Standards im Hochbau
Allgemeine bauliche Standards
Elektrotechnik
Stand: Juli 2026
Standards im Hochbau - Elektrotechnik
Inhalt 1 EINLEITUNG .......................................................................................................... 3 1.1 ALLGEMEINES................................................................................................... 3 1.1.1 Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben . 3 1.1.2 Gesetzliche und allgemeine Vorgaben ............................................................. 3 2 ELEKTROTECHNIK .................................................................................................. 4 2.1 STARKSTROMANLAGEN ...................................................................................... 5 2.1.1 Hoch- und Mittelspannungsanlagen ................................................................ 5 2.1.2 Eigenstromversorgungsanlagen, z. B. Batterieanlagen für Sicherheitsbeleuchtung 5 2.1.3 Niederspannungsschaltanlagen ...................................................................... 5 2.1.4 Niederspannungsinstallationsanlagen ............................................................. 7 2.1.5 Beleuchtungsanlagen ................................................................................... 8 2.1.6 Blitzschutz- und Erdungsanlagen .................................................................. 11 2.2 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen .................................................. 12 2.2.1 Telekommunikationsanlagen ........................................................................ 12 2.2.2 Fernseh- und Antennenanlagen .................................................................... 12 2.2.3 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ............................................................... 12 2.2.4 Kommunikationsnetze ................................................................................. 12 2.2.4.1 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Tertiärbereich .................................... 13 2.2.4.2 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Sekundärbereich ................................ 16 2.2.4.2.1 LWL-Bereich: .......................................................................................... 16 2.2.4.2.2 Kupferbereich: ........................................................................................ 19 2.2.4.3 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Primärbereich .................................... 19 2.2.4.3.1 Anbindung städt. LWL-Metronetz: .............................................................. 19 2.2.4.3.2 Anbindung ext. Carrier: ............................................................................ 19 2.2.4.4 Abschlussdokumentation ............................................................................. 19 2.3 SONSTIGE ANLAGEN ........................................................................................ 23 2.3.1 Aufzuganlagen ........................................................................................... 23 2.3.2 Tore ......................................................................................................... 23 2.3.3 Türen ....................................................................................................... 23 2.3.4 Feststellanlagen ......................................................................................... 24 2.3.5 RWA/NRA .................................................................................................. 24 2.3.6 Geräte ...................................................................................................... 24 3 IMPRESSUM .......................................................................................................... 24
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1 EINLEITUNG
1.1 ALLGEMEINES
1.1.1 Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben
Die Standards gelten für Standorte im Bereich des Gebäudemanagements der Landeshaupt- stadt Düsseldorf. Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhal- tungsmaßnahmen anzuwenden.
Neben den „Allgemeinen baulichen Standards“ für den Hochbau und den technischen Gewer- ken gelten entsprechend der Art des Bauvorhabens die „Nutzungsspezifischen Standards“. Der modulare Aufbau ist im Standard „Allgemeine Standards Übersicht und Grundsätze“ unter Punkt 2.1 Struktur veranschaulicht.
In die Planungen zur baulichen Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bereiche wird auf der Grundlage verwaltungsweit geltender Regelungen die örtliche Interessenvertretung für die Be- lange von Menschen mit Behinderung einbezogen.
Über den Fachbereich Behindertenkoordination des Amtes für Soziales wird in konkreten Bau- vorhaben das Gremium Runder Tisch Bauen RTB beteiligt.
Die Beteiligung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Ergebnisse der Beratung des RTBs bei der Planung noch berücksichtigt werden können.
Weiterhin soll vor Planungsbeginn eine Abstimmung zwischen dem Gebäudemanagement der jeweiligen Bauherrenämter und den Nutzenden erfolgen.
Abweichungen von den Standards der Bauherrenämter sind im Einzelfall nur dann möglich, wenn die Baumaßnahme oder das Projekt dies aus nachvollziehbaren, maßnahmen- und/oder projektimmanenten Gründen erfordert. Abweichungen sind sowohl mit Nutzenden, als auch der Bau- und Projektleitung abzustimmen und schriftlich im Bau- oder Projektprotokoll zu doku- mentieren.“
1.1.2 Gesetzliche und allgemeine Vorgaben
Die hier beschriebenen Qualitätsstandards gelten zusätzlich zu den allgemeinen Gesetzeswer- ken, den gültigen Verordnungen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen für die Landeshauptstadt Düsseldorf müs- sen darüber hinaus die Hinweise des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) beachtet werden. Unterlagen können angefordert wer- den bei der Geschäftsstelle des AMEV im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Krausenstr. 17–20,
10117 Berlin,
Telefon: +49-30-18-305-7136 Fax: +49-30-18-305-807-7126
E-Mail: amev@bmub.bund.de, www.amev-online.de
Vor der Detailplanung ist ein grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den vorgegebenen Anfor- derungen, abgestimmt mit den Vorgaben der Stadt Düsseldorf, des Auftraggebers und der übri- gen Planung zeitgerecht vorzulegen.
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2 ELEKTROTECHNIK
Allgemeine Richtlinien Elektroanlagen
Die Versorgung mit elektrischem Strom erfolgt über Zuleitungen, die mit den zuständigen Ener- gieversorgern zu vereinbaren sind und entsprechend hergestellt werden müssen. Entsprechend den Anforderungen sind die Technikzentralen mit Raumbedarf darzustellen, wie z. B. Aufstel- lung der Trafos, der Mittelspannungsanlage, des Niederspannungshauptverteilers, der Unterver- teiler, der Steigschächte für die Steigleitungen etc.
Es müssen sämtliche Trassenführungen in den Plänen dargestellt werden. Im Besonderen müs- sen kritische Kreuzungspunkte zwischen Elektro- und HLS-Technik im Detail dargestellt werden. Die Einspeisungen der jeweiligen Anlagen sowie deren Abgänge sind zu beschreiben und im Plan darzustellen. Eine Auflistung der zu versorgenden Anlagen und deren Leistungen ist anzu- führen. Der Leistungsbedarf ist zu ermitteln und mit dem angenommenen Gleichzeitigkeitsfak- tor vorzulegen.
Beleuchtungskörper, Schalter und Steckdosen jeglicher Art sind vor Anlieferung bzw. Einbau zu bemustern.
Die Elektroinstallationen sind nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu errichten. Das Installationsmaterial muss fehlerfrei sein und den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen (VDE-geprüftes, gezeich- netes Material).
Arbeiten am elektrischen Netz dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Instal- lateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Schutzmaßnahmen
Nullung mit Zusatzschutz Fehlerstromschutzschaltung (RCD)
Errichtung eines 5-Leiter-Systems (TN-S-System) ab dem Hausanschlusskasten
Erdung
Fundamenterdung in „ausreichend korrosionsbeständiger Ausführung“ mit Potenzial-ausgleich- schiene. Diese ist entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien auszuführen. Prüfpro- tokolle samt Widerstandsangaben sind an den Auftraggeber zu übergeben.
Die Art der Verlegung hat in den Wänden waagerecht oder senkrecht und auch an oder in den Decken parallel zu den Seitenwänden zu erfolgen (keine Fußbodenleitungen!).
Alle Klemmstellen und Anschlusspunkte müssen leicht zugänglich sein, ohne dass Stemmarbei- ten oder die Entfernung von fix montierten Teilen notwendig werden. AK- Dosen müssen immer zugänglich sein. Verwendung von Gips für Haftzwecke ist in Nassgruppen und Außenmauern untersagt.
Kabel werden in Kabelgraben ca. 80 cm unter Niveau in einem Sandbett verlegt, mit Sand überdeckt, durchgehend abgedeckt (neue Ziegel oder Abdeckplatten) und nach der Abnahme des Kabelgrabens hinterfüllt. Ein Kabelwarnband ist ca. 0,3 m über der Abdeckung zu verlegen. Alle massiv ausgeführten Gehwege, Terrassen, Zufahrten auch im öffentlichen Gut sind mit Ka- belschutzrohren zu unterfahren. Die Installationen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass ne- ben der technischen auch eine optische Exaktheit gegeben ist.
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Reparatursicherheit
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass der Hersteller die Reparatur der Geräte sowie die Ersatzteilversorgung mindestens 10 Jahre lang garantiert.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt zusammen mit dem Amt für Gebäudemanagement und dem jeweiligen Nutzer. Anschließend sind die Revisionspläne (Übersichts-, Geräte-, Stromlauf- und Elektroin- stallationspläne) 3-fach in Papier- und Datenform einzureichen. Des Weiteren sind Abnahmebe- scheinigungen und -protokolle sowie Messprotokolle (Schleifen- und Isolationswiderstand, Blitz- schutz und Erdung) vor der Abnahme vorzulegen. Errichterbestätigung, Zertifikate, Konformi- tätsnachweise, Geräte und Ersatzteillisten, Wartungsanleitungen und -hinweise, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen sind mit der Abnahme zu übergeben.
2.1 STARKSTROMANLAGEN
2.1.1 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Neben den in der Einleitung beschriebenen Vorgaben sind bei Planung und Errichtung von Mit- telspannungsanlagen die „Technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannungsanlagen 10 kV im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH“ (TAB) zu beachten. Mit der Errichtung dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Der Errichter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagen verantwortlich.
2.1.2 Eigenstromversorgungsanlagen, z. B. Batterieanlagen für Sicherheitsbeleuch-
tung
Für die notwendige Einzel-, Gruppen- oder Zentralbatterieanlage ist ein Wirtschaftlichkeitsver- gleich (Investitions- und Erhaltungskosten) zu erstellen und im Projekt vorzulegen. Zu beach- ten sind die allgemeinen Regeln der Technik, aktuelle Normen sowie die Hinweise der AMEV.
Einzelbatterieanlagen sind zentral zu überwachen.
2.1.3 Niederspannungsschaltanlagen
Neben dem Traforaum liegt der Sekundärraum bzw. Niederspannungsraum, in welchem sich die Hauptschalttafel befindet. In diesem Hauptverteiler sind Vor- und Nachzählersicherungen so- wie die Stromzähler untergebracht. Der Niederspannungs-raum muss be- und entlüftbar sein. Wenn mehrere Gebäudegruppen vorhanden sind, ist jede dieser Gruppen vom Niederspan- nungsraum mit eigener Anspeisleitung zu versorgen und im Keller (bzw. Installationsgang) ab- zusichern. Die Einspeisung der Etagenverteiler erfolgt durch einzelne Steigleitungen.
Die Elektrounterverteilung ist so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von 25 % für ei- nen eventuellen späteren Ausbau gegeben ist. Das Verteilungssystem ist so zu wählen, dass Änderungen und Erweiterungen leicht möglich sind.
Sämtliche zur Anwendung kommenden Verteiler sind in ihrem Aufbau und ihrer Schutzart sowie deren Einbauten zu beschreiben. Die notwendige wirtschaftliche Größe mit Berücksichtigung der Platzreserve der Verteiler ist durch Aufbauzeichnungen nachzuweisen.
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Für die Sammelschienen der Niederspannungshauptverteilung ist eine Kurzschlussberechnung vorzulegen.
Die Selektivität zwischen der Niederspannungshauptverteilung und den Unterverteilungen muss gewährleistet sein. Diese ist auch bei der Steigleitungsdimensionierung und deren Auslegung zu berücksichtigen.
Alle Verteiler sind entsprechend zu beschriften und mit Bestandsplänen in der Plantasche aus- zustatten.
Für alle Verteilungen gilt: Anschluss der Ab- und Zuleitungen erfolgt über Reihen- und Drei- stockklemmen. Für jeden Stromkreis sind die Phasen-, Nullleitertrenn- und PE-Klemmen neben- einander anzuordnen. Alle Verbraucher (Geräte, Leuchten, Steckdosen) sind über entspre- chende Leitungsschutzschalter abzusichern. Es ist der Verteilung eine Hauptsicherung vorzuord- nen und ein entsprechender Überspannungsschutz in die Verteilungen einzubauen. Die Kabel sind beim Verteilerabgang und an nachgereihten Trennstellen dauerhaft mit Stromkreis und Ka- belnummer zu beschriften.
Der Niederspannungshauptverteiler ist gemäß den Bestimmungen des zuständigen EVU zu errichten. Ein Überspannungsgrobschutz (ÜSG Typ 1) entsprechend den Vorschriften ist vorzu- sehen. Der Überspannungsschutz ist mit einem Hilfsschalter für Fernmeldung auszustatten.
Die Etagenverteiler/Unterverteiler (schutzisoliert) sind sowohl in Unterputzausführung zu- lässig als auch als Maskenverteiler in einer Verteilernische. Alle Verteiler sind ebenfalls – über die anerkannten Regeln der Technik, die aktuellen Normen sowie die Hinweise der AMEV hinaus – gemäß den Bestimmungen des zuständigen EVU zu errichten.
Die Unterputzverteiler sind mit Rückwand, kunststoffbeschichtet, Türe mit Schloss, rechts- oder linksöffnend, Frontplatten und ansonsten wie Aufputzverteiler herzustellen.
Der Aufputzverteiler ist als allseitig geschlossener Verteiler in ausreichender Größe (Reserve- platz), aus verschraubbaren Einzelteilen mit Oberflächenschutz durch Kunststoffbeschichtung (schutzisoliert, Schleifenwiderstand beachten!) sowie einer Türe mit Schloss zu montieren.
Die Montage der Gerätegerüste erfolgt in Form stufenlos verstellbarer Montage-rahmen, Norm- frontplatten geschlossen oder mit Ausschnitten für alle Einbaugeräte, einschl. Tragschienen. Je- weilige Geräte in der Verteilung werden durch Schraubverbindungen oder durch Aufschnappen befestigt. Es wird ein 5-poliges Sammelschienensystem mit Berührungsschutzpaneelen verwen- det.
Alle stromführenden Teile sind von vorne zugänglich und berührungssicher abzudecken.
Der Verteiler ist übersichtlich mit netzversorgten Abgängen und EDV-netzversorgten Abgängen aufzubauen. Die Anzahl der Stromkreise an einen Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) soll 6 Stromkreise nicht überschreiten.
Für die Stromkreisabsicherung von Beleuchtungsstromkreisen sind 1-polige Leitungsschutz- schalter und Auslösekennlinie B, Nennstrom 10 A, zu verwenden.
Für die Stromkreisabsicherung von Steckdosenkreisen sind 1-polige (für 230-V-Steckdosen) bzw. 3-polige (für 400-V-Steckdosen) Sicherungsautomaten,-Nennstrom 16 A, zu verwenden. Eine 5-polige Steckdose (CEE 16/32 A) ist im Hauptverteiler vorzusehen.
Für die Stromkreisabsicherung von Steckdosenkreisen für die Telefonzentralen ist ein kombi- nierter Fehlerstrom-/Leitungsschutzschalter (FI/RCD und LS) stromfester Bauart, Auslösefehler- strom 30 mA mit einem Nennstrom von 16 A zu verwenden.
Für haustechnische Anlagen, die nicht vom Verteiler einsehbar sind, sind Revisions-/Reparatur- schalter vorzusehen. Je Verteiler ist eine eigene Trennmöglichkeit zur Gesamtabschaltung (nicht über Sammel-RCD) vorzusehen.
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Zum Schutz angeschlossener Geräte sind Überspannungsschutzeinrichtungen als Grob- und Mittelschutz in Haupt- (ÜSG Typ 1) und allen Unterverteilern (ÜSG Typ 2) auszuführen, Fein- schutz (ÜSG Typ 3) nur in EDV-Fachräumen oder Serverräumen/ Rechenzentren.
2.1.4 Niederspannungsinstallationsanlagen
Innerhalb von Gebäuden werden ausschließlich halogenfreie Materialien verwendet. Schalter und Steckdosen sind als Flächenprogramm auszuführen. Dabei sind je nach Nutzungsart schlagfeste, bruchsichere bzw. vandalismusgeschützte Komponenten zu berücksichtigen. Dar- über hinaus ist beim Schalterprogramm zu beachten, dass möglichst viele Befehls- und Multi- mediageräte eingesetzt werden können.
Beleuchtungsanlagen sind weitestgehend über Präsenzmelder zu schalten.
Für die Beleuchtung ist Durchgangsverdrahtung zulässig. Grundsätzlich müssen die verwende- ten Kabel und Leitungen den zu erwartenden Temperaturbelastungen des Einsatzorts standhal- ten. Werden keine Angaben über die zu verwendenden Leitungen gemacht, dürfen für die Durchgangsverdrahtung innerhalb der Leuchten nur wärmebeständige Leitungen – z. B. der Bauart H05SSJ-K – verwendet werden.
Für die Verkehrswege (Gänge Treppenhäuser) gilt folgende Regelung: 2 Stromkreise und 2 Schaltkreise, welche an verschiedenen Phasen und RCD–Schaltgruppen angeschlossen sind.
Licht- und Steckdosenstromkreise sind getrennt auszuführen.
Für die Lichtstromkreise sind max. 10 bis 12 Leuchtenanschlüsse zulässig. Bei langen Gängen, Hallen und Mehrzweckräumen sind die gleichen Erfordernisse zu beachten. Als Rohrmaterial ist ein halogenfreies Rohr mit dem Mindest-Rohrdurchmesser
20 mm, bei Einzug von (halogenfreien) Kabeln mit mind. 25 mm pro Kabel für Unter- und Auf- putzverlegung zu verwenden. Für Bereiche mit hoher Beanspruchung, wie z.B. in Etagen, Dachböden und Kellerinstallationen, sind halogenfrei flexible und starre, Panzerrohre zu ver- wenden. Die Führung mehrerer Kabel in einem gemeinsamen Rohr ist möglich. Die Kennzeich- nung der Kabel ist so vorzunehmen, dass jedes Ziel eindeutig erkennbar ist. Bei der Auswahl der Elektro- und Kabelschutzrohre sind in jedem Fall die einschlägigen Normen hierzu einzuhal- ten.
In Räumen mit Vollverdunkelung müssen Schalter mit Positionslichtern verwendet werden.
Die Installationen der Haupttrasse erfolgt mit Kabelrinnen mit Trennsteg für Trennung von Starkstrom- und Signalleitungen mit/hne Deckel, den dazugehörigen Bögen, Winkel und Befes- tigungsmaterialien, Kantenschutz und Erdung. Die Trasse ist so auszuführen, dass nachträglich noch Leitungen nachgezogen werden können. Verlegevorschriften müssen beachtet werden.
Kabeltrassen sind zu erden, Klemmdosen sind im Gangbereich vorzusehen. Die Befestigung der Rohre wird mit Reihenschellen auf Hohl- bzw. C-Schienen durchgeführt. Die Schwachstromtras- sen sind getrennt von den Starkstromtrassen zu führen. Für die Anschlüsse ortsfester Geräte sind Herdanschlussdosen zu verwenden. An der Unterseite oder der Stegseite (Stirnseite) der Kabelrinnen sind getrennt für die Kraft-, Licht- und Schwachstrom-Leitung Feuchtraumdosen entsprechender Größe für die Verbindung zu verwenden und ordnungsgemäß zu beschriften.
Die Anordnung von Verbindungsdosen hat generell ca. 20 cm unterhalb des abgehängten De- ckensystems zu erfolgen.
Schalter und Steckdosen in Möbeln oder Platten müssen mit einer dazu zugelassenen Hohl- wanddose versetzt werden. Deckeninstallationen sind nur in halogenfreien, starren und nicht in flexiblen Schläuchen zu installieren. Deckenauslässe sind in Räumen mit abgehängter Decke zur besseren Einführung in die Leuchte am Ende der Leitung mit FX-Schlauch auszuführen.
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Schalter- und Steckdosen werden mittels Schrauben und Spreizklammern befestigt. Die Leitun- gen sind so zu verlegen, dass in den Räumen keine geschlossene Ringinstallation entsteht. Die Fensterwand ist nach Möglichkeit ohne Stromleitungen zu halten.
Anordnung der Schalter max. 1,10 m über OK FFB, der Steckdosen 0,30 m als Arbeitssteckdo- sen, z.B. in der Küche 1,10 m über dem Fußboden.
Die Zuordnung der Stromkreise erfolgt getrennt nach Licht- und Steckdosenleitungen an 2 RCD-Schutzschaltern, welche für mehrere Räume zu verwenden sind. Für die Steckdosenstrom- kreise sind Kabel bzw. Drähte 2,5 mm² einzuziehen, die Absicherung erfolgt durch Leitungs- schutzschalter mit abschaltbarem Neutralleiter. In Verkehrsbereichen, Pausenflächen und sons- tigen Räumen sind in einer Höhe von ca. 30 cm über OK FFB mind. alle 20 m Schuko-Steckdo- sen für Reinigungszwecke anzubringen.
Für die Beleuchtung in den Gängen, Treppenhäusern, Pausenhallen und Garderoben sind Prä- senzmelder zu installieren, so dass bei Dunkelheit alle Ein- und Ausgänge mit ausrechender Be- leuchtung betreten und verlassen werden können.
Falls ein verstellbarer Sonnenschutz vorgesehen ist, muss dieser elektrisch gesteuert werden; der Schalter ist im Bereich des/der Vortragenden anzuordnen.
2.1.5 Beleuchtungsanlagen
Anforderungen an die Beleuchtungsanlage:
• Geringer Energieverbrauch
• Reparatursicherheit
• Vermeidung umweltbelastender Stoffe in Materialien und Betriebsmitteln (ausgenommen unvermeidbare minimale Verunreinigungen), vor allem:
• Keine halogenierten Bestandteile im Gehäuse und in der Verpackung, denn sie belasten die Umwelt in der Herstellung und erschweren die Entsorgung.Im Brandfall tragen sie zur Bildung von Dioxinen und Furanen bei
• Kein Cadmium, Blei oder Chrom VI in der Lackierung der Gehäusebeschichtung, da diese Stoffe stark giftig sind und ebenfalls die Entsorgung erschweren
Im Vorfeld sind die Wartungswerte der Beleuchtungsstärke sowie Anzahl und Aufteilung der Be- leuchtungskörper nach den Sehaufgaben bzw. nach allgemeinen Regeln der Technik unter Be- rücksichtigung der entsprechenden UGR–Werte (psychologische Blendung) auszulegen, wobei auf eine größtmögliche Flexibilität in Hinblick auf eine etwaige Änderung der Raumnutzung zu achten ist.
Für alle Innenräume, wie Büros, Besprechungsräume, Klassenräume etc., die regelmäßig gerei- nigt werden, ist ein Referenz-Wartungsfaktor von 0,8 zu verwenden.
Die Konstruktion der Beleuchtungskörper ist so zu wählen, dass eine Verschmutzung und dadurch eine Verminderung der Energieeffizienz möglichst vermieden, wird.
Es sind in erster Linie LED Leuchten zu beschaffen. Die Auswahl der Leuchtmittel und Vorschalt- geräte hat so zu erfolgen, dass Langlebigkeit, Lampenlebensdauer, Lichtausbeute (lm/W) und Startverhalten optimal und möglichst wenig Problemstoffe zu entsorgen sind.
Es ist ein Wartungsplan zu erstellen, in dem das Wartungsintervall mind. 4 Jahre beträgt.
Energieverbrauch:
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Leuchtmittel mit zweiseitigem Anschluss müssen mindestens die Kriterien für die Energieeffi- zienzklasse (EEK) A+ erfüllen.
In Standardanwendungen sind elektronische Vorschaltgeräte zu verwenden. In jenen Fällen, bei denen magnetische Vorschaltgeräte aufgrund der höheren Zuverlässigkeit und Temperaturfes- tigkeit bei hohen bzw. tiefen Temperaturen eingesetzt werden müssen, sind nur verlustarme Geräte der Klassen A und B zulässig.
Darüber hinaus ist vor Auswahl der Leuchten der Einsatz von energiesparenden LED-Leuchten in Form eines Verbrauchsvergleichs mit alternativen Leuchtmitteln zu prüfen.
Für Beleuchtungsanlagen in Innenräumen ist ein charakteristischer Kennwert von 1,5–2 W/ (m² 100x) anzustreben (vgl. VDI 3807 T4 und AMEV-Vorgaben).
Verträglichkeit der Leuchten und elektronischen Vorschaltgeräte:
Bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit sind die allgemein gültigen Normen sowie anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Technische Ausführungsbestimmungen:
Die Leuchten müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Zur Gewähr- leistung der elektrischen und mechanischen Sicherheit müssen sie das VDE-Zeichen tragen. Alle Leuchten müssen gemäß den gültigen EG-Richtlinien funkentstört sein und das Funkschutzzei- chen tragen.
Für die geforderten Schutzarten, Schutzklassen und Brandschutzzeichen sind in den Leuchten die vom VDE festgelegten Kurzzeichen in Form eines Leistungsschildes gut sichtbar anzubrin- gen.
Leuchtenkörper sollen durch entsprechende Materialstärken, Konstruktionen und Herstel- lungsverfahren ausreichend formstabil und verwindungssteif sein. Leuchtenkörper aus Stahlblech müssen innen und außen mit hochwertigen, stoßfesten Kunstharzlacken ein- brennlackiert sein. Leuchten mit vorgesehener innerer Durchgangsverdrahtung müssen stirnseitige Durchführungen oder Ausbrechöffnungen aufweisen. Raster müssen selbsttätig in die elektrische Schutzmaßnahme einbezogen sein, ohne dass Leitungen zwischen Raster und Leuchtengehäusen anzuschließen sind.
Beim Absenken der Raster müssen diese in der Schutzmaßnahme verbleiben, werkzeuglos beidseitig abklappbar und aushängbar sein. Rasterverschlüsse und zugehörige Befesti- gungsmittel, wie z. B. Bügel, Scharniere, Nieten und Schrauben, dürfen bei eingesetztem Raster nicht sichtbar sein.
Bei Einsatz von Dreibanden-Leuchtstofflampen dürfen keine Farberscheinungen durch In- terferenz auftreten. Die Eloxalschicht auf lichttechnisch wirksamen Flächen muss rissfrei und homogen sein.
Leuchtwannen müssen aus hochwertigem, nicht vergilbendem Polymethylmethacrylat (PMMA), wie z.B. Plexiglas aus einem Stück, eckenstabil hergestellt sein. Als Prismenwan- nen werden nur solche anerkannt, die nach optischen Gesetzen berechnete Prismen mit exakter Lichtlenkung aufweisen. Nur in Bereichen, in denen mit Beschädigung und Vanda- lismus zu rechnen ist, soll auf Leuchtwannen aus Polycarbonat (PC) ausgewichen werden.
Vom Bieter ist zu bestätigen, dass für die Dauer von mindestens 10 Jahren nach Auslau- fen des Leuchtenmodells Ersatzwannen geliefert werden können.
Leuchtwannen sind gegen Herabfallen zu sichern!
Elektrische Einbauteile und Verdrahtungen:
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Alle elektrischen Einbauteile, wie Vorschaltgeräte, Kondensatoren, Starter, Zündgeräte, Klemmen und Fassungen müssen das VDE-Zeichen tragen. Fassungen müssen mit Lam- penstift-Abstützung versehen sein und mindestens der Temperaturklasse T 100 entspre- chen. Kompensationskondensatoren müssen VDE entsprechen und das FP-Zeichen (flamm- und platzsicher) tragen.
Leuchten mit vorgesehener innerer Durchgangsverdrahtung müssen 4-polige Verbin- dungsklemmen bis 2,5 mm² aufweisen. Für die Leitungsführung müssen entsprechende Halterungen in den Leuchten vorhanden sein.
Für die innere Verdrahtung der Leuchten sind ausschließlich bis mindestens 105 °C wär- mebeständige Leitungen zu verwenden. Zum Lieferumfang gehörende Durchgangsver- drahtung muss ebenfalls diesen Anforderungen genügen. Bei Durchgangsverdrahtungen in Leuchten der Schutzart IP 50 und höher müssen werkseitige Vorkehrungen zum mechani- schen Schutz der Leitungen und zur Erhaltung der Leuchtenschutzart getroffen werden. Bei Durchgangsverdrahtungen in Leuchten der Schutzart IP 40 und niedriger ist dies durch bauseits zu stellende Würgenippel oder Stopfbuchsen M20 (Pg 11) zu bewerkstelligen.
Vorschaltgeräte:
Elektronische Vorschaltgeräte müssen das VDE-Zeichen tragen und sollen in einem Ge- häuse Funktionsteil, Filter und Funkentstörmittel enthalten. Nach Auswechseln einer Lampe muss ein sofortiger Lampenstart ohne Netzunterbrechung erfolgen. Am zwei-lam- pigen EVG muss nach Wiedereinschalten der intakten Lampe diese einzeln weiterbetrieben werden können.
Montage und Wartung:
Leuchten sollen leicht zu montieren und zu warten sein. Kostensparende Montage und Wartung haben Einfluss auf die Vergabe des Auftrages.
Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit: (Faktor)
Licht: 100 %
Steckdose: 5%
Bauschutzfolie:
Um den nachträglichen Reinigungsaufwand bei Beleuchtungskörpern mit einer Schutzart kleiner als IP 50 vor der Inbetriebnahme zu vermeiden, sind diese mit Bauschutzfolien an den Beleuchtungskörper montiert zu liefern.
Wartung:
Der Austausch der Leuchtmittel muss möglichst „werkzeuglos“ und einfach erfolgen kön- nen (Abdeckungen, Raster etc. absturzsicher abhängbar).
