A3.2._Eigenerklärung _31 UVgO iVm _123, 124 GWB_02.2025.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 06:35 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe i.S.v. §31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB

Wichtiger Hinweis für Bewerber-/ Bietergemeinschaften/ Nachunternehmer Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft eine separate Er- klärung auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.

Teil 1 (Zwingende Ausschlussgründe)

Ich/ Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/ unserem Unternehmen zuzu- rechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bil- dung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwal- tet werden, oder gegen sonstige öffentliche Haushalte richtet,

  1. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen sonstige öffentliche Haushalte richtet,

  2. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

8.den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Ver- bindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  1. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  2. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei- ner Freiheitsberaubung).

Einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Mitgliedstaaten (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gem. § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;

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dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbe- fugnissen in leitender Stellung.

Als Nachweis, dass die in Teil 1 genannten Fälle auf mein/ unser Unternehmen nicht zutreffen, kann ich/ können wir auf Aufforderung des Auftraggebers für jede Person, deren Verhalten meinem/ unse- rem Unternehmen zuzurechnen ist, unverzüglich einen Auszug aus dem Strafregister oder eine gleich- wertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsstaates oder ei- nes früheren öffentlichen Auftraggebers beibringen. Wird eine Urkunde oder Bescheinigung von dem Herkunftsstaat nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung, die das Unternehmen vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufs- organisation des Herkunftsstaates abgibt, ersetzt werden.

Ich/ wir erkläre(n) weiterhin, dass

  1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festge- stellt wurde, dass mein/ unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Ab- gaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder

  2. mein/ unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwal- tungsentscheidung i.S. vorgenannter Nr. 1 seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozi- alversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Als Nachweis, dass dies auf mein/ unser Unternehmen zutrifft, werde ich/ werden wir auf Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staats ausgestellte Bescheinigung beibringen.

Teil 2 (Fakultative Ausschlussgründe)

Ich/ wir erkläre(n), dass

1.mein/ unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  1. mein/ unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

3.mein/ unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;

4.mein/ unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhal- tensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

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  1. ich/ wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber täti- gen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

6.ich/ wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/ unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

  1. mein/ unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öf- fentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat

8.mein/ unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderli- chen Nachweise zu übermitteln, und

9.mein/ unser Unternehmen nicht

a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentschei- dung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe, solche Informationen zu übermitteln.

Als Nachweis, dass die in Teil 2 genannten Fälle auf mein/ unser Unternehmen nicht zutreffen, wird mein/ unser Unternehmen auf Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich den Auszug aus dem Strafregister, eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind, beibringen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Staat nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in Teil 2 Nr. 1 bis 9 vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierli- chen Erklärung aus.

Teil 3

Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass

• § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindest- lohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorg- faltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt bleiben • der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber oder Bieter bei den zuständigen Behörden einholen kann, wenn er Bedenken in Be- zug auf deren persönliche Eignung hat,

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• der öffentliche Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundesamt für Justiz anfordern wird.

Nur sofern Ausschlussgründe gemäß Teil 1 und/ oder Teil 2 vorliegen, ist folgender Abschnitt zutreffend und zu beachten:

Ich/ wir erkläre(n), dass zwar für mein/ unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 GWB (i.V.m. § 31 UVgO) vorliegt, ich/ wir jedoch für mein/ unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbst- reinigung (sh. § 125 GWB) ergriffen habe, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung:

Eine Sachverhaltsaufklärung für die durchgeführte Selbstreinigung erfolgt in anliegendem Dokument. (Der Bieter hat hier selbstständig ein Schreiben zu erstellen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Es sind die zutreffenden Ausschlussgründe und die durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung zu benennen)

Mir/ uns ist bewusst, dass mein/ unser Unternehmen von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfah- ren ausgeschlossen werden kann, wenn ich/ wir bei der Abgabe der vorstehenden Erklärungen sowie bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, vorsätzlich unzutreffende Erklärungen abgegeben habe(n) oder diese Auskünfte nicht erteilt habe(n).


Ort / Datum Unterschrift (in Textform)

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