Bewerbungsbedingungen DBS Arzneimittel.pdf

Dynamisches Beschaffungssystem für Arzneimittel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:22 (Europe/Berlin)

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Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel
Bewerbungsbedingungen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Bewerbungsbedingungen

Dynamisches Beschaffungssystem

Arzneimittel

BAIUDBw DL II 6

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Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel
Bewerbungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Hinweise und Grundlagen ..................................................................................... 3 1.1 Grundlagen ............................................................................................................................... 3 1.1.1 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................... 3 1.1.2 Grundlagen im Rahmen der e-Vergabe ........................................................................ 3 1.2 Leistungsgegenstand, Einrichtung und Dauer des DBS ............................................. 4 1.3 Funktionsweise des DBS...................................................................................................... 4 1.4 Fragen zum Teilnahmeverfahren (Bewerberfragen) und Kommunikation .............. 5 1.5 Schutzrechte ............................................................................................................................ 6 1.6 Verfahrenssprache ................................................................................................................. 6
  2. Teilnahme am DBS (Aufnahme in den Bieterpool) ............................................................... 7 2.1 Die Teilnehmer .............................................................................................................................. 7 2.1.1 Eignungsleihe ............................................................................................................................ 7 2.1.2 Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer ..................................................................... 7 2.2 Initialer Teilnahmewettbewerb (Ersteinrichtung des Bieterpools) ................................. 8 2.3 Teilnahmeantrag während der Laufzeit des DBS ................................................................ 8 2.4 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeantrags ................................................................. 9 2.5 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeantrags ................................................................. 9 2.5.1 Form des Teilnahmeantrages durch elektronische Abgabe ......................................... 9 2.5.2 Zugelassene Formate ............................................................................................................ 10 2.6 Inhalt des Teilnahmeantrags .................................................................................................. 10 2.7 Prüfung des Teilnahmeantrags/ Aufnahme in den Bieterpool ...................................... 10 2.8 Korrektur des Teilnahmeantrages, Rückzug vom DBS und Aktualität der Eignung 11 2.9 Kosten und Vergütung ............................................................................................................. 11
  3. Einzelvergaben ............................................................................................................................. 11 3.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe ...................................................................................... 12 3.2 Angebotsfrist .............................................................................................................................. 12 3.3 Bieterfragen ................................................................................................................................. 12 3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Vergabeunterlagen .............................................................. 13 3.5 Inhalt des Angebotes ................................................................................................................ 13 3.6 Wertung der Angebote und Zuschlagserteilung ............................................................... 13

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  1. Allgemeine Hinweise und Grundlagen

Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen geben einen Überblick zu diesem Dynamischen Beschaffungssystem (DBS) und sollen den Interessenten ermöglichen, sich für die Teilnahme an diesem zu bewerben, zu qualifizieren und im Rahmen der Einzelvergaben Angebote abzu- geben.

Alle vom Bieter im Rahmen des Teilnahmeantrages bzw. der Angebotsabgabe einzureichen- den Unterlagen/Formulare werden in den Vergabeunterlagen entsprechend aufgeführt und benannt.

1.1 Grundlagen

1.1.1 Rechtliche Grundlagen

Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) finden Anwendung sofern es sich um Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte handelt.

Das DBS wird gemäß § 120 GWB i. V. m. § 17 UVgO, §§ 22, 23, 24 VgV eingerichtet. Dieses steht innerhalb der Gültigkeitsdauer seiner Einrichtung allen Interessenten zur Teilnahme kos- tenlos unter der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung.

Das DBS wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Es gelten §§ 11 und 12 VgV.

Es gilt deutsches Recht. Dem Verfahren liegt das zum Veröffentlichungsdatum geltende Vergaberecht zu Grunde.

1.1.2 Grundlagen im Rahmen der e-Vergabe

Der Bewerber hat zwingend darauf zu achten, dass eine Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform unter dem korrekten und vollständigen Firmennamen erfolgt.

Der registrierte Benutzer kann dort u. a. einstellen, ob er über Aktualisierungen/Änderungen am teilnehmenden Verfahren informiert werden möchte.

Fragen sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes an die Vergabestelle zu richten. In der Fragestellung ist möglichst genau zu bezeichnen, auf welchen Punkt der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht, so dass die entsprechende Referenz in der Antwort benannt werden kann.

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Der Bewerber kann sich kostenfrei die Software Leistungsverzeichnis-Cockpit unter folgendem Link herunterladen, um Leistungsverzeichnisse im Format „.aidf“ öffnen und bearbeiten zu können:

https://www.lv-cockpit.de/

Mögliche notwendige Hilfestellungen bietet der Support der Firma AI AG. Informationen finden sich unter o.a. Link.

1.2 Leistungsgegenstand, Einrichtung und Dauer des DBS

Der Leistungsgegenstand des DBS umfasst den Kauf und die Lieferung von Arzneimitteln. Die Dauer des Betriebs dieses DBS ist für den Zeitraum von drei Jahren geplant. Sie kann den Angaben in der EU-Bekanntmachung entnommen werden. Die Gültigkeitsdauer des DBS kann seitens des Auftraggebers jederzeit geändert, d.h. früher beendet oder über das Datum hinaus verlängert werden. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-(Änderungs-)Be- kanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV.

1.3 Funktionsweise des DBS

Das DBS erfolgt in zwei Phasen:

  1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools

Das DBS wird für die in Ziff. 1.2 genannte Dauer und für das Leistungsspektrum Arz- neimittel eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren ak- tivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien er- füllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelbeauftragungen/ -vergaben ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen.

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  1. Angebotsphase

Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelbeauftragungen/ -vergaben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Ein- zelbeauftragungen/ -vergaben seitens des Auftraggebers besteht. Anlässlich der Ein- zelbeauftragung/ -vergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zuge- lassenen Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zu- schlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und an- hand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelten wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Ange- bot abzugeben.

Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Verfahrens informie- ren. Etwaige Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbststän- dig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.

1.4 Fragen zum Teilnahmeverfahren (Bewerberfragen) und Kommunikation

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten (z. B. Wi- dersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse o. ä.), so hat der Bewerber den Auftragge- ber unverzüglich, spätestens jedoch vor Ende der Teilnahmefrist, darauf hinzuweisen. Fragen zu den Unterlagen der jeweiligen Einzelvergabe müssen ebenfalls unverzüglich, spä- testens jedoch vor dem Ende der Angebotsfrist, eingereicht werden. Gleiches gilt für Rückfragen zu Angebotsaufforderungen außerhalb von Vergabeverfahren.

Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der Verga- bestelle im Rahmen von Vergabeverfahren können von allen Bewerbern über die Vergabe- plattform eingesehen werden. Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und, sofern zutreffend, bei der Angebotsabgabe zu den späteren Einzelvergaben zu berücksichtigen.

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Darüber hinaus werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des laufenden Verfahrens erteilt.

1.5 Schutzrechte

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Bewerber nur zur Er- stellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes und ggf. bei der Ausführung des Auftra- ges verwendet werden.

Sollten sich aus oder im Zusammenhang mit den Unterlagen gewerbliche Schutzrechte erge- ben, bleiben diese Eigentum des Auftraggebers. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen im Rahmen des Verfahrens stellt keine Rechteinräumung an den Bewerber dar.

Alle durch den Bewerber eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei der Vergabestelle, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzkonform entsorgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Bewerbers Verschwiegenheit zu wahren.

1.6 Verfahrenssprache

Sämtliche Unterlagen und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache zu verfassen. Teilnahme- und Angebotsunterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt. Fach- begriffe sind hiervon ausgenommen.

Zwingend vorzulegende Nachweise in anderen Sprachen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

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  1. Teilnahme am DBS (Aufnahme in den Bieterpool)

2.1 Die Teilnehmer

Teilnehmer am DBS können alle Interessenten sein, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Geeignete Teilnehmer, also jene, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wer- den in den Bieterpool aufgenommen.

2.1.1 Eignungsleihe

Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde der Fähigkei- ten im vorliegenden Verfahren anderer rechtlich selbständiger Unternehmen bedienen. Auf § 47 VgV wird verwiesen.

2.1.2 Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer

Bietergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bietergemeinschaft in dem Verga- beverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung Bietergemeinschaft ist aus- gefüllt einzureichen. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuge- ben. Änderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sowie von Unterauftrag- nehmern, die zum Nachweis der Eignung herangezogen werden, bedürfen sowohl im Verga- beverfahren als auch nach Vertragsschluss der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber daher rechtzeitig vorab mitzuteilen.

Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Unter- auftragnehmern zurückgreifen will (Eignungsleihe), sind die geforderten Bietererklärungen und Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten/Unterauftragnehmern vorzulegen (vgl. auch Ziff. 2.1.1).

Von Dritten/Unterauftragnehmern ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung vorzule- gen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für die Bieter in diesem Projekt zu erbrin- gen (Verpflichtungserklärung). Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte/Unterauftragnehmer in diesem Sinne.

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2.2 Initialer Teilnahmewettbewerb (Ersteinrichtung des Bieterpools)

Mit der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung beginnt der initiale Teilnahmewettbewerb. In diesem haben Interessenten erstmalig die Gelegenheit, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag im DBS einzureichen.

Da es sich hierbei um die technische Neuaufstellung des DBS mit der Vorgangsnummer VM096 handelt, entfällt eine erneute initiale Teilnahmefrist. Sämtliche Teilnehmer können di- rekt nach positiver Prüfung Ihrer eingereichten Angebote für Auftragserteilungen berücksich- tigt werden.

2.3 Teilnahmeantrag während der Laufzeit des DBS

Das DBS steht während seiner Betriebsdauer allen Interessenten jederzeit zur Teilnahme kos- tenlos zur Verfügung. Nach Ablauf der initialen Teilnahmefrist gelten keine Fristen für den Ein- gang der Teilnahmeanträge. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit des DBS einen Teilnahmeantrag stellen. Für diesen Teilnahmeantrag gelten die in diesen Be- werbungsbedingungen geregelten inhaltlichen und formalen Anforderungen gleichermaßen. Der Bieter kann ab dem Zeitpunkt seiner Aufnahme in den Bieterpool (Zulassung zum DBS) an jeder darauffolgenden konkreten Einzelbeauftragung/ -vergabe teilnehmen und ein Ange- bot abgeben.

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2.4 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeantrags

Die Angaben im Teilnahmeantrag haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber be- hält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende An- gaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Jeder Umstand, der eine/mehrere Er- klärungen des Teilnahmeantrags nachträglich in Frage stellt, ist vom Bewerber unverzüglich mitzuteilen.

Es dürfen seitens des Bewerbers keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden (§53 Abs. 7 Satz 1 VgV), es sei denn dies ist explizit vorgesehen. Hierunter fällt auch das etwaige Beifügen oder Aufnehmen sowohl von Bewerber-AGBs, als auch von standardi- sierten Formulierungen zur Wahrung von Schutzrechten und Ähnlichem.

Die Vornahme von Änderungen an den Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Teilnah- meantrages. Der Bewerber sichert mit Abgabe seines Teilnahmeantrages zu, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht geändert oder ergänzt wurden.

2.5 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeantrags

2.5.1 Form des Teilnahmeantrages durch elektronische Abgabe

Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Platt- form des Bundes zulässig. Teilnahmeanträge, die in Papierform oder auf anderen Wegen (Fax, E-Mail etc.) in der Vergabestelle eingehen, werden bei der Prüfung ausgeschlossen. Hierbei sind die geforderten Teilnahmeantragsunterlagen und Formulare entsprechend aus- zufüllen und über die e-Vergabe-Plattform hochzuladen

Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages ist Folgendes zu beachten:

• Bei den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich weitestgehend um ausfüllbare Dateien, so dass diese direkt oder nach einem vorheri- gen Download durch den Bewerber digital ausgefüllt und dem Teilnahmeantrag beige- fügt werden können.

• Unterlagen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.

• Sämtliche geforderte Nachweise (z. B. Zertifikate), welche dem Bewerber nur in Pa- pierform vorliegen, sind per Scan als PDF-Dokument hochzuladen.

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2.5.2 Zugelassene Formate

Sämtliche Dokumente sind in gängigen Formaten (z. B. Microsoft Word; Microsoft Excel-For- mat, PDF-Format) bereitzustellen.

2.6 Inhalt des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag ist samt der in der Bekanntmachung sowie der im Anschreiben (Auffor- derung zum Teilnahmewettbewerb) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen.

Fehlende Angaben auf dem Teilnahmeantrag können zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Der Auftraggeber empfiehlt, auf das Beifügen von eigenen Begleit- und Bewerbungsschreiben für den Teilnahmeantrag zu verzichten. Sollten Bewerber Vorbehalte, Bedingungen oder sons- tige Hinweise und Formulierungen in ihrem Teilnahmeantrag platzieren oder die Regelungen in den Unterlagen ändern, wird auf den zwingenden Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV hingewiesen.

Hinweise sind innerhalb der Fragenfrist als Bewerberfrage zu platzieren.

Falls erforderlich, können Angaben auf gesonderten, zusätzlichen Seiten unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere In- halte innerhalb des Teilnahmeantrags oder auf Literatur oder Broschüren können unvollstän- dige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.

2.7 Prüfung des Teilnahmeantrags/ Aufnahme in den Bieterpool

Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag und die vorgelegten Unterlagen unter Zugrunde- legung

• etwaiger Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, • der Einhaltung der formalen Anforderungen sowie • der in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien.

Die Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgt grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Ein- gang des Antrags. Diese Frist kann vom Auftraggeber verlängert werden, sofern die erstmalige Einzelvergabe noch nicht gestartet wurde. In begründeten Einzelfällen, insbesondere, wenn Unterlagen geprüft werden müssen oder um auf sonstige Art und Weise zu überprüfen, ob die Eignungskriterien erfüllt sind, kann die Frist auf 15 Arbeitstage verlängert werden. Es gilt § 24 Abs. 3 VgV.

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Der Interessent erhält unverzüglich eine Mitteilung über das Ergebnis der Eignungsprüfung. Konnte die Eignung festgestellt werden, wird er als Teilnehmer des DBS zugelassen (Auf- nahme in den Bieterpool). Konnte die Eignung nicht festgestellt werden, wird der Teilnahme- antrag abgelehnt. Die Ablehnungsgründe werden schriftlich mitgeteilt. Der abgelehnte Interes- sent hat die Möglichkeit, sich jederzeit erneut zu bewerben.

2.8 Korrektur des Teilnahmeantrages, Rückzug vom DBS und Aktualität der Eignung

Teilnahmeanträge können im Rahmen des initialen Teilnahmewettbewerbs bis zum Ablauf der (initialen) Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform des Bundes in Form eines neuen Teilnah- meantrags berichtigt werden.

Der Teilnehmer kann jederzeit den Rückzug von der Teilnahme am DBS über die Nachrich- tenfunktion der e-Vergabe erklären. Mit der Erklärung über den Rückzug aus dem DBS erfolgt die Löschung aus dem Bieterpool.

Für das Fortbestehen der Teilnahme am DBS hat der Bewerber seine Eignung fortlaufend aufrecht zu erhalten und sicherzustellen, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Über verfahrensrelevante Veränderungen, insbesondere solche, die die Eignung betreffen, hat er den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise (ggf. in Form eines neuen/weiteren Teilnahme- antrages) vorzulegen. Ergibt die Überprüfung der Nachweise, dass eine Eignung nicht mehr gegeben ist, erfolgt die Löschung aus dem Bieterpool. Hierüber wird der Teilnehmer informiert.

2.9 Kosten und Vergütung

Für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge sowie für sonstige Aufwendungen im Rahmen des Vergabeverfahrens (bspw. der geforderten Teilnahmeantragsmuster) wird keine Vergütung gewährt und es werden keine Kosten erstattet. Mit Abgabe seines Teilnah- meantrages verzichtet der Bewerber auf die Geltendmachung entsprechender Ansprüche.

  1. Einzelvergaben

Die erste Einzelvergabe wird nach Ablauf der initialen Teilnahmefrist durchgeführt. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Bedarf durch Einzelvergaben gemäß folgendem Ver- fahren:

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3.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe

Der Auftraggeber fordert mindestens drei Teilnehmer, die sich zum Startzeitpunkt im Bieter- pool befinden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes, innerhalb der vom Auftraggeber sepa- rat festgelegten Angebotsfrist, auf.

Die Vergabeunterlagen enthalten in der Regel jeweils

• Art und Menge der zu beschaffenden Leistung • Zeitpunkt der Auftragserbringung • Ort der Auftragserbringung • Vertragsdokumente

Ggf. weitere erforderliche Unterlagen und Informationen können der Aufforderung zur Ange- botsabgabe entnommen werden.

Die Teilnehmer sind nicht verpflichtet ein Angebot abzugeben.

3.2 Angebotsfrist

Die Angebotsabgabefrist beträgt mindestens 10 Tage1. Die jeweils geltende Angebotsfrist wird im Rahmen der jeweiligen Einzelvergabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkreti- siert.

3.3 Bieterfragen

Fragen sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes an die Vergabestelle zu richten.

In der Fragestellung ist möglichst genau zu bezeichnen, auf welchen Punkt der Vergabeunter- lagen sich die Frage bezieht, so dass die entsprechende Referenz in der Antwort benannt werden kann.

1 Vgl. § 24 Abs. 4 VgV.

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3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Vergabeunterlagen

Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, es sei denn dies ist explizit vorgesehen. Hierunter fällt auch das etwaige Beifügen oder Aufnehmen sowohl von Bewerber-AGB, als auch von standardisierten Formulierungen zur Wahrung von Schutzrechten und Ähnlichem.

Die Vergabeunterlagen müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Vornahme von Änderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.

Der Bieter sichert mit Abgabe seines Angebotes zu, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht geändert oder ergänzt wurden. Darüber hinaus sichert der Bieter mit der Angebotsabgabe zu, dass keine Änderungen seine Eignung betreffend eingetreten sind.

3.5 Inhalt des Angebotes

Das Angebot ist samt der in der Angebotsaufforderung aufgeführten Unterlagen - vollständig ausgefüllt – elektronisch in Textform einzureichen. Der mit den Angebotsunterlagen zu übersendende Vertrag ist mit einer fortgeschrittenen elekt- ronischen Signatur zu versehen.

Der Auftraggeber empfiehlt, auf das Beifügen von eigenen Begleit- und Angebotsschreiben zu verzichten. Sollte der Bieter Vorbehalte, Bedingungen oder sonstige Hinweise und Formulie- rungen im Angebot platzieren oder die Regelungen in den Unterlagen ändern, ist dieses An- gebot zwingend auszuschließen, §57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

Hinweise sind innerhalb der Fragenfrist als Bewerberfrage zu platzieren.

3.6 Wertung der Angebote und Zuschlagserteilung

Form- und fristgerecht eingegangene Angebote werden vom Auftraggeber auf Vollständigkeit geprüft und anhand der zuvor bekanntgegebenen Zuschlagskriterien ausgewertet.

Im Falle eines Vergabeverfahrens mit mehreren vorliegenden Angeboten, gilt für die Zu- schlagserteilung die Wartefrist von 10 Kalendertagen nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB.

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