Lieferung eines dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugs mit Hecklader
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- CPV-Codes
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- Müllfahrzeuge (34144511)
- Müllverdichtungsfahrzeuge (34144512)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 458562-2026
- Verfahrensnummer
- 6d50b6ee-51e7-4620-bfed-df9d84acd642
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft ein fabrikneues dreiachsiges Abfallsammelfahrzeug mit Hecklader für die Sammlung von Restmüll und Grüngut. Das Fahrzeug soll ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg, mindestens 235 kW Motorleistung und einen flüssigkeitsdichten Pressaufbau mit mindestens 18 m³ Volumen haben. Der Auftrag betrifft Bottrop und ist mit einer Dauer von 540 Tagen angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung der Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem fabrikneuen kompletten Abfallsammelfahrzeug (dreiachsige Hecklader) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg und einer Motorleistung von mindestens 235 kW. Das Fahrzeug ist mit einem flüssigkeitsdichten Pressplattenaufbau mit einem Volumen von mind. 18 m³ und einer Automatikschüttung auszustatten. Das Sammelfahrzeug wird zur Sammlung von Restmüll und Grüngut verwendet. Zudem sind verschiedene Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu liefern. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben: Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Komplettmontage des Fahrzeugs sowie Zulassung nach StVZO • Übergabe und Abnahme des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers • Bereitstellung der technischen Unterlagen und Dokumentationen für das Fahrgestell, den Aufbau und die Schüttung (jeweils in digitaler und ausgedruckter Form sowie in deutscher Sprache) • Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für alle gängigen Ersatz- und Verschleißteile für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Gesamtabnahme
Frist: 03.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des Angebotspreises/Pauschalfestpreises, unter Berücksichtigung von zusätzlichen Wertungsboni, welche vom ermittelten Brutto-Gesamtpreis in Abzug gebracht werden.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 671518-2026
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