Durchführung von sechs Arten von Fahrsicherheitstrainings zur Unfallprävention
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.500.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
- Schulungsseminare (80522000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 576384-2026
- Verfahrensnummer
- 802b0f1c-2268-4860-8cb7-76c0e1283901
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e. V. in Berlin beauftragt die Durchführung von sechs Arten praktischer Fahrsicherheitstrainings zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Vorgesehen sind unter anderem ein eintägiges Training für Pkw- und Transporterfahrende sowie mehrtägige Seminare zum defensiven Fahren mit Pkw, Motorrädern und Kleintransportern. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro; die Durchführung ist in Rheinsberg-Linow in Brandenburg vorgesehen, und Angebote können bis zum 28. August 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen1.500.000 EUR
Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Seminare werden praktisch umgesetzt als — eintägiges Fahrsicherheitstraining "PKW- und Transporter-Fahrer/innen"; — dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW"; — zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW"; — dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad"; — zweitägiges Grundseminar "Kleintransporter sicher fahren"; — dreitägiges Grundseminar "Sicheres Fahren mit E-Fahrzeugen".
Frist: 28.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Bestechlickeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestehung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung (auch in Verbindung mit ausländischen oder internationalen Bediensteten) sowie die Bestechung ausländischer Abgeordeneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Nr. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbaren Verfahrens, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). § 56 Abs. 2 und 3 VgV — (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
- Preis pro Stunde
- 185 %
- Höhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten
- 45 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Bestechlickeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestehung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung (auch in Verbindung mit ausländischen oder internationalen Bediensteten) sowie die Bestechung ausländischer Abgeordeneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Nr. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbaren Verfahrens, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). § 56 Abs. 2 und 3 VgV — (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 636969-2026
- 20.08.2026Berichtigung 1Abschnitt 2.1.3. - Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 875 000,00 EUR
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