LB verkürzt Anhang 1 A1-270-4-8901 Anlage 4.2.pdf

Drohnen mit Magnetometern zur Minen- und Kampfmitteldetektion samt Software und Dienstleistungen

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A1-270/4-8901 Unbemannte Luftfahrzeugsysteme in der Bundeswehr

Anlage 4.2 - Übersicht der Kategorien und Vorgaben für Unbemannte Luftfahrzeugsysteme

KategorieI aI bI cII LV/BVII aII bII cIII aIII b
negnugnideB ednereinifed eirogetaKMTOM > 25 kg
ULfz zur Flugzieldar-
(Spann-
stellung/Prototypen/MTOM Richtwerte2
MTOM Richtwert2weite/Rotor-MTOM Richtwert2
ULfzMTOM1 ≤ 900 gMTOM ≤ 25 kgSystemdemonstrato-≤ 200 kg StarrflüglerKeine Bedingungen
≤ 4 kgdurchmesser≤ 25 kg
ren oder gemäß≤ 300 kg Drehflügler
max. 8 m und
Festlegung LufABw
Vmax 75 m/s)
Betriebs-VLOS, EVLOS und
Keine Bedingungen
artenBVLOS gemäß Nr. 202, 203 und 204
Angemessener Si-
- Gebiet4 und
Angemessener Sicherheitsabstand gemäß Nr. 1cherheitsabstand
- Vorgegebener hori-
der Anlage 4.1 zu unbeteiligten Personen und zugemäß Nr. 1 der
Gebiet in dem keineGebiet ohne unbeteiligte Personenzontaler Mindestab-
Boden-Menschenansammlungen.Anlage 4.1 zu un-
unbeteiligte Person ge-und möglichst ohne Menschenan-stand zu unbeteilig-Keine Bedingungen
gebietULfzSys mit einer MTOM ≤ 900 g dürfen, wennbeteiligten Perso-
fährdet wird3sammlungenten Personen und zu
es unvermeidbar ist, unbeteiligte Personen über-nen und zu Men-
Menschenansamm-
fliegen ohne über ihnen zu verweilen.schenansammlun-
lungen
gen
Lufträume, in de-Lufträume, in de-
nen die Vorausset-nen die Voraus-
Flughöhe bis 120 m über Grund5 oder uneingeschränkte Flughöhe inner-Gebiet mit Flugbeschränkungen oder in ei-
zungen für diesetzungen für die
Luftraumhalb eines Gebietes mit Flugbeschränkungen mit zusätzlichen Bedingun-Gebiet mit Flugbeschränkungennem Luftraum, in dem ein dazu gleichwer-
LuftraumnutzungLuftraumnutzung
gen6tiges Sicherheitsniveau erreicht wird7
erfüllt werdenerfüllt werden
könnenkönnen
Prüfverfahrenkategoriebezogene Sicherheitsprüfung (ausgenommen: ULfzSys gemäß Nr. 307 oder 308)Risikoberwer- tung als Ersatz für die Sicher- heitsprüfung ge- mäß Nr 333kategoriebezogene Sicherheitsprüfung (ausgenommen: ULfzSys gemäß Nr. 308)Musterprüfung
Freigabedoku- mentTypfreigabe gilt gemäß Nr. 307 oder 308 als erteiltkategoriebezogene Typf- reigabe (ausgenommen: ULfzSys gemäß Nr. 307 oder 308)Typfreigabe gilt gemäß Nr. 307 oder 308 als erteiltRisikoberwer- tung als Ersatz für die Typfrei- gabe gemäß Nr 333kategoriebezogene Typfreigabe (ausgenommen: ULfzSys gemäß Nr. 308)Muster- und Verkehrszulassung
Qualifikation ULfzFhrkategoriebezogener BefNachwkategoriebezogene Erlaubnis und Be- rechtigung
Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten erforderlichNeinJaGemäß FestlegungJaJa
Identifizierung/ KennzeichnungGrundsätzlich Identifizierungsnummer und Nachweis im Verzeichnis. Grundsätzlich Kennzeichnung mit Kontaktadresse (ausgenommen ULfz mit MTOM < 250 g).Taktisches oder sonstiges Kennzei- chen und Eintrag in Luftfahrzeugrolle
Forderun- gen nachHer- stel- lungEU-Konformitätserklä- rung oder vergleichbar gemäß Nr. 321Bestätigung durch Hersteller, dass das Stück dem freigegeben ULfzSys-Typ8 ent- sprichtLuftrechtliche Freigabe durch freiga- beberechtigtes Personal gemäß fest- gelegtem Regelungsraum
In- stand hal- tung---Gemäß vordefi- nierter Risikobe- wertung / Form- blatt Kat II LV/BVBestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Inst in Abhängigkeit des EinzelfallsBestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Inst durch InstPersBestätigung der ord- nungsgemäßen Durch- führung der Inst in Ab- hängigkeit des Einzelfalls
Forderungen an InstPerstypbezogene Einweisung9Gemäß vordefi- nierter Risikobe- wertung / Form- blatt Kat II LV/BVtypbezogene Aus- bildungtypbezogene Einweisung9typbezogene Ausbil- dungAusbildung ge- mäß. festgelegtem Regelungsraum, ggf. mit angepass- ten ForderungenAusbildung gemäß festgelegtem Re- gelungsraum
Forderun- gen anE--Gemäß vordefi- nierter Risikobe- wertung / Form- blatt Kat II LV/BVULfz ab MTOM > 25kg grundsätzlich Zertifizierung nach DIN EN 9001, DIN EN 9100 oder vergleichbar gemäß Nr. 344grundsätzlich Zer- tifizierung nach DIN EN 9001 oder vergleichbargrundsätzlich Luft- fahrtbetrieb der Bw/Betrieb nach DEMARLuftfahrtbetrieb der Bw/Betrieb nach DEMAR
HEU-Konformitätserklä- rung oder vergleichbar gemäß Nr. 321
I--
mI---kategoriebezogene Vorgabengemäß festgeleg- tem Regelungs- raum, ggf. mit an- gepassten Forderungengemäß festgeleg- tem Regelungs- raum
Forderun- gen anAdL---

E – ziv. Entwicklungsbetrieb, H – ziv. Herstellungsbetrieb, I – ziv. Instandhaltungsbetrieb, mI – militärischer Instandhaltungsbetrieb, AdL – Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

1 Maximum Take-Off Mass (maximale Abflugmasse). 2 Grundsätzlich einzuhaltender Wert, der in begründeten Fällen, nach Maßgabe LufABw, überschritten werden darf. 3 Gebiet in dem die bzw. der ULfzFhr nach menschlichem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das ULfz während des gesamten Betriebes geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird und in Verbindung mit den in Nr. 204 aufgeführten Bedingungen zum horizontalen Abstand. 4 In welchem während der gesamten Flugdurchführung selbst im Falle eines unkontrollierten Absturzes des ULfz eine Gefahr für Leib und Leben eines Menschen als ausgeschlossen gelten kann (z. B. über See). 5 Bei einem am Boden befindlichen, künstlichen Hindernis, das höher als 105 m ist, darf die Flughöhe innerhalb eines horizontalen Abstandes von 50 m zum Hindernis maximal 15 m mehr als die Hindernishöhe betragen. 6 Einen horizontalen Abstand zu den Grenzen des Gebietes mit Flugbeschränkungen größer als die Höhe des ULfz über Grund sowie größer als die Strecke, die das ULfz bei maximaler Geschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurücklegen kann. 7 Z. B. in einer militärischen Kontrollzone oder im unkontrollierten Luftraum über See innerhalb der Radarreichweite eines schiffsseitigen Luftraumüberwachungsradars unter Überwachung durch einen gemäß STANAG 1154 qualifizierten Helikopter Controller und ggf. unter Anwendung festgelegter Ausweichverfahren. 8 Die Gesamtheit der freigegebenen konstruktiven Merkmale des ULfzSys wird als Typ bezeichnet. 9 Mindestens die eigenständige Kenntnisnahme der Bedienungsanleitung und der Instandhaltungsanweisung.

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