrom: 315 A Breite/Dicke Sammelschiene: 5 - 5 mm Höhe

Sammelschiene: 20 mm Länge der Sammelschiene: 995 mm Anzahl Felder: 4

Werkstoff: Kupfer Werkstoff: Kupfer

Fabrikat d. Planung: HAGER UM24A

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

160,000 St 06.99.170 Tragschienen, universN, 1800mm, 2St Tragschienen aus profiliertem und verzinktem Stahlblech. Tragschienen

aus profiliertem und verzinktem Stahlblech. Höhe: 18 mm Breite: 26,20 mm

Tiefe: 1797 mm Länge: 1800 mm Werkstoff: Metall Oberfläche: Verzinkt

Oberfläche: Verzinkt

Fabrikat d. Planung: HAGER UN12A

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

120,000 St 06.99.180 Erdungsschiene,univers,Cu 20x5,2feldig Schutzleiterverbindung als Cu-Schiene 20 x 5 mm mit Schrauben zur PE-

Befestigung zwischen den Tragschienen zum Schrankeinbau .

Schutzleiterverbindung als Cu-Schiene 20 x 5 mm mit Schrauben zur PE-

Befestigung zwischen den Tragschienen zum Schrankeinbau . Abmessungen:

25 x 550 mm Höhe: 25 mm Höhe Sammelschiene: 20 mm Breite: 550 mm

Breite/Dicke Sammelschiene: 5 - 5 mm Tiefe: 10 mm Werkstoff: Kupfer

Werkstoff: Kupfer

Fabrikat d. Planung: HAGER UZ020

oder gleichwertig

[Seite 29]

LV: 440 Starkstrom Seite: 29 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

80,000 St 06.99.190 Abdeckstreifen,universZ,12PLE, brechbar Abdeckstreifen für Verteilerfeld. Abdeckstreifen für Verteilerfeld.

Höhe: 54 mm Breite: 219 mm Tiefe: 12 mm Farbe: Weiß RAL Nummer: 9010 RAL

Nummer: 9010

Fabrikat d. Planung: HAGER S35S

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

360,000 St 06.99.200 Lasttrennschalter 3P 100A Lasttrennschalter für die Montage auf Hutschiene oder Montageplatte,

Drehantrieb direkt am Gerät im AUS-Zustand mit einem Vorhängeschloss

verriegelbar. Gewährleistet das Ein- und Ausschalten unter Last und eine

Sicherheitstrennfunktion in allen Niederspannungsstromkreisen.

Lasttrennschalter für die Montage auf Hutschiene oder Montageplatte,

Drehantrieb direkt am Gerät im AUS-Zustand mit einem Vorhängeschloss

verriegelbar. Gewährleistet das Ein- und Ausschalten unter Last und eine

Sicherheitstrennfunktion in allen Niederspannungsstromkreisen.

Nennstrom: 100 A Polart: 3P Verlustleistung pro Pol: 4 W

Gesamtverlustleistung unter Nennstrom: 12 W Bemessungsbetriebsleistung

bei 400 V AC AC1: 65000 W Motorantrieb optional: Nein

Betriebstemperatur: -20 - 70 °C Verriegelbar: Ja IP-Klasse (Ingress

Protection): IP20 IP-Klasse (Ingress Protection): IP20

Fabrikat d. Planung: HAGER HAC310

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.210 FI-Schalter 3P+N 6kA 40A 30mA Typ A Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), DIN

EN 61008-2-1 (VDE 0664-11) mit Bi-Connect-Klemmen unten, externe blaue

Test-Taste und Fehlerstromanzeige. Geeignet zum nachträglichen Anbau von

Zusatzeinrichtungen. Anschlussklemmen mit Draht-Einschiebe-Schutz,

Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät. Fehlerstrom-Schutzschalter

[Seite 30]

LV: 440 Starkstrom Seite: 30 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät. Fehlerstrom-Schutzschalter

(FI) nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), DIN EN 61008-2-1 (VDE 0664-11)

mit Bi-Connect-Klemmen unten, externe blaue Test-Taste und

Fehlerstromanzeige. Geeignet zum nachträglichen Anbau von

Zusatzeinrichtungen. Anschlussklemmen mit Draht-Einschiebe-Schutz,

Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät. Polart: 4P Nennstrom: 40 A

Bemessungsfehlerstrom Idn: 30 mA Isolationsspannung Ui: 500 V Anzahl

Module: 4 Fehlerstromtyp: A Fehlerstromtyp: A

Fabrikat d. Planung: HAGER CDA440D

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

480,000 St 06.99.220 Reitersicherungsunterteil D02 3x63A 27mm Reitersicherungsunterteil für drei D02 Sicherungen, für

Sammelschienensystem-Abstand 60 mm, Höhe 20 und 30 mm wie im System

univers. Sicherungsbefestigung mit Schraubkappe. In max. 63 A.

Sammelschienenrastierung für 5 mm dicke Kupferschienen, ausbrechbar für

10 mm Dicke. Beschriftungsmöglichkeit am Gerät integriert. Rahmenklemme

bis 16 mm² feindrähtig und bis 25 mm² ein - und mehrdrähtig. Ger

ätebreite 27 mm. Entsprich die Normen DIN EN 60269-1 und DIN VDE 0636-

  1. Reitersicherungsunterteil für drei D02 Sicherungen, für

Sammelschienensystem-Abstand 60 mm, Höhe 20 und 30 mm wie im System

univers. Sicherungsbefestigung mit Schraubkappe. In max. 63 A.

Sammelschienenrastierung für 5 mm dicke Kupferschienen, ausbrechbar für

10 mm Dicke. Beschriftungsmöglichkeit am Gerät integriert. Rahmenklemme

bis 16 mm² feindrähtig und bis 25 mm² ein - und mehrdrähtig. Ger

ätebreite 27 mm. Entsprich die Normen DIN EN 60269-1 und DIN VDE 0636-

  1. Nennstrom: 63 A Polanzahl: 3 Montage auf: Sammelschienensystem

Anschluss-/Steckertyp Eingang: Käfigklemme Frequenz: 50 - 60 Hz

Gesamtverlustleistung unter Nennstrom: 2 W Mit Deckel: Ja

Sicherungsgröße: D02 Sicherungscharakteristik: gG ; gR

Sicherungscharakteristik: gG ; gR

Fabrikat d. Planung: HAGER L063L

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

[Seite 31]

LV: 440 Starkstrom Seite: 31 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

760,000 St 06.99.230 LS-Schalter 1 polig 6kA B-10A 1M Leitungsschutzschalter nach DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11) mit

zeitverzögertem thermischen Auslöser für Überlastschutz und elektromagn

etischer Auslöser für Kurzschlussschutz. Geeignet zum nachträglichen

Anbau von Zusatzeinrichtungen. Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät

und Einzelentnahme aus dem Phasenschienenverbund durch Entriegelung der

Hutschienenschnellbefestigung. Leitungsschutzschalter nach DIN EN

60898-1 (VDE 0641-11) mit zeitverzögertem thermischen Auslöser für

Überlastschutz und elektromagn etischer Auslöser für Kurzschlussschutz.

Geeignet zum nachträglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen.

Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät und Einzelentnahme aus dem

Phasenschienenverbund durch Entriegelung der

Hutschienenschnellbefestigung. Nennstrom: 10 A Ausschaltvermögen Icn bei

230V AC nach IEC 60898-1: 6 kA Polart: 1P Auslösecharakteristik: B

Anzahl Module: 1 Bemessungsschaltvermögen Icn nach IEC 60898-1: 6 kA

Isolationsspannung Ui: 500 V Stoßspannungsfestigkeit Uimp: 4000 V

Anschlussquerschnitt des Eingangs und Ausgangs mit Schrauben, bei

massivem Leiter: 1 - 35 mm² Anschlussquerschnitt des Eingangs und

Ausgangs mit Schrauben, bei flexiblem Leiter: 1 - 25 mm² Grad der

Verunreinigung nach IEC 60664/IEC 60947-2: 2 Grad der Verunreinigung

nach IEC 60664/IEC 60947-2: 2

Fabrikat d. Planung: HAGER MBN110

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1.200,000 St 06.99.240 LS-Schalter 1 polig 6kA B-16A 1M Leitungsschutzschalter nach DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11) mit

zeitverzögertem thermischen Auslöser für Überlastschutz und elektromagn

etischer Auslöser für Kurzschlussschutz. Geeignet zum nachträglichen

Anbau von Zusatzeinrichtungen. Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät

und Einzelentnahme aus dem Phasenschienenverbund durch Entriegelung der

Hutschienenschnellbefestigung. Leitungsschutzschalter nach DIN EN

60898-1 (VDE 0641-11) mit zeitverzögertem thermischen Auslöser für

Überlastschutz und elektromagn etischer Auslöser für Kurzschlussschutz.

Geeignet zum nachträglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen.

Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät und Einzelentnahme aus dem

Phasenschienenverbund durch Entriegelung der

[Seite 32]

LV: 440 Starkstrom Seite: 32 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Phasenschienenverbund durch Entriegelung der

Hutschienenschnellbefestigung. Nennstrom: 16 A Ausschaltvermögen Icn bei

230V AC nach IEC 60898-1: 6 kA Polart: 1P Auslösecharakteristik: B

Anzahl Module: 1 Bemessungsschaltvermögen Icn nach IEC 60898-1: 6 kA

Isolationsspannung Ui: 500 V Stoßspannungsfestigkeit Uimp: 4000 V

Anschlussquerschnitt des Eingangs und Ausgangs mit Schrauben, bei

massivem Leiter: 1 - 35 mm² Anschlussquerschnitt des Eingangs und

Ausgangs mit Schrauben, bei flexiblem Leiter: 1 - 25 mm² Grad der

Verunreinigung nach IEC 60664/IEC 60947-2: 2 Grad der Verunreinigung

nach IEC 60664/IEC 60947-2: 2

Fabrikat d. Planung: HAGER MBN116

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

5.240,000 St 06.99.250 Überspannungsabl 4P TNS 40 kA Überspannungsableiter Typ 2, bestehend aus Schutz-Steckmodulen und

Basiselement für die Montage auf der Hutschiene. Mit optischer rot/grün

Anzeige zur Statusüberwachung und modular anbaubarem Fernmeldekontakt.

Abschaltung der einzelnen Schutzpfade im Fehlerfall. Vorsicherungsfreie

Installation bis zu einer Einspeisestromstärke = 315 A. Biconnect-

Klemmen zum Anschluss von Leitern oder Verdrahtungsbrücken in

Käfigklemmen mit Untersteck- und Berührschutz und zum leitungslosen

Anschluss mit passender Phasenschiene. Überspannungsableiter Typ 2,

bestehend aus Schutz-Steckmodulen und Basiselement für die Montage auf

der Hutschiene. Mit optischer rot/grün Anzeige zur Statusüberwachung und

modular anbaubarem Fernmeldekontakt. Abschaltung der einzelnen

Schutzpfade im Fehlerfall. Vorsicherungsfreie Installation bis zu einer

Einspeisestromstärke = 315 A. Biconnect- Klemmen zum Anschluss von

Leitern oder Verdrahtungsbrücken in Käfigklemmen mit Untersteck- und

Berührschutz und zum leitungslosen Anschluss mit passender

Phasenschiene. Dauerbetriebsspannung UC gemäß IEC 61643-1: 275 V

Spannungsschutzstufe höher gemäß IEC 61643-1: 1,35 kV Max.

Ableitvermögen (Imax) L-N(PEN)/ N-PE: 40 kA Höhe: 96,6 mm Breite: 71,2

mm Tiefe: 71,5 mm Betriebstemperatur: -40 - 85 °C Netzform: TN-S Mit

Fernmeldekontakt: Nein Frequenz: 50 - 60 Hz Frequenz: 50 - 60 Hz

Fabrikat d. Planung: HAGER SPE440S

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

[Seite 33]

LV: 440 Starkstrom Seite: 33 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.260 Phasenschiene 3P Gabel 10mm² 63A 12M Phasenschiene für passende Modulargeräte. Phasenschiene für passende

Modulargeräte. Nennstrom: 63 A Polanzahl: 3 Länge: 210 mm

Stoßspannungsfestigkeit Uimp: 4500 V Anschlussquerschnitt bei starrem

Leiter: 10 mm² Anschlussquerschnitt bei starrem Leiter: 10 mm²

Fabrikat d. Planung: HAGER KDN363A

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

280,000 St 06.99.270 Phasenschiene 3P Gabel 10mm² 63A 10M Phasenschiene für die 3-phasige Einspeisung von bis zu 6

Leitungsschutzschalter aus einem 4-poligen Gruppen-FI. Phasenschiene für

die 3-phasige Einspeisung von bis zu 6 Leitungsschutzschalter aus einem

4-poligen Gruppen-FI. Bemessungsstrom IN: 63 A Polanzahl: 3 Länge: 177

mm Stoßspannungsfestigkeit Uimp: 4500 V Anschlussquerschnitt bei starrem

Leiter: 10 mm² Anschlussquerschnitt bei starrem Leiter: 10 mm²

Fabrikat d. Planung: HAGER KDN363J

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

480,000 St 06.99.280 Phasenschiene 3P Gabel 10mm² 63A 6M Phasenschiene für passende Modulargeräte. Phasenschiene für passende

Modulargeräte. Nennstrom: 63 A Polanzahl: 3 Länge: 105 mm

Stoßspannungsfestigkeit Uimp: 4000 V Anschlussquerschnitt bei starrem

Leiter: 10 mm² Anschlussquerschnitt bei starrem Leiter: 10 mm²

Fabrikat d. Planung: HAGER KDN363M

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

40,000 St 06.99.290 Endkappe für Phasenschiene 2P und 3P Endkappe für Phasenschiene 2 und 3 polig (1 Stk.)

Fabrikat d. Planung: HAGER KZN023

[Seite 34]

LV: 440 Starkstrom Seite: 34 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Fabrikat d. Planung: HAGER KZN023

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1.600,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 35]

LV: 440 Starkstrom Seite: 35 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 07 Installationsanlage

07.07 Installationsanlage

Steigestrassen Steigestrassen

auf einer Strecke von ca. 80m

Im Vorfeld der Mitnutzung ist die Auslastung der vorh. Trassen zu prüfen und bei einer absehbaren Überschreitung der Auslastung von ca.80% ist eingeninitiativ die Abstimmung der Vorgehensweise anhand der konkreten vor-Ort-Situation mit der Bau-Überwachung zu suchen.

07.07.1 Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm Profilschiene gelocht Schlitzweite 17mm 2000x35x18 St FS

Technische Daten

Artikelgruppe: Stiel/Profilschiene

Länge: 2000mm

Breite: 35mm

Höhe: 18mm

Schlitzbreite: 17mm

Materialstärke: 1,25mm

Profilform: C-Profil

Ausführung: Einfachprofil

Art der Lochung: Rücken gelocht

Mit Zahnung: Nein

Abbrechbar: Nein

Flächenträgheitsmoment ly: 0,41cm4

Flächenträgheitsmoment lz: 1,81cm4

Widerstandsmoment Wy: 0,41cm³

Widerstandsmoment Wz: 1,03cm³

Geeignet für Funktionserhalt: Ja

Werkstoff: Stahl

Werkstoffgüte: sonstige

Oberflächenschutz: bandverzinkt

Farbe: ohne

Widerstandsmoment ly: 0,406cm4

Widerstandsmoment lz: 1,807cm4

Gewicht: 0,71kg

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

100,000 m 07.07.2 Bügelschelle, 1-fach, mit Metalldruckwanne Bügelschelle mit Hammerkopf-Fuß, Metalldruckwanne mit gerundeten Kanten für Kabelschutz. Zur vertikalen und horizontalen Montage von 1 Einzelkabel an C-Profilschiene. Für Schlitzweite 16 -

[Seite 36]

LV: 440 Starkstrom Seite: 36 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bügelschelle mit Hammerkopf-Fuß, Metalldruckwanne mit gerundeten KantEeUnR für KabelschutEzU.R Zur vertikalen und horizontalen Montage von 1 Einzelkabel an C-Profilschiene. Für Schlitzweite 16 - 17 mm. Mit 1-gängiger Schraube an Druckwanne, universeller Sechskant-Schraubenkopf SW10, mit Schlitz und Kreuzschlitz. Geeignet für Montage im Innen-und Außenbereich. Gegenwanne muss separat bestellt werden.

Technische Daten

Artikelgruppe: Bügelschelle

Spannbereich: von 28mm bis 34mm

Für Rohre (metrisch): 34mm

Max. Anzahl der Kabel: 1

Werkstoff der Schelle: Stahl

Oberflächenschutz Schelle: feuerverzinkt

Werkstoff der Schraube: Stahl

Oberflächenschutz Schraube: feuerverzinkt

Montageart: Profilschiene

Halogenfrei: Ja

Werkstoff der Wanne: Stahl

Oberflächenschutz Wanne: feuerverzinkt

Mit Gegenwanne: Nein

Komplett liefern und montieren. Alle Kleinteile für die Befestigung sind im Einheitspreis enthalten.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

750,000 St 07.07.3 Kunststoffpanzerrohr M25 Starres Installationsrohr / Kunststoffrohr / Stangenrohr M25

Elektrorohr mit einseitig angeformter Muffe

durch spezielle innenliegende Rillen deutlich verringerte Einzugskräfte

Temperaturbeständigkeit: - 5 °C bis + 60 °C

Aussendurchmesser: 25,0 mm

Innendurchmesser: 22,1 mm

Material: PVC

Farbe: lichtgrau

Verwendung: Als universelles Isolier- und Montagerohr zur Auf- und Unterputzinstallation. Einfaches Handling durch praktische 2 m Stangen.

Fabrikat d. Planung: FRÄNKISCHE

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

300,000 m Horizontaltrassen Horizontaltrassen

[Seite 37]

LV: 440 Starkstrom Seite: 37 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

07.07.4 Kabelrinne, 60x300 mm Kabelrinne, 60x300 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat d. Planung: NIEDAX RLV60.300

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

25,000 m 07.07.5 Kabelrinne, 60x200 mm Kabelrinne, 60x200 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat d. Planung: NIEDAX RLV60.200

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

450,000 m 07.07.6 Kabelrinne, 60x100 mm Kabelrinne, 60x100 mm

einschl. Wandausleger/ Deckenstil sowie Konsolen, Verbinder und Formteile usw. liefern und montieren.

Die Kosten für die ordnungsgemäßen Anschluß an den PE sind mit ein zu kalkulieren.

Fabrikat d. Planung: NIEDAX RLV60.100

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

25,000 m 07.07.7 Zuschlag Trennsteg montieren Zuschlag Trennsteg montieren

Neue Verlegesysteme mit Trennsteg ausstatten für die EMV-technische Trennung von Stark- und Schwachstrom-Leitungen innerhalb einer Kabelrinne.

Der Umfang wird vorbehaltlich anderer Abstimmungen nur mit der Bauüberwachung bedarfsgerecht festgelegt.

65,000 m 07.07.8 Kabelsammelhalterung Sammelhalterung

Sammelhalterung für max. 30 NYM 3x1,5 Kabel

GRIP "M"

[Seite 38]

LV: 440 Starkstrom Seite: 38 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR GRIP "M"

Stahl, bandverzinkt nach DIN EN 10147

Abstand max. 50 cm, je 2 Stück,

nebeneinander montiert (getrennt nach Daten- und Stromkabel),

Fabrikat d. Planung: BETTERMANN 2031M/30

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

150,000 St 07.07.9 Kunststoffwellrohr FBY M25 flexibel FBY-EL-F Highspeed ist ein leichtes Kunststoff-Wellrohr mit hochgleitfähiger Innenschicht aus Polyolefin, nicht flammenausbreitend, in Farbe schwarz.

Verwendet wird dieses Kunststoff-Wellrohr für die Unterputz-, Hohlwand und Estrichinstallation.

VDE 0605 DIN EN 61386-22 Mindestdruckfestigkeit: 320 N/5 cm

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

Liefern und montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

25,000 m 07.07.10 FR-Abzweigdose 85x85mm zur Anbindung Beleuchtung Verbindungsdose nach DIN EN 60670 (VDE 0606), 12 Einführungen, 2 Bodeneinführungen, mit selbstdichtenden, weichen Einführungsmembranen, Werkzeug zum Öffnen der Leitungseinführung nicht erforderlich, Dichtbereich 2 - 14 mm, mit innenliegenden Befestigungsstellen, mit Schutzart IP55, bis 2,5², mit Schutzgrad IK07, Schutzklasse II, VDE geprüft, Halogenfrei, ohne Klemmen, für VDE-zugel. Einzelklemmen.

Produktdaten

Herstellerfarbe: Weiß

Schutzart: IP55

Länge (Tiefe): 85 mm

Höhe: 37 mm

Breite: 85 mm

Kategorie: Verbindungsdose

Farbe: weiß

Produkt-Art: Verbindungsdose

Besonderheiten: Halogenfrei + ohne Klemmstein

Inhalt: 1 St.

Produktart: Feuchtraum-Abzweiger

Material: Polypropylen + Copolymer

Hersteller-Nr.: 34461201

EAN: 4013902020997

oder gleichwertig

[Seite 39]

LV: 440 Starkstrom Seite: 39 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR oder gleichwertig

Liefern, montieren und Leitungen betriebsbereit anschließen

vom Bieter einzutragen

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

50,000 St 07.07.11 Leitungsführungskanal StB 60/60mm o.Tr.Steg Leitungsführungskanal StB 60/60mm o.Tr.Steg

Beschreibung: Leitungsführungskanal zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen für geringe Kabelmengen im Innenbereich. Halogenfreie Ausführung. Mit Bodenlochung zur Montage direkt an der Wand. Der Potentialausgleich ist ohne weitere Hilfsmittel zwischen dem Ober- und Unterteil gewährleistet. Bestehend aus Kanalunter- und Oberteil. Formteile für Richtungsänderungen, Endstücke zum Verschließen der Kanalenden und Zubehörteile erhältlich. Geprüft nach DIN EN 50085-1.

Werkstoff: Stahl, St

Mengeneinheit: Meter

Lieferlänge: 2000 mm

Befestigungsart: Bodenlochung

Anzahl der festen Trennwände: 0

Anzahl der steckbaren Trennwände: 0

Ausführung des Deckels: lose

Kabelhalteklammer: nein

Kanalverbinder: nein

Schutzfolie: nein

Halogenfrei: ja

Funktionserhalt: nein

Fabrikat d.Planung: OBO Bettermann LKM60060FS

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

50,000 m 07.07.12 Leitungsführungskanal StB 60/100mm m.Tr.Steg Leitungsführungskanal StB 60/100mm m.Tr.Steg

Beschreibung: Leitungsführungskanal zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen für geringe Kabelmengen im Innenbereich. Halogenfreie Ausführung. Mit Bodenlochung zur Montage direkt an der Wand. Der Potentialausgleich ist ohne weitere Hilfsmittel zwischen dem Ober- und Unterteil gewährleistet. Bestehend aus Kanalunter- und Oberteil. Formteile für Richtungsänderungen, Endstücke zum Verschließen der Kanalenden und Zubehörteile erhältlich. Geprüft nach DIN EN 50085-1.

Werkstoff: Stahl, St

Mengeneinheit: Meter

Lieferlänge: 2000 mm

Befestigungsart: Bodenlochung

Anzahl der festen Trennwände: 0

Anzahl der steckbaren Trennwände: 0

Ausführung des Deckels: lose

[Seite 40]

LV: 440 Starkstrom Seite: 40 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Ausführung des Deckels: lose

Kabelhalteklammer: nein

Kanalverbinder: nein

Schutzfolie: nein

Halogenfrei: ja

Funktionserhalt: nein

inkl. Trennsteg

Fabrikat d. Planung: OBO BETTERMANN LKM60100FS

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

50,000 m 07.07.13 Leitungsführungskanal StB 60/150mm m.Tr.Steg Leitungsführungskanal StB 60/150mm m.Tr.Steg

Beschreibung: Leitungsführungskanal zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen für geringe Kabelmengen im Innenbereich. Halogenfreie Ausführung. Mit Bodenlochung zur Montage direkt an der Wand. Der Potentialausgleich ist ohne weitere Hilfsmittel zwischen dem Ober- und Unterteil gewährleistet. Bestehend aus Kanalunter- und Oberteil. Formteile für Richtungsänderungen, Endstücke zum Verschließen der Kanalenden und Zubehörteile erhältlich. Geprüft nach DIN EN 50085-1.

Werkstoff: Stahl, St

Mengeneinheit: Meter

Lieferlänge: 2000 mm

Befestigungsart: Bodenlochung

Anzahl der festen Trennwände: 0

Anzahl der steckbaren Trennwände: 0

Ausführung des Deckels: lose

Kabelhalteklammer: nein

Kanalverbinder: nein

Schutzfolie: nein

Halogenfrei: ja

Funktionserhalt: nein

inkl. Trennsteg

Fabrikat d. Planung: OBO BETTERMANN LKM60150FS

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

50,000 m 07.07.14 Leitungsführungskanal StB 60/200mm m.Tr.Steg Leitungsführungskanal StB 60/200mm m.Tr.Steg

Beschreibung: Leitungsführungskanal zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen für geringe

[Seite 41]

LV: 440 Starkstrom Seite: 41 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Beschreibung: Leitungsführungskanal zur Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen für geringe Kabelmengen im Innenbereich. Halogenfreie Ausführung. Mit Bodenlochung zur Montage direkt an der Wand. Der Potentialausgleich ist ohne weitere Hilfsmittel zwischen dem Ober- und Unterteil gewährleistet. Bestehend aus Kanalunter- und Oberteil. Formteile für Richtungsänderungen, Endstücke zum Verschließen der Kanalenden und Zubehörteile erhältlich. Geprüft nach DIN EN 50085-1.

Werkstoff: Stahl, St

Mengeneinheit: Meter

Lieferlänge: 2000 mm

Befestigungsart: Bodenlochung

Anzahl der festen Trennwände: 0

Anzahl der steckbaren Trennwände: 0

Ausführung des Deckels: lose

Kabelhalteklammer: nein

Kanalverbinder: nein

Schutzfolie: nein

Halogenfrei: ja

Funktionserhalt: nein

inkl. Trennsteg

Fabrikat d. Planung: OBO BETTERMANN LKM60200FS

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

252,000 m 07.07.15 Brüstungskanal BRK StB 170/70 m.Tr.Steg Kanalunterteil zum Elektro-Installationskanal-System Brüstungskanal aus Stahlblech nach DIN EN 50085-1 als Geräteeinbaukanal.

Mit Bodenlochung zur direkten Wandmontage und zusätzlicher Rechtecklochung zur werkzeuglosen Befestigung des Kanals mittels Clip-Technik auf Konsolen.

Mit frontrastendem, werkzeuglosem Geräteeinbau zur Befestigung von Geräten, Geräteeinbaudosen mit Schnellbefestigung.

Bei Oberteilbreite 120 mm C-Profil Geräteeinbau.

Kupplungen zum Potenzialausgleich sowie zur einfachen und passgenauen Kanalverbindung, Trennwände und Leitungsrückhalteklammern als Zubehör erhältlich.

Hinweis: Potenzialausgleichs-, Erdungs-, Schall- und Brandschutz-Maßnahmen sind fachgerecht auszuführen.

Technische Merkmale:

Länge: 2000 mm

Kanalhöhe: 70 mm

Kanalbreite: 170 mm

OT-Breite: 80 mm

Farbe: reinweiß

RAL Farbnummer: 9010

Werkstoff: Stahlblech

[Seite 42]

LV: 440 Starkstrom Seite: 42 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Werkstoff: Stahlblech

Halogenfrei: ja

Anzahl der einsetzbaren Oberteile: 1

Ausführung Rückwand (Innenseite) (Geräteeinbaukanal): Stanzpfeife zur Trennwandmontage

Anzahl steckbare Trennwände: 1

Bodenlochung: ja

Kanalverbindung: extra Kupplungen

Lichter/innerer Querschnitt: 10240 mm²

Max. Leitungsbelegung Ø 11 mm Füllgrad 0.5 mit/ohne Geräteeinbau: 29/42

Schutzfolie: ja

Zulassungen: EN50085-2-1

Oberfläche: pulverbeschichtet

inkl. Trennsteg

inkl. Unterteil

inkl. Oberteil

Fabrikat d.Planung: OBO GS-S70170RW

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

375,000 m 07.07.16 BRK Formstücke 170/70mm BRK Formstücke 170/70mm

Formstücke (Flachwinkel, T-STücke, Endplatten usw.) für vorgenannten BRK 170/70

Fabrikat d.Planung: OBO BETTERMANN

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

60,000 St 07.07.17 Anschluss RWA-Steuerung Anschluss RWA-Steuerung

verlegtes Kabel 3x2,5mm² an die Eingangs-Klemme der RWA-Steuerung des Gewerkes Lüftung auflegen, dazu Kabel ablängen und abisolieren

inkl. gemeinsame Inbetriebnahme durch die zeitlich koordinierte Aktivierung der Stromkreise

15,000 St 07.07.18 Geräteeinbaudose aP IP20 BRK Geräteeinbaudose aP IP20 BRK

Geräteeinbaudosen für auf-Putz-Installation

Geräteeinbaudosen zum Einbau div. Installationsgeräte

(Steckdosen, Datendosen)

Fabrikat d.Planung: GIRA 106103

[Seite 43]

LV: 440 Starkstrom Seite: 43 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Fabrikat d.Planung: GIRA 106103

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1.100,000 St 07.07.19 Schuko-Steckdose 2-fach aP IP20 BRK Schuko-Steckdose 2-fach aP IP20 BRK

Liefern, montieren und betriebsfertig incl. gemeinsamen Abdeckrahmen anschließen.

Fabrikat d. Planung: GIRA 106103

oder gleichwertig

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

550,000 St 07.07.20 Rahmen 2-fach BRK Rahmen 2-fach BRK

für vorhandenen Geräteeinbaudose Schuko

Fabrikat d. Planung: GIRA 106103

oder gleichwertig

liefern und fachgerecht montieren

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

550,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 44]

LV: 440 Starkstrom Seite: 44 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 08 Kabel und Leitungen

08.08 Kabel und Leitungen

Endstromkreise Büros und UG1 Endstromkreise Büros und UG1

08.08.1 Mantelleitung NHMH-J 5x2,5 mm² halogenfrei Mantelleitung NHMH-J 5x2,5 mm² halogenfrei

Nach DIN VDE 0250-214 Nennspannung: 300/500 V Aufbau: Ein- oder mehrdrähtiger runder Kupferleiter, Adern in Lagen verseilt. Aderisolation Polyethylen, mit halogenfreier Füllmischung umpresst, Aderkennzeichnung: nach DIN VDE 0293-308, Außenmantel aus halogenfreier Polymermischung, Farbe: grau Eigenschaften: Verlegung in Gebäuden mit erhöhter Personen- und/oder Sachwertkonzentration. Verbessertes Brandverhalten, geringe Rauchentwicklung, keine korrosiven Gase. Ansonsten wie NYM-J

in Teillängen verlegen in vorh. Verlegesystem oder unter-Putz

beidseitig anschließen

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

300,000 m 08.08.2 Mantelleitung NHMH-J 3x2,5 mm² halogenfrei Mantelleitung NHMH-J 3x2,5 mm² halogenfrei

Nach DIN VDE 0250-214 Nennspannung: 300/500 V Aufbau: Ein- oder mehrdrähtiger runder Kupferleiter, Adern in Lagen verseilt. Aderisolation Polyethylen, mit halogenfreier Füllmischung umpresst, Aderkennzeichnung: nach DIN VDE 0293-308, Außenmantel aus halogenfreier Polymermischung, Farbe: grau Eigenschaften: Verlegung in Gebäuden mit erhöhter Personen- und/oder Sachwertkonzentration. Verbessertes Brandverhalten, geringe Rauchentwicklung, keine korrosiven Gase. Ansonsten wie NYM-J

in Teillängen verlegen in vorh. Verlegesystem oder unter-Putz

beidseitig anschließen

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

3.000,000 m 08.08.3 Mantelleitung NHMH-J 5x1,5 mm² halogenfrei Mantelleitung NHMH-J 5x1,5 mm² halogenfrei

Nach DIN VDE 0250-214 Nennspannung: 300/500 V Aufbau: Ein- oder mehrdrähtiger runder Kupferleiter, Adern in Lagen verseilt. Aderisolation Polyethylen, mit halogenfreier Füllmischung umpresst, Aderkennzeichnung: nach DIN VDE 0293-308, Außenmantel aus halogenfreier Polymermischung, Farbe: grau Eigenschaften: Verlegung in Gebäuden mit erhöhter Personen- und/oder Sachwertkonzentration. Verbessertes Brandverhalten, geringe Rauchentwicklung, keine korrosiven Gase. Ansonsten wie NYM-J

in Teillängen verlegen in vorh. Verlegesystem oder unter-Putz

beidseitig anschließen

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

[Seite 45]

LV: 440 Starkstrom Seite: 45 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

3.000,000 m 08.08.4 Mantelleitung NHMH-J 3x1,5 mm² halogenfrei Mantelleitung NHMH-J 3x1,5 mm² halogenfrei

Nach DIN VDE 0250-214 Nennspannung: 300/500 V Aufbau: Ein- oder mehrdrähtiger runder Kupferleiter, Adern in Lagen verseilt. Aderisolation Polyethylen, mit halogenfreier Füllmischung umpresst, Aderkennzeichnung: nach DIN VDE 0293-308, Außenmantel aus halogenfreier Polymermischung, Farbe: grau Eigenschaften: Verlegung in Gebäuden mit erhöhter Personen- und/oder Sachwertkonzentration. Verbessertes Brandverhalten, geringe Rauchentwicklung, keine korrosiven Gase. Ansonsten wie NYM-J

in Teillängen verlegen in vorh. Verlegesystem oder unter-Putz

beidseitig anschließen

In den Einheitspreisen ist die Mischverlegung, einschl.

Klein- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

2.000,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 46]

LV: 440 Starkstrom Seite: 46 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 09 Flur-Beleuchtung

09.09 Flur-Beleuchtung

Hinweise Beleuchtung Hinweise Beleuchtung

Die Leistungen für die Lieferung von Leuchten und

Geräten umfassen auch die Lieferung der nicht

beschriebenen, jedoch zum Leistungsumfang gehörenden

Stoffe und Bauteile für das Zusammenbauen der Leuchten.

Alle Leuchten müssen das VDE- Zeichen und das

Funkschutzabzeichen tragen. Sie sind anschlussfertig

verdrahtet, einschließlich wärmebeständiger

Durchgangsverdrahtung, Leuchtenanschlussklemme

und Leuchtmittel (Lichtfarbe 840 - wenn in der Pos.

nicht anders beschrieben) zu liefern.

Auch Vorschaltgeräte, Starter und Kondensatoren müssen

das VDE-Zeichen tragen. Letztere sind mit einer

Kondensatorenanschlussklemme, zum VDE- gemäßen Einbau,

ohne Eingriff in die Innenverdrahtung, in die Leuchten

einzubauen.

Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich anders

beschrieben, sind alle Leuchten des Bauvorhabens mit

elektronischen Vorschaltgeräten EVGs zu liefern!

Mit Angebotsabgabe ist die Einhaltung der beschriebenen

Positionen nachzuweisen und techn. Datenblätter

vorzulegen.

Auf Anforderung des Bauherren stellt der Bieter eine

Musterleuchte je Typ leihweise und unentgeltlich zur

Verfügung. Büro-Flur-Beleuchtung Büro-Flur-Beleuchtung 09.09.1 E5-Lichtbandsystem-Leuchtenmodul E5-Lichtbandsystem-Leuchtenmodul

Langfeld-Leuchten-Modul zur Befestigung in E5-Lichtbandsystem; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC-zertifiziert, schlagfest IK03, Schutzklasse I, Schutzart IP20, Glühdrahttest 650°C, 5 Jahre Garantie auf Gehäuse, Elektronik, LEDs und den LLMF; Gehäuse Stahlblech weiß lackiert RAL9003; Abmessungen Modul L x B x H 1.152 mm x 78 mm x 31 mm; lichttechnische Optik LEDs mit Linsen mittel-breitstrahlende Ausstrahlung, Abschirmwinkel C0- Achse 80°/C90-Achse 75°; Direktblendungsbegrenzung nach DIN-EN 12464-1 kleiner-gleich UGR 19 gemäß CIE 117; min. 84% Beleuchtungswirkungsgrad gemäß DIN 5040 bei Raumreflexionswerten Decke 50%/Wand 50%/Boden 30% und Raumindex k=1.00; Fotobiologische Sicherheit gemäß IEC/TR 62778 maximal Risikogruppe 1 aus jeder Distanz; Leuchtmittel Low-Power-LEDs, maximale Farbabweichung der LEDs 3 MacAdam (SDCM), Farbwiedergabe-Index mindestens Ra 80, Lichtfarbe 4.000 K / neutralweiß; Leuchten-Lichtstrom 5.000 lm, Leistungsaufnahme 31 W, Lichtausbeute mindestens 161 lm/W; Lampen-Lichtstrom-Wartungsfaktor LLMF bei 50.000h = 0.95 (Umgebungstemperatur Tq 25°C), Anwendungsbezogener Wartungsfaktor gemäß CIE97 bei 50.000h = 0.85; Dali2-Treiber dimmbar, Arbeitsfaktor des Treibers min. 0.9, Frequenz 50-60 Hz AC, Spannung 220-240 V, Absicherung B16- Automat 36 Leuchten;

Fabrikat d.Planung: ETAP E5B-S714-1A-840-050D

oder gleichwertig

[Seite 47]

LV: 440 Starkstrom Seite: 47 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

77,000 St 09.09.2 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L150cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L150cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED1500-7-1

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.3 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L300cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L300cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED3000-7-3

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.4 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L400cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L400cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED4000-7-4

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

84,000 St 09.09.5 E5-Lichtbandsystem-Profil-Kupplung E5-Lichtbandsystem-Profil-Kupplung

zur sicheren kraftschlüssigen Verbindung zwischen zwei Tragprofilen.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H115

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

[Seite 48]

LV: 440 Starkstrom Seite: 48 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

49,000 St 09.09.6 E5-Lichtbandsystem-Endkappen E5-Lichtbandsystem-Endkappen

zum Abschluss der Tragprofile an den Stirnseiten.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H116

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

67,000 St 09.09.7 E5-Lichtbandsystem-Anschlussstecker E5-Lichtbandsystem-Anschlussstecker

zum Anschluss an die Beleuchtungs-Stromversorgung im Versorgungsbereich.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H117

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

34,000 St 09.09.8 E5-Lichtbandsystem-Montagebügel f. Stahlseil E5-Lichtbandsystem-Montagebügel f. Stahlseil

zur sicheren Abpendelung von einer Rohdecken-Befestigung.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H125

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

160,000 St 09.09.9 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L50cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L50cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/0500

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.10 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L100cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L100cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

[Seite 49]

LV: 440 Starkstrom Seite: 49 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/1000

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.11 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L150cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L150cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/1500

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.12 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L200cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L200cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/2000

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.13 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L250cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L250cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/2500

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

91,000 St Untergeschoss-Beleuchtung Untergeschoss-Beleuchtung 09.09.14 E5-Lichtbandsystem-Leuchtenmodul E5-Lichtbandsystem-Leuchtenmodul

Langfeld-Leuchten-Modul zur Befestigung in E5-Lichtbandsystem; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC-zertifiziert, schlagfest IK03, Schutzklasse I, Schutzart IP20, Glühdrahttest 650°C, 5 Jahre Garantie auf Gehäuse, Elektronik, LEDs und den LLMF; Gehäuse Stahlblech weiß lackiert RAL9003; Abmessungen Modul L x B x H 1.152 mm x 78 mm x 31 mm; lichttechnische Optik LEDs mit Linsen mittel-breitstrahlende Ausstrahlung, Abschirmwinkel C0- Achse 80°/C90-Achse 75°; Direktblendungsbegrenzung nach DIN-EN 12464-1 kleiner-gleich UGR 19 gemäß CIE 117; min. 84% Beleuchtungswirkungsgrad gemäß DIN 5040 bei Raumreflexionswerten Decke 50%/Wand 50%/Boden 30% und Raumindex k=1.00; Fotobiologische Sicherheit gemäß IEC/TR 62778 maximal Risikogruppe 1 aus jeder Distanz; Leuchtmittel Low-Power-LEDs, maximale Farbabweichung

[Seite 50]

LV: 440 Starkstrom Seite: 50 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge gemäß CIE 1Einheit 17; min. 84% Beleuchtungswirkungsgrad gemäß DIN 504Einheitspreis inGesamtpreis in ionswerten Decke EUR
0 beiRaum EURreflex

Nr.) 50%/Wand 50%/Boden 30% und Raumindex k=1.00; Fotobiologische SicherheEiUtR gemäß IEC/TR 6E2U7R78 maximal Risikogruppe 1 aus jeder Distanz; Leuchtmittel Low-Power-LEDs, maximale Farbabweichung der LEDs 3 MacAdam (SDCM), Farbwiedergabe-Index mindestens Ra 80, Lichtfarbe 4.000 K / neutralweiß; Leuchten-Lichtstrom 5.000 lm, Leistungsaufnahme 31 W, Lichtausbeute mindestens 161 lm/W; Lampen-Lichtstrom-Wartungsfaktor LLMF bei 50.000h = 0.95 (Umgebungstemperatur Tq 25°C), Anwendungsbezogener Wartungsfaktor gemäß CIE97 bei 50.000h = 0.85; Dali2-Treiber dimmbar, Arbeitsfaktor des Treibers min. 0.9, Frequenz 50-60 Hz AC, Spannung 220-240 V, Absicherung B16- Automat 36 Leuchten;

Fabrikat d.Planung: ETAP E5B-S714-1A-840-050D

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

143,000 St 09.09.15 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L150cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L150cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED1500-7-1

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.16 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L300cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L300cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED3000-7-3

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.17 E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L400cm E5-Lichtbandsystem-Tragprofil L400cm

mit Durchgangsverdrahtung; muss DIN-EN 60598-1 entsprechen; Konformitätskennzeichnung CE, ENEC- zertifiziert; aus Stahlblech weiß lackiert; Abmessungen Profil B x H x L 78 mm x 56 mm x

1.500 mm mit 7-adriger Durchgangsverdrahtung und einem Phasenwahlabgriff

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C01/LED4000-7-4

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

[Seite 51]

LV: 440 Starkstrom Seite: 51 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

156,000 St 09.09.18 E5-Lichtbandsystem-Profil-Kupplung E5-Lichtbandsystem-Profil-Kupplung

zur sicheren kraftschlüssigen Verbindung zwischen zwei Tragprofilen.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H115

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

91,000 St 09.09.19 E5-Lichtbandsystem-Endkappen E5-Lichtbandsystem-Endkappen

zum Abschluss der Tragprofile an den Stirnseiten.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H116

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

130,000 St 09.09.20 E5-Lichtbandsystem-Anschlussstecker E5-Lichtbandsystem-Anschlussstecker

zum Anschluss an die Beleuchtungs-Stromversorgung im Versorgungsbereich.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H117

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

65,000 St 09.09.21 E5-Lichtbandsystem-Montagebügel f. Stahlseil E5-Lichtbandsystem-Montagebügel f. Stahlseil

zur sicheren Abpendelung von einer Rohdecken-Befestigung.

Fabrikat d.Planung: ETAP E3H125

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

312,000 St 09.09.22 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L50cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L50cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/0500

oder gleichwertig

[Seite 52]

LV: 440 Starkstrom Seite: 52 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.23 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L100cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L100cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/1000

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.24 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L150cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L150cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/1500

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.25 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L200cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L200cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/2000

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 St 09.09.26 E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L250cm E5-Lichtbandsystem-Abdeck-Profil L250cm

zum Abdecken der Unterseite zwischen den Leuchtenmodulen als Staubschutz.

Fabrikat d.Planung: ETAP E5C11/2500

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

169,000 St

[Seite 53]

LV: 440 Starkstrom Seite: 53 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Aufzugs-Austritts-Beleuchtung Aufzugs-Austritts-Beleuchtung 09.09.27 LED Decken-Einbau-Leuchte Flur 18W m.PMelder LED Decken-Einbau-Leuchte Flur 18W m.PMelder

Die runde und neutral in Weiß gehaltene LED-Deckenleuchte bietet zuverlässig Licht, und zwar immer dann, wann es benötigt wird. Mit dem integrierten Hochfrequenz-Sensor, der sogar Leichtbauwände, Glas oder Holz durchdringt, werden Bewegungen in einem Bereich von bis zu 12 Metern und 360° erfasst. Das universalweiße Licht leuchtet hell die Umgebung und jeden Raum aus. Mit der Schutzart IP44 ausgestattet, kann die Sensor-Deckenleuchte im Innen- sowie auch im Außenbereich eingesetzt werden. Anwendungsbereich sind zum Beispiel Flure, Eingangsbereiche innen wie auch außen oder Bäder und Toiletten.

Technische Daten Sensor:

Montagehöhe bei Deckenmontage 2,5 - 6 m

  • Sensorbereich einstellbar: 50% / 100%

  • Erfassungsbereich: 360°, bis zu 12 m

  • inkl. Dämmerungsschalter (25 lx / aus)

  • Leuchtdauer von 5 Sekunden bis zu 10 Minuten

Artikelnummer 6022470

Material Metall, Kunststoff

Farbe weiß

Lichtfarbe universalweiß (4.000 K)

Leuchtmittel LED 18 W gesamt

Höhe (in cm) 9,5

Durchmesser (in cm) 33,7

Lichtstrom (in Lumen) 1450 lm

Lampenlichtstrom gesamt (in lm) 1.450

Anschlussspannung in Volt 230

Schutzart IP44

Schutzklasse I

Besonderheiten Schlagfestigkeit IK02

Leuchtmittel inklusive Ja

Mit Bewegungsmelder Ja

Energieeffizienzklasse F

Fabrikat d.Planung: LEDINO Porz

oder gleichwertig

liefern und betriebsfertig montieren.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

6,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 54]

LV: 440 Starkstrom Seite: 54 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Gesamtbetrag:

[Seite 55]

LV: 440 Starkstrom Seite: 55 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 10 Anpassung Sicherheits-Beleuchtung

10.10 Anpassung Sicherheits-Beleuchtung

Ausgangs-Situation Sicherheits-Beleuchtung Ausgangs-Situation Sicherheits-Beleuchtung

Es sind im Bestnd ca. 30 einheitliche Gruppenbatterieanlagen in Betrieb. Da die Sicherheits- Beleuchtungs-Anlage auf Stand der Technik ist sind hier nur geringe Anpassungen nötigt. Die Gesamtanlage soll vorbereitet werden zur Aufschaltung auf das vorhandene GEMOS, um bei Störungen zielgerichtet und zeitnah Reparaturen vornehmen zu können. Vortext CLS FUSION - [PIM000002] Vorbemerkungen Notbeleuchtung

Das Gebäude ist mit einer batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0100-560, DIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1, EN 50171, ASR A2.3, ASR 3.4/7 und DIN EN 1838 auszurüsten.

Für die Umsetzung sind dezentrale Notlichtsysteme vorgesehen. Diese dezentralen Notlichtsysteme müssen für den Anschluss und die Steuerung von Sicherheitsleuchten, statischen und dynamischen Rettungszeichenleuchten ohne eine zusätzliche Datenleitung geeignet sein.

Das dezentrale Notlichtsystem muss eine Einzel-LED-Überwachung serienmäßig intergiert haben. Diese erfolgt aus Sicherheitsgründen durch eine Strom- und Spannungsmessung innerhalb jeder einzelnen Leuchte. Das dezentrale Notlichtsystem muss die angeschlossenen Leuchten automatisch und regelmäßig gem. DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 prüfen. Die Ergebnisse sind automatisch im papierlosen Prüfbuch innerhalb des Steuergerätes zu dokumentieren.

Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit der Installation, zur Kostenreduzierung und zur Minderung der Brandlasten muss das Notlichtsystem den Mischbetrieb von Leuchten an einem Stromkreis serienmäßig unterstützen. Dies beinhaltet die freie Zuordnung der Betriebsarten der Leuchten innerhalb eines Stromkreises gem. DIN VDE V 0108-100-1 und DIN VDE 0100-560 für Dauerschaltung, Bereitschaftsschaltung sowie

geschaltetes Dauerlicht. Die Betriebsart 'geschaltetes Dauerlicht' ist nur bei nachweislich galvanischer Trennung

zwischen den Spannungspotentialen zulässig. Über die Funktionssicherheit ist der Nachweis eines unabhängigen Sachverständigen zu erbringen.

Bei Bereitschaftsschaltung ist in den Unterverteilern der Allgemeinbeleuchtung die Netzspannung der Beleuchtungsstromkreise der Flucht- und Rettungswege gem. DIN EN 50172 zu überwachen. Sofern noch das Netz am Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, muss gewährleistet sein, dass eine Umschaltung der Sicherheitsbeleuchtung auf Batteriebetrieb nicht erfolgt. Die Bereitschaftsleuchten müssen über das vorhandene Netz betrieben werden.

Für die Steuerung der Sicherheitsleuchten dürfen keine kontaktbehafteten Umschaltweichen zum Einsatz kommen. Unterschiedliche Netze zur Versorgung der Sicherheitsleuchten sind nicht zulässig.

Eine eindeutige Kennzeichnung der Rettungswege durch statische und dynamische Rettungszeichen und eine gleichmäßige Ausleuchtung der Rettungswege nach den gültigen Richtlinien ist zu gewährleisten. Die Mindestbeleuchtungsstärke ist nach DIN EN 1838 und den aktuellen Arbeitsstättenregeln sowie eventuell baurechtlichen Vorgaben zu planen.

Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten sind wie folgt anzuordnen:

  • Bei jeder Richtungsänderung des Rettungsweges

  • Bei jeder Kreuzung der Flure und Gänge

  • Nahe jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür

  • Außerhalb und nahe jedes Notausganges bis zu einem sicheren Bereich

  • Nahe jeder Niveauänderung im Rettungsweg

  • Nahe Treppen

  • Nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle

  • Nahe jeder Bandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung

  • Nahe Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung

  • Nahe Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und nahe Rufanlagen sowie Alarmeinrichtungen in Toiletten für Menschen mit Behinderung

Langnachleuchtende Rettungszeichen sind gem. DIN EN 1838 für die Sicherheitsbeleuchtung nicht

[Seite 56]

LV: 440 Starkstrom Seite: 56 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Langnachleuchtende Rettungszeichen sind gem. DIN EN 1838 für die Sicherheitsbeleuchtung nicht zulässig.

Vorbemerkungen dezentrales Notlichtsystem CLS FUSION

Modulares dezentrales Notlichtsystem CLS FUSION zur Versorgung von dynamischen und statischen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten gem. DIN EN 50171 und DIN EN 62034. Geeignet für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gem. DIN VDE 0100-560, DIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1, ASR A2.3, ASR 3.4/7 und DIN EN 1838.

Der im Notlichtsystem integrierte Mischbetrieb ermöglicht den gleichzeitigen Betrieb von Dauer-, geschalteten Dauer- und Bereitschaftsleuchten sowie dynamischen Rettungszeichenleuchten an einem Stromkreis. Die Überwachung der Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten mit vom Notlichtsystem unterstützten LED Betriebsgeräten erfolgt ohne zusätzliche Daten- und Steuerleitung.

Das dezentrale Notlichtsystem muss die Ansteuerung von dynamischen Rettungszeichenleuchten unterstützen, um gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen für Gebäudebereiche mit erhöhter Gefährdung oder für den Brandschutz umsetzen zu können. In der Steuerteilprogrammierung müssen jeder einzelnen, dynamischen Rettungszeichenleuchte mindestens 8 Steuereingänge zugewiesen werden können. Folgende Einstellungen sind je dynamischer Rettungszeichenleuchte notwendig: Pfeil unten/Pfeil oben, Pfeil rechts, Pfeil links, Kreuz (gesperrt), Piktogramm ein/aus und Blinkfunktion. Diese sind per logischer UND-Funktion verknüpft.

Die Stromkreise werden über berührungssichere 2,5mm² Federzugklemmen verdrahtet. Die Anschlussklemmen sind leicht über die standardmäßige Kabeleinführung von oben zu erreichen.

Controller mit TFT-Touch

Die Bedienung des frei programmierbaren dezentralen Notlichtsystems erfolgt über ein 3,5" großes TFT-Display mit Touchfunktion. Die farbige, grafische Darstellung der Informationen ermöglicht eine intuitive Bedienung per Fingerdruck. Im laufenden Betrieb kann zwischen den mitgelieferten Sprachen gewechselt werden.

Schnittstellen

Über die integrierte USB-Schnittstelle kann das Notlichtsystem komfortabel programmiert sowie die Konfiguration oder die Prüfbücher als Textdatei gesichert werden. Eine Aktualisierung der Systemsoftware muss über die USB-Schnittstelle möglich sein.

Über eine integrierte Netzwerkschnittstelle kann der Controller mit einer Konfigurationssoftware parametriert oder der Systemstatus bis auf Leuchtenebene mittels Webbrowser visualisiert werden. Ebenso muss die Möglichkeit bestehen, das dezentrale Notlichtsystem per Ethernetschnittstelle in eine übergeordnete Visualisierung für Notlichtsysteme einzubinden. Ein Anschluss für die Überwachung separater Phasenwächter mittels einer 24V-Stromschleife ist integriert. Bei Unterbrechung oder Kurzschluss (programmierbar) der Stromschleife müssen alle Leuchten in den Dauerlichtbetrieb schalten.

24V-Fernschaltschleife zur Blockierung der auf Dauerlicht programmierten Leuchten für Betriebsruhezeiten. Bei Unterbrechung oder Kurzschluss (programmierbar) der Schleife müssen die Leuchten eingeschaltet werden. Je nach Controllereinstellung wird nur das Dauerlicht oder Dauer- und Notlicht blockiert.

Meldekontakte

Es müssen fünf potentialfreie Meldekontakte vorhanden sein sowie eine 24V Versorgungsspannung zur Verfügung stehen. Drei Kontakte mit festen Meldungen nach DIN EN 50171 für Betrieb, Batteriebetrieb und Störung, zwei Kontakte frei als Öffner oder Schließer auf verschiedene Ereignisse programmierbar. Die Meldungen können je Kontakt mittels ODER-Funktion verknüpft werden.

Bustopologie

Die Systemkomponenten müssen vom TFT-Touch-Controller über ein eigenes, unabhängiges BUS System gesteuert und überwacht werden. Extern müssen über eine dreiadrige Busleitung weitere Komponenten wie busfähige Dreiphasenüberwachungen oder Lichtschalterabfragemodule angebunden werden können. Die Bustopologie kann strang- oder sternförmig aufgebaut werden. Für den Betrieb ist keine geschirmte Leitung notwendig.

Es muss die Möglichkeit bestehen, das Notlichtsystem über einen weiteren BUS an eine zentrale Überwachung wie BUS-Meldetableau oder einen PC oder Laptop mit komfortabler Bedien-, Programmier- und Steuersoftware anzuschließen.

Ladetechnik

Das Ladeverfahren der Ladetechnik muss mikroprozessorgesteuert und mit einem temperaturgeführten gepulsten Ladeverfahren, für die eingesetzten, verschlossenen, wartungsarmen Bleibatterien, ausgestattet sein. Durch die temporären Abschaltungen und der ständig überwachten Batterie, wird eine hohe Betriebssicherheit generieren und die Batterien schonend betrieben, sodass eine maximale Lebensdauer erreicht wird. Defekte Batterieblöcke und unterbrochene Batteriekreise müssen im Normalbetrieb erkannt und gemeldet werden.

[Seite 57]

LV: 440 Starkstrom Seite: 57 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge ständig übeEinheit rwachten Batterie, wird eine hohe BetriebssicherheiEinheitspreis inGesamtpreis in die Batterien EUR
t generier EURen und

Nr.) schonend betrieben, sodass eine maximale Lebensdauer erreicht wird. DEeUfRekte BatterieblEöUcRke und unterbrochene Batteriekreise müssen im Normalbetrieb erkannt und gemeldet werden.

Batterieüberwachung

Das serienmäßig integrierte Batterieüberwachungssystem zur Einzelblocküberwachung muss die Forderungen der E DIN EN 50171:2013-07 erfüllen. Eine Spannungsüberwachung jedes einzelnen Batterieblocks sowie eine Temperaturüberwachung des Batterieraumes mit täglicher Aufzeichnung der Daten und direkter Anbindung an den Controller des Notlichtsystems zur Steuerung der Ladetechnik muss möglich sein. Aufgezeichnete Daten müssen mittels PC-Software ausgewertet werden können, um einen frühzeitigen Defekt eines Batterieblocks zu erkennen.

24V DC-Ersatzstromversorgung

Für den Notstrombetrieb ist ein Batteriesatz mit wartungsarmen, verschlossenen OGiV- Blockbatterien einzusetzen, der für die entsprechend notwendige Nennbetriebsdauer von 1h bzw. 3h oder 8h dimensioniert ist.

Stromkreiseinschübe

Das dezentrale System ist mit optionalen Stromkreiseinschubkarten für dynamische Rettungszeichenleuchten, sowie für statische Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten mit 24V Versorgungsspannung nachträglich erweiterbar.

Die leicht zugänglichen Sicherungen in der Frontplatte werden ständig überwacht. Je Stromkreis signalisieren LEDs, ob Ausgangsspannung oder Störungen im Stromkreis vorliegen. Außerdem muss eine erkannte Überlastung der Stromkreise durch die LEDs deutlich signalisiert werden.

Externe Lichtschalterabfragemodule

Zum gemeinsamen Schalten von Sicherheits- und Allgemeinleuchten können mehrere Lichtschalterabfragemodule in die Unterverteilungen der Allgemeinbeleuchtung eingebaut werden. Die eindeutige Adressierung der Module erfolgt mittels Drehschalter. Eine optionale Invertierung der Schalteingangsauswertung erfolgt für jede Schaltzuweisung im Stromkreis in der Steuerteilprogrammierung - es ist kein separates Modul notwendig. Je Modul kann im Steuerteil ein Zielort hinterlegt werden. Anschluss und Spannungsversorgung erfolgen über den dreiadrigen Gerätebus. Die Gehäuse sind zur Montage auf DIN-Montageschiene vorgesehen.

Das Eingangsmodul mit 8 Eingängen gibt es in Ausführungen für 230V und 24V Eingangsspannung. Serienmäßig ist eine Phasenwächterfunktion mit BUS-Funktion integriert, welche optional zugeschaltet wird. Mittels der zusätzlichen Kontakte können drei Phasen der Unterverteilung überwacht werden - alle Schaltereingänge bleiben auch bei Einsatz des Phasenwächters nutzbar. Die Ansprechschwellen der Dreiphasenüberwachung entsprechen der DIN EN 60598-2-22 mit 0,85xUNenn.

Für beengte Verhältnisse in Unterverteilungen kann ein Lichtschalterabfragemodul mit drei Eingängen ohne Phasenwächterfunktion für Hutschienenmontage eingesetzt werden. Die Breite darf max. 1 TE betragen.

Gerätekommunikation

Optionales Kommunikationsmodul für CLS FUSION Anlagen.

Anlagenüberwachung und Statusinformationen aller im Verbund kombinierten CLS FUSION Geräte sind von jeder CLS FUSION Anlagen ersichtlich. Gemeinsames Einschalten von einzelnen CLS FUSION Geräten oder Gruppen bei einem Netzausfall sind frei konfigurierbar. Funktions- und Betriebsdauertests können von jeder CLS FUSION Anlagen an einer beliebigen oder für alle gleichzeitig gestartet werden. Das Datum und die Uhrzeit einer CLS FUSION kann mit allem im System verbunden Anlagen synchronisiert werden.

Externe Phasenüberwachungsmodule

BUS-gesteuertes Dreiphasenüberwachungsmodul für die Überwachung des Unterverteilers der Allgemeinbeleuchtung zum Anschluss an den internen Gerätebus. 2 potentialfreie Störmeldekontakte sind auf dem Modul zum Einbinden in die Stromschleife des Notlichtgerätes vorhanden. Gehäuse zur Montage auf Hutprofilschiene. Die Ansprechschwellen entsprechen der DIN EN 60598-2-22 mit 0,85xUNenn. 3 LEDs signalisieren den Zustand jeder einzelnen Phase. Am Modul einstellbare Rückschaltzeit nach Netzwiederkehr der überwachten Spannungsversorgung. Eine eindeutige Adressierung erfolgt über die integrierten Adressschalter.

Zu jedem Modul kann ein Zielort in der Steuerteilprogrammierung hinterlegt werden. Der Ausfall einer Phase wird im Klartext mit Zielortangabe am Steuerteil angezeigt. Bei einer Übertragungsstörung oder Ausfall der Dreiphasenüberwachung muss das Notlichtsystem alle angeschlossenen Rettungs- und Sicherheitsleuchten in Dauerlicht schalten.

Externe Überwachung - Webvisualisierung

Serienmäßig integrierte Webvisualisierung für einen handelsüblichen Webbrowser per LAN (lokales Ethernet) oder WAN (Internet). Der Zugriff auf die Netzwerkschnittstelle muss bauseits durch die IT-Abteilung freigegeben und eingerichtet werden. Die Webseiten sind mit der HTML Version 5.0 erstellt und können somit per PC oder mobilem Client (Smartphone, PDA) angezeigt werden. Ein paralleler Zugriff von mehreren Clients muss gleichzeitig möglich sein.

[Seite 58]

LV: 440 Starkstrom Seite: 58 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge die IT-AbteEinheit ilung freigegeben und eingerichtet werden. Die WebsEinheitspreis inGesamtpreis in er HTML Version EUR
eitensind EURmit d

Nr.) 5.0 erstellt und können somit per PC oder mobilem Client (Smartphone,E UPRDA) angezeigt wEeUrRden. Ein paralleler Zugriff von mehreren Clients muss gleichzeitig möglich sein.

Informationen des Gerätezustandes müssen bis zur einzelnen Leuchte inkl. selbst gewählter Zielortanzeige abgerufen werden können. Der Benutzer muss in der Lage sein, über die Weboberfläche einen Funktionstest zu starten, das Notlichtsystem zu blockieren oder frei zu geben, sich das Prüfbuch und eine Auflistung der gerade anliegenden Störungen anzeigen zu lassen und diese auch per Webbrowser ausdrucken zu können.

Eine Statusbenachrichtigung der Benutzer über einen integrierten Email-Client muss standardmäßig im Webmodul integriert sein.

Externe Überwachung - Meldetableau

Das System muss optional mittels eines busfähigen Meldetableaus über einen dreiadrigen, nicht- geschirmten Datenbus überwacht werden können. Die Anzeige der Systemzustände bis auf Leuchtenebene mit Klartextangabe der gestörten Leuchte muss vorhanden sein. Automatischer Funktionstest zum gleichzeitigen Einschalten aller angeschlossenen Systeme muss im Meldetableau programmiert werden können.

Integrierte Meldekontakte für Betrieb, Batteriebetrieb, Störung und optionaler Ausgang zur Meldung des Gesamtstatus aller angeschlossenen Systeme sind Pflicht. Standardmäßig integrierter Fernschaltereingang mit optionaler Überprüfung auf Kurzschluss zum Blockieren der Systeme in Betriebsruhezeiten.

Externe Überwachung - PC-Visualisierung

Das System muss mittels optionaler PC-Überwachungssoftware per dreiadrigem Bus oder über Netzwerkverbindung überwacht und visualisiert werden können. Statusänderungen müssen in einem zentralen Prüfbuch für alle Notlichtsysteme protokolliert werden. Frei programmierbare Testzeiten für Funktions- und Betriebsdauertest müssen zentral von der Überwachungssoftware ausgeführt werden können.

Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten

Es dürfen nur Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten eingesetzt und angeschlossen werden, die der DIN EN 60598-1, DIN EN 60598-2-22 und der DIN 4844 entsprechen. Die eingesetzten Betriebsgeräte müssen für den Betrieb an Anlagen gem. EN 50171 geeignet sein und der DIN EN 61347-1, DIN EN61347-2-3 entsprechen.

Die Betriebsgeräte müssen den einschlägigen Normen, wie z.B. der DIN EN 60598-2-22, DIN EN 60929, DIN EN 61347-2-3 (inkl. Anhang J), DIN EN 61000-3-2, DIN EN 61547 und DIN EN 55015 entsprechen. Die Konfiguration des LED-Betriebsgerätes erfolgt über das Steuerteil des Notlichtgerätes. Mittels der individuellen Adresse des Betriebsgerätes muss keine Adressierung mehr am Betriebsgerät erfolgen.

Aus Sicherheitsgründen wird ein Schalten zwischen zwei unterschiedlichen Netzen durch Umschaltweichen/Umschaltkonverter nach der zweipoligen Stromkreisabsicherung an den Leuchten nicht zugelassen. Die Versorgung der Leuchten in den Endstromkreisen muß immer aus dem Netz der Sicherheitsbeleuchtung erfolgen.

Kundenservice

Für das angebotene Fabrikat muss der Gerätehersteller oder Lieferant einen eigenen, deutschlandweiten, flächendeckenden Kundenservice anbieten.

Die Ersatzteilverfügbarkeit für Gerätekomponenten muss mindestens 10 Jahre betragen, für Leuchten und Leuchtenbetriebsgeräte mindestens 6 Jahre.

Bieterhinweise

Dem Leistungsverzeichnis liegt das Fabrikat INOTEC zugrunde. Für die Vergleichbarkeit ist dieses Fabrikat zwingend anzubieten.

Dem Bieter ist es freigestellt, auf einer LV-Kopie ein anderes Fabrikat anzubieten. Das durch den Auftragnehmer angebotene Fabrikat muss die gleichen Spezifikationen wie das vorbeschriebene Fabrikat aufweisen. Der Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist in allen Punkten zu beachten! Abweichungen sind detailliert zu beschreiben und in schriftlicher Form dem Angebot beizufügen.

Dem Fabrikat INOTEC liegen Prüfbescheinigungen bzw. Prüfzertifikate hinsichtlich der Normkonformen Herstellung der Geräte bzw. Anlagen gemäß EN 50171: 2001-11, DIN EN IEC 62485-2: 2019-04 (DIN VDE 0510 Teil 2) von technisch und rechtlich unabhängigen und behördlich anerkannten Prüfinstitution vor.

Ein entsprechender Nachweis ist zur Wertung eines anderen Fabrikats durch den Anbieter zwingend zur Angebotswertung mit einzureichen. Fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss der Angebotswertung.

Zur Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende Unterlagen dem Angebot beizulegen:

  1. Technische Datenblätter der Alternativprodukte.

[Seite 59]

LV: 440 Starkstrom Seite: 59 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  1. Technische Datenblätter der Alternativprodukte.

  2. Nachweis lichttechnisch gleicher Eigenschaften (Lichtverteilungskurven) von Sicherheitsleuchten.

  3. Sollten die lichttechnischen Eigenschaften der angebotenen Produkte von dem ausgeschriebenen Fabrikat abweichen, so ist die komplette Lichtplanung und die damit verbundene Zeichnungs- und Schaltungskorrektur vom Auftragnehmer durchzuführen.

  4. Schriftlicher Nachweis der Gleichwertigkeit ist von den Geräte- und Leuchtenherstellern zu erbringen und dem Angebot beizufügen.

  5. Prüfnachweise hinsichtlich der normkonformen Herstellung durch technisch und rechtlich unabhängigen und behördlich anerkannten Prüfinstitution

  6. Nachweis über das Ursprungserzeugnis.

  7. Referenzlisten über realisierte, vergleichbare Projekte sind vorzulegen.

  8. Besichtigung einer bereits realisierten, vergleichbaren Anlage durch den Auftraggeber.

  9. Nachweis und Verfügbarkeit des Herstellerkundendienstes und Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Sollte durch den Einsatz eines anderen Fabrikates ein Mehraufwand an Leitungen, Leitungsverlegung, sowie zusätzlicher Komponenten entstehen, wird dies nicht gesondert vergütet.

Bezugsquellennachweis:

INOTEC Sicherheitstechnik GmbH

Vertriebszentrum Ost

Am Buchhorst 34

14478 Potsdam

Tel.: 0331 87 000 646

Fax: 02938 9730-29

E-Mail: buero-ost@inotec-licht.de

Webseite: http://www.inotec-licht.de 10.10.1 Gruppen-Batterie-Zentrale 12Ah Vollüberwachtes Notlichtsystem CLS FUSION 12Ah zum Anschluss von dynamischen und statischen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten mit Einzelleuchtenüberwachung gem. DIN EN 50171 und DIN EN 62034.

Geeignet für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gem. DIN VDE 0100-560, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.

Das Notlichtsystem muss in der maximalen Ausbaustufe mit 8 Ausgangsstromkreisen in 24V-SELV- Technik (Schutzklasse III) bestückbar sein. Dieser modulare Aufbau erfolgt durch den Einsatz von Einschüben mit je 2 Stromkreisen je 3A max. Belastung. Pro Stromkreis können max. 20 LED- Systemleuchten 24V überwacht werden. Die Adressierung erfolgt über fest programmierte individuelle Adressen, welche der Leuchtenadresse im Stromkreis zugewiesen werden. Die Überwachung der Leuchten erfolgt über die 24V-Versorgungsleitung. Eine zusätzliche Datenleitung ist nicht zulässig.

Es ist zwingend notwendig, dass das Notlichtsystem die LED-Fehlerarten Kurzschluss oder Unterbrechung in der einzelnen Leuchte erkennt und so der Ausfall einer einzelnen LED gemeldet wird.

Die Zuordnung der Schaltungsart jeder angeschlossenen Leuchte erfolgt über das Steuerteil ohne manuellen Eingriff an der Leuchte. Jede angeschlossene Leuchte kann einzeln gedimmt, geschaltet oder als Begehbeleuchtung mit festem Beleuchtungswert für den Netzbetrieb eingesetzt werden.

Ebenfalls muss die CLS FUSION 12Ah die Ansteuerung von dynamischen Rettungszeichenleuchten standardmäßig unterstützen. Jeder einzelnen dynamischen Rettungszeichenleuchte können bis zu 8 Steuereingänge zugewiesen werden. Folgende Einstellungen werden unterstützt und können kombiniert werden: Pfeil unten oder Pfeil oben, Pfeil rechts, Pfeil links, Kreuz (gesperrt), Piktogramm ein/aus und Blinkfunktion. Eine spätere Nachrüstmöglichkeit für dynamische Rettungszeichenleuchten ist gefordert.

3,5" TFT-Controller mit moderner, intuitiver Touchbedienung, integriertem USB- und Netzwerkanschluss, sowie einem optionalen BUS-Erweiterungsplatz. Der mikroprozessorgesteuerte Controller initiiert die automatischen Prüfungen und speichert die Ergebnisse auf einem nichtflüchtigen Speichermedium. Eine Hinterlegung von Zielortangaben im Klartext (max. 32

[Seite 60]

LV: 440 Starkstrom Seite: 60 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge NetzwerkansEinheit chluss, sowie einem optionalen BUS-ErweiterungsplatEinheitspreis inGesamtpreis in essorgesteuerte EUR
z. Dermik EURroproz

Nr.) Controller initiiert die automatischen Prüfungen und speichert die ErEgUeRbnisse auf eineEmUR nichtflüchtigen Speichermedium. Eine Hinterlegung von Zielortangaben im Klartext (max. 32 Zeichen) sind für Gerät, Stromkreis und Leuchten möglich und werden im Fehlerfall zur einfacheren Störungslokalisierung mit angezeigt. Zum Schutz gegen unbefugten Zugriff ist die Bedienung des Steuerteils passwortgeschützt.

Alle nach DIN EN 50171 geforderten Informationen werden im Hauptbild angezeigt. Dazu zählen Betriebsstatus des Notlichtsystems, Batteriespannung, Batterielade- oder -entladestrom, Batteriekapazität. Zu jeder einzelnen Leuchte kann der Zustand am Display abgerufen werden. Weiterhin werden Informationen zum Netzausfall UV, Tiefentladeschutz, Handrückschaltung, nachlaufendem Notlicht oder der Status der externen Module angezeigt.

Die nach DIN EN 62034 geforderten Tests sind integriert und können individuell angepasst werden. Das Notlichtsystem führt diese nach dem vorgegebenen Intervall aus und speichert die Ergebnisse im integrierten Prüfbuch mit einem Fassungsvermögen von mehr als 6.000 Einträgen. Die Ergebnisse der Temperatur und Spannungsauswertung vom Batterie-Überwachungssystems mit Einzelblocküberwachung werden in einem separaten Prüfbuch gespeichert.

Durch die im Controller hinterlegten und vom Errichter selbst erstellten Zielorte (max. 32 Zeichen) für Stromkreise und Leuchten sowie der externen Module ist eine genaue Störungslokalisierung möglich.

Serienmäßig ist eine integrierte Webvisualisierung zur Anzeige des Gerätezustandes bis auf Leuchtenebene mittels handelsüblichem Webbrowser im Steuerteil enthalten. Funktionen zur Prüfung des Systems, wie Funktionstest oder das Blockieren in Betriebsruhezeiten, müssen über die passwortgeschützte Oberfläche möglich sein. Ebenfalls wird auf das Prüfbuch des Notlichtsystems zugegriffen und kann im Browser angezeigt und ausgedruckt werden. Mittels der integrierten Email-Funktion wird der Betreiber über den Zustand des Notlichtsystems jederzeit informiert. Der Zugriff auf die Weboberfläche muss per Passwort geschützt werden können.

Über eine enthaltene ModBUS/TCP-Schnittstelle müssen die Zustände des Notlichtsystems anderen Überwachungssystemen zur Verfügung gestellt werden können.

Eine Anschlussmöglichkeit an die Überwachungssoftware INOView muss standardmäßig per dreiadrigen RTG-Anschlussklemmen oder Netzwerkanbindung im Lieferumfang enthalten sein.

Die Programmierung des Steuerteils und der angeschlossenen Leuchten inkl. Vergabe der Zielortbezeichnungen erfolgt mittels kostenlos mitgelieferter PC-Konfigurationssoftware. Ebenfalls muss die Schaltungsart der Leuchte am Steuerteil oder über die Software einstellbar sein.

Serienmäßig integriertes Relaisinterface zur potentialfreien Weiterleitung der drei nach DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50171 geforderten Meldungen, sowie zwei optionale, frei programmierbare Kontakte. Ebenso integrierte 24V-Stromschleife zur Erkennung eines Netzausfalls von Unterverteilern der Allgemeinbeleuchtung und eine weitere Fernschaltschleife zum Blockieren des Notlichtsystems für Betriebsruhezeiten. Die Schleifen sind zwingend auf Unterbrechung und Kurzschluss zu überwachen.

Serienmäßig integriertes Lichtschalterabfragemodul LSA 8.1 - 230V zum gemeinsamen Schalten von Sicherheits- und Allgemeinbeleuchtung mit 8 potentialfreien Eingängen 230V.

Zur funktionellen Erweiterung muss das Notlichtsystem den Anschluss weiterer Komponenten unterstützen. Als externe Komponenten gelten bis zu 31 Dreiphasenüberwachungen mit BUS- Anschluss und Meldung der ausgefallenen Phase am Steuerteil, max. 2 Lichtschalterabfragemodule mit 8 Eingängen in 230V oder 24V-Technik, sowie bis zu 8 Lichtschalterabfragemodule mit 3 Eingängen in 230V- oder 24V-Technik.

Für einen lautlosen Betrieb muss im Notlichtsystem ein Lüfter- und geräuschloser AC/DC-Wandler eingesetzt sein, montiert auf Hutmontagenschiene.

Mikroprozessorgesteuerte Ladetechnik O14 zur normkonformen Aufladung der Batterien. Das serienmäßig integrierte Batterieüberwachungssystem zur Einzelblocküberwachung muss die Forderungen der E DIN EN 50171:2013-07 erfüllen. Standardmäßig temperaturgeführte Ladung über den angeschlossenen Temperatursensor. Serienmäßiges Batterieüberwachungssystem (BCS-System) mit Einzelblockmonitoring zur vorzeitigen Erkennung und Meldung defekter Batterieblöcke (inkl. PC- Auswertesoftware). Das BCS-System protokolliert zyklisch die geforderten Einzelblockwerte (Temperatur und Spannung); des Weiteren können auch diese Batterie relevanten Daten über die Datenschnittstelle ausgelesen werden.

Über eine optionale CAN-Gerätebuskarte muss das Notlichtsystem mit anderen CAN-fähigen dezentralen Notlichtsystemen vernetzbar sein. Innerhalb dieses CAN-Netzwerkes muss es möglich sein, bei einem Netzausfall an einem beliebigen Notlichtsystem, eine frei programmierbare Gruppe der anderen Notlichtsysteme innerhalb von 0,5 Sekunden mit einzuschalten. Von jedem Notlichtsystem muss der Betriebszustand aller anderen Notlichtsysteme ersichtlich sein. Es muss möglich sein, zentrale Tests für einzelne oder für alle Systeme gleichzeitig auszulösen. Die Synchronisierung von Datum und Uhrzeit muss für alle verbundenen Notlichtsysteme möglich sein.

Mittels einer modularen Bauweise muss für die CLS FUSION 12Ah eine spätere Aufrüstung der Batteriekapazität möglich sein, ohne einen Eingriff in die Ein- und Abgangsverkabelung vorzunehmen.

Eingebaut im pulverbeschichtetem Wandgehäuse RAL 7015 (schiefergrau) mit integriertem Sichtfenster und Doppelbartschließung. Kabeleinführung von oben oder alternativ durch

[Seite 61]

LV: 440 Starkstrom Seite: 61 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Eingebaut im pulverbeschichtetem Wandgehäuse RAL 7015 (schiefergrau) EmUiRt integriertemEUR Sichtfenster und Doppelbartschließung. Kabeleinführung von oben oder alternativ durch Gehäuserückwand, Schutzart IP 20, Schutzklasse I.

Inklusive zugehöriger, verschlossener und auslaufsicherer OGiV-Blockbatterie 24V /12,0Ah

Die Nennbetriebsdauer ist abhängig von der angeschlossenen Leistung.

Die Batterien entsprechen der IEC 60896-21/-22.

Im Notlichtsystem eingebaut:

4 Stück 24V-Endstromkreise je 3A belastbar, zum Anschluss von maximal 20 Stück 24V- Systemleuchten in Schutzklasse III.

Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung mit 230V Eingangsspannung sind in diesem Bauvorhaben nicht zugelassen.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ausgelegt für eine Nennbetriebsdauer von:

3 Stunden

Nennspannung: 230 V ±10 % 50/60 Hz

Schutzart: IP20

Abm.: Höhe x Breite x Tiefe: 512 mm x 280 mm x 146 mm

Lieferung des kompletten Notlichtsystems, anschlussfertig auf eine zentrale Klemmleiste verdrahtet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC CLS Fusion 12Ah (101494837)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.2 Gruppen-Batterie-Zentrale 24Ah Vollüberwachtes Notlichtsystem CLS FUSION 24Ah zum Anschluss von dynamischen und statischen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten mit Einzelleuchtenüberwachung gem. DIN EN 50171 und DIN EN 62034.

Geeignet für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gem. DIN VDE 0100-560, DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1.

Das Notlichtsystem muss in der maximalen Ausbaustufe mit 8 Ausgangsstromkreisen in 24V-SELV- Technik (Schutzklasse III) bestückbar sein. Dieser modulare Aufbau erfolgt durch den Einsatz von Einschüben mit je 2 Stromkreisen je 3A max. Belastung. Pro Stromkreis können max. 20 LED- Systemleuchten 24V überwacht werden. Die Adressierung erfolgt über fest programmierte individuelle Adressen, welche der Leuchtenadresse im Stromkreis zugewiesen werden. Die Überwachung der Leuchten erfolgt über die 24V-Versorgungsleitung. Eine zusätzliche Datenleitung ist nicht zulässig.

Es ist zwingend notwendig, dass das Notlichtsystem die LED-Fehlerarten Kurzschluss oder Unterbrechung in der einzelnen Leuchte erkennt und so der Ausfall einer einzelnen LED gemeldet wird.

Die Zuordnung der Schaltungsart jeder angeschlossenen Leuchte erfolgt über das Steuerteil ohne manuellen Eingriff an der Leuchte. Jede angeschlossene Leuchte kann einzeln gedimmt, geschaltet oder als Begehbeleuchtung mit festem Beleuchtungswert für den Netzbetrieb eingesetzt werden.

Ebenfalls muss die CLS FUSION 24Ah die Ansteuerung von dynamischen Rettungszeichenleuchten standardmäßig unterstützen. Jeder einzelnen dynamischen Rettungszeichenleuchte können bis zu 8 Steuereingänge zugewiesen werden. Folgende Einstellungen werden unterstützt und können kombiniert werden: Pfeil unten oder Pfeil oben, Pfeil rechts, Pfeil links, Kreuz (gesperrt), Piktogramm ein/aus und Blinkfunktion. Eine spätere Nachrüstmöglichkeit für dynamische Rettungszeichenleuchten ist gefordert.

3,5" TFT-Controller mit moderner, intuitiver Touchbedienung, integriertem USB- und Netzwerkanschluss, sowie einem optionalen BUS-Erweiterungsplatz. Der mikroprozessorgesteuerte Controller initiiert die automatischen Prüfungen und speichert die Ergebnisse auf einem nichtflüchtigen Speichermedium. Eine Hinterlegung von Zielortangaben im Klartext (max. 32 Zeichen) sind für Gerät, Stromkreis und Leuchten möglich und werden im Fehlerfall zur einfacheren Störungslokalisierung mit angezeigt. Zum Schutz gegen unbefugten Zugriff ist die Bedienung des Steuerteils passwortgeschützt.

[Seite 62]

LV: 440 Starkstrom Seite: 62 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Zeichen) siEinheit nd für Gerät, Stromkreis und Leuchten möglich und wEinheitspreis inGesamtpreis in all zur EUR
erdenim F EURehlerf

Nr.) einfacheren Störungslokalisierung mit angezeigt. Zum Schutz gegen unbEeUfRugten Zugriff iEsUtR die Bedienung des Steuerteils passwortgeschützt.

Alle nach DIN EN 50171 geforderten Informationen werden im Hauptbild angezeigt. Dazu zählen Betriebsstatus des Notlichtsystems, Batteriespannung, Batterielade- oder -entladestrom, Batteriekapazität. Zu jeder einzelnen Leuchte kann der Zustand am Display abgerufen werden. Weiterhin werden Informationen zum Netzausfall UV, Tiefentladeschutz, Handrückschaltung, nachlaufendem Notlicht oder der Status der externen Module angezeigt.

Die nach DIN EN 62034 geforderten Tests sind integriert und können individuell angepasst werden. Das Notlichtsystem führt diese nach dem vorgegebenen Intervall aus und speichert die Ergebnisse im integrierten Prüfbuch mit einem Fassungsvermögen von mehr als 6.000 Einträgen. Die Ergebnisse der Temperatur und Spannungsauswertung vom Batterie-Überwachungssystems mit Einzelblocküberwachung werden in einem separaten Prüfbuch gespeichert.

Durch die im Controller hinterlegten und vom Errichter selbst erstellten Zielorte (max. 32 Zeichen) für Stromkreise und Leuchten sowie der externen Module ist eine genaue Störungslokalisierung möglich.

Serienmäßig ist eine integrierte Webvisualisierung zur Anzeige des Gerätezustandes bis auf Leuchtenebene mittels handelsüblichem Webbrowser im Steuerteil enthalten. Funktionen zur Prüfung des Systems, wie Funktionstest oder das Blockieren in Betriebsruhezeiten, müssen über die passwortgeschützte Oberfläche möglich sein. Ebenfalls wird auf das Prüfbuch des Notlichtsystems zugegriffen und kann im Browser angezeigt und ausgedruckt werden. Mittels der integrierten Email-Funktion wird der Betreiber über den Zustand des Notlichtsystems jederzeit informiert. Der Zugriff auf die Weboberfläche muss per Passwort geschützt werden können.

Über eine enthaltene ModBUS/TCP-Schnittstelle müssen die Zustände des Notlichtsystems anderen Überwachungssystemen zur Verfügung gestellt werden können.

Eine Anschlussmöglichkeit an die Überwachungssoftware INOView muss standardmäßig per dreiadrigen RTG-Anschlussklemmen oder Netzwerkanbindung im Lieferumfang enthalten sein.

Die Programmierung des Steuerteils und der angeschlossenen Leuchten inkl. Vergabe der Zielortbezeichnungen erfolgt mittels kostenlos mitgelieferter PC-Konfigurationssoftware. Ebenfalls muss die Schaltungsart der Leuchte am Steuerteil oder über die Software einstellbar sein.

Serienmäßig integriertes Relaisinterface zur potentialfreien Weiterleitung der drei nach DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50171 geforderten Meldungen, sowie zwei optionale, frei programmierbare Kontakte. Ebenso integrierte 24V-Stromschleife zur Erkennung eines Netzausfalls von Unterverteilern der Allgemeinbeleuchtung und eine weitere Fernschaltschleife zum Blockieren des Notlichtsystems für Betriebsruhezeiten. Die Schleifen sind zwingend auf Unterbrechung und Kurzschluss zu überwachen.

Serienmäßig integriertes Lichtschalterabfragemodul LSA 8.1 - 230V zum gemeinsamen Schalten von Sicherheits- und Allgemeinbeleuchtung mit 8 potentialfreien Eingängen 230V.

Zur funktionellen Erweiterung muss das Notlichtsystem den Anschluss weiterer Komponenten unterstützen. Als externe Komponenten gelten bis zu 31 Dreiphasenüberwachungen mit BUS- Anschluss und Meldung der ausgefallenen Phase am Steuerteil, max. 2 Lichtschalterabfragemodule mit 8 Eingängen in 230V oder 24V-Technik, sowie bis zu 8 Lichtschalterabfragemodule mit 3 Eingängen in 230V- oder 24V-Technik.

Für einen lautlosen Betrieb muss im Notlichtsystem ein Lüfter- und geräuschloser AC/DC-Wandler eingesetzt sein, montiert auf Hutmontagenschiene.

Mikroprozessorgesteuerte Ladetechnik O14 zur normkonformen Aufladung der Batterien. Das serienmäßig integrierte Batterieüberwachungssystem zur Einzelblocküberwachung muss die Forderungen der E DIN EN 50171:2013-07 erfüllen. Standardmäßig temperaturgeführte Ladung über den angeschlossenen Temperatursensor. Serienmäßiges Batterieüberwachungssystem (BCS-System) mit Einzelblockmonitoring zur vorzeitigen Erkennung und Meldung defekter Batterieblöcke (inkl. PC- Auswertesoftware). Das BCS-System protokolliert zyklisch die geforderten Einzelblockwerte (Temperatur und Spannung); des Weiteren können auch diese Batterie relevanten Daten über die Datenschnittstelle ausgelesen werden.

Über eine optionale CAN-Gerätebuskarte muss das Notlichtsystem mit anderen CAN-fähigen dezentralen Notlichtsystemen vernetzbar sein. Innerhalb dieses CAN-Netzwerkes muss es möglich sein, bei einem Netzausfall an einem beliebigen Notlichtsystem, eine frei programmierbare Gruppe der anderen Notlichtsysteme innerhalb von 0,5 Sekunden mit einzuschalten. Von jedem Notlichtsystem muss der Betriebszustand aller anderen Notlichtsysteme ersichtlich sein. Es muss möglich sein, zentrale Tests für einzelne oder für alle Systeme gleichzeitig auszulösen. Die Synchronisierung von Datum und Uhrzeit muss für alle verbundenen Notlichtsysteme möglich sein.

Eingebaut im pulverbeschichtetem Wandgehäuse RAL 7015 (schiefergrau) mit integriertem Sichtfenster und Doppelbartschließung. Kabeleinführung von oben oder alternativ durch Gehäuserückwand, Schutzart IP 20, Schutzklasse I.

Inklusive zugehöriger, verschlossener und auslaufsicherer OGiV-Blockbatterie 24V /24,0Ah

Die Nennbetriebsdauer ist abhängig von der angeschlossenen Leistung.

Die Batterien entsprechen der IEC 60896-21/-22.

[Seite 63]

LV: 440 Starkstrom Seite: 63 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Batterien entsprechen der IEC 60896-21/-22.

