Dreiachsiges Pressmüllsammelfahrzeug mit Heckkipper

Status
Offen
Angebotsfrist
24.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Schweinfurt
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
26.10.2026
CPV-Codes
Müllfahrzeuge (34144511)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
740993-2026
Verfahrensnummer
aab8df69-7841-40e2-8e76-523e0ba0e87d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schweinfurt beschafft als Ersatz ein dreiachsiges Pressmüllsammelfahrzeug mit Heckkipper und einem zulässigen Gesamtgewicht von 27 Tonnen; die dritte Achse ist lenkbar. Der Auftrag betrifft Schweinfurt in Bayern. Angebote können bis zum 24. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ersatzbeschaffung eines 3-Achs-Lastkraftwagen (27to), dritte Achse lenkbar, Pressmüllsammelfahrzeug Heckkipper

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ersatzbeschaffung eines Pressmüllsammelfahrzeugs

    Ersatzbeschaffung eines 3-Achs-Lastkraftwagen (27to), dritte Achse lenkbar, Pressmüllsammelfahrzeug Heckkipper

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Ausschreibung ist das Formblatt L 124 Eigenerklärung beigefügt, dieses ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten des Angebots behält sich die Vergabestelle vor. Der öffentliche Auftraggeber darf von Bietern nur Aufklärung über den Angebotsinhalt verlangen. Angaben, die mit dem Angebot vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung zur Aufklärung von einzelnen Inhalten des Angebots behält sich die Vergabestelle vor.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Ersatzbeschaffung eines Pressmüllsammelfahrzeugs

Preis: 80
Volumen Sammelbehälter gem. DIN EN 10205 in m³: 10
Eurovolumen der Ladewanne gem. EN 1501-01 in m³: 10

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026
Firmeninfo Präqualifikation.pdfSonstiges -
Infoblatt_eVergabe.pdfSonstiges -
Informationen-zum-Datenschutz.pdfSonstiges -
LV_Pressmüllsammelfahrzeug.pdfLVLeistungsverzeichnis -
L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LD_zu_Bekanntm_0726a.pdfFormular -
Vergabeunterlagen vom 23.10.2026 (PDF)Sonstiges -
eForm_16_26052.pdfSonstiges -
eLV.xlsxSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Ausschreibung ist das Formblatt L 124 Eigenerklärung beigefügt, dieses ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten des Angebots behält sich die Vergabestelle vor. Der öffentliche Auftraggeber darf von Bietern nur Aufklärung über den Angebotsinhalt verlangen. Angaben, die mit dem Angebot vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung zur Aufklärung von einzelnen Inhalten des Angebots behält sich die Vergabestelle vor.

Änderungen und Bieterfragen

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