Einführung eines Treasury-Management-Systems als Ersatz für Excel-Strukturen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Einkauf und Vergabemanagement der SBK
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- CPV-Codes
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- Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (72212400)
- Entwicklung von Finanzanalysesoftware (72212441)
- Entwicklung von Finanzsystemsoftware (72212442)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 428355-2026
- Verfahrensnummer
- 57d39c82-ef5c-47b7-b728-1b9678c83e80
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Einkauf und Vergabemanagement der SBK in München beschafft ein Treasury-Management-System zur Verwaltung der Finanz- und Zahlungsströme, das die bisherige Excel-Struktur ablösen soll. Die Leistung wird für die Region München ausgeschrieben; die Frist endet am 23. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Treasury Management System
Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 554266-2026
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