Im Notlichtsystem eingebaut:

4 Stück 24V-Endstromkreise je 3A belastbar, zum Anschluss von maximal 20 Stück 24V- Systemleuchten in Schutzklasse III.

Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung mit 230V Eingangsspannung sind in diesem Bauvorhaben nicht zugelassen.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ausgelegt für eine Nennbetriebsdauer von:

3 Stunden

Nennspannung: 230 V ±10 % 50/60 Hz

Schutzart: IP20

Abm.: Höhe x Breite x Tiefe: 620 mm x 280 mm x 146 mm

Lieferung des kompletten Notlichtsystems, anschlussfertig auf eine zentrale Klemmleiste verdrahtet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC CLS Fusion 24Ah

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.3 Lizenz Grundversion Lizenz Grundversion

Visualisierungssoftware INOView für INOTEC Notlichtsysteme für Standard-Personal Computer mit Windows ® XP, Windows® 7, Windows® 8, Windows ® Server 2008 oder Windows® Server 2012.

Die Überwachungssoftware INOView unterstützt durch die Client/Server-Architektur den gleichzeitigen Mehrbenutzerbetrieb im Netzwerk. Über die integrierte Zugriffsverwaltung ist die Bedienung der Software geschützt.

Mehrere Hundert INOTEC Notlichtsysteme unterschiedlicher Gerätetypen werden per RTG-BUS oder Netzwerkverbindung überwacht. Je RTG-BUS können maximal 32 Teilnehmer angeschlossen werden, dabei ist ein Mischbetrieb von verschiedenen Gerätetypen je RTG-BUS möglich.

Weitere Funktionalitäten der INOView Grundversion:

  • Detaillierte Systeminformationen bis zur Leuchtenebene mit Zielortangabe

  • Intuitive, Windows®-konforme Benutzerführung

  • Auflistung aller Geräte in einer Baumansicht

  • Freie Gruppierungsmöglichkeit, keine Einschränkung in der Anzahl der Gruppen

  • Mehrere Detailansichten gleichzeitig darstellbar

  • Meldungsfenster mit Liste der gestörten Notlichtsysteme

  • Flexible, frei sortierbare Tabellen zur schnellen Fehleranalyse

  • Detaillierte Batterieinformationen mit Strom- und Spannungsangabe

  • Integriertes Prüfbuch gem. DIN VDE 0100-780 für Aufzeichnungen größer 4 Jahre mit Detailinformationen

  • Im Dialog "Gerätestörungen" werden alle gestörten Teilnehmer bis auf Leuchtenebene angezeigt, durch einen Doppelklick wird der Teilnehmer in der Detailansicht geöffnet

  • Automatische Funktions- und Betriebsdauertest auf Projekt-, Gruppen- und Geräteebene, Zeitpunkte sind frei definierbar

  • Ausdruck von Gerätestörungen und Prüfbuch

  • Mehrsprachigkeit

[Seite 64]

LV: 440 Starkstrom Seite: 64 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Mehrsprachigkeit

  • Gleichzeitiger oder getrennter Betrieb von Client und Server möglich

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

  • Client/Server-Architektur

  • Mehrbenutzerbetrieb

  • Verschiedene Gerätetypen in einem BUS mischbar

  • Freie Gruppierungen der Geräte innerhalb der Überwachungssoftware

  • Prüfbuch mit Aufzeichnungen > 4 Jahre gem. DIN VDE 0100-780

  • Darstellung und Ausdruck der gemeldeten Gerätestörungen

  • Parallele Darstellung von Detailansichten

In der Grundversion sind 10 Systempunkte für den Anschluss von INOTEC Notlichtsystemen enthalten.

Fabrikat d. Planung: INOTEC INOview

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.4 Lizenz-Erweiterung Systempunkte Lizenz-Erweiterung Systempunkte

Systempunkte zur Lizenzerweiterung der INOView-Software um zusätzliche INOTEC Notlichtsysteme zu überwachen.

Fabrikat d. Planung: INOTEC INOViewLizenz

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

15,000 Stk 10.10.5 Störungs-Überwachungs-Gateway Störungs-Überwachungs-Gateway

Das INOLan.2 Hutschienenmodul ermöglicht die Überwachung von INOTEC Notlichtsystemen über Netzwerk mittels der INOView Überwachungssoftware. Dabei wird das INOLan.2-Modul als Umsetzer zwischen INOTEC RTG-BUS und dem Netzwerk (Ethernet) für die Kommunikation mit der INOView Software benötigt.

Eingebaut sind die Komponenten in einem einreihigen Installationskleinverteiler mit eingebauter Spannungsversorgung.

Länge x Breite x Höhe: 70 mm x 204 mm x 135 mm

Nennspannung: 230V AC/DC ±10% 50/60 Hz / DC: 176 - 264 V

Schutzart: IP40

Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +40 °C

Fabrikat d. Planung: INOTEC INOLAN-externe Überwachung230V - (101496554)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

[Seite 65]

LV: 440 Starkstrom Seite: 65 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

2,000 Stk 10.10.6 Störungs-Überwachungs-Software Störungs-Überwachungs-Software

Die INOView Software Komponenten INOView-Server und INOView-Client sowie CodeMeter-Dongle werden durch den Servicemitarbeiter auf einem dedizierten Einzelplatz-PC oder vergleichbar installiert. Die entsprechende Zugangsberechtigung vorausgesetzt, wird die INOView-Client Software auf benannten Client Rechnern installiert.

Eine vorhergehende Abstimmung mit einer IT-verantwortlichen Person ist zwingend erforderlich. Jegliche hiervon abweichende Installation der Software ist von einer befugten Person, welche über die notwendigen Zugangsberechtigungen verfügt, am Installationsort durchzuführen. Der INOTEC Service unterstützt bei der Einrichtung.

Fabrikat d. Planung: INOTEC INOView-Grundversion (102383601)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 psch 10.10.7 Rettungszeichenscheibenleuchte Rettungszeichenscheibenleuchte

Rettungszeichen-Scheibenleuchten mit rahmenloser, freihängender 20mm Acrylglasscheibe aus hochwertigem eloxiertem Aluminiumprofil ohne sichtbare Schrauben. Homogene Piktogrammausleuchtung durch optimierte LED-Technik. Dezentes Gehäuse dank 24V-Technik.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Treiber mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen

  • Erkennungsweite: 22 m

  • Befestigungsart: Wand- oder Deckenmontage

  • Material: Aluminium

  • Kunststoffleuchten sind nicht zugelassen

  • Abmessungen: Länge x Breite x Höhe: 256 mm x 180 mm x 28 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 6 x 0,4W LED-Modul

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP40

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 125 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +50 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

[Seite 66]

LV: 440 Starkstrom Seite: 66 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SNP 1216.1 LED 24V - (102065723)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.8 Rettungszeichenscheibenleuchte Rettungszeichenscheibenleuchte

Rettungszeichen-Scheibenleuchten mit rahmenloser, freihängender 20mm Acrylglasscheibe aus hochwertigem eloxiertem Aluminiumprofil ohne sichtbare Schrauben. Homogene Piktogrammausleuchtung durch optimierte LED-Technik. Dezentes Gehäuse dank 24V-Technik.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Treiber mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen

  • Erkennungsweite: 22 m

  • Befestigungsart: Seilmontage 1,0m

  • Material: Aluminium

  • Kunststoffleuchten sind nicht zugelassen

  • Abmessungen: Länge x Breite x Höhe: 256 mm x 180 mm x 28 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 6 x 0,4W LED-Modul

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP40

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 125 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +50 °C

[Seite 67]

LV: 440 Starkstrom Seite: 67 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +50 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SNP 1216.1 S LED 24V - (102065723)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.9 Sicherheitsleuchte Sicherheitsleuchte

LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Flächen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zur Deckenaufbaumontage mit optionaler seitlicher Kabeleinführung.

Lichtverteilung: Symmetric Low Bay, zur Ausleuchtung von Flächen. Für Lichtpunkthöhen bis: 5,5 m. Maximal 12,8 m Leuchtenabstand bei flächiger Ausleuchtung mit 1 lx nach EN 1838 unter Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8.

Inkl. 4-Chip LED-Leuchtmittel für maximale Sicherheit.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen.

  • Befestigungsart: Deckenmontage

  • Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet

  • Blendenform: rund

  • Abmessungen: Durchmesser: 88 mm, Höhe: 41 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 1 x 2,1W LED-Modul

  • Lichtfarbe: 4000 K

  • Lichtverteilung: Symmetric Low Bay

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

[Seite 68]

LV: 440 Starkstrom Seite: 68 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP40

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 120 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +40 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SN 8424-12 SLB LED 24V RD,RAL 9016 - (101356512)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.10 Sicherheitsleuchte Sicherheitsleuchte

LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Flächen. Leuchten für Deckeneinbaumontage mit pulverbeschichteter Aluminiumblende ohne sichtbare Schrauben. Zum Einbau in Ø 68mm Schalterdose.

Lichtverteilung: Symmetric Low Bay, zur Ausleuchtung von Flächen. Für Lichtpunkthöhen bis: 5,5 m. Maximal 12,8 m Leuchtenabstand bei flächiger Ausleuchtung mit 1 lx nach EN 1838 unter Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8.

Inkl. 4-Chip LED-Leuchtmittel für maximale Sicherheit.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen.

  • Befestigungsart: Schalterdoseneinbau

  • Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet

  • Blendenform: rund

  • Abmessungen: Durchmesser: 88 mm, Höhe: 7 mm

  • Deckenausschnitt Durchmesser: 68 mm

[Seite 69]

LV: 440 Starkstrom Seite: 69 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Deckenausschnitt Durchmesser: 68 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 1 x 2,1W LED-Modul

  • Lichtfarbe: 4000 K

  • Lichtverteilung: Symmetric Low Bay

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP20

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 120 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +40 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SN 9424-12 SLB LED 24V RD,RAL 9016 - (101359340)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.11 Sicherheitsleuchte Sicherheitsleuchte

LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Flächen mit großen Lichtpunkthöhen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zur Deckenaufbaumontage mit optionaler seitlicher Kabeleinführung.

Lichtverteilung: Symmetric High Bay, zur Ausleuchtung von Flächen mit großen Lichtpunkthöhen. Für Lichtpunkthöhen bis: 10,0 m. Maximal 17,7 m Leuchtenabstand bei flächiger Ausleuchtung mit 1 lx nach EN 1838 unter Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8.

Inkl. 4-Chip LED-Leuchtmittel für maximale Sicherheit.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für

[Seite 70]

LV: 440 Starkstrom Seite: 70 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur ErkennEuUnRg einzelner defEeUkRter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen.

  • Befestigungsart: Deckenmontage

  • Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet

  • Blendenform: rund

  • Abmessungen: Durchmesser: 88 mm, Höhe: 41 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 1 x 3,5W LED-Modul

  • Lichtfarbe: 4000 K

  • Lichtverteilung: Symmetric High Bay

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP40

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 185 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +40 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SN 8424-12 SHB LED 24V RD,RAL 9016 - (101356714)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.12 Sicherheitsleuchte Sicherheitsleuchte

LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Rettungswegen.

[Seite 71]

LV: 440 Starkstrom Seite: 71 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Rettungswegen. Leuchten für Deckeneinbaumontage mit pulverbeschichteter Aluminiumblende ohne sichtbare Schrauben. Zum Einbau in Ø 68mm Schalterdose.

Lichtverteilung: Symmetric High Bay, zur Ausleuchtung von Rettungswegen. Für Lichtpunkthöhen bis: 10,0 m. Maximal 20,1 m Leuchtenabstand bei 1 lx auf der Mittellinie des Rettungsweges nach EN 1838 unter Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8

Inkl. 4-Chip LED-Leuchtmittel für maximale Sicherheit.

Folgende Merkmale sind einzuhalten:

LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-Überwachung. Zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei Kurzschluss oder Unterbrechung. Frei programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne separate Busleitung. Adressierung mit fester ID ohne manuelle Adressierung. Leuchten einzeln schalt- und dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise, elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit. Zum Anschluss an INOTEC Notlichtsysteme mit 24V Endstromkreisen.

  • Befestigungsart: Schalterdoseneinbau

  • Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet

  • Blendenform: rund

  • Abmessungen: Durchmesser: 88 mm, Höhe: 7 mm

  • Deckenausschnitt Durchmesser: 68 mm

  • Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,5mm² Litze mit Aderendhülse

  • Leuchtmittel: 1 x 3,5W LED-Modul

  • Lichtfarbe: 4000 K

  • Lichtverteilung: Symmetric High Bay

  • Lebensdauer: 50.000 h

  • Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-Schritten

  • Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit detaillierter Klartext- / Zielortangabe

  • Schutzart: IP20

  • Schutzklasse: III

  • Nennspannung: 24 V DC +/-20 %

  • Stromaufnahme Batteriebetrieb: 185 mA

  • Zulässiger Temperaturbereich: -15 bis +40 °C

5 Jahre Garantie auf LED-Leuchtmittel.

10-jährige Nachliefergarantie kompatibler LED-Module und Verschleißteile.

Made in Germany

Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.

LED Treiber gem. EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.

Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.

Wird ein anderes Fabrikat angeboten, muss die Gleichwertigkeit der v. g. Merkmale schriftlich dokumentiert und dem Angebot beigefügt werden. Bei Sicherheitsleuchten ist eine lichttechnische Berechnung nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Mehrkosten, welche durch ein anderes Fabrikat entstehen, werden nicht vergütet.

Fabrikat d. Planung: INOTEC SSN 9424-12 SHB LED 24V RD,RAL 9016 - (101359542)

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

[Seite 72]

LV: 440 Starkstrom Seite: 72 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 Stk 10.10.13 Grundprogrammierung und Einweisung Einweisung des Betriebspersonals und Erstellung eines Statusberichtes.

Programmierung der Gerätegrundfunktion.

Fabrikat d. Planung: INOTEC 102048545

oder gleichwertig

inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'

1,000 psch

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 73]

LV: 440 Starkstrom Seite: 73 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 11 Anpassung Potentialausgleich

11.11 Anpassung Potentialausgleich

11.11.1 Hauptpotentialausgleich HPAS gemäß DIN/VDE 57.100 bzw. VDE 0100 Teil 410 und 540,

von der Hauptpotentialausgleichsschiene und allen

leitfähigen Rohrleitungen für Frischwasser, Heizung,

Gas und Abwasser, TK - Übergabepunkt, BK - Übergabepunkt,

Staberdung und möglichen weiteren elektrischen

Potentialträgern!

bestehend aus: 1 St. Potentialausgleichsschiene (HAK); 6 St. Erdungsschellen - verzinkt bis 25mm²; Anschluss mit 2 Schrauben.

Verlegt in Rohr, auf Kabelbahn o. vgl.

einschl. Leitungen und Anschlüsse

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen,

angeb. Fabrikat/ Typ '....................'

1,000 Stk 11.11.2 Potential-Ausgleichsschienen PAS Technik Potential-Ausgleichsschienen PAS Technik

Anschlussmöglichkeiten: 7x ein- oder mehrdrähtige Leitungen bis 25 mm² oder feindrähtige Leitungen bis 16 mm², 1x Rundleiter Rd 8 - 10, 1x Flachband bis FL30 oder Rundleiter Rd 8 - 10, Fußplatte und Abdeckhaube aus Polystyrol grau, Kontaktleiste aus Messing vernickelt, Schrauben und Überleger aus Stahl galvanisch verzinkt:

Fabrikat d.Planung: OBO 5015073

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen

angebotenes Fabrikat: '.........'

20,000 Stk 11.11.3 Potentialausgleich ZuLtg. PAS Potentialausgleich für Technik-Räume erstellen, vom Bereichs-PA

Kunststoff-Mantelleitung NHXMH-J 1x 16 mm²

  • halogenfrei nach DIN VDE 0250 Teil 214;
  • Nennspannung: Uo/U= 300/500 V;
  • NHXMH-J 1x16 mm²;
  • Cu-Zahl 154;

Leitungslänge ca. 80 m

komplett liefern, montieren und beidseitig betriebsfertig anschließen

20,000 Stk 11.11.4 Potential-Ausgleichsschienen PAS Bereichsverteiler Potential-Ausgleichsschienen PAS Bereichsverteiler

Anschlussmöglichkeiten: 7x ein- oder mehrdrähtige Leitungen bis 25 mm² oder feindrähtige Leitungen bis 16 mm², 1x Rundleiter Rd 8 - 10, 1x Flachband bis FL30 oder Rundleiter Rd 8 - 10, Fußplatte und Abdeckhaube aus Polystyrol grau, Kontaktleiste aus Messing vernickelt, Schrauben und Überleger aus Stahl galvanisch verzinkt:

Fabrikat d.Planung: OBO 5015073

[Seite 74]

LV: 440 Starkstrom Seite: 74 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Fabrikat d.Planung: OBO 5015073

oder gleichwertig

komplett liefern und betriebsbereit montieren

vom Bieter einzutragen

angebotenes Fabrikat: '.........'

40,000 Stk 11.11.5 Potentialausgleich ZuLtg. PAS Potentialausgleich für Bereichs-UVs erstellen, vom Bereichs-PA

Kunststoff-Mantelleitung NHXMH-J 1x 16 mm²

  • halogenfrei nach DIN VDE 0250 Teil 214;
  • Nennspannung: Uo/U= 300/500 V;
  • NHXMH-J 1x16 mm²;
  • Cu-Zahl 154;

Leitungslänge ca. 80 m

komplett liefern, montieren und beidseitig betriebsfertig anschließen

40,000 Stk 11.11.6 Potentialausgleich für Daten.Vt. Potentialausgleich für DatenVt. erstellen, vom Bereichs-PA

Kunststoff-Mantelleitung NHXMH-J 1x 16 mm²

  • halogenfrei nach DIN VDE 0250 Teil 214;
  • Nennspannung: Uo/U= 300/500 V;
  • NHXMH-J 1x16 mm²;
  • Cu-Zahl 154;

Leitungslänge ca. 80 m

komplett liefern, montieren und beidseitig betriebsfertig anschließen

20,000 Stk

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 75]

LV: 440 Starkstrom Seite: 75 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 12 Demontagen

12.12 Demontagen

12.12.1 Kennzeichnung der Abgangskabel Bestandsanlage Kennzeichnung der Abgangskabel Bestandsanlage

In Vorbereitung auf die erforderliche Messung der Bestandsanlage sowie für das Wiederauflegen auf die neuen Verteilungen sind alle abgehenden Leitungen zu kennzeichnen.

ca. 30-130 Stromkreise je Versorgungsbereich

komplett als dauerhafte Kennzeichnung mittels Kennzeichnungs-Marke.

32,000 St 12.12.2 Messung der Bestandsanlage Messung der Bestandsanlage

Die vorhandenen Installationsleitungen der Endstromkreise sind vor Beginn der Arbeiten zu messen.

VDE- Messung der Bestandsleitungen

  • Isolationsmessung

  • Schleifenimpedanz

  • usw.

ca. 30-130 Stromkreise je Versorgungsbereich

In der Auswertung der Messprotokolls ist zu vermerken ob die vorhandene elektrotechnische Anlage an das neue vorzusehende TNS DS Netz angeschlossen werden kann.

komplett incl.Messprotokoll je WE

32,000 St 12.12.3 Demontage vorh. Unterverteiler Demontage vorh. Unterverteiler

inkl. des vorbereitenden Freischaltens, Ausklemmens für den Rückbau, Zwischenlagerung und Entsorgung.

32,000 St 12.12.4 Demontage vorh. MSR-Schränke Demontage vorh. MSR-Schränke

inkl. des vorbereitenden Freischaltens, Ausklemmens für den Rückbau, Zwischenlagerung und Entsorgung.

13,000 St 12.12.5 Demontage vorh. KR bis 60cm Breite Demontage vorh. KR bis 60cm Breite

300,000 m 12.12.6 Demontage vorh. Kanäle bis 25cm Breite Demontage vorh. KR bis 60cm Breite

100,000 m 12.12.7 Demontage vorh. Kabel+Leitunge bis 6mm² Demontage vorh. Kabel+Leitunge bis 6mm²

2.000,000 m 12.12.8 Demontage vorh. Kabel+Leitunge bis 240mm² Demontage vorh. Kabel+Leitunge bis 240mm²

500,000 m 12.12.9 Demontage vorh. Flur-Leuchten Demontage vorh. Flur-Leuchten

[Seite 76]

LV: 440 Starkstrom Seite: 76 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 300,000 St 12.12.10 fachgerechte Entsorgung der demontierten E-Materialien Die E.-Materialien sind komplett und fachgerecht zu entsorgen.

Über die fachgerechte Entsorgung ist ein Nachweis in der Dokumentation zu hinterlegen.

30,000 Psch

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 77]

LV: 440 Starkstrom Seite: 77 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 13 Bauneben-Leistungen Brandschutz

13.13 Bauneben-Leistungen Brandschutz

Brandschottungen Die Brandschottungen sind entsprechend

Zulassungsbescheid des IfBt herzustellen und zu

kennzeichnen. Erforderliche Bezeichnungsschilder sind

in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Alle Klein- und Zubehörteile sind in die Einheitspreise

einzukalkulieren. 13.13.1 Bohrung D10cm schließen F90 Bohrung D10cm schließen F90

bis Durchmesser 100 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

dick, belegt mit Leitungen, in Feuerschutzqualität F90

verschließen

Fabrikat d.Planung: OBO HSM

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

150,000 St 13.13.2 Kopie von Bohrung D10cm schließen F0 Bohrung D10cm schließen F0

bis Durchmesser 100 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

dick, belegt mit Leitungen, in Feuerschutzqualität F0

verschließen

Fabrikat d.Planung: Mineralwolle

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

50,000 St 13.13.3 Bohrung D5cm schließen F90 Bohrung D5cm schließen F90

bis Durchmesser 50 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

dick, belegt mit Leitungen, in Feuerschutzqualität F90

verschließen

Fabrikat d.Planung: OBO HSM

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

[Seite 78]

LV: 440 Starkstrom Seite: 78 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

50,000 St 13.13.4 Bohrung D5cm schließen F0 Bohrung D5cm schließen F0

bis Durchmesser 50 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

dick, belegt mit Leitungen, in Feuerschutzqualität F0

verschließen

Fabrikat d.Planung: Mineralwolle

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

50,000 St 13.13.5 Elektro-Installationskanal I30 100/300 Elektro-Installationskanal I30 100/300

Elektro-Installationskanal I30 zur Verwendung in

Fluchtwegen, Ausführung nach DIN 4102 Teil 12, als

komplette, geprüfte Systemlösung, lichter Querschnitt gemäß Titelzeile,

Fabrikat d.Planung: SVT

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

75,000 m 13.13.6 vorh. Mehrfach-Brandschutzdurchführungen S90 öffnen +wiederverschließen vorh. Mehrfach-Brandschutzdurchführungen S90 öffnen +wiederverschließen

Maße 100/300mm

Fabrikat d.Planung: SVT

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

1,000 Stk 13.13.7 Mehrfach-Brandschutzdurchführungen S90 neu Mehrfach-Brandschutzdurchführungen S90 neu

Maße 100/300mm

Fabrikat d.Planung: SVT

oder gleichwertig.

komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und Befestigungsmaterialien, Kennzeichnung.

[Seite 79]

LV: 440 Starkstrom Seite: 79 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) komplett liefern und montieren, einschl. Systemzubehör, Klein- und BeEfUeRstigungsmateriaElUiRen, Kennzeichnung.

vom Bieter einzutragen,

angebotenes Fabrikat: '.........'

50,000 Stk

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 80]

LV: 440 Starkstrom Seite: 80 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 14 Bauneben-Leistungen sonstige

14.14 Bauneben-Leistungen sonstige

14.14.1 Bohrung Wand/Decke D3T40cm Kernbohrung

bis Durchmesser 30 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

ausführen.

125,000 Stk 14.14.2 Kernbohrung Wand/Decke D5T40cm Kernbohrung

bis Durchmesser 50 mm durch Wand oder Decke bis 400mm

ausführen.

150,000 Stk 14.14.3 Wandschlitz B2,5T2,5cm MW Wandschlitz b=25mm x t=25mm (mit Verschliessen)

in Mauerwerkswand für o.g. Leitungen herstellen

125,000 m 14.14.4 Wandschlitz B5T2,5cm MW Wandschlitz b=50mm x t=25mm (mit Verschliessen)

in Mauerwerkswand für o.g. Leitungen herstellen

125,000 m Stundenlohnarbeiten haben nur auf Anordnung der Stundenlohnarbeiten haben nur auf Anordnung der

Bauleitung zu erfolgen und sind unverzüglich vor

Ausführung von der Bauleitung genehmigen zu lassen. 14.14.5 Meister/ Techniker Meister/b Technikerstunde einschl. Laufzeit, Fahrgeld, Zulagen,

Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für

unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter

Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung

durch die Fachbauleitung zum Nachweis.

5,000 h 14.14.6 Monteur Monteurstunde einschl. Laufzeit, Fahrgeld, Zulagen,

Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für

unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter

Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung

durch die Fachbauleitung zum Nachweis.

5,000 h 14.14.7 Helfer Helfer einschl. Laufzeit, Fahrgeld,

Zulagen, Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für

unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter

Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung

durch die Fachbauleitung zum Nachweis.

[Seite 81]

LV: 440 Starkstrom Seite: 81 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR durch die Fachbauleitung zum Nachweis.

5,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 82]

LV: 440 Starkstrom Seite: 82 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 15 Dokumentation

15.15 Dokumentation

Beschriftung aller Auslass-Dosen +Verteiler-Abgänge Für die ordnungsgemäße Beschriftung aller nachgerüsteten Anlagen-Komponenten sind gemäß den Vorgaben des Betreibers inkl. der ZITdauerhafte Beschriftungen vorzunehmen. 15.15.1 Beschriftung neu Kabel Beschriftung neu Kabel

Beschriftung in regelmäßigen Abständen von ca. 10m nach Vorgabe des Nutzers.

1,000 Psch 15.15.2 Dokumentation gesamt Dokumentation des Daten- und Elektronetzes,

es umfaßt folgende Teile:

  • Installationspläne

  • Physikalische Netzwerktopologie

  • Ansichten des Datenverteilers

  • Revisionspläne der Verkabelung

  • Kabelanschlußtabellen

  • Kabellisten

  • Protokolle der Leistungsmessungen

Ausführung 2-fach im Ordner und auf

Datenträger (alle Datein im .pdf Format und in Orginalversion .dwg, .dxf, .vsd usw. zur Übergabe an den Bauherren und Betreiber

1,000 Stk

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 83]

LV: 440 Starkstrom Seite: 83 Datum: 14.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

01 Baustellen-Einrichtung 01.01 Baustellen-Einrichtung 02 Gebäude-Hauptverteilung GHV-AV 02.02 Gebäude-Hauptverteilung GHV-AV 03 Gebäude-Hauptverteilung GHV-SV 03.03 Gebäude-Hauptverteilung GHV-SV 04 Erneuerung AV-Haupt-Trassen 04.04 Erneuerung AV-Trassen 05 Erneuerung SV-Haupt-Trassen 05.05 Erneuerung SV-Trassen 06 Unterverteilungen 06.06 Vorbereitung+Nachbereitung 06.99 Bereichs-Unterverteiler 07 Installationsanlage 07.07 Installationsanlage 08 Kabel und Leitungen 08.08 Kabel und Leitungen 09 Flur-Beleuchtung 09.09 Flur-Beleuchtung 10 Anpassung Sicherheits-Beleuchtung 10.10 Anpassung Sicherheits-Beleuchtung 11 Anpassung Potentialausgleich 11.11 Anpassung Potentialausgleich 12 Demontagen 12.12 Demontagen 13 Bauneben-Leistungen Brandschutz 13.13 Bauneben-Leistungen Brandschutz 14 Bauneben-Leistungen sonstige 14.14 Bauneben-Leistungen sonstige 15 Dokumentation 15.15 Dokumentation

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

[Seite 84]

Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts

der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch

Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge

oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz

8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter

die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter

Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie

2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG

fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge

mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische

Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen

gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen

oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen

handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die

öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Version 27.04.2022 Seite 1 von 1

[Seite 85]

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________

(Ausschreibende Stelle)

(Ausschreibende Stelle)

BI

M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Tel: (03003) 09/091061666 - 18 2 3
Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868
einkauf@bim-berlin.de

Berlin, 1 4 .0 9 . 20 2 6

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)

Es schreibt Ihnen:
Gülsemin A k ta s

Baumaßnahme Tr e b bi ne r Str. 8-9 in 10963 Berlin

S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Angebot für: E le kt ro a rbeiten Starkstrom

B 2 40 4 7 -3_0_3_4_4_0_0_0-0_0_1-4_4_0_-0_1__________________________________________

_____________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll

im Offenen Verfahren

vergeben werden.

1. Auftraggebende L a n d B erlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Stelle:

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

10178 Berlin

2. Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor-

druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier

nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge-

sehen /angefordert werden.

3. Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH

gabeunterlagen, etwa- S tr a ße 10178 Berlin

ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax:

gungen, Anforderung E-Mail: E in k a u f@bim-berlin.de

zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung

lagen u. dergl.:

Version 18.10.2018 Seite 1 von 4

[Seite 86]

4. Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist

am 2 0 .1 0 . 2 0 2 6 um 0 8 :5 0 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-

rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt-

form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots-

übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)

ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in

elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber-

lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs.

1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!

Version 18.10.2018 Seite 2 von 4

[Seite 87]

5. Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für

sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei-

fung: sen.

Der Nachweis der Eignung kann entweder

- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll-

ständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der

Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der

vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

(EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten

Selbstauskunft

geführt werden.

Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

s . B e ka nntmachung und Checkliste

Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

6. Aufteilung in Lose: nein

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

7. Nebenangebote:

zugelassen nicht zugelassen

ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-

che deutlich gekennzeichnet werden.

8. Bindefrist Die Bindefrist endet am

19.12.2026

9. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen

Ausführungsort (Bau-

stelle), Ausführungs-

zeit, Sicherheitsleis-

tung, Zahlungsbedin-

gungen

Version 18.10.2018 Seite 3 von 4

[Seite 88]

10. Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe

tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der

Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:

geboten:

Nr.KriteriumGewichtung in %
1.Preis100

11. Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 1 4 .0 9 . 2026

EU-Richtlinien:

12. Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-

Richtlinien stimmungen:

Vergabekammer des Landes Berlin

Martin-Luther-Straße 105

10825 Berlin

Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol-

len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti-

ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A . G ülsemin Aktas

Einkauf

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)

Version 18.10.2018 Seite 4 von 4

[Seite 89]

Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen

• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Angaben zur Preisermittlung

• Eignungsbogen zum Nachweis der Eignung

1)Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 600.000,00 EUR netto in den letzten

drei Geschäftsjahren einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind (Gewerk:

Elektroarbeiten Starkstrom)

2) Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 20 Arbeitskräften in den letzten drei

Geschäftsjahren

3) Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens einer projektvergleichbaren Referenz. Eine Referenz

ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten

Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt.

a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten

fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)

b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Elektroinstallationsarbeiten und Arbeiten an

Schaltanlagen

c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 120.000,00 EUR netto

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur

Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von

Bauunternehmen vorliegt)

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

oder

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR

netto)

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

[Seite 90]

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:

• Verzeichnis der Nachunternehmer

• Selbstauskunft der Nachunternehmer

• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Sonstige Nachweise:

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 91]

Bewerbungsbedingungen (BwB)

für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"

(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich

der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den

Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor

Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen

Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des

Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen

mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für

den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das

Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist

einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird

ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 1 von 5

[Seite 92]

4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist

zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung

nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den

Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem

Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die

Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten

Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene

Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe

bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise

enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen

zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten

Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz

”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat

ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der

Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat

als angeboten.

4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des

geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der

Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen

verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei

denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“

auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 2 von 5

[Seite 93]

Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu

berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle

aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen

angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt

für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen

(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei

Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit

Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,

werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen

Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)

bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen

Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder

dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine

Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von

Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen

werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich

gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben

bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die

Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend

zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,

beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer

einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Version 05.09.2025 Seite 3 von 5

[Seite 94]

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen

Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat

er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser

Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses

beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach

Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch

Pauschalsumme).

5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht

entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich

gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender

Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen

schriftlicher Weisung zu leisten,

– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.

fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen

zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis

der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft

Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,

einzureichen.

Version 05.09.2025 Seite 4 von 5

[Seite 95]

8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu

beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,

Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen

können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden

Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen

Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem

Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten

Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der

Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die

Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen

Vergabeverfahren vorgenommen.

Version 05.09.2025 Seite 5 von 5

[Seite 96]

Angebot (Bauleistungen)

Tel.:

Fax:

E-Mail: , den

(Name und Anschrift des Bieters)

An

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Ablauf der Bindefrist

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

am: 19.12.2026

10178 Berlin

(Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Baumaßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B24047-30344000-001-440-01

- Leistungsverzeichnis mit Preisen

Anlagen:

- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter

- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht

präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft

- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)

- Nebenangebote (falls zugelassen)

- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der

Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls

gefordert)

- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert

über 500.000,- EUR netto)

-

-

- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen

Version 20.07.2026 Seite 1 von 6

[Seite 97]

Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-

folge gelten:

- Auftragsschreiben bzw. Vertrag

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen

Unterlagen und Erläuterungen

- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen

beigefügt)

- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“

- Angebot samt Anlagen

- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“

- Bautagesbericht

- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019

- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,

Ausgabe 2016

- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“

-

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-

nommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den

von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden

Angaben wie folgt an:

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot%

Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:

Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) *Preisnachlass ohne Bedingung
%
%
%
%
%
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-

botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-

bindlich anerkannt.

Version 20.07.2026 Seite 2 von 6

[Seite 98]

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von

laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot

inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den

Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in

Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform

Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-

name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-

ben.

Version 20.07.2026 Seite 3 von 6

[Seite 99]

Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/ h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3)
1.5Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

(Summe 1.4 und 1.5)

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellenallgemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskostenGesamtzu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.

Version 20.07.2026 Seite 4 von 6

[Seite 100]

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

Version 20.07.2026 Seite 5 von 6

[Seite 101]

Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im

eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende

Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.

Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-

gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon

Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,

4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:

1) 2) 3)

4) 5) 6)

Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:

- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer

- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”

- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).

Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),

werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-

gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.

Verzeichnis der Nachunternehmer

Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers

Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss

als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-

fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-

strafe führen.

Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-

stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der

Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-

fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-

preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach

entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die

spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-

nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-

preise die Abrechnungsgrundlage.

Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere

Nachunternehmer beauftragen.

Version 20.07.2026 Seite 6 von 6

[Seite 102]

Baumaßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B24047-30344000-001-440-01

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

Version 25.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 103]

1. Objektüberwachung / Bauüberwachung

(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-

chung/Objektüberwachung:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Straße

10178 Berlin Tel.:

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:

N.N.

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten

Leistungen)

unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.

gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.

an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-

rungsbeginn.

am 04.01.2027 .

(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)

innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender

Ziff. 2. Abs. (1).

innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.

am 30.06.2029 .

(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.

1 VOB/B:

Ereignis: Frist:

Bauphase I04.01.2027 bis 27.10.2027
Bauphase II28.10.2027 bis 16.08.2028
Bauphase III17.08.2028 bis 04.06.2029

Version 25.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 104]

3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)

(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer

für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der

Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal

5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben

der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche

Schadensersatzansprüche angerechnet.

4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-

satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung

für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe

von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-

träge) und

für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33

% der Netto-Schlussrechnungssumme.

(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-

dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,

soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-

gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-

stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.

5. Vergütung

Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht

vereinbart.

Die

Lohngleitklausel

Stoffpreisgleitklausel

ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.

6. Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-

rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden

Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:

55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)

(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.

Version 25.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 105]

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung der Leistung

Version 06.07.2026 Seite 1 von 17

[Seite 106]

1. Leistungsverzeichnis

(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes

Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das

Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als

vereinbart.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das

Leistungsverzeichnis vor.

2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen

(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen

Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer

verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den

Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die

Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel

bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.

(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige

Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung

vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes

vereinbart ist.

4. Hinterlegung der Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne

Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren

erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim

Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter

Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der

Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation

als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum

Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung

"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-

xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt

den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von

den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die

Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und

Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,

Version 06.07.2026 Seite 2 von 17

[Seite 107]

Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der

Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,

insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der

Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für

auftragsbezogene Zwecke verwenden.

5. Einheitspreise

Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche

Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem

Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

6. Ausführung der Leistung

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als

zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die

Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen

als ungültig zu kennzeichnen.

7. Angaben bei Ausschreibung

Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags

hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.

8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr

Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine

Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden

Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,

Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift

(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.

Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro

unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer

zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen

einzureichen bei

Polizei Berlin

Landeskriminalamt

LKA St 532

Tempelhofer Damm 12

12101 Berlin.

Version 06.07.2026 Seite 3 von 17

[Seite 108]

(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach

Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen

vorliegt. Dieses kann ungültig sein).

Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten

Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von

einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit

für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,

Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der

Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim

Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die

Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige

Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person

hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen

hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit

sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner

eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach

Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen

Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu

unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch

nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die

Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres

selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des

Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.

für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert

vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/

Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle

aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht

gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt

insbesondere keine Behinderung dar.

Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person

gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck

nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-

Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden

Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich

bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.

Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der

Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.

Version 06.07.2026 Seite 4 von 17

[Seite 109]

Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,

können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/

Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin

neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute

Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum

Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin

gespeichert.“

9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.

(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung

für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der

Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie

„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den

vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung

zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen

einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,

erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die

erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer

angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der

Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach

einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung

berechtigen.

(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine

Vertragsstrafe vereinbart.

(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in

allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem

Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis

zum Auftraggeber sicherzustellen.

(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch

Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,

• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt

werden,

Version 06.07.2026 Seite 5 von 17

[Seite 110]

• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach

§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,

• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß

gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten

Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck

hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,

Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf

der Baustelle mitführen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm

vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden

Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein

vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.

Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten

Werktag der Folgewoche zu erfolgen.

10. Preisnachlässe

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz

angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-

und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der

Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter

Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers

Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert

werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers

ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner

Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den

Abtretungsempfänger leisten.

12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für

Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende

Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch

von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,

Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,

Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von

Sachen und Schlüsseln abdecken.

Version 06.07.2026 Seite 6 von 17

[Seite 111]

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung

binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder

• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice

sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige

Versicherungsprämie

oder alternativ

• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in

Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis

bestätigt,

nachzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung

der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des

Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber

nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den

Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des

Auftragnehmers abzuschließen.

(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE

verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass

sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die

ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.

13. Steuerabzug bei Bauleistungen

(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über

Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt

an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer

zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines

Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,

wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer

Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene

Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem

Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem

Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines

Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu

leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige

Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird

haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der

Version 06.07.2026 Seite 7 von 17

[Seite 112]

Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die

Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.

14. Barrierefreies Bauen

Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die

Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz

(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung

und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung

öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for

all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die

Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der

bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -

Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.

15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen

Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien

sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu

insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung

und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den

Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat

dabei insbesondere

• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für

bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,

• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne

von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und

• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den

Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen

Umweltschutzanforderungen zu beachten.

16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen

(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen

Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere

durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst

hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige

Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt

zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer

nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in

entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und

Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß

einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

Version 06.07.2026 Seite 8 von 17

[Seite 113]

(2) Grundlagen

• Rechtlicher Rahmen

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner

Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen

Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung

über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und

Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.

Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über

Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.

Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:

• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der

Abfallwirtschaftsbehörde“

• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei

Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“

• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land

Berlin“

• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“

• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“

Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung
(Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von
Baumaßnahmen“

Baumaßnahmen“

Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können

unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur

Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land

Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.

Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der

Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,

Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die

Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –

Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur

Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger

Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse

heruntergeladen werden:

Version 06.07.2026 Seite 9 von 17

[Seite 114]

http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/

• zu verwendende Formblätter

Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der

Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur

Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im

Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese

Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die

geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind

beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der

Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers

möglich.

Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur

Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle

im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den

Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.

• Beauftragung Dritter

Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach

§ 4 Abs. 8 VOB/B.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige

Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das

Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.

Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für

bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete

Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden

Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis

und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese

Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

• Kontaminationen bzw. Altlasten

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.

• Verstöße

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der

Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer

Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Version 06.07.2026 Seite 10 von 17

[Seite 115]

(3) Nicht gefährliche Abfälle

Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende

Leistungspositionen einzukalkulieren:

• Sortieren des Abfalls

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche

• Aufschütten der Haufwerke

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container

• Transport zur Annahmestelle

• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen

• Verwertungs-, Entsorgungskosten

Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für

mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.

Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in

den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die

Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der

Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der

Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über

die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor

Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.

(4) Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die

Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber

übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller

rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung

des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.

Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die

einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche

Abfälle einzukalkulieren:

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge

• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen

• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage

• Sämtliche Entsorgungskosten

Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke

aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu

den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die

Version 06.07.2026 Seite 11 von 17

[Seite 116]

Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die

Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer

Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung

vorzuhalten.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers

bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig

angedient (Andienungspflicht).

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

(5) Überschüssiges Baumaterial

Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht

zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der

Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des

Auftraggebers abgewichen werden.

Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie

Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden

Leistungspositionen einzurechnen.

Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die

Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und

nur in geschlossenen Containern erfolgen.

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen

(1) Grundlagen

Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine

Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.

Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit

der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei

Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen

Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.

Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den

Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,

KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden

Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den

daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf

Version 06.07.2026 Seite 12 von 17

[Seite 117]

abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach

BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten

Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,

etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer

Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-

und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die

Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,

die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender

Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des

Arbeitsbereichs.

Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem

Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für

Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.

Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der

Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind

ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen

Vertreter weiterzugeben.

Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb

Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür

verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,

die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung

verfügen.

Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere

Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der

Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere

den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.

Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der

Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,

TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.

aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im

Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.

(2) Rechtlicher Rahmen

Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521

Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten

Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden

herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.

Version 06.07.2026 Seite 13 von 17

[Seite 118]

• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

• TRGS 521: Faserstäube.

• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen

• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in

Gebäuden (Asbest-Richtlinie).

• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.

• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.

• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.

I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Handlungsanweisungen

Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:

• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien

Nov. 2007

• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007

• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007

• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern

(KMF) Apr.2002

• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den

Betonaußenwandplatten Jan.2005

• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009

(4) Umgang mit Feinstäuben

Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein

stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen

entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die

Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen

Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung

des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.

Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub

freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer

wirksamen Absaugung versehen sein.

Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von

Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung

ist zu beachten.

(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten

bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete

Version 06.07.2026 Seite 14 von 17

[Seite 119]

Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen

Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:

Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber

mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die

Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten

Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.

(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,

müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei

über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort

unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine

Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite

495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz

für Mensch und Umwelt - Berlin.de.

18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle

(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen

arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.

Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der

Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen

Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.

(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen

sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus

verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer

und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.

Version 06.07.2026 Seite 15 von 17

[Seite 120]

19. Abrechnung

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne

Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.

Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer

der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte

Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine

prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei

klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu

kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige

Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht

in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML

Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an

den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement

GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen

Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige

Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende

Angaben an info.erv@bim-berlin.de:

• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.

• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.

• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an

uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit

einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten

Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich

für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung

per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der

jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de

Version 06.07.2026 Seite 16 von 17

[Seite 121]

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de

20. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum

Datenschutz verpflichtet zu haben.

21. Schlussbestimmungen

(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag

ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen

bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies

keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern

abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder

rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass

die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder

rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen

Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von

Vertragslücken.

Version 06.07.2026 Seite 17 von 17

[Seite 122]

Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Teilnahmeantrag/ Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B24047-30344000-001-440-01

Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder

der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von

Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b

Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A

Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme

ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.

Ich erkläre/Wir erklären,

- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht

eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur

Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben

- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,

Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen

- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine

Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen

Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,

die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt

- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht

 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder

 gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder

 gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder

 gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender

Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme auszuschließen hat.

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter

Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt

des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.

Version 24.11.2022 Seite 1 von 2

[Seite 123]

In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die

Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB

eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich

irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben

kann.

Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/

Bewerber:

Version 24.11.2022 Seite 2 von 2

[Seite 124]

Maßnahme: Tr e b b in er Str. 8-9 in 10963 Berlin

S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B 24 0 4 7 -30344000-001-440-01

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und

bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die

folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu

zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem

Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder

einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der

Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)

nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das

entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage

zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der

beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart

(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von

14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto

zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von

75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

Version 15.07.2026 Seite 1 von 4

[Seite 125]

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2

und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste

Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte

Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000

Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder

Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne

Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

[Seite 126]

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 3 von 4

[Seite 127]

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

e lektro_informationstechnisches_handwerk_01_broschuere_ab_01_2026_stand_03_202

5.pdf

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

[Seite 128]

Maßnahme: Tr e b b in er Str. 8-9 in 10963 Berlin

S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B 24 0 4 7 -30344000-001-440-01

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)

über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),

zur Frauenförderung (BVB - Teil B),

zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und

über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-

dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-

her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-

gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende

Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-

gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-

chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-

trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-

schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach

dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-

zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 8

[Seite 129]

§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-

treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-

stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im

Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-

setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-

einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer

1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-

schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-

mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-

arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-

rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil

B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-

lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)

bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-

rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-

enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich

der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-

ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-

rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter

II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-

chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-

den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der

Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit

der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-

sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 8

[Seite 130]

1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei

der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig

vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten

vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-

tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen

mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-

sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-

forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-

nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-

stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle

auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes

aus:

• Arbeitsverträgen,

• Entgeltnachweisen,

• Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-

lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,

• den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-

hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-

kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,

• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der

„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),

• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-

tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

Version 15.07.2026 Seite 3 von 8

[Seite 131]

• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-

scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-

mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-

derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

nachweisbar hervorgeht,

• Arbeitsverträgen,

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen,

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,

• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-

schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-

gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach

Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-

heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken

verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der

öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die

Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-

leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung

in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den

Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-

stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass

die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-

schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-

nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken

der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit

von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-

tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

Version 15.07.2026 Seite 4 von 8

[Seite 132]

terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-

ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.

durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen

Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-

terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-

rung zu treffen.

2. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer

für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7

benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-

hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an

Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-

gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden

Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-

ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-

führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1

Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-

steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-

sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil

B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten

nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts

gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-

verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-

sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-

ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).

Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

Version 15.07.2026 Seite 5 von 8

[Seite 133]

2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich

im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-

ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-

schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-

einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-

schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil

B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis

ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-

mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung

der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung

vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-

rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung

zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-

langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt

oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen

über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-

forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-

ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den

Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-

führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-

pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-

beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-

terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-

denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-

denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur

Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;

BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-

führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

Version 15.07.2026 Seite 6 von 8

[Seite 134]

barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-

tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-

len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-

gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-

gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-

loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des

Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-

pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-

mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-

nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so

ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der

an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-

schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine

auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-

gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen

auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der

Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden

Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-

trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-

langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur

Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung

von Benachteiligungen (Teil B)).

Version 15.07.2026 Seite 7 von 8

[Seite 135]

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-

trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des

Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften

gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

Version 15.07.2026 Seite 8 von 8

[Seite 136]

Maßnahme:

Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B 24 0 4 7 -30344000-001-440-01

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

über Umweltschutzanforderungen

Die Auftragnehmer verpflichten sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den

Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

1. Leistungskriterien

Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die

Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.

Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an

die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für

die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

2. Ausführungsbedingungen

Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere

Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in

Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.

3. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

3.1 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der

Verpflichtung nach der vorstehenden Ziff. 2 zu verpflichten.

3.2 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen

Unterauftragnehmer eine Vereinbarung nach Ziff. 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der

Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

3.3.2 die Auftragnehmer bzw. die weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen der Unterauftragnehmer anerkennen müssen, um die

Leistung erfüllen zu können,

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 137]

3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von

75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von

500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

3.4 Die Auftragnehmer haben über die Übertragung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 und 3.2

bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach Ziff. 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

3.5 Verstoßen Unterauftragnehmer der Auftragnehmer gegen ihre nach Ziff. 3.1 und 3.2

vereinbarten Verpflichtungen nach Ziff. 2, so werden diese den Auftragnehmern zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 138]

Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B)

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an

die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen

in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen

Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.

Version 05.12.2023 Seite 1 von 1

[Seite 139]

Maßnahme: Tr e b b in er Str. 8-9 in 10963 Berlin

S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B 24 0 4 7 -30344000-001-440-01

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

zur Verhinderung von Benachteiligungen

(Teil B)

1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver-

bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,

1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag-

nehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109,

116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver-

tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung

erfüllen zu können,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

[Seite 140]

2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert

von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert

von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin-

gen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti-

onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 141]

Bautagesbericht

Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________

Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________

Auftraggeber: Auftragnehmer:

Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________

Name: _________________________________________ Name: _________________________________________

Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________

E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________

Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________

Wetter:

Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________

Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________

(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)

Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:

Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________

davon Hilfskräfte:_________________________

Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit

☐ ☐

☐ ☐

☐ ☐

Art und Umfang der geleisteten Arbeiten

Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt

Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 142]

Bautagesbericht

Eingesetzte Großgeräte

Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel

Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)

Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer

Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe






Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)






Sonstige besondere Vorkommnisse






Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 143]

Bautagesbericht

Notizen:






Unterschrift: ___________________________________________________

(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________

Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 144]

B24047-30344000-001-440-01

Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

B B

170411 Kabel B 170405 Kabelrinne (Baustahl/Schrott) B 160214 Unterverteilungen B

[Seite 145]

B24047-30344000-001-440-01

Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

[Seite 146]

Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Teilnahmeantrag/

Elektroarbeiten Starkstrom

Angebot für:

B24047-30344000-001-440-01

SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter

1. Allgemeine Angaben

Firmenname:

Vor- und Nachname des Inhabers:

(nur bei Einzelunternehmen)

Anschrift:

E-Mail:

Rechtsform:

Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte

Hauptsitz (Anschrift):

Niederlassung (Anschrift):

Betriebsstätte (Anschrift):

Kaufmännische Daten

Zuständiges Finanzamt:

Steuernummer:

Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):

Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):

Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Version 09.07.2026 Seite 1 von 3

[Seite 147]

2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung

(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt

für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber

gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des

Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu

demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die

Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Inländisches RegisterAusländisches Register
Registergericht (sofern zutreffend):registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Register-Nr. (sofern zutreffend):Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):

4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis

Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im

PQ-Verzeichnis nachweisen können.

Version 09.07.2026 Seite 2 von 3

[Seite 148]

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammereingetragen nicht eintragungspflichtig
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungeneingetragen nicht eintragungspflichtig
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer:

Version 09.07.2026 Seite 3 von 3

[Seite 149]

Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

Angebot für: Elektroarbeiten Starkstrom

B24047-30344000-001-440-01

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem

zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem

Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:

2. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 150]

3. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

4. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

5. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des

Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für

den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu

leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 151]

- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Version 30.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 152]

Nachunternehmer:

Teilnahmeantrag/

Angebot des

Bewerbers/Bieters:

Angebot für: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)

B24047-30344000-001-440-01

Maßnahme: Elektroarbeiten Starkstrom

Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen

Selbstauskunft der Nachunternehmer

I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.

Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:

II. Angaben zur Eignung

1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis

Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser

vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine

Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.

Version 21.03.2024 Seite 1 von 5

[Seite 153]

2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Eintragung bei der Industrie- und HandelskammerIch bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet.
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungenja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer:

III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im

Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU

Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im

Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind

auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe

zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige

Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der

Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner

Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere

durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.

1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU

VOB/A vorliegen:

- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU

VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten

rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine

Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des

Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an

einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in

Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des

Strafgesetzbuchs zu begehen,

Version 21.03.2024 Seite 2 von 5

[Seite 154]

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der

Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder

in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im

Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale

Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs

(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine

Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften

anderer Staaten gleich.

- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und

Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.

2. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU

VOB/A vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares

Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine

Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung

begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist

entsprechend anzuwenden,

Version 21.03.2024 Seite 3 von 5

[Seite 155]

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die

es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder

zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen

Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens

einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines

früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd

mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz

oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine

schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der

Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen

Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu

erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.

Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende

Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers

erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

3. Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2

GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:

a) in den letzten 3 Jahren nicht

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),

- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),

- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90

Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.

b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)

oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.

c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22

Absatz 2 LkSG belegt worden.

4. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:

Version 21.03.2024 Seite 4 von 5

[Seite 156]

IV. Abschließende Erklärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer

einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen

zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen

fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen,

dass der Nachunternehmer ersetzt wird.

Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:

_____________________________________________

(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.

Firma bei juristischen Personen in Textform)

Version 21.03.2024 Seite 5 von 5

[Seite 157]

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß

Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des

Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der

erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH

eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner

Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO

i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6

Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6

WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim

Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der

EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen

weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des

Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über

Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der

gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

Version 14.03.2024 1

[Seite 158]

Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten

Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen

Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das

bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber

und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und

die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,

Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen

gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der

Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres

Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.

Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter

unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die

Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen

Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben

oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung

oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des

Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform

nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des

erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen

nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer

Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des

Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,

veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die

ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur

Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem

zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren

(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden

personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

Version 14.03.2024 2

[Seite 159]

5. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener

Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung

personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der

Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der

Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen

Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

6. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns

gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können

Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung

unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und

Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der

Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen

die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung

hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO

erfolgt.

7. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen

Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c)

der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich

geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche

Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Version 14.03.2024 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung