Verpflichtungserklärung gem. § 7 VSVgV
Hinweis: Bewerbergemeinschaften: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Name des Bewerbers/ Unterauftragnehmers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
erklärt hiermit,
dass er zur Kenntnis genommen hat, dass es sich um einen Verschlusssachenauftrag gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 4, Abs. 3 GWB i.V.m. § 7 VSVgV handelt, der eine Unterzeichnung des VS-NfD-Merkblattes und der Vertraulichkeitserklärung erfordert.
Durch seine Signatur unter dieser Erklärung bestätigt der Bewerber/ Unterauftragnehmer, dass er von den Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts (Anhang 1) Kenntnis genommen hat und sich zu dessen Einhaltung verpflichtet.
Durch seine Signatur unter dieser Erklärung bestätigt der Bewerber/ Unterauftragnehmer, dass er von den Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts (Anhang 1) Kenntnis genommen hat und sich zu dessen Einhaltung verpflichtet. Das Befüllen, Unterzeichnen und Einreichen des VS-NfD-Merkblattes hat erst im Rahmen der Angebots-/Leistungswettbewerbsphase zu erfolgen. Das Dokument ist dann als Anlage 5 des Rahmenvertrages bezeichnet.
Der Bewerber/ Unterauftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Insbesondere verpflichtet er sich, Verschlusssachen nur mit Zustimmung des VS-Herausgebers an Dritte weiterzugeben.
Der Bewerber verpflichtet sich, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsdurchführung Unteraufträge vergibt, Verpflichtungserklärungen gemäß dem vorstehenden Absatz einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrages dem Auftraggeber vorzulegen.
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| Ort, Datum | Signatur gemäß der Anforderung in den Bewerbungsbedingungen |