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(ZusätzlicheVertragsbedingungen–Liefer-/Dienstleistungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die AusführungvonLeistungen
1 ArtundUmfangderLeistungen(§1VOL/B) DievereinbartenPreiseenthaltenauchdieKostenfür Verpackung, Aufladen, Beförderung biszurAnlieferungs- oderAnnahmestelleundAbladen,wenninderLeistungsbeschreibungnichtsanderesangegebenist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige PatentgebührenundLizenzvergütungensinddurchdenPreisfürdieLeistungabgegolten.
2 ÄnderungderLeistung(§2Nummer3VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 DerAuftragnehmer hatauf VerlangendiedurchdieÄnderungderLeistungbedingtenMehr-oderMinderkosten nachzuweisen.
3 AusführungderLeistung(§4VOL/B) DerAuftraggeberkannsichüberdievertragsgemäßeAusführungderLeistungunterrichten.
4 Güteprüfung(§12Nummer2VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurchentstandenenKostenerstattet.
5 Abnahme(§13VOL/B) 5.1 DieLieferungoderLeistungwirdförmlichabgenommen.
6 Mängelansprüche(§14VOL/B) DieVerjährungsfristfürMängelansprüchebeginntmitderAbnahmederLeistung.
VHBBund–Ausgabe2017 Seite1von1 3202-60
– 536BHV
– LF-ED-640-BHV 5.2 DieGefahrgeht,wennnichtsanderesvereinbartist,aufdenAuftraggeberüber – beiLieferleistungenmitderÜbernahmeanderAnlieferungsstelle, – beiAufbauleistungenmitderAbnahme.
7 Rechnungen(§§15und17VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des EntstehensderSteuer,beiSchlussrechnungenzumZeitpunktdesBewirkensderLeistunggilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen demaktuellenUmsatzsteuerbetragunddembeiFristablaufmaßgebendenUmsatzsteuerbetragnichterstattet.
7.2 InjederRechnungsindUmfang undWert allerbisherigenLeistungenunddiebereitserhaltenenZahlungenmit gesondertemAusweisderdarinenthaltenenUmsatzsteuerbeträgeanzugeben.
8 LeistungennachStundenverrechnungssätzen(§16VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigungeinzureichen.Diesemüssen
– dasDatum, – diegenaueBezeichnungdesAusführungsortes, – dieArtderLeistung, – dieNamenderArbeitskräfteundderenBerufs-,Lohn-oderGehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,sowienachimVerrechnungssatznichtenthaltenenErschwernissenund – dieGerätekenngrößenenthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die OriginalederListenbehältderAuftraggeber,diebescheinigtenDurchschriftenerhältderAuftragnehmer.