Standard_Hochbau-Schulen_Mai_2022.pdf

Elektro- und Nachrichtentechnik für Schule und Dreifachsporthalle in Düsseldorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 17:08 (Europe/Berlin)

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Standards im Hochbau -

Nutzungsspezifische bauliche

Standards

Schulen

Stand Mai 2022

Standards im Hochbau - Schule

Inhalt

1 EINLEITUNG ............................................................................................ 3

1.1 ALLGEMEINES .................................................................................... 3

Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben .................................................................. 3

Gesetzliche und allgemeine Vorgaben .............................................. 3

Weitere Planungsgrundlagen .......................................................... 3

2 RAUMBEZOGENE STANDARDS ................................................................... 4

2.1 ÜBERSICHTSMATRIX ........................................................................... 4

2.2 AUSSENWÄNDE .................................................................................. 5

Fassade ....................................................................................... 5

Fenster und Fenstertüren ............................................................... 5

Sonnenschutz/Verdunklung ............................................................ 5

Außentüren .................................................................................. 6

2.3 INNENWÄNDE UND EINBAUTEN ............................................................ 6

Innenwandbekleidungen ................................................................ 6

WC-Trennwände ........................................................................... 6

Innentüren ................................................................................... 6

Garderoben .................................................................................. 7

2.4 DECKENBELÄGE ................................................................................. 7

2.5 LEHR- UND AUSGABEKÜCHEN .............................................................. 7

2.6 OGS-KÜCHEN ..................................................................................... 7

2.7 BERUFSBEZOGENE FACHRÄUME ........................................................... 7

2.8 RAUMAKUSTIK ................................................................................... 8

3 ELEKTROTECHNISCHE ANLAGEN ................................................................ 8

3.1 ALLGEMEINES .................................................................................... 8

3.2 ÜBERTRAGUNGSNETZE ....................................................................... 8

Passive Kommunikationsinfrastruktur. .............................................. 9

IT-Standards in Schulen ................................................................. 9

3.3 ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGE UND ALARMIERUNG (ELA) ........................ 9

Gegensprechanlage OGS ................................................................ 9

3.4 BELEUCHTUNG ................................................................................... 9

Innenbeleuchtung ......................................................................... 9

Beleuchtung Eingangsbereiche/Außenbereich .................................. 10

3.5 KÜCHEN (GANZTAGSSCHULE) ............................................................ 10

3.6 BRANDMELDEANLAGE ....................................................................... 10

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Standards im Hochbau - Schule

3.7 LADESTATIONEN AN FAHRRADSTELLPLÄTZEN ...................................... 10

4 HEIZUNGS-, LÜFTUNGS-, SANITÄRTECHNIK .............................................. 11

4.1 SANITÄRTECHNIK ............................................................................. 11

Sanitärausstattung in WC-Anlagen ................................................ 11

Sanitärausstattung in Klassen ....................................................... 11

Sanitärausstattung in Lehrküchen ................................................. 11

Ausstattung in naturwissenschaftlichen Fachräumen ........................ 11

Sanitärausstattung in Werk-/Kunsträumen ..................................... 11

Außenanlagen ............................................................................ 11

4.2 HEIZUNGSTECHNIK .......................................................................... 12

4.3 LÜFTUNGSTECHNIK .......................................................................... 12

Lüftung der Klassenzimmer .......................................................... 12

Lüftung der Chemieräume ............................................................ 12

Lüftung der Physik- und Biologieräume .......................................... 12

Lüftung der Aula ......................................................................... 12

Lüftung des Batterieraumes .......................................................... 12

Lüftung der Toilettenräume .......................................................... 13

5 FEUERLÖSCHANLAGEN ........................................................................... 13

6 AMOKSCHUTZ ....................................................................................... 13

7 IMPRESSUM .......................................................................................... 13

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1 EINLEITUNG

1.1 ALLGEMEINES

Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben

Die Standards gelten für die Bauvorhaben der Fachämter mit Gebäudemanagementaufgaben (Bauherrenämter) der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzuwenden.

Neben den „Allgemeinen baulichen Standards“ für den Hochbau und den technischen Gewerken gelten entsprechend der Art des Bauvorhabens die „Nutzungsspezifischen Standards“. Hier: Schulen

Der modulare Aufbau ist im Standard „Allgemeine Standards Übersicht und Grundsätze“ unter Punkt 2.1 Struktur veranschaulicht

In die Planungen zur baulichen Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bereiche wird auf der Grundlage verwaltungsweit geltender Regelungen die örtliche Interessenvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung einbezogen. Über den Fachbereich Behindertenkoordination des Amtes für Soziales wird in konkreten Bauvorhaben das Gremium Runder Tisch Bauen RTB beteiligt. Die Beteiligung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Ergebnisse der Beratung des RTBs bei der Planung noch berücksichtigt werden können.

Weiterhin soll vor Planungsbeginn eine Abstimmung zwischen dem Gebäudemanagement der jeweiligen Bauherrenämter und den Nutzenden erfolgen.

Abweichungen von den Standards der Bauherrenämter sind im Einzelfall nur dann möglich, wenn die Baumaßnahme oder das Projekt dies aus nachvollziehbaren, maßnahmen- und/oder projektimmanenten Gründen erfordert. Abweichungen sind sowohl mit Nutzenden, als auch der Bau- und Projektleitung abzustimmen und schriftlich im Bau- oder Projektprotokoll zu dokumentieren.“

Gesetzliche und allgemeine Vorgaben

Die hier beschriebenen Qualitätsstandards gelten zusätzlich zu den Gesetzeswerken, gültigen Verordnungen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Weitere Planungsgrundlagen

. Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Schulen/Kitas) in der jeweils aktuellsten Fassung und die zugehörigen Erläuterungen sind anzuwenden. Nach Abnahme ist die Einhaltung von den Planern 3 / 13

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schriftlich zu bestätigen. Auch die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in NRW (RISU-NRW) ist zu beachten

2 RAUMBEZOGENE STANDARDS

2.1 ÜBERSICHTSMATRIX

Übersicht über sonstige Räume siehe „Standards im Hochbau“ Bei berufsbezogenen Fachräumen ist die Ausstattung im Einzelfall festzulegen.

BodenWandInnen - türenDecke
gueznietS ,neseilFtreisalg gueznietsnieFnietskreWgnuthcihcsebeirtsudnIkuhcstuaK/mueloniLgidnätseberuäs ,mueloniLa ,mueloniLttekraP nellemaltnakhcoHretsalfpzloHegäleB elitxeThcirtsnA ,ztuPhcirtsnA ,resafuaRnettalpffotsthcihcS LPHneseilFkrewreuamthciSthöhre ztuhcsllahcSrutinragleshceWhoRekcedkitsukA/-retsaRhcirtsnA ,ztuP
Nutzung
x x x x x X x x x xx x x x x x x x x x x x x xx xx x x x x
Klassenraum allg.
EDV-Klassen
Naturwissenschaften
Werkräume
Aula
Musiksaalx x x x x x x x xx x x x x x x xxx x x x x x
Lehrküchen, OGS-
Küchen
Ausgabeküchen
OGS-Gruppenraum
OGS-Betreuerraum
Flurex x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x xxx x x x x x x x x
Treppen
WCs
Verwaltung/Schulleit
ung
Mensa

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Die Rutschfestigkeitsklassen sind den Standards im Hochbau unter 2.4. zu entnehmen Die Festlegung der Türgriffgarnituren ist mit der jeweiligen Schulleitung abzustimmen.

2.2 AUSSENWÄNDE

Fassade

Im Erdgeschoss ist von mechanischen Belastungen durch Ballwurf etc. auszugehen. Wärmedämmverbundsysteme und ähnlich empfindliche Materialien dürfen somit nicht zur Ausführung kommen. Zur Unfallverhütung ist außerdem auf glatte und ebene Oberflächen zu achten.

Fenster und Fenstertüren

Drehfenster, die zur Lüftung erforderlich sind, sollten in den Raumecken angeordnet oder mit Öffnungsbegrenzern ausgestattet werden. Abschließbare Fenster sind gleichschließend auszuführen. Nicht abschließbare Rettungswegfenster werden am Lehrerpult angeordnet.

Oberlichter sollten grundsätzlich nur zum Putzen geöffnet werden können. Je nach Lage der Oberlichter ist ein Einbruchschutz bzw. Vergitterung vorzusehen.

Fenster in EDV-Räumen sowie Fenster in sonstigen Räumen mit wertvoller oder gefährdender Ausstattung (z. B. Chemielager) sind in Widerstandsklasse RC 2 auszuführen. Bei besonders durch Lärm (Verkehrslärm) belasteten Bereichen ist eine mechanische Lüftung vorzusehen.

Bis zum Boden geführte Fensterelemente sind mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) hinsichtlich Pflege des Außengeländes abzusprechen. Für Räume im Erdgeschoss, in denen sich Schülerinnen und Schüler aufhalten, ist in der Regel aus Gründen des Amokschutzes eine Brüstungshöhe von mindestens 60 cm einzuhalten.

In den Küchen ist an Fenstern, die regelmäßig zum Lüften geöffnet werden, ist ein leicht abnehmbarer Schutz gegen Fluginsekten vorzusehen.

Sonnenschutz/Verdunklung

Grundsätzlich ist bei Ost- und Südausrichtung und je nach Schulform auch an der Westseite Sonnenschutz vorzusehen. Verdunklung ist nur bei Sonderräumen erforderlich. Hierbei sollte über Systeme nachgedacht werden, die ggf. die Funktion von Verdunklung und Sonnenschutz gleichzeitig übernehmen. Befinden sich die Sonnenschutzeinrichtungen im Zugriffsbereich Dritter, ist ein Schutz gegen Vandalismus erforderlich. Eine Notvorrichtung für Fenster, die als Rettungsweg genutzt werden, ist zwingend erforderlich.

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Außentüren

Die Haupteingangstür und weitere Nebentüren sind einbruchhemmend in RC 2 auszuführen. Bei verglasten Türen ist die innere Scheibe aus VSG, die äußere Scheibe aus VSG einbruchhemmend zu wählen.

Barrierefreie Eingänge erhalten Schiebetüren oder elektrisch betriebene Schwingtüren mit automatischer Öffnungsfunktion. Wenn erforderlich sind diese als Rettungswegtüren auszuführen.

2.3 INNENWÄNDE UND EINBAUTEN

Innenwandbekleidungen

Für besonders beanspruchte Wandflächen - wie in Eingangsbereichen, Treppenräumen oder Fluren - sind besonders widerstandsfähige bzw. leicht nachbesserbare Beläge zu wählen. Im Neubau kommen dafür u.a. Klinker in Frage, im Bestand z. B. Latexanstriche im Sockelbereich, oder spezielle scheuerfeste Farbbeschichtungen. Die Sockelbereiche (h = ca. 1,20 m) sollten möglichst in einem dunkleren Farbton gehalten werden.

Die Klassenräume werden mit Putz und scheuerbeständigem Anstrich türhoch ausgeführt. An freien Wänden der Klassenräume sind zusätzlich Stuhl-Stoßleisten vorzusehen. Durch Magnetschienen oder Seile soll das Anbringen von Bildern ermöglicht werden.

In den Nassräumen/WCs ist nur in Ausnahmefällen ein raumhoher Fliesenbelag erforderlich und sinnvoll.

Ggf. ist die Wandgestaltung mit der Schule abzustimmen und ein Einbeziehen der Schüler für die Gestaltung der Wände sinnvoll. Dies verringert das Vandalismusrisiko.

Hinter Waschbecken haben sich speziell beschichtete Platten, ggf. auch Stahlplatten bewährt. Neben und oberhalb von Küchenzeilen ist eine abwaschbare Oberfläche vorzusehen.

WC-Trennwände

WC-Trennwandanlagen sind mit Graffitischutz und Kantenschutz zu versehen. Für die Trennwandsysteme sind keine Spanplatten zu verwenden, sondern Vollkernplatten. Die Ausführung ist abhängig von der jeweils bestehenden Vandalismusgefahr.

Innentüren

Selbstschließende Innentüren mit Ausnahme der Windfang- und Putzmittelraumtür, sollen nach Möglichkeit mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellvorrichtungen und Wandhaltemagnet, die im Brandfall die Türen selbstständig schließen, auszustatten. In Fluren ist eine Feststellvorrichtung grundsätzlich vorzusehen.

In den Fachräumen sind Wechselbeschläge vorzusehen. In anderen Unterrichts- räumen kann das Anbringen von Wechselbeschlägen vom Nutzer gewünscht werden;

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weitere Maßnahmen zum Amokschutz sind beim Amt für Schule und Bildung zu erfragen.

Von innen und außen ist eine Raumnummerierung entsprechend der Feuerwehrpläne anzubringen. Von innen reicht eine Raumbezeichnung, die gut sichtbar auf der Tür aufgebracht wird, aus.

Als Trittschutz ist eine verschraubte Sockelverkleidung in Edelstahl vorzusehen.

Garderoben

Garderoben sind aus Gründen der Verkehrssicherheit von Rettungswegen fest installiert in Nischen einzubauen, so dass eine nutzbare Flurbreite von mindestens 120 cm verbleibt. Die generelle Zulässigkeit von Garderoben in Fluren ist im Einzelfall durch Brandschutzkonzepte zu klären.

2.4 DECKENBELÄGE

Alle Klassenräume sowie die Verwaltungsräume erhalten Linoleum. In Schulleitungs- Zimmern ist ggf. auch die Verlegung von Teppichboden möglich. Bei Fachräumen sind die jeweiligen Einzelanforderungen (Erdung, Rutschfestigkeit etc.) zu beachten.

Flure erhalten Betonwerksteinbelag oder Linoleum.

2.5 LEHR- UND AUSGABEKÜCHEN

Die Küchenplanung und - einrichtung wird vom Amt für Schule und Bildung vorgegeben und finanziert. Die Ausstattung kann je nach angestrebter Funktion sehr stark differieren, hierzu sind Vorgaben vom Amt für Schule und Bildung erforderlich.

2.6 OGS-KÜCHEN

OGS-Küchen werden in der Regel als Ausgabe-, oder Aufwärmküchen ausgeführt. Nach Möglichkeit ist eine zentrale Küche einzuplanen. Der genaue Bedarf ist mit der Schulorga, dem Nutzer und dem Institut für Verbraucherschutz (19/6) abzustimmen.

Die dezentrale Warmwasserbereitung kann entfallen, wenn eine zentrale Warmwasserbereitung vorliegt.

Die Anforderungen an mechanische Lüftungsanlagen sind mit dem jeweiligen Fachplaner des Amtes für Schule und Bildung abzustimmen.

2.7 BERUFSBEZOGENE FACHRÄUME

Die Planung und Einrichtung wird vom Amt für Schule und Bildung vorgegeben und finanziert. Die Ausstattung richtet sich nach den jeweiligen Ausbildungsanforderungen.

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2.8 RAUMAKUSTIK

In Sinne auch einer inklusiven Gebäudenutzung in Schulgebäuden ist eine fundierte Betrachtung der der schallschutztechnischen und akustischen Gegebenheiten durch die an der Planung Beteiligten erforderlich. Es ist mindestens die DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau und die DIN 18041 – Hörsamkeit in Räumen einzuhalten. Auch die Erschließungsflächen und Treppenhäuser sind zu betrachten Anzustreben ist, dass Klassenräume in der üblichen Größe von ca. 250 m³ Nachhallzeiten im Bereich von 0.4 bis 0.6 s aufweisen.

3 ELEKTROTECHNISCHE ANLAGEN

3.1 ALLGEMEINES

Für die Elektroinstallation sind die „Baulichen Standards für Immobilien des Gebäudemanagements ELT-Technik“ zu beachten. Abweichend dazu müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

Alle für Schüler erreichbare bzw. für Laien zugängliche Steckdosenstromkreise sind über Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD, vormals FIS-Schalter) mit einem Fehlerstrom von 30 mA zu führen. Ausnahmen bilden Steckdosen in Küchen- bereichen, Serverräumen oder besonderen Fachräumen sowie Stromkreise, an denen Kühlgeräte angeschlossen sind. Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall abzustimmen.

Es sind bruchsichere Schalter und Steckdosen zu verwenden.

Schalter sind in Türklinkenhöhe, 1,00 m über Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) zu setzen. Bei Kombinationsplatten gilt für das Maß die Plattenmitte. Steckdosen sind in 0,30 m Höhe über OKFF anzuordnen.

Allgemeine Unterrichtsräume, Gruppenräume und Besprechungsräume erhalten für die Beleuchtung Präsenzmelder mit Dauerphase; die Abschaltung erfolgt über Schalter an der Tür. Ausnahmeregelungen für besondere Räume (naturwissenschaftliche Räume, Fachräume etc.) sind im Einzelfall abzustimmen.

