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315731-2026TEDBekanntmachungVeröffentlicht 8. Mai 2026·Offenes Verfahren·CPV 45313000Schließt in 28 Tagen

Einbau eines Catering-Aufzugs im Kulturbürgerhaus Pasing

Münchner Wohnen GmbHMünchen, GermanySchließt 10. Juni 2026Komplexität medium
Fit für euer Unternehmen
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Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Beste Leistungsgruppe
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Einreichungsfrist
10. Juni 2026
Bekannt seit 8. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Die Münchner Wohnen GmbH vergibt den Einbau eines Aufzugs für das Catering im Kulturbürgerhaus Pasing. Das Bauvorhaben umfasst die Lieferung und Installation einer Förderanlage für den Catering-Bereich in einem bestehenden Kulturgebäude. Die Ausführungszeit beträgt 39 Tage. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einbau eines Aufzuges für das Catering

VergabeHero-Zusammenfassung. Die Münchner Wohnen GmbH, ein kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt München, lässt im Kulturbürgerhaus Pasing einen Aufzug für den Catering-Bereich einbauen. Es handelt sich um eine Förderanlage, die Speisen und Getränke zwischen den Geschossen transportieren kann. Die Bauzeit ist mit 39 Tagen relativ kurz veranschlagt. Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach §123 oder §124 GWB haben und müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Aufzugsinstallationen ausführen können. Die Vergabe erfolgt zu 100% nach dem Preis.
KI-Klassifizierung
ConstructionBuilding SystemsReal EstateHousingGovernmentElevator InstallationConstruction WorksPublic Sector BuildingMunichCatering Equipment
Zentrale Anforderungen
· 4 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §123 GWB (z. B. Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche)
  • Keine Ausschlussgründe nach §124 GWB (z. B. Insolvenz, schwerwiegende Verfehlungen, Wettbewerbsverzerrung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung für Aufzugsinstallationen
  • Erfüllung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen

Lose
· 1 Lot
LOT-0000NE_B052_Kulturbürgerhaus Pasing_Förderanlagen_DFr

Einbau eines Aufzuges für das Catering

CPV 45313000, 45313100Frist 10. Juni 202639 Tage Laufzeit
Zuschlagskriterien
· 1 Kriterien
  • price

    100% Preis

Zeitleiste
  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung