06 Z2026 B.2036.3_Stammpersonal_962.pdf

Elektroarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung eines Bettenhauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:10 (Europe/Berlin)

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962 (Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal)

Vergabenummer2026 B.2036.3
Baumaßnahme Betriebserhaltende Sanierung MKL Bettenhaus
Leistung Elektroarbeiten

Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal

und zum Einsatz von Nachunternehmern

Ich/Wir werde(n) die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (mindestens 70 v. H) mit Stammpersonal des eigenen Betriebes ausführen. Zum Umfang der eigenen Ausführung habe(n) ich/wir die entsprechende Erklärung im Angebots- schreiben abgegeben.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei

-vom Auftraggeber genehmigtem und bei -nicht genehmigungspflichtigem

Nachunternehmereinsatz nur solche Firmen zu berücksichtigen, welche mindestens 70 v.H. des ihnen zu übertragenden Leistungsumfangs mit Stammarbeitskräften erbringen.

Ich bin/Wir sind bereit, dem auftraggebenden Universitätsklinikum Ulm auf Anfordern durch Vorlage eines Verzeichnisses zu belegen, dass ich/wir, bzw. bei der Ausführung der Leistung durch Nach-un- ternehmer, diese Nachunternehmer über das notwendige Stammpersonal verfüge(n). Aus dem Nachweis müssen Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Stammarbeitskräfte ersichtlich sein.

Vor Baubeginn bzw. Baubeginn des Nachunternehmers werde ich/werden wir dem Universitätsklini- kum Ulm unaufgefordert eine namentliche Liste der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, ge- trennt nach Mitarbeitern des eigenen Betriebes und ggf. des jeweiligen Nachunternehmers überge- ben. Den Aus-tausch von Arbeitskräften an der Baustelle werde ich/werden wir dem Universitätskli- nikum Ulm unverzüglich schriftlich mitteilen.

Mir/Uns ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in dieser Erklärung und/oder im An- gebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von der Angebotswertung oder ggf. die Kündigung des Bauvertrages und darüber hinaus den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen zur Folge haben können (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. g VOB/A).


Ort, Datum Stempel, Unterschrift

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