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Landkreis Stade
Vergabe der Durchführung von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes
im Gebiet des Landkreises Stade
– Bieterinformation –
| Frage 1 | Gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird vor | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer ein | |||
| verbindlicher Zeitraum definiert, in dem die geltenden Pausenzeiten | |||
| gewährt werden. Gleichzeitig ist unter Ziffer 7 geregelt, dass die | |||
| Rettungsmittel jederzeit alarmiert werden können bzw. über | |||
| Funkmeldeempfänger und Diensthandy erreichbar sein müssen. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, für welche Fahrzeugtypen (RTW, NKTW und | |||
| KTW) während der festgelegten Pausenzeiten weiterhin eine | |||
| Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft bestehen | |||
| muss. | |||
| Antwort 1 | Eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft während der | ||
| Pausenzeiten muss für RTW und NKTW bestehen. | |||
| Frage 2 | Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Vor- und Nachbereitung der | ||
| Rettungsmittel und der jeweiligen Schichten erforderlichen Rüstzeiten | |||
| Bestandteil der in Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung | |||
| ausgewiesenen Vorhaltezeiten sind oder außerhalb dieser | |||
| Vorhaltezeiten liegen. | |||
| Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob die Rettungsmittel zu Beginn der | |||
| jeweils ausgewiesenen Vorhaltezeit bereits vollständig einsatzbereit und | |||
| besetzt sein müssen und ob nach Ende der Vorhaltezeit anfallende | |||
| Tätigkeiten, insbesondere Fahrzeugübergabe, Wiederherstellung der | |||
| Einsatzbereitschaft, Bestückung und sonstige Abschlussarbeiten, | |||
| außerhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit zu erbringen sind. | |||
| Antwort 2 | Die Fahrzeuge müssen während der ausgewiesenen Vorhaltezeit | ||
| einsatzbereit vorgehalten werden. Vor- und Nachbereitung zur (Wieder-) |
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| Herstellung der Einsatzbereitschaft und damit auch die sogenannten | |||
|---|---|---|---|
| „Rüstzeiten“ haben vor Beginn und nach Ende der Vorhaltezeiten bzw. bei | |||
| 24-Stunden-Fahrzeugen vor und nach Ende der jeweiligen Schicht | |||
| stattzufinden. | |||
| Frage 3 | Unter Ziffer 4.3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird für die KTW in | ||
| Los 1 eine durchschnittliche Einsatzdauer von 97 Minuten angegeben. | |||
| Gleichzeitig werden werktags durchschnittlich 25 Einsätze pro Tag, | |||
| samstags 8,38 Einsätze und sonntags 8,0 Einsätze genannt. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, ob sich die jeweils angegebenen | |||
| durchschnittlichen Einsatzzahlen auf die Gesamtheit aller in Los 1 | |||
| vorgehaltenen KTW oder auf einzelne KTW beziehen. | |||
| Hintergrund der Frage ist insbesondere die sonntägliche Vorhaltung. Nach | |||
| Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird sonntags lediglich der KTW 2 von | |||
| 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und damit für insgesamt 10 Stunden vorgehalten. | |||
| Bei durchschnittlich 8 Einsätzen und einer angegebenen durchschnittlichen | |||
| Einsatzdauer von 97 Minuten ergäbe sich rechnerisch ein Einsatzzeitbedarf | |||
| von rund 12,9 Stunden und damit ein Umfang oberhalb der ausgewiesenen | |||
| Vorhaltezeit. | |||
| Wir bitten daher um Konkretisierung und gegebenenfalls Korrektur der | |||
| Angaben zum durchschnittlichen Einsatzaufkommen für die KTW, | |||
| insbesondere für Samstage und Sonntage, sowie um Erläuterung, auf | |||
| welche KTW bzw. Vorhaltezeiträume sich die genannten Einsatzzahlen | |||
| beziehen. | |||
| Antwort 3 | Wie bereits in den Vergabeunterlagen beschrieben, erfolgt zum 01.07.2027 | ||
| eine geänderte Fahrzeugvorhaltung. Die derzeit getroffenen Angaben zu | |||
| den Einsatzzahlen und der durchschnittlichen Einsatzdauer stellen daher | |||
| nur Richtwerte dar. Es ist jedoch von einer hohen Einsatzauslastung, | |||
| sowohl werktags als auch an den Wochenenden auszugehen. Die | |||
| Durchführung der Krankentransporte durch die KTW erfolgt jedoch nur | |||
| während der angegebenen Vorhaltezeit. Bei einem erhöhtem | |||
| Krankentransportaufkommen werden andere Rettungsmittel unterstützend | |||
| eingesetzt. |
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| Frage 4 | In der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 15.1 Zum Nachweis solle eine Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers ausreichen. Vor Zuschlagserteilung soll eine Bürgschaftsurkunde eingereicht werden. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Bürgschaftsurkunde beim Auftraggeber vorliegen? |
|---|---|
| Antwort 4 | Bei Angebotsabgabe ist lediglich als Nachweis „eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser/dieses bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen“. Die eigentliche Bankbürgschaft muss spätestens zu Leistungsbeginn ausgehändigt werden, siehe § 15 BV. |
| Frage 5 | Leistungsbeschreibung - Einsatzpersonal – RettH Es ist der Rettungshelfer mit 4 Wochen RD Praktikum und 2 Wochen KH Praktikum gefordert. Nach AVPO-RettSan ist aber auch ein verlängertes RD Praktikum auf 6 Wochen möglich zur Qualifikationserlangung. Wird diese Formulierung gestrichen oder sind Leistungserbringer gezwungen diese Praktikumskonstellation vor Einstellung zu prüfen? |
| Antwort 5 | Es gelten die Vorgaben der AVPO-RettSan. Gleichwertige Ausbildungen aus der Vergangenheit oder aus anderen Bundesländern werden jedoch ebenfalls anerkannt. |
| Frage 6 | Leistungsbeschreibung – Erweiterter Rettungsdienst In der Leistungsbeschreibung wird die Verfügbarkeit des Rettungsmittels in der MANV-T Komponente mit 30 Minuten nach Alarmierung an einem Sammelplatz gefordert. Der Sammelplatz ist nicht definiert und der Standort des Rettungsmittel wird als "frei wählbar" formuliert. Wo befindet sich der Sammelplatz oder ist der Sammelplatz gleichzusetzen mit dem Standort des Rettungsmittels? |
| Antwort 6 | Sammelplatz ist die Rettungswache im jeweiligen Los. Die Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes sind somit innerhalb von 30 Minuten nach |
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Alarmierung einsatzbereit an der jeweiligen Rettungswache im Los
vorzuhalten.