BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
VERSICHERUNGSSCHEIN
VERSICHERUNGSSCHEIN-NUMMER
AS-6004524256 BAUL-25670428
VERSICHERUNGSNEHMER
Stadtverwaltung Düsseldorf Amt für Gebäudemanagement OE 2312 Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Deutschland
VERMITTLER
Büchner Barella Versicherungsdienst GmbH Eurener Str. 196-198 54294 Trier
E-Mail: kommune-tr@buechner-barella.de Telefon: 0651/97650 Fax: 0651/9765299 Vermittlernummer: 4/403/0373
Schaden-Service-Telefon: 040-69469-63732 Schaden E-Mail: TVSchaden@ipl.allianz-esa.de
AUSFERTIGUNGSGRUND
Neuvertrag - Korrektur Vertragsablauf
BEGINN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES UND ENDE DES VERTRAGS
Beginn: 01.05.2025 0:00 Uhr Ende: 30.09.2029 0:00 Uhr
Die Versicherung gilt frei von bekannten Schäden bis zum 07.07.2025.
BEITRAG
Einmalbeitrag 102.442,67 EUR zzgl. gesetzlicher Versicherungsteuer
Gesamtbeitrag 121.906,78 EUR
HÖHE DES BEITRAGS
Nettobeitrag Einmalig Versicherungsteuer Versicherungsbeitrag (zur Zeit) (einschl. Versicherungsteuer)
Bauleistungsversicherung in EUR in EUR in EUR 102.442,67 19.464,11 121.906,78
VERSICHERUNGSORT
Anmeldung 42 Bernburger Straße 44-48 40229 Düsseldorf Deutschland
VERSICHERTE SACHEN / VERSICHERUNGSSUMME
Bauvorhaben: Abbruch von Bestandsbauten, Sanierung denkmalgeschützter Bestand, Umbau Bestand Erweiterungsneubau Schule, Neubau einer wettkampffähigen Dreifeldhalle
Art der Baumaßnahme: An-/Umbau
Versicherungssumme: 68.002.425 EUR
BEDINGUNGEN
Grundlage des Vertrages sind die
Vereinbarungen des Generalvertrages AS-5013059892/BAUL-23303521 (ehemals GTV 40/0699/6070043).
Vereinbart gelten ebenfalls Klausel TK 5260 zu den ABN 2011 Baustellen im Bereich von Gewässern oder in Bereichen, in denen das Grundwasser durch Gewässer beeinflusst wird. Klausel TK 5850 zu den ABN 2011 Mitversicherungs- und Prozessführungsklausel für die Technischen Versicherungszweige.
Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall (Einzelschaden) beträgt 2.500 EUR. Für Schäden an Oberflächen und Fassaden beträgt die Selbstbeteiligung 5.000 EUR je Versicherungsfall (Einzelschaden). Für Schäden an Gründung, Baugrube und Rohbau beträgt die Selbstbeteiligung 10.000 EUR je Versicherungsfall (Einzelschaden). Für Schäden an denkmalgeschützten Sachen beträgt die Selbstbeteiligung 20%, mindestens jedoch
10.000 EUR je Versicherungsfall (Einzelschaden).
BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE
Folgende Versicherer sind an diesem Vertrag beteiligt:
Versicherer VersSt-Nr.: Anteil in %
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft 080290802004778 60,00 Gothaer Allgemeine Versicherung 081090810004206 40,00
Jeder Versicherer haftet unter Ausschluss der gesamtschuldnerischen Haftung nur für seinen Anteil.
VERSICHERER
Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz Versicherungs-AG: Dr. Klaus-Peter Röhler. Vorstand: Frank Sommerfeld, Vorsitzender; Dr. Lucie Bakker, Laura Gersch, Dr. Jan Malmendier, Dr. Dirk Steingröver, Ulrich Stephan, Ulrike Zeiler. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-IdNr.: DE 811 150 709; für Versicherungsteuerzwecke: VersSt-Nr.: 802/V90802004778. Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG / MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Sitz der Gesellschaft: München Registergericht: Amtsgericht München HRB 75727
- August 2025 Allianz Esa GmbH Friedrichsplatz 2, 74177 Bad Friedrichshall
Walter Szabados Stefan Volle Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) Geschäftsführer Allianz Esa GmbH Allianz Esa GmbH
BEIBLATT ZUM VERSICHERUNGSSCHEIN AS-6004524256 BAUL-25670428 VOM 01.05.2025
Mitversicherte Kosten
Die mitversicherten Kosten nach 2.7 der Besondere Generalvertragsbedingungen (Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten) gelten auf 100.000 EUR verdoppelt. Baugrund- und Bodenmassen sind bis 600.000 EUR mitversichert.
Kosten für die die angegebenen Besonderen Baumaßnahmen (Baugrundverbesserungen, Baugrubenumschließungen, Grundwasserhaltung, Grundwasserabsenkung, WU-Konstruktion) sind mitversichert.
Obliegenheiten
Bestandsleitungen und -bauwerke im Baugrund sind vor Beginn der Arbeiten zu orten. Den Hinweisen und Angaben des Bodengutachters ist ohne Einschränkungen Folge zu leisten. Die Erd-, Verbau- und Gründungsarbeiten sind vom Bodengutachter zu begleiten und abschnittsweise abzunehmen. Die freien Böschungen und das Gründungsplanum sind während der gesamten Bauzeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Der durch die geplante Grundwasserabsenkung entstehende Absenktrichter ist durch ein Fach- Ingenieurbüro zu bestimmen. Das geplante geotechnische und geodätische Messprogramm zur Überwachung der gesamten Baumaßnahme und den Nachbar- und Bestandsbauwerken, Bahntrasse, Straßen, etc. (Monitoring mit Alarmkette) ist uneingeschränkt umzusetzen und der Verbau- und Gründungsentwurf ggf. schrittweise entsprechend anzupassen. Die Wasserhaltung ist redundant zu planen und zu betreiben und gegen versehentliches „Stecker ziehen“ zu sichern. Ein Sicherungskonzept der Gebäudeteile gegen Auftrieb während der gesamten Bauphase ist zu erstellen. Altbauten sind nur Gegenstand des Versicherungsvertrages, sofern eine Beweissicherung für diese nachgewiesen werden kann Schäden und Risse aus planmäßigen Setzungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für versicherte denkmalgeschützte Altbauten wird klargestellt, dass im Schadenfall: a) bei Beschädigungen die Kosten für eine sachgerechte Restauration und b) bei Zerstörung die Wiederherstellung in den technisch gleichwertigen Zustand wie vor Schadeneintritt versichert gilt. Mehrkosten, die über den normalen, handwerklichen Wert hinausgehen (z.B. Liebhaberwert, Auktionswert) gelten nicht mitversichert. Vor Beginn der weiterführenden Arbeiten ist die Dachabdichtung (auch Terrassen, Innenhofbereiche, etc.) nach den anerkannten Regeln der Technik auf undichte Stellen ausreichend zu prüfen und in einem Protokoll festzuhalten. Die wasserführenden Leitungen sind einer Druckprobe unmittelbar vor Inbetriebnahme zu unterziehen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und im Schadenfall vorzulegen. Die Haftung für fertig gestellte Bauteile endet vor der Gesamtabnahme/-übergabe des Bauvorhabens.
Ausschluss Krankheitserreger
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden durch das Vorhandensein von und/oder die Beaufschlagung mit Krankheitserregern, pathogenen Organismen, Bakterien oder Viren, es sei denn, diese Schäden sind infolge eines anderen entschädigungspflichtigen Schadens entstanden.
Sanktionsklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Schäden durch Terrorakte, Ausschluss
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit Terrorakten als ausgeschlossen. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
AZ 5825 Makler
Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Mitversicherung von Altbauten
Mitversichert gilt die Klausel TK 5181 zu den ABN 2011. Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko beträgt 1.000.000 EUR. Bei Schäden am Ausbau wird kein Abzug neu für alt vorgenommen
Mitversichert gilt die Klausel TK 5155 zu den ABN 2011. Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko beträgt 2.000.000 EUR.