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313636-2026TEDBekanntmachungVeröffentlicht 7. Mai 2026·Offenes Verfahren·CPV 79952000Schließt in 37 Tagen

Durchführung des 3. alpenweiten ClimaHost-Wettbewerbs für Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotels

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlin, GermanySchließt 18. Juni 2026Komplexität medium
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Auftragswert
€210k
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Einreichungsfrist
18. Juni 2026
Bekannt seit 7. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Umwelt vergibt die Durchführung des 3. internationalen ClimaHost-Wettbewerbs, der vorbildliche Beherbergungsbetriebe im Alpenraum für innovative Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen auszeichnet. Der Auftrag umfasst die Organisation, Durchführung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs einschließlich der Bewertung der eingereichten Konzepte. Die Laufzeit beträgt ca. 30 Monate (900 Tage), der geschätzte Auftragswert liegt bei 210.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden. Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.

VergabeHero-Zusammenfassung. Das Bundesministerium für Umwelt vergibt die Durchführung des 3. ClimaHost-Wettbewerbs – ein internationaler Wettbewerb, der Hotels und andere Beherbergungsbetriebe im Alpenraum für vorbildliche Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen auszeichnet. Der Dienstleister muss den gesamten Wettbewerbsablauf organisieren: von der Bekanntmachung über die Einreichung und Bewertung der Bewerbungen bis hin zur Preisverleihung und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, erfolgreiche Konzepte aus dem Alpenraum bekannt zu machen und andere Betriebe zur Nachahmung anzuregen. Der Auftrag läuft etwa 2,5 Jahre und richtet sich an Anbieter mit Erfahrung in der Organisation von Nachhaltigkeitswettbewerben oder Förderprogrammen.
KI-Klassifizierung
Environmental ServicesEvent ManagementConsulting ServicesGovernmentEnvironmental ServicesTourismClimate ProtectionEnergy EfficiencyHospitalitySustainability CompetitionAlpine RegionTourismEnvironmental Awards
Zentrale Anforderungen
· 5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Russland-Sanktionen) gemäß Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014
  • Nachweisliche Erfahrung in der Organisation von Wettbewerben oder Förderprogrammen im Bereich Nachhaltigkeit/Klimaschutz
  • Fähigkeit zur Koordination eines internationalen Wettbewerbs im Alpenraum
  • Kompetenz in der Bewertung von Nachhaltigkeitskonzepten für Tourismusbetriebe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.

Lose
· 1 Lot
LOT-0000ClimaHost – 3. alpenweiter Wettbewerb – Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotellerie und Tourismusunterkünften
€210k

Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesichts dieser enormen wirtschaftl. Bedeutung, trifft der Klimawandel die Region besonders hart. Viele Hotels richten ihr Angebot auf saisonabhängige Aktivitäten aus und sind somit von klimatischen Bedingungen abhängig. Gleichzeitig tragen sie durch den eigenen Energieverbrauch auch selbst zur globalen Erwärmung bei. Dabei könnten viele Hotels Energie effizienter nutzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es gilt daher, nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln, bei denen das Erleben und das Bewahren dieses einzigartigen Natur- und Kulturraums im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich bereits viele Betriebe ihrer Rolle bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben. Dieses Engagement soll sichtbar gemacht werden. Orientiert an den alpenweiten „ClimaHost“ Wettbewerben 2018/19 und 2021/22 soll hierfür ein 3. internat. Klimaschutzwettbewerb durchgeführt werden, der sich an Beherbergungsbetriebe aus dem Alpenraum richtet, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Neben Maßnahmen wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien, sollen z.B. auch eine nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für Klimaschutzbelange berücksichtigt werden. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe des Alpenraums. Ausgezeichnet werden sollen vorbildliche Betriebe, die sich für die Vereinbarkeit von touristischen Angeboten und Klimaschutz engagieren. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen im Alpentourismus gezielt zu fördern, gute Beispiele über den gesamten Alpenraum bekannt zu machen und innovative Betriebe bei ihrem Engagement zu unterstützen. Die Ergebnisse sollen andere Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen anregen und einen Nachahmungseffekt auslösen.

CPV 79952000, 75131000Frist 18. Juni 2026900 Tage Laufzeit
Zuschlagskriterien
· 2 Kriterien
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    30%
  • quality

    Umsetzungskonzept

    70%
Zeitleiste
  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung