7_Information_DSGVO.pdf

Digitale Sprachlernplattform für Deutsch und Englisch

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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INFORMATION WEGEN DER ERHEBUNG

PERSONENBEZOGENER DATEN NACH ART. 13

UND 14 DSGVO

Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (Max

Delbrück Center) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.

Grundsätzlich bewahren wir Verschwiegenheit über die bei unserer Aufgabenwahrnehmung

bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten.

Im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, an dem Sie teilnehmen, verarbeiten wir

Daten von Ihnen. Konkret geht es um Namen und dienstliche Kontaktdaten von

Ansprechpartnern und – soweit gefordert – von geplantem eingesetztem Personal. Wenn es

auf die fachliche Eignung des geplanten eingesetzten Personals ankommt, bitten wir zudem

um Informationen zum Lebenslauf (Abschlüsse, Referenzen). Zur Abfrage im

Gewerbezentralregister bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer

(s.u.) benötigen wir außerdem bei Angeboten natürlicher Personen das Geburts-datum, den

Geburtsnamen, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO

über die Verarbeitung Ihrer Daten.

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen

Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Abteilung

Einkauf, Ro-bert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin; E-Mail: vergabestelle@mdc-berlin.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Victoria Johnson; E-Mail: Datenschutz@mdc-berlin.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

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  1. Durchführung eines Vergabeverfahrens (Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Lit. c) DSGVO

i.V.m. haushalts-, fördermittel- und vergaberechtlichen Vorgaben; § 6 Art. 1 Lit. e)

DSGVO)

  1. Erfüllung eines Vertrages (Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Lit. b) DSGVO)

Empfänger personenbezogener Daten

Mitarbeiter des Max Delbrück Center, die mit der Bearbeitung des Vergabeverfahrens und

des Vertrages beschäftigt sind (Einkauf/Vergabestelle sowie gegebenenfalls Bedarfsträger

innerhalb des Max Delbrück Center). Beauftragte Dritte (z.B. Architektenbüros), die bei der

Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützend tätig werden. Das Max Delbrück Center

legt personenbezogene Daten zudem in folgenden Fällen für die Durchführung des

Vergabeverfahrens offen:

Das Max Delbrück Center ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-

Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen

ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten

soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a

Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 46 Abs. 1 S. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterrichtet das MDC auf

Verlangen unterlegener Bieter dieselben unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen

nach Eingang des Antrags, Information DSGVO S. 2

über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile

des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Das MDC informiert nach § 30 UVgO nach Beschränkten Ausschreibungen ohne

Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer

von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von EUR 25.000

ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite www.vergabekooperation.berlin. Diese Information

enthält mindestens auch den Namen des beauftragten Unternehmens. Soweit es sich um

eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu

anonymisieren.

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Im Bereich von EU-Vergabeverfahren muss das MDC nichtberücksichtigte Bieter im Rahmen

der Informationspflicht nach § 134 GWB über den Namen des Unternehmens informieren,

das den Zuschlag erhalten soll. Eine Information über das bezuschlagte Unternehmen enthält

außerdem die Bekannt-machung über den vergebenen Auftrag im Sinne des § 39 VgV.

Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten müssen solange gespeichert werden, wie die Vergabeakten

und Ver-träge aufbewahrt werden müssen, um eine Überprüfung der zweckgerechten

Mittelverwendung zu ermöglichen.

Rechte der betroffenen Person

Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle

verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den

Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten

können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO).

Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der

personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob

die Daten noch zur Erfüllung der Auf-gaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der

Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der

Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen

Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten

zu widersprechen, so-fern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine

Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Es besteht das Recht, sich bei der

zuständigen Aufsichtsbehörde, dem/der Berliner Beauftragten für Datenschutz und

Informationsfreiheit (www.daten-schutz-berlin), zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

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