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Landkreis Stade
Vergabe der Durchführung von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes
im Gebiet des Landkreises Stade
– Bieterinformation –
| Frage 1 | Gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird vor | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer ein | |||
| verbindlicher Zeitraum definiert, in dem die geltenden Pausenzeiten | |||
| gewährt werden. Gleichzeitig ist unter Ziffer 7 geregelt, dass die | |||
| Rettungsmittel jederzeit alarmiert werden können bzw. über | |||
| Funkmeldeempfänger und Diensthandy erreichbar sein müssen. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, für welche Fahrzeugtypen (RTW, NKTW und | |||
| KTW) während der festgelegten Pausenzeiten weiterhin eine | |||
| Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft bestehen | |||
| muss. | |||
| Antwort 1 | Eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft während der | ||
| Pausenzeiten muss für RTW und NKTW bestehen. | |||
| Frage 2 | Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Vor- und Nachbereitung der | ||
| Rettungsmittel und der jeweiligen Schichten erforderlichen Rüstzeiten | |||
| Bestandteil der in Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung | |||
| ausgewiesenen Vorhaltezeiten sind oder außerhalb dieser | |||
| Vorhaltezeiten liegen. | |||
| Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob die Rettungsmittel zu Beginn der | |||
| jeweils ausgewiesenen Vorhaltezeit bereits vollständig einsatzbereit und | |||
| besetzt sein müssen und ob nach Ende der Vorhaltezeit anfallende | |||
| Tätigkeiten, insbesondere Fahrzeugübergabe, Wiederherstellung der | |||
| Einsatzbereitschaft, Bestückung und sonstige Abschlussarbeiten, | |||
| außerhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit zu erbringen sind. | |||
| Antwort 2 | Die Fahrzeuge müssen während der ausgewiesenen Vorhaltezeit | ||
| einsatzbereit vorgehalten werden. Vor- und Nachbereitung zur (Wieder-) |
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| Herstellung der Einsatzbereitschaft und damit auch die sogenannten | |||
|---|---|---|---|
| „Rüstzeiten“ haben vor Beginn und nach Ende der Vorhaltezeiten bzw. bei | |||
| 24-Stunden-Fahrzeugen vor und nach Ende der jeweiligen Schicht | |||
| stattzufinden. | |||
| Frage 3 | Unter Ziffer 4.3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird für die KTW in | ||
| Los 1 eine durchschnittliche Einsatzdauer von 97 Minuten angegeben. | |||
| Gleichzeitig werden werktags durchschnittlich 25 Einsätze pro Tag, | |||
| samstags 8,38 Einsätze und sonntags 8,0 Einsätze genannt. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, ob sich die jeweils angegebenen | |||
| durchschnittlichen Einsatzzahlen auf die Gesamtheit aller in Los 1 | |||
| vorgehaltenen KTW oder auf einzelne KTW beziehen. | |||
| Hintergrund der Frage ist insbesondere die sonntägliche Vorhaltung. Nach | |||
| Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird sonntags lediglich der KTW 2 von | |||
| 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und damit für insgesamt 10 Stunden vorgehalten. | |||
| Bei durchschnittlich 8 Einsätzen und einer angegebenen durchschnittlichen | |||
| Einsatzdauer von 97 Minuten ergäbe sich rechnerisch ein Einsatzzeitbedarf | |||
| von rund 12,9 Stunden und damit ein Umfang oberhalb der ausgewiesenen | |||
| Vorhaltezeit. | |||
| Wir bitten daher um Konkretisierung und gegebenenfalls Korrektur der | |||
| Angaben zum durchschnittlichen Einsatzaufkommen für die KTW, | |||
| insbesondere für Samstage und Sonntage, sowie um Erläuterung, auf | |||
| welche KTW bzw. Vorhaltezeiträume sich die genannten Einsatzzahlen | |||
| beziehen. | |||
| Antwort 3 | Wie bereits in den Vergabeunterlagen beschrieben, erfolgt zum 01.07.2027 | ||
| eine geänderte Fahrzeugvorhaltung. Die derzeit getroffenen Angaben zu | |||
| den Einsatzzahlen und der durchschnittlichen Einsatzdauer stellen daher | |||
| nur Richtwerte dar. Es ist jedoch von einer hohen Einsatzauslastung, | |||
| sowohl werktags als auch an den Wochenenden auszugehen. Die | |||
| Durchführung der Krankentransporte durch die KTW erfolgt jedoch nur | |||
| während der angegebenen Vorhaltezeit. Bei einem erhöhtem | |||
| Krankentransportaufkommen werden andere Rettungsmittel unterstützend | |||
| eingesetzt. |
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| Frage 4 | In der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 15.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zum Nachweis solle eine Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers | |||
| ausreichen. Vor Zuschlagserteilung soll eine Bürgschaftsurkunde | |||
| eingereicht werden. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die | |||
| Bürgschaftsurkunde beim Auftraggeber vorliegen? | |||
| Antwort 4 | Bei Angebotsabgabe ist lediglich als Nachweis „eine entsprechende | ||
| Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der | |||
| hervorgeht, dass dieser/dieses bereit ist, im Zuschlagsfall und vor | |||
| Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende | |||
| selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen“. | |||
| Die eigentliche Bankbürgschaft muss spätestens zu Leistungsbeginn | |||
| ausgehändigt werden, siehe § 15 BV. | |||
| Frage 5 | Leistungsbeschreibung - Einsatzpersonal – RettH | ||
| Es ist der Rettungshelfer mit 4 Wochen RD Praktikum und 2 Wochen KH | |||
| Praktikum gefordert. Nach AVPO-RettSan ist aber auch ein verlängertes RD | |||
| Praktikum auf 6 Wochen möglich zur Qualifikationserlangung. Wird diese | |||
| Formulierung gestrichen oder sind Leistungserbringer gezwungen diese | |||
| Praktikumskonstellation vor Einstellung zu prüfen? | |||
| Antwort 5 | Es gelten die Vorgaben der AVPO-RettSan. Gleichwertige Ausbildungen | ||
| aus der Vergangenheit oder aus anderen Bundesländern werden jedoch | |||
| ebenfalls anerkannt. | |||
| Frage 6 | Leistungsbeschreibung – Erweiterter Rettungsdienst | ||
| In der Leistungsbeschreibung wird die Verfügbarkeit des Rettungsmittels in | |||
| der MANV-T Komponente mit 30 Minuten nach Alarmierung an einem | |||
| Sammelplatz gefordert. Der Sammelplatz ist nicht definiert und der Standort | |||
| des Rettungsmittel wird als "frei wählbar" formuliert. Wo befindet sich der | |||
| Sammelplatz oder ist der Sammelplatz gleichzusetzen mit dem Standort | |||
| des Rettungsmittels? | |||
| Antwort 6 | Sammelplatz ist die Rettungswache im jeweiligen Los. Die Fahrzeuge des | ||
| erweiterten Rettungsdienstes sind somit innerhalb von 30 Minuten nach |
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| Alarmierung einsatzbereit an der jeweiligen Rettungswache im Los | |||
|---|---|---|---|
| vorzuhalten. | |||
| Frage 7 | Wir bitten um Klarstellung, ob die Kosten der dreijährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter vollständig in den Angebotspreis einzukalkulieren sind oder ob sie gesondert neben dem Angebotspreis abgerechnet werden. | ||
| Antwort 7 | Die Kosten sind – sofern vorhanden – vollständig in den Angebotspreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht. |