LB_Minendetektion gekürzt.docx

Drohnen mit Magnetometern zur Minen- und Kampfmitteldetektion samt Software und Dienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.bwi.de

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Leistungsbeschreibung

Kurzversion

Anlage 1 zum Rahmenvertrag über den Bezug eines Gesamtsystems zur UAV-gestützten Minendetektion

Aktenzeichen:

1906-CK-Minendetektion

Inhalt

Inhalt 2

1 Glossar 4

2 Ausgangslage und Zielsetzung 5

3 Leistungsgegenstand 5

4 Leistungskonkretisierung 6

4.1 Allgemeine Anforderungen an die Vertragsleistungen 6

4.2 Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen 6

4.3 Dauerhafte Überlassung eines aus Hard- und Softwarekomponenten bestehenden Gesamtsystems (Kauf) 7

4.3.1 Hardwarebestandteile des Gesamtsystems 8

4.3.1.1 Allgemeine Anforderungen an die Hardwarebestandteile 8

4.3.1.2 Liefer- und Logistikbedingungen der Hardwarebestandteile 8

4.3.1.3 Liefermenge 8

4.3.1.4 Reporting und Dokumentation 8

4.3.2 Softwarebestandteile des Gesamtsystems 9

4.3.2.1 Mindestanforderungen an die Softwarebestandteile 9

4.3.2.2 Lizenzmodell/-metrik 10

4.3.2.3 Lizenzmenge 10

4.3.2.4 Reporting und Dokumentation 10

4.4 Leistungen zur Implementierung des Gesamtsystems 11

4.4.1 Planung der Implementierung 11

4.4.2 Tests und Abnahme 11

4.4.3 Aufbau 11

4.4.4 Schulung 11

4.4.5 Monitoring, Reporting und Dokumentation 12

4.5 Wartungs-, Softwarepflege- und Supportleistungen 12

4.5.1 Monitoring, Reporting und Dokumentation 12

4.5.2 Reparatur und Ersatzteile 12

4.6 Erbringung von sonstigen gesamtsystembezogenen Vertragsleistungen 12

4.6.1 Anpassungen der Hardwarebestandteile 13

4.6.2 Ausbaustufen der Softwarebestandteile 13

5 Weitere besondere Vorgaben des Auftraggebers 13

6 Besondere Anforderungen an das Personal des Auftragnehmers 13

7 Beistellleistungen und Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers 14

8 Anhänge 15

Glossar

Die nachfolgenden Abkürzungen haben die nachstehend definierte Bedeutung und gelten ergänzend zu denen im Rahmenvertrag definierten Begriffen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist oder sich aus dem Kontext eine andere Bedeutung ergibt.

Abkürzung / BegriffErläuterung
BwBundeswehr
BWIBWI GmbH
CIHBwCyber Innovation Hub der Bw
EndnutzerNutzer, welches das System nutzen
GCSUAV Ground Control Station – Bodenkontrollstation für UAVs als portables System im Twin-Stick-Style mit 2 Minijoysticks, weiteren Tasten, Antennen und Bildschirm.
DSSSDirect Sequence Spread Spectrum - ein Frequenzspreizverfahren für die Datenübertragung über Funk.
FHSSFrequency Hopping Spread Spectrum - ein Frequenzspreizverfahren für die drahtlose Datenübertragung
MTOMMaximum Take-Off Mass, maximales Abhebegewicht eines Fluggeräts
UAVUnmanned Aerial Vehicle, äquivalent zu einer Flugdrohne
VS-NfDVerschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch. Einstufung der Bw für schützenswerte Daten.

Ausgangslage und Zielsetzung

Die BWI GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) ist eine 100 % Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Sie betreibt eine hochkomplexe IT-Infrastruktur für die Bundeswehr (nachfolgend „Bw“ oder „Nutzer“) einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen (z.B. BwFuhrparkService GmbH) mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit.

Im Bereich CTO Defence Innovation Center („DIC“) ist der Cyber Innovation Hub der Bw als gemeinsame Innovationseinheit der BWI und der Bw angesiedelt. Der CIHBw führt Innovationsvorhaben mit der Truppe durch und evaluiert Problemlösungen mit marktverfügbaren Lösungen. Die Abteilung CTO DIC Innovation Enablement unterstützt die Bw und den CIHBw, indem sie den prototypischen Betrieb von Innovationsvorhaben und deren Beschaffung übernimmt.

Die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen können von dem Auftraggeber und/oder im Dienst- und Einsatzbetrieb der Bw eingesetzt werden.

Im konkreten Fall gehört es zu den Aufgaben des Auftraggebers, die Bw bei der Beschaffung und Tests einer UAV-gestützten Minendetektion zu unterstützen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt der Auftraggeber ein Gesamtsystem, das aus UAV, Magnetometer und zugehöriger Software besteht. Die wesentlichen Eigenschaften umfassen:

  • Ein mittels UAV beweglich gemachtes Magnetometer, das Minen und andere metallhaltige Kampfmittel aufklären kann,
  • verschlüsselte Kommunikation zwischen UAV/Magnetometer und Controller/Bodenstation
  • Bereitstellung einer Flugplanungs- und Flugsteuerungssoftware, mit der Erkundungsgebiete festgelegt und an die Drohne zum eigenständigen Abflug übermittelt werden können. Die Software ermöglicht außerdem die Steuerung von Hand/via Drohnenpilot im stabilisierten Flugmodus.
  • Eine Auswertesoftware, mit der in den Erkundungsdaten des Magnetometers Kampfmittel, Minen usw. erkannt und markiert werden können.

Der Auftraggeber beabsichtigt vor diesem Hintergrund, den Auftragnehmer mit der Überlassung eines solchen Gesamtsystems, welches die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen erfüllt, sowie weiteren damit im Zusammenhang stehenden Vertragsleistungen zu beauftragen.

Leistungsgegenstand

Die vom Auftragnehmer unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich aus:

der dauerhaften Überlassung eines aus Hard- und Softwarekomponenten bestehenden Gesamtsystems (Kauf),

der Erbringung von Leistungen zur Implementierung des Gesamtsystems,

der Erbringung von Betriebsleistungen in Bezug auf das Gesamtsystem,

der Erbringung von Schulungsleistungen in Bezug auf das Gesamtsystem,

der Erbringung von sonstigen gesamtsystembezogenen Vertragsleistungen.

Leistungskonkretisierung

Nachfolgend werden die vom Auftragnehmer auf Basis eines entsprechenden Einzelauftrags bzw. mehrerer Einzelaufträge unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen konkretisiert.

Die Leistungskonkretisierung erfolgt in dieser Version der Leistungsbeschreibung aus Schutzgründen nur in eingeschränkter Form. Erst im späteren Verlauf erhält der Anbieter die vollständigen Anforderungen.

Allgemeine Anforderungen an die Vertragsleistungen

Das geforderte Gesamtsystem wird Daten verarbeiten, die als Verschlusssache – „Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ - eingestuft sind und unmittelbar durch die Bw eingesetzt werden. Daher ist der Schutz der Daten und Informationen von herausragender Bedeutung. Daher ist jede drahtlose Kommunikation im System zu verschlüsseln. Auch dürfen Systeme nicht aus den Staaten gemäß der Staatenliste im Sinne von §32 SÜG[1] durch den AN bezogen werden. Die Fertigung der Einzelsysteme des Gesamtsystems muss in NATO-, EU- oder EWR-Staaten erfolgen. Eine Datenverarbeitung muss im EU-Raum erfolgen, Datenverarbeitung in den USA ist nicht zulässig.

Da der Endanwender die Bw ist, ist das System in allen Bestandteilen auf einen militärischen Gebrauch auszurichten – insbesondere in den Dimensionen Robustheit und Einfachheit, auch bei der Software und deren Bedienoberflächen.

Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen

Für den Betrieb des Gesamtsystems ist eine Akkreditierung der DEUmilSAA notwendig, die sich an den Vorgaben und Umsetzung der AR A-960/1 (Zentrale Dienstvorschrift Informationssicherheit) orientiert. Der AN muss entsprechend im Zuge der Akkreditierung zu Rückfragen des AG in Bezug auf die Informationssicherheit usw. Stellung nehmen und die Akkreditierung konstruktiv begleiten. Zugleich sind die Vorgaben des Datenschutzes und Geheimschutzes der Bw zu berücksichtigen.

Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen stehen der Schutz der Daten und die Sicherheit für den Endkunden Bw an oberster Stelle, sodass im Rahmen der Erbringung der Vertragsleistungen keine Produkte zugelassen sind, welche einen Bezug (sei es im Sinne einer Unternehmensbeteiligung, Produkt, Hersteller, Entwicklungsleistungen, Quellcode o.ä.) zu einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken aufweisen. Dazu gehören alle Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (SmbS), gemäß der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG.

Der Auftragnehmer muss ferner die Empfehlungen des BSI zur Sicherheit von Drohnen beachten und umsetzen, die unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Weitere_regulierte_Unternehmen/LuSi/FAQ/FAQ_Drohnen/faq-drohnen_node.html definiert sind und insbesondere die Bereiche Verschlüsselung, Authentifizierung & Zugriffskontrolle, Whitelist-/Pairing-Systeme sowie Failsafe abdeckt.

Soft- und Hardware müssen dementsprechend so gestaltet sein, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden. Die Datenspeicherung auf dem UAV und/oder Magnetometer muss mindestens nach AES-256 verschlüsselt erfolgen. Sämtliche Funkschnittstellen müssen verschlüsselt kommunizieren, um ein Abhören und Übernehmen zu verhindern. Die genaue Verschlüsselung ist abhängig von den verwendeten Kommunikationstechniken. Bspw. sind TLS/SSL, WPA2 und VPN-Tunnel zu nutzen.

Dauerhafte Überlassung eines aus Hard- und Softwarekomponenten bestehenden Gesamtsystems (Kauf)

Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber ein aus Hard- und Softwarekomponenten bestehendes Gesamtsystem zur dauerhaften Nutzung (Kauf). Das System besteht dabei aus den folgenden Hauptbestandteilen:

  • Je ein UAV <25kg MTOM mit mind. 4kg Nutzlast zur Verlastung des Magnetometers, inkl. Optiksensoren sowie einer modularen Aufnahme für das Magnetometer und potentiell austauschbarer Sensorik; mindestens 30 Minuten Flugzeit mit aktiven Sensoren
  • Je ein luftverlastbares Magnetometer zum Transport durch das UAV zur Erkundung von Minen, Kampfmitteln usw. aus der Luft
  • Je ein Controller / Bodenstation zum Steuern des UAV sowie ggf. zum Planen von Flügen des UAV
  • Entsprechende Transportkoffer zur Verlastung in Fahrzeugen usw.
  • Eine Flugplanungssoftware zur Planung der Erkundung, Flugroutenfestlegung usw. und Übergabe/Programmierung des UAV zum (autonomen) Abfliegen des Auftrags
  • Eine Flugsteuerungssoftware zur Kontrolle/Nachverfolgung des Flugs der UAV und zum manuellen Fliegen des UAV bei Bedarf
  • Eine Software zur Auswertung der Erkundungsergebnisse des Magnetometers als manuelle Auswertung durch einen Bediener und in weiterer Ausbaustufe automatische Erkennung

Pro System ist ein Windows Laptop vorgesehen, auf dem die Auswertesoftware und die Flugplanungssoftware läuft. Dieser wird durch den Auftraggeber separat bereitgestellt. Der Auftragnehmer teilt mit seinem Angebot die nötigen Leistungsparameter für den Laptop mit, damit der Auftraggeber passendes Gerät beschaffen kann.

Hardwarebestandteile des Gesamtsystems

Allgemeine Anforderungen an die Hardwarebestandteile

Grundsätzlich haben alle Bestandteile für einen Abhörschutz und Sicherheit der übertragenen und gespeicherten Daten zu sorgen, so dass eine Funkverschlüsselung zwingend ist. Weiterhin ist es zwingend, dass mehrere UAVs gleichzeitig in räumlicher Nähe im Einsatz sein können und nicht durch gleichzeitige andere Funksignale (bspw. WLAN, Bluetooth) gestört werden, bspw. unter Einsatz von Frequency Hopping Spread Spectrum (FHSS) oder Direct Sequence Spread Spectrum (DSSS).

Liefer- und Logistikbedingungen der Hardwarebestandteile

Der Auftragnehmer hat in Bezug auf die Hardwarebestandteile des Gesamtsystems die nachfolgend aufgeführten Liefer- und Logistikbedingungen zu erfüllen.

Die Gesamtsysteme werden nach Abstimmung im Projektverlauf direkt an Standorte der Bw in Deutschland gesendet. Die jeweiligen Empfänger und Standorte werden dem AN mitgeteilt. Die Lieferfrist beträgt max. 4 Wochen nach Abruf eines Gesamtsystems.

Liefermenge

Es wird eine initiale Abnahmemenge von 30 Gesamtsystemen, bestehend u. a. aus UAV, Controller, Magnetometer, Ersatzteilen und Transportbehältern geschätzt. In den beiden Folgejahren 2028 und 2029 wird damit gerechnet, dass jeweils 8 Gesamtsysteme als Ersatz für Totalausfälle durch Beschädigung oder Verschleiß nachbeschafft werden.

Es werden jedoch ausdrücklich keine Mindestabnahmen unter diesem Rahmenvertrag vereinbart.

Reporting und Dokumentation

Der Auftragnehmer hat in Bezug auf die Hardwarebestandteile des Gesamtsystems die nachfolgend aufgeführten Dokumentationen und Reportings bereitzustellen.

  • Benutzerhandbuch in deutscher Sprache als digitale Variante für das Gesamtsystem (PDF), siehe 4.2.2.5
  • Wartungshandbuch in deutscher Sprache als digitale Variante (PDF). Umfasst alle wartbaren/austauschbaren Bauteile des UAV und GCS, um den Nutzer zu befähigen, typische und erwartbare Probleme selbst zu lösen.
  • Teilelisten mit Seriennummern der Bestandteile des Gesamtsystems, um daraus eine Materialausgabeliste abzuleiten. Die Teileliste ist daher zu gruppieren nach System (laufende Nummer), den jeweiligen Bestandteilen mit ihren Seriennummern und Auslieferungsdatum.

Softwarebestandteile des Gesamtsystems

Das Gesamtsystem UAV – Magnetometer – GCS besteht grundsätzlich aus den folgenden drei Softwarebestandteilen:

Drohnensteuerung als App auf Controller/GCS

Flugplanung auf Laptop als Fat Client, optional als App auf Controller mit Display

Auswertung Magnetometer / Minendetektion als Fat Client auf Laptop

Es ist dem Anbieter überlassen, wie die Softwarebestandteile als Software/Programme strukturiert werden – ob bspw. ein gemeinsames Programm mit allen Funktionen für die benötigten Plattformen geliefert wird, oder ob es pro Softwarebestandteil je ein Programm, in Summe also drei 3 Programme gibt.

Ferner existiert das Drohnenbetriebssystem als Bestandteil des UAV. Da dieses von keinem Bediener/Nutzer direkt verwendet wird, wird es hier nicht weiter beschrieben. Sich aus den Anforderungen an die andere Software oder die Hardware ergebene Anforderungen an das Drohnenbetriebssystem gelten dennoch.

Es ist vorgesehen, die Softwarebestandteile während des Projektverlaufs weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung erfolgt stufenweise in Folgereleases.

Mindestanforderungen an die Softwarebestandteile

Die Software ist in der Bedienung einfach, schlank und funktional zu halten, so dass sie auch unter Gefechtsbedingungen[2] und mit kurzer Schulung bedient werden kann.

Jeder Softwarebestandteil muss offlinefähig, d. h. ohne Internetzugriff funktionieren. Eventuelle Kartendaten müssen in die Anwendungen bzw. in deren Cache integriert sein (Straßenkarte, Gelände, Satellit). Die Software muss dementsprechend auch ohne Internetzugriff installierbar und aktualisierbar sein. Es sind Installationsmedien, bspw. USB-Sticks oder externe Festplatten, notwendig. Dies gilt sowohl für die Flugplanung, Flugsteuerung und die Auswertung.

Die Software ist jeweils auf einen Single-User-Betrieb pro Gerät auszurichten, da die Nutzung grundsätzlich offline als Fat Clients oder Apps erfolgt.

Die Software muss auf Laptops, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, flüssig lauffähig für den Einsatzzweck sein. Als Stand der Technik werden folgende Leistungsklassen als Referenz definiert:

  • CPUs mit mindestens 6 Kernen der Leistungsklassen Intel Core i5-14600K, AMD Ryzen 5 7600X3D und vergleichbare Mobilprozessoren
  • Grafikkarten der Mittelklasse wie AMD Radeon RX 6850M XT 12GB und GeForce RTX 5060 8GB Laptop und vergleichbar
  • Arbeitsspeicher mindestens 16 GB RAM
  • Festplattenspeicher 1 TB SDD

Insbesondere die Flugplanung und Flugsteuerung muss nahezu verzögerungsfrei auf Bedienereingaben reagieren. Der Controller ist vom AN entsprechend zu dimensionieren.

Die offline Kartendaten müssen in der Auflösung und Kompression so gewählt werden, dass sie auf handelsüblichen Geräten Platz haben. Für den Laptop dürfen sie nicht größer als 500 GB pro Installation sein (jeweils für Flugplanung und Auswertung).

Lizenzmodell/-metrik

Lizenzierung pro Gerät

Die Software wird gerätebezogen lizenziert, d.h. die gemäß dem Rahmenvertrag von dem Auftragnehmer einzuräumenden Nutzungsrechte berechtigen dazu, die Software auf einem vom Auftraggeber zugewiesenen Gerät auf welches die Software installiert ist bzw. wird bestimmungsgemäß ohne weitere Einschränkungen, insbesondere ohne Einschränkungen auf die Nutzerzahl, zu nutzen. Ein lizenziertes Gerät ist ein einzelnes physisches Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird.

Der Endkunde Bw ist berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem lizenzierten Gerät zu installieren.

Lizenzmenge

Es wird eine initiale Abnahmemenge von 30 Lizenzen für die Auswertesoftware und Flugplanungssoftware geschätzt. In den beiden Folgejahren 2028 und 2029 wird damit gerechnet, dass in 2028 je 3 weitere Lizenzen als Zuwachs sowie in 2029 noch je 8 weitere Lizenzen nachbeschafft werden.

Es werden jedoch ausdrücklich keine Mindestabnahmen unter diesem Rahmenvertrag vereinbart.

Reporting und Dokumentation

Der Auftragnehmer hat in Bezug auf die Softwarebestandteile des Gesamtsystems die nachfolgend aufgeführten Dokumentationen und Reportings bereitzustellen.

  • Benutzerhandbuch in deutscher Sprache als digitale Variante (PDF), das ganzheitlich das System betrachtet, also sowohl die Softwarebedienung als auch die Einbindung der Hardware abdeckt. Dies umfasst alle Phasen der Softwarenutzung – Installation, Nutzung, Deinstallation und alle Softwarebestandteile des Gesamtsystems (Flugplanung, Flugsteuerung und Auswertesoftware).
  • Releasenotes und Installationsanleitungen für Folgereleases der Software

Leistungen zur Implementierung des Gesamtsystems

Das Gesamtsystem besteht aus jeweils lokal betriebenen Komponenten, die nicht zentral beim AN betrieben werden. Daher beschränken sich die Leistungen zur Implementierung im Wesentlichen auf den Rollout der Systeme, ergänzt um die die Befähigung der Nutzer der Bw zum eigenständigen Aufbau und Nutzung des jeweiligen Systems im Rahmen von Schulungen.

Planung der Implementierung

Der genaue Rollout an die Bw wird im Kick-Off des Projekts zwischen AG, AN und Bw festgelegt. Der AG plant, dass die Gesamtsysteme nach Abruf in 4 Wochen beim Nutzer bereitstehen.

Tests und Abnahme

Das Gesamtsystem wird exemplarisch anhand eines konkreten Systems (bestehend aus einer Drohne, Magnetometer, Halterung, Controller, Software, Koffer und Ersatzteil) getestet und abgenommen. Das System hat dabei den gleichen Versionsstand bei Hardware und Software wie alle restlichen Systeme derselben Ausbaustufe. Das System wird durch einen zur Projektlaufzeit benannten Ansprechpartner der Bw und BWI getestet und abgenommen. Die Abnahme erfolgt in Textform. Als Testkriterien dient dabei die jeweilige Anforderungsliste. Bei Folgereleases zur Umsetzung weiterer Anforderungen wird ebenso verfahren. Die neuen Anforderungen werden dann zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen getestet. Vor jedem Test des AG und der Bw stellt der AN sicher, dass das Gesamtsystem bereit zur Abnahme ist.

Aufbau

Der Aufbau und die Installation der Software obliegt den Nutzern der Bw. Der AN stellt dazu die Gesamtzahl der angeforderten, fertig verpackten Systeme inkl. Software nutzungsbereit zur Verfügung. Die Bw nimmt diese im Rahmen der im Kick-Off abgestimmten Wege entgegen.

Schulung

Damit die Bw das System in allen Bestandteilen verwenden kann, ist eine Nutzerschulung für das Gesamtsystem notwendig. Ziel ist, dass die Teilnehmer so ausgebildet werden und entsprechende Schulungsunterlagen erhalten, dass sie als Multiplikatoren ihrerseits weitere Bw-Angehörige ausbilden können und für eine sichere Bedienung des Gesamtsystems, insbesondere des UAV, des Kampfmittelsensors und der Software sorgen können.

Als Schulungsdauer schätzt der AG eine Woche am Stück. Die Schulung soll mehrfach im Jahr stattfinden. Geschätzt wird ein Bedarf von ca. 7 Durchgängen mit je 8-10 Teilnehmern in 2027 und 4 Durchgängen in 2028. Zur ausreichenden Betreuung sind mindestens 2 Ausbilder seitens des AN notwendig. Die Schulung erfolgt bundesweit in möglicherweise unterschiedlichen Bw-Liegenschaften. Entsprechende Testgebiete, präpariert mit Kampfmitteldummys werden durch die Bw selbst vorbereitet. Termine und weitere Details werden im Vorfeld vor jeder Schulung zwischen AG und AN abgestimmt.

Monitoring, Reporting und Dokumentation

Notwendige Dokumentation ist in den Anforderungskapiteln beschrieben.

Wartungs-, Softwarepflege- und Supportleistungen

Der Auftragnehmer hat in Bezug auf das Gesamtsystem die Wartungs-, Softwarepflege- und Supportleistungen in den Betriebszeiten 08:00 – 17:00 Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember zu erbringen. Dazu zählt ein via Mail oder Telefon erreichbarer Helpdesk sowie Störungs- und Bugbearbeitung und -Behebung.

Monitoring, Reporting und Dokumentation

Die Bearbeitung und das Monitoring von Fehlermeldungen sowie (neuen) Anforderungen und deren Entwicklungsfortschritt erfolgt über ein Ticket-System des AN. Dieses ist so zu sichern, dass nur namentlich abgestimmte Projektteilnehmer des AN, AG und der Bw Zugriffs- bzw. Benutzerrechte erhalten. Dazu erfolgt ein regelmäßiger Austausch im Rahmen eines Jour-Fixe, dessen konkrete Ausgestaltung und Rhythmus mit Projektstart definiert werden.

Ankündigungen neuer Releases, deren Releasenotes und Testergebnisse werden in Textform durch den AN an den AG und die Bw übermittelt.

Reparatur und Ersatzteile

Werden Ersatzteile benötigt, die nicht Teil der Ersatzteilpakete der Systembestandteile sind oder diese sind bereits verbraucht, kann der AG Ersatzteile beim AN anfordern. Der AN erstellt daraufhin ein Angebot inklusive der ausgewiesenen Handling-Fee. Beauftragt der AG die Ersatzteile, erfolgt die Abrechnung auf Basis der Rechnung des Zulieferers des AN (in Kopie einzureichen) zuzüglich der Handling-Fee des AN.

Werden Reparaturen an den Systembestandteilen notwendig, die der AG oder die Bw nicht selbst durchführen kann, kann der AG den AN mit der Reparatur beauftragen. Der AN erstellt dazu ein Angebot auf Basis der Schadensmeldung des AG, das der AG beauftragen kann.

Erbringung von sonstigen gesamtsystembezogenen Vertragsleistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung die nachfolgend aufgeführten sonstigen gesamtsystembezogenen Vertragsleistungen. Die vom Auftragnehmer jeweils zu erbringenden gesamtsystembezogenen Vertragsleistungen werden, soweit erforderlich, im jeweiligen Einzelauftrag unter diesem Rahmenvertrag vom Auftraggeber näher spezifiziert.

Anpassungen der Hardwarebestandteile

Es ist angestrebt, im Projektverlauf die Funktionen und Anforderungen der Hardware gemeinsam mit der Software schrittweise zu erweitern. Neben den bereits bekannten Anforderungen ergeben sich ggf. im Projektverlauf weitere Anforderungen, die im Rahmen eines Einzelauftrags detaillierter beschrieben und nach gemeinsamer Schätzung der Umsetzungstage und Recherche der Hardwarekosten beauftragt werden können.

Ausbaustufen der Softwarebestandteile

Es ist angestrebt, im Projektverlauf die Funktionen und Anforderungen der Software schrittweise zu erweitern. Neben den bereits bekannten Anforderungen ergeben sich ggf. im Projektverlauf weitere Anforderungen, die im Rahmen eines Einzelauftrags detaillierter beschrieben und nach gemeinsamer Schätzung der Umsetzungstage beauftragt werden können. Der AG strebt an, dass ein neues Release mehrere Anforderungen bündelt, um ein effizientes Vorgehen zu ermöglichen, außer es wird nur ein einzelnes Feature beauftragt.

Es ist insbesondere angestrebt, den Anwender durch Algorithmen bei der Erkennung von Kampfmitteln zu unterstützen und die Auswertezeit so zu verkürzen. Ebenso sollen Kampfmittelfundmeldungen auf Knopfdruck erzeugt werden können.

Der AG strebt eine Lieferzeit für ein Release von ca. 3 Monaten an. Davor und danach schließen sich Zeiträume für die Anforderungsdefinition und den Test und die Abnahme an. Details werden im Rahmen des Einzelauftrags und der Aufwandschätzung abgestimmt.

Weitere besondere Vorgaben des Auftraggebers

Im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer sind ggf. weitere Vorgaben des Auftraggebers zu beachten, die jedoch den Gesamtleistungsumfang der vom Auftrag-nehmer zu erbringenden Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

Diese Vorgaben werden in Form von Prozessbeschreibungen, Handbüchern, Rundschreiben und sonstigen Auftraggeber internen Dokumentationen dem Auftragnehmer rechtzeitig im Rahmen des jeweiligen Einzelauftragsschlusses zur Verfügung gestellt.

Besondere Anforderungen an das Personal des Auftragnehmers

Das im Rahmen der Leistungserbringung vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nationalität des Auftragnehmer-Personals inkl. eventuellem Unterauftragnehmer-Personal ungleich der Staatenliste gemäß §32 SÜG[3]
  • Die Projektleitung wird durch eine mit Projektleiter-Aufgaben erfahrene, zertifizierte[4] Person wahrgenommen, die über nachweisbare Referenzen verfügt. Diese können als frühere Projekterfahrungen nachgewiesen werden.
  • Es werden genügend Entwickler eingesetzt, um die Releases im geforderten Zeitrahmen umzusetzen
  • Es bestehen belastbare Vertretungsregelungen, so dass der Ausfall eines Mitarbeiters das Projekt nicht gefährdet

Der Auftragnehmer ist in der Zusammenstellung des Projektteams vollständig frei, soweit die hinreichende Qualifikation gesichert ist. Im Falle des Ausfalls oder des geplanten Austauschs eines Mitglieds des Projektteams, muss der Auftragnehmer gewährleisten, dass auch nach Änderung des Projektteams alle geforderten Qualifikationen im Team gegeben sind.

Beistellleistungen und Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die nachstehend aufgeführten Betriebsmittel ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszweckes zur Verfügung, soweit und solange diese zur Erbringung der Vertragsleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind:

  • Zugriff auf relevante Vorschriften der Bw

Die Vorschriften sind unter Beachtung der Regelungen aus dem Rahmenvertrag bzw. Einzelauftrags, insbesondere unter Beachtung der Regelungen zur IT-Sicherheit, zum Daten- und zum Geheimschutz zu verwenden.

Darüber hinaus obliegt dem Auftraggeber unter Einbeziehung der Bw die Erbringung der folgenden Mitwirkungshandlungen, soweit und solange diese für die Erbringung der Vertragsleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich ist:

  • Zutritt zu Standorten des Auftraggebers bzw. Endkunden
  • Zurverfügungstellung aller benötigten Informationen zum Leistungsgegenstand, bestehend beispielsweise aus:
      • Informationen zu abhängigen Projekten
      • Einblick in relevante Prozesse
  • Nennung Ansprechpartner zu den jeweiligen Themengebieten sowie Koordination von Vor-Ort-Terminen
  • Datenlieferungen und sämtliche für die Störungsanalyse und Beseitigung relevanten Informationen (Logfiles, Dumps u.a.)
  • Vorbereitung von Erkundungsflächen für Schulungen in den Liegenschaften der Bw
  • Bereitstellung von Schulungsräumlichkeiten in den Liegenschaften der Bw

Anhänge

  1. AR „Unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ A1-270/4-8901 der Bw (öffentlich), https://www.Bw.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-Bw/vorschriften-und-verfahren

  2. Staatenliste gem. §32 SÜG https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-32-anleitung-sicherheitserklaerung.html

  3. Siehe Anhang 2)

  4. Insbesondere sind damit Einsatz bei Wind und Wetter und dafür geeignete schlanke, einfache und funktionale Darstellung und Menüführung gemeint. Kleine Buttons, kleine Schriften und verschachtelte Klick-Dialoge wären entsprechend ungeeignet.

  5. Siehe Anhang 2)

  6. PRINCE2 Practitioner, PMI Project Management Professional, GPM-IPMA Level D und vergleichbare

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