Beleuchtungsstärke:
Die Nennbeleuchtungsstärke ist nach aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien, aktuell gültigen Normen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszulegen. Diese Nennbeleuchtungsstärken sind für die Planung und Ausführung von Beleuchtungsanlagen, vorgeschriebene Mindestwerte.
Lichtfarbe:
Im Vorfeld ist die Lichtfarbe (z.B. im „Büro 840“ oder Beleuchtung für den Biorhythmus abzustimmen.
Sicherheitsbeleuchtung:
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Wenn gefordert ist bei entsprechenden Gebäuden eine Fluchtweg-Orientierungsbeleuch- tung oder eine Sicherheitsbeleuchtung in Treppenhäusern, Außentreppen und in Gängen im Verlauf von Fluchtwegen zu planen und zu installieren, die sich bei Ausfall der Haupt- beleuchtungsanlage selbst einschaltet. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik, die aktuell gültigen Normen sowie die Hinweise der AMEV zu beachten (siehe auch Eigen- stromversorgungsanlagen). In Dauerlichtkreisen, Stufenbeleuchtung, Orientierungsbe- leuchtung etc. ist der Einsatz von LED-Systemen zu forcieren. Einzelbatterieleuchten sind zentral zu überwachen.
Außenbeleuchtung:
Bei Außenbeleuchtungen bzw. Objektbeleuchtungen sind unnötige Lichtimmission und Ab- strahlung ins Universum (darksky) bzw. in den Umfeldbereich (Lichtverschmutzung) zu vermeiden.
Es sind Lampen mit geringem UV-Anteil (keine Quecksilberdampf-Hochdrucklampen!) oder LED (ohne UV-Anteil) zu verwenden.
2.1.6 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Für das Gebäude ist eine Erdungs- und Blitzschutzanlage gemäß den geltenden Vorschriften in der letztgültigen Fassung zu planen und herzustellen. Zur Festlegung von Schutzklasse, Tren- nungsabstand und Maschenweite sind eine Risikoeinschätzung und eine Gefährdungsanalyse zu erstellen.
Erdung und Potenzialausgleich (PA):
Die Erdungsanlage des Gebäudes ist als Fundamenterdung in den Fundamenten der Gebäude- außenmauer, innerhalb des Gebäudes als 10-m-Netz zu errichten. Erder, die mit der Erde Kon- takt haben, müssen in korrosionsbeständigen Leitern (Edelstahl, V4A) ausgeführt werden. Eine Zwischenabnahme hat vor der Betonierung zu erfolgen.
Anschlussfahnen in V4A-Qualität sind jedenfalls vorzusehen für:
• Potenzialausgleichsschiene (PAS) im Niederspannungshauptverteiler-Raum (NSHV)
• Erdungsanschluss für Aufzugsschienen
• Potenzialausgleichsschiene (PAS) in Technikräumen/Zentralen/Serverräumen
• Außenbeleuchtungen
Sämtliche Leitungen sowie fremdleitfähige Teile sind gemäß DIN VDE 0100-200 an den Potenzi- alausgleich anzuschließen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass für den internen Potenzial- ausgleich Anschlüsse an Kabeltrassen, Fensterbankkanälen, Lüftungsleitungen, Sanitäreinrich- tungen etc. vorzusehen sind. Der innere und der äußere Blitzschutz sind aufeinander abzustim- men. Die Erdung und der Potentialaus-gleich für das Gebäude und die Außenanlagen sind in ei- nem Plan darzustellen.
Blitzschutzanlage:
Die Planung und Errichtung der Blitzschutzanlage ist nach den aktuell gültigen Normen für Blitz- schutzanlagen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen. Die Blitzschutzanlage ist je nach Vorgabe in Auf- oder Unterputzaus-führung herzustellen; Trenn- stellen und Prüfklemmen sind allgemein zugänglich, bei Unterputzausführung nach Möglichkeit in Revisionsprüfkästen anzuordnen.
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2.2 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Auftraggebers für die Lieferung von nachrich- tentechnischen Komponenten innerhalb der zuständigen Fachabteilungen ggf. Rahmenverträge vorliegen. Beispielhaft können dafür Modemschränke, Lautsprecheranlagen, sicherheitstechni- sche Anlagen etc. genannt werden.
Vor Beginn der Ausführungsplanung sind mit der jeweiligen Fachabteilung – das sind für Kom- munikationssysteme Amt 10/4- Kommunikationsinfrastruktur, für die Leitungsinfrastruktur so- wie alle anderen nachrichtentechnischen Ausstattungen der Bauherrenämter mit Gebäudema- nagementaufgaben Koordinierungsgespräche zu führen.
Weiterhin muss der IT-Standards der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Ausstattung der pä- dagogischen IT-Systeme an Schulen beachtet werden.
2.2.1 Telekommunikationsanlagen
Aktive Kommunikationssysteme für LAN-/voiceports sind vorab mit 10/4-Kommu-nikationsinf- rastruktur abzustimmen. Dahingehend ist die Anzahl erforderlicher Nebenstellen zu ermitteln.
Für evtl. erforderliche Schnurlos-Reichweitenverstärker sind Schuko-Steckdosen (Höhe ca. 220 cm über OK FFB) im Gebäude zu berücksichtigen. Der Montagestandort der Telekommunikati- onsanlage soll vorzugsweise in einem Technikraum zusammen mit der Lautsprecheranlage be- rücksichtigt werden.
2.2.2 Fernseh- und Antennenanlagen
Bei Installation einer Fernseh- und Antennenanlage sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die aktuellen Normen zu beachten. Darüber hinaus ist vor Errichtung die Zustimmung der jeweiligen Fachämter einzuholen.
2.2.3 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Gefahrenmeldeanlagen:
Gefahrenmeldeanlagen wie z. B. Brandmeldeanlagen sind nach den allgemein anerkannten Re- geln der Technik und den aktuellen Normen zu bauen. Bei Aufschaltung auf die Feuerwehr Düs- seldorf sind deren „Anschlussbedingungen für Brandmelde-anlagen“ zu beachten. (http://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/bma.pdf).
Sollte eine Elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA-Anlage) vorhanden sein, so ist diese durch die BMA anzusteuern. Das Zusammenwirken von BMA, Entrauchung, Rauchwärmeabzug (RWA), ELA und Aufzugsanlage ist gesondert zu betrachten.
Je nach Gebäudenutzung sind geeignete Maßnahmen für den Amok-Fall vorzusehen.
2.2.4 Kommunikationsnetze
Einleitung
Das vorliegende Dokument beschreibt die allgemeinen Vorgaben für passive Kommunikati- onsinfrastruktur in allen städt. Liegenschaften. Abweichungen von den Vorgaben sind – in Über- einstimmung mit der Allgemeinen Geschäftsanweisung IKT - mit dem zuständigen Fachbereich in Amt 10 (KT-Beratung) abzustimmen.
Die passive Kommunikationsinfrastruktur dient der Übertragung von Sprache und Daten in städt. Liegenschaften.
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Grundlage ist der Aufbau einer strukturierten Verkabelung nach EN 50173 bzw. ISO/IEC 11801 mit den drei Bereichen Tertiär, Sekundär und Primär.
Neue Netze werden auf RJ-45-Basis eingerichtet, vorhandene EC7-Netze bei kleineren Änderun- gen mit den gleichen Modulen nachgerüstet.
Alle neuen Netzwerk- und Serverschränke müssen in abschließbaren Technikräumen stehen. Dort wo dies nicht möglich ist, sind erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Verteilerschränke zu beachten, welche in diesem Dokument beschrieben sind.
Eine Mehrfachnutzung von Verteilerräumen wie z.B als Putzmittelraum oder Druckerraum ist untersagt
2.2.4.1 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Tertiärbereich
Tertiärbereich für die Verkabelung im Etagenbereich zur Anbindung der Arbeitsplätze. Die Ver- kabelung erfolgt über Kupferkabel, sternförmig zu einem Etagenverteiler (19“-LAN-Verteiler), Abschluss auf 19“-Panel.Der Standort für die Etagenverteiler sowie die Netzstruktur ist mit 10/4-Kommunikationsinfrastruktur abzustimmen.
Technikraum Etagenverteiler:
Grundsätzlich gilt für alle Verteiler (nicht nur im Sekundärbereich)
• Netzwerkverteiler müssen in einem eigenen abschließbaren Technikraum untergebracht sein. Keine Mehrfachnutzung z.B. als Putzmittellagerraum
• Raumtemperatur max. 30°C, keine direkte Sonneneinstrahlung
• jeder Verteiler muss über ein vertikales und horizontales Kabelmanagement verfügen
• Sicherung gegen einfaches Abnehmen der Seitenwände
• Verteiler müssen abschließbar sein (Halbzylinder)
• Verteiler in Bürobereichen müssen schallgedämmt sein
19“-LAN-Verteiler zum Abschluss der 19“-Komponenten:
Elektrische Anschlüsse:
16mm² zur PAS, 1 St. 5-fach Steckdosenleiste, separat abgesichert
In nicht abgeschirmten Bereichen, bzw. in schallsensiblen Bereichen sind Schallschutzschränke einzusetzen
bis zu 4 St. 24-fach 19“-Panel: 19“-LAN-Schrank 21 HE 800x800, als Wand- oder Standschrank.
Bei Wandmontage: Max. Einbauhöhe, oberste Kante 2 m
ab 5 St. 24-fach 19“-Panel:
19“-LAN-Schrank 41 HE, 800x800
Verteiler in offenen Bereichen (z.B. in Büros, Druckerräumen, etc)
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Darüber hinaus gelten für alle neuen Verteiler die nicht in dedizierten Technikräumen stehen (z.B in Büroräumen, Räumen die aktuell mehrfach genutzt werden (Druckerräume, Lagerräume etc.) nachfolgende Vorgaben.
Netzwerkverteiler und Serverschränke müssen jeweils eine eigene elektronische Schlie- ßung haben, welche eine Fernöffnung ermöglicht. Zusätzlich muss für den Fall eines Stromausfalls die Möglichkeit einer Öffnung mit Schlüssel möglich sein Netzwerkverteiler müssen über eine Sensorik zur Überwachung von Verteilertemperatur, Zutritt, Einbruch, Rauch, Feuchtigkeit verfügen. Die Vernetzung der Sensoren und Akto- ren erfolgt über CAN-Bus nach ISO 11898-1. Bei Erreichen von frei definierbaren Schwellwerten müssen automatisiert Meldungen über SMS, email, und SNMP an das Netzwerkmanagement der LHD erfolgen der Controller für Verteilersicherheit muss LDAP und RADIUS unterstützen.
Zusätzliche Bedingungen:
- Maximale Kabellänge Etagenverteiler zur Anschlussdose: 90 m
- Einhaltung der zulässigen verlegetechnischen Grenzwerte wie max. Zugbeanspruchung, Biegeradius und Drall
- Abschluss der Datendose im Brüstungskanal/Gerätebecher unter Einhaltung der Biegera- dien innerhalb der Installationssysteme.
Mengenansatz/Verkabelungsbereich: Grundausstattung orientiert an den Flächenbedarf für einen Arbeitsplatz nach den „Richtlinien zur Gestaltung/Ausstattung von Büroarbeitsplätzen“ der technischen Arbeitssicherheit (ASiG):
| Flächenansatz: 1 Arbeitsplatz < 18 m²: | 2 RJ45-2fach-Anschlussdosen |
|---|---|
| Flächenansatz: 2 Arbeitsplätze ca. 18 bis 25 m² | 4 RJ45-2fach-Anschlussdosen |
| Flächenansatz ab 25m² | Abstimmung mit der KT-Beratung Amt 10 |
Da einige Bereiche einen erhöhten Bedarf an Netzwerkanschlüssen haben (z.B. für netzwerkfä- hige Scanner, Bezahlterminals, etc.), ist vor der Planung eine Abfrage in jedem Fachbereich zu machen.
WLAN - Neben der Büroausstattung sind Flächen für die WLAN-Nutzung durch eine ausreichende Ausstattung mit RJ45-2fach-Anschlussdosen im Deckenbereich vorzu- bereiten. Die Anzahl der WLAN-Dosen ist so zu wählen, dass potentiell eine flächendeckende WLAN-Versorgung je Etage möglich ist. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Fachbereich 10/4 IKT erforderlich. Für die Platzierung der WLAN-Dosen ist eine Funkfeldmessung oder alternativ eine Funkfeldsimulation anhand vorliegender Pläne zur erstellen.
Die WLAN-Anschlussdosen sind unterhalb der abgehangenen Decke oder - bei offenen Decken - unterhalb des niedrigsten Deckenniveaus der Deckeneinbauten zu platzieren. In offenen De- cken sind Deckenstile mit Befestigungsmöglichkeit für die Access Points durch den Auftragneh- mer zu liefern und zu installieren.
TGA - Für die technische Gebäudeausstattung (TGA) ist – wenn möglich – eine eigene Verkabe- lungsinfrastruktur vorzusehen. Sofern nicht anders möglich, sind Komponenten der technischen Gebäudeinfrastruktur wie z.B. Heizungssteuerungen/Stromzähler etc., jedoch keine Einbruch- melde- und Brandmeldesysteme, nach Absprache mit der LHD in die passive Kommunikati- onsinfrastruktur mit einzubinden.
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Um zukünftig aufwändige Nachverkabelungen zu vermeiden sind auch Bereiche, in denen aktu- ell kein Bedarf besteht, mit einzubeziehen.
In Besprechungsräumen und Großraumbüros gilt der Flächenansatz wie für Büroräume
Komponenten/Normen RJ45
| Verkabelungsstandard | ISO/IEC 11801 AMD2, Klasse E (500 MHz) A Komponentenstandard (RJ45, Kat. 6 ): A IEC 60603-7-51 (500 MHz) Kabel: S/FTP 4x2AWG 22/1 PIMF Kat 7 A IEC 61156-7 bis1200 MHz IEC 60332-3-24 Flammwidrigkeit IEC 60754 Halogenfreiheit Einsetzbar für: IEEE 802.3u 100Base-T Fast Ethernet, 100 m IEEE 802.3ab 1000Base-T Gigabit Ethernet, 100m IEEE 802.3an 10GBaseT 10 Gigabit Ethernet, 100m IEEE 802.3af Power over Ethernet IEEE 802.3at Power over Ethernet+ |
|---|---|
| Abnahmemessung | Abnahmemessung Datenanschluss Klasse EA ISO/IEC Erstellung einer Abnahmemessung der Klasse EA ge- mäß ISO/IEC 11801 Amd.1/2 im Permanent-Link (2- Connector-Modell) inclusive Dokumentation gemäß DIN EN 61935-1 unter Einbeziehung der Grenzwerte für TCL, ELTCTL und der Widerstandsasymetrie der Aderpaare. Zu berücksichtigende Normen und Qualitätsplan Stufe 4: DIN EN 61935-1, EN 50173, 50174, 50346, ISO/IEC 11801 |
| Dokumentation | Numerische Dokumentation der Komponenten- Raum/Anschlussdose/19“-Panel/Datendose. Die Messprotokolle der Übertragungsstrecken und die Datenblätter der eingesetzten Komponenten sind in elektronischer Form im pdf-Format zu übergeben. Die einzelnen Strecken sind mit den vor Ort genutz- ten Dosenbeschriftungen, eindeutig in den Messpro- tokollen anzugeben. Vorgabe Racklayout und Beschriftung am Ende des Dokuments |
Eingesetzte Komponenten EC7 (nur bei Einzelanschlüssen in EC7 Bestandsverkabe- lung, Abstimmung mit 10/4 erforderlich)
Kommunikationskabel MegaLine G-12 S/F 150 KS-02YSCH 4x2xAWG 22/1 PIMF Fabr. LeoniKerpen Nachweis der Link Performance Klasse F 600MHz Permanent Link mit dem Interface EC7 anhand un- abhängiger Prüfzertifikate z.B. GHMT.
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| Interface für Datendo- sen/19“-Panel | Eline 1200 EC7 (NewLine MMCpro 4P Buchse) Hersteller: Fa. BKS, www.bks.ch Vertrieb Deutschland: Fa. WGD Datentechnik AG; www.wgdonline.eu |
|---|---|
| Abschlussmessung | Abnahmemessung nach Klasse F -600 MHz als Per- manent Link |
| Dokumentation | Numerische Dokumentation der Komponenten Raum/Anschlussdose/19“-Panel/Datendose. |
2.2.4.2 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Sekundärbereich
Sternförmige Anbindung der Etagenverteiler mit Lichtwellenleiterkabeln (LWL) sowie Telefon- kupferkabeln zum zentralen Datenverteiler (2.2.4.3 Primärbereich):
Kabelwege sind revisionssicher zu erstellen. Anforderungen an Verteiler wie unter Position 2.2.4.1 (Etagenverteiler)
2.2.4.2.1 LWL-Bereich:
In der Regel Verlegung eines LWL-Universalkabels mit 1x12 9/125µm OS2 Faser:
Eingesetzte Komponenten Singlemode
| Faser | Singlemode-Faser E9/125 OS2 nach Normentwurf EN 50173 bzw. ISO/IEC 11801 und mit zusätzlichen Systemreserven: Optische Eigenschaften Dämpfung: bei 1310 nm max. 0,36 dB/km bei 1383 nm max. 0,36 dB/km bei 1550 nm max. 0,22 dB/km bei 1625 nm max. 0,22 dB/km Numerische Apertur: nom. 0,120 Brechzahlindex: bei 1310 nm nom. 1,467 bei 1550 nm nom. 1,467 Prüflast: 100 kpsi Linkklasse: OF500 Segmentlängen für 10-GBASE: 500m |
|---|---|
| LWL-Universalkabel | universelles LWL-Kabel zur ortsfesten Verlegung innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden in Kabelka- nälen, und Rohren, jedoch nicht direkt im Erdreich mit - Nichtmetallene Zugentlastung - metallfreiem Nagetierschutz - halogenfreie Ausführung - flammwidrig nach IEC 60332-3-24 - gefüllte Bündelader |
| 19“-Spleißkassette | Steckerinterface E2000 APC 8° duplex-COMPACT Durchführungskupplung System E2000 Verbindung Faser/Pigtail ausschließlich über Fusions- spleiß |
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Abschlussmessungen OTDR-Messung Glasfaser ISO/IEC Erstellung einer OTDR-Messung von Multimode- oder Singlemode-Fasern einer Installationsstrecke inclu- sive Dokumentation gemäß DIN ISO/IEC 14763-3. Die Messungen sind im Permanent-Link mit beidsei- tig für zwei Wellenlängen durchzuführen: Singlemode: 1.310 / 1.550 nm Multimode: 850 / 1.300 nm Alle OTDR-Messungen sind mit korrekten Parame- tern gemäß vorheriger Abstimmung durchzuführen und müssen die Normvorgaben mit einem "PASS" bestehen - es sind Vor- und Nachlauffasern in geeig- neter Länge zu verwenden.
Zu berücksichtigende Normen und Qualitätsplan Stufe 4: DIN ISO/IEC 14763-3, EN 61300-3-35, EN 50173, 50174, 50346, ISO/IEC 11801
Eingesetzte Komponenten Multimode (nur nach Rücksprache mit Amt 10 Kommunika- tionstechnik verwenden)
| Faser | Multimodefaser 50/125µm OM4 nach Normentwurf EN 50173 bzw. ISO/IEC 11801 und mit zusätzlichen Systemreserven: Dämpfung bei 850 nm: max. 2,5 dB/km bei 1300 nm: max. 0,7 dB/km Bandbreite: bei 850 nm: min. 1500 MHz/km bei 1300 nm: min. 500 MHz/km Linkklasse: OF300, OF500 Segmentlängen für 10-GBASE: 300m |
|---|---|
| LWL-Universalkabel | universelles LWL-Kabel zur ortsfesten Verlegung innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden in Kabelka- nälen, und Rohren, jedoch nicht direkt im Erdreich mit - Nichtmetallene Zugentlastung - metallfreiem Nagetierschutz - halogenfreie Ausführung - flammwidrig nach IEC 60332-3-24 - gefüllte Bündelader |
| 19“-Spleißkassette | Steckerinterface E2000 duplex-COMPACT Durchführungskupplung System E2000 Verbindung Faser/Pigtail ausschließlich über Fusions- spleiß |
| Abschlussmessungen | OTDR-Messung Glasfaser ISO/IEC Erstellung einer OTDR-Messung von Multimode- oder Singlemode-Fasern einer Installationsstrecke inclu- sive Dokumentation gemäß DIN ISO/IEC 14763-3. Die Messungen sind im Permanent-Link mit beidsei- tig für zwei Wellenlängen durchzuführen: Singlemode: 1.310 / 1.550 nm Multimode: 850 / 1.300 nm |
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Alle OTDR-Messungen sind mit korrekten Parame- tern gemäß vorheriger Abstimmung durchzuführen und müssen die Normvorgaben mit einem "PASS" bestehen - es sind Vor- und Nachlauffasern in geeig- neter Länge zu verwenden. Zu berücksichtigende Normen und Qualitätsplan Stufe 4: DIN ISO/IEC 14763-3, EN 61300-3-35, EN 50173, 50174, 50346, ISO/IEC 11801
Brückenkabel ab Übergabepunkt Metronetz bis zum zentralen Netzwerkverteiler
Bei Anbindung an das städt. LWL-Metronetz (2.2.4.3 Primärbereich): Verlegung eines LWL-Universalkabels mit 2x12 9/125µm.
Eingesetzte Komponenten Singlemode
| Faser | Singlemode-Faser E9/125 OS2 nach Normentwurf EN 50173 bzw. ISO/IEC 11801 und mit zusätzlichen Systemreserven: Optische Eigenschaften Dämpfung: bei 1310 nm max. 0,36 dB/km bei 1383 nm max. 0,36 dB/km bei 1550 nm max. 0,22 dB/km bei 1625 nm max. 0,22 dB/km Numerische Apertur: nom. 0,120 Brechzahlindex: bei 1310 nm nom. 1,467 bei 1550 nm nom. 1,467 Prüflast: 100 kpsi Linkklasse: OF500 Segmentlängen für 10-GBASE: 500m |
|---|---|
| LWL-Universalkabel | universelles LWL-Kabel zur ortsfesten Verlegung innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden in Kabelka- nälen, und Rohren, jedoch nicht direkt im Erdreich mit - Nichtmetallene Zugentlastung - metallfreiem Nagetierschutz - halogenfreie Ausführung - flammwidrig nach IEC 60332-3-24 - gefüllte Bündelader |
| 19“-Spleißkassette | Steckerinterface E2000 APC 8° duplex-COMPACT Durchführungskupplung System E2000 Verbindung Faser/Pigtail ausschließlich über Fusions- spleiß |
| Abschlussmessungen | OTDR-Messung Glasfaser ISO/IEC |
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Erstellung einer OTDR-Messung von Multimode- oder Singlemode-Fasern einer Installationsstrecke inclu- sive Dokumentation gemäß DIN ISO/IEC 14763-3. Die Messungen sind im Permanent-Link mit beidsei- tig für zwei Wellenlängen durchzuführen: Singlemode: 1.310 / 1.550 nm Multimode: 850 / 1.300 nm Alle OTDR-Messungen sind mit korrekten Parame- tern gemäß vorheriger Abstimmung durchzuführen und müssen die Normvorgaben mit einem "PASS" bestehen - es sind Vor- und Nachlauffasern in geeig- neter Länge zu verwenden. Zu berücksichtigende Normen und Qualitätsplan Stufe 4: DIN ISO/IEC 14763-3, EN 61300-3-35, EN 50173, 50174, 50346, ISO/IEC 11801
2.2.4.2.2 Kupferbereich:
Anbindung über ein 20 paariges Telefonkabel 20x2x0,8 Abschluss beidseitig auf 19“-Kat3-RJ45-TK-Panel (je ein Paar auf eine Buchse). Bei Internetanschlüssen auf Coax Basis, z.B. Unitymedia, ist zusätzlich ein Coaxial Kabel zu verlegen.
2.2.4.3 Passive Kommunikationsinfrastruktur im Primärbereich
Anbindung des Gebäudes an das städt. LWL-Metronetz (Bereich Amt 66) oder über einen ext. Carrier:
Abstimmung mit Amt 10 (10/4) mindestens 6 Monate vor Abnahme erforderlich. In Neubaupro- jekten und bei Neuanmietungen ist eine Abstimmung mit Amt 10 vor dem AuF-Beschluss (Leis- tungsphase 3) notwendig. Kabelwege sind revisionssicher zu erstellen.
Anforderungen an Verteiler wie unter Position 2.2.4.1 (Etagenverteiler)
2.2.4.3.1 Anbindung städt. LWL-Metronetz:
Verlegung eines LWL-Universalkabels 2x12 9/125µm von der Hauseinführung bis zum ersten Etagenverteiler, Abschlüsse durch das Amt 66.
2.2.4.3.2 Anbindung ext. Carrier:
Auf Grund der Vielzahl möglicher Anschlussvarianten sind nachfolgende Kabel zwischen APL (bei Coax-Kabel UnityMedia Anschluss) und Hauptnetzwerkverteiler zu legen.
20 paariges Telefonkabel LWL-Universalkabel 2x12 9/125µm Coax Kabel Impedanz 75 Ohm zwei RJ45 KAT Anschlüsse
Die Spezifikationen sind den o.g. Angaben zu entnehmen
Zur Unterbringung der Anschlüsse ist ein kleiner 19“ Verteiler zu installieren.
2.2.4.4 Abschlussdokumentation 19 / 25
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Die Abschlussdokumentation ist vor dem Abnahmetermin in elektronischer Form dem Amt 10 vorzulegen. Bevorzugtes Format ist PDF. Nach Absprache sind auch andere Formate möglich.
Das Strangschema (Kabelspinne LWL) und Etagenpläne mit Dosennummern sind mindestens 4 Wochen vor dem Einzugstermin vorzulegen, da von dieser Planung die Komponentenbestellung abhängt. In großen Projekten auch früher.
• Etagenpläne „Nachrichtentechnik“ (Pos. Netzwerkdosen und Verteiler)
• Strangschema LWL (schematische Gebäudeansicht mit verlegten Glasfasern und Netz- werkverteiler, LWL mit Fasertyp und Steckertyp, VT mit Beschriftung)
• Netzwerkverteileransichten zum Zeitpunkt der Übergabe
• Messprotokolle wie oben beschrieben.
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Muster Rack-Layout 41 HE
Muster Rack-Layout 21 HE
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Muster Dosenbeschriftung
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2.3 SONSTIGE ANLAGEN
2.3.1 Aufzuganlagen
Aufzüge werden nach der EN-81 ausgeschrieben.
Bis zu 3 Haltestellen und einer Förderhöhe von ca. 6,00 m:
• Mit Hydraulikantrieb
Reine Behindertenaufzüge, mit wenig Nutzung und bis zu 3 Haltestellen:
• Mit Spindelantrieb (z. B. Kalea 4)
Fahrkörbe in strukturiertem Edelstahl und mit energiesparenden LED-Spots
Türen mit Mauerumfassungszargen
2.3.2 Tore
Bei der Planung und Umsetzung von elektrisch betriebenen Toren müssen nachfol-gende Krite- rien beachtet werden:
• Wenn möglich Sektionaltore
• Ampelanlage
• Blitzleuchte
• Abnahme durch einen Sachverständigen
• DIN EN 13241-1 (Torproduktnorm)
• Anforderungsnorm für mechanische Aspekte (DIN EN 12604)
• Anforderungsnorm für Nutzungssicherheit (DIN EN 12453)
• Anforderungsnorm für Einbau und Betrieb von Toren (DIN EN 12635)
• Anforderungsnorm für Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Tore (DIN EN 12978)
• Normen für elektrische Torkomponenten – Anforderungen (DIN EN-Reihe 60335)
• CE-Kennzeichnung für kraftbetätigte Tore
• Dokumentation
2.3.3 Türen
Bei der Planung und Umsetzung von elektrisch betriebenen Türen müssen nachfol-gende Krite- rien beachtet werden:
• Fingerklemmschutz (Drehflügel)
• Sensorleisten (beidseitig)
• Push and Go 23 / 25
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• Diodensensortaster
• Abnahme durch einen Sachkundigen
• Schiebetüren : Absicherung durch Lichtvorhang
• Drehtüren : Absicherung durch Sensorleisten
• DIN 18650/Sicherheit an automatischen Türsystemen
• BGR 232
2.3.4 Feststellanlagen
Bei der Planung und Umsetzung von elektrisch betriebenen Feststellanlagen müssen die aner- kannten Regeln der Technik, die aktuell gültigen Normen sowie die Hinweise der AMEV beachtet werden.
2.3.5 RWA/NRA
Bei der Planung und Umsetzung von RWA-/NRA-Anlagen müssen die anerkannten Regeln der Technik, die aktuell gültigen Normen sowie nachfolgende Kriterien beach-tet werden.
• In jeder Etage ein Rauchmelder
• In jeder Etage ein Rauchabzugstaster (Haupttaster)
• Im EG ein Lüftungstaster
• Rauchabzugsfenster als Schwingflügel ausgelegt
• Anschlussmöglichkeit an die BMA
• Abnahme durch einen Sachverständigen
• EN 12101-2
2.3.6 Geräte
Neue Elektrogeräte sollen immer nach dem energieeffizientesten Standard eingekauft und ein- gesetzt werden
3 IMPRESSUM
Herausgegeben von der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Gebäudemanagement
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Verantwortlich
Doreen Kerler
Inhalt
Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben
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