3.2 ÜBERTRAGUNGSNETZE

Bei der Planung und Umsetzung von Übertragungsnetzen muss neben den anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Normen zusätzlich der jeweils aktuelle Stand der IT-Standards der Stadtverwaltung Düsseldorf beachtet werden. Im Einzelnen ist das Konzept zur passiven IT-Vernetzung für Schulen inkl. Stromversorgung gemäß sog. „Warenkorb zur Ausstattung der pädagogischen IT- Systeme an Schulen“ einzuhalten.

Bei der Planung neuer Netze ist im Vorfeld für die pädagogische/schulische Nutzung eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich (eSchool) des Amtes für Schule und Bildung und für den Verwaltungsbereich mit Amt 10/4 erforderlich.

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Passive Kommunikationsinfrastruktur

Folgende Räume erhalten einen IT-Anschluss: • Büros • Klassenräume • Fachräume • Gruppenräume OGS • Personalräume • Weitere Räume in Absprache mit dem Nutzeramt

IT-Standards in Schulen

Hier wird auf das Dokument „Kommunikationstechnik in Schulen (KIDS)“ verwiesen. Dieses Dokument wird in der aktuellen Fassung durch die/den zuständige/n Projektverantwortliche/n ausgehändigt.

3.3 ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGE UND ALARMIERUNG (ELA)

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben für elektroakustische Anlagen sowie für Gefahrenmeldeanlagen (2.2.4 und 2.2.6 Heft „Allgemeine Bauliche Standards- Elektrotechnik“) ist für besondere Gefahrensituationen in Schulen (z. B. Amok) ein jeweils unterschiedliches Signal für Pause, Evakuierung und Brandalarm vorzusehen. Die Auslösung erfolgt über die Sprechstellen und ggf. über gesondert festzulegende Betriebseinrichtungen in Abstimmung mit dem Nutzer.

Es ist sicherzustellen, dass Durchsagen in allen Klassenräumen einwandfrei zu verstehen sind.

Gegensprechanlage OGS

In Absprache mit dem Nutzer ist eine Gegensprechanlage vorzusehen.

3.4 BELEUCHTUNG

Innenbeleuchtung

Die Elektroinstallation beinhaltet auch die Beleuchtungskörper in allen Räumen. Jeder Raum verfügt über mindestens einen Deckenauslass. Die Ausleuchtung soll grundsätzlich nach den aktuell gültigen Beleuchtungsrichtlinien erfolgen. Richtwerte gemäß aktueller Normung, berufsgenossenschaftlicher Richtlinien sowie des AMEV –beispielsweise DIN 5034, DIN EN 12464, BGR 131– sind einzuhalten. Neben einer grundsätzlich wirtschaftlichen, effizienten und an der Sehaufgabe orientierten Planung und der Berücksichtigung von ästhetischen und physiologischen Gesichtspunkten des Lichtes im Raum sind für die einzelnen Räume entsprechende Nachweise (Beleuchtungsberechnung und Wartungsplan) im Zuge der Planung zu erbringen.

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Pendelleuchten oder Leuchtkörper, die oberhalb von 1,80 m verstauben, sind zu vermeiden, Einbauleuchten zu bevorzugen. Ausnahmen sind im Einzelfall abzustimmen. In Flur- und Toilettenbereichen sind robuste Leuchten entsprechender Schutzart vorzusehen.

In Klassenräumen sind grundsätzlich mehrere Beleuchtungsstromkreise, in Fach- räumen (z. B. Naturwissenschaften) sind Zusatzbeleuchtungen und Dimmbarkeit der Allgemeinbeleuchtung vorzusehen. Bei Auswahl und Dimensionierung der Beleuchtung sind die allgemeinen elektro- technischen und die energetischen Standards einzuhalten.

Beleuchtung Eingangsbereiche/Außenbereich

Im Außenbereich ist eine Außenbeleuchtung vorzusehen, die ein sicheres Betreten des Geländes und Erreichen aller Ein- und Ausgänge gewährleistet. Die Leuchten sind nach Möglichkeit in einer Höhe von 4,00 m anzubringen und gegen Vandalismus zu schützen (z. B. durch einen Schutzkorb). Die Außenbeleuchtung ist nach Möglichkeit in Gruppen, auf jeden Fall aber über einen Dämmerungsschalter und eine Zeitschaltuhr zu schalten. In Abstimmung mit dem Nutzer ist der Einsatz einer Präsenzerfassung im Außenbereich zu klären.

3.5 KÜCHEN (GANZTAGSSCHULE)

Küchen in Ganztagsbereichen erhalten für Herd, Kombidämpfer, Convectomat etc. sowie für die Steckdosen einen Notausschalter (H = 1,80 m über OKFF).

Die Küche wird über einen eigenen Küchenkleinverteiler (4-reihig) betrieben. Die Zuleitung erfolgt 5- adrig (TN-S-Netz, mind. 16 mm²) direkt vom Hauptverteiler. Gegebenenfalls sind die Hauptverteiler dem neuen Leistungsbedarf entsprechend zu ertüchtigen.

Die Beleuchtung ist mit Leuchten entsprechender Schutzart über einen separaten Stromkreis aus dem Feldverteiler herzustellen. Die Beleuchtungsplanung erfolgt auch hier nach den aktuell gültigen Vorschriften, die Beleuchtungsstärke sollte jedoch mindestens 500 Lux betragen, Lichtfarbe: Tageslichtweiß (day light/tw), Farbtemperatur: > 5.300 K.

3.6 BRANDMELDEANLAGE

In Einzelfällen kann eine flächendeckende, jedoch nicht auf die Berufsfeuerwehr Düsseldorf aufgeschaltete Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erforderlich werden. In kleineren Gebäuden können alternativ vernetzte Rauchwarnmelder nach DIN 14676 zur Anwendung kommen. Die Wartung muss nach den gesetzlichen Vorschriften und Normen erfolgen.

3.7 LADESTATIONEN AN FAHRRADSTELLPLÄTZEN

Die Installation voll funktionsfähiger Ladepunkte erfolgt vorerst noch nicht.

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Verpflichtend ist die Vorrichtung der Leitungsinfrastruktur bei 20% Anteil der Stellplätze (im Schulneubau). Die vorsorgliche Verlegung von Schutz-/Leerrohren bereitet auf eine zukünftig erforderliche Installation von Ladesäulen sowie auch auf eine Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten jederzeit vor.

4 HEIZUNGS-, LÜFTUNGS-, SANITÄRTECHNIK

4.1 SANITÄRTECHNIK

Sanitärausstattung in WC-Anlagen

Für die WC-Anlagen sollen Mehrfachpapierspender (z. B. Zweirollenpapierspender) aus Metallblech verwendet werden. Es dürfen nur Spiegel aus Sicherheitsglas oder Edelstahl zum Einsatz kommen.

Sanitärausstattung in Klassen

Alle Klassenzimmer erhalten in der Regel ein geeignetes Waschbecken, einen Rollen- Papierhandtuchspender und einen Papierkorb. Bei der Auswahl von Spendersystemen sind die Nachlieferungsmöglichkeiten, Gebindegrößen und die Verfügbarkeit mit Rücksicht auf bestehende Systeme mit dem Nutzer abzustimmen. Es werden keine Spiegel vorgesehen.

Sanitärausstattung in Lehrküchen

Direkt im Eingangsbereich muss ein Handwaschbecken mit Warmwasseranschluss zur Desinfektion (mit Flüssigseifenspender und Einmalhandtüchern) vorhanden sein. Bei Sanitäreinrichtungen, die sich in räumlicher Nähe zu Küchen befinden, ist ein Handwaschbecken mit Warmwasseranschluss vorzusehen.

Ausstattung in naturwissenschaftlichen Fachräumen

Die Laborplanung und -einrichtung wird vom Amt für Schule und Bildung vorgegeben und finanziert. Die Ausstattung kann je nach angestrebter Funktion sehr stark differieren, hierzu erfolgen Vorgaben des Amtes für Schule und Bildung. In der Regel sind deckengebundene Systeme zu berücksichtigen.

Sanitärausstattung in Werk-/Kunsträumen

Werkräume erhalten ein Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss, einen Rollen- Papierhandtuchspender und einen Papierkorb.

Kunsträume, in denen mit Ton oder Gips gearbeitet wird, erhalten ein Ton-/Gipsfang- becken mit Abscheiderbecken, einen Rollen-Papierhandtuchspender und einen Papierkorb. Es wird nur ein Kaltwasseranschluss vorgesehen.

Außenanlagen

Die Außenanlagen erhalten eine Wasserzapfstelle in frostsicherer Ausführung (separat von innen abzusperren), mit abschließbarem Bediengriff (Steckschlüssel). Die Lage ist mit dem städtischen Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68)

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abzustimmen. Um Stagnationswasser zu vermeiden, werden die Trinkwasserzuleitungen geschleift.

4.2 HEIZUNGSTECHNIK

Im Allgemeinen ist der Einsatz von Stahl-Röhrenheizkörpern mit seitlichem Anschluss oder in Ventilheizkörperausführung zu bevorzugen.

4.3 LÜFTUNGSTECHNIK

Lüftung der Klassenzimmer

Im Normalfall soll die natürliche Lüftung über die Fenster erfolgen (Fensterlüftung). Ansonsten ist durch zentrale oder örtliche Geräte eine hygienisch einwandfreie mechanische Lüftung sicherzustellen.

Bei besonderen Anforderungen, z. B. an den Energiestandard der Außenhülle, ist eine Mindestlüftung mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. In der Regel sollte die Kohlendioxidkonzentration nicht über 1.500 ppm liegen. In Spitzenzeiten ist der Wert von 2.000 ppm zulässig.

Lüftung der Chemieräume

Es ist ein Abzugsschrank mit Ventilator vorzusehen. Die Abluft ist ins Freie mit Lüftungsleitung über das Dach abzuführen. Das Nachströmen der Luft ist über den Flur möglich. Lösungsmittelschränke sind an eine Abluftanlage anzuschließen (Leistung 60 m³hˉ¹/m²).

Bei Abzügen (DIGESTORIEN) wird der Abluftstrom nach der Gefährlichkeit der Arbeitsstoffe abgestuft. Die Abluft ist über das Dach abzuführen. Tischabzüge 400 m³/h – Tiefabzüge 600 m³/h – begehbare Abzüge 700 m³/h

Lüftung der Physik- und Biologieräume

Bei Verdunkelung der Räume kann eine Lüftung erforderlich werden; dies ist vorher mit dem AG abzustimmen. Falls die Abluftführung über den Flur erfolgt, so ist diese schalldicht auszuführen (Luftwechsel 4–5-fach). Sollte der Einbau einer Lüftungsanlage baulich nicht möglich sein, stellt die Montage einer Lüftungstruhe an der Außenwand eine Alternative dar.

Lüftung der Aula

Die Lüftung der Aula erfolgt über eine Lüftungs- und Luftheizungsanlage. (Versammlungsstättenrichtlinie beachten) Örtliche Heizkörper 50–75 % Transmission Luftrate 20–30 m³/h je Person (Anlagenberechnung für Nichtraucher)

Lüftung des Batterieraumes

Es ist eine Lüftung gemäß DIN 57510/VDE 0510 erforderlich (explosionsgeschützter Abluftventilator). Für die nachströmende Luft ist in der Abluft gegenüberliegenden Wand eine Öffnung anzubringen.

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Lüftung der Toilettenräume

Im Normalfall soll die natürliche Lüftung über die Fenster erfolgen (nachströmende Luft vom Flur). Bei ungünstiger Lage ist eine Absaugung mit Ventilator vorzusehen. Dies ist mit dem AG abzustimmen.

5 FEUERLÖSCHANLAGEN

Feuerlöschanlagen Bei Erforderlichkeit einer Feuerlöschanlage ist der Einsatz von Trocken-Anlagen vorzusehen.

Handfeuerlöscher In Zubereitungsküchen ist ein Fettbrandlöscher zu montieren. In naturwissenschaftlichen Fachräumen und in DV-Räumen sollen CO2- Löscher verwendet werden, in allen anderen Bereichen nach Möglichkeit Wasser- Feuerlöscher. Befestigungsort und Kennzeichnung erfolgen nach den Forderungen des Bauaufsichtsamtes.

6 AMOKSCHUTZ

Vorkehrungen gegen Amok sind frühzeitig mit dem Amt für Schule und Bildung für den jeweiligen Schulstandard abzuklären.

7 IMPRESSUM

Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Schule und Bildung

Verantwortlich Dagmar Wandt

Inhalt Redakteur*in

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