Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Vergabeverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die BAuA Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Z4b - Beschaffungen und Zuwendungen -, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, z.Hd. Datenschutzbeauftragter, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, bds@baua.bund.de
Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Die Sicherheit der Verarbeitung wird durch geeignete und organisatorische Maßnahmen gewährleistet (in Verbindung mit Art. 32).Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG sowie das Vergaberecht in GWB, BHO, VgV, UVgO und VOB.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Im Falle einer Rechnungsprüfung werden Ihre Daten ggf. an die Prüfbehörde übermittelt. Im Falle eines Rechtsstreits werden Ihre Daten ggf. an ein Gericht oder eine andere Entscheidungsinstanz sowie an die Beteiligten des Verfahrens übermittelt.
Übermittlung der Daten in Drittland
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Daten gemäß den nachfolgend benannten Fristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind dabei die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 79 BHO i.V.m Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zur BHO - ZBR BHO sowie vergaberechtlich § 8 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV) und § 6 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
1.) Angebote mit Zuschlag, weitere Vergabeunterlagen (VV Nr. 4.7 ZBR BHO):
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10 Jahre für Bücher und Rechnungsunterlagen
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5 Jahre für Belege
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1 Jahr für übrige Unterlagen
2.) Angebote ohne Zuschlag:
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3 Jahre im Unterschwellenbereich (§ 6 Abs. 2 UVgO)
-
Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch 3 Jahre im Oberschwellenbereich (§ 8 Abs. 4
VgV)
Rechte der betroffenen Person
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO):
Es besteht das Recht auf Auskunft über die von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
Es besteht das Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):
Es besteht grundsätzlich das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):
Es besteht das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.
- Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):
Es besteht das Recht, die bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen weiterzuleiten.
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO):
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Anschrift: Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn
Friedrichstr. 50, 10117 Berlin
Zentrale Telefonnummer: 0228/997799-0
Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.de
Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die BAuA ihren datenschutzrechtlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Folgen der Nichtbereitstellung
Eine rechtliche Verpflichtung, Ihre Daten bereitzustellen, besteht zunächst nicht. Sehen Sie von einer Bereitstellung Ihrer o.g. Daten ab, so können wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren nicht nachkommen. Daher können Sie sich in diesem Fall nicht an den von der BAuA durchgeführten Vergabeverfahren beteiligen.
Keine automatisierten Einzelfallentscheidungen
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nicht für automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung.