Druck und bundesweiter Versand von Viermonatskalendern 2025–2028
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.02.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.01.2024
- CPV-Codes
- Kalender (30199792)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 51444-2024
- Verfahrensnummer
- b0175653-2869-452d-9b2e-0921ed278171
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschafft den Druck und den bundesweiten Versand von Viermonatskalendern mit dem Aufdruck „Heinz hat’s drauf“. Vorgesehen sind jährlich 75.000 Exemplare zur Lieferung an die Dienststellen der BA für die Kalenderjahre 2025 bis 2028. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; der Auftraggeber sitzt in Nürnberg.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Druck und Versand der Heinz-Kalender
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Heinz-Kalender
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zum bundesweiten Abruf und zur Lieferung von Kalendern (Viermonatskalender mit Aufdruck "Heinz hat's drauf") an die jeweiligen Dienststellen der BA für die Kalenderjahrgänge 2025 bis 2028. Anzubieten ist ein Viermonatskalender mit Drei-Monaten Kalenderaufdruck und auf dem Platz des 4. Monats ein Comic je Monat unterschiedlich. Ausführung: Anzahl: 75.000 Stück pro Jahr Papier: 80 g/m² Recyclingpapier, 80er Weiße für Kalendarium, 350 g/m² Recyclingkarton für den Kopf Gesamtgröße: 33,0 cm x 63,5 cm Werbedruckfläche Kopffeld: 33,0 cm x 15,0 cm einsprachig: deutsch Druckfarbe: rot/schwarz, 2/0-farbig, rot = HKS 14 Verarbeitung: geheftet, perforiert und mit Datumsschieber versehen Rückwand und Kalenderkopf aus Pappe, Kalendarium (Comic + 3 Monate) aus Papier. Kalenderkopf mit eigenem Heinz-Aufdruck und BA-Logo (zwingend) zweifarbig rot/schwarz, Sonn- und Feiertage hervorgehoben, Wochenzählung, Jahresübersicht und Ferientermine. Jedes Kalendarium (= einzelnes Blatt) oben mit einem jeweils anderen Comic (lt. Druckdatei) und darunter die 3 Monate. Der Heinz-Aufdruck wird durch den Auftraggeber mittels einer Druckdatei (Format pdf) zur Verfügung gestellt. Die Entwicklungskosten für die Erstellung des Comic-Aufdrucks werden durch den Auftraggeber getragen. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 300.000 Stück (75.000 Stück je Auflage/Jahr). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Frist: 28.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Heinz-Kalender
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 252494-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.