Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von Deeskalationstrainings
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- CPV-Codes
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- Personalschulung (79632000)
- Veranstaltung von Seminaren (79951000)
- Schulungsseminare (80522000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 534250-2025
- Verfahrensnummer
- 63ee4f98-5eed-493f-bf5f-0480dd8b0295
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin sucht einen Dienstleister für die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von Deeskalationstrainings. Die Trainings richten sich hauptsächlich an Außendienstmitarbeitende verschiedener Abteilungen und finden überwiegend in Präsenz, vereinzelt auch online, statt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen; die Angebotsfrist endet am 18. September 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von Deeskalationstrainings. Hauptsächliche Zielgruppe der Trainings sind Außendienstmitarbeitende aus den unterschiedlichen Abteilungen des Auftraggebers.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Deeskalationstrainings (Konzeption, Durchführung, Nachbereitung)
Der Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Konzeption (als Präsenz- aber vereinzelt auch als Online-Veranstaltung), Durchführung und Nachbereitung von Deeskalationstrainings. Hauptsächliche Zielgruppe der Trainings sind Außendienstmitarbeitende aus den unterschiedlichen Abteilungen des Auftraggebers (Aufsichtspersonen der Präventionsabteilung - Personen des Beratungs- und Betriebsprüfdienst der Abteilung Mitglieder und Beiträge - Rehamanger/innen, Berufskrankheiten-Ermittler/innen, Sachbearbeitende der Abteilung Reha und Leistungen). Bei dem Grundlagentraining wird grundsätzlich von einem Training ausgegangen, das 16 Stunden in Präsenz umfasst. Gewünscht wird dabei eine Verteilung der Trainingseinheiten auf 3 Tage (möglichst Dienstag bis Donnerstag) in folgender Form: Tag 1: 13:00 bis 17:00 Uhr / Tag 2: 09:00 bis 17:00 Uhr / Tag 3: 08.30 bis 12:30 Uhr. Individuelle Varianten des Grundlagentrainings, können davon abweichen. Auffrischungstrainings, Austauschformate/Trainings zur Anwendung des Erlernten oder auch Trainings zur weiteren Spezialisierung werden aller Wahrscheinlichkeit nach kürzer sein. Teilnehmerzahl je Training: 14 Personen (im Ausnahmefall bis 16 Personen). Veranstaltungen an allen Standorten der BG BAU.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschriften betreffen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechung und Bestechlickeit von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung - auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten -, Bestechung ausländischer Abgeordenter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Abgabe oder Beiträge zur Sozialversicherung. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 - Diese Vorschrift betrifft auch vergleichbare Verfahren oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Deeskalationstrainings (Konzeption, Durchführung, Nachbereitung)
- Beantwortung der Aufgabenstellung
- 50 %
- Erfahrung des eingesetzten Personals
- 20 %
- Stundensatz für Konzeption von Grundlagentrainings
- 5 %
- Stundensatz für Konzeption von Aufbautrainings
- 5 %
- Stundensatz für Durchführung und Nachbereitung von Grundlagentrainings
- 15 %
- Stundensatz für Durchführung und Nachbereitung von Aufbautrainings
- 5 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschriften betreffen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechung und Bestechlickeit von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung - auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten -, Bestechung ausländischer Abgeordenter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Abgabe oder Beiträge zur Sozialversicherung. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 - Diese Vorschrift betrifft auch vergleichbare Verfahren oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 1110-2026
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