26.09.09 TN-Info 2_0164.pdf

Einlassdienst am Standort Halle (Saale)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Teilnehmerinformation 2

Stand: 09.09.2026

Maßnahme: Durchführung Einlassdienst Liegenschaft Halle (Saale) Leistung: Einlassdienst 2027 mit optionalen jährlichen Verlängerungen bis 2030 Vergabe–Nr.: 26/S/0164/HAL

Hinweis: Die Teilnehmerinformation/en ist/sind bei der Angebotserstellung zu beachten und wird/werden bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot Vertragsbestandteil.

03.09.2026

Teilnehmer-Frage 1: In der Leistungsbeschreibung geben Sie an, dass bereits mit Angebotsabgabe der Nachweis der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO sowie kurze Lebensläufe des für die Ausführung vorgesehenen Personals einzureichen sind. Wir möchten hierzu höflich anmerken, dass die namentliche Benennung und Übermittlung personenbezogener Daten bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aus unserer Sicht aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch zu sehen und somit zu prüfen ist. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, ob die konkrete Vorgabe zur Benennung des bereits vorgesehenen Personals und dessen Berufserfahrung im Hinblick auf einen chancengleichen Wettbewerb erforderlich ist, da diese insbesondere für den bestehenden Dienstleister einen entsprechenden Vorteil darstellen könnte. Wir bitten daher um Mitteilung, ob an dieser Vorgabe in der derzeitigen Form festgehalten wird oder die entsprechenden Nachweise nach Zuschlagserteilung erbracht werden müssen.

Antwort auf Teilnehmer-Frage 1: Die geforderten Unterlagen zur Beurteilung der Eignungskriterien gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV anhand des vorgesehenen Personals gem. Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung bzgl. der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung sowie einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung des für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals in vergleichbaren Tätigkeiten (Namen und beruflichen Qualifikationen sowie kurze Lebensläufe) sind mit dem Angebot einzureichen. Zentrale Erlaubnisnorm für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 DSGVO. Das Vergabeverfahren erfüllt den Tatbestand vorvertraglicher Maßnahmen [Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.]. Die Verarbeitung der geforderten Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des LHW erforderlich [Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.]. Dieses vorvertragliche Vertrauensverhältnis verpflichtet uns auch zur Gleichbehandlung der Bieter, zur Transparenz und zur Rücksichtnahme. Dem eingesetzten Personal wird sehr viel Vertrauen entgegengebracht. Der freie Zugang zu allen Räumlichkeiten im Dienstgebäude ist gegeben und ist ohne Einschränkungen erforderlich. Dem LHW ist daher die Integrität und Leistungsfähigkeit des Fachpersonals zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sehr wichtig. Der LHW hat dabei auch ein berechtigtes Interesse daran, dass kein Vertragsverhältnis mit einem Unternehme zustande kommt, dass nach Zuschlagserteilung die zuvor genannten Nachweise nicht erbringen kann oder möchte. In diesem Fall muss sich der LHW auch nicht auf ggf. mögliche Kündigungen und zeitintensive Neuausschreibungen verweisen bzw. einlassen. In diesem Zusammenhang sind die geforderten Daten dem Zweck angemessen und für den Zweck der Verarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt [Art. 5 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.]. Die (Weiter-)Verarbeitung personenbezogener Daten ist hier auch für die Durchführung des auf der Grundlage des Vergabeverfahrens abgeschlossenen Vertrages notwendig. Des Weiteren stellt die konkrete Vorgabe zur Benennung des bereits vorgesehenen Personals und dessen Berufserfahrung für den bestehenden Dienstleister keinen Vorteil dar. Die geforderten Unterlagen dienen zur Beurteilung der Eignungskriterien gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Es erfolgt keine Gewichtung oder Bepunktung, wie bei Zuschlagskriterien. Entweder das vorgesehene Personal erfüllt die bekanntgemachten Eignungskriterien oder nicht. Ein Mehr an Eignung gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Das vom bestehenden Dienstleister vorgesehene Personal, soweit dieser überhaupt ein Angebot abgibt, muss die gleichen bekanntgemachten Eignungskriterien, wie jeder andere Bieter auch, gleichermaßen erfüllen.

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Süd Seite 1 von 2 Willi-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale), E-Mail: vergabestelle.sued@lhw.sachsen-anhalt.de

Teilnehmerinformation 2

Stand: 09.09.2026

Hinweis: Das letzte unter Punkt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aufgeführte Eignungskriterium wurde inhaltlich an den auf S. 6 der Leistungsbeschreibung zu findenden fett gedruckten Passus angepasst. Das Eignungskriterium lautet nun wie folgt: „Mit Angebotsabgabe muss eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung des für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals in vergleichbaren Tätigkeiten nachgewiesen werden. Dazu sind die Namen und beruflichen Qualifikationen sowie kurze Lebensläufe des für die Ausführung vorgesehenen Personals anzugeben.“

09.09.2026

Teilnehmer-Frage 2: Die Leistungsbeschreibung sieht bei Alarmmeldung außerhalb der Dienstzeit eine Objektkontrolle durch einen Bereitschaftsfahrer vor. Das Leistungsverzeichnis enthält hierfür keine gesonderte Position. Wir bitten um Mitteilung, ob diese Einsätze mit dem monatlichen Pauschalpreis abgegolten sind. Zur Kalkulation bitten wir zudem um Angabe der Anzahl der Alarmeinsätze außerhalb der Dienstzeit in den Jahren 2024 und 2025.

Antwort auf Teilnehmer-Frage 2: Zur Kalkulation wird eine einmalige jährliche Objektkontrolle außerhalb der Dienstzeit vorgegeben. In den Jahren 2024 und 2025 kam es zu keinen Alarmmeldungen und daraus resultierenden Objektkontrollen.

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Süd Seite 2 von 2 Willi-Brundert-Straße 14, 06132 Halle (Saale), E-Mail: vergabestelle.sued@lhw.sachsen-anhalt.de

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