Einzelbeförderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landratsamt Donau-Ries
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
- Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 438224-2026
- Verfahrensnummer
- 216fbff2-4127-448a-a056-4d15ac964d4b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Donau-Ries schreibt die Einzelbeförderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf zu zwei Förderzentren in Kaisheim und Nördlingen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und richtet sich an Transportdienstleister, die Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sicher befördern können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
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Leistungsbeschreibung
Schülerbeförderung Einzelbeförderung Abt-Ulrich-Schule Kaisheim/weiterführende Schulen und St.-Georg-Schule Nördlingen/weiterführende Schulen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los1 Förderzentrum Kaisheim/weiterführende Schulen
Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Wemding, Wolferstadt, Otting, Fünfstetten, Huisheim, Harburg, Tapfheim, Kaisheim, Donauwörth, Mertingen, Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Monheim, Daiting, Rögling, Tagmersheim, Marxheim, Genderkingen, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain, Münster, Holzheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 1: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium Donauwörth, Realschule Hl. Kreuz Donauwörth, Realschule St. Ursula Donauwörth, Staatliche Realschule Rain, Anton-Jaumann-Realschule Wemding, Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth, Gebrüder-Lachner-Mittelschule Rain, Leonhart-Fuchs-Volksschule Wemding, Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Ludwig-Bölkow-Berufsschule Donauwörth, Private Wirtschaftsschule Donauwörth. In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.
LOT-0002 · Los 2 Förderzentrum Nördlingen / weiterf. Schulen
Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Fremdingen, Auhausen, Oettingen, Ehingen a. Ries, Maihingen, Marktoffingen, Wallerstein, Hainsfarth, Megesheim, Munningen, Wechingen, Nördlingen, Deiningen, Alerheim, Reimlingen, Möttingen, Mönchsdeggingen, Hohenaltheim, Amerdingen, Forheim, Ederheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 2: Förderzentrum Nördlingen, Gymnasium Nördlingen, Realschule Maria Stern Nördlingen, Mittelschule Nördlingen, Liselotte-Nold-Schule Nördlingen, Mittelschule Oettingen, Staatliches Berufsschulzentrum Nördlingen, BFS Hauswirtschaft/Kinderpflege, Staatliche Berufsschule Nördlingen, Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium
- 100 %
- Preiskriterium
- 100 %
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