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Landkreis Stade
Vergabe der Durchführung von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes
im Gebiet des Landkreises Stade
– Bieterinformation –
| Frage 1 | Gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird vor Leistungsbeginn zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer ein verbindlicher Zeitraum definiert, in dem die geltenden Pausenzeiten gewährt werden. Gleichzeitig ist unter Ziffer 7 geregelt, dass die Rettungsmittel jederzeit alarmiert werden können bzw. über Funkmeldeempfänger und Diensthandy erreichbar sein müssen. Wir bitten um Klarstellung, für welche Fahrzeugtypen (RTW, NKTW und KTW) während der festgelegten Pausenzeiten weiterhin eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft bestehen muss. |
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| Antwort 1 | Eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft während der Pausenzeiten muss für RTW und NKTW bestehen. |
| Frage 2 | Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Vor- und Nachbereitung der Rettungsmittel und der jeweiligen Schichten erforderlichen Rüstzeiten Bestandteil der in Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Vorhaltezeiten sind oder außerhalb dieser Vorhaltezeiten liegen. Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob die Rettungsmittel zu Beginn der jeweils ausgewiesenen Vorhaltezeit bereits vollständig einsatzbereit und besetzt sein müssen und ob nach Ende der Vorhaltezeit anfallende Tätigkeiten, insbesondere Fahrzeugübergabe, Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, Bestückung und sonstige Abschlussarbeiten, außerhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit zu erbringen sind. |
| Antwort 2 | Die Fahrzeuge müssen während der ausgewiesenen Vorhaltezeit einsatzbereit vorgehalten werden. Vor- und Nachbereitung zur (Wieder-) Herstellung der Einsatzbereitschaft und damit auch die sogenannten |
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Bieterinformation
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| „Rüstzeiten“ haben vor Beginn und nach Ende der Vorhaltezeiten bzw. bei 24-Stunden-Fahrzeugen vor und nach Ende der jeweiligen Schicht stattzufinden. | |
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| Frage 3 | Unter Ziffer 4.3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird für die KTW in Los 1 eine durchschnittliche Einsatzdauer von 97 Minuten angegeben. Gleichzeitig werden werktags durchschnittlich 25 Einsätze pro Tag, samstags 8,38 Einsätze und sonntags 8,0 Einsätze genannt. Wir bitten um Klarstellung, ob sich die jeweils angegebenen durchschnittlichen Einsatzzahlen auf die Gesamtheit aller in Los 1 vorgehaltenen KTW oder auf einzelne KTW beziehen. Hintergrund der Frage ist insbesondere die sonntägliche Vorhaltung. Nach Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird sonntags lediglich der KTW 2 von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und damit für insgesamt 10 Stunden vorgehalten. Bei durchschnittlich 8 Einsätzen und einer angegebenen durchschnittlichen Einsatzdauer von 97 Minuten ergäbe sich rechnerisch ein Einsatzzeitbedarf von rund 12,9 Stunden und damit ein Umfang oberhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit. Wir bitten daher um Konkretisierung und gegebenenfalls Korrektur der Angaben zum durchschnittlichen Einsatzaufkommen für die KTW, insbesondere für Samstage und Sonntage, sowie um Erläuterung, auf welche KTW bzw. Vorhaltezeiträume sich die genannten Einsatzzahlen beziehen. |
| Antwort 3 | Wie bereits in den Vergabeunterlagen beschrieben, erfolgt zum 01.07.2027 eine geänderte Fahrzeugvorhaltung. Die derzeit getroffenen Angaben zu den Einsatzzahlen und der durchschnittlichen Einsatzdauer stellen daher nur Richtwerte dar. Es ist jedoch von einer hohen Einsatzauslastung, sowohl werktags als auch an den Wochenenden auszugehen. Die Durchführung der Krankentransporte durch die KTW erfolgt jedoch nur während der angegebenen Vorhaltezeit. Bei einem erhöhtem Krankentransportaufkommen werden andere Rettungsmittel unterstützend eingesetzt. |