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Lieferung eines dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugs mit Hecklader

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
03.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Müllfahrzeuge (34144511)
  • Müllverdichtungsfahrzeuge (34144512)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
458562-2026
Verfahrensnummer
6d50b6ee-51e7-4620-bfed-df9d84acd642

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft ein fabrikneues dreiachsiges Abfallsammelfahrzeug mit Hecklader für die Sammlung von Restmüll und Grüngut. Das Fahrzeug soll ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg, mindestens 235 kW Motorleistung und einen flüssigkeitsdichten Pressaufbau mit mindestens 18 m³ Volumen haben. Der Auftrag betrifft Bottrop und ist mit einer Dauer von 540 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt LOT-0001 aufgeführten Einzelleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung der Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem fabrikneuen kompletten Abfallsammelfahrzeug (dreiachsige Hecklader) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg und einer Motorleistung von mindestens 235 kW. Das Fahrzeug ist mit einem flüssigkeitsdichten Pressplattenaufbau mit einem Volumen von mind. 18 m³ und einer Automatikschüttung auszustatten. Das Sammelfahrzeug wird zur Sammlung von Restmüll und Grüngut verwendet. Zudem sind verschiedene Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung zu liefern. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben:   Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Komplettmontage des Fahrzeugs sowie Zulassung nach StVZO • Übergabe und Abnahme des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers • Bereitstellung der technischen Unterlagen und Dokumentationen für das Fahrgestell, den Aufbau und die Schüttung (jeweils in digitaler und ausgedruckter Form sowie in deutscher Sprache) • Einweisung und Schulung des Bedien- und Werkstattpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für alle gängigen Ersatz- und Verschleißteile für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Gesamtabnahme

    Frist: 03.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des Angebotspreises/Pauschalfestpreises, unter Berücksichtigung von zusätzlichen Wertungsboni, welche vom ermittelten Brutto-Gesamtpreis in Abzug gebracht werden.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 671518-2026

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