Anl 1 Anschreiben und vergaberechtliche Hinweise - national.docx

Durchführung einer Managementakademie 2027–2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:57 (Europe/Berlin)

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Vergabestelle

Nöldnerstr. 40-42

10317 Berlin

An die Bieter

Anschreiben und vergaberechtliche Hinweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Auftraggeberin (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA -) beabsichtigt, die folgende Leistung im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben:

Konzeptionelle Weiterentwicklung und Durchführung eines modularen Programms zur Führungsentwicklung

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungsarbeiten gemäß Leistungs-beschreibung. Das Qualifizierungsprogramm sowie die Durchführung der Maßnahme hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Nachfolgend finden Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen und Termine.

Die Vergabestelle der BAuA

Vergaberechtliche Hinweise - national

1. Einführung

Folgende Unterlagen haben Sie erhalten:

• Vergaberechtliche Hinweise Anlage 1

• Angebotsschreiben Anlage 2

• Leistungsbeschreibung Anlage 3

• Inhalte Bieterpräsentation Anlage 3a

• Eignungskriterien Anlage 4

• Wertungskriterien Anlage 5

• Wertungsmatrix Anlage 5a

• Eigenerklärungen und Unternehmensangaben Anlage 6

• Eigenerklärung VO-2022-576 EU-Sanktionen Anlage 6a

• Eigenerklärung Nachhaltigkeitsverpflichtungen Anlage 6b

• Eigenerklärungen und besondere

Vertragsbedingungen BTTG Anlage 6c

• Mustervertrag Anlage 7

• ZAV BAuA Anlage 8

• DSGVO Info Anlage 9

• Preisblatt Anlage 10

  1. Informationsmanagement, Bieterfragen
  2. Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen.
  3. Die Vergabeunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen. Das Vergabeverfahren und ein im Ergebnis des Vergabeverfahrens geschlossener Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen.
  4. Das Vergabeverfahren inklusive jeglicher Kommunikation zwischen Bieter und Auftraggeberin wird elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://dtvp.de/ abgewickelt (im Folgenden kurz „Vergabeplattform“). Über die Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Deutschen Vergabeportals (insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen für Bieter und Erklärungen zum Datenschutz) sind zu beachten.

Weiterführende und hilfreiche Informationen finden Sie auch unter https://www.cosinex.de/vergabewissen/videotutorials/.

  1. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Jedes interessierte Unternehmen muss sich jedoch auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren, um regelmäßig über zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen informiert zu werden.
  2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zu stellen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post, E-Mail etc. werden nicht beantwortet.

Antworten auf Bieterfragen werden - soweit sie zentrale Informationen für die Angebotserstellung enthalten - in anonymisierter Form allen Bietern, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, auf der Vergabeplattform mitgeteilt.

Bieterfragen können bis zum 09.09.2026 eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt rechtzeitig, spätestens bis zum 14.09.2026. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt.

Die Fragen und Antworten werden fortlaufend über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ bekannt gegeben. Registrierte Unternehmen werden über Antworten auf Rückfragen und zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen unterrichtet. Ein Versand von Antworten auf Fragen per unverschlüsselter E-Mail erfolgt nicht.

3. Form und Inhalt des Angebotes, Preisangaben, ordnungsgemäße Einreichung des Angebotes

  1. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein Angebot zu erarbeiten und dieses form- sowie fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg über die Plattform https://dtvp.de/ einzureichen.

Eine Einreichung des Angebots auf dem Postweg, auf anderem elektronischem Weg als über die Plattform https://dtvp.de/, insbesondere per unverschlüsselter E-Mail oder per Telefax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig, auch nicht ergänzend zu einem elektronisch eingereichten Angebot. Ein Verstoß hiergegen führt gemäß § 42 UVgO zum Ausschluss des Angebots.

(2) Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

(3) Ein vollständiges Angebot besteht – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – aus folgenden Unterlagen:

  • dem vollständig ausgefüllten Angebotsschreiben (Anlage 2) mit den dort aufgeführten Erklärungen und Nachweisen (Anlagen 6, 6a, 6b, 6c)
  • dem Angebotskonzept (gem. Anlagen 3 und 3a)
  • Preisblatt **(**gem. Anlage 10)
  • Eignungsnachweise/Referenzen (gem. Anlage 4)

Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig beinhalten und ist rechtzeitig über die Vergabeplattform einzureichen.

(4) Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

(5) Für die Bearbeitung und Erstellung des Angebots sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens entstehende Kosten der Bieter werden nicht erstattet.

(6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

(7) Das vollständige Angebot ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform auf dem dafür vorgesehenen Weg zu übermitteln. Hierfür ist die Eintragung des Klarnamens des Unterzeichners an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern ausreichend.

Mit der Unterzeichnung des Angebotsschreibens durch den Bieter gelten alle eingereichten Erklärungen als unterzeichnet. Nachunternehmen sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen hingegen auch die geforderten Eigenerklärungen unterzeichnen.

(8) Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Aus diesem Grund können die Geschäftsbedingungen des Bieters nicht anerkannt werden, da sie die Ausschreibungsbedingungen verändern. Angebote, welche zu den Geschäftsbedingungen des Bieters eingereicht werden, werden von der Wertung der Angebote ausgeschlossen.

(9) Die Angebotsfrist endet am 21.09.2026, um 10:00 Uhr. Angebote, die verspätet eingehen, werden vom Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Derartige Gründe sind vom Bieter glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerungen sind ausgeschlossen.

(10) Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zurückgenommen werden, indem der Bieter sein Angebot zurückzieht.

(11) Will der Bieter ein Angebot, das bereits abgegeben wurde, innerhalb der Angebotsfrist ändern, ergänzen oder berichtigen, so hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen und ein neues Angebot innerhalb der Angebotsfrist abzugeben.

(12) Vor Zuschlagserteilung ist eine Bieterpräsentation vorgesehen. Die Präsentations-unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Zur Präsentation werden fünf Bieter mit der jeweils höchsten Punktezahl gemäß Anlage 5 eingeladen. Weitere Informationen zur Präsentation sind der Anlage 3a zu entnehmen.

Die Präsentationen finden am 6. und 15. Oktober 2026 in den Räumen der Bundesanstalt in Dortmund, Friedrich-Henkel-Weg 1-25 statt. Bitte halten Sie sich diese Tage für eine eventuelle Präsentation frei. Sie können einen Präferenztag angeben. Eine Terminzusicherung kann vorab jedoch nicht gegeben werden.

Ist Ihr Angebot anhand der Bewertungskriterien für eine Präsentation vorgesehen, erhalten Sie spätestens am 29. September 2026 eine Information mit dem konkretisierten Termin. Hierfür geben Sie bitte unbedingt eine zuverlässige E-Mail-Adresse an.

Für die Präsentation sind ca. 90 Minuten, maximal 2 Stunden vorgesehen.

Terminverschiebungen sind nicht möglich.

(13) Die Auftraggeberin strebt unverbindlich an, den Zuschlag frühestmöglich, spätestens bis zum 15. November 2026 zu erteilen. Die Bieter sind bis zum 15. November 2026 an ihre Angebote gebunden (Bindefrist).

(14) Der Auftrag beginnt mit Erteilung des Zuschlags.

  1. Bewerber / Bietergemeinschaften

Sofern Bietergemeinschaften anbieten möchten oder Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind entsprechende Erklärungen einzureichen. Für Bietergemeinschaften gilt § 32 UVgO. Sollten weitere Informationen benötigt werden, wenden Sie sich an die Vergabestelle.

Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Leistung selbst auszuführen.

Die Anlagen „Eigenerklärungen“ (Anlagen 6 bis 6b) sind zudem von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.

  1. Eignung und Zuschlagserteilung
  2. Die Auftraggeberin prüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bieter eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird.
  3. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses anhand der einfachen Richtwertmethode. Nach der Prüfung der Einhaltung der Mindestforderungen erfolgt die weitere Bewertung nach den Zuschlagskriterien und die Gewichtung gemäß Anlage 5.
  4. Es wird der fiktiver Wertungspreis WP in EUR (netto) aus der Gesamtsumme aller Preise gemäß Anlage 10 (Preisblatt) gebildet. Bewerben sich Bieter mit unterschiedlichen Mehrwertsteueranteilen, findet eine Bruttopreisbetrachtung der Angebote statt. Sofern sich Bieter aus dem Ausland beteiligen, erfolgt die Wertung ebenfalls anhand der Bruttopreise. Gegebenenfalls durch die BAuA zu zahlende Mehrwertsteueranteile werden dabei auf den Nettopreis des Bieters hinzugerechnet. Die Summen sind im Angebotsschreiben (Anlage 2) einzutragen.

Der WP dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots in diesem Vergabeverfahren und muss nicht mit den zu erzielenden Umsätzen während der Vertragslaufzeit übereinstimmen.

Für jeden Bieter wird unter Anwendung der folgenden Formel die Zuschlagskennzahl Z ermittelt: Z = WP / L

Hierbei sind WP = Wertungspreis des Angebots gem. Anlage 10

L = Die nach Anlage 5 ermittelte Leistungspunktzahl des Angebots

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der kleinsten Zuschlagskennzahl Z.

  1. Die Vergabestelle fordert vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter folgende Originalunterlagen mit einer Frist von maximal 4 Werktagen an:

Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung zur Berufshaftpflicht-versicherung gem. Ziff. 7 der Anlage 6 (Eigenerklärungen und Unternehmens-angaben).

  1. Für Zeiten des Aufenthalts in der BAuA kommt für den erfolgreichen Bieter die Fremdfirmenordnung der BAuA (einsehbar unter https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Ausschreibungen/Ausschreibungen) zur Anwendung. Sofern zutreffend, werden die betreffenden Dokumente durch die BAuA zur Vervollständigung bereitgestellt.
  2. Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 46 UVgO. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich beauftragt.

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 46 UVgO sein Name bekannt gegeben wird.

  1. Vertragsbedingungen
  2. Gesetze und Verordnungen in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 631 ff. BGB)
  • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  1. Vertragsbestandteile
  • Vertrag gem. Anlage 7
  • Vergabeunterlagen inkl. Leistungsbeschreibung, ggf. Antworten auf Bieterfragen sowie das Protokoll der Bieterpräsentation
  • Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Verordnung über Preise - VOPR 30/53

(https://www.gesetze-im-internet.de/preisv\_30\_53/PreisV\_30\_53.pdf)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.

Nach Zuschlagerteilung werden der Vertrag (deklaratorische Bedeutung) abschließend ausgefertigt.

Der Auftrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.

  1. Nachhaltigkeit

Die Leistungserbringung hat keine nennenswerten Umweltauswirkungen; dennoch ist der/die Auftragnehmer/Auftragnehmerin verpflichtet, die allgemeinen Grundsätze einer umwelt- und ressourcenschonenden Arbeitsweise einzuhalten (z. B. digitale Kommunikation, effiziente Reisetätigkeit, sparsame Nutzung von Betriebsmitteln).

  1. Erfüllungsort

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Friedrich-Henkel-Weg 1-25

44149 Dortmund

Weiterer Erfüllungsort ist das im Rahmen des Vertrages zu beauftragende Hotel.

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