4202.21 – 134 gL
Bürgschaftsurkunde
Mängelansprüchebürgschaft
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber, Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragschreibens/Vertrages/Vergabenummer Datum
Bezeichnung der Leistung
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung aller Mängelansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungen, die dem Auftraggeber nach der Abnahme zustehen, einschließlich Ansprüche auf Ersatz der Kosten der Ersatzvornahme, auf Minderung und auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe
von
Euro
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770 Abs. 2, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarun- gen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) der/des Bürgen
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