202608014 LK Stade Angebotsaufforderung.pdf

Durchführung von Rettungsdienstleistungen im Landkreis Stade

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:47 (Europe/Berlin)

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AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE

für die „Durchführung von Leistungen des öffentlichen

Rettungsdienstes im Gebiet des Landkreises Stade“

[Hinweis: Soweit für Bezeichnungen männliche und weibliche Wortformen existieren, sind beide Formen

gemeint, auch wenn aus Gründen der Vereinfachung lediglich die männliche Form Anwendung findet.]

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Aufforderung zur Angebotsabgabe

Inhaltsverzeichnis

  1. Verfahrensart ....................................................................................................... 4

  2. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung und Leistungszeit ....... 4

  3. Losaufteilung ....................................................................................................... 5

  4. Elektronische Abwicklung des Auswahlverfahrens .......................................... 6

  5. Form der Angebote und Ende der Angebotsfrist .............................................. 6

  6. Öffnung der Angebote ......................................................................................... 7

  7. Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................... 8

  8. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen .............................................................. 8

  9. Ortsbesichtigung ................................................................................................. 8

  10. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ........................................................................... 9

  11. Nachunternehmer ................................................................................................ 9

  12. Eignungsleihe ...................................................................................................... 9

  13. Eignungskriterien .............................................................................................. 10

13.1 Zu beachtende Besonderheiten ........................................................................... 10 13.2 Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................... 11 13.3 Beleg der Eignung ............................................................................................... 12

  1. Zuschlagskriterien ............................................................................................. 14

14.1 Zuschlagskriterium Preis (60 %) .......................................................................... 14 14.2 Zuschlagskriterium Qualität: Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes (40 %)...................................................................................... 17

  1. Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung .................................... 20

15.1 Bankbürgschaft .................................................................................................... 20 15.2 Tariftreue ............................................................................................................. 21 15.3 Personal .............................................................................................................. 22 15.4 Erklärung zu Russlandsanktionen ........................................................................ 22

  1. Nebenangebote .................................................................................................. 22

  2. Abschließende Liste aller einzureichenden Angebotsunterlagen („Checkliste“) ..................................................................................................... 23

  3. Vertraulichkeit .................................................................................................... 24

  4. Kostenersatz ...................................................................................................... 24

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  1. Nachprüfstelle .................................................................................................... 24

  2. Anlagen .............................................................................................................. 24

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Der Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade, vertreten durch den Landrat (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2024, (nachfolgend „NRettDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung der Notfallrettung, des Notfalltransportes, des qualifizierten Krankentransports und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes sowie der Vorhaltung der hierzu teilweise benötigten Rettungswachen und Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben. Die genaue Beschreibung des Auftrages entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Für das Vergabeverfahren sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  1. Verfahrensart

Bei der Übertragung der Notfallrettung, des Notfalltransportes, des qualifizierten Krankentransports und des erweiterten Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 NRettDG handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Der Aufgabenträger möchte von der Möglichkeit der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu Gunsten eines größtmöglichen Wettbewerbs ausdrücklich keinen Gebrauch machen.

Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV).

Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt.

  1. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung und Leistungszeit

Vergeben wird die Durchführung der in § 2 Abs. 2 NRettDG bestimmten Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade.

Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung, des Notfalltransportes des qualifizierten Krankentransportes sowie aus Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes.

Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.

Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis 31.12.2031 (4,5 Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr und damit bis maximal zum 31.12.2033.

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Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).

  1. Losaufteilung

Der Auftrag wird in zwei (2) Lose aufgeteilt.

Es besteht keine Loslimitierung. Die Bieter dürfen auf ein oder beide Lose ein Angebot abgeben.

• Los 1: Stade

Vorhaltung Regelrettungsdienst

o 1 RTW im Umfang von 84 Wochenstunden o 1 NKTW im Umfang von 164 Wochenstunden o 6 KTW im Umfang von insgesamt 333 Wochenstunden

sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes

o 1 Transportkomponente (RTW) gemäß Eckpunktepapier

• Los 2: Buxtehude

Vorhaltung Regelrettungsdienst

o 1 RTW im Umfang von 84 Wochenstunden o 1 NKTW im Umfang von 168 Wochenstunden

sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes

o 1 Transportkomponente (RTW) gemäß Eckpunktepapier

Die Leistung im Los 1 ist vom Standort des Auftraggebers im Ohle Ring 12, 21684 Stade, zu erbringen. Der Standort ist zum Beauftragungsbeginn durch den Leistungserbringer vom Auftraggeber anzumieten.

Bei dieser Rettungswache handelt es sich um einen Neubau, dessen Fertigstellung für April/Mai 2027 vorgesehen ist.

Die Leistung des RTW im Los 2 ist von einem von dem Leistungserbringer zu stellendem, geeignetem Standort zu erbringen. Dieser Standort muss sich im Bereich der Anlage 13 befinden (Ziff. 13.4). Die Leistung des NKTW im Los 2 muss sich hingegen nur innerhalb des Stadtgebietes Buxtehude befinden. Die gesamte Leistung im Los 2 kann auch nur von einem Standort erbracht werden, der sich dann aber innerhalb des Bereichs der Anlage 13 befinden muss.

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Zur näheren Beschreibung und zum Umfang der Lose, siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung, dort Ziffer 3.

  1. Elektronische Abwicklung des Auswahlverfahrens

Das Verfahren wird elektronisch über das Vergabeportal https://www.deutsche- evergabe.de/ abgewickelt. Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung einbezogen.

 Bereitstellung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen und aller Anlagen für den Bieter zum Download im Angebotsassistenten auf der o. g. Internetadresse,

 Beantwortung der Bieterfragen über die Bieterkommunikation (Nachrichten) im Angebotsassistenten in Form von Bieterinformationen,

 Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum Ablauf des Vergabeverfahrens und

 Einreichung der Angebote, Anlagen und Nachweise.

Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal heruntergeladen wurden, erhält das Unternehmen keine E-Mail- Benachrichtigung. Das Unternehmen ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf dem Vergabeportal empfohlen.

  1. Form der Angebote und Ende der Angebotsfrist

Es sind – sofern vorhanden – die vom Aufgabenträger bereitgestellten Vordrucke (Formblätter) zu verwenden.

Soweit erforderlich sind die Formblätter zu duplizieren und mehrfach zu verwenden.

Die Angebote und die geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ bis zum

25.09.2026, 12:00 Uhr

einzureichen.

Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Änderungen des Bieters an seinen

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Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Angebotsfrist ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots gestartet wurde.

Über das vorgenannte Vergabeportal können die Angebote elektronisch übermittelt werden.

Für die Form der Angebote gilt Folgendes:

Ausreichend ist Textform im Sinne von § 126 b BGB.

Für die Wahrung der Textform in diesem Sinne sind bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform zu benennen. Darüber hinaus ist ergänzend die Benennung des Namens des konkreten Mitarbeiters bzw. Vertreters erforderlich, der das Angebot abgegeben hat.

HINWEIS:

Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.

Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten.

Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.

Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen.

Angebote, die über das Vergabeportal eingereicht wurden, können bis zum Abgabetermin zurückgezogen werden. Bis zum Abgabetermin kann ein berichtigtes oder geändertes Angebot abgegeben werden, indem der Bieter ein neues Angebot über das Vergabeportal einreicht. Hierdurch verliert das zuvor eingereichte Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich das zeitlich neuere Angebot.

  1. Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt durch elektronische Entschlüsselung nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes.

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  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Bieter sind bis zum 31.12.2026 an ihr Angebot gebunden.

  1. Aufklärungs- und Auskunftsverlangen

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.

Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation auf der genutzten eVergabeplattform einzureichen.

Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E- Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.

Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 18.09.2026, 18:00 Uhr, bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.

Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.

  1. Ortsbesichtigung

Der Standort für das Los 1 am Ohle Ring 12, 21684 Stade, kann durch die Bieter mit entsprechender Voranmeldung besichtigt werden.

Soweit Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich bis spätestens 07.09.2026 per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden: rettungsdienst@landkreis-stade.de.

Aktuell befindet sich das Gebäude noch im Zustand eines Rohbaus. Ein Grundrissplan ist als Anlage 12 den Vergabeunterlagen beigefügt.

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  1. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.

Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,

• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bezeichnet ist;

• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt;

• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften;

• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.

Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden.

Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.

Sofern im Folgenden auf „den Bieter“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes geregelt wird.

  1. Nachunternehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig, weil es sich bei den hier zu vergebenden Leistungen um eine bestimmte kritische Dienstleistung im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV handelt, die es erforderlich machen, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt werden.

  1. Eignungsleihe

Wenn sich ein Bieter für seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:

• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;

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• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.

Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).

Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) zu verwenden.

  1. Eignungskriterien

13.1 Zu beachtende Besonderheiten

13.1.1 Bei Bietergemeinschaften

Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 13.2) und zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.3.1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 13.3.2.1 vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziff. 13.3.2.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.

Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.3.1) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 13.2) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.3) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.

13.1.2 Bei Eignungsleihe

Sofern ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im

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Wege der Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV zurückgreift, ist Folgendes zu beachten:

Soweit der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten des Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt, ist dessen Eignung nachzuweisen.

Die Erklärung in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Ziff. 13.2.1) und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 13.3.1) ist in jedem Fall vorzulegen.

Die Nachweise und Erklärungen bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.2) müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem der Wirtschaftsteilnehmer seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt.

Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 13.3.3) ist nicht möglich.

13.1.3 Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten

Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine beglaubigte deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

13.2 Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

13.2.1 Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB: Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5).

Hinweis:

Der Aufgabenträger wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen.

13.2.2 Auszug aus dem Bundeszentralregister

Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis

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zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis. Alternativ kann auch ein Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Stade, Vergabestelle, Am Sande 2, 21682 Stade, zu übersenden ist.

13.3 Beleg der Eignung

13.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine beglaubigte deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

13.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

13.3.2.1 Umsatznachweis

Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6)).

13.3.2.2 Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2027 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2033).

Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder

• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder

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• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.

13.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

13.3.3.1 Qualitätsmanagementsystem

Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.

13.3.3.2 Referenz Notfallrettung

Eine Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der Notfallrettung für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten drei Jahren, die nach Art und Umfang mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar ist. Nicht vergleichbar in diesem Sinne ist die Durchführung der Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes auf Basis einer Genehmigung (bspw. §§ 19 ff. NRettDG). Ebenfalls ist der ausschließliche Betrieb eines oder mehrerer NKTW für Notfalltransporte gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG nicht vergleichbar. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Notfallrettung“ (Anlage 7) auszufüllen.

13.3.3.3 Referenz erweiterter Rettungsdienst

Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“ (Anlage 8) auszufüllen.

13.3.3.4 Standortnachweis Los 2

Der Bieter muss die Leistungen im Los 2 von einem eigenen, durch ihn zu stellenden geeigneten Standort aus erbringen.

Der Standort muss sich

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• für den RTW in dem in der Anlage 13 dargestellten Bereich und

• für den NKTW innerhalb des Stadtgebietes Buxtehude

befinden.

Die gesamte Leistung im Los 2 kann auch nur von einem Standort erbracht werden, der sich dann aber innerhalb des Bereichs der Anlage 13 befinden muss.

Der (jeweilige) Standort muss die baulichen, wie zufahrtstechnischen Anforderungen in den Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und einen Nachweis über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Eine Eigenerklärung des Bieters ist als Nachweis nicht ausreichend.

Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziffer 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung). Der Aufgabenträger behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen.

Der Bieter hat auf Anforderung durch den Aufgabenträger diese Besichtigung zu ermöglichen.

  1. Zuschlagskriterien

Der Aufgabenträger ermittelt das wirtschaftlichste Angebot anhand folgender Wertungskriterien:

Lfd. Nr.WertungskriterienGewichtung
13.1Preis60 %
13.2Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes40 %

14.1 Zuschlagskriterium Preis (60 %)

Beim Preis sind die Kosten für die Durchführung des Regelrettungsdienstes je Los für den Leistungszeitraum inklusive Verlängerungsoption anzugeben. Der Preis ist in vollen Euro anzugeben.

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Die Kosten für die Leistung des Regelrettungsdienstes sind je Los anhand der beigefügten Preisblätter Regelrettungsdienst (Anlage 9a für Los 1 und Anlage 9b für Los 2) aufzuschlüsseln.

Die Preisblätter liegen als Excel-Datei bei und müssen für jedes Los, für das ein Angebot eingereicht wird, vollständig ausgefüllt werden. Es ist als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot hochzuladen.

Hinweise:

Innerhalb des Preisblattes sind die jeweiligen Preispositionen zusätzlich auch nach deren Anteil an dem jeweiligen Fahrzeugtyp aufzuschlüsseln.

Kosten der Verwaltung sind nicht anzusetzen. Diese werden als „fiktive Verwaltung“ nach den Vorgaben der „Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten“ ermittelt und zusätzlich zum Angebotspreis vergütet. Die jeweiligen Zeilen sind daher im Preisblatt ausgegraut.

Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes erhält der Bieter ausschließlich die in Ziff. 6.3 der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) dargestellte pauschale Vergütung zusätzlich zum angebotenen Angebotspreis. Eine darüberhinausgehende Vergütung erfolgt nicht. Kosten für den erweiterten Rettungsdienst sind daher nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Mietkosten für den Standort im Los 1 sind ebenfalls nicht im Preisblatt einzutragen, da diese bis Angebotsabgabe noch nicht final feststehen werden. Allerdings werden im Rahmen des zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer einzugehenden Mietverhältnisses Mietkosten fällig, die vom Leistungserbringer an den Auftraggeber zu bezahlen sind. Diese Mietkosten kann der Leistungserbringer dann jedoch zusätzlich zum Angebotspreis in voller Höhe geltend machen.

Die Wertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt anhand der in den jeweiligen Preisblättern ausgewiesenen Gesamtpreises. Dieser ergibt sich aus der Gesamtsumme für die Grundlaufzeit vom 01.07.2027 bis 31.12.2031 zzgl. der beiden Verlängerungsoptionen vom 01.01.2032 bis 31.12.2032 und vom 01.01.2031 bis 31.12.2033.

Zur Bewertung wird der so ermittelte Gesamtpreis in Bewertungspunkte umgerechnet. Die Punktzahl des Bieters beim Wertungskriterium „Preis“ wird dabei mittels folgender Formel berechnet:

( (WA – GA) ) P = 100 x 1 – GA

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Erläuterung: P: Punktzahl Preis GA: Gesamtpreis des günstigsten Angebotes WA: Gesamtpreis des zu wertenden Angebotes

Eine Punktzahl von 100 entspricht dabei dem Bestwert des Wertungskriteriums „Preis“. Es werden keine Negativpunkte vergeben, sodass ein Bieter mindestens 0 Punkte erhält.

HINWEIS: Überstundenvergütung

Zusätzlich wird auf den jeweiligen Preisblättern je Fahrzeugtyp noch eine Überstundenvergütung ausgewiesen. Diese Vergütung wird mittels einer für den Leistungserbringer nicht veränderbaren Formel automatisch berechnet.

Als Überstunde gelten ausschließlich Überschreitungen der Dienstzeit von mehr als 30 Minuten, die durch eine entsprechende Anordnung der Trägerin entstehen. Überschreitungen der Dienstzeit werden ab der 31. Minute in einem Viertelstundentakt durch die Aufgabeträgerin vergütet.

Der Leistungserbringer erhält hierfür den im Preisblatt automatisch generierten Überstundenpreis pro angefangene 15 Minuten.

Der Überstundenpreis pro 15 Minuten pro Rettungsmittel wird anhand der im Preisblatt hinterlegten Formel für jede Zeitscheibe (= Spalte im Preisblatt) wie folgt ermittelt:

[angebotene Personalkosten*] ./. [geschuldete Vorhaltestunden**] ./. 4***

  • angebotene Personalkosten = Zeile 8 des Preisblatts

** Pro Jahr geschuldete Vorhaltestunden: hinterlegt in Formel in Zeile 74 (Für das Jahr 2027 werden lediglich 6/12 angesetzt)

*** 60 Minuten/15 Minuten

Die derart ermittelte Überstundenvergütung geht nicht gesondert in die Preiswertung ein!

HINWEIS: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gemäß § 15 NRettDG offengelegt wird.

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14.2 Zuschlagskriterium Qualität: Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes (40 %)

Der Bieter soll ein Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes vorlegen. Dieses unterteilt sich dabei in folgende Unterkriterien:

Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes
BewertungskriterienAnteil an derAnteil an der Gesamtwertung
Bewertung des
Konzepts
Ausfallsicherheit Personal und Sachmittel60 %24 %
Mitwirkung bei der Bewältigung von MANV/Großschadensereignissen40 %16 %

Der Bieter hat seine Ausführungen zu den Unterkonzepten unter Ziff. 14.2.1 und Ziff. 14.2.2 auf maximal vier DIN-A4-Seiten zu beschränken. Die Beschränkung auf maximal vier Seiten gilt pro Unterkonzept. Dementsprechend dürfen die geforderten Unterkonzepte zur Ausfallsicherheit Personal und Sachmittel und zur Mitwirkung bei MNAV/Großschadensereignissen jeweils maximal vier Seiten umfassen. Hieraus ergibt sich eine zulässige Gesamtseitenzahl für das Gesamtkonzept für die Durchführung des Rettungsdienstes – bei Ausschöpfung des jeweiligen Maximalumfangs pro Unterkonzept – von 8 Seiten. Eine Verweisung auf Anlagen ist unzulässig.

Darüberhinausgehende Ausführungen auf weiteren Seiten und/oder Anlagen werden bei der Konzeptwertung nicht berücksichtigt.

Für die Ausführungen pro Unterkonzept sind folgende Formvorgaben zwingend zu beachten:

  • Seitenränder mindestens 1 cm,
  • Schriftgröße mindestens 11 Pt,
  • Zeilenabstand mindestens 1,5 und
  • Schriftart Arial oder Times New Roman.

Werden diese Formvorgaben unterschritten, wird das Konzept insgesamt nicht gewertet und das Angebot ausgeschlossen.

Wird ein oder werden beide Unterkonzepte nicht vorgelegt, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen.

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Erläuterungen zu den Wertungskriterien:

14.2.1 Ausfallsicherheit Personal und Sachmittel

Die Leistungserbringung im Rettungsdienst erfordert als Aufgabe der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge die Sicherstellung der bedarfsnotwendigen Vorhaltung. Hierzu gehört unabdingbar, dass (fachlich und gesundheitlich) geeignetes Personal in ausreichendem Umfang für die Besetzung der Rettungsmittel zur Verfügung steht und, dass die erforderlichen Sachmittel (Material und Rettungsmittel) jederzeit verfügbar sind.

Der Bieter soll in diesem Konzept konkret darlegen, wie im Rahmen der Leistungserbringung auf Ausfälle von Personal bzw. von Sachmitteln reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfallsicherheit zu optimieren.

Hierbei soll für den Personalausfall insbesondere beschrieben werden

• wie auf planbare Ausfälle (z. B. Urlaub) und nicht planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert wird,

• welche Rückfallebenen der Bieter bei Personalausfällen vorsieht,

• wie hoch der zeitliche Vorlauf bis zum Einsatz des „Ersatzpersonals“ ist (je Rückfallebene),

• wie die Alarmierungswege aufgebaut und sichergestellt sind und

• welche Maßnahmen er zur Personalakquise und Mitarbeiterbindung vorsieht.

Darüber hinaus hat der Bieter die präventiven Maßnahmen zu erläutern, die er ergreifen wird, um eine möglichst geringe Ausfallquote der Beschäftigten zu erreichen (z. B. Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheitsprävention etc.).

Des Weiteren soll dargelegt werden, wie bei der Leistungserbringung seitens des Bieters auf kurzfristige Material- oder Fahrzeugausfälle reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um solchen begegnen zu können.

14.2.2 Mitwirkung bei der Bewältigung von MANV/Großschadensereignissen

Der Bieter soll die Art und Weise seiner Mitwirkung im Bereich der Bewältigung von Großschadenslagen im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 NRettDG darlegen.

Er soll dabei insbesondere auf die Alarmierung und Mobilisierung der zu besetzenden Einsatzmittel des erweiterten Rettungsdienstes eingehen.

Zudem soll der Bieter darlegen, ob und ggf. welche Strukturen und Maßnahmen er

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im Falle der Leistungserbringung umsetzen wird, um die Leistungserbringung im Regelrettungsdienst mit der Leistungserbringung im Katastrophenschutz und bei der Bewältigung von Großschadenslagen zu verzahnen, und welche Synergien sich daraus für den Auftraggeber ergeben.

14.2.3 Bewertungsmaßstab

Die Wertung der Konzepte richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Leistungserbringer die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und damit, wie sehr die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt.

Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass es die in dem jeweiligen Bereich geltenden gesetzlichen Mindeststandards nicht einhält, entspricht daher nicht der geforderten Leistung. Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet und das Angebot ausgeschlossen.

Ein Ausschluss erfolgt darüber hinaus, wenn von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abgewichen wird, sodass eine andere bzw. qualitativ minderwertige Leistung angeboten wird.

Darüber hinaus gilt: Zeigt die beschriebene Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär dargelegt, lässt die dargestellte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer schlechteren Punktwertung.

Zeigt der Bieter in der Darlegung dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Leistungsanforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend und logisch sowie strukturiert beschreibt, und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Bewertung.

Es werden nur volle Punkte vergeben.

Die Punktvergabe wird im Folgenden näher erläutert:

9 bis 10 Punkte:

Sehr schlüssige und überaus fundiert dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes.

7 bis 8 Punkte:

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Sehr schlüssige, fundierte und gut dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes.

5 bis 6 Punkte:

Schlüssige Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nachvollziehbar und dient daher der Zielerreichung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes.

3 bis 4 Punkte:

Teils lückenhafte Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nur teilweise nachvollziehbar und dient daher nur teilweise der Zielerreichung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes.

1 bis 2 Punkte:

Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist rudimentär, befasst sich inhaltlich nicht mit der Thematik oder ist lückenhaft und kaum nachvollziehbar. Sie dient daher nicht der Zielerreichung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes.

  1. Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

15.1 Bankbürgschaft

Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:

  1. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);

  2. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);

  3. Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);

  4. Haftung des Bürgen:

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a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,

b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 01.07.2027 bis zum 31.12.2033 und somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),

c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag

  • für das Los 1 von 625.000 EUR und

  • für das Los 2 von 225.000 EUR.

Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser/dieses bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.

Vor Zuschlagserteilung ist dann vom Zuschlagsbieter die entsprechende Bürgschaftsurkunde dem Aufgabenträger auszuhändigen.

15.2 Tariftreue

Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31. Oktober 2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2019 (Nds. GVBl. S. 354) nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu zahlen.

Fehlt die Mindestentgelterklärung im Sinne von § 4 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot gemäß § 4 Abs. 2 NTVergG von der Wertung auszuschließen.

In diesem Sinne wird eine Erklärung des Bieters zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß der § 4 Abs. 1 NTVergG gefordert (siehe Formblatt „Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt“ (Anlage 10)).

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15.3 Personal

Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 80 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,0 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade eingesetzt wird.

Diese Vorgabe gilt nicht für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes.

15.4 Erklärung zu Russlandsanktionen

Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Es ist das Formblatt „Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket“ (Anlage 11) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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  1. Abschließende Liste aller einzureichenden Angebotsunterlagen („Checkliste“)

  2. Ggf. Vollmacht (Ziff. 5)

  3. Ggf. Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Ziff. 10und Anlage 3)

  4. Ggf. Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe" (Ziff. 12 und Anlage 4)

  5. Formblatt "Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Ziff. 13.2.1 und Anlage 5)

  6. Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 13.2.2)

  7. Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (Ziff. 13.3.1)

  8. Formblatt "Umsatznachweis" (Ziff. 13.3.2.1 und Anlage 6)

  9. Nachweis Haftpflichtversicherung (Ziff. 13.3.2.2)

  10. Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Ziff. 13.3.3.1)

  11. Formblatt "Referenz Notfallrettung" (Ziff. 13.3.3.2 und Anlage 7)

  12. Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“ (Ziff. 13.3.3.3 und Anlage 8)

  13. Nachweis Standort für das Los 2 (Ziff.13.3.3.4)

  14. Preisblatt (Ziff. 14.1 und Anlagen 9a, 9b)

  15. Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes (Ziff.14.2)

  16. Nachweis Bankbürgschaft (Ziff. 15.1)

  17. Formblatt "Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt" (Ziff. 15.2 und Anlage 10)

  18. Formblatt "Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket" (Ziff. 15.4 und Anlage 11)

Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebots führen.

Der Aufgabenträger behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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  1. Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen und die sonstigen den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrags genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche den Bietern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebots befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.

  1. Kostenersatz

Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.

  1. Nachprüfstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefax: 04131 15-2943

  1. Anlagen

Anlage 1 Leistungsbeschreibung

Anlage 2 Beauftragungsvertrag

Anlage 3 Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“

Anlage 4 Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“

Anlage 5 Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

Anlage 6 Formblatt „Umsatznachweis“

Anlage 7 Formblatt „Referenz Notfallrettung“

Anlage 8 Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“

Anlage 9a Preisblatt Los 1

Anlage 9b Preisblatt Los 2

Anlage 10 Formblatt „Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt“

Anlage 11 Formblatt „Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket“

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Anlage 12 Grundriss Rettungswache Los 1

Anlage 13 Karte Standort Los 2

Anlage 14 Rettungsdienstbedarfsplan

Anlage 15 Fahrzeugausstattung/Medikamentenliste

Anlage 16 Hinweise zum Datenschutz